NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Dienstag, 31. Juli 2012

Leserbrief: Marktanwohner fordern Ruhe - Festplatz statt Busbahnhof kann diese schaffen

Bezug: RGA: Anwohner weisen auf ihr recht auf Ruhe hin 

Von Felix Staratschek
Wer in der Stadtmitte wohnt, muss es auch aushalten, wenn er mit urbanen Aktivitäten konfrontiert wird. Problem ist natürlich, wenn der persönliche Lebensrythmus nicht mit dem der Stadt übereinstimmt. Wer Nachtschicht hat wird von Sperrzeiten in der Nacht nichts haben, da er für seinen weniger tiefen Schlaf die Ruhe am Tage braucht. Und wer Frühschicht hat, muss auch schon ins Bett, wenn draußen noch einige Stunden was los ist. Von daher ist es verständlich, dass die Einwohner der Innenstadt eine Begrenzung der Aktivitäten fordern. Es könnte ja durchaus helfen, wenn man Innenstadtbewohnern während der Feste einen Platz für ein Zeltlager anbietet, so dass man vor dem Lärm fliehen kann.

Montag, 30. Juli 2012

Was wirklich geschah Teil 2- Reportage und Hintergründe von Volker Reusing (Unser-Politikblog TV) zur mündlichen Verhandlung vom 10.07.2012 zu Teilaspekten von ESM, Fiskalpakt und Art. 136 Abs. 3 AEUV – eine Inszenierung im Zeichen von Mehr Demokratie

Copyleft:Unser Politikblog  aus Wuppertal, Bergisches Land, Sarah Luzia Hassel Reusing und Volker Reusing

Am 10.07.2012 fand eine mündliche Verhandlung im Bundesverfassungsgericht statt zu den Anträgen auf einstweilige Anordnung von
Dr. Peter Gauweiler, von
Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider und Kollegen, vom
Verein „Mehr Demokratie“, von Bundestagsabgeordneten der Linkpartei und vom Kaufmann
Johannes Schorr
bzgl. der Zustimmungsgesetze zu ESM, Fiskalpakt und „kleiner Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) sowie zum ESMFinG.

Die Verfassungsbeschwerden der Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing vom 29.05.2010, vom 06.04.2012 und vom 30.06.2012 wurden dabei ausgeblendet, sodass in der mündlichen Verhandlung sowohl deren Befangenheitsantrag vom 06.07.2012 (liegt der Redaktion von Unser Politikblog vor) gegen den Berichterstatter BVR Prof. Dr. Peter Michael Huber, als auch sämtliche Einwendungen und Anträge auf einstweilige Anordnung zum Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und zum StabMechG unter den Tisch fielen.

Sonntag, 29. Juli 2012

ESM- Klagen, Mehr Demokratie und Bundesverfassungsgericht - Wird eine wichtige Klage nicht beachtet?

Mitschrift eines Videos durch Felix Staratschek. Ich veröffentliche den ersten Teil der Mitschrift schon mal, werde aber, wenn ich Zeit finde noch weitere Teile ergänzen. Das Video ist unter dem Text eingebetet. So werden wichtige Aussagen zum Verein "Mehr Demokratie" schon mal öffentlich.

Freitag, 27. Juli 2012

Mehr Demokrat hält eigene ESM- Verfassungsklage für eine Finte!


Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 





Sehr geehrter Herr E.K.!

Danke für die Mail! Anmerkungen im Text.

Am 22. Juli 2012 18:04 schrieb E. K.


Hallo Herr Staratschek,
bezugnehmend auf Ihre Rundmail vom 18.7. und 22.7.2012 auf dem Verteiler von Mehr Demokratie  (es waren die von mir im Netz recherchierten Adressen und kein Verteiler von MD) empfehle ich etwa mehr Gelassenheit in Bezug auf die Strategie von Mehr Demokratie, denn der Eindruck, dass Mehr Demokratie gegen den ESM klagt, um ihn hinterrücks über einen Volksentscheid durchzusetzen, ist eine Fehlinterpretation.
Zuvor eine Selbstauskunft: Ich bin schon lange Mitglied bei Mehr Demokratie, zähle aber dort, wegen meiner oft kritischen Äußerungen zur “Opposition”. Mir geht es um die demokratische Sache, nämlich den bundesweiten Volksentscheid. Deshalb schlucke ich hin und wieder die hässlichen Kröten, die bei Mehr Demokratie aufgetischt werden.

Also, ich glaube man muss nicht jede Speise schlucken, die einen aufgetischt wird.

Außerdem sehe ich nicht, wie die Mehr Demokratie- Klage zu mehr Volksentscheiden führt?

Sie würde zu einem einzigen Volksentscheid führen über unser Grundgesetz! Und was dabei herauskommt ist so unsicher, dass ich als Demokrat das niemals mittragen kann. das ist schon keine Kröte mehr, das ist Arsen! Viel Spaß beim schlucken.


 Die Prozessstrategie von MD bei der Verfassungsklage ist zweigleisig: Erstens soll nur die Verfassungswidrigkeit der Verfahren des ESM beklagt werden, denn nur darauf wird sich das Verfassungsgericht einlassen. Dieses hat schon früher klargemacht,, dass es sich nicht für befugt und befähigt fühlt, die ökonomischen Dimensionen der europäischen Verträge zu bewerten.

Das ist die Simplifizierung, die ich auch bei Roman Huber in der ÖDP- Zeitung finde.
Es geht um den Identitätskern des Grundgesetzes und da darf jeder klagen.
Bedeuten die Menschenrechte für Mehr Demokratie nichts?
Der Verein wurden doch informiert, dass es eine umfassende Klage geben wird, die die hätten unterstützen können!

Zweitens will MD in der Öffentlichkeit auf keinen Fall den Eindruck erwecken, dass der Verein grundsätzlicher Gegner einer vertraglich gefassten Einigung der europäischen Staaten ist. Denn die Feinde von MD warten nur darauf, dass MD sich als Sprachrohr “rechtsradikaler “ und damit vom Diskurs ausgestoßener Kreise bloßstellt. Das geht heute ganz schnell: Wer nicht seine Zunge hütet und politisch korrekt redet, bekommt sie moralisch abgeschnitten. Wir sind noch lange kein demokratischer Staat, in dem man auch sagen darf, was man denkt.



Das glaube ich nicht! Man kann auch glaubwürdiger darstellen, dass man für europäische Zusammenarbeit ist, indem man einfordert, dass sich die EU auf die UNO- Menschenrechte verpflichtet und auf dem Gesamtschutz den alle europäischen Erklärungen bieten. Diese Grundrechte müssen vor dem EUGH für jeden einklagbar sein.
 Dass MD den ESM zum Thema eines Volksentscheids machen möchte, ist nur eine rhetorische Finte.


Wenn man mit einer Finte Unterstützer gewinnt, nenne ich das Betrug!

