Montag, 9. März 2020

Zwei Petitionen beim Bundestag mischen Familienpolitik auf: Bündnis „Rettet die Familie“ ruft zur Mitzeichnung auf.

Sehr verehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie die Pressemeldung des Bündnis „Rettet die Familie“, in der besonders auf den Link zu einer aktuellen Petition an den Bundestag hingewiesen wird, die eine Honorierung auch der familiären Fürsorgearbeit fordert. Bitte helfen Sie bei der Verbreitung mit, damit wir in den nächsten Wochen das Quorum von 50 000 erreichen, so dass das Anliegen öffentlich im Petitionsausschuss behandelt werden muss. Wer noch kein Passwort hat, kann das über die Links rechts „Ich bin neu hier“ oder „Passwort vergessen“ leicht beschaffen.
Außerdem ein Hinweis auf ein Interview mit Prof. Joachim Bauer , der auf den Zusammenhang zwischen mangelnder Bindung der Kinder an die Eltern und der späteren Neigung, Hass gegen andere zu entwickeln, hinweist. Leider wird die Entwicklung dieser Bindung durch die einseitige Förderung der Krippenbetreuung erschwert statt gefördert.
Die Pressemeldung kann auch mit Hilfe des folgenden Links weiter verbreitet werden:
http://www.rettet-die-familie.de/presse

Beste Grüße
Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Bündnis „Rettet die Familie“

 


Pressemeldung des Bündnis „Rettet die Familie“ 6.3.2020
Zwei Petitionen beim Bundestag mischen Familienpolitik auf: Bündnis „Rettet die Familie“ ruft zur Mitzeichnung auf.

Am 4. März lief die Zeichnungsfrist für eine Bundestagspetition, die sich gegen die besondere Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz wandte, ab. Das für eine öffentliche Diskussion erforderliche Quorum von 50 000 Unterschriften wurde mit über 65 000 deutlich überschritten.


Dieser Erfolg zeigt, dass das Thema inzwischen auf breites Interesse stößt und die Befürchtung besteht, dass der Staat nach einer Verfassungsergänzung die Eltern noch stärker bevormunden wird, als er das schon heute tut. Als abschreckendes Beispiel kann hier Norwegen gelten, wo der Staat unter dem Vorwand, die Kinder zu schützen, diese schon bei Bagatellen von ihren Eltern trennt.


Eine zweite Petition bezieht sich auch auf ein tatsächliches Kinderecht, nämlich dem grundlegenden Recht auf Betreuung durch die eigenen Eltern. Dieses Kinderrecht wird bei uns z. Z. durch einseitige Förderung der Krippenbetreuung immer weiter eingeschränkt. Die Petition fordert eine gleichberechtigte Behandlung der familiären Betreuung von Kindern, Alten und Kranken mit herkömmlicher Erwerbsarbeit. Auch nach Ansicht des Bündnisses „Rettet die Familie“ ist spätestens seit der Vergesellschaftung der Alterssicherung (Stichwort Rentenreform 1957) auch die Betreuung von Kindern eine finanzielle Gemeinschaftsaufgabe. Diese Finanzierung darf aber nicht an eine vorgegebene Betreuungsart gebunden werden, wie das gegenwärtig durch die einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung geschieht. Das verstößt gegen die Wahlfreiheit der Eltern, die ihnen Art 6 Abs 2 unseres Grundgesetzes garantiert.



Wie schon die Petition zur Änderung des GG wird auch die Petition zur Anerkennung familiärer Fürsorge-Arbeit vom Bündnis „Rettet die Familie“ unterstützt. Das Bündnis fordert daher zur Zeichnung auf, die noch bis zum 26. März möglich ist:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_02/_08/Petition_106938.$$$.a.u.html



Die Diskussion zum Thema der laufenden Petition ist längst überfällig. Eine Gesellschaft, in der die lebensnotwendige Fürsorge-Arbeit für Kinder, Kranke und Alte nicht mehr geachtet wird, ist nicht überlebensfähig. Der gegenwärtig zum Nachteil von Eltern und Kindern verfälschte Generationenvertrag muss wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.




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