Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html
An das Landesschiedsgericht der ÖDP Nordrhein Westfalen Radevormwald, den 19.06.13
Abs. Felix Staratschek
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald 02195/8592
Sehr geehrte Damen und Herren!
7 Personen aus dem Bundesvorstand haben beschlossen, gegen mich ein Ausschlussverfahren aus der ÖDP zu verlangen.
Ich halte dieses Verfahren für unzulässig und unbegründet.
a) Unter Begründung stehen nur Zitate von mir, die ich nicht geschrieben hätte, wenn ich nicht zu diesen stehen würde. Ich halte diese Zitate daher für zutreffend und kann das auch zu jedem einzelnen Zitat begründen. Der Bundesvorstand unterlässt es jedoch, zu diesen Aussagen Stellung zu nehmen. Immerhin zeigen diese Zitate, dass der BUVO meine Mails gelesen hat und dass diese nicht nur im Spamfilter gelandet sind.
b) Der BUVO beschreibt nicht, wie er versucht mich mit Argumenten zu überzeugen. Den Rügen habe ich immer inhaltlich widersprochen. Wahre Aussagen kann man nicht rügen, unbequeme Wahrheiten sind geradezu ein Markenzeichen der ÖDP! Wenn es dem BUVO um das Überzeugen geht, muss er darlegen, welche Argumente er gegen meine Ansichten vorgebracht hat und nicht welche Druckmittel.
c) Ende März 2013, über 2 Wochen vor der Datierung des Antrages auf Parteiausschluss gegen meine Person habe ich meine Bedenken gegen die Handlungsweise des BUVO in Frageform an den BUVO und die ÖDP gesendet. Ich habe angekündigt, dies in Coburg zu verteilen. Die Fragen wurden nie geantwortet.
d) Wenn ich schweren Schaden für die ÖDP erzeuge, wäre es doch wichtig gewesen, die Delegierten des Bundesparteitages am 4.05.13 über den Beschluss zum Parteiausschluss gegen mich zu informieren. Weder hat ein Mitglied des BUVO den Mut gehabt, mich über den Antrag zu informieren, noch wurde die Basis der ÖDP informiert. Es hat den Anschein, dass der BUVO so eine Diskussion scheute und die Ausstellung des Antrages mutwillig vom 16. April 2013 auf einen Termin nach dem Bundesparteitag (10. Juni 2013) verschleppt hat, weil der BUVO Angst hat, meinen Argumenten kein Paroli bieten zu können.
Es gibt die Aussage, dass mit der Entlastung des BUVO in Erding der BUVO für sein Verhalten vor der Entlastung nicht mehr belangt werden kann.
a) Das macht aber satzngs- und programmwidrige Beschlüsse des BUVO nicht satzungs- und programmkonform (siehe die Fragen von Coburg).
b) Sebastian Frankenberger hat auf dem Bundesparteitag sehr viel Kritik bekommen. Dies geschah zwar z.T. im nichtöffentlichen Teil, in der Hoffnung, Sebastian Frankenberger zieht aus dieser Kritik die Konsequenzen und ändert sein Verhalten. Eine solche Verhaltensänderung ist mir aber nicht aufgefallen. Die Wähler haben daher ein Recht darauf zu erfahren, was für ein Mensch dieser Frankenberger ist. Hinzu kommt, dass Sebastian Frankenberger die Ordnung des Grundgesetzes gefährdet und es gegen ihn daher laut Artikel 20 ein Widerstandsrecht gibt. Wie Sebastian Frankenberger das Grundgesetz gefährdet, habe ich oft genug dargelegt und kann dies jederzeit wieder tun.
c) Auch nach dem Bundesparteitag in Erding im November 2012 setzt Sebastian Frankenberger das Verbreiten von Falschaussagen fort, sei es in einem Rundbrief im Dezember 2012, sei es durch Videos auf Youtube im Jahr 2013.
d) Pflichten aus der Satzung gelten nicht nur gegen einfache Parteimitglieder. Die Vorwürfe des BUVO gegen mich, müssen diesen als Bummerang treffen, da der BUVO seit Sommer 2012 sich weigert, darzulegen, wie die Unterstützung einer Verfassungsbeschwerde, die die Abschaffung des Grundgesetzes riskiert, mit Programm und Satzung der ÖDP vereinbar ist? Wenn ich gegen diese Aktion argumentiere, komme ich meiner Pflicht nach, das Programm der ÖDP zu vertreten.
