NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Donnerstag, 30. Januar 2020

ÖDP diskutiert „Grenzen des Wachstums“ auf wirtschaftspolitischem Symposium / Wirtschaft ohne Wachstumszwang gefordert

29. Januar 2020 (Korrektur)
ÖDP diskutiert „Grenzen des Wachstums“ auf wirtschaftspolitischem Symposium / Wirtschaft ohne Wachstumszwang gefordert


Videoplaylist, Kurzbeiträge der Referenten: 
https://www.youtube.com/watch?v=G-cjfE2zwEA&list=PLYE3FxlSdO9XMLAC77uliU2LvYKnAoFOa


Coburg. Die Wachstumskritik ist eine zentrale politische Botschaft der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Wichtigste These: die Wirtschaft steht unter einem Wachstumszwang mit gravierenden negativen Auswirkungen auf die Natur und die Gesellschaft – die Grenzen des Wachtsums sind längst erreicht. Daher hat die ÖDP ein Symposium zur Wachstumskritik unter dem Motto „Wirtschaft ohne Wachstumszwang“ mit einem hochkarätig besetzten Podium sowie zahlreichen Workshops durchgeführt. Namhafte Wissenschaftler aus dem gesamten deutschsprachigen Raum waren der Einladung nach Coburg gefolgt.

Dienstag, 28. Januar 2020

Deutschland-Takt: mehr Stabilität für Schienengüterverkehr / VDV-Vorschläge zur Verbesserung des Schienennetzes

Güterverkehr, 28.01.2020
Deutschland-Takt: mehr Stabilität für Schienengüterverkehr / VDV-Vorschläge zur Verbesserung des Schienennetzes


Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – Branchenverband für über 600 Unternehmen aus dem öffentlichen Personen- und dem Schienengüterverkehr – spricht sich für eine stärkere Berücksichtigung des Schienengüterverkehrs beim Deutschland-Takt aus. „Die Güterbahnen spielen eine entscheidende Rolle, wenn wir aus Klimaschutzgründen mehr Verkehr auf die Schiene verlagern wollen. Dies muss in den Planungen zum Deutschland-Takt entsprechend berücksichtigt werden. Wir brauchen gerade für den Schienengüterverkehr mehr Stabilität und Flexibilität im Netz“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Wortmann betont, dass die erforderlichen Kapazitäten für den Schienengüterverkehr beim Ausbau des Netzes für den Deutschland-Takt berücksichtigt werden müssen: „Der weitgehend elektrische und klimaverträgliche Schienengüterverkehr soll bis 2030 seinen Marktanteil in Deutschland auf mindestens 25 Prozent erhöhen. Das ist unter Berücksichtigung des Marktwachstums nahezu eine Verdoppelung der Verkehrsleistung. Das wird nur gelingen, wenn die Bedürfnisse des Schienengüterverkehrs beim Ausbau des Netzes für den Deutschland-Takt umfassend berücksichtigt werden.“

513 konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Schienennetzes Der VDV hat in einer umfangreichen Liste zudem insgesamt 513 Maßnahmen zusammengestellt, die infrastrukturelle Probleme im deutschen Schienennetz und mögliche Lösungen dafür aufzeigen. Viele der Verbesserungsvorschläge würden sich auch positiv auf den Schienengüterverkehr auswirken und sollten deshalb nach Ansicht des Verbands zeitnah umgesetzt werden. „Es handelt sich dabei überwiegend um kleinere oder mittlere Baumaßnahmen, wie beispielsweise die Elektrifizierung der letzten Meile, Lückenschlüsse oder zusätzliche Abstellanlagen. Diese sind schnell umsetzbar und brächten sofortige Entlastung im Schienennetz. Für solche Maßnahmen gibt es allerdings bislang keine finanzielle Förderung durch den Bund“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

 
So bringt die Rhätische Bahn Güter auf die Bahn. Da der dirchte Takt kaum
Fahrplantrassen für Güterzüge zulässt, werde die Güterwagen nach Arosa mit
den Personenzügen befördert. Hier das Snschlussgleis des Kieswerkes in Arosa.
Güterverkehr auf einer Schnalspirbahn ohne Rollböcke, solche kurzen
Distanzen haben bei der Deutschen Bahn keine Chance. Die Deutsche Bahn
und die Politik müssen ihre Konzepte ändern. 

(Bild und Bildtecxt: Felix Staratschek, Copyleft)


VDV fordert zusätzliche 50 bis 100 Millionen Euro jährlich Der VDV fordert einen weiteren Finanzierungstopf für die Infrastruktur, der die bestehende Finanzierungslücke zwischen der gerade unterzeichneten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) und den großen Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans schließt. „Für die vielen kleinen und mittleren Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Netzstabilität wären zunächst 50 bis 100 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr ausreichend. Gemessen am Gesamtvolumen der Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur ist das ein relativ geringer Betrag, der allerdings große Wirkungen entfalten würde. Es geht darum, die Resilienz des Gesamtnetzes zu erhöhen. Denn Schienengüterverkehr muss schnell, zuverlässig und bezahlbar sein, dann wird er für Wirtschaft und Verlader interessant. Dafür braucht es die nötigen Infrastrukturen und Anlagen“, so Wolff.

Vorschläge für Elektrifizierung folgen zeitnah Neben den 513 Maßnahmen, die der Verband bereits Mitte letzten Jahres durch Befragung seiner Mitglieder zusammengetragen hatte, arbeiten die Experten außerdem an einer aktualisierten Übersicht mit konkreten Elektrifizierungsvorschlägen fürs Schienennetz. „Für den Schienengüterverkehr kommt es vor allem darauf an, dass die letzte Meile zum Endkunden elektrifiziert wird, um aufwändige und kostentreibende Lokwechsel zu vermeiden. Außerdem müssen Elektrifizierungslücken geschlossen werden, um auch im Störungsfall einen duchgehenden elektrischen Verkehr zu gewährleisten. Solche Ausweichrouten wären zudem zur Entlastung des Netzes äußerts hilfreich,“, so Wolff abschließend.

Weitere Informationen auf vdv.de:
VDV-Maßnahmenliste zur Verbesserung des Schienennetzes aus Sicht der Kunden

Montag, 27. Januar 2020

500. Montagsdemo am 3.2.2020 gegen Stuttgart 21, die Flasche unter den Bahnhöfen - blockiert Takt-Verkehr und Fahrgast-Verdoppelung

Auch hier finden Sie den Newsletter unter diesem Link.
Liebe Parkschützerinnen, liebe Parkschützer, liebe Freundinnen und Freunde einer guten Bahnpolitik!
Wir möchten euch ganz herzlich zur fünfhundertsten Montagsdemo einladen. Dieses runde Jubiläum sollte sich wirklich niemand entgehen lassen. Die Beweggründe gegen das Milliarden-Desaster auf die Straße zu gehen, sind nicht weniger geworden!
Stuttgart 21, die Flasche unter den Bahnhöfen
- blockiert Takt-Verkehr und Fahrgast-Verdoppelung
500. Montagsdemo am Montag, den 3.2.2020 

um 18:00 Uhr vor dem Hauptbahnhof
um 19.30 Uhr im Anschluss: Wege aus einer verfehlten Verkehrspolitik auf, großer Saal, Rathaus, Stuttgart
Es sprechen auf der Demo und der Veranstaltung
Sabine Leidig, MdB,
Joe Bauer, Stadtflaneur, Journalist
Prof. Heiner Monheim, Verkehrswissenschaftler
Prof. Hermann Knoflacher, Verkehrswissenschaftler

Für musikalische Unterhaltung sorgt der Lenkungskreis Jazz.



Flyer und Plakate sind an der Mahnwache erhältlich oder können hier heruntergeladen werden:
Flyer (pdf) und Plakat (jpg).

Im Anschluss ab 19:30h: "Stuttgart: Verkehr verkehrt"
Die Verkehrsexpert*innen Prof. Dr. Heiner Monheim, Prof. Dr. Hermann Knoflacher (Wien) sowie Sabine Leidig (MdB) zeigen Wege aus einer verfehlten Verkehrspolitik auf.
19:30 Uhr, großer Saal, Rathaus, Stuttgart


Letzte Hiobsbotschaften zu S21 kurz zusammengefasst

S-Bahn-Chaos mit AnsageDie überraschende Ankundigung einer 3 x 6 Wochen anhaltenden Totalsperrung der S-Bahn-Stammstrecke in den Sommerferien 2021, 2022 und 2023 wird hunderttausende Pendler betreffen. Man bemüht sich, S21 mit der Sperrung nicht in Zusammenhang zu bringen. Stuttgarter Zeitung

ETCS kostet extraDie Ausstattung mit moderner Signaltechnik ETCS ist in den Gesamtkosten von S21 nicht enthalten. In den Kapazitätsberechnungen wurde jedoch immer mit ETCS gerechnet! Auch beim Stresstest! SWR Aktuell

Kapitulation vor der WahrheitDas Hickhack im grünen Verkehrsministerium, ob S21 die benötigte Leistung für einen Deutschlandtakt (ITF) erbringen kann, inklusive Absage der vereinbarten Teilnahme von Gerd Hickmann, Leiter der Abteilung für Öffentlichen Verkehr im Verkehrsministerium, bei einer entsprechenden Veranstaltung zur Kapazität im Stuttgarter Rathaus, ist mit einer Kapitulation vor der Wahrheit gleichzusetzen. Pressemitteilung des Aktionsbündnisses und Aufzeichnung der Veranstaltung

Unterirdischer KopfbahnhofDer fantasievolle Hirnfurz unseres grünen Verkehrsministers Windried Hermann, ein S21-ergänzender, unterirdischer Kopfbahnhof würde die benötigte Mehr-Leistung bringen, zeigt jedoch, dass Hermann offensichtlich selbst nicht so ganz ans blaue S21-Wunder glaubt. SWR Aktuell

Immer mehr SchädenImmer mehr Absackungen, klaffende Risse, bröselnde Altbauten und Hinterhöfe, treten auf. Nicht nur, aber hauptsächlich im Kernerviertel. Einen offiziellen Überblick zu entstandenen Schäden im Zuge von Stuttgart 21 gibt es nicht. Die Heidenheimer (!) Zeitung berichtet.

