Samstag, 7. September 2024

Leserbrief: Defizit der Deutschen Bahn

Geschrieben im Urlaub am 26.07.2024

Es wundert nicht dass die DB Im Defizit ist. Im Güterverkehr hat sich der Anteil der Bahn kaum verändert, aber der Anteil der DB beträgt keine 40% mehr. Im lukrativen Ganzzugverkehr haben demnach andere Betreiber die DB ausgebootet. Auf Containerbasis wäre eine ganz neue Güterbahn möglich, da man die an jeder Station horizontal zum LKW verschieben kann. Umladen statt Rangieren und Güterzüge im Takt wurden die Bahn revolutionieren. braucht aber Startinvestitionen. 

Im Personenverkehr verschwendet die DB ihre Mittel für Stuttgart 21. Und die Politik hat dies all die Jahre mitgemacht. 

Mittwoch, 4. September 2024

Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor

 Presseinformation Nr. 19-2024


OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).

Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.

Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei.

So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit.

Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.