NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Freitag, 1. März 2013

BMU-Diskussion zu Speichern - Statement von CDU und Linken zur Energiepolitik - 25 %-Regel - Unterschrift gegen Emissionshandel

[sfv-rundmail] 1.3.2013

1.) BMU diskutiert Stromspeicher unter falschen Voraussetzungen

2.) Statement des wirtschaftspolitischen Sprechers der CDU zur Energiepolitik mit Rückfragen des SFV

3.) KfW-Speicherförderprogramm auf Eis gelegt

4.) Unterschriften gegen den Emissionshandel

5.) 25 % - Regel zur Beurteilung der Unzumutbarkeit des Netzausbaus muss dringend überarbeitet werden




1.) BMU diskutiert Stromspeicher unter falschen Voraussetzungen

Am 25. Februar 2013 fand im Bundesumweltministerium eine Diskussion zur „Rolle von Speichern im Kontext der Energiewende“ statt. Hierzu wurde ein Diskussionpapier herausgegeben. Der SFV hat dieses Papier unter die Lupe genommen, positive und problematise Textpassagen (grün bzw. rot) hervorgehoben und kritische Kommentare eingefügt:

Lesen Sie hier weiter.



2.) Kann Energiepolitik den Klimawandel bremsen?
Statements des wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Joachim Pfeiffer, MdB und von Eva Bulling-Schröter MdB (DIE LINKE)


Der SFV bat die energie-, wirtschafts-, umwelt- bzw. klimapolitischen Sprecher der CDU/CSU, FDP, SPD, Die Grünen, Die LINKE, Piratenpartei und ÖDP um ein Statement zur Frage, wie die Politik auf die immer dringlicheren Warnungen der Klimaforscher vor dem Klimawandel und auf die immer spärlicheren Ergebnisse der internationalen Klimakonferenzen reagieren solle.

Hier
finden Sie nun das Statement von Dr. Joachim Pfeiffer, MdB.

Hier 
finden Sie das Statement von Eva Bulling-Schröter, MdB

Wie zu erwarten, hat der SFV in beiden Fällen noch einige Verständisfragen an die beiden Politiker nachgeschoben. Die Antworten darauf werden wir natürlich ebenfalls veröffentlichen.

Hier als Leseprobe jeweils nur eine der nachgeschobenen Fragen:

-- Verständnisfragen des SFV an Herrn Dr. Pfeiffer: --

"Sie stellen die Leistung Deutschlands in Bezug auf die Emissionsminderungen in den Mittelpunkt Ihres Beitrages, indem Sie schreiben: "Anders als die meisten anderen Weltwirtschaftsmächte hat Deutschland seine Emissionen deutlich senken können statt diese weiter zu erhöhen. So sind die deutschen CO2-Emissionen gegenüber 1990 bereits um 23 Prozent reduziert worden." Wie erklären Sie den von Umweltminister Altmaier mitgeteilten ANSTIEG der CO2-Emissionen Deutschlands im Jahr 2012 um 1,6% Prozent? (Pressemitteilung des BMU: Treibhausgasausstoß im Jahr 2012 um 1,6 Prozent gestiegen) Und wie wollen Sie diese gefährliche Tendenz wieder umkehren? (...)"
Weiter siehe hier.

-- Verständnisfragen des SFV an Frau Bulling-Schröter, MdB --

"Das von Ihnen erwähnte Kohleausstiegsgesetz scheint uns ein konsequenter Schritt zu sein. Warum wollen Sie es nur dann vorlegen, wenn das Emissionshandelssystem nicht bis zum Frühjahr radikal reformiert wird. Halten Sie denn den Emissionshandel für reformierbar? (...)"
Weiter siehe hier.



3.) Start und Finanzierung des KfW-Speicherprogramm ungewiss

Die Bundesregierung hat den Start des geplanten KfW-Förderprogramms für Solarstromspeicher verschoben. Laut Bundesumweltministerium (BMU) sei nicht absehbar, wann das Speicherprogramm starten kann. Das KfW-Speicherprogramm sollte aus dem Sondervermögen des Energie- und Klimafond (EKF) finanziert werden. Dort ist allerdings aufgrund von Mindereinnahmen aus dem Emissionshandel eine Finanzierungslücke entstanden. Das Merkblatt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Details zur Förderung wurde wieder von der Website der Förderbank entfernt. Somit bleibt ungewiss, ab wann und in welcher Höhe gefördert werden soll. Aus dem Diskussionspapier des BMU zum EEG-Dialog "Die Rolle der Speicher im Kontext der Energiewende" vom 25.02.2013 ist vielmehr zu entnehmen, dass derzeit "aktuell kein Bedarf" bestünde, "Speicher durch breit angelegte staatliche Förderung in den Markt zu bringen".