Unmut auf den FildernDer ewige Streit um Flughafenanbindung und Gäubahn scheint kein Ende zu finden. Auf den Fildern wächst der Unmut. Infosammlung "Filder"

Tödliche „Artenschutz“-PläneBei der Erörterung Untertürkheim im Januar, hat die DB tatsächlich die Frechheit besessen, zweierlei "Artenschutz"-Pläne zur Umsiedelung von Mauereidechsen vorzulegen, die beide die massenhafte Tötung der geschützten Tiere bedeuten würden. Was für ein erbärmlicher Vorschlag, 10 Jahre nach Baubeginn und auf den nun 4. Anlauf! Vorsorglich hat die DB auch gleich eine Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot beantragt, dem will die Obere Naturschutzbehörde auch nicht widersprechen. Infosammlung "Untertürkheim"

Lärmschutz sei zu teuerLeider versagt die Bahn ebenso beim Schutz der betroffenen Menschen in Untertürkheim vor dem zu erwartenden enormen Lärmpegel, der durch den S21-Abstellbahnhof 24/7, also rund um die Uhr, entstehen wird! Leserbrief von Infobündnis Zukunft Schiene

Wasser-Genehmigungen laufen ausNicht zuletzt, das über mehrere Jahre totgeschwiegene massive Wasserproblem, das die DB nach wie vor im Tunnel nach Obertürkheim hat. Da etwa die doppelte Menge Wasser angetroffen wurde, wie von der DB erwartet, müssen bis zum 28. Februar 2020 für den Weiterbau erst neue Genehmigungen beantragt werden. Stuttgarter Zeitung


Nein, wir glauben noch immer nicht an Stuttgart 21,
und dass mit einer Halbierung der Gleise das doppelte Fahrgastaufkommen realisiert werden kann.

Nein, 8 Gleise genügen uns in Zukunft nicht,
denn eine Bahninfrastruktur für Verkehrswende und Deutschlandtakt benötigt auch zukünftig möglichst viele Bahnsteiggleise.

Liebe Freundinnen und Freunde des Kopfbahnhofs, kommt alle zur 500. Montagsdemo!

Sagt es weiter, motiviert auch ehemalige Mitstreiter und bringt Freunde, Bekannte, Kollegen, Familie, Kind und Kegel mit. Dieser Newsletter darf gerne weiter verschickt werden.
Oben bleiben! Umstieg jetz!
Es grüßt das Team von parkschuetzer.de

parkschuetzer.de - Das Netzwerk des Widerstands

Freude bei der ÖDP über Platz 1 beim Münchener Klima-O-Mat / Mrasek: „Wir sind die All-days-for-future-Partei - weit vor den Grünen!“

PRESSEMITTEILUNG vom 27. Januar 2020
Freude bei der ÖDP über Platz 1 beim Münchener Klima-O-Mat / Mrasek: „Wir sind die All-days-for-future-Partei - weit vor den Grünen!“


München. Die ÖDP Bayern ist hocherfreut über den ersten Platz beim Klima-O-Mat des von über 500 Unternehmen, Organisationen und Vereinen getragenen Bündnis "München muss handeln". Auf der Internetseite www.klimawahl2020.de wird Wählerinnen und Wählern aufgezeigt, wie Parteien und Politiker zu den 32 konkreten Klimaschutz-Forderungen der Umweltbewegung "Fridays for Future München" stehen.



"Der Spitzenplatz der ÖDP München beim Vergleich der Parteiprogramme zur Kommunalwahl ist ein wichtiges Qualitätssiegel für unsere Politik und Auftrag und Verpflichtung für die Zukunft", so ÖDP-Landesvorsitzender Klaus Mrasek. Von 32 möglichen Punkten hat die ÖDP 30,5 Punkte erhalten und liegt damit weit vor den Grünen, die mit 26,5 Punkten auf dem zweiten Platz landeten. Abgeschlagen folgen die übrigen Parteien auf den weiteren Plätzen, wobei CSU und FDP aufgrund fehlender Programmaussagen nicht bewertet werden konnten.

 
"Klimaschutz jetzt - Kohle ist sowas von gestern", warb die ÖDP
Bundestagswahl 2017. 

 


Mrasek erinnert in diesem Zusammenhang an den erfolgreichen Bürgerentscheid zur Abschaltung des Münchner Steinkohlekraftwerks, der von der ÖDP erfolgreich durchgesetzt worden war. "Der Kampf gegen die Klimaüberhitzung muss in das Zentrum der Politik rücken. Wie beim Volksbegehren "Rettet die Bienen" haben die Menschen beim Bürgerentscheid Steinkohlekraftwerk gezeigt, dass sie eine öko-soziale Politik in München und in Bayern wollen", so Mrasek. Die ÖDP Bayern werde im Sinne "All-Days-for-Future" weiterhin aktiv bleiben.

Link zur Pressemitteilung 



Hier können Sie dem Mitglied des EU-Parlaments Dr. Klaus Buchner MdEP aus München (ÖDP) Fragen stellen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/prof-dr-klaus-buchner

Sonntag, 26. Januar 2020

ÖDP: Pflege- und Fürsorgearbeit muss finanziell honoriert werden / Oxfam-Studie untermauert ÖDP-Forderung nach einem Erziehungs- und Pflegegehalt

22. Januar 2020
ÖDP: Pflege- und Fürsorgearbeit muss finanziell honoriert werden / Oxfam-Studie untermauert ÖDP-Forderung nach einem Erziehungs- und Pflegegehalt


„Rund 12 Milliarden Stunden unbezahlter Arbeit werden weltweit von Frauen geleistet, so die aktuelle Ungleichheitsstudie von Oxfam. Dieser Skandal zeigt erneut die geringe Wertschätzung der Pflege- und Fürsorgearbeit durch Politik und Gesellschaft“, so Christoph Raabs, Bundesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Die Hilfs- und Entwicklungsorganisation Oxfam spricht in ihrer Studie von einer „Ungleichheitskrise“, bei der die Frauen die großen Verlierer sind. Ellen Ehmke von Oxfam sagt dazu bei tagesschau.de: „Sie verdienen im Durchschnitt weniger, haben weniger Vermögen und sind häufiger von Armut betroffen. Und ein wesentlicher Grund dafür ist, dass Frauen häufig unbezahlte Pflege- und Fürsorge-Arbeit leisten, sich um Angehörige und Kinder kümmern.“ Würden diese Frauen für ihre Arbeit den Mindestlohn erhalten, dann entspräche dies einem Betrag von elf Billionen US-Dollar pro Jahr.

 
Die ÖDP fordert eine Bezahlung der Fürsorgearbeit.
Auch wenn das allen Männern offen steht,
würden davon überwiegend Frauen profitieren
sowie deren Kinder oder Angehörige. 


„Die ÖDP fordert vehement ein Erziehungs- und Pflegegehalt, damit die von Oxfam aufgezeigte Gerechtigkeitslücke geschlossen werden kann. Wir wollen also nicht nur die herkömmliche Erwerbsarbeit finanziell honoriert wissen, sondern auch die Pflege von Angehörigen und die Erziehung von Kindern“, erläutert Raabs. Da Erziehung, Betreuung, Versorgung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen finanziell von der gesamten Gesellschaft getragen werden muss, ist ergänzend zur staatlichen Finanzierung von z. B. Krippenbetreuung und Pflegeeinrichtungen ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Erziehungs- und Pflegegehalt notwendig. Damit werden Erziehende und Pflegende, die diese Arbeit in der Familie erledigen und nicht an Fremdpersonen oder Institutionen delegieren, mit einem angemessenen Einkommen entlohnt. Ebenso wie die Erziehungstätigkeiten sind auch die Pflegetätigkeiten insbesondere im Familienbereich als Leistungen für das Allgemeinwohl anzuerkennen. Häusliche Pflegearbeit vermeidet eine teure und oft unerwünschte stationäre Unterbringung.