e) Die Satzung sagt klar, dass der BUVO die Partei nach der Beschlusslage der Partei leitet. Der BUVO muss also bei jeder Handlung in der Lage sein, dazulegen, wie sein Handeln zu Programm und Satzung der ÖDP passt. Der BUVO verschafft sich nicht selber eine Handlungslegitimation, sondern soll die Partei dabei leiten, ihre Beschlüsse umzusetzen. Hat die ÖDP jemals beschlossen, dass das Grundgesetz gegen eine schlechtere Verfassung antreten soll?
f) Das Prinzip der Personalität der christlichen Soziallehre, dass christlichen ÖDP-Politikern ein Herzensanliegen sein sollte und die Würde, die jeder Mensch hat, verlangen, dass jede einzelne Anfrage an den BUVO ernst genommen und beantwortet wird. Das ist nebenbei eine gute Übung für das Beantworten von Fragen bei Abgeordnetenwatch vor den Wahlen. Der BUVO weigert sich aber seit Sommer 2012 für sein Tun Rechenschaft abzulegen, wendet aber Rügen als Druckmittel an in einer Zeit, wo alle Beteiligten wissen, dass gerade ein Gespräch vermittelt wurde. Ein solches Verhalten hat alles restliche Vertrauen in den BUVO zerstört.
Zu den konkreten 3 Hauptvorwürfen:
„Herr Staratschek führt öffentliche und innerparteiliche Auseinandersetzungen unsachlich und unfair.“
Leider fehlen alle Umschreibungen, was an meinen Beiträgen unsachlich ist. Da eine Partei das öffentliche Leben mitprägen will und die Wähler die Öffentlichkeit darstellen, ist es mein Hauptanliegen, den Wählern ein wahrheitsgemäßes Bild der Partei zu bieten. Ich möchte den Wähler und den künftigen Generationen dienen und nicht irgendeiner Machtklicke. Ich habe immer mit offenen Visier argumentiert und jedem fair die Chance eingeräumt, mir privat per Mail oder öffentlich oder anonym in meinem Viertürmeblog zu antworten. Und ich betreibe da keine Zensur.
Vor allem habe ich die Kaskade der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehalten und zunächst Sebastian Frankenberger, dann ÖDP- Kreise und schließlich alle informiert, weil es keine inhaltlichen Antworten gab. Ich habe Sebastian Frankenberger begründet dargelegt, warum er so nicht Handeln kann und was sein Handeln anrichtet (keine Verfassungsbeschwerde für die ÖDP durch Dr. Buchner, Austritt der Verfassungskläger Sarah Luzia Hassel Reusing und Volker Reusing aus der ÖDP, Riskierung des Grundgesetzes statt Widerstand gegen ESM......) und habe auch Lösungsvorschläge und Kompromisse vorgeschlagen, wie man den Schaden beheben oder eingrenzen könnte. Sebastian Frankenberger ist auf nichts eingegangen, so dass die Vorschläge von mir genauso wirkten, wie nie formulierte Einwendungen.
Ich empfinde das Verhalten des BUVO als unfair. Er weigert sich, zu den Argumenten Stellung zu nehmen, setzt aber Druckmittel wie Rügen oder jetzt den Antrag auf Parteiausschluss ein oder bezeichnet ohne weitere Faktennennung meine Aussagen als „Unterstellungen“ oder „Irrtümer“.. Solches unbegründete autoritäre Verhalten passt in einen SED- Staat, eine absolute Monarchie oder eine Diktatur, aber nicht in eine demokratische Reformpartei.
„Herr Staratschek weigert sich satzungsgemäß gefasste Beschlüsse anzuerkennen.“
Anscheinend sind satzungsgemäß gefasste Beschlüsse für den BUVO nur Rügen, denn er kritisiert einzig, ich hätte nicht auf die Rügen mit Akzeptanz reagiert.
Wie kann ich auf Rügen mit Akzeptanz reagieren, wenn in einer Auseinandersetzung der BUVO einer der Kontrahenten ist und Rügen einsetzt, um eine Debatte nicht führen zu müssen und zu ersticken? Zwar hat der BUVO das Recht, Rügen auszusprechen, es ist aber brisant, wenn das der BUVO in einer Situation tut, in der er selber befangen ist. Das müsste der Fußballfan Sebastian Frankenberger wissen, dass in einem Spiel beteiligte Spieler keine roten Karten ausstellen dürfen.
