Gerade hat sich der Landtag in Nordrhein Westfalen mit den Stimmen der Grünen, der SPD und der CDU die Diäten erhöht. Das hat Tradition! Einzig die FDP, die in Umfragen für "fehlen dir Punkte" und "fast drei Prozent" steht, weicht in der Hoffnung, so wieder mehr Wähler zu gewinnen, aus der Phalanx der Selbstbediener aus. da lohnt sich ein Blick zurück in die Geschichte. 1992 gelang es der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) so eine Selbstbedienung zu verhindern. Dadurch wurden seitdem Millionen an Steuergeldern eingespart. Die Grünen hatten publikumswirksam gegen einen Teil der Gelderhöhung für die Parteien geklagt, wollten aber hinter dieser Schau den anderen Teil doch einkassieren. Nur die ÖDP hatte konsequent den ganzen Beschluss des Landtages angefochten und in allen Punkten gewonnen. Hier nun der Text des Flugblattes, mit dem die ÖDP damals versuchte, in einigen Regionen die Bürger auf ihren Erfolg aufmerksam zu machen. Die Medien meinten nämlich damals mehrheitlich, dass die ÖDP zu klein sei, um über ihren großen Erfolg zu berichten. Für eine Partei mit ca. 400 Mitgliedern im Land sind drei gewonnene Verfassungsklagen in den letzten 20 Jahren ein guter Beitrag zur Politik. Denn auch die kommunale 5%- Hürde wurde aufgrund der Beschwerde der ÖDP aufgehoben und eine neue Hürde für das erste Ratsmandat wurde im Ansatz verhindert.
Am 19.09.1990 beschlossen - über alle Verfassungsrechtlichen Bedenken hinweg - SPD und CDU im Landtag eine Erhöhung der Wahlkampfkostenerstattung von 5 DM auf 6,25 DM ab 1995.
Zusätzlich "genehmigten" sich die beiden großen "Volksparteien" einen Sockelbeitrag, der in NRW bisher nicht üblich war. Danach sollten rückwirkend ab den 01.01.1990, Parteien, die bei Wahlen mindestens 2% der Wählerstimmen bekommen, 3% der gesamten Wahlkampfkostenpauschale von insgesamt 65 Mio. DM erhalten.
Gegen diese infame Selbstbedienung aus der öffentlichen Kasse erhob der Landesverband NRW der ÖDP am 5.Mai 1991 in Münster Verfassungsklage......
.....weil sowohl Erhöhung der Pauschale als auch Einführung des Sockelbetrages verfassungswidrig ist waren. Hier wurde eindeutig eine Zuständigkeit überschritten: Für Parteienfinanzierung ist alleine der Bund zuständig.
.....weil die Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt und gegen das Demokratieprinzip verstoßen wurde.
Die ÖDP befürchtete zudem, dass durch Erhöhung der Pauschale und Sockelbetrag
- die Wahlkämpfe immer mehr zu Materialschlachten würden,
- Unsummen an Steuergeldern für "Werbefeldzüge" ausgegeben würden, die auf dem Niveau von "Waschmittelwerbung" stehen,
- der mündige Bürger hierdurch nicht informiert und überzeugt, sondern einfach "verdummt" würde,
- schließlich die Wahlkampfhilfen aus Steuergeldern stillschweigend in eine allgemeine Parteienfinanzierung umgewandelt würden.
Am 19.05.1992 sprach der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster sein Urteil:
Wie zu erwarten war, wurde das Vorgehen der beiden großen "Volksparteien" für Verfassungswidrig erklärt. Damit schloss sich das Gericht voll der Klage der ÖDP an.
Es kann als ein erschütterndes Beispiel doppelter Moral angesehen werden: An den Bürger werden laufend Appelle gerichtet, Opfer zu bringen, zu sparen - die "Volksparteien" jedoch kassieren ab, und erst ein Gericht muss ihr Verhalten als ungesetzlich verurteilen.
Offensichtlich ist, dass sich die Altparteien mehr und mehr vom Wählerwillen lösen, sich mehr und mehr zu verselbständigen Machtzentralen entwickeln.
Dem Steuerzahler Millionen gespart!
Mit ihrer Klage hat die ÖDP bewiesen, dass sie hier nicht mitmacht.
Sie hat bewiesen, dass sie es mit dem "weniger ist mehr" ernst nimmt. Ihr kommt es auf Eigeninitiative, Engagement und Einsatzbereitschaft an - nicht auf das zweifelhafte vergnügen, sich an fremden Töpfen zu bedienen.
Die ÖDP hat mit dieser Klage kein Eigentor geschossen. Als kleiner Partei (die von 1990 bis 1995 mit 0,5% an der Wahlkampfkostenerstattung teilgenommen hatte, diese Hürde wurde jedoch in NRW später auf 1% angehoben) war ihr durchaus klar, dass damit auch für sie weniger Wahlkampfkosten zurückerstattet würden. Aber hier ging es um die politische Glaubwürdigkeit.