„Es zeugt von ungerechten Strukturen diese Arbeit nur dann zu bezahlen, wenn sie gerade nicht in der Familie und doch überwiegend von Frauen geleistet wird. Diese Tätigkeiten sind daher wie herkömmliche Erwerbsarbeit zu behandeln“, so ÖDP-Vorsitzender Raabs. Deutschland könne diesbezüglich weltweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Dazu sei aber zunächst der Irrweg zu verlassen, nach dem immer mehr Erziehungs- und Pflegearbeit aus den Familien heraus in staatliche oder private Einrichtungen verlagert werden. „Es ist geradezu als aberwitzig zu betrachten, dass Frauen, um ein Einkommen zu erzielen, derzeit gezwungen sind, z.B. eigene pflegebedürftige Angehörige in Fremdbetreuung anderen Menschen - meist wieder Frauen - zu überlassen. Dies kann heute noch funktionierende Familienstrukturen langfristig zerstören, und wird das Problem der sozialen Spaltung der Gesellschaft nicht lösen, sondern verschärfen“, ist sich Raabs sicher.

Link zur Pressemitteilung

Hier können Sie dem Mitglied des EU-Parlaments Dr. Klaus Buchner MdEP aus München (ÖDP) Fragen stellen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/prof-dr-klaus-buchner 

Bürgeranregung zum ÖPNV, Linie 339, Schülerbeförderung / Schülerticket - Vorschläge für mehr Fahrten

Abs.
Felix Staratschek
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald
sachkundiger Bürger der Alternativen Liste (AL) im Verkehrsausschuss der Stadt Radevormwald
Mitglied im Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

An die Politiker im Oberbergischen Kreis und der Stadt Radevormwald sowie die OVAG


Sehr geehrte Damen und Herren!


Da der Verkehrsausschuss der Stadt Radevormwald sich 30.1.20 mit einem Bürgerantrag zum Busverkehr auf der Linie 339 befasst, fände ich es gut, wenn ab 17 Uhr oder nach Absprache mit dem Ausschuss auch etwas später - die Tagesordnung ließe sich anpassen - Vertreter des Kreises und der OVAG anwesend wären. Die Sitzung findet im Mehrzweckraum des Bürgerhauses statt, so dass die An- und Abreise mit der OVAG möglich. Auf Wunsch könnte der Tagesordnungspunkt nach 17.15 Uhr gelegt werden, da die Linie 339 um 17.10 Uhr in Radevormwald ankommt, falls Verantwortliche per Bus zur Sitzung kommen wollen. Der Ausschuss hat genug Themen, die vorgezogen werden könnten, falls jemand den Wunsch dazu äußert.


http://session.radevormwald.de/bi/si0057.asp?__ksinr=2596


Akut ist es der erste Tagesordnungspunkt, der direkt nach 17 Uhr behandelt würde. ÖPNV, Linie 339, Schülerbeförderung / Schülerticket (Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW i.V.m § 6 Hauptsatzung der Stadt Radevormwald vom 11.10.2019)
http://session.radevormwald.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=3704


Ich habe den Fahrplan analysiert und sehe da Spielraum für ein paar weitere Fahrten. Vielleicht regt das auch an anderen Stellen im Oberbergischen Kreis die Ideenträger an, nach ÖPNV-Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen.


1. An Schultagen wurden zusätzliche Busfahrten von Radevormwald nach Schlagbaum eingeführt. In Schlagbaum scheint jedoch ein Busfriedhof zu sein, denn diese Fahrten fahren nicht zurück. Vor der Busfahrt um 14.15 Uhr von Schlagbaum nach Radevormwald könnte an Schultagen um 12.53 Uhr und 13.43. Uhr ein Bus zurück nach Radevormwald fahren. Und um 14.44 Uhr wäre eine weitere Fahrt möglich. Mit diesen Bussen könnten an Schultagen die Menschen vom Land zum Einkaufen in die Innenstadt fahren und wieder zurück. Die OVAG bevorzugt es anscheinend, diese Fahrten den Fahrgästen vorzuenthalten und so sinnlos den Diesel zu verbrennen.


Dieser Vorschlag wäre eine Verbesserung für die Landbevölkerung, der reicht aber nicht aus, dem Anliegen der Bürgeranregung nachzukommen. Aber das wäre sofort umsetzbar.


Deswegen weitere Vorschläge von mir:

Samstag, 25. Januar 2020

Verena Föttinger (ÖDP) begrüßt Entscheidung zur Organspende / Offene Fragen zum „Online-Register“

17. Januar 2020
Verena Föttinger (ÖDP) begrüßt Entscheidung zur Organspende / Offene Fragen zum „Online-Register“


Der Bundestag hat entschieden, dass Organspenden in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sind. „Ich begrüße es, dass die doppelte Widerspruchslösung von Jens Spahn (CDU) im Bundestag abgelehnt worden ist. In einem freiheitlichen Land, indem die Unversehrtheit der Person geschützt werden soll, kann eine Organspende immer nur freiwillig sein, alles andere wäre als Übergriffigkeit des Staates zu interpretieren. Eine deutliche Mehrheit des Bundestages hat das offensichtlich auch empfunden“, sagt Verena Föttinger, stellvertretende Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Der Erhalt und Schutz grundlegender (medizin-)ethischer und grundrechtlicher Prinzipien wurde damit außerdem gewahrt.

 


Nach Meinung der ÖDP-Politikerin könnte aber auch das geplante Online-Register, in denen Spendenwillige und Personen, die die Organspende ablehnen, geführt werden sollen, zu Problemen führen. „Welche Berufsgruppen und Organisationen auf diese Register Zugriff bekommen werden, ist eine Frage, die noch den Datenschutz beschäftigen wird. Auch ist ebenso brisant, welche Folgen die eine oder andere Entscheidung langfristig für die Behandlung im Gesundheitssystem oder z.B. bei der Einstufung bei Versicherungen haben könnte“, kommentiert Föttinger.

Schelte auch für Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU): Laut Lobbypedia.de war er „neben seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter … an einer Lobbyagentur beteiligt. Letzteres blieb für die Öffentlichkeit undurchsichtig. Laut Medienberichten beriet diese Firma schwerpunktmäßig Kunden aus dem Gesundheitssektor, während Spahn gleichzeitig als Gesundheitspolitiker im Gesundheitsausschuss saß.“ Dazu Föttinger abschließend: „Verquickungen mit der Pharmalobby machen einen Gesundheitspolitiker politisch angreifbar, so dass von unabhängiger Politik nicht mehr die Rede sein kann. Hier sollte Spahn reinen Tisch machen.“

Link zur Pressemitteilung

CDU Radevormwald macht sich unwählbar! Politik gegen Bürger und Gesetz!

Laut dem CDU-Stadtverbandsvorsitzenden und Ratsherr Gerd Uellenberg gibt der Bürgermeister "neuen Meinungen nach getroffenen Entscheidungen zu viel Spielraum". Interessant ist, worauf dieser das bezieht: 

Da ist zum einen die gescheiterteWahl von Dr. Christian Klicki zum Beigeordneten. Laut Uellenberg hat Klicki "eine hervorragende Vita" und "besonders einen großen Schaffensdrang und Energie, die der Stadt gut getan" hätten. Leider bleibt in allen Aussagen der CDU nebulös, was aus der durchaus guten Vita von Christian Klicki einen Bezug zu den Voraussetzungen eines Beigeordneten hat, die laut Gesetz und Stellenausschreibung  erfüllt sein müssen, um diese Stelle besetzen zu dürfen. 

 
Irgendwie wirkt die Politik der CDU in Radevormwald kopflos!
Wenn wenigsten die Lösungen der CDU Radevormwald sauber wären.
Denn "kompetent, Bürgernahund innovativ" sieht anders aus,
als es die CDU hier seit Jahren anbietet.
(Der von Christian Viebach zur Bürgermeisterwahl 2015
verteilte "Flusenentferner" mit einem treffenden Motiv.)
 


Immerhin zeigt Klicki als guter Jurist, dass er die Lage richtig einschätzt, er verzichtet auf einen chancenlosen weiteren Kampf, auch wenn er diesen Verzicht nicht ohne das übliche CDU-Gepoltere vollziehen kann. Es würde es für mehr Größe von Klicki sprechen, wenn er sagen würde, ich hätte die Stelle gerne schon bekommen, aber ich muss eben noch einige Dinge meiner Vita hinzufügen, um hier landen zu können. 

Aus dem Bundestag: Keine Daten zur Fahrradinfrastruktur / Juristenstreit um PKW-Maut: 2.Untersuchungsausschuss /Ausschuss

Keine Daten zur Fahrradinfrastruktur


Berlin: (hib/HAU) In Deutschland gibt es kein standardisiertes und bundeseinheitliches Verfahren zur Zustandserfassung und -bewertung von Fahrradwegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16438) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15800) hervor. Aufgrund verfassungsmäßiger Zuständigkeiten der Kommunen und Länder sowie daraus resultierender "unterschiedlicher Baulastträgerschaften" verfügt die Bundesregierung laut der Antwort nicht über umfassende Daten zur Fahrradinfrastruktur in Deutschland.

