Im Bundestag sollte der Artikel 93 unseres Grundgesetzes behandelt werden. Am Telefon hat mir Volker Reusing berichtet, was Sarah und er bei einer Netzrecherche entdeckt hatten. Zum Glück ist das auch anderen aufgefallen, so dass danach die Sache zurückgezogen wurde und beschwichtigt wurde.
Sollte unser Recht beschnitten werden, Angriffe auf Grundwerte und Rechtsregelungen des Grundgesetzes zu verhindern?
3 Kläger aus der ÖDP haben wichtige Nachbesserungen beim Zustimmungsgesetz zum EU- Vertrag von Lissabon erreicht. Sollen künftig solche Klagen erschwert werden. CDU, CSU (von einigen guten Ausnahmen abgesehen), SPD, FDP und Grüne haben uns den Vertrag von Lissabon eingebrockt und handeln nun anscheinend konsequent weiter in diesem Sinne!
Die Grünen entpupen sich dabei immer mehr als Schaf im Wolfspelz. Nach Außen Ökopartei, Grundwertelobby, friedensliebend, aber im Handeln will keiner schneller als die Grünen alles unser noch viel zu demokratisch defizitären und von den Verträgen her noch problematischen EU übergeben. Aber die ÖDP hat ein Konzept für eine gute EU.
Im Bundestag sind einzig die Linken gegen diesen Antrag gewesen! In was für einen Land leben wir eigentlich, wo im Bundestag die Erben der SED (die Linke ist ja nur eine mehrfache Umbenennung dieser Partei, der sich die WASG angeschlossen hat) jetzt grundrechtsfreundlicher sind als alle ehemals demokratischen Parteien der alten Bundesrepublik!
Liebe Wähler, es reicht. Bitte bringt diese Verächter unseres Grundgesetzes allesamt unter 5%- Hürde, bringt die ÖDP in den Bundestag und in die Landtage.
Kleine Presseschau (die 3 obersten Artiel der heutigen Google- Presseschau zu: Grundgesetz Artikel 93):
Mysteriöser Antrag zur Grundgesetzänderung:
http://www.berlinerumschau.com/news.php?id=48154&title=Mysteri%F6ser+Bundestags-Antrag+zur+Grundgesetz%E4nderung&storyid=1001333094395
Am Grundgesetz schraubt man nicht im Hinterzimmer
http://www.s-o-z.de/?p=66733
Abschaffung von Verfassungsklagen für Bürger?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/abschaffung-von-verfassungsklagen-fuer-buerger-900641.php
Nachtrag vom 6.4.12:
Einschränkung des Rederechtes für Fraktionsmitglieder?
http://www.radio-utopie.de/2012/04/06/gauweiler-zieht-gegen-anderung-der-geschaftsordnung-des-bundestages-nach-karlsruhe/
Ein Kommentar hierzu im Blog meint, das es bei dem Antrag um eine Verbesserung des Artikel 93 ging. das kann ich jetzt nicht nachprüfen, ob dass von Anfang an so war oder ob das nachgeschoben wurde.
Fakt ist, die Politiker haben noch immer nicht kapiert, was Transparenz und Nachvollziehbarkeit bedeutet.
Und die Kläger zum Lissabonvertrag wurden von den Verfassungsrichtern mit den Worten begrüßt:
"Wir sind froh, dass ihr kommt, sonst wären wir morgen arbeitslos!"
Das habe direkt vom Kläger Dr. Klaus Buchner (ÖDP) und ist auf jeden Fall keine Verschwörung. Wenn also Politiker so leichtfertig unser Grundgesetz aufs Spiel setzen und nur von einer Minderheit sachkundiger Bürger vor Gericht deren Taten korrigiert werden können, dann darf man sich nicht wundern, wenn man noch mehr für möglich hält.
Auch dieser Artikel in der Süddeutschen Zeitung zeigt bedenkliche Bestrebungen:
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-ein-gericht-hebt-ab-1.1317519
Sollte unser Recht beschnitten werden, Angriffe auf Grundwerte und Rechtsregelungen des Grundgesetzes zu verhindern?
3 Kläger aus der ÖDP haben wichtige Nachbesserungen beim Zustimmungsgesetz zum EU- Vertrag von Lissabon erreicht. Sollen künftig solche Klagen erschwert werden. CDU, CSU (von einigen guten Ausnahmen abgesehen), SPD, FDP und Grüne haben uns den Vertrag von Lissabon eingebrockt und handeln nun anscheinend konsequent weiter in diesem Sinne!
