Montag, 16. April 2018

ÖDP will sich wehren: So wollen CDU, CSU und SPD Machterhalt durch eine Sperrklausel sichern

16. April 2018
Pressemitteilung der ÖDP
Verlinkung im Text: Felix Staratschek

ÖDP wird Einführung einer Sperrklausel für die Europawahl 2019 nicht hinnehmen
Dr. Moseler (ÖDP): „Ignoranz der Bundesregierung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht ist grenzenlos!“



Presseberichten zufolge plant der Europäische Rat auf Wunsch der deutschen Bundesregierung in seiner Sitzung am 17.4.18 eine Regelung zu verabschieden, die die Wiedereinführung einer Sperrklausel für Wahlen zum Europäischen Parlament bereits ab der Europawahl 2019 ermöglichen würde. Die Sperrklausel von zuvor 3 Prozent war entfallen, nachdem mehrere kleine Parteien, gemeinsam mit der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), 2014 mit einer Klage vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht die Sperrklausel zu Fall gebracht hatten. Dem Entwurf zufolge sollen größere Mitgliedstaaten zur Einführung einer Sperrklausel zwischen 2 und 5 Prozent bei künftigen Europawahlen verpflichtet werden und dies, obwohl sich nahezu alle deutschen kleinen Parteien erfolgreich in eine konstruktive politische Arbeit im EU-Parlament integriert hatten.

 
Die ÖDP ist mit dem Atomphysiker Dr. Klaus Buchner im EU-Parlament vertreten.
CDU, SPD und CSU wollen diese Stimme aus dem EU-Parlament verbanen.
Bei früheren Aktionen hatten diese dabei den Beifall und
die Unterstützung der Grünen und mussten vom
Bundesverfassungsgericht zur Ordnung gerufen werden.
Bild: Felix Staratschek, ÖDP- Plakat zur Bundesdtagswahl 2002. 
 


Dr. Claudius Moseler, Generalsekretär der ÖDP (Facebook), kritisiert die Vorgehensweise der Bundesregierung, die sich stark für eine Wiedereinführung der verfassungswidrigen Sperrklausel eingesetzt hat: „Hier soll, vorbei am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die äußerst undemokratische Sperrklausel für Europawahlen wieder eingeführt werden. Dabei haben wir und andere Kleinparteien in den letzten Jahren bewiesen, dass uns sehr an einer konstruktiven Mitarbeit gelegen ist. Die Abbildung des Wählerwillens im Parlament spielt offenbar keinerlei Rolle. Was insbesondere die SPD hier reitet, ist mir völlig unerklärlich“, so Moseler.


Die Regelung ist aktuell so formuliert, dass nur zwei Mitgliedsstaaten betroffen wären: Deutschland und Spanien. Da Parteien in Spanien anders als in Deutschland auf gemeinsamen Listen antreten dürfen, trifft es kleinere Parteien in Deutschland besonders hart. Mit einer Sperrklausel von 2% wären bei der letzten Wahl die sieben Sitze der kleineren Parteien einfach auf die großen Parteien aufgeteilt worden. Ähnliches ist im Falle der Einführung einer Mindesthürde für die Wahlen zum Europaparlament in 2019 zu erwarten. Dr. Moseler stellt klar, dass die ÖDP sich mit anderen kleinen Parteien erneut zusammentun werde und vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe ziehen wird, sollte morgen dieser undemokratische Akt wirklich beschlossen werden. „Die Ignoranz der Bundesregierung gegenüber einer Entscheidung des obersten deutschen Gerichts kennt offensichtlich keine Grenzen mehr“, so Moseler.




Link zur Pressemitteilung


Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Sperrklausel beim EU-Parlkament: http://www.bverfg.de/entscheidungen/cs20111109_2bvc000410.html Wichtige Auszüge aus dem Urteil finden sich beim Link unter der "Anmerkung". 

„Wenn Menschen Dich nicht wählen, ändere das Wahlgesetz!“

Dr. Klaus Buchner MdeP ÖDP
Facebook:
https://www.facebook.com/prof.dr.klausbuchner/


Hier können Sie dem Mitglied des EU-Parlaments Dr. Klaus Buchner MdeP aus München (ÖDP) Fragen stellen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/prof-dr-klaus-buchner


Anmerkung von Felix Staratschek:

Es wundert mich, dass die ÖDP es akzeptiert, dass man diese aus mehreren Landtagen und dem Bundestag ausschließt. Den die 5%-Hürde könnte anders gestaltet werden, so dass alle Personen, die bisher an der Sperrklausel scheitern entsprechend dem Wählerwillen mit beratender Stimme im Bundestag und den Landtagen sitzen. Die Abgeordneten sonstiger Parteien haben alle Rechte eines Parlamentariers, außer dem Stimmrecht bei der Kanzlerwahl oder dem Beschluss von Gesetzen. Nur bei Entscheidungen zum Grundgesetz sollen alle Stimmrecht haben, damit die 2/3-Mehrheit nicht gegen den Wählerwillen erreicht werden kann. So wird das Grundgesetz besser geschützt gegen umstrittene Änderungen.
Hier ein Brief von mir. Darin kam die ÖDP nicht vor, weil die bei der angesprochenen Landtagswahl nicht antrat. In Bayern, Baden Württemberg und Rheinland Pfalz könnte die ÖDP aber in den Landtag einziehen und die ÖDP wäre auf jeden Fall im Bundestag. Die Passivität der ÖDP verhindert hier 6 bis 8 oder vielleicht noch mehr Parlamentarier der ÖDP.    

Und noch etwas, ich benutze die den Begriff "Kleinpartei", weil ich hoffe, dass die ÖDP ein Setzling ist mit großen Wachstumspotential. Deshalb habe ich "Kleinpartei" immer in "kleine Partei" umgewandelt. Sprache prägt das Bewusstsein und Kleinpartei klingt danach, dass es die Haupteigenschaft einer Partei sei, klein zu sein.  

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