[sfv] 24.2.2012
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dann ist er jetzt erbracht:
Mit der hektisch für März geplanten drastischen weiteren Kürzung der Solarvergütungen will die Bundesregierung den weiteren Ausbau der dezentralen Erneuerbaren Energien stoppen. Die Pläne sind ein Schlag ins Gesicht für alle Bürger, die geglaubt haben, dass diese Regierung es mit der Energiewende und dem Umstieg auf Erneuerbare ernst gemeint haben könnte.
Erinnern wir uns: In Folge der Katastrophe von Fukushima wurde gerade vor einmal neun Monaten von der Bundesregierung feierlich die Energiewende beschlossen. Schon damals einen energiepolitischen Konstruktionsfehler: Die Ausbauziele für Erneuerbare Energien wurden nicht nach oben korrigiert.
Von allen Erneuerbaren hat die Photovoltaik in den letzten Jahren die härtesten Senkungen der Einspeisevergütung verkraften müssen. Dies hat bereits zur Insolvenz zahlreicher Hersteller in Deutschland geführt. Trotzdem hat sich über Jahre ein ganzer Zweig im Handwerk etabliert, der im vergangenen Jahr die stolze Leistung von 7500 MW auf die Dächer gebracht hat.
Die nun vorgesehene noch drakonischere Kürzung soll diesmal mit einer Vorwarnzeit von nur zwei Wochen erfolgen. Waren schon die vorherigen Kürzungsschritte hektisch, so hat dieser mit einer plan- und berechenbaren Politik rein gar nichts mehr zu tun.
Nach Bekanntgabe der neuen Pläne von Umwelt- und Wirtschaftsministerium werden jetzt reihenweise Bestellungen für neue Anlagen storniert. Die Installateure werden auf bestellten Waren sitzenbleiben und viele werden Pleite gehen.
Der Branche steht jetzt ein furchtbarer Aderlass bevor. Die Stromkunden, die über die EEG-Umlage jahrelang den Ausbau der Erneuerbaren mitgetragen haben, sehen, wie der mit ihren Geldern entstandene Handwerkszweig vernichtet wird.
Mit den Preissenkungen der letzten Jahre ist auch das letzte Argument gegen einen weiteren ambitionierten Ausbau der Photovoltaik weggefallen. Die Tatsache, dass die Regierung trotzdem drakonisch weiter kürzen will, zeigt, dass es ihr nicht auf die Kosten für die Stromverbraucher sondern auf den Schutz der bestehenden Stromwirtschaft ankommt, die weiter auf fossile Energien setzt.
Ehrlich gemeinter Umwelt- und Klimaschutz sieht anders aus!
Wir sind traurig und zornig zugleich, dass die Bundesregierung mit der Photovoltaik die bürgerfreundlichste Form der Stromerzeugung abwürgen möchte und dabei den Ruin eines ganzen Handwerkszweigs in Kauf nimmt. Statt sich auf die noch ungelösten Aufgaben der Energieversorgung wie etwa die Markteinführung von Speichern zu konzentrieren, macht sich die
Regierung mit ihren Plänen zur Kürzung und Beschneidung der Solarförderng zum Erfüllungsgehilfen der etablierten Stromwirtschaft.
Wir können nur hoffen und gemeinsam darauf hinarbeiten, dass diesem rückwärtsgewandten Konzept im Bundestag die Mehrheit versagt bleibt.
Stoffsammlung für eine Verfassungsbeschwerde
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland sieht den gemeinsamen Kampf Tausender kleiner Organisationen und Millionen engagierter Bürger gegen den laufenden Klimawandel durch die gesetzgeberischen Maßnahmen der letzten Jahre und Monate auf das Äußerste gefährdet. Die Gesetzesvorschläge zur Solarkürzung von Wirtschaftsminister Rösler und Umweltminister Röttgen stellen jetzt die messerscharfe Spitze eines gefährlichen Eisberges dar, der das Schiff Energiewende in kurzer Zeit aufreißen und zum Sinken bringen kann. Sie sind deshalb der unmittelbare Anlass für diesen Rundbrief.
Worum geht es?
Wir haben den Eindruck, dass zeitparallel zu dem (lange absehbaren) Scheitern der letzten Internationalen Klimakonferenzen auch die Bundes- und etliche Landesregierungen anscheinend systematisch die nationalen Spielräume und Möglichkeiten zur Verminderung von CO2-Emissionen sabotieren. Ob abgesprochen oder eher zufällig, richten sich immer mehr gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Einsparung von Energie. Darüber hinaus erschweren und verteuern immer neue Verordnungen und gesetzgeberische Maßnahmen - oft auch neue Gesetzesauslegungen - unnötigerweise die Gewinnung von Energie aus den Erneuerbaren Energien Wind und Sonne.