Es dürfte jedem Kenner der politischen Szene der BRD klar sein, dass es dazu nie kommen wird, weil alle wissen, das das Volk “Nein!” sagen wird, und das wäre das Ende der herrschenden Politmafia.


Gerade weil wir eine Politmafia haben, bin ich mir nicht sicher, dass das Volk Nein sagt. Steinbrück hat es gesagt mit einem Bündnis aus Wirtschaft (Großbanken, Gläubiger?), Medien (Bertelsmann?) und Politik (CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne) müsste es gelingen so eine Abstimmung zu gewinnen! So eine Abstimmung ist immer ein Risiko! Und was hier auf dem Spiel seht, ist unser Grundgesetz! Bei anderen Abstimmungen geht es um Verbesserungen und wenn die durchfallen, wird wenigstens nichts schlimmer! Hier ginge es aber um eine Verschlechterung und wenn die durchkäme wäre das fatal!


Deshalb ist alle Aufregung wegen der Klagebegründung von MD unnötig.

Als Oppositioneller bei MD sollte man sich doch über die Aufregung freuen. Oder ist die so störend, dass ich hier von Ihnen als scheinbarer vereinsinterner Kritiker eingelullt werden soll?


Die Verfassungsrichter sind schlau, weil sie nicht sofort entscheiden, und höchstwahrscheinlich auch gekauft. Und sie werden den ESM nicht scheitern lassen, und auch keine Volksabstimmung zulassen.


Was hat das eine mit den anderen zu tun? Vielleicht lassen die Richter den ESM nicht scheitern und verlangen nur weitere bremsen gegen Automatismen. Aber das weiß ich jetzt nicht und will in keiner Weise dem Urteil vorgreifen.


Die wiederholten jüngeren Andeutungen des Verfassungsgerichts, dass noch mehr Europa vom Volk zu genehmigen sei, waren nur scheindemokratische Pflichtübungen, um die Öffentlichkeit zu beruhigen.


Wer das Lissabonurteil liest, kann da sehen, dass da zahlreiche Bremsen eingebaut sind, deren sich die Demokraten bedienen können. Die Richter haben es so gesehen, dass die negativen Erwartungen nicht zwingend eintreten, dass aber für den Fall, dass diese kommen, Karlsruhe die Prüfungsautorität behält. Und sie haben einiges bereits klar gestellt, u.a. das Deutschland nicht bei einer Militarisierung der EU mitmachen darf.

Die Verfassungsrichter wissen, dass sie selbst Usurpatoren sind, weil sie nicht, wie das Grundgesetz befiehlt, vom Plenum des Bundestages, sondern von einem Geheimausschuss gewählt wurden. Deshalb fressen sie den Parteioligarchen aus der Hand.

Es gibt Leute, die ändern ihre Ansichten, wenn die in ein Amt kommen. Und da Verfasssungsrichter m.W. nachher keine weitere politische Karriere machen, könnten die selbst bei kritischer Karriere plötzlich besser werden. Man sehe mal, was Wulff in Lindau zu Europa sagte, dass hätte er als einfacher Poltiker nie getan und dafür ist er m.E. weggemobbt und abgesetzt worden.  Der Kommentar am Ende ist Klasse, die schlimmere Erwartung ist genau eingetroffen!


 Es geht beim ESM um Billionen, und da sind Werbungskosten in Form von Bestechungsgeldern an maßgebliche Politiker (und das sind auch die Richter in diesem Fall) unvermeidlich. Ich kann mir vorstellen, dass Angela Merkel seit Ausbruch der globalen Finanzkrise im Jahr 2008 monatlich eine Million bekommt, damit sie den Zusammenbruch des Euro-Systems so lange wie möglich hinauszögert, bis die Banken ihre Risiken los sind und die Profiteure des Finanzkrise der unvermeidlichen Hyperinflation durch Vervielfachung ihres spekulativen Geldkapitals entkommen sind. Die globalen Finanzheuschrecken werden bis dahin mit ihrem riesigen Geldvermögen deutsche und andere europäische Unternehmen aufgekauft oder unterwandert haben und können damit den Zusammenbruch des Euro mit Gewinn überstehen. Selbst wenn alle Geldvermögen im Verlauf einer Währungsreform die Hälfte oder noch mehr ihres Wertes verlieren würden, hätte die globale Finanzmafia immer noch genug Geld, um die halbe Welt einschließlich ihrer Staatsführer zu kaufen. Die Verfassungsrichter sind grundsätzlich käufliche Karrieristen, denn sonst säßen sie nicht auf ihren Richterstühlen. Für zehn Millionen wird vermutlich jeder Richter schwach, denn so eine Chance kommt nie wieder. Das macht bei acht Richtern gerade mal achtzig Millionen nützliche Aufwendungen, und das sind für die globalen Finanzdrahtzieher Peanuts. Der von Ihnen so gelobte ehemalige Verfassungsrichter Papier, der Ihnen vermeintlich die Augen geöffnet hat, verkauft sich inzwischen an jeden, der genug bietet. Und andere machen es wahrscheinlich genau so.
Die Strategie von MD verfolgt das Ziel, den Skandal des Hochverrats und Ausverkaufs deutscher Interessen mit den Mitteln des Rechtsstaates offenbar zu machen, das Bewusstsein der getäuschten und eingeschüchterten Öffentlichkeit zu wecken. MD wurde dabei etwas bekannter, doch das ist nicht verwerflich.

Ich sehe dieses Ziel nicht! Gerade wegen der Risiken finanziellen Interessen würde ein Volksentscheid von einer noch nie dagewesenen Meinungsmache begleitet sein und vielleicht würden sogar bewusst Krisen ausgelöst, um die Notwendigkeit des Regierungshandlens zu belegen.


 Das Bundesverfassungsgericht wird nach meiner Einschätzung den ESM passieren lassen, wenn auch mit dem seit Maastricht bekannten, erhobenen Zeigefinger, der von den Politikern in der Regel mit dem Stinkefinger beantwortet wird. Das Verfassungsgericht hat dazu eine unschlagbare Rechtfertigung: die Präambel des Grundgesetzes, das zwar dreist lügt, indem es behauptet, dass das Deutsche Volk sich dieses Machwerk gegeben habe, dann weiterlügt, indem es behauptet, das Deutsche Volk sei von dem Willen zu einem vereinten Europa beseelt. Eine weitere formale Rechtfertigung für jeden Kniefall vor der Europäischen Union bietet der Artikel 23 des Grundgesetzes, den es erst seit dem 29.12.1992 im Grundgesetz gibt, und der das vereinte Europa zum Verfassungsbefehl macht. (Vorher war das der Artikel mit dem Vereinigungsgebot.) Mit diesen formalen “Verfassungsgeboten” im Rücken kann das Verfassungsgericht jede Veruntreuung von Volksvermögen, Usurpation und Hochverrat zugunsten der EU rechtfertigen.



