NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Donnerstag, 21. März 2013

„Die Souveränität Deutschlands“ – Herrschaft oder Freiheit?


Die Souveränität Deutschlands“ – Herrschaft oder Freiheit?

Eine Zusammenfassung von Dieter Kuhn
Verlinkung von Felix Staratschek

Dieser Frage geht Karl AlbrechtSchachtschneider in seinem jüngsten Buch nach. Er klagte seit 1992 gegen die EU-Integration und sah die Krise voraus. Offenbar hat er „den Bürgern Deutschlands“ einiges zu sagen. Zu wenige werden lesen, was alle angeht. Hier in Kürze, was wesentlich erscheint:

Schon das Vorwort überrascht. „Der republikanische Souveränitätsbegriff ist nicht geklärt und nicht einmal hinreichend erörtert. Die deutsche Staatsrechtslehre hat die Revolution von 1918 nicht wirklich zur Kenntnis genommen. Sie konzipiert Souveränität nach wir vor als Herrschaft des Staates, den sie aber von der Gesellschaft trennt. Sie behandelt die Bürger als Untertanen.“

Einleitend streift Schachtschneider die „wechselreiche Geschichte“ des Souveränitätsbegriffs. „Es ist ewige Aufgabe der Rechtslehre, den Menschen zu dienen. Meist aber dient sie der Macht.“ Erst „die Aufklärung lehrt die Freiheit des Menschen. Ihre großen Lehrer sind Rousseau und Kant. Nach der 1848 gescheiterten Revolution „wird Hegel der Philosoph des restaurativen Konstitutionalismus. Er hat der aufklärerischen Freiheitslehre die Wirkung genommen, bis heute, den Machtstaat ins Recht gesetzt. Weimarer Verfassung und Grundgesetz sind kantianisch“, aberHegel hat viele Schüler, nach wie vor. Der auffälligste ist Carl Schmitt – viel zitiert: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Zentrale Begriffe übernimmt die herrschende Staatsrechtslehre noch immer von Schmitt.“


Unter „Vorbegriffe“ beleuchtet der Autor Grundgesetz und politische Praxis: „Der Anspruch auf freie und gleiche Teilhabe an der öffentlichen Gewalt ist in der Würde des Menschen (Art. 1(1) GG) verankert“ (BVerfG 2011). Doch „hat die Praxis in Deutschland die politische Freiheit als fundamentales Recht der Menschen bisher nicht anerkannt. Art. 20(2) GG verankert das unabänderbare demokratische Fundamentalprinzip: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, meist Volkssouveränität genannt, und die unmittelbare und mittelbare Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk, nämlich „in Wahlen und Abstimmungen“ und „durch besondere Organe“. Art. 20(3) GG verankert den umfassenden Primat des Rechts, nämlich „die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden“. Dieses Rechtsprinzip wird systematisch gebrochen.“


Unter „Souveränität – als Recht und als Macht, als Herrschaft oder als Freiheit“ sagt Schachtschneider: „Die Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts bleibt, schwankend zwischen Herrschaft und Selbstbestimmung des Volkes in Freiheit und Gleichheit, unklar. Es spricht sogar von „Parlamentsherrschaft“ und gar von „supranationaler Herrschaftsmacht“. Doch
der Wortlaut des Grundgesetzes ist richtig, nicht die herrschaftliche Dogmatik der Staatsrechtslehre und Verfassungsrechtssprechung. Die mittels des Staates organisierte Verwirklichung der allgemeinen Freiheit ist und bleibt die Freiheit der Bürger. Sie ist die Hoheit des Staates, die Souveränität, die der Staat namens der Bürger wahrnimmt. „Wir sind der Staat“ bringt diese Lehre auf die kürzestmögliche Formel.“

Bei der Suche nach „Freiheitlicher Souveränität“ taucht ein denkwürdiger Übersetzungsfehler auf: In Texten des Vordenkers der Volkssouveränität „werden freedom und liberty schlicht mit Freiheit übersetzt, die präzise Unterscheidung John Lockes wird ignoriert: Freedom ist die politische Freiheit, mit dem Menschen geboren. Liberty sind die Handlungsrechte unter dem Gesetz.“ Zufall, und ebenso die Folgen – ein „Parteienstaat, wenig geeignet, den Willen des Volkes zur Geltung zu bringen“, und ein „Einheitsparteiensystem, von Führung und Gefolgschaft bestimmt“? „Die Bürger sind trotz aller Wahlen entmachtet. Die Souveränität ist ihnen genommen. Das ist die Lage in Deutschland. Verantwortung dafür trägt das Bundesverfassungsgericht, das den umfassenden Schutz der politischen Freiheit des Volkes ablehnt. Insbesondere lehnt es ab, auf Bürgerklage hin die Übereinstimmung von Maßnahmen des Parlaments mit den Grundprinzipien des Grundgesetzes zu prüfen.“



Welche Souveränität hat also Deutschland? Wenn „Volksentscheide auf Bundesebene dem Volk von der politischen Klasse verweigert werden“ und „Deutschland seit dem 8.5.1945 zu keinem Zeitpunkt voll souverän war“ (WolfgangSchäuble 2011), besteht weder Volkssouveränität noch äußere Souveränität. Beide Mängel gehören zusammen. „Das innerstaatliche Demokratiedefizit des Parteienstaates hat den faktischen Verlust der nationalen Hoheit möglich gemacht. Gegen das große Unrecht ist der Widerstand, den Art.20(4) GG als Grundrecht schützt, sittliche Pflicht.“ Die Eltern des Grundgesetzes wussten, dass Machtpolitiker auch diese Verfassung brechen wollen. Werden die Bürger diesmal stärker sein?

1 Kommentar:

  1. Carlo Schmidt
    8.9.1948

    "Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute frei gegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschland zu beraten oder zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschland oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten"

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