Die ÖDP hat dem Steuerzahler mit dieser Klage Millionensummen eingespart - Gelder, die dringend benötigt werden für Aufgaben, die sinnvoller sind als parteipolitische Selbstdarstellung.
Leider ist der Erfolg der Ökologischen Demokraten in den Medien nicht honoriert worden.
- Hat der Bürger, der Steuerzahler, der Wähler, nicht das recht, eingehend über diesen "Millionencoup" informiert zu werden?
- Es muss doch von öffentlichen Interesse sein, dass es in diesem Land eine Partei gibt, die es mit dem Sparen ernst nimmt.
- Die berichte in den Medien waren einseitig. Man erhielt den Eindruck, nur DIE GRÜNEN hätten Initiative gezeigt. Das stimmt aber nur zum Teil: Auf die Streichung des Sockelbetrages hatte alleine die ÖDP geklagt.
- Kann man hier nicht von einer Form der Zensur sprechen? "Zensieren" die Medien alles, was ihnen nicht ins Konzept passt - indem sie einfach "weglassen"? Auch Nichterwähnung kann zur Zensur werden.
- Ist die Abhängigkeit der gesamten öffentlichen Berichterstattung von Parteien und Wirtschaft inzwischen so stark, dass "Unabhängigkeit" und "Überparteilichkeit" zur Farce geworden sind?
- Oder hat man einfach Angst, dass "die kleine" ÖDP schließlich doch Erfolg haben könnte? Viele Menschen sind schon bereit umzudenken. Die Politiker lassen dies jedoch nicht zu!
- Gegen diese Haltung kann man, auch wenn man "klein" ist, etwas erreichen. Da waren doch mal David und Goliath.....
- Die Öko- Demokraten werfen zwar keine Steine - aber Argumente und Überzeugungen treffen ebenso gut!
Wer sind die Ökologischen Demokraten?
Die 1982 gegründete Ökologisch- Demokratische Partei (ÖDP) ist aus der grünen Bewegung der 70er Jahre hervorgegangen.
Sie stellt sich heute als junge aufstrebende Bundespartei mit 16 Landes- und über 200 Kreisverbänden dar. Mit ihrem politischen Programm füllt die ÖDP eine große Lücke in der Parteienlandschaft. Sie strebt eine geistige und ökologische Wende zur Sicherung unserer Existenzgrundlagen an. Hier einige Stichworte die ÖDP- Standpunkte verdeutlichen:
Lebensqualität
Das wichtigste im Leben kann man nicht kaufen. Wir lehnen Vorstellungen ab, die die Lebensqualität an immer mehr Besitz und Konsum messen.
Gewissen
Wir fragen nicht, was wir vertreten wollen, um an die Macht zu kommen, sondern was wir vertreten müssen aus Verantwortung für das Leben.
Ehrlichkeit
Wir verpflichten uns, den Bürgern auch unangenehme Wahrheiten zu sagen, wenn es für das gemeinwohl notwendig ist. Wir verurteilen eine Politik, die aus wahltaktischen Gründen elementare Wahrheiten verschweigt.
Wir stellen Ihnen gerne nähere Informationen über die ÖDP zur Verfügung: www.oedp-nrw.de oder www.oedp.de
ÖDP gewinnt Verfassungsklage
Am 19.09.1990 beschlossen - über alle Verfassungsrechtlichen Bedenken hinweg - SPD und CDU im Landtag eine Erhöhung der Wahlkampfkostenerstattung von 5 DM auf 6,25 DM ab 1995.
Zusätzlich "genehmigten" sich die beiden großen "Volksparteien" einen Sockelbeitrag, der in NRW bisher nicht üblich war. Danach sollten rückwirkend ab den 01.01.1990, Parteien, die bei Wahlen mindestens 2% der Wählerstimmen bekommen, 3% der gesamten Wahlkampfkostenpauschale von insgesamt 65 Mio. DM erhalten.
Gegen diese infame Selbstbedienung aus der öffentlichen Kasse erhob der Landesverband NRW der ÖDP am 5.Mai 1991 in Münster Verfassungsklage......
.....weil sowohl Erhöhung der Pauschale als auch Einführung des Sockelbetrages verfassungswidrig ist waren. Hier wurde eindeutig eine Zuständigkeit überschritten: Für Parteienfinanzierung ist alleine der Bund zuständig.
.....weil die Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt und gegen das Demokratieprinzip verstoßen wurde.
Die ÖDP befürchtete zudem, dass durch Erhöhung der Pauschale und Sockelbetrag
- die Wahlkämpfe immer mehr zu Materialschlachten würden,
- Unsummen an Steuergeldern für "Werbefeldzüge" ausgegeben würden, die auf dem Niveau von "Waschmittelwerbung" stehen,
- der mündige Bürger hierdurch nicht informiert und überzeugt, sondern einfach "verdummt" würde,
- schließlich die Wahlkampfhilfen aus Steuergeldern stillschweigend in eine allgemeine Parteienfinanzierung umgewandelt würden.