Es gibt vor allem Artikel 79.3:

"Eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche ..... die in den Artikel 1 bis 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig!"

Hat Mehr Demokratie das Grundgesetz nicht gelesen? Der Artikel ist das Scharnier für alle Klagen. Wenn das Grundgesetz hier nicht gegen verstoßen darf, dürfen es alle anderen Gesetze und Verträge auch nicht. Und zur Verteidigung dieses Identitätskern darf laut Lissabonurteil jeder klagen. Wenn das BVG dieses Jedermannsrecht betont, kann das ein Wink mit dem Zaunpfahl sein, dass es hier Gefahren sieht!


Das Verfassungsgericht hat bereits kund getan, der Veruntreuung von Volksvermögen keinen Einhalt zu gebieten, d.h. unsere Volksvertreter dürfen Deutschland den Finanzheuschrecken zum Fraß vorwerfen.


Mich würde bei solchen Aussagen die Quelle interessieren!

Und vor dem Vorwurf des Hochverrats brauchen sich die Politiker nicht zu fürchten, denn dieser ist nach § 81 StGB nur strafbar, wenn er mit Gewalt oder Androhung von Gewalt verübt wird. Unsere Rechtsordnung ist im Hinblick auf Regierungskriminalität blind und hilflos, und das ist wahrscheinlich so gewollt. Verfassungsverrat ist ein Standarddelikt jeder Regierung, und das Ermächtigungsgesetz des ESM hat ja einen berüchtigten Vorläufer von 1933, der auch vom damaligen Parlament, dem Reichstag durchgelassen wurde.


Und genau deswegen gibt es Artikel 93.3! Immerhin wurde die Reichstagsopposition massiv eingeschüchtert oder war bereits in Schutzhaft des Führers.

Gegen den Hochverrat, der derzeit begangen wird, gibt es kein Rechtsmittel, und das von Brot und Spielen verwöhnte und obrigkeitshörige Volk wird dagegen keinen Widerstand nach Artikel 20,4 GG üben, denn die Baubehörden genehmigen keine Barrikaden, und außerdem sind Kriegswaffen ja verboten. Wahrscheinlich muss die wirtschaftliche Lage erst völlig unhaltbar werden, bis die Staatsbemächtigten sich aus dem Staub machen. Wir stehen dann wieder einmal vor einem Trümmerhaufen und können erst dann neu anfangen. Aber damit haben wir ja Erfahrung.
es grüßt



E. K.


Ich glaube eher, dass die Klage von Mehr Demokratie das Volk beim wach werden hindern will und mit zu den Einschläferungsmitteln gehört. Es bietet, falls die Zeilen zuvor zutreffen, sogar den Richtern die Chance, sich auf diese Klage zu fokussieren und damit die Aufmerksamkeit von inhaltsreicheren Klagen abzulenken.

Und wenn die Richter alles so schlechte Kerle sind, wie hier beschrieben, was hatte dann ein Verfassungsrichter von Mehr Demokratie im Beirat dieses Vereins zu suchen? Oder sind die Richter gerade weil diese so korrupt sind, wie hier beschrieben, bereit, die Mehr Demokratie- Klage durchzuwinken, damit scheinbar was gegen den ESM zu tun und wir dann in einem Jahr über das Grundgesetz abstimmen dürfen? Ich hoffe und bete, dass dies nicht der Fall ist.

 Wenn Sie wirklich zur Opposition bei MD gehören, schließen Sie sich bitte öffentlich meinen Aufruf zum Austritt aus der Klage an und teilen Sie diesen Rückzug dem BVG mit, so wie ich es getan habe. Und unterstützen Sie die Klage der Reusings.
Viele Grüße, Felix Staratschek


Eine weitere Antwort von Mehr Demokratie:


Sehr geehrter Herr Staraschek,
wieso unterschreiben Sie etwas und l e s e n erst d a n a c h ? 
 Schließlich weiß jeder einigermaßen gebildete Mensch, dass man erst lesen sollte, was man dann mit seinem Namen unterschreibt!
Wieviel Verträge/ Positionen haben Sie denn auf diese Weise unterzeichnet, Kaffeefahrten inklusive?
 Bitte nehmen Sie mich aus Ihrem Verteiler, ich verzichte gern auf Ihre "Ergüsse".
Oder war Ihre Unterschrift beabsichtigt, um hinterher so eine Aufriss zu machen?
Mit freundlichen Grüßen
Eine Person von Mehr Demokratie Sachsen (Name von mir entfernt)


Hallo!

Kennen Sie ihren eigenen Verein nicht? Per Post und Mail wurde für die Klage von Mehr Demokratie geworben. Und durch Kontakte über die ÖDP oder Berichte über Einsätze für mehr Demokratie bestand ein gewisses Vertrauen. Mehr Demokratie hat seine Klage beworben, ohne die Inhalte klar darzustellen! Ich habe zumindest vorher nicht finden können, das man statt gegen den ESM in Wirklichkeit gegen das Grundgesetz klagt.
 Es ist interessant ihrer Antwort zu entnehmen, das Mehr Demokratie mit seiner Aktion eigentlich keine einigermaßen gebildete Menschen erreichen wollte, da es Unterschriften gesammelt hat, als der Inhalt noch nicht zu lesen war!
 Also was soll der Vorwurf?
Machen Sie das beste aus ihren Verein: Treten sie aus der Klage aus und organisieren die die Opposition im Verein und solidarisieren Sie sich mit der Reusingklage.
 Ein Aufriss war nie mein Ziel! Aber man lernt dazu. Und nachdem ich merkte, dass es in Wirklichkeit gegen die per Ewigkeitsklausel (Art. 79.3) geschützten Artikel geht, war mir klar, dass ich nicht mehr vor meinen Schöpfer bestehen kann, wenn ich mich hier nicht aktiv gegen die Finsternis stelle, die über uns herein zu brechen droht. Erkenntnis ist Verpflichtung, zumindest für mich. Und mein Vorbild ist Fritz Gerlich.

 Viele Grüße, Felix Staratschek

Donnerstag, 26. Juli 2012

Bürgermeister Dr. Korsten will nicht mehr großzügig sein!

RGA: Halbzeit-Interview-mit-Buergermeister-Korsten

Von Felix Staratschek
Die Aussagen von Bürgermeister Dr. Josef Korsten regen zum Widerspruch an.