 



Auf die Frage, ob fehlende oder mangelhafte Fahrradwege in Deutschland ein Sicherheitsproblem im Straßenverkehr darstellen, schreibt die Regierung: "Erfahrungen und Untersuchungen haben gezeigt, dass es keine generalisierbaren Unterschiede der Unfallbelastung der unterschiedlichen Führungsformen (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen) gibt." Vielmehr prägten baulich-betriebliche Einzelmerkmale das Unfallgeschehen. Häufig fänden Radverkehrsunfälle an Kreuzungen und Einmündungen, beim ruhenden Verkehr im Zusammenhang mit parkenden Kfz und bei Abbiegevorgängen statt. "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine flächendeckende, möglichst getrennte, ausreichend dimensionierte und sicher geführte Radinfrastruktur zur Reduzierung von Radverkehrsunfällen beitragen kann", heißt es in der Antwort. In jedem Fall sei aber auf eine sichere Gestaltung und mindestens auf eine Einhaltung der Technischen Regelwerke zu achten.


Juristenstreit um PKW-Maut: 
2.Untersuchungsausschuss /Ausschuss

Berlin: (hib/CHB) Vor dem 2. Untersuchungsausschuss ("PKW-Maut") haben Sachverständige am Donnerstag die Vorgänge rund um die Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen juristisch kontrovers beurteilt. In der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten öffentlichen Zeugenvernehmung von Sachverständigen blieb insbesondere die Frage strittig, ob das Bundesverkehrsministerium bereits vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Juni 2019 hätte vermuten können, dass die PKW-Maut als nicht vereinbar mit dem europäischen Recht eingeschätzt würde.

 


Dabei vertrat Prof. Dr. Friedemann Kainer von der Universität Mannheim die Ansicht, es hätten "gute Gründe bestanden, die Maut nicht als diskriminierend einzuschätzen". Der EuGH hatte das Maut-Gesetz für rechtswidrig erklärt, da es Ausländer benachteilige. Gemäß dem Gesetz sollten zwar sowohl in- als auch ausländischen Fahrzeughalter die Maut bezahlen müssen; inländische Halter wäre jedoch im Gegenzug die Kfz-Steuer mindestens in Höhe der Mautgebühr erlassen worden. Kainer argumentierte, es sei europarechtlich zwar nicht zulässig, Ausländer zu diskriminieren. Sehr wohl erlaubt sei es aber, eine Diskriminierung von Inländern auszugleichen. Kainer zufolge sind inländische Fahrzeughalter benachteiligt, da sie - anders als ausländische - KfZ-Steuer zahlen müssen.


Dieser Einschätzung widersprach Prof. Dr. Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld. In der Fachwelt habe mit großer Mehrheit die Einschätzung geherrscht, dass die PKW-Maut in der vorgesehenen Form diskriminierend und deshalb nicht mit dem Europarecht vereinbar sei, betonte Mayer. Erstaunt zeigte er sich, dass das Verkehrsministerium keine Lehren aus der gescheiterten LKW-Maut gezogen habe. "Der Vorgang", sagte Mayer, "wirft die Frage nach dem Umgang mit juristischem Sachverstand bei politischen Entscheidungen auf."


Ebenfalls zu einem juristischen Expertenstreit kam es in der zweiten Runde der mehrstündigen Zeugenvernehmung, die sich mit der Frage auseinandersetzte, ob das Verkehrsministerium gegen Haushaltsrecht verstoßen habe. Prof. Dr. Ulrich Hufeld von der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg konstatierte dabei eine "Ermächtigungslücke im Haushalt von mehr als einer Milliarde Euro".

Hufeld bezog sich auf die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von gut zwei Milliarden Euro, die der Bundestag für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen hatte. Das reichte zwar, um das finanziell reduzierte Angebot des Betreiberkonsortiums aus CTS Eventim und Kapsch TrafficCom abzudecken. Hufeld zufolge waren durch die Verpflichtungsermächtigung aber weder die variablen Vergütungen der Betreiber noch die Garantiezusagen im Fall der - dann tatsächlich eingetretenen - Kündigung des Vertrags aus ordnungspolitischen Gründen gedeckt.


Diese Interpretation stellte Prof. Dr. Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes in Zweifel. Er ließ durchblicken, dass er die Verpflichtungsermächtigung für ausreichend hält. Zudem sei keineswegs ausgemacht, dass das Konsortium Anspruch auf den entgangenen Gewinn für die gesamte Vertragslaufzeit habe.

Auch in Bezug auf das Vergaberecht prallten unterschiedliche Einschätzungen aufeinander. Dr. Marco Nunez Müller von der Kanzlei Chatham äußerte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens. Insbesondere sei es unzulässig gewesen, nach Abgabe des finalen Angebots durch das Bieterkonsortium noch einmal über dieses Angebot zu verhandeln. 



Die gegenteilige Ansicht vertrat Dr. Jan Endler von der Kanzlei Linklaters: Da nur ein einziges finales Angebot abgegeben worden sei und die Mindestanforderungen des Beschaffungsgegenstands nicht verändert worden seien, sei es nicht erforderlich gewesen, auch diejenigen Bieter wieder in die Verhandlungen einzubeziehen, die sich zuvor zurückgezogen hatten.
Eingangs der Sitzung berichtete der Ausschussvorsitzende Schiefner von einem Treffen der Obleute mit dem Bundesverkehrsministerium. Demnach wird dieses in einem "dynamischen Prozess" (Schiefner) prüfen, ob unlängst vom Ministerium als vertraulich eingeschätzte Unterlagen zur PKW-Maut wieder herabgestuft werden können. "Wir sind alle für maximale Transparenz", erklärte Schiefner.


Fragen an den verantwortlichen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU): 

Freitag, 24. Januar 2020

Falschinformationen und Peinlichkeiten – scheinbar ohne Ende / WAHLKAMPFERÖFFNUNG STATT SACHLICHER BETRACHTUNG

Falschinformationen und Peinlichkeiten – scheinbar ohne Ende / WAHLKAMPFERÖFFNUNG STATT SACHLICHER BETRACHTUNG
Von Rolf Ebbinghaus, Ratsherr der Alternativen Liste Radevormwald (AL)
(Bilder, Bildtexte und Teile der Verlinkung: Felix Staratschek, Copyleft)
24. Januar 2020 ALternativ018 Sonstiges 0



Leider ebbt die Diskussion nach dem Rückzug der Bewerbung von Dr. Klicki nicht ab. Schade! In der öffentlichen und veröffentlichen Darstellung schleichen sich dabei immer wieder gezielt Falschdarstellungen ein.  In der lokalen Diskussion findet man immer wieder den Begriff „Volljurist“.  In Deutschland spricht man von einem Volljuristen, wenn er beide juristischen Staatsexamen bestanden hat. Das zweite Staatsexamen muss Herr Klicki noch ablegen!


Wer wird Beigeordneter im Rathaus von Radevormwald? 


Weiterhin findet sich immer in der Presse und in anderen Veröffentlichungen die Formulierung vom „gewählten Beigeordneten“. Auch diese Formulierung ist sachlich falsch. Herr Klicki war ein durch Wahl nominierter Kandidat. Es hätte in jedem Fall eine Rechtsprüfung durch die Kommunalaufsicht erfolgen müssen. Und die angestrebte Position als Beamter erhält ein Bewerber erst, durch die Aushändigung der Ernennungsurkunde. Diese Aushändigung hat es nie gegeben und insofern war Herr Klicki nicht eine Sekunde Beigeordneter der Stadt Radevormwald. Die Behauptung Herr Klicki sei in einem demokratischen Verfahren gewählt worden, dient auch nur der Verwirrung! Die Wahl war demokratisch, nur war sie nicht rechtsstaatlich, weil der Kandidat nicht die vom Gesetz geforderte Eignung mitbrachte!

Video und Pressemitteilung: : Stuttgart 21 steht im Widerspruch zu den deklarierten klimapolitischen Zielen und dem Deutschlandtakt





Die Bundesregierung will zum Klimaschutz bis 2030 die Zahl der Bahnfahrgäste verdoppeln. In Streit liegt, ob die Stärkung der Schiene und der Deutschland-Takt mit Stuttgart 21 realisierbar sind. Nicht weniger als die Zukunft der Metropolregion Stuttgart steht hier in Frage. Jenseits von politischen Festlegungen soll diese Frage anhand einer wissenschaftlichen Faktenklärung beantwortet werden. Hochkarätige Fachleute aus Wissenschaft und Politik werden nun öffentlich einen konstruktiven Weg beschreiten, um Öffentlichkeit und Politik eine gesicherte Faktengrundlage zu verschaffen.

Ihre Mitwirkung zugesagt haben bereits 
Gerd Hickmann, Abteilungs-leiter, Verkehrsministerium Stuttgart, 

Prof. Dr. Wolfgang Hesse, Ludwig-Maximilian-Universität München, https://www.sosy-lab.org/people/hesse/
und 
Dr. Christoph Engelhardt, Physiker und Analyst, München. 
Vertreter von Parteien konnten bis zur Drucklegung der Einladung leider noch nicht gewonnen werden. Verantwortliche der Bahn haben mit Hinweis auf die noch laufenden Planungen abgesagt. Für eine unabhängige Moderation sorgt der bekannte, ebenfalls sachkundige Journalist der Stuttgarter Zeitung Christian Milankovic. 



