Freitag, 10. Januar 2020

Aus dem Bundestag: 308.721 Unfälle mit Personenschaden / Regierung verteidigt Luftverkehrsteuer / DB AG investiert in Lärmsanierung / Projekte der Hafenhinterlandanbindung

Aus dem Bundestag

308.721 Unfälle mit Personenschaden

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2018 gab es nach Angaben der Bundesregierung im Straßenverkehr 308.721 Unfälle mit Personenschaden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16252) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15920) hervor. Im Schienenverkehr gab es der Vorlage zufolge 2018 459 Unfälle mit Personenschaden - im Luftverkehr lag die Zahl bei 66.

Über die den Krankenkassen, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherungen, Berufsgenossenschaften sowie Sozialversicherungen durch Unfälle im Straßenverkehr entstandenen Kosten liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage keine Erkenntnisse vor. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer (KH-Versicherer) hafteten bei Personenschäden für die Behandlungskosten der verletzten Person in vollem Umfang, "außer es besteht ein Teilungsabkommen", schreibt die Regierung. Teilungsabkommen würden zwischen KH-Versicherern und Sozialversicherungsträgern abgeschlossen, um unabhängig von Haftungs- und Verschuldensfragen eine unkomplizierte Abwicklung zu gewährleisten. Zwischen KH-Versicherern und privaten Krankenversicherern könnten ebenfalls Teilungsabkommen abgeschlossen werden, heißt es in der Antwort. Der Bundesregierung lägen aber keine eigenen Erkenntnisse darüber vor, wie die einzelnen Teilungsabkommen ausgestaltet sind. "Den Versicherten entsteht durch die Vereinbarungen kein Nachteil", wird mitgeteilt.


Regierung verteidigt Luftverkehrsteuer


Berlin: (hib/HAU) Die Luftverkehrsteuer verstößt aus Sicht der Bundesregierung weder gegen die internationalen Vereinbarungen für die gegenseitige marktwirtschaftliche Liberalisierung des zivilen Luftfahrtsektors (Open-Skies-Abkommen) noch untergräbt sie das globale marktbasierte Klimaschutzinstrument CORSIA. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/15966) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15537) hervor. Die Erhebung von Steuern zu fiskalischen und anderen Zwecken sei ein staatliches Hoheitsrecht, schreibt die Bundesregierung.

 


Weiter heißt es in der Antwort: Die Bundesregierung unterstütze CORSIA und das damit verbundene Ziel des kohlenstoffneutralen Wachstums des internationalen Luftverkehrs. Die Luftverkehrsteuer untergrabe CORSIA nicht. Jeder Staat habe das Recht, Steuern zur Erreichung politischer Ziele unter der Voraussetzung zu erheben, dass diese diskriminierungsfrei zur Anwendung kommen, schreibt die Regierung.

CORSIA sei eine Maßnahme, um die Klimawirkung des Luftverkehrs zu begrenzen, heißt es in der Vorlage. Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass zur Erreichung der Klimaziele von Paris auch andere Maßnahmen ergriffen werden müssen. "Dazu gehören technische Maßnahmen wie klimafreundliche Antriebe, aber auch operationelle Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Entwicklung und Markteinführung nachhaltiger alternativer Treibstoffe."


DB AG investiert in Lärmsanierung


Berlin: (hib/HAU) Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wurden seit 1999 in Berlin 11,8 Millionen Euro in die Lärmsanierung investiert (Stand: 30. Juni 2019). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16016) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15575) hervor. Es seien rund 5.400 Meter Schallschutzwände fertiggestellt worden, heißt es in der Antwort. Weitere 600 Meter befänden sich in Planung oder im Bau. Zusätzlich seien in 1.208 Wohneinheiten passive Maßnahmen (Schallschutzfenster, Dachsanierung, Schalldämmlüfter, Fassadendämmung, Rollladenkästen) umgesetzt worden.


Projekte der Hafenhinterlandanbindung

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/15996) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15569) Projekte auf, die gemäß Ausbaugesetzen im Zuge des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) die Funktion einer Hafenhinterlandanbindung erfüllen. 

Beim Verkehrsträger Straße führten die Vorhaben zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der jeweiligen Bundesfernstraßenabschnitte, schreibt die Regierung. 

 
 

Die aufgeführten Schienenvorhaben führten zur Engpassbeseitigung und damit zu Kapazitätssteigerungen auf den jeweiligen Strecken im Seehafenhinterlandverkehr. Durch die Engpassbeseitigungen könnten dort die prognostizierten Kapazitätssteigerungen aus der BVWP-Prognose 2030 auf der Schiene realisiert werden, heißt es in der Antwort. 

Die Nutzeneffekte der Ausbaumaßnahmen an den Bundeswasserstraßen bemessen sich danach in erster Linie in der Einsparung von Transportkosten, beispielsweise durch eine bessere Auslastung von Fahrzeugen aufgrund größerer Abladetiefen oder die Einsatzmöglichkeit größerer Fahrzeuge.

 
Ein Schiff auf dem Rheinm bei Wesel.
Im Hintergrund Reste der im Weltgrieg zerstörten
Eisenbahnbrücke, die nie wieder aufgebaut wurde


BVWP-Projekte in Brandenburg


Berlin: (hib/HAU) Über Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) in Brandenburg informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15750) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15395)

Für die Umsetzung der Projekte sind im Bereich Schiene für alle das Land Brandenburg tangierenden Projekte der Antwort zufolge 3,3 Milliarden Euro vorgesehen (Preisstand 2015). 

Für den Verkehrsträger Straße sind 2,04 Milliarden Euro vorgesehen (Preisstand 2014) und für die Wasserstraßen 809 Millionen Euro (Preisstand 2014). 

"Die aufgeführten Beträge beziehen sich jeweils auf die in den Bedarfsplänen enthaltenen laufenden und fest disponierten Maßnahmen sowie auf die Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf", schreibt die Bundesregierung.


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