"Als Bürgermeister ist es nicht mehr möglich großzügig aufzutreten", stellt Dr. Korsten fest. Aber ist das nicht schon lange so? Ist die finanzielle Lage der Stadt nicht schon lange prekär? Ist Dr. Korsten bisher großzügig aufgetreten und wer profitierte von dieser Großzügigkeit und wer nicht? 
Aber es gibt ja den Unterschied zwischen Auftreten und Handeln.
Und im Handeln ist Dr. Korsten zusammen mit einer Ratsmehrheit noch immer großzügig:

--Finanzierung eines Freizeitbades, dass alle Einnahmen aus den Stadtwerken auffrisst und weiterer städtischer Zuschüsse bedarf, um zu überleben. Der Umbau war teurer als ein Neubau und hat zur Folge, dass im Linienbus immer wieder Gruppen zum Baden in die Nachbarstadt fahren

--Austausch der Pflasterung und Bäume in der Innenstadt. Die Probleme des Einzelhandels werden dadurch nicht verändert

--Bau eines Sportplatzes an der Hermannstraße
Hier werden großzügig die Steuergelder verplant. wenn Dr. Korsten meint, er könne nicht mehr großzügig auftreten, scheint das nicht für alles zu gelten, sondern vor allem für die Bürger und Steuerzahler.


Sonntag, 22. Juli 2012

Europa braucht mehr Demokratie


Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 




Wer würde dieser Überschrift widersprechen! (Anmerkung im Juni 2014: Mittlerwiele würde ich der Überschrift widersprechen: Gibt es ein bisschen oder weniger oder mehr Demokratie?) Sie ist eine Überschrift eines Artikels in der Zeitschrift ÖkologiePolitik im August 2012, die vier mal jährlich an die Mitglieder der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) versendet wird. Der Autor ist Roman Huber vom Verein „Mehr- Demokratie“.


Nur vorweg: Wie tief ist eigentlich die ÖDP gefallen, dass diese so einen Text in ihrer Parteizeitung zulässt? Wer hat den da durchgesetzt? Die Redaktion? Der Bundesvorstand? Oder der Vereinsfunktionär von "Mehr Demokratie" und seit 2010 Bundesvorsitzende der ÖDP Sebastian Frankenberger?


Warum ich diesen Text mit der bisherigen ÖDP- Politik für unvereinbar halte und für eine Irreführung der Mitglieder der ÖDP, der Freien Wähler, der Piratenpartei  und der Öffentlichkeit, will ich mit folgenden Zeilen nachweisen, die ich so breit streuen werde, wie es mir möglich ist, um die ÖDP auf ihren Weg in den anti- demokratischen Abgrund zu stoppen und die Parteiführung zur Besinnung zu bringen.



Freitag, 20. Juli 2012

ESM- Klage: Was wirklich geschah – Bundespräsident Gauck wartet wegen Wuppertaler Bürgerrechtlerin

Der Verein "Mehr Demokratie" rühmte sich, den Bundespräsidenten Joachim Gauck bewegt zu haben, ESM und Fiskalpakt nicht sofort zu unterschreiben. Wuppertaler MenschenrechtlerInnen weisen hier nach, dass diese schon viel früher aktiv waren und "Mehr Demokratie" viel zu spät auf den fahrenden Zug aufgesprungen ist oder gar nicht gemerkt hat, dass diese bereits zu spät handelten. Denn die haben Gauck am Freitag das angetragen, was der Bundespräsident bereits am Donnertag öffentlich verkündet hatte.(Felix Staratschek)

Der FAZ-Artikel „Bundesverfassungsgericht im Hauruckverfahren“ vom 22.06.2012 verrät, dass der Bundespräsident versprochen hat, auf das Bundesverfassungsgericht mit der Verkündung der Gesetze zum ESM etc. zu warten. Ein Antrag lag laut FAZ dem dem Bundesverfassungsgericht „jetzt“(also bis incl. zur Drucklegung der FAZ vom 22.06.2012, was irgendwann am 21.06.2012 gewesen sein muss) bereitsvor. Doch es gebe noch „gar keine gültige Textfassung, über welche der Zweite Senat in Karlsruhe entscheiden könnte“.

Das Gericht reagierte also, ohne eine „gültige Textfassung“ (eine vollständige Verfassungsbeschwerde) vorliegen zu haben. Aber wer hatte dem Gericht geschrieben ? Und laut FAZ soll es „ein Antrag“ gewesen sein. Es kann also nur von einer Klägerseite gekommen sein.

Weitere Hinweise gibt der Spiegel-Artikel vom 21.06.2012 „Euro-Rettungsschirm Verfassungsrichter bitten Gauck um mehr Zeit“. Demnach hatte der Bundespräsidenten dem Gericht zu dem Zeitpunkt bereits zugesagt, zu warten. „Das Gericht“, so der Spiegel, „benötige Zeit, um das umfangreiche Material zu sichten.“

Doch dann die Überraschung. Die Verfassungsbeschwerden von Mehr Demokratie umfassen nur 116 Seiten. Die Verfassungsbeschwerden der Linken sahen am 29.06.2012 im Fernsehen nach noch weniger Seiten aus.
Konnten diese wirklich mit dem „umfangreichen Material“ gemeint gewesen sein ?

Der Redaktion von "Unser Politikblog" weiß, dass die die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (Redakteurin) am 15.06.2012 und am 18.06.2012 dem Bundesverfassungsgericht sowie am 18.06.2012 dem Bundespräsidenten formlos geschrieben hatte. Sie war besorgt gewesen, weil auf der für Freitag, den 29.06.2012, auf der Tagesordnung von Bundestag und Bundesrat stehenden Zustimmungsgesetze (zu ESM, Art. 136 Abs. 3 AEUV und Fiskalpakt) und Begleitgesetze (ESMFinG und Gesetz zur Änderung des BSchuWG) standen. Anlass ihrer Schreiben war der FAZ-Artikel „Fiskalpakt Abstimmung noch vor dem EU-Gipfel“ gewesen, wonach das Inkrafttreten des ESM bereits für Sonntag, den 01.07.2012 vorgesehen war. Es deutete damit alles darauf hin, dass Bundespräsident Gauck unter gewaltigem emotionalem Druck stand, noch am 29.06.2012 zu ratifizieren.

Dass die Bürgerrechtlerin am 15.06.2012 und am 18.06.2012 ans Bundesverfassungsgericht geschrieben hat, wird bewiesen durch das Schreiben vom 26.06.2012 unter Az. AR 4286/12. Unter „AR“ werden auch Vorgänge verfügt, bei denen es sich nicht um Verfassungsbeschwerden handelt.
Und um „umfangreiches Material“ handelt es sich tatsächlich., denn am 30.06.2012 reichte sie 6 Verfassungsbeschwerden ein, darin allein 28 Anträge (9 gegenüber dem Bundespräsidenten und 19 gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) auf einstweilige Anordnung und 34 ½ Seiten zur Rechtsfortbildung. Das Az. dazu (2 BvR 1445/12) wurde mit Schreiben vom 05.07.2012 vergeben.