„S 21 steht im Widerspruch zu den deklarierten klimapolitischen Zielen“Pressemiteilung von 17. Januar 2020 von Nico Nissen

Veranstaltung zu S21-Kapazität: Empörung über kurzfristige Absage des Verkehrsministeriums

Können mit Stuttgart 21 die verkehrs- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung („Starke Schiene“, Deutschlandtakt“) erreicht werden? 

Donnerstag, 23. Januar 2020

Anwalt von Asia Bibi: “Zu viel religiöser Druck bei Blasphiemfällen"


ASIEN/PAKISTAN - Anwalt von Asia Bibi: “Zu viel religiöser Druck bei Blasphiemfällen"

Rom (Fides) - „In Pakistan werden Anwälte, die Opfer des Blasphemieparagraphen verteidigen, schwer angegriffen, allein gelassen und isoliert. Obwohl der Koran diejenigen schützt, die zu Unrecht wegen falscher Anschuldigungen erfahren haben, ist die Mentalität in Pakistan stark von religiösen Vorurteilen geprägt. In meinem Fall zum Beispiel wurde mir als Verteidiger der Christin Asia Bibi, die fälschlicherweise der Gotteslästerung beschuldigt wurde, der Vorwurf der "Verteidigung der Ungläubigen" gemacht und ich war völlig allein gelassen und isoliert. Heute brauche ich Leibwächter, um mich zu bewegen, denn ich könnte im Visier von Extremisten sein. Aber ich bedauere nicht, mich der Gerechtigkeit und dem Wohl Pakistans verpflichtet zu haben", so der muslimische Anwalt Saiful Malook, Verteidiger von Asia Bibi, anlässlich des "Internationalen Tages der bedrohten Anwälte ", der am 24. Januar auf einer in Holland ansässigen Stiftung begangenen wird.

 
Skandalurteile gab es auch in der Antike.
Damals hatte man noch keinen Anspruch
auf einen Rechtsanwalt.
(Kreuzweg-Station der Kirche Sankt Marien
in Radevormwald.)
 

Der Aktionstag, der im Jahr 2020 bereits zum 10. Mal stattfindet, ist dieses Jahr Pakistan gewidmet, wo in den vergangenen Jahren „zahlreiche Anwälte Opfer von Terrorismus, Mord, Mordversuchen, Übergriffen, Morddrohungen und Verleumdung waren und Einschüchterung bei der Wahrnehmung ihrer beruflichen Aufgaben erfuhren", heißt es in einer Verlautbarung der Stiftung. Anwälte „wurden auch verhaftet, eingesperrt oder gefoltert und in einigen Fällen betraf dies sogar die Familienangehörigen der ermordeten Anwälte", fügt er hinzu. 


Der bekannteste Anschlag auf pakistanische Anwälte ereignete sich am 8. August 2016, als am Rande eines terroristischen Anschlags staatliche Krankenhaus in Quetta auch 54 Anwälte getötet wurden, die in der Nähe an einer Versammlung teilgenommen hatten. Seitdem hat die Zahl der getöteten Anwälte mit neun Opfern allein im vergangenen Jahr alarmierend zugenommen.

Die Stiftung hat zusammen mit anderen Partnerorganisationen einen Bericht über die aktuelle Situation der Anwälte in Pakistan veröffentlicht, in dem die schwierige Situation hervorgehoben wird, in der viele Anwälte in dem asiatischen Land leben und arbeiten. Unter ihnen Saiful Malook, der wegen der Morddrohungen Schutz bei der Europäischen Union ersuchen musste. „In den Prozessen wegen angeblicher Blasphemie stoßen die Anwälte der Angeklagten auf Hindernisse: Es gibt einen sehr starken religiösen Druck, die Richter haben Angst und akzeptieren in den allermeisten Fällen akzeptieren sie die Beweise und verurteilen zunächst, die der Gotteslästerung beschuldigten Angeklagten“. Erst bei den folgenden Instanzen - vom Berufungsgericht bis zum Obersten Gerichtshof - könne man mühsam versuchen, das Urteil umzukehren und die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen, bemerkt Malook, „doch man tut dies auf eigene Kosten und setzt sich der Gefahr aus, ins Visier zu geraten“.

Ziel des Aktionstages ist es, die Öffentlichkeit auf die Bedeutung des Rechtsanwaltsberufs als Schützer der grundlegenden Menschenrechte aufmerksam zu machen. Das Datum des „Internationalen Tag der bedrohten Anwälte“ soll an das Massaker zu erinnern, das am 24. Januar 1977 in Madrid stattfand, als ein Kommando von Terroristen in eine Anwaltskanzlei eindrang fünf Anwälte tötete und vier weitere verletzte.
(PA) (Fides 22/1/2020)

Mittwoch, 22. Januar 2020

Eindruck eines Augenzeugen der Sitzung des Radevormwalder Stadtrates am 21.01.2020 / Kommentar

Dieser Beitrag wurde mir zugesendet, ich habe es wegen der Nachtschicht nicht geschafft, an der Ratssitzung teilzunehmen. Ein Großteil der Verlinkung sowei Bilder und Bildtexte sowie der anschließende Kommentar sind von Felix Staratschek.

Du bist Rader, wenn Du heute den Aufreger des Tages miterlebt hast! Die Ratssitzung war sehr gut besucht - denn das Thema war brisant: Die gescheiterte Wahl des Kämmerers war Tagesthema!

Bereits im Vorfeld hat die Radevormwalder CDU schwere Geschütze aufgefahren, die Bergische Morgenpost feuerte das Thema noch an und lies mäßigende rationale Erwägungen - unerwähnt. Statt dessen war zu lesen, dass das Klima im Rat vergiftet sei. Das - wusste man in der CDU schon vor der Ratssitzung.

Was heute folgte, war unglaublich! Dejan Vujinovic (CDU) betonte, die CDU habe immer dem Bürgermeister zugestimmt - und jetzt habe man sich einmal auf ihn verlassen - und dann sowas.


CDU- Wahlplakat für Dejan Vujinovic


Dies sagte Herr Vujinovic öffentlich! Die Forderung nach einer Vorgehensweise im Sinne von "eine Hand wäscht die Andere" hat mehr als nur ein Geschmäckle, da der Bürgermeister nach dem erfolgten Anfechten des Ratsbeschlusses gar nicht anders konnte, als ein juristisches Gutachten einzuholen. Aber es wurde noch krasser.


Bürgermeister Johannes Mans hat hier richtig gehandelt. Die Prüfung der
Kompetenz von Bewerbern ist Aufgabe der Mitglieder des Stadtrates. Denn der Rat
trifft die Entscheidung und muss durch eine kritische Befragung und Kontrolle der
Kriterien feststellen, wer geeignet ist und wer nicht. Es ist nicht die
Aufgabe des Bürgermeisters, dies zu tun und eine Vorauswahl zu
treffen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass vor der Wahl niemand hier
Kritik geübt hat. Aber wollte das die CDU überhaupt hören? . 


Herr Ullmann (Linkes Forum) warf der CDU Nepotismus vor. Google sagt dazu: "Nepotismus (von lateinisch nepōs „Neffe, Enkel“) oder Vetternwirtschaft bezeichnet eine übermäßige Vorteilsbeschaffung durch und für Familienangehörige oder andere Verwandte (oder enge Freunde)." 

 
Fritz Ullmann, Ratsherr vom Linken Forum
 

Herr Hoffmann (UWG) sagte, die Verwaltung solle keine Bewerber vorlegen, die nicht tauglich sind. 

  
Herr Ebbinghaus (AL) zeigte auf, dass die Verwaltung sich vor der Wahl strikt aus einer Bewertung der Bewerber heraushalten müsse, da eine mögliche Einflussnahme verboten sei.

Dann kam Herr Schlüter an die Reihe - und wurde im Nachgang von verschiedenen Ratsmitgliedern sehr gerügt, denn er meinte, er spräche für den ganzen Rat.

  
Apropos vergiftete Atmosphäre: Eigentlich waren alle sehr ruhig und besonnen - bis auf die Mitglieder der CDU - und nach Herrn Vujinovic lieferte Herr Schlüter seinen Beitrag zum Gift: Zum Bürgermeister sagte er: "So, wie Sie sich zuletzt an einem starten Nasenring durch die Arena haben führen lassen" … nun ja, kein Wunder, dass die CDU Gift wähnte, denn sie lieferte es frei Haus unter Auslassung aller Coutenance und bar allen Anstands.

Dies gipfelte dann in der Aussage von Herrn Krapp (CDU), dass er in seiner bewusst herausgestellten Funktion als stellvertretender Bürgermeister Herrn Mans das Vertrauen entzog. Dies hatten übrigens auch die anderen Redner der CDU getan...


CDU-Wahlplakat für Ralf Udo Krapp. 


...nur warum? Inhaltlich wurde immer klarer, dass der Bürgermeister gar nicht anders handeln durfte. Rein rechtlich - und da hilft auch keine Vetternwirtschaft. Herr Mans hat sogar im Nachgang versucht, eine A13-Stelle für Herrn Klicki zu schaffen - was er allerdings nicht ohne Zustimmung des Rates hätte machen dürfen. Er hatte dies auch mit Herrn Klicki kommuniziert...