Für mich sind die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse die Entscheidungen des Bundesparteitages, so diese Konform sind zu Satzung und Grundsatzprogramm. Und letztere sind ja auch eine Beschlusslage. Es gibt keinen Beschluss eines Parteitages, das zu wollen, was ich kritisiere! Das hat der BUVO in Kompetenzüberchreitung alleine beschlossen. Da man laut Grundsatzprogramm das Grundgesetz nicht hoch genug schätzen kann und die ÖDP laut Satzung auf dem Boden des Grundgesetzes steht, handelt jeder programm-, satzungs- und demokratiewidrig, der eine Aktion unterstützt, welche die Abschaffung des Grundgesetzes riskiert. Der BUVO hat dies getan, ohne das der ÖDP inhaltlich vorzustellen. Also liegt zu dem, was ich kritisiere kein satzungsgemäß gefasster Beschluss vor. Wenn der BUVO von mir verlangt, mich nach den satzungsgemäß gefassten Beschlüssen zu richten, was ich in allen meinen Texten ja auch tue, dann soll er das zuerst mal vorbildlich selber machen. Hinzu kommt, dass der drohende Rechtsschaden durch eine Abschaffung des Grundgesetzes irreversible sein kann, so dass ich nur jetzt und nicht zu einem späteren Zeitpunkt die Chance zum wirkungsvollen Widerstand habe.
„Herr Staratschek hat vorsätzlich und erheblich gegen Satzung und Ordnung der Partei verstoßen und der ÖDP erheblichen Schaden zugefügt.“
Hierzu zitiert der BUVO nur Auszüge aus meinen Schriften, die m.E. alle wahr sind und den BUVO anklagen. Der BUVO müsste im Detail begründen, warum meine Aussagen gegen Satzung und Ordnung der Partei verstoßen!
----Wenn jemand der Partei schweren Schaden zufügt, ist dass der BUVO, der Programm und Satzung zur Makulatur macht, indem er Beschlüsse fasst, die unvereinbar sind mit den Basistexten der ÖDP.
----Wenn etwas Schaden erzeugt hat, ist es die Weigerung des BUVO, Rechenschaft abzulegen und entweder inhaltlich meine Argumente zu widerlegen oder sein Verhalten aufgrund der Kritik zu ändern.
----Wenn die ÖDP infolge meines Verhaltens Schaden erlitten hat, so ist mein Verhalten doch nur die Reaktion auf ein Verhalten des BUVO, welches mich als grundgesetztreuen Politiker dazu zwingt, hier nach Artikel 20 Widerstand zu leisten, solange man den drohenden, evt. nicht mehr korrigierbaren Rechtsschaden noch abwenden kann. Treue zum Grundgesetz kann kein Grund zum Ausschluss aus der ÖDP sein.
Der BUVO und vor allem Sebastian Frankenberger haben nach der Entlastung in Erding ihr Verhalten unverändert fortgesetzt und demokratiewidrig es verweigert, ihr Handeln zu begründen. Sie haben Machtmittel missbraucht, um Kritiker ruhig zu stellen. Ich bitte das Schiedsgericht den Wahrheitsgehalt aller meiner vom BUVO zitierten Aussagen zu prüfen, die Aussagen auch in ihrem Textzusammenhang zu lesen und die daraus resultierenden Ordnungsmaßnahmen gegen die BUVO- Mitglieder einzuleiten.
In NRW gab es dies schon einmal gegen den damals amtierenden Landesvorsitzenden Walter Philipp. Worum es ging, weiß ich gar nicht mehr, aber es hatte ein Ämterverbot zur Folge wegen einer Handlungswidrigkeit. Ich denke, die Förderung der Grundgesetzriskierung von „Mehr Demokratie“ durch den ÖDP- BUVO ist der schwerste Verstoß den jemals Parteimitglieder gegen Satzung und Ordnung der Partei begangen haben. Ich hoffe daher, dass dies in einem diesen Sachverhalt entsprechenden Schiedsspruch deutlich gerügt wird und dass die Redelsführer mit dem angemessen Ordnungsmaßnahmen, wie einen mehrjährigen Ämterverbot belegt werden. Da es meines Wissens aber noch nie passiert ist, dass Mitglieder der ÖDP so aktiv und kritikresistent die Ordnung unseres Grundgesetzes gefährdet haben, wären auch diesem Sachverhalt angemessene weiterreichende Ordnungsmaßnahmen denkbar, analog zur Forderung des BUVO gegen mich.
Mit bestem Gruß, Felix Staratschek
Was gefragt werden muss:
Belügt ÖDP-Chef Sebastian Frankenberger die Öffentlichkeit? (vom 6.12.12)
Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. |
An das Landesschiedsgericht der ÖDP Nordrhein Westfalen Radevormwald, den 19.06.13
Abs. Felix Staratschek
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald 02195/8592
Sehr geehrte Damen und Herren!