In Abschnitt I.2 der Eilanträge auf einstweilige Anordnung gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ist auch ein offensichtlich dem tatsächlichen Klageziel von Mehr Demokratie zum Aufbrechen des Grundgesetzes für ESM und Wirtschaftsregierung (siehe Artikel von Unser Politikblog vom 09.07.2012) entgegen gesetzter Antrag, in welchem es um die Untersagung der Initiierung und der Entscheidung über ein neues Grundgesetz geht.

Quellen:

FAZ-Artikel „Fiskalpakt Abstimmung noch vor dem EU-Gipfel“ vom 14.06.2012

Spiegel-Artikel „Euro-Rettungsschirm Verfassungsrichter bitten Gauck um mehr Zeit“ vom 21.06.2012

FAZ-Artikel „Bundesverfassungsgericht im Hauruckverfahren“ vom 22.06.2012


am 30.06.2012 eingereichte Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1445/12)

Mittwoch, 18. Juli 2012

Austritt aus der Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie "Volksentscheid sonst klagen wir"

Abs.
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald
02195/8592

Betrifft: Klage von Mehr Demokratie "Volksentscheid, sonst klagen wir"

Sehr geehrte Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichtes!


Viele 1000 Unterstützer klagen mit dem Verein "Mehr Demokratie" anlässlich der Beschlüsse des Bundestages zum ESM und Fiskalpakt. Ich habe mich als Teilnehmer an der Klage von Mehr Demokratie eingetragen und ziehe diese Teilnahme, nachdem ich den Klagetext gelesen habe, zurück. Ich fühle mich von Mehr Demokratie getäuscht und gehe davon aus, dass viele Unterstützer dieser Klage sich dort nicht eingetragen hätten, wenn die vorher gewusst hätten, was Mehr Demokratie wirklich fordert. Ich wähle daher die Form des offenen Briefes, damit jeder Mitkläger überprüfen kann, ob er meine Kritik teilt.
Ich habe keine Absicht, Sie bezüglich ihres Urteils zu beeinflussen, sondern ich will lediglich darlegen, warum ich nicht mehr hinter der Klage von Mehr Demokratie stehen will. Denn ich fühle mich betrogen von der Kampagne, die Mehr Demokratie durchführt, um Unterstützer für seine Klage zu bekommen.

Dienstag, 17. Juli 2012

Warum ESM und Fiskalpakt die Zeitungen gefährden - oder - ESM- Klage und Menschenrechte

Von: Felix Staratschek Datum: 12. Juli 2012 03:48
Betreff: Leserbrief:
Warum ESM und Fiskalpakt die Zeitungen gefährden - oder - ESM- Klage und Menschenrechte

Der Tenor bei den Berichten über die Klagen zum ESM und Fiskalpakt ist, das geprüft werden muss, ob die "gegen die Haushaltsrechte der Parlamentarier" oder die "Souveränität Deutschlands" verstoßen. Seltsamer Weise wird nie über einen anderen Aspekt geschrieben: Wie steht es um die Menschenrechte? Staaten sind den UNO- Verträgen verpflichtet, denen diese beigetreten sind. Und Artikel 1 des Grundgesetzes bekennt sich zu den "unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt". Wenn man also im Internet nach den Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sucht, stößt man auf die Klägerin Sarah Luzia Hassel Reusing, die durch ihre Klageschrift geklärt haben will, wie weit Regelungen wie der ESM und Fiskalpakt sich an diese Menschenrechte binden müssen, damit diese verfassunsgkonform sind. Frau Hassel Reusing hat viele Aussagen in den Verträgen gefunden, die ihrer Ansicht nach zu Menschenrechtsverletzungen führen und ist daher der Auffassung, dass schon aus diesem Grund ESM und Fiskalpakt, so wie jetzt geplant, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Hinzu kommt, dass staatliche Entscheidungsgewalt nicht nur an die EU übertragen wird, sondern an den ESM als neu gegründete Spezialbank und das die Gläubiger das Recht bekommen, über politische Auflagen mit zu entscheiden. Die ESM- Bank wird volle Immunität besitzen sie darf jeden verklagen, kann aber für ihr eigenes Verhalten weder zur Rechenschaft gezogen werden noch Objekt von Ermittlungen sein. Sind die Verträge einmal abgeschlossen, gibt es keine Ausstiegsklauseln. ESM und Fiskalpakt sind geeignet, die Armut in der Gesellschaft zu mehren. Wofür man bürgt, kann man zur Zahlung verpflichtet werden. Wer rettet am Ende die Retter, fragte Bundespräsident Christian Wulff im Sommer 2011 in seiner Rede vor den Wirtschaftsnobelpreisträgern in Lindau. Oder anders gefragt: Wer wird sich noch eine Zeitung abonieren, wenn durch die Bürgschaften Deutschland in die Armut gestürzt wird? Aus diesem Grund sollten die Zeitungen aus eigenen Interesse bei diesem Thema mehr recherchieren und berichten! Seltsamer Weise wird die Klage von "Mehr Demokratie" oft erwähnt. dabei geht es in der Klage nicht um die Verhinderung von ESM und Fiskalpakt, sondern darum, dass das Bundesverfassungsgericht für die Politik die "Verpflichtung" aussprechen soll, dass Grundgesetz so zu ändern, das ESM und Fiskalpakt angenommen werden können. Damit ist ein Kern der Klage von "Mehr Demokratie" eine neue Verfassung, die von den Schutzregeln befreit ist, die akut noch ESM und Fiskalpakt in Frage stellen könnten. Und sie verlangt von der richterlichen Gewalt gesetzgebendes handeln. Ist das nicht ein schwerer Verstoß gegen die Gewaltenteilung, einer der wichtigsten Grundlagen von Demokratie und Rechtsstaat? Ob das den Unterstützern, die sich für diese Klage als Mitkläger eingetragen haben, bewusst ist? Ich habe jedenfalls, nachdem man den Klageinhalt im Netz lesen konnte, meine Mitklägerschaft bei Mehr Demokratie widerrufen.

Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald

Hintergründe:


Der Wuppertaler Volker Reusing, dessen Frau Klageführerein in
Karlsruhe ist, war im Mai 2012 als Referent zu einem Vortrag zur
Europapolitik zu Gast in Radevormwald. Wesentliche Inhalte seines
zweistündigen Referates enthält dieses Video.