...was bleibt, ist viel schaler Geschmack. Und hochrote Köpfe bei vielen CDU-lern! Aber - verdammt noch mal - man kann doch nicht ernsthaft erwarten, dass ein Bürgermeister aus Gefälligkeit gegen Recht und Gesetz verstößt. Ich bin froh, dass Regeln akzeptiert werden! Genau diese Art, dieses "eine Hand wäscht die Andere" - hat nicht funktioniert hat. Sowas braucht man auch nicht - das sind alte Zöpfe und die müssen weg.

Abschließend ging Herr Üllenberg ans Rednerpult und erklärte: "Das muss auch mal hier gesagt werden, dass sich ein Bewerber durchgesetzt hat und von 22 gewählt wurde." Stimmt. Und was sich auch durchgesetzt hat, war das Gesetz. Beides lobenswert.



...und wenn bei einigen hier der Wunsch bestehen sollte, dass man Gesetze auch mal beugen solle - dann frage ich: Habt ihr Euch mal ernsthaft überlegt, was aus dieser Denke entstehen kann?

Tja - hätte hätte.... hätte man dem Antrag zugestimmt, die Wahl des Kämmerers zu verschieben, dann wäre all das nicht passiert und vielleicht wäre Klicki jetzt mit A13 in fast der selben Funktion. Aber es kommt Karneval, das war die Stunksitzung, und dann ist bald Wahlkampf. Kapaaaaf! (Von K.B.)




Kommentar vom Viertürmeblogger Felix Staratschek:

"Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande" - Augustinus von Hippo, De civitate dei, IV, 4, Übers.: Papst Benedikt XVI, Rede vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011. (Original lat.: "Remota itaque iustitia quid sunt regna nisi magna latrocinia?")


Die CDU sollte sich an dieses Zitat erinnern, das Papst Benedikt im Bundestag vortrug. Sowohl im Gesetz als auch gleichlautend in der Stellenausschreibung standen Anforderungen drinnen, die hier zwingend eingehalten werden müssen. Die CDU und auch mancher Pressevertreter betreibt hier einen Aufstand gegen das Recht, den diese Partei bei keiner anderen Partei dulden würde. Will die CDU eine Art "Räuberbande" sein oder will die CDU Politik nach Recht und Gesetz machen? Es ist nun einmal Kennzeichen eines Rechtsstaates, dass das Recht es verhindern soll, dass Mehrheitseintscheidungen zur Willkür werden und die Demokratie zur Diktatur der Mehrheit verkommt. Egal ab Schach, Fußball oder Politik, es gibt Spielregeln. Und wer da versucht zu mogeln, sollte nicht so laut aufschreien, wenn dieser erwischt wird. 

Dienstag, 21. Januar 2020

Prof. Dr. Klaus Buchner MdEP (ÖDP): "5G Netz mit Risiken" und umweltfreundliche Lösungen


https://www.youtube.com/watch?v=z9g_tNJR30c


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Fauler Braunkohlekompromiss nützt nur den Energiekonzernen: ÖDP fordert ein Ende aller Kohle- und Konzernsubventionen und die Umsetzung der Entscheidung der Bundeskohlekommission

20. Januar 2020
Fauler Braunkohlekompromiss nützt nur den Energiekonzernen: ÖDP fordert ein Ende aller Kohle- und Konzernsubventionen und die Umsetzung der Entscheidung der Bundeskohlekommission


Der jetzt politisch beschlossene Braunkohleausstieg bis in die 30er Jahre dieses Jahrhunderts hat vermutlich eine „Halbwertzeit von Fake-News!“ Dieser Auffassung ist jedenfalls Kurt Rieder, Mitglied im Bundesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) und wohnhaft in Stolberg bei Aachen, unmittelbar am Rande des rheinischen Braunkohlereviers. „Die Fakten des rasant fortschreitenden Klimawandels machen es schon bald erforderlich, den jetzt vereinbarten laschen Kohleausstieg nachzubessern“, so Rieder. „Das ist kein Durchbruch in der Klimapolitik – das Ergebnis gleicht eher einem Trümmerbruch!“ ist Rieder überzeugt.

 
In der Kölner Bucht fressen sich große
Schaufelradbagger in die Landschaft
um an die Braunkohle heran zu kommen. 


Die ÖDP fordert deshalb, die staatlichen Subventionen der Kohleförderung in Höhe von immer noch rund 2 Mrd. Euro jährlich sofort zu beenden, die jetzt vereinbarten fast 4,5 Mrd. Euro an Entschädigungen, die den beteiligten Energie-Konzernen zugesagt wurden, umgehend zu widerrufen und endlich eine transparente und plausible Berechnung der versteckten, tatsächlichen Kohleförderkosten, wie sie das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Auftrag von Greenpeace errechnet hat (ca. 26 Mrd. Euro pro Jahr!), anzuerkennen und bei den weiteren politischen Entscheidungen zwingend mit einzubeziehen.

„Es ist nicht nur energiewirtschaftlich lächerlich, sondern vor allem ein fatales politisches Signal, dass mit den jetzt getroffenen Kohlebeschlüssen durch die Hintertür auch noch ein neues Kohlekraftwerk (Datteln 4) seinen Betrieb aufnehmen soll“, so Rieder. „Das umweltpolitische Zeichen, dass damit gesetzt wird, heißt: weiter so wie bisher. Dabei merken wir doch mittlerweile in allen Teilen der Welt, dass wir radikal und schnell umsteuern müssen bei den CO2-Emissionen! Stattdessen spielt der NRW-Landesvater Armin Laschet den vermeintlich verschonten, weil mittlerweile bundesweit bekannten Hambacher Forst gegen die 7 jetzt doch zur Abbaggerung freigegebenen Dörfer im rheinischen Braunkohlerevier aus, wohl wissend, dass der Hambacher Forst voraussichtlich sowieso nicht mehr zu retten ist, da die steile Abbruchkante zwischen Tagebau und Wald in naher Zukunft dazu führt, dass der bekannte Forst in den Tiefen des riesigen Baggerlochs abrutschen wird“, stellt Rieder klar und beruft sich dabei auf mehrere Aussagen von vorliegenden Untersuchungen, die selbst vom Energiekonzern RWE nicht dementiert werden. Die ÖDP fordert deshalb die vollständige Umsetzung der bereits seit einiger Zeit vorliegenden Entscheidung der Bundeskohlekommission.


Link zur Pressemitteilung

Hier können Sie dem Mitglied des EU-Parlaments Dr. Klaus Buchner MdEP aus München (ÖDP) Fragen stellen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/prof-dr-klaus-buchner





Abtreibungslobby mehrere Initiativen gegen das Leben gestartet

Liebe Freunde des Lebens,
drei Nachrichten aus den letzten Tagen des vergangenen Jahres zeigen, dass der Angriff auf das Lebensrecht der ungeborenen Kinder 2020 in voller Schärfe fortgesetzt wird.


Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat am 19. Dezember 2019 angekündigt, sich weiter für die völlige Abschaffung des Paragrafen 219a StGB einzusetzen.


Die SPD hat sich also offenbar mit dem getroffenen Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen der Union nicht abgefunden (Infos: https://aktion-sos-leben.blogspot.com/2018/12/stellungnahme-der-aktion-sos-leben-zum.html) und wird erneut gegen § 219a StGB agitieren.


Fast gleichzeitig hat die Berliner Ärztin Bettina Gaber angekündigt, gegen den § 219a StGB beim Bundesverfassungsgericht Klage zu erheben.

 
"Hätte Deine Mutter abgetgrieben, sag mir, wo wärst Du geblieben?"
Die Umkehrung eines Slogans der Abtreibungsbefürworter und
ein Kind so groß gemalt, wie in der 12. Schwangerschaftswoche. 


Diese Ärztin wurde zuvor wegen Verstoß dieses Paragrafen verurteilt.


Am 12. Dezember 2019 wurde die Abtreibungsärztin Kristina Hänel (sie nennt sich selber „Abtreibungsärztin“) erneut aufgrund nicht erlaubter Werbung für Abtreibungen (also Verstoß des § 219a) verurteilt.


Sie kündigte gleich an, in Revision zu gehen und die Bereitschaft, bis nach Karlsruhe zu klagen.

Wir müssen diese Nachrichten sehr ernst nehmen, denn es geht hier nicht „nur“ um eine juristische Auseinandersetzung um das Werbeverbot für Abtreibungen.


Nein, der Kampf gegen das Werbeverbot ist das Instrument der Abtreibungslobby, um:


* Das Thema Abtreibung wieder in die Schlagzeilen zu bringen.

* Die moralische Deutungshoheit mit Hilfe der Medien zu gewinnen.

* Schließlich die Abschaffung des § 218 StGB in der öffentlichen Meinung vorzubereiten und damit den letzten verbliebenen Schutz des Lebens der ungeborenen Kinder zu auszulöschen.


Wir müssen eine starke Front für die Verteidigung des rechts auf Leben der ungeborenen Kinder aufbauen.


