PRESSEMITTEILUNG
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt, dass der Vorbehalt der Ehe für Mann und Frau keine Diskriminierung darstellt
Brüssel, 10. Juni 2016
Der Vorbehalt der Ehe für Mann und Frau bedeutet keine Diskriminierung. Dies wurde heute mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bestätigt. Im Falle Chapin und Charpentier versus Frankreich (in Frankreich bekannt als "mariage de Bègles") befand das Gericht einstimmig, dass Artikel 12 (Recht auf Eheschließung) zusammen mit Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) und Artikel 8 (Recht auf Privat- und Familienleben) nicht verletzt wurden. Dies bedeutet, dass der französische Staat mit seinen Maßnahmen zur Verhinderung der Eheschließung zweier Männer (zu einem Zeitpunkt, da das Gesetz diese Möglichkeit nicht zugelassen hat), die Europäische Konvention für Menschenrechte nicht verletzt hat.
Der Gerichtspräsident nahm wie folgt Stellung: "Im Mai 2004 reichten die Herren Chapin und Charpentier beim Standesamt, dem Gemeinderat von Bègles, den Antrag auf Heiratsaufgebot ein. Der Standesbeamte veröffentlichte das Aufgebot. Die Staatsanwaltschaft des Landgerichts von Bordeaux erhob Einwände gegen die Eheschließung beim Standesamt von Bègles und den Herren Chapin und Charpentier. Trotz des Einwandes, führte der Standesbeamte von Bègles die Trauung durch und machte einen entsprechenden Eintrag im Register für Geburten, Eheschließungen und Todesfälle".
Nachdem die Kläger von der französischen Gerichtsbarkeit in allen Instanzen abgewiesen worden waren, wandten sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit der Begründung "dass sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert worden seien".
Heute bestätigte der EGMR die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von Frankreich (Cour de Cassation), dass es sich nicht um Diskriminierung handelt, wenn der Staat zwei gleichgeschlechtlichen Erwachsenen das Recht auf Eheschließung verweigert. "Das ist eine gute Nachricht, da es sich zeigt, dass die Zuständigkeit der Staaten, die die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben, in Fragen von Ehe und Familie respektiert werden müssen", sagt Antoine Renard, Präsident von FAFCE, der Europäischen Föderation der Katholischen Familienverbände. "Wir begrüßen die Tatsache, dass im vorliegenden Fall das Übereinkommen nicht Gegenstand subjektiver Auslegung geworden ist und ermutigen alle nationalen und internationalen Institutionen, diese Entscheidung bei ähnlichen Fällen zu Grunde zu legen: Ehe, d.h. die Verbindung von Mann und Frau in der Absicht einer Familiengründung, ist eine einzigartige Institution, die geschützt werden muss.“
Die vorliegende Entscheidung kommt in einem historischen Augenblick, da einige europäische Länder die Institution Ehe denaturieren wollen, dies teilweise unter starkem internationalen Druck, der durch keinen Vertrag oder Vereinbarung gerechtfertigt ist. Zeitgleich verankern andere Länder die Definition von Ehe in ihren Verfassungen als Verbindung von Mann und Frau. Eine europäische Bürgerinitiative mit der Bezeichnung Mum, Dad & Kids wurde innerhalb der Europäischen Union auch lanciert, um die Unabhängigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Familienrechts zu bewahren. http://www.mumdadandkids.eu/de
Kontakt:
Maria Hildingsson, Generalsekretärin
www.fafce.org
FAFCE wurde 1997 gegründet und hat partizipatorischen Status beim Europarat. FAFCE vertritt Familienverbände und Familienorganisationen aus 16 europäischen Ländern.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt, dass der Vorbehalt der Ehe für Mann und Frau keine Diskriminierung darstellt
Brüssel, 10. Juni 2016
Der Vorbehalt der Ehe für Mann und Frau bedeutet keine Diskriminierung. Dies wurde heute mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bestätigt. Im Falle Chapin und Charpentier versus Frankreich (in Frankreich bekannt als "mariage de Bègles") befand das Gericht einstimmig, dass Artikel 12 (Recht auf Eheschließung) zusammen mit Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) und Artikel 8 (Recht auf Privat- und Familienleben) nicht verletzt wurden. Dies bedeutet, dass der französische Staat mit seinen Maßnahmen zur Verhinderung der Eheschließung zweier Männer (zu einem Zeitpunkt, da das Gesetz diese Möglichkeit nicht zugelassen hat), die Europäische Konvention für Menschenrechte nicht verletzt hat.
Der Gerichtspräsident nahm wie folgt Stellung: "Im Mai 2004 reichten die Herren Chapin und Charpentier beim Standesamt, dem Gemeinderat von Bègles, den Antrag auf Heiratsaufgebot ein. Der Standesbeamte veröffentlichte das Aufgebot. Die Staatsanwaltschaft des Landgerichts von Bordeaux erhob Einwände gegen die Eheschließung beim Standesamt von Bègles und den Herren Chapin und Charpentier. Trotz des Einwandes, führte der Standesbeamte von Bègles die Trauung durch und machte einen entsprechenden Eintrag im Register für Geburten, Eheschließungen und Todesfälle".
Nachdem die Kläger von der französischen Gerichtsbarkeit in allen Instanzen abgewiesen worden waren, wandten sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit der Begründung "dass sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert worden seien".
Heute bestätigte der EGMR die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von Frankreich (Cour de Cassation), dass es sich nicht um Diskriminierung handelt, wenn der Staat zwei gleichgeschlechtlichen Erwachsenen das Recht auf Eheschließung verweigert. "Das ist eine gute Nachricht, da es sich zeigt, dass die Zuständigkeit der Staaten, die die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben, in Fragen von Ehe und Familie respektiert werden müssen", sagt Antoine Renard, Präsident von FAFCE, der Europäischen Föderation der Katholischen Familienverbände. "Wir begrüßen die Tatsache, dass im vorliegenden Fall das Übereinkommen nicht Gegenstand subjektiver Auslegung geworden ist und ermutigen alle nationalen und internationalen Institutionen, diese Entscheidung bei ähnlichen Fällen zu Grunde zu legen: Ehe, d.h. die Verbindung von Mann und Frau in der Absicht einer Familiengründung, ist eine einzigartige Institution, die geschützt werden muss.“
Die vorliegende Entscheidung kommt in einem historischen Augenblick, da einige europäische Länder die Institution Ehe denaturieren wollen, dies teilweise unter starkem internationalen Druck, der durch keinen Vertrag oder Vereinbarung gerechtfertigt ist. Zeitgleich verankern andere Länder die Definition von Ehe in ihren Verfassungen als Verbindung von Mann und Frau. Eine europäische Bürgerinitiative mit der Bezeichnung Mum, Dad & Kids wurde innerhalb der Europäischen Union auch lanciert, um die Unabhängigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Familienrechts zu bewahren. http://www.mumdadandkids.eu/de
Kontakt:
Maria Hildingsson, Generalsekretärin
www.fafce.org
FAFCE wurde 1997 gegründet und hat partizipatorischen Status beim Europarat. FAFCE vertritt Familienverbände und Familienorganisationen aus 16 europäischen Ländern.
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