Sonntag, 12. November 2017

Kinderrechte ins Grundgesetz? Gewinn oder Schaden?

Bündnis “Rettet die Familie” Pressemeldung
http://www.rettet-die-familie.de/aktuelles
Sehr geehrte Damen und Herren,

Kinderrechte ins Grundgesetz?
Gewinn oder Schaden?


Im Rahmen der laufenden Koalitionsgespräche wird auch diskutiert, ob die „Kinderrechte“ ausdrücklich im Grundgesetz genannt werden sollen (Sondierungsstand vom 3.11.2017).
Auf den ersten Blick erscheint das eine Möglichkeit, die unbefriedigende Situation von Kindern in unserer Gesellschaft zu bessern. Das Bündnis „Rettet die Familie“ hat sich mit dieser Frage befasst und sieht in einem solchen Vorhaben eher die Gefahr, dass die „Hoheit über den Kinderbetten“ den Eltern zunehmend entzogen und immer mehr auf den Staat verlagert wird. Das könne sich eher zum Schaden als zum Nutzen für die Kinder auswirken. Auf diese schwerwiegenden Bedenken hat das Bündnis in einem Schreiben an Bundestagsabgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien hingewiesen. Der Wortlaut ist dem als Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.
Außerdem ist eine juristische Stellungnahme von Prof. Gregor Kirchhof zum gleichen Thema beigefügt.


Anlagen:


Schreiben an Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen
http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte.pdf
Juristische Stellungnahme von Prof. Gregor Kirchhof
http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte%20%20Prof.%20Dr.%20Gregor%20Kirchhof.pdf


Eingestellt von Felix Staratschek


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