Dienstag, 11. September 2012

Deja Vu in der Rader Politik: UWG plagiert AL: Zaunanlage Schnellental zum Zweiten!


Zaunanlage Schnellental zum Zweiten!


Mit großer Verwunderung hat die AL-Fraktion die Unterlagen zur nächsten Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen. Die UWG fordert darin die Errichtung einer Zaunanlage zwischen Wülfingstraße und Schnellental, obgleich der Rat im Juni einen gleichlautenden Antrag der AL angelehnt hatte. Auch der Hinweis auf neue Erkenntnisse macht eine solche Politik nicht glaubwürdiger. Der Bürger muss den Eindruck bekommen, dass nicht die Sache, sondern ein möglicher parteipolitischer eigener Vorteil im Vordergrund des Handelns steht.



Weil die AL aber ein großes Interesse daran besitzt, dass die Stadt an dieser Stelle ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommt, bereitet uns der Antrag der UWG auch Sorgen. Wir glauben, dass dieser Antrag an das falsche Gremium gerichtet ist und schon deshalb erfolglos bleiben wird.
Der Bauausschuss hatte schon im März eine Empfehlung an den Rat ausgesprochen, die Zaunanlage zu errichten. Insofe
Zerstörter Zaun im SchnellentalBisherige Auffassung der Stadt: Keine Gefährdung, keine Verkehrssicherungspflicht
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Gremium sein Votum aus dem März nur noch einmal bekräftigen.
Wichtiger ist jedoch, dass der Rat im Juni im Rahmen seiner Haushaltsberatungen diese Baumaßnahme abgelehnt hatte. Wir können uns deshalb nicht vorstellen, dass ein Beschluss des Bauausschusses ausreichen könnte, um den Ratsbeschluss aufzuheben.
Um diesen Mangel zu heilen, haben wir den Antrag erneut in den Rat eingebracht und hoffen, dass die Beratungen im Bauausschuss zu einer entsprechenden Empfehlung für den Rat geführt haben werden. Wir würden uns für die Bürger sehr freuen, wenn der Rat seine Entscheidung überdenken würde.
Um möglichen haushaltstechnischen Problemen aus dem Weg zu gehen, können wir uns vorstellen, dass die Baumaßnahme erst im kommenden Frühjahr durchgeführt wird. Sollte es aber derzeit Haushaltspositionen geben, die im laufenden Haushalt nicht ausgeschöpft werden können, wäre es wünschenswert die Maßnahme noch in diesem Kalenderjahr durchzuführen.

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