Dass das Sonderfond-finanzierte Marktanreizprogramm bereits am Start schwächelt, sollte zu denken geben. Auch die Markteinführung der Solarenergie sollte vor mehr als 12 Jahren durch das sogenannte 100.000-Dächer-Programm schnell und zielsicher auf den Weg gebracht werden. Die Folge war ein stetes Stop and Go von Fördermitteln, hervorgerufen durch klamme Kassen, Änderungen der Förderbedingungen oder Antrag-Staus. Der SFV hat diese Zeit sehr intensiv erlebt und dokumentiert.
Zusammengefasst: Das 100.000-Dächer-Programm war Quelle von 100.000fachen Ärger.

Speichertechnologien benötigen eine solide gesetzliche Markteinführung unabhängig von Steuergeldern und Fonds!


4.) Unterschriften gegen den Emissionshandel - Haben Sie schon unterschrieben?

Hier




5.) 25 % - Regel zur Beurteilung der Unzumutbarkeit des Netzausbaus muss dringend überarbeitet werden
Der SFV fordert den Gesetzgeber auf, die Prüfkriterien zur Beurteilung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit eines für den Anschluss einer Solarstromanlage notwendigen Netzausbaus zu überarbeiten.

Nach § 9 (3) EEG ist der Netzbetreiber nicht zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau seines Netzes verpflichtet, soweit dies wirtschaftlich unzumutbar ist. Die Berechnung der Unzumutbarkeit basiert auf der sogenannten 25 % - Regel, die erstmals in der Begründung zu § 13 Abs. 1 Satz 2 EEG 2004 zu finden war (Bt.-Drs. 15/2864):

"Zumutbar ist ein Netzausbau daher in der Regel dann, wenn durch den Ausbau die Gesamtkosten der Anbindung un Einbindung einer Anlage in das Netz (losgelöst von der jeweiligen Kostentragungspflicht) geringer sind als eine Anbindung an einer anderen Stelle des Netzes, an der das Netz unmittelbar (ohne Ausbau) technisch geeignet ist. Bei diesem Kostenvergleich ist nicht nur auf den Anschluss der einzelnen Anlage abzustellen, sondern vielmehr zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen, ob der Anschluss weiterer Anlagen geplant ist, insbesondere dann, wenn bereits konkrete Netzprüfungsanfragen vorliegen. Dann sind die Gesamtkosten aller Anschlüsse mit denen eines Netzausbaus zu
vergleichen. (...) Die Zumutbarkeit des Ausbaus findet ihre Grenze dort, wo der sich aus den Vergütungssummen im Vergütungszeitraum ergebende Wert der Gesamtstrommenge aus den durch den Ausbau anschließbaren Erzeugungsanlagen die Kosten des Ausbaus nicht deutlich übersteigt. (...) Verhältnismäßig und damit zumutbar im engeren Sinne ist der Ausbau daher insbesondere dann, wenn die Kosten des Ausbaus 25 Prozent der Kosten der Errichtung der Stromerzeugungsanlage nicht überschreiten."

Beschränkt man die Beurteilung der Zumutbarkeit eines Netzausbaus allein auf neu geplante Investitionen in einem auszubauenden Netzbereich, so führen die stetig sinkenden Investionskosten für Solarstromanlagen unweigerlich zum Stillstand von notwendigen Netzausbauten.//Selbst Solarstromanlagen unter 30 kW, bei denen nach §5 (1) Satz 2 EEG 2012 der bereits bestehenden Grundstücksanschlusspunkt per Gesetz als günstigster Verknüpfungspunkt mit dem Netz angenommen wird, unterliegen der 25 % - Regel. Wenn z.B. in innerstädtischen Bereichen mehrere kleine Solarstromanlagen an einen Netzabschnitt angeschlossen werden sollen und die begrenzte Netzkapaziät einen umfangreichen Netzausbau erforderlich macht, könnte die Unzumutbarkeitsregel zur begründeten Anschlussverweigerung aller zukünftig geplanten Solarstromanlagen führen.

Diese negative Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Der SFV empfahl bereits in seiner Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2011/1 der Clearingstelle EEG, die Berechnung der Unzumutbarkeit des Netzausbaus auf alle, im jeweiligen Netzabschnitt bereits erfolgten und zukünftig geplanten Investionen von EE-Anlagen zu beziehen, da die Gesamtheit der im jeweiligen Netzabschnitt installierten EE-Anlagen zu Spannungsänderungen im Netz führt. Da diese Position des SFV zunehmend an Bedeutung gewinnt, empfehlen wir eine unstrittige Neuregelung im Gesetz.

Im Sinne einer sinnvollen Verwendung von Investitionen sollten die Netzausbauten langfristig und damit auf den Endzustand (100 Prozent EE) ausgelegt werden.


6. Ertragsdaten von Februar eintragen

Bitte lesen Sie Ihren Solarstrom-Einspeisezähler ab und tragen das
Ergebnis hier 
ein.

Neuanmeldungen sind wie immer ausdrücklich erwünscht.



Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
Frere-Roger-Str. 8-10 * 52062 Aachen
Tel.: 0241-511616 * Fax: 0241-535786

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