Nach dem Grundverständnis unseres Staatswesens bleibt es der gewählten Regierung überlassen, mit welchen gesetzgeberischen Maßnahmen sie die Abwehr einer uns allen drohenden Gefahr betreibt. Wenn sie eine solche Abwehr jedoch nur mit Worten betreibt, die im Gegensatz zu ihren gesetzgeberischen Taten stehen, dann hat sie Ihre Pflicht versäumt. Ebenfalls hat sie ihre Pflicht versäumt, wenn kein realitätsfähiger Plan mehr zu erkennen ist, wie denn der CO2-Ausstoß in Deutschland verringert werden soll. Der Höhepunkt der Pflichtverletzung aber ist erreicht, wenn die Regierung eine Abwehr des CO2-Ausstoßes nicht mehr betreibt, sondern sie durch gesetzgeberische Maßnahmen schwächt oder verhindert. Wenn die Regierungsmaßnahmen dann sogar noch erkennbar der Verlängerung der fossilen Energieversorgung dienen, wenn also die finanziellen Interessen der Fossilkraftwerksbetreiber über das Recht der Bürger dieses Landes auf Schutz vor dem drohenden Unheil des Klimawandels gestellt wird, dann bleibt uns nur noch der Gang zu den Verfassungsgerichten.
Was wollen wir tun?
Wir wollen Stoff für eine oder mehrere Verfassungsbeschwerde sammeln und bitten alle Leser um Mithilfe. Es geht um die Sammlung von Gesetzestexten, mit denen Binnenlandwind- und Sonnenenergie gegenüber den fossilen oder atomaren Energien benachteiligt werden.
Wir brauchen: Die Bezeichnung des Gesetzes, einen Link zu dem Gesetzestext, den Wortlaut des beanstandeten Paragraphen, eine kurze Erläuterung, inwiefern die zitierte Bestimmung die Gewinnung von Solar- oder Windenergie benachteiligt, bzw. die Gewinnung von Atom- oder Fossilenergie bevorzugt. Ggf. auch noch eine offizielle Begründung oder Pressemitteilung, aus denen hervorgeht, welchem Zweck die Regelung angeblich dienen soll. Häufig betont ja der zuständige Fachminister die besondere Bedeutung seines Gesetzeswerks für den Klimaschutz. Auch wenn
diese Begründungen oft absurd sind, so wollen wir sie doch gerne kennen.
Wir brauchen ferner statistisch abgesicherte Belege dafür, welche Erfolge oder Misserfolge die gesetzlich angeordneten Maßnahmen haben.
Außerdem erbitten wir die Genehmigung zur Veröffentlichung der Überlegungen des Einsenders. Passagen, die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte gesondert kennzeichen.
Ob wir letztlich den Auftrag für eine Verfassungsbeschwerde geben, ob sie überhaupt Aussicht auf Erfolg haben wird, wer die Verfassungsbeschwerde durchführen wird, wissen wir noch nicht.
Das gesammelte Material soll jedenfalls jedem zur Verfügung stehen, der es in seiner Verfassungsbeschwerde verwenden will. Deshalb eröffnen wir dazu eine gesonderte Internetseite , die alle von uns akzeptierten Vorschläge aufnehmen soll.
Wir sind kein Juristenverein, aber unsere Kompetenz liegt darin, dass wir die Auswirkungen gesetzliche Regelungen auf das Wachstum oder die Verminderung des Wachstums bei Wind- und Sonnenenergie recht gut abschätzen, die Berechtigung eines Vorwurfs also beurteilen können.
Wir sind sehr gespannt auf Ihre Einsendungen. zentrale@sfv.de
------------------------------ --
Karikatur zu den aktuellen PV-Kürzungsplänen
(Informationen zum Copyright: Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hat mit dem Karikaturisten Gerhard Mester folgende Vereinbarung getroffen: Für Veröffentlichungen auf homepages sowie in Zeitschriften mit einer Auflage bis 1000 bezahlt der SFV für diese Karikatur ein
pauschales Honorar an den Karikaturisten. Der SFV betrachtet das als einen Teil seiner gemeinnützigen Tätigkeit. Wer als Herausgeber solcher Zeitschriften oder einer Internetseite dieses Angebot des SFV nutzt, wird gebeten, folgenden Copyrightvermerk anzubringen: "copyright: sfv /
mester"
Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen, Tel.: 0241-511616, Fax: 0241-535786
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dann ist er jetzt erbracht:
Mit der hektisch für März geplanten drastischen weiteren Kürzung der Solarvergütungen will die Bundesregierung den weiteren Ausbau der dezentralen Erneuerbaren Energien stoppen. Die Pläne sind ein Schlag ins Gesicht für alle Bürger, die geglaubt haben, dass diese Regierung es mit der Energiewende und dem Umstieg auf Erneuerbare ernst gemeint haben könnte.
