NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 25. September 2016

ÖDP geht endlich auf Distanz zu einer unser Grundgesetz in Frage stellenden Klage von Mehr Demokratie

ÖDP Bundesvorstand geht auf Distanz zu einer Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie. Interessant ist, dass Frau Herta Däubler Gmelin bisher auf Fragen der ÖDP diesbezüglich nicht geantwortet hat. Leider fehlt noch die letzte Konsequenz, dass die ÖDP den Verein Mehr Demokratie öffentlich auffordert, aus der Unterstützerliste dieser Aktion gestrichen zu werden. Aber immerhin, das ist die erste offizielle Distanzierung von dieser Klage, die die Freien Wähler, die Piratenpartei und andere Unterstützer nicht fertig gebracht haben. Der Antrag vom ÖDP BUVO und die Begründung im Wortlaut (Verlinkung zu Hintergründen von Felix Staratschek):

 
Dieser Beschluss macht es mir  möglich, wieder die ÖDP- Fahne hochzuhalten
um zu zeigen, was ich wähle. Von 2012 bis 2016 konnte ich die ÖDP nicht empfehlen,
wegen ihrer Beteiligung an einer Aktion, die das Grundgesetz in Frage stellte.
Mit diesem Beschluss bedauert die ÖDP- Führung dies und bekennt sich
als erste der betroffenen Parteien (darunter auch Piratenpartei und
Freie Wähler) wieder klar zum Grundgesetz. 


ANTRAG

Der Bundesvorstand möge beschließen:

Zukünftig werden durch den Bundesvorstand der ÖDP grundsätzlich keine Volksbegehren, Klagen, Petitionen oder Ähnliches unterstützt, die explizit oder implizit zum Ziel haben, eine Abstimmung über ein neues Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken. Eine entsprechende Empfehlung ergeht auch an die Vorstände aller Gliederungen der ÖDP.

Begründung:

Der Beschluss ist Ausfluss und Lehre aus den innerparteilichen Diskussionen rund um die ESM-Klage von „Mehr Demokratie e.V.“, welche das Bundes-Verfassungsgericht von 2013 an bis jetzt beschäftigt hat.

In der Klagebegründung gibt es Passagen, die so verstanden werden können, evtl. juristisch sogar verstanden werden müssen, dass bei einer erfolgreichen Klage eine Volksabstimmung über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland notwendig werden würde, um Teile des ESM-Vertrages mit ebendieser, unserer Verfassung, in Einklang zu bringen.

Der damals amtierende Bundesvorstand der ÖDP war sich möglicher Weise der interpretierbaren Tragweite dieser Passagen nicht bewusst. Daher kann es zu einer Unterstützung der Klage durch den Bundesverband der ÖDP, auch in finanzieller Hinsicht.

Der jetzige Bundesvorstand hat, nachdem im Juni diesen Jahres eine noch anhängige juristische Auseinandersetzung zu einem Teilaspekt des ESM beendet wurde, bei der federführenden Klagevertreterin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmehlin um Klarstellung der genannten Passagen aus der Klagebegründung ersucht. Die Antwort von Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin steht trotz zwischenzeitlich erfolgter Erinnerung weiterhin aus. Wir bedauern dies, sehen uns aber nun in unserer Vermutung bestärkt, dass die Zweifel, die damals wie heute von vielen, auch maßgeblichen ÖDP Mitgliedern (u.a. unserem EU-Abgeordneten Klaus Buchner) geäußert worden sind, wohl im Kern berechtigt waren.

Um derartige, für unsere Mitglieder schmerzhafte und für unsere Anhänger und Wähler irritierende Diskussionen in Zukunft zu vermeiden, möchten wir mit dem genannten Beschluss zu hoher Sensibilität im Umgang mit unserem Grundgesetz in allen Gliederungen der Partei aufrufen. Wir stellen unmissverständlich fest, dass wir das Grundgesetz für eine hervorragende Grundlage für die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft halten.

Mehrheitlich beschlossen auf der Telefonkonferenz des Bundesvorstandes am 20.9.16 (4-1-2 J-N-E)

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