Das Bündnis „Rettet die Familie“, ein Zusammenschluss verschiedener Elternverbände und engagierter Einzelpersonen, hat insgesamt 12 deutschen Parteien ein „Aktionsprogramm gegen Diskriminierung elterlicher Erziehungsarbeit“übersandt und um Stellungnahmen zu fünf konkreten Forderungen gebeten.
Im Fokus steht einmal, dass die elterliche Erziehungsarbeit gegenüber Erwerbsarbeit grundsätzlich unterbewertet ist, obwohl allein durch Kindererziehung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Erwerbstätige eine Rente erhalten und Alte gepflegt werden können und dass Innovations- und Wirtschaftskraft erhalten bleiben.
Zum Zweiten wird gefordert, dass der Staat die Eltern bei der Art der Kindererziehung nicht bevormunden darf, wie er das gegenwärtig durch Elterngeldgesetz und einseitige finanzielle Förderung der Krippenbetreuung tut. - Wer ein Kind länger als ein Jahr selbst betreut und deshalb auf Erwerbstätigkeit verzichtet, erhält bei einem Folgekind nur noch den Mindestbetrag an Elterngeld. Hier wird Elternliebe bestraft. - Die Betreuung eines Kindes in einer Krippe wird vom Staat mit mindestens 1000 € monatlich unterstützt. Wer sein/ihr Kind selbst betreut, wird mit 150 € abgespeist.
Diese extrem unterschiedliche Behandlung der Kindererziehung stellt nach Auffassung des Bündnisses eine schwere Diskriminierung aller Eltern dar, die ihre Kinder selbst betreuen wollen. Das Bündnis hält das für grundgesetzwidrig und sieht einen Widerspruch zu allen bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur elterlichen Autonomie.
Das Bündnis „Rettet die Familie“ fordert nicht nur die Parteien zur Stellungnahme auf, sondern möchte darüber hinaus eine breite Diskussion auf gesellschaftlicher Ebene und in allen Medien in Gang setzen.
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