Erinnern wir uns: In Folge der Katastrophe von Fukushima wurde gerade vor einmal neun Monaten von der Bundesregierung feierlich die Energiewende beschlossen. Schon damals einen energiepolitischen Konstruktionsfehler: Die Ausbauziele für Erneuerbare Energien wurden nicht nach oben korrigiert.
Von allen Erneuerbaren hat die Photovoltaik in den letzten Jahren die härtesten Senkungen der Einspeisevergütung verkraften müssen. Dies hat bereits zur Insolvenz zahlreicher Hersteller in Deutschland geführt. Trotzdem hat sich über Jahre ein ganzer Zweig im Handwerk etabliert, der im vergangenen Jahr die stolze Leistung von 7500 MW auf die Dächer gebracht hat.
Die nun vorgesehene noch drakonischere Kürzung soll diesmal mit einer Vorwarnzeit von nur zwei Wochen erfolgen. Waren schon die vorherigen Kürzungsschritte hektisch, so hat dieser mit einer plan- und berechenbaren Politik rein gar nichts mehr zu tun.
Nach Bekanntgabe der neuen Pläne von Umwelt- und Wirtschaftsministerium werden jetzt reihenweise Bestellungen für neue Anlagen storniert. Die Installateure werden auf bestellten Waren sitzenbleiben und viele werden Pleite gehen.
Der Branche steht jetzt ein furchtbarer Aderlass bevor. Die Stromkunden, die über die EEG-Umlage jahrelang den Ausbau der Erneuerbaren mitgetragen haben, sehen, wie der mit ihren Geldern entstandene Handwerkszweig vernichtet wird.
Mit den Preissenkungen der letzten Jahre ist auch das letzte Argument gegen einen weiteren ambitionierten Ausbau der Photovoltaik weggefallen. Die Tatsache, dass die Regierung trotzdem drakonisch weiter kürzen will, zeigt, dass es ihr nicht auf die Kosten für die Stromverbraucher sondern auf den Schutz der bestehenden Stromwirtschaft ankommt, die weiter auf fossile Energien setzt.
Ehrlich gemeinter Umwelt- und Klimaschutz sieht anders aus!
Wir sind traurig und zornig zugleich, dass die Bundesregierung mit der Photovoltaik die bürgerfreundlichste Form der Stromerzeugung abwürgen möchte und dabei den Ruin eines ganzen Handwerkszweigs in Kauf nimmt. Statt sich auf die noch ungelösten Aufgaben der Energieversorgung wie etwa die Markteinführung von Speichern zu konzentrieren, macht sich die
Regierung mit ihren Plänen zur Kürzung und Beschneidung der Solarförderng zum Erfüllungsgehilfen der etablierten Stromwirtschaft.
Wir können nur hoffen und gemeinsam darauf hinarbeiten, dass diesem rückwärtsgewandten Konzept im Bundestag die Mehrheit versagt bleibt.
Stoffsammlung für eine Verfassungsbeschwerde
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland sieht den gemeinsamen Kampf Tausender kleiner Organisationen und Millionen engagierter Bürger gegen den laufenden Klimawandel durch die gesetzgeberischen Maßnahmen der letzten Jahre und Monate auf das Äußerste gefährdet. Die Gesetzesvorschläge zur Solarkürzung von Wirtschaftsminister Rösler und Umweltminister Röttgen stellen jetzt die messerscharfe Spitze eines gefährlichen Eisberges dar, der das Schiff Energiewende in kurzer Zeit aufreißen und zum Sinken bringen kann. Sie sind deshalb der unmittelbare Anlass für diesen Rundbrief.
Worum geht es?
Wir haben den Eindruck, dass zeitparallel zu dem (lange absehbaren) Scheitern der letzten Internationalen Klimakonferenzen auch die Bundes- und etliche Landesregierungen anscheinend systematisch die nationalen Spielräume und Möglichkeiten zur Verminderung von CO2-Emissionen sabotieren. Ob abgesprochen oder eher zufällig, richten sich immer mehr gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Einsparung von Energie. Darüber hinaus erschweren und verteuern immer neue Verordnungen und gesetzgeberische Maßnahmen - oft auch neue Gesetzesauslegungen - unnötigerweise die Gewinnung von Energie aus den Erneuerbaren Energien Wind und Sonne.