Dafür müssen wir zuerst viele Menschen für dieses wichtige Ziel gewinnen.


Der Kampf um das Lebensrecht der Ungeborenen vollzieht sich zuerst in der Gesellschaft und bei den Menschen - erst später in der Politik.


Wir müssen deshalb viele Menschen überzeugen, dass es hier um MENSCHENLEBEN geht!


Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, unsere Petition „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“ mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.



Zur Petition

Aus Studien und Umfragen weiß man: Wenn jemand das Kind im Mutterleib sieht, ändert sich seine Einstellung zum Lebensrecht der Ungeborenen und zu Thema Abtreibung.

Durch diese Aktion können wir den Menschen guten Willens zeigen, dass sich die oben genannten juristischen Initiativen nicht gegen einen abstrakten Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch richten, sondern gegen das Leben von Menschen!

Bitte helfen Sie uns, das Bewusstsein vieler Menschen in dieser Frage zu ändern.

Bitte helfen Sie uns, allen Menschen zeigen zu können, dass es hier um Leben und Tod geht.


Zur Petition „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“:



Zur Petition


Mit bestem Dank und besinnlichem Gruß


Pilar Herzogin von Oldenburg


PS: Bitte unterstützen Sie unsere Anzeigen-Kampagnen mit einer Spende von 7, 15, 25 oder 50 Euro.

Jetzt Spenden


DVCK e.V. Anschrift : Emil-von-Behring-Str. 43 in 60439 Frankfurt am Main 

Freitag, 17. Januar 2020

Sozialkassen subventionieren Straßenverkehr: Kfz-Haftplicht übernimmt nur Teil der Unfallkosten / Bundesregierung fehlt Überblick

Sozialkassen subventionieren Straßenverkehr: Kfz-Haftplicht übernimmt nur Teil der Unfallkosten / Bundesregierung fehlt Überblick


Berlin, 16. Januar 2020. Die Bundesregierung hat keinen Überblick über die Kosten durch Unfälle im Straßenverkehr. Dies zeigt laut Allianz pro Schiene eine Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dabei kommen die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherten mit Milliardenbeträgen für Unfälle im Straßenverkehr auf. „Hier besteht akuter politischer Handlungsbedarf. Wir brauchen dringend Transparenz an dieser Stelle“, sagte Dirk Flege, Geschäftsführer des gemeinnützigen Verkehrsbündnisses Allianz pro Schiene, am Donnerstag in Berlin. „Es geht um spürbare Entlastungen für die Sozialversicherungen und mehr Fairness zwischen Straßen- und Schienenverkehr.“Bundesregierung lehnt verursachergerechte Finanzierung ab

 
Viel Ülatz für meist nur eine transportierte Person und dazu
viel riskanter, als die Fahrt mit Bus und Bahn, der PKW-Verkehr,
hier auf der Autobahn bei Kerpen. 


Nach Schätzungen der Allianz pro Schiene zahlen die gesetzlichen Krankenkassen und die gesetzliche Rentenversicherung jedes Jahr einen Milliardenbetrag für Schäden durch Unfälle im Straßenverkehr. Anders als von den meisten gedacht kommen die Autofahrer über ihre Kfz-Haftpflicht nur teilweise für die von ihnen verursachten Unfallkosten auf. „Dies sind verstecke Subventionen der Sozialkassen für den motorisierten Straßenverkehr“, kritisierte Flege. „Weiterhin zeigt die Bundesregierung kein Interesse, mehr Kostenwahrheit im Verkehr herzustellen. Der im Vergleich zum Schienenverkehr gefährliche motorisierte Straßenverkehr wird auf Kosten der Sozialversicherten subventioniert.“

Statistisches Bundesamt liefert sehr gute Datengrundlage

Die Begründung überzeugt bei einer sachlichen Prüfung nicht. „Unfallkosten sind selten fahrzeugbezogen“, erklärt das Bundesverkehrsministerium in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen. Tatsächlich ist die Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes „hochdifferenziert“, wie das Infras-Institut in einer wissenschaftlichen Studie zu den externen Kosten des Verkehrs feststellte. Dies ermögliche, für den Straßenverkehr die verursachergerechte Zuordnung der Opferzahlen, differenziert nach getöteten, schwer und leicht verletzten Personen.


Kfz-Haftpflicht und Krankenkassen vereinbaren Aufteilung der Kosten
In Deutschland vereinbaren die Kfz-Haftpflichtversicherer und Krankenkassen über so genannte Teilungsabkommen eine gemeinsame Finanzierung der Unfallkosten über pauschale Kostensätze. Dies soll eine unkomplizierte Abwicklung sicherstellen, führt aber auch zu einer nicht verursachergerechten Finanzierung dieser Beträge. Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben auch zu diesen Teilungsabkommen „keine eigenen Erkenntnisse“ vor. 


Bundesregierung plant neues Sicherheitsprogramm

Immerhin hat die Bundesregierung angekündigt, ein neues Verkehrssicherheitsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2030 aufzulegen. „Ihr bisheriges Sicherheitsziel, die Zahl der Verkehrstoten in dem Jahrzehnt 2010 bis 2020 um 40 Prozent zu senken, wird die Bundesregierung leider verfehlen. Es ist aber gut, dass sie einen neuen Anlauf zur Stärkung der Sicherheit im Verkehr starten will“, so Flege.



Weitere Informationen:

Donnerstag, 16. Januar 2020

„Schiene braucht jeden Euro“: 86 Milliarden für Infrastrukturerhalt sind ein Fortschritt, aber kein Durchbruch

„Schiene braucht jeden Euro“: 86 Milliarden für Infrastrukturerhalt sind ein Fortschritt, aber kein Durchbruch
 
Eisenbahn-Bauarbeiten im Jahr 2019 in Wuppertal Barmen:
In die Jahre gekommen: Für Sanierung und Modernisierung des
Schienennetzes sind erhebliche Mittel nötig.

Berlin, 14. Januar 2020. Das gemeinnützige Verkehrsbündnis Allianz pro Schiene begrüßt die Aufstockung der Mittel für Erhalt und Modernisierung der Schieneninfrastruktur. „Die in die Jahre gekommene Schieneninfrastruktur braucht jeden Euro“, sagte Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, am Dienstag in Berlin. „Durch den enormen Investitionsrückstand ist der Modernisierungsbedarf im Gleisnetz erheblich. Nur mit deutlich steigenden staatlichen Mitteln bekommen die Menschen, was sie erwarten: ein zuverlässiges, leistungsfähiges Angebot der Eisenbahnen.“ Die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit einem Volumen von 86 Milliarden Euro wollen Bund und Deutsche Bahn an diesem Dienstag unterzeichnen.

Hohe Zahl täuscht – Bahnsektor muss über ein Drittel selbst bezahlen

Flege warnte zugleich davor, sich von der hohen Zahl täuschen zu lassen. „Die 86 Milliarden Euro sind ein Fortschritt, aber kein Durchbruch für den Schienensektor. Bei einem genaueren Blick schrumpft die gewaltige Summe schnell zusammen auf eher bescheidene Werte mit einer eher bescheidenen Steigerung. Die 86 Milliarden Euro für den Erhalt der Schieneninfrastruktur verteilen sich nicht nur auf ein ganzes Jahrzehnt. Mit 31 Milliarden Euro muss der Schienensektor auch mehr als ein Drittel der Gesamtsumme selbst erwirtschaften“, so Flege. Dieser Eigenanteil der Branche setzt sich zusammen aus bereits einkalkulierten Dividendenzahlungen der Deutschen Bahn, aus weiteren Zahlungsverpflichtungen der DB-Infrastrukturgesellschaften und aus Gebühren der Eisenbahnverkehrsunternehmen für Nutzung der Gleise (Trassenpreise, auch Schienenmaut genannt). „Damit verschärft die Politik sogar den Renditedruck auf das Schienennetz und verlangt einen höheren finanziellen Beitrag des Schienensektors als bisher“, kritisierte Flege. „Diese Mittel fehlen beim Ausbau des Schienensektors, den Deutschland zur Erreichung seiner Klimaziele im Verkehr dringend braucht.“


Die Zusagen des Bundes reichen nicht für die versprochene umfassende Modernisierung der Schieneninfrastruktur. Der Bahnsektor muss zudem mit den staatlichen Geldern nicht nur den Investitionsstau abarbeiten, sondern auch die erheblichen Steigerungen der Baupreise kompensieren.



