ÖDP Bundesvorstand geht auf Distanz zu einer Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie. Interessant ist, dass Frau Herta Däubler Gmelin bisher auf Fragen der ÖDP diesbezüglich nicht geantwortet hat. Leider fehlt noch die letzte Konsequenz, dass die ÖDP den Verein Mehr Demokratie öffentlich auffordert, aus der Unterstützerliste dieser Aktion gestrichen zu werden. Aber immerhin, das ist die erste offizielle Distanzierung von dieser Klage, die die Freien Wähler, die Piratenpartei und andere Unterstützer nicht fertig gebracht haben. Der Antrag vom ÖDP BUVO und die Begründung im Wortlaut (Verlinkung zu Hintergründen von Felix Staratschek):
ANTRAG
Der Bundesvorstand möge beschließen:
Zukünftig werden durch den Bundesvorstand der ÖDP grundsätzlich keine Volksbegehren, Klagen, Petitionen oder Ähnliches unterstützt, die explizit oder implizit zum Ziel haben, eine Abstimmung über ein neues Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken. Eine entsprechende Empfehlung ergeht auch an die Vorstände aller Gliederungen der ÖDP.
Begründung:
Der Beschluss ist Ausfluss und Lehre aus den innerparteilichen Diskussionen rund um die ESM-Klage von „Mehr Demokratie e.V.“, welche das Bundes-Verfassungsgericht von 2013 an bis jetzt beschäftigt hat.
In der Klagebegründung gibt es Passagen, die so verstanden werden können, evtl. juristisch sogar verstanden werden müssen, dass bei einer erfolgreichen Klage eine Volksabstimmung über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland notwendig werden würde, um Teile des ESM-Vertrages mit ebendieser, unserer Verfassung, in Einklang zu bringen.
Der damals amtierende Bundesvorstand der ÖDP war sich möglicher Weise der interpretierbaren Tragweite dieser Passagen nicht bewusst. Daher kann es zu einer Unterstützung der Klage durch den Bundesverband der ÖDP, auch in finanzieller Hinsicht.
Der jetzige Bundesvorstand hat, nachdem im Juni diesen Jahres eine noch anhängige juristische Auseinandersetzung zu einem Teilaspekt des ESM beendet wurde, bei der federführenden Klagevertreterin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmehlin um Klarstellung der genannten Passagen aus der Klagebegründung ersucht. Die Antwort von Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin steht trotz zwischenzeitlich erfolgter Erinnerung weiterhin aus. Wir bedauern dies, sehen uns aber nun in unserer Vermutung bestärkt, dass die Zweifel, die damals wie heute von vielen, auch maßgeblichen ÖDP Mitgliedern (u.a. unserem EU-Abgeordneten Klaus Buchner) geäußert worden sind, wohl im Kern berechtigt waren.
Um derartige, für unsere Mitglieder schmerzhafte und für unsere Anhänger und Wähler irritierende Diskussionen in Zukunft zu vermeiden, möchten wir mit dem genannten Beschluss zu hoher Sensibilität im Umgang mit unserem Grundgesetz in allen Gliederungen der Partei aufrufen. Wir stellen unmissverständlich fest, dass wir das Grundgesetz für eine hervorragende Grundlage für die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft halten.
Mehrheitlich beschlossen auf der Telefonkonferenz des Bundesvorstandes am 20.9.16 (4-1-2 J-N-E)
ANTRAG
Der Bundesvorstand möge beschließen:
Zukünftig werden durch den Bundesvorstand der ÖDP grundsätzlich keine Volksbegehren, Klagen, Petitionen oder Ähnliches unterstützt, die explizit oder implizit zum Ziel haben, eine Abstimmung über ein neues Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken. Eine entsprechende Empfehlung ergeht auch an die Vorstände aller Gliederungen der ÖDP.
Begründung:
Der Beschluss ist Ausfluss und Lehre aus den innerparteilichen Diskussionen rund um die ESM-Klage von „Mehr Demokratie e.V.“, welche das Bundes-Verfassungsgericht von 2013 an bis jetzt beschäftigt hat.
In der Klagebegründung gibt es Passagen, die so verstanden werden können, evtl. juristisch sogar verstanden werden müssen, dass bei einer erfolgreichen Klage eine Volksabstimmung über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland notwendig werden würde, um Teile des ESM-Vertrages mit ebendieser, unserer Verfassung, in Einklang zu bringen.
Der damals amtierende Bundesvorstand der ÖDP war sich möglicher Weise der interpretierbaren Tragweite dieser Passagen nicht bewusst. Daher kann es zu einer Unterstützung der Klage durch den Bundesverband der ÖDP, auch in finanzieller Hinsicht.
Der jetzige Bundesvorstand hat, nachdem im Juni diesen Jahres eine noch anhängige juristische Auseinandersetzung zu einem Teilaspekt des ESM beendet wurde, bei der federführenden Klagevertreterin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmehlin um Klarstellung der genannten Passagen aus der Klagebegründung ersucht. Die Antwort von Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin steht trotz zwischenzeitlich erfolgter Erinnerung weiterhin aus. Wir bedauern dies, sehen uns aber nun in unserer Vermutung bestärkt, dass die Zweifel, die damals wie heute von vielen, auch maßgeblichen ÖDP Mitgliedern (u.a. unserem EU-Abgeordneten Klaus Buchner) geäußert worden sind, wohl im Kern berechtigt waren.
Um derartige, für unsere Mitglieder schmerzhafte und für unsere Anhänger und Wähler irritierende Diskussionen in Zukunft zu vermeiden, möchten wir mit dem genannten Beschluss zu hoher Sensibilität im Umgang mit unserem Grundgesetz in allen Gliederungen der Partei aufrufen. Wir stellen unmissverständlich fest, dass wir das Grundgesetz für eine hervorragende Grundlage für die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft halten.
Mehrheitlich beschlossen auf der Telefonkonferenz des Bundesvorstandes am 20.9.16 (4-1-2 J-N-E)
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