Nach dem Grundverständnis unseres Staatswesens bleibt es der gewählten Regierung überlassen, mit welchen gesetzgeberischen Maßnahmen sie die Abwehr einer uns allen drohenden Gefahr betreibt. Wenn sie eine solche Abwehr jedoch nur mit Worten betreibt, die im Gegensatz zu ihren gesetzgeberischen Taten stehen, dann hat sie Ihre Pflicht versäumt. Ebenfalls hat sie ihre Pflicht versäumt, wenn kein realitätsfähiger Plan mehr zu erkennen ist, wie denn der CO2-Ausstoß in Deutschland verringert werden soll. Der Höhepunkt der Pflichtverletzung aber ist erreicht, wenn die Regierung eine Abwehr des CO2-Ausstoßes nicht mehr betreibt, sondern sie durch gesetzgeberische Maßnahmen schwächt oder verhindert. Wenn die Regierungsmaßnahmen dann sogar noch erkennbar der Verlängerung der fossilen Energieversorgung dienen, wenn also die finanziellen Interessen der Fossilkraftwerksbetreiber über das Recht der Bürger dieses Landes auf Schutz vor dem drohenden Unheil des Klimawandels gestellt wird, dann bleibt uns nur noch der Gang zu den Verfassungsgerichten.
Was wollen wir tun?
Wir wollen Stoff für eine oder mehrere Verfassungsbeschwerde sammeln und bitten alle Leser um Mithilfe. Es geht um die Sammlung von Gesetzestexten, mit denen Binnenlandwind- und Sonnenenergie gegenüber den fossilen oder atomaren Energien benachteiligt werden.
Wir brauchen: Die Bezeichnung des Gesetzes, einen Link zu dem Gesetzestext, den Wortlaut des beanstandeten Paragraphen, eine kurze Erläuterung, inwiefern die zitierte Bestimmung die Gewinnung von Solar- oder Windenergie benachteiligt, bzw. die Gewinnung von Atom- oder Fossilenergie bevorzugt. Ggf. auch noch eine offizielle Begründung oder Pressemitteilung, aus denen hervorgeht, welchem Zweck die Regelung angeblich dienen soll. Häufig betont ja der zuständige Fachminister die besondere Bedeutung seines Gesetzeswerks für den Klimaschutz. Auch wenn
diese Begründungen oft absurd sind, so wollen wir sie doch gerne kennen.
Wir brauchen ferner statistisch abgesicherte Belege dafür, welche Erfolge oder Misserfolge die gesetzlich angeordneten Maßnahmen haben.
Außerdem erbitten wir die Genehmigung zur Veröffentlichung der Überlegungen des Einsenders. Passagen, die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte gesondert kennzeichen.
Ob wir letztlich den Auftrag für eine Verfassungsbeschwerde geben, ob sie überhaupt Aussicht auf Erfolg haben wird, wer die Verfassungsbeschwerde durchführen wird, wissen wir noch nicht.
Das gesammelte Material soll jedenfalls jedem zur Verfügung stehen, der es in seiner Verfassungsbeschwerde verwenden will. Deshalb eröffnen wir dazu eine gesonderte Internetseite , die alle von uns akzeptierten Vorschläge aufnehmen soll.
Wir sind kein Juristenverein, aber unsere Kompetenz liegt darin, dass wir die Auswirkungen gesetzliche Regelungen auf das Wachstum oder die Verminderung des Wachstums bei Wind- und Sonnenenergie recht gut abschätzen, die Berechtigung eines Vorwurfs also beurteilen können.
Wir sind sehr gespannt auf Ihre Einsendungen. zentrale@sfv.de
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Karikatur zu den aktuellen PV-Kürzungsplänen
(Informationen zum Copyright: Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hat mit dem Karikaturisten Gerhard Mester folgende Vereinbarung getroffen: Für Veröffentlichungen auf homepages sowie in Zeitschriften mit einer Auflage bis 1000 bezahlt der SFV für diese Karikatur ein
pauschales Honorar an den Karikaturisten. Der SFV betrachtet das als einen Teil seiner gemeinnützigen Tätigkeit. Wer als Herausgeber solcher Zeitschriften oder einer Internetseite dieses Angebot des SFV nutzt, wird gebeten, folgenden Copyrightvermerk anzubringen: "copyright: sfv /
mester"
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