Am 19.05.1992 sprach der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster sein Urteil:
Wie zu erwarten war, wurde das Vorgehen der beiden großen "Volksparteien" für Verfassungswidrig erklärt. Damit schloss sich das Gericht voll der Klage der ÖDP an.
Es kann als ein erschütterndes Beispiel doppelter Moral angesehen werden: An den Bürger werden laufend Appelle gerichtet, Opfer zu bringen, zu sparen - die "Volksparteien" jedoch kassieren ab, und erst ein Gericht muss ihr Verhalten als ungesetzlich verurteilen.
Offensichtlich ist, dass sich die Altparteien mehr und mehr vom Wählerwillen lösen, sich mehr und mehr zu verselbständigen Machtzentralen entwickeln.
Dem Steuerzahler Millionen gespart!
Mit ihrer Klage hat die ÖDP bewiesen, dass sie hier nicht mitmacht.
Sie hat bewiesen, dass sie es mit dem "weniger ist mehr" ernst nimmt. Ihr kommt es auf Eigeninitiative, Engagement und Einsatzbereitschaft an - nicht auf das zweifelhafte vergnügen, sich an fremden Töpfen zu bedienen.
Die ÖDP hat mit dieser Klage kein Eigentor geschossen. Als kleiner Partei (die von 1990 bis 1995 mit 0,5% an der Wahlkampfkostenerstattung teilgenommen hatte, diese Hürde wurde jedoch in NRW später auf 1% angehoben) war ihr durchaus klar, dass damit auch für sie weniger Wahlkampfkosten zurückerstattet würden. Aber hier ging es um die politische Glaubwürdigkeit.
Die ÖDP hat dem Steuerzahler mit dieser Klage Millionensummen eingespart - Gelder, die dringend benötigt werden für Aufgaben, die sinnvoller sind als parteipolitische Selbstdarstellung.
Leider ist der Erfolg der Ökologischen Demokraten in den Medien nicht honoriert worden.
- Hat der Bürger, der Steuerzahler, der Wähler, nicht das recht, eingehend über diesen "Millionencoup" informiert zu werden?
- Es muss doch von öffentlichen Interesse sein, dass es in diesem Land eine Partei gibt, die es mit dem Sparen ernst nimmt.
- Die berichte in den Medien waren einseitig. Man erhielt den Eindruck, nur DIE GRÜNEN hätten Initiative gezeigt. Das stimmt aber nur zum Teil: Auf die Streichung des Sockelbetrages hatte alleine die ÖDP geklagt.
- Kann man hier nicht von einer Form der Zensur sprechen? "Zensieren" die Medien alles, was ihnen nicht ins Konzept passt - indem sie einfach "weglassen"? Auch Nichterwähnung kann zur Zensur werden.
- Ist die Abhängigkeit der gesamten öffentlichen Berichterstattung von Parteien und Wirtschaft inzwischen so stark, dass "Unabhängigkeit" und "Überparteilichkeit" zur Farce geworden sind?
- Oder hat man einfach Angst, dass "die kleine" ÖDP schließlich doch Erfolg haben könnte? Viele Menschen sind schon bereit umzudenken. Die Politiker lassen dies jedoch nicht zu!
- Gegen diese Haltung kann man, auch wenn man "klein" ist, etwas erreichen. Da waren doch mal David und Goliath.....
- Die Öko- Demokraten werfen zwar keine Steine - aber Argumente und Überzeugungen treffen ebenso gut!
Wer sind die Ökologischen Demokraten?
Die 1982 gegründete Ökologisch- Demokratische Partei (ÖDP) ist aus der grünen Bewegung der 70er Jahre hervorgegangen.
Sie stellt sich heute als junge aufstrebende Bundespartei mit 16 Landes- und über 200 Kreisverbänden dar. Mit ihrem politischen Programm füllt die ÖDP eine große Lücke in der Parteienlandschaft. Sie strebt eine geistige und ökologische Wende zur Sicherung unserer Existenzgrundlagen an. Hier einige Stichworte die ÖDP- Standpunkte verdeutlichen:
Lebensqualität
Das wichtigste im Leben kann man nicht kaufen. Wir lehnen Vorstellungen ab, die die Lebensqualität an immer mehr Besitz und Konsum messen.
Gewissen
Wir fragen nicht, was wir vertreten wollen, um an die Macht zu kommen, sondern was wir vertreten müssen aus Verantwortung für das Leben.
Ehrlichkeit
Wir verpflichten uns, den Bürgern auch unangenehme Wahrheiten zu sagen, wenn es für das gemeinwohl notwendig ist. Wir verurteilen eine Politik, die aus wahltaktischen Gründen elementare Wahrheiten verschweigt.
Schreiben Sie uns!
Wir stellen Ihnen gerne nähere Informationen über die ÖDP zur Verfügung: www.oedp-nrw.de oder www.oedp.de
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