Die Klage von Frau Hassel Reusing.
Bitte tragen sie sich mit allen Mitarbeitern ihres Zeitungsverlages in die Solidarisierungsliste ein, es geht auch um ihre Zukunft!
Bringen Sie Eigenrecherchen oder Links in ihre Blogs und Internetseiten!
Mit bestem Gruß, Felix Staratschek

Sonntag, 15. Juli 2012

Widerliche und illegitime Schulden: Volker Reusing im Video- Gespräch mit Pascal Franchet

Sprache/ Langue: Francais/ Deutsch

Dies ist die Mitschrift eines Videos. Vor allem beim französischen Textteil gebe ich keine Gewehr, alles richtig verstanden zu haben, versuche aber den Text zu erfassen und so für Suchmaschinen greifbar zu machen (Felix Staratschek)

Volker Reusing:
Wir sind hier in Frankfurt in Räumen der Goethe- Universität. Hier finden gerade Aktionstage von ATTAC und Blogcupy statt. Es geht um Lösungsmöglichkeiten bzgl. der Finanzkrise und um den Euro.
Heute spreche ich mit Herrn Pascl Franchet von CADTM aus Frankreich. Er vertritt eine Organisation die sich mit Staatsschulden  beschäftigt. Es geht um die Frage der Legitimität von Schulden und um die Frage, was sind illegitme Schulden, was sind widerliche Schulden? Und wie würde Sie die Schulden der Staaten, die jetzt unter den Auflagen der Troika stehen bewerten? Wie findet man ein Maß, wieviele dieser Schulden illegitim oder widerlich sind?   Wie geht man mit den restlichen Schulden um, die nicht illegitim sind?

Freitag, 13. Juli 2012

Kommunalpolitischer Infodienst der ÖDP Juli 2012

Kommunalpolitischer Infodienst des Kommunalpolitischen Büros der ÖD Ausgabe II/2012 Juni/Juli 2012
Verantwortlich für den Inhalt:
Walter Konrad
 Kommunalpolitischer Referent beim Bundesvorstand der ÖDP
 Neckarstraße 27—29
 55118 Mainz
 Tel.: 06131-27 55 64

Vorwort
1. Eigenbeiträge von ÖDP-Aktiven

2.Allgemeine Informationen
2.1 Familienförderung als kommunale Pflichtaufgabe
2.2 Bei der Beschaffung die richtigen Anreize setzen
 2.3 Schulentwicklungsplanung der Kommunen
2.4 Bildungsförderung in Kommunen
 2.5 Volksbegehren in Bundesländern immer häufiger

 3. Hinweise von ÖDP-Mandatsträgern/-trägerinnen
 3.1 Seminar für Frauen in kommunalpolitischen Führungs- Positionen (Hinweis von Rosemarie Bendl)

 4 Umweltfragen.
 4.1 Abfallpädagogik
 4.2 Kommunaler Klimaschutz – Möglichkeiten für Kommunen
4.3 Filterpflicht für Baumaschinen
4.4 Autofahrer können ÖPNV testen

 5. Kommunale Verwaltung
 5.1 Belohnung für umweltgerechtes Verhalten
 5.2 Umsatzsteuerbefreiung für kommunale Entsorger auf dem Prüfstand
5.3 Geld für kommunale Energiewende auf kommunaler Ebene in Bayern 25.4 Urban Gardening
5.5 City-Maut

6. Urteile bzw. rechtliche Hinweise zu kommunalpolitischen Sachverhalten
6.1 Laufzeit eines Wärmeversorgungsvertrages
 6.2 Benutzung unbenutzbarer Radwege
 6.3 Flohmärkte und Sonntagsschutz
6.4 Zwei Urteile zum Thema Kinderlärm

7. Publikationen
7.1 Forum 
8.2 Ideensammlung nachhaltige Ansätze aus Kunst, Bildung, Wirtschaft und Gesellschaft
 8.3 Mobilität im ländlichen Raum
 8.4 Wahrheit über die Wasserkraft

 9. Termine
9.1 ÖDP-Bundesverband/ÖDP Bayern
9.2 andere Termine

Dienstag, 10. Juli 2012

ÖDP und "Mehr Demokratie" - Wie lange noch zieht der Bundesvorstand die Partei in diesen Abgrund?

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 


Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werden zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 



Nachdem auf meine Antwort seit einer Woche keine Rückantwort  kam, stelle ich dies hier ins Netz. Mögen die Leser ihr Urteil über mich fällen.
Liebe ÖDP- Mitglieder dieses Verteilers!
Liebe beim BPT mitbetroffenen Empfänger vom Netzwerk und KV!

Ein Bundesvorsitzender ist ein öffentliche Person und kann sich auch öffentlich der Kritik stellen. Leider entnehme ich der letzten ÖDP- Rundmail, dass noch immer die unselige Forderung nach einem Volksentscheid über das, was der Bundestag beschlossen hat, im Focus von Sebastian steht. Dem halte ich entgegen, über sowas dürfen Demokraten keinen Volksentscheid fordern, sowas müssen Demokraten an seinen Fundamenten angreifen und als verfassungsfeindlich entlarven. Volksentscheide darf man nur zu Themen fordern, die verfassungskonform sind, sonst setzt man die Demokratie auf das Spiel.

Am 4. Juli 2012 09:57 schrieb Sebastian Frankenberger

Sturmangriff auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von mehr Demokratie

9. Juli 2012 10:29
Von Sarah Luzia Hassel Reusing und Volker Reusing
(Anmerkung: Einige Zwischenüberschriften sind vom Blogadmin eingesetzt, um den Text zu gliedern und Inhalte zu verdeutlichen)

Inhalt / Zwischenüberschiften:
--Die Irreführung
--Die ÖDP sammelt dafür Geld
--Worauf "Mehr Demokratie" wirklich klagt
--"Mehr Demokratie"- Klage will Schutzregeln des Grundgesetzes knacken!
--Verfassungsrichter Dr. Huber und Mehr Demokratie pro Revolution!
--Die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes
--Beispiel Griechenland
--Was durch „Mehr Demokratie“ unter den Tisch fallen soll
--Applaus für „Mehr Demokratie“ von denen, die den ESM durch bekommen wollen

Dieser Text war in der Rüge des ÖDP- Bundesvorsstandes gegen mich vom August 2012 unter diesen Aussagen genannt: 
"Sie Herr Staratschek geghen soweit, solche Äußerungen auch an diverse Medien bzw. gegenerische Parteien (Grüne, Linke, FDP, CSU, CDU, AUF, PBC, FW u.a.) zu versenden."
Die Einleitung einer Mail, mit der ich diesen Text verbreitet habe, steht als Kommentar weiter unten.



Die Aktion „Volksentscheid – sonst klagen wir“ erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, sie wollte unser Grundgesetz vor ESM, „kleiner Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und Fiskalpakt schützen. Politiker, die den ESM ablehnen, wie der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler (siehe Phönix-Liveübertragung der Bundestagsdebatte zum ESM vom 29.06.2012), der Landesverband Berlin der Piratenpartei und sogar ganze Parteien wie die ÖDP und die Freien Wähler unterstützen die Aktion.
 Mehr Demokratie erweckt dabei den Eindruck, eine bundesweite Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt zu wollen. Denn auf deren Kampagnenwebseite heißt es unter der Überschrift

„Volksentscheid – sonst klagen wir ! folgendermaßen:


Samstag, 7. Juli 2012

Alternative Liste (AL) kritisiert: Millionen für die Innenstadt - Kein Geld für die Wupperorte

25. Juni 2012 - 13:09 – AL
Als am 24. Mai im Haus Thiele die Eröffnung des Erweiterungsbaus gefeiert wurde, begrüßte der Leiter dieser Einrichtung die Gäste unter anderem mit den Worten, er freue sich, dass auch der Bürgermeister von Radevormwald gekommen sei. Dieser erwiderte dann in seiner Ansprache, dass er nicht nur Bürgermeister von Radevormwald, sondern auch Bürgermeister der Wupperorte sei, denn die Wupperorte seien ein Teil Radevormwalds.
Das wird in den Wupperorten tatsächlich häufig anders wahrgenommen. Dass diese Wahrnehmung der Wupperaner, sie seien eher ein nicht zu beachtender Teil Radevormwalds, um den man sich weniger (nicht) kümmern müsse, nicht so ganz falsch ist, diesen Beleg trat der Bürgermeister dann auch in der Ratssitzung vom 19. Juni gleich wieder an.

Mehr Demokratie - der Totengräber unseres Grundgesetzes - Warnung vor der größten Irreführung um ESM und Fiskalpakt

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 

Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 





Lieber Matthias!
Liebe Mitglieder der ÖDP!
Liebe irregeführten Mehrdemokraten!

Danke für deinen Brief! Leben und Leben lassen war auch mein Motto, als wir unsere Anträge zum Bundesparteitag (BPT) stellten. Frankenberger dachte anders und hat mich dazu gebracht mich tiefer mit der Sache zu befassen.

Die Klage von Mehr Demokratie ist mit der bisherigen ÖDP- Politik unvereinbar, weil die einen Plan anbietet, wie der ESM auch dann durchgesetzt werden kann, wenn ihn jetzt Verfassungsklagen stoppen: Man muss das Grundgesetz durch eine neue Verfassung ersetzen. Die Klage der Reusings baut auf das Grundgesetz und seine Ewigkeitsgebote und verteidigt diese, statt die in Frage zu stellen. Fallen diese Gebote, ist der Manipulation der Verfassung zur Durchwinkung von ESM, Fiskalpakt und weiteren Gemeinheiten, von denen wir heute noch gar nicht träumen, Tür und Tor geöffnet. Und da will die ÖDP als Türöffner mitmachen?

Die Piraten sind da leider keinen deut besser und gehen ebenfalls Mehr Demokratie auf den Leim.

Hier ein wesentlicher Auszug der Mehr Demokratie- Klage:

Freitag, 6. Juli 2012

CDU- Bundeskanzlerin Angela Merkel ist endgültig umgefallen!

Von Rolf Ebbinghaus, Alternative Liste Radevormwald (AL)
5. Juli 2012 - 13:29
Seit nunmehr 3 Jahren werden europäische Verträge in wirtschaftlichen Fragen gebrochen. Die deutsche Politik in Person von Frau Merkel betreibt seitdem eine Politik des Baus immer neuer Brandmauern, die dann aber nach wenigen Wochen wieder eingerissen werden. Während am Donnerstagabend die deutsche Nationalmannschaft in Warschau ihr Halbfinale in der Fußball-EM gegen Italien verlor, gab gleichzeitig Frau Merkel grundlegende Positionen in Brüssel auf. Was ist passiert?

Dammbruch:
Aus sogenannter Staatsschuldenkrise wird endgültig eine Bankenkrise
Obgleich die Politiker sich schon seit einiger Zeit auf ein Hilfsinstrument für notleidende Staaten geeinigt hatten (ESM), wurde dieses Instrument, bevor es überhaupt ins Leben trat, grundlegend verändert. Nun dürfen nicht mehr nur Staaten um „Hilfsgelder“ nachsuchen, sondern auch Banken! Außerdem wurde mindestens in einem Fall (Spanien) auf die Vorrangigkeit der ESM-Forderung gegenüber anderen Gläubigern des gleichen Schuldners verzichtet. Zum dritten wurde Italien zugestanden, dass Länder aus diesem Topf auch Geld bekommen können, ohne besondere Auflagen zur Änderung der Wirtschaftsstruktur zu erfüllen.


Dienstag, 3. Juli 2012

Bürgerrechtlerin stellt ESM und Wirtschaftsregierung auf den Prüfstand

Montag, 2. Juli 2012 Es ist vollbracht – weitere sechs Verfassungsbeschwerden eingereicht Bürgerrechtlerin stellt ESM und Wirtschaftsregierung auf den Prüfstand
Unser Politikblog | 2.Juli 2012
Unser Politikblog / Wuppertal | Bundesverfassungsgericht / Karlsruhe
Nach über zwei Jahren, genauer gesagt 772 Tagen, harter Vorarbeit hat die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing aus Wuppertal am 30.06.2012 um 0.25 Uhr weitere sechs Verfassungsbeschwerden mit insgesamt 718 Seiten in Karlsruhe eingereicht. Unser herzlichster Dank geht an alle, die uns für dieses epochale Werk unterstützt haben, insbesondere die alternativen Medien, Blogger und Aktivisten, die über uns berichtet und uns über aktuelle für die Klagen wichtigen Geschehnisse auf dem laufenden gehalten haben, sowie an unsere Freunde und Verwandten, für die wir in den letzten zwei Jahren wenig Zeit gehabt haben. Die neuen Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die Zustimmungsgesetze zum Fiskalpakt, zur „kleinen Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und zum ESM-Vertrag, gegen die beiden Begleitgesetze zum ESM (ESMFinG und Gesetz zur Änderung des BSchuWG) sowie gegen die zweite Änderungsfassung des StabMechG. Gegen die ursprüngliche Fassung und gegen die erste Änderungsfassung wurden bereits zu früheren Zeitpunkten Verfassungsbeschwerden eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. Das StabMechG ist das Gesetz zur EFSF, der zweiten Stufe des „Euro-Rettungsschirms“ Die „kleine Vertragsänderung“ enthält zwei Sätze Gummivorschrift, oder vornehm „Blankettermächtigung“. Der erste Satz ermächtigt zu immer neuen Mechanismen innerhalb und außerhalb des EU-Rechts zur Sicherung der „Finanzstabilität“ des Finanzsektors, darunter vor allem der Großbanken – entsprechend der „too big to fail“ - Hypothese der Weltbank. Der zweite Satz verlangt strenge Auflagen; gemeint sind Auflagen mit einer der Praxis des Internationalen Währungsfonds (IWF) entsprechenden Strenge, die vor allem auf die sozialen Grund- und Menschenrechte der Einwohner der Schuldnerstaaten ignoriert. Bisher will man vor allem zwei Gruppen von Mechanismen an die „kleine Vertragsänderung“ anknüpfen lassen: den europäischen Finanzierungsmechanismus (mit Griechenlandhilfe als Testversion und danach EFSM, EFSF und ESM) und die EU-Wirtschaftsregierung (mit Fiskalpakt, Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, Ungleichgewichtsverfahren, haushaltsmäßiger Überwachung und Instrumentalisierung der EU-Fördermittel)
ESM-Klage - Wir solidarisieren uns!
Klicken Sie das Bild nach dem Lesen an, wenn Sie hinter dieser Verfassungsklage stehen.
Es werden keine Spenden, etc. gesammlt, sondern nur Zeichen der Unterstützung erbeten 
Beim europäischen Finanzierungsmechanismus erhalten Staaten vor allem mit akuten Liquiditäts- problemen und Staaten, in denen Großbanken Rekapitalisierungsprobleme haben, Finanzhilfen, für welche diese von der „Troika“ aus EU-Kommission, IWF und EZB entworfene iwf-artig strenge Auflagen zu erfüllen haben. Beim ESM kommen noch hinzu dessen besondere Intransparenz, und dass in diesem die „Wiener Initiative“ und das Staateninsolvenzverfahren enthalten sind, worin auch noch die privaten Gläubiger dem jeweiligen Schuldnerland politische Auflagen machen können. Außerdem gibt es Geld vom ESM selbst erst, wenn zuvor alle Ersparnisse von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung für die Gläubiger eingesetzt worden sind („rigorose Schuldentragfähigkeitsanalyse“).

Bei der Wirtschaftsregierung macht die EU-Kommission den Staaten Auflagen. Beim Stabilitäts- und Wachstumspakt trifft es die Staaten mit mehr als 0,5 % des BIP Neuverschuldung oder mehr als 60% des BIP Gesamtverschuldung und beim Ungleichgewichtsverfahren alle die, welche bei bestimmten volkswirtschaftlichen Kenngrößen über von der EU-Kommission festgelegten Höchst- oder unter von ihr festgelegten Mindestwerten liegen, z. B. bzgl. Arbeitslosigkeit, Export- oder Importüberschüssen. Dabei sind die Auflagen im Ungleichgewichtsverfahren vorgesehen für den Zugriff der EU-Kommission auf beliebige Fragen der Lohn-, Finanz- und Wirtschaftspolitik sowie für die Handelbarmachung bisher nicht handelbarer Güter (Öffnung von immer mehr Bereichen für den Weltmarkt, z. B. von Freiberuflern, Daseinsvorsorge und Behörden). Bei der haushaltsmäßigen Überwachung geht es darum, bei Nichterfüllung der Auflagen der Wirtschaftsregierung als weitere Sanktion zusätzlich zu hohen Bußgeldern EU-Fördermittel auszusetzen, zu kürzen oder zu streichen (Strukturmittel, Kohäsionsmittel, 2. Säule der Agrarmittel (ELER), EU-Sozialfonds sowie Fischereimittel). Und es geht um direkte Eingriffe der EU-Kommission in die Haushaltsentwürfe der Mitgliedsstaaten. Der Fiskalpakt schließlich hat den Sinn, Rechtsgrundlagen für die Verordnungen zur Errichtung der Wirtschaftsregierung nachzuschieben, darüber hinaus den Stabilitäts- und Wachstumspakt weiter zu verschärfen, der EU-Kommission ein Initiativrecht für Änderungen der mitgliedsstaatlichen Verfassungen zur dortigen Verankerung von Rechtsgrundlagen für den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu geben, und der EU-Kommission den Zugriff auf Exekutive und Judikative der Mitgliedsstaaten zu geben für den Zweck der Durchsetzung der Auflagen aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt.

Die als Notbremse gedachte Zustimmungsbedürftigkeit der Auflagen durch die Finanzminister bzw. von diesen bestimmte Personen ist durch die „umgekehrte Abstimmung“ beim Stabilitäts- und beim Ungleichgewichtsverfahren sowie durch die Stimmrechtsaussetzung bei säumigen Schuldnern und Beitragszahlern des ESM kein wirksamer Schutz.

Wie hart die Auflagen der „Troika“ sein können, zeigt sich an Griechenland, wo heute so viele Menschen hungern wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr, wo man für Medikamente und Krankenhausmaterial als Patient in Vorleistung treten muss, wo bis 2015 im öffentlichen Dienst 150.000 Menschen entlassen werden sollen und insbesondere die Finanzverwaltung an Privatfirmen vergeben werden soll (mit entsprechenden Folgen für die Gleichheit der Besteuerung und der Beurteilung der Gemeinnützigkeit von Verbänden und Parteien), und wo sogar die vorrangige Bezahlung der Gläubiger in die Verfassung geschrieben werden soll. Erzwingung von Verfassungsänderungen per Kreditauflage. Aber die deutsche Bundesregierung behauptet immer noch, der EFSF-Rahmenvertrag, auf dessen Grundlage die Griechen derart drakonische Auflagen erhalten haben, sei ein privatrechtlicher Vertrag.

Die Bürgerrechtlerin will die Untersagung von Fiskalpakt, „kleiner Vertragsänderung“ (und mit diesen auch der Verordnungen zur Errichtung der Wirtschaftsregierung) und ESM und das Auslaufen der EFSF bis zum 30.06.2013. Die Verfassungsbeschwerden machen geltend, dass Maßstab für den fairen Kompromiss zwischen Gläubigern und Einwohnern der Staaten die Verfassung des Schuldnerlandes und die im Schuldnerland geltenden Menschenrechte sein müssen – und nicht menschenrechtsignorierende „Praxis des IWF“.
Außerdem geht es ihr um die Anerkennung des Vorrangs der universellen Menschenrechte der Vereinten Nationen vor allen EU-Verordnungen und vor der EFSF, sowie um die Bestätigung der besonderen Verbindung des Grundgesetzes durch Art. 1 Abs. 2 GG mit den universellen Menschenrechten. Schließlich macht sie geltend, dass das Bundesverfassungsgericht Regierung und Parlament dazu verurteilt, künftig vor allem jede Grundgesetzänderung und alle Änderungen der Verträge der EU, alle EU-Verordnungen und alle Verträge in Zusammenhang mit der EU nach der Zustimmung des Parlaments zusätzlich auch Volksabstimmungen zu unterwerfen.
Es geht dabei um eine zusätzliche Gewaltenverschränkung mit dem Volk selbst, die aber in keiner Weise die verfassungsgerichtliche Prüfung ersetzen kann , sondern als zusätzliche Sicherung erforderlich ist angesichts der nachgewiesenen Überforderung der Abgeordneten.
Auf der Webseite des „Netzwerk Volksentscheid“ können Sie sich mit Verfassungsbeschwerden solidarisieren. Die Solidarisierung können Sie dort auch mit einem kurzen Kommentar ergänzen. Es handelt sich um KEINEN Klagebeitritt.

Link (DPF zum Klagetext oder als Homepage

Link zur Klagebeschreibung
 
Link zur Solidarisierungsaktion

Mehr von Sarah Luzia Hassel Reusing und Volker Reusing