Weitere Informationen:
Themenseite Schienen-Infrastruktur: Das Netz muss ausgebaut werden

Aus dem Bundestag: 22.031 Ladepunkte in Deutschland / BVWP-Bewertung weiterentwickelt / Eigenkapitalerhöhung für die Infrastruktur / Regierung prüft Ländereinwendungen / Bundesrat übt Kritik an GVFG-Novelle: Auch Straßenbahnen fördern / Verkehrswegeplan-Projekte für Bayern / Keine weitere Erhöhung der ÖPNV-Mittel - Anstieg der Trassenpreise begrenzen

Aus dem Bundestag: 22.031 Ladepunkte in Deutschland / BVWP-Bewertung weiterentwickelt / Eigenkapitalerhöhung für die Infrastruktur / Regierung prüft Ländereinwendungen / Bundesrat übt Kritik an GVFG-Novelle: Auch Straßenbahnen fördern / Verkehrswegeplan-Projekte für Bayern / Keine weitere Erhöhung der ÖPNV-Mittel - Anstieg der Trassenpreise begrenzen

Dienstag, 14. Januar 2020

Anhörung im Bundestag: Mittelaufwuchs für ÖPNV begrüßt / VDV fordert weitere Nachbesserungen im GVFG Branchenverband positioniert sich bei Bundestagsanhörung

Mittelaufwuchs für ÖPNV begrüßt


Berlin: (hib/HAU) Die deutliche Aufstockung der Bundesmittel zur Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stößt auf breite Zustimmung. Das wurde während einer Expertenanhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Montagnachmittag zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur 
Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) (19/15621) 
sowie zur 
Änderung des Regionalisierungsgesetzes (19/15622) deutlich. 


Für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sollen laut GVFG-Novelle im Jahr 2020 insgesamt 665,13 Millionen Euro zur Verfügung stehen. In den Jahren 2021 bis 2024 sollen Bundesmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung stehen. Im Jahr 2025 sind zwei Milliarden Euro geplant - der Betrag soll in den Folgejahren jährlich um 1,8 Prozent ansteigen.

Änderungsbedarf sahen Kommunalvertreter hinsichtlich der Förderfähigkeit von Straßenbahnen. Zwar sei davon abgerückt worden, dass geförderte Schienenverkehrswege vollständig auf besonderem Bahnkörper geführt werden müssen. Doch sei die gewählte Formulierung "weit überwiegend auf besonderem Bahnkörper" - verbunden mit der Konkretisierung in der Gesetzesbegründung auf "mindestens zu 80 Prozent" - verkehrt, sagte Thomas Kiel d'Aragon vom Deutschen Städtetag. Er empfahl, die Formulierung "möglichst auf besonderem Bahnkörper" in dem Gesetz zu verwenden. Aus städtebaulichen oder wirtschaftlichen Gründen könne es so ermöglicht werden, anders zu bauen, sagte er.

 
Nicht überall können Stadtbahnen und Straßenbahnen
auf eigenen Trassen fahren. Wie der Name es sagt, fahren solche
Bahnen oft auf der Straße zusammen mit den PKW und sind auch
dort ein Verkehrsmittel, dass gefördert werden muss.
(Im Bild die Straßenbahn in Essen)


Hilmar von Lojewski, Beigeordneter des Deutschen Städtetages, machte darauf aufmerksam, dass derzeit zwei Drittel der Straßenbahngleise nicht auf einem unabhängigen Bahnkörper, sondern auf Straßen verliefen. Diese könnten ohne Änderungen in dem Entwurf "weder neu gebaut noch saniert werden", sagte er. Der Gesetzgeber, so Lojewski, würde sich eines Mittels beschneiden, mit dem das gesamte Netz "auf Vordermann" gebracht werden könne. "Das wäre jammerschade und verkehrspolitisch verfehlt", urteilte er.

Der Städtetags-Beigeordnete wandte sich auch gegen die Einschätzung, durch die GVFG-Novelle komme der Straßenverkehr zu kurz. Nachdem der ÖPNV jahrzehntelang unterfinanziert gewesen sei, gehe es darum, Augenhöhe zu schaffen, sagte er. Noch immer liege der Anteil des motorisierten Individualverkehrs in Deutschland bei 80 Prozent.

Auch aus Sicht von Jan Schilling vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sollte auf eine Quote bei den Schienenwegen "auf besonderem Bahnkörper" verzichtet werden. Städtebaulich und mit Blick auf die zunehmende Verdichtung sei das vielfach gar nicht möglich. Schilling forderte zudem, kurzfristig eine Aktualisierung der Standardisierten Bewertung und der Planungsbeschleunigung in den Fokus zu nehmen. Die Standardisierte Bewertung sei bei Grunderneuerungen ein untaugliches Instrument. Der Nachweis des gesamtwirtschaftlichen Nutzens sei schließlich bereits beim Bau der Strecke erbracht worden, gab er zu bedenken.

Dass die Aufnahme der Grunderneuerung in das GVFG Fehlanreize "zur Verlotterung der Anlagen" bringen könne, ist aus Schillings Sicht nicht zu befürchten. Der Bund fördere schließlich nur einen Teil - den Rest Länder und Kommunen. "Da sind Eigenanteile von Ländern und Kommunen drin, die einen Anreiz schaffen, nichts verlottern zu lassen", sagte der VDV-Vertreter.

Auf die Problematik steigender Nutzungsentgelte wies Tim Thomes, Senior Analyst bei der Monopolkommission, hin. Laut Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) seien die von den Ländern zu zahlenden Nutzungsentgelte an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes mit der Änderungsrate der Regionalisierungsmittel verknüpft. Etwa die Hälfte der zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel würden seiner Aussage nach bei unverändertem Gesetzentwurf in Form erhöhter Nutzungsentgelte unmittelbar an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes fließen, sagte Thomes. Dies sei im Hinblick auf das Ziel des Gesetzentwurfes, wonach der ÖPNV gefördert und mehr Verkehre bestellt werden sollen, "bedenklich", befand er.

Karsten Otte von der Bundesnetzagentur verwies auf die gleiche Problematik. Wie Thomes war er der Auffassung, dass der Vorschlag des Bundesrates, die Entgelte für die Nutzung weiterhin um jährlich 1,8 Prozent zu dynamisieren, so dass eine zusätzliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel den Ländern vollständig für eine Angebotsmehrung zur Verfügung stünde, geeignet sei.

Isabell Eberlein von der Initiative Changing Cities und Philipp Kosok vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßten ebenfalls die Mittelerhöhung für den ÖPNV. Benötigt werde aber ein multimodaler Ansatz, sagte Kosok. Das Gesetz müsse für alle umweltfreundlichen Verkehrsmittel geöffnet werden, forderte er. Eberlein machte deutlich, dass aus ihrer Sicht ebenfalls der Fuß- und Radverkehr mitgedacht werden muss. Mit der jetzigen Regelung sei der Umweltverbund als Ganzes nicht ausreichend abgedeckt, kritisierte sie. Eberlein sprach sich zudem für eine Neuaufteilung des Straßenraums aus. Das müsse von außen beginnend erfolgen. "Erst der Fußverkehr, dann der Radverkehr, dann der ÖPNV und wenn dann noch Platz ist der Kfz-Verkehr", sagte sie.


Personenverkehr, 13.01.2020, Pressemitteilung des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)
VDV fordert weitere Nachbesserungen im GVFG Branchenverband positioniert sich bei Bundestagsanhörung

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat in der heutigen Anhörung des Bundestagsverkehrsausschusses zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und zum Regionalisierungsgesetz Position bezogen. Während der VDV den deutlichen Mittelzuwachs positiv sieht und begrüßt, gibt es aus Verbandssicht noch einigen Nachbesserungsbedarf.

VDV-Geschäftsführer Dr. Jan Schilling stellte im Rahmen der Anhörung folgende Punkte heraus, die aus Sicht des Verbandes beim GVFG noch angepasst werden sollten:

1. Praxisgerechte Flexibilisierung beim „besonderen Bahnkörper“ ermöglichen sowie eine Differenzierung zwischen Neubau und Grunderneuerung ermöglichen
2. Gesamtwirtschaftlicher Nachweis (Standardisierte Bewertung) bei Grunderneuerungen verzichtbar
3. Kurzfristige Aktualisierung der Standardisierten Bewertung und Planungsbeschleunigung

„Wir begrüßen beide Gesetzesinitiativen ausdrücklich. Mit der Erhöhung und Dynamisierung der Regionalisierungsmittel ab 2020 und dem Mittelzuwachs im GVFG erhalten die Länder einen zusätzlichen Impuls vom Bund sowie finanzielle Spielräume zur Stärkung des ÖPNV. Beim GVFG sehen wir allerdings noch Nachbesserungsbedarf um zu praxisgerechten Lösungen zu kommen. Vor allem muss sichergestellt werden, dass aus dem GVFG auch Straßenbahnsysteme gefördert werden können, die nicht überwiegend auf „besonderem Bahnkörper“ fahren. Denn in vielen deutschen Städten gibt es Straßenbahnen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen und damit von der GVFG-Förderung für Grunderneuerungsmaßnahmen ausgeschlossen wären“, so Schilling.

Auch zur gesetzlichen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Bauvorhaben für Straßen-, Stadt- und U-Bahnsysteme hat sich der VDV bei der heutigen Anhörung noch einmal klar positioniert: Der Branchenverband fordert, dass die Regelungen zur Planungsbeschleunigung aus dem Planungsbeschleunigungsgesetz jetzt kurzfristig auch auf Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) übertragen werden. „Es macht keinen Sinn, wenn nun die Fördergelder im GVFG steigen, aber die Vorhaben trotzdem nicht schneller begonnen werden können, weil die Planungs- und Genehmigungsprozesse nach wie vor zu lange dauern“, so Schilling abschließend.


13.01.2020 | Pressemitteilung | VDV fordert weitere Maßnahmen im GVFG (pdf)