Die Grünen entpupen sich dabei immer mehr als Schaf im Wolfspelz. Nach Außen Ökopartei, Grundwertelobby, friedensliebend, aber im Handeln will keiner schneller als die Grünen alles unser noch viel zu demokratisch defizitären und von den Verträgen her noch problematischen EU übergeben. Aber die ÖDP hat ein Konzept für eine gute EU.
Im Bundestag sind einzig die Linken gegen diesen Antrag gewesen! In was für einen Land leben wir eigentlich, wo im Bundestag die Erben der SED (die Linke ist ja nur eine mehrfache Umbenennung dieser Partei, der sich die WASG angeschlossen hat) jetzt grundrechtsfreundlicher sind als alle ehemals demokratischen Parteien der alten Bundesrepublik!
Liebe Wähler, es reicht. Bitte bringt diese Verächter unseres Grundgesetzes allesamt unter 5%- Hürde, bringt die ÖDP in den Bundestag und in die Landtage.
Kleine Presseschau (die 3 obersten Artiel der heutigen Google- Presseschau zu: Grundgesetz Artikel 93):
Mysteriöser Antrag zur Grundgesetzänderung:
http://www.berlinerumschau.com/news.php?id=48154&title=Mysteri%F6ser+Bundestags-Antrag+zur+Grundgesetz%E4nderung&storyid=1001333094395
Am Grundgesetz schraubt man nicht im Hinterzimmer
http://www.s-o-z.de/?p=66733
Abschaffung von Verfassungsklagen für Bürger?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/abschaffung-von-verfassungsklagen-fuer-buerger-900641.php
Nachtrag vom 6.4.12:
Einschränkung des Rederechtes für Fraktionsmitglieder?
http://www.radio-utopie.de/2012/04/06/gauweiler-zieht-gegen-anderung-der-geschaftsordnung-des-bundestages-nach-karlsruhe/
Ein Kommentar hierzu im Blog meint, das es bei dem Antrag um eine Verbesserung des Artikel 93 ging. das kann ich jetzt nicht nachprüfen, ob dass von Anfang an so war oder ob das nachgeschoben wurde.
Fakt ist, die Politiker haben noch immer nicht kapiert, was Transparenz und Nachvollziehbarkeit bedeutet.
Und die Kläger zum Lissabonvertrag wurden von den Verfassungsrichtern mit den Worten begrüßt:
"Wir sind froh, dass ihr kommt, sonst wären wir morgen arbeitslos!"
Das habe direkt vom Kläger Dr. Klaus Buchner (ÖDP) und ist auf jeden Fall keine Verschwörung. Wenn also Politiker so leichtfertig unser Grundgesetz aufs Spiel setzen und nur von einer Minderheit sachkundiger Bürger vor Gericht deren Taten korrigiert werden können, dann darf man sich nicht wundern, wenn man noch mehr für möglich hält.
Auch dieser Artikel in der Süddeutschen Zeitung zeigt bedenkliche Bestrebungen:
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-ein-gericht-hebt-ab-1.1317519
Reine Verschwörungstheorie. Wortlaut der beabsichtigten Änderung ist im Wesentlichen:
AntwortenLöschen"In Artikel 93 Absatz 1 [...] wird nach Nummer 4b folgende Nummer 4c eingefügt:
„4c. über Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung als Partei für die Wahl zum Bundestag;“"
Keine Streichungen. Bei Ulrich Kelber kann man den Entwurf bekommen.
Wobei die Fraktionen natürlich selber schuld sind, dass solche Verschwörungstheorien entstehn, wenn sie solche Entwürfe in Kungelrunden endgültig festnageln wollen und dann überfallartig in den Bundestag einbringen, anstatt offene Fragen transparent in den Ausschüssen zu klären.
Aber inhaltlich ist da nichts Verwerfliches dran; ganz im Gegenteil ist es eine überraschend weitgehende Verbesserung der Wahlprüfung, die so von der Union kaum zu erwarten war (weshalb es dort vielleicht doch noch "Abstimmungsbedarf" gibt, der angeblich zur Streichung von der Tagesordnung geführt hat, auch wenn sich nichts Wesentliches mehr dran ändern soll).
Natürlich ist es von Anfang an um Verbesserungen bei der Wahlprüfung gegangen. Es war ja auch so betitelt, und dass sich alle Fraktionen dabei im Groben einig sind, war bekannt (spätestens seit der ersten Lesung des entsprechenden Entwurfs der Linken, mit der die Union grundsätzlich nichts gemeinsam macht). Die wesentlichen Inhalte hat die FDP auch schon zuvor veröffentlicht: http://www.fdp-fraktion.de/files/252/Liberale_Argumente-24.pdf (haben sie nach der Absetzung zunächst vom Netz genommen, aber kurz drauf unverändert wieder reingetan).
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