7 Personen aus dem Bundesvorstand haben beschlossen, gegen mich ein Ausschlussverfahren aus der ÖDP zu verlangen.
Ich halte dieses Verfahren für unzulässig und unbegründet.
a) Unter Begründung stehen nur Zitate von mir, die ich nicht geschrieben hätte, wenn ich nicht zu diesen stehen würde. Ich halte diese Zitate daher für zutreffend und kann das auch zu jedem einzelnen Zitat begründen. Der Bundesvorstand unterlässt es jedoch, zu diesen Aussagen Stellung zu nehmen. Immerhin zeigen diese Zitate, dass der BUVO meine Mails gelesen hat und dass diese nicht nur im Spamfilter gelandet sind.
b) Der BUVO beschreibt nicht, wie er versucht mich mit Argumenten zu überzeugen. Den Rügen habe ich immer inhaltlich widersprochen. Wahre Aussagen kann man nicht rügen, unbequeme Wahrheiten sind geradezu ein Markenzeichen der ÖDP! Wenn es dem BUVO um das Überzeugen geht, muss er darlegen, welche Argumente er gegen meine Ansichten vorgebracht hat und nicht welche Druckmittel.
c) Ende März 2013, über 2 Wochen vor der Datierung des Antrages auf Parteiausschluss gegen meine Person habe ich meine Bedenken gegen die Handlungsweise des BUVO in Frageform an den BUVO und die ÖDP gesendet. Ich habe angekündigt, dies in Coburg zu verteilen. Die Fragen wurden nie geantwortet.
d) Wenn ich schweren Schaden für die ÖDP erzeuge, wäre es doch wichtig gewesen, die Delegierten des Bundesparteitages am 4.05.13 über den Beschluss zum Parteiausschluss gegen mich zu informieren. Weder hat ein Mitglied des BUVO den Mut gehabt, mich über den Antrag zu informieren, noch wurde die Basis der ÖDP informiert. Es hat den Anschein, dass der BUVO so eine Diskussion scheute und die Ausstellung des Antrages mutwillig vom 16. April 2013 auf einen Termin nach dem Bundesparteitag (10. Juni 2013) verschleppt hat, weil der BUVO Angst hat, meinen Argumenten kein Paroli bieten zu können.
Es gibt die Aussage, dass mit der Entlastung des BUVO in Erding der BUVO für sein Verhalten vor der Entlastung nicht mehr belangt werden kann.
a) Das macht aber satzngs- und programmwidrige Beschlüsse des BUVO nicht satzungs- und programmkonform (siehe die Fragen von Coburg).
b) Sebastian Frankenberger hat auf dem Bundesparteitag sehr viel Kritik bekommen. Dies geschah zwar z.T. im nichtöffentlichen Teil, in der Hoffnung, Sebastian Frankenberger zieht aus dieser Kritik die Konsequenzen und ändert sein Verhalten. Eine solche Verhaltensänderung ist mir aber nicht aufgefallen. Die Wähler haben daher ein Recht darauf zu erfahren, was für ein Mensch dieser Frankenberger ist. Hinzu kommt, dass Sebastian Frankenberger die Ordnung des Grundgesetzes gefährdet und es gegen ihn daher laut Artikel 20 ein Widerstandsrecht gibt. Wie Sebastian Frankenberger das Grundgesetz gefährdet, habe ich oft genug dargelegt und kann dies jederzeit wieder tun.
c) Auch nach dem Bundesparteitag in Erding im November 2012 setzt Sebastian Frankenberger das Verbreiten von Falschaussagen fort, sei es in einem Rundbrief im Dezember 2012, sei es durch Videos auf Youtube im Jahr 2013.
d) Pflichten aus der Satzung gelten nicht nur gegen einfache Parteimitglieder. Die Vorwürfe des BUVO gegen mich, müssen diesen als Bummerang treffen, da der BUVO seit Sommer 2012 sich weigert, darzulegen, wie die Unterstützung einer Verfassungsbeschwerde, die die Abschaffung des Grundgesetzes riskiert, mit Programm und Satzung der ÖDP vereinbar ist? Wenn ich gegen diese Aktion argumentiere, komme ich meiner Pflicht nach, das Programm der ÖDP zu vertreten.
e) Die Satzung sagt klar, dass der BUVO die Partei nach der Beschlusslage der Partei leitet. Der BUVO muss also bei jeder Handlung in der Lage sein, dazulegen, wie sein Handeln zu Programm und Satzung der ÖDP passt. Der BUVO verschafft sich nicht selber eine Handlungslegitimation, sondern soll die Partei dabei leiten, ihre Beschlüsse umzusetzen. Hat die ÖDP jemals beschlossen, dass das Grundgesetz gegen eine schlechtere Verfassung antreten soll?
f) Das Prinzip der Personalität der christlichen Soziallehre, dass christlichen ÖDP-Politikern ein Herzensanliegen sein sollte und die Würde, die jeder Mensch hat, verlangen, dass jede einzelne Anfrage an den BUVO ernst genommen und beantwortet wird. Das ist nebenbei eine gute Übung für das Beantworten von Fragen bei Abgeordnetenwatch vor den Wahlen. Der BUVO weigert sich aber seit Sommer 2012 für sein Tun Rechenschaft abzulegen, wendet aber Rügen als Druckmittel an in einer Zeit, wo alle Beteiligten wissen, dass gerade ein Gespräch vermittelt wurde. Ein solches Verhalten hat alles restliche Vertrauen in den BUVO zerstört.
Zu den konkreten 3 Hauptvorwürfen:
„Herr Staratschek führt öffentliche und innerparteiliche Auseinandersetzungen unsachlich und unfair.“
Leider fehlen alle Umschreibungen, was an meinen Beiträgen unsachlich ist. Da eine Partei das öffentliche Leben mitprägen will und die Wähler die Öffentlichkeit darstellen, ist es mein Hauptanliegen, den Wählern ein wahrheitsgemäßes Bild der Partei zu bieten. Ich möchte den Wähler und den künftigen Generationen dienen und nicht irgendeiner Machtklicke. Ich habe immer mit offenen Visier argumentiert und jedem fair die Chance eingeräumt, mir privat per Mail oder öffentlich oder anonym in meinem Viertürmeblog zu antworten. Und ich betreibe da keine Zensur.
Vor allem habe ich die Kaskade der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehalten und zunächst Sebastian Frankenberger, dann ÖDP- Kreise und schließlich alle informiert, weil es keine inhaltlichen Antworten gab. Ich habe Sebastian Frankenberger begründet dargelegt, warum er so nicht Handeln kann und was sein Handeln anrichtet (keine Verfassungsbeschwerde für die ÖDP durch Dr. Buchner, Austritt der Verfassungskläger Sarah Luzia Hassel Reusing und Volker Reusing aus der ÖDP, Riskierung des Grundgesetzes statt Widerstand gegen ESM......) und habe auch Lösungsvorschläge und Kompromisse vorgeschlagen, wie man den Schaden beheben oder eingrenzen könnte. Sebastian Frankenberger ist auf nichts eingegangen, so dass die Vorschläge von mir genauso wirkten, wie nie formulierte Einwendungen.
Ich empfinde das Verhalten des BUVO als unfair. Er weigert sich, zu den Argumenten Stellung zu nehmen, setzt aber Druckmittel wie Rügen oder jetzt den Antrag auf Parteiausschluss ein oder bezeichnet ohne weitere Faktennennung meine Aussagen als „Unterstellungen“ oder „Irrtümer“.. Solches unbegründete autoritäre Verhalten passt in einen SED- Staat, eine absolute Monarchie oder eine Diktatur, aber nicht in eine demokratische Reformpartei.
„Herr Staratschek weigert sich satzungsgemäß gefasste Beschlüsse anzuerkennen.“
Anscheinend sind satzungsgemäß gefasste Beschlüsse für den BUVO nur Rügen, denn er kritisiert einzig, ich hätte nicht auf die Rügen mit Akzeptanz reagiert.
Wie kann ich auf Rügen mit Akzeptanz reagieren, wenn in einer Auseinandersetzung der BUVO einer der Kontrahenten ist und Rügen einsetzt, um eine Debatte nicht führen zu müssen und zu ersticken? Zwar hat der BUVO das Recht, Rügen auszusprechen, es ist aber brisant, wenn das der BUVO in einer Situation tut, in der er selber befangen ist. Das müsste der Fußballfan Sebastian Frankenberger wissen, dass in einem Spiel beteiligte Spieler keine roten Karten ausstellen dürfen.
Für mich sind die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse die Entscheidungen des Bundesparteitages, so diese Konform sind zu Satzung und Grundsatzprogramm. Und letztere sind ja auch eine Beschlusslage. Es gibt keinen Beschluss eines Parteitages, das zu wollen, was ich kritisiere! Das hat der BUVO in Kompetenzüberchreitung alleine beschlossen. Da man laut Grundsatzprogramm das Grundgesetz nicht hoch genug schätzen kann und die ÖDP laut Satzung auf dem Boden des Grundgesetzes steht, handelt jeder programm-, satzungs- und demokratiewidrig, der eine Aktion unterstützt, welche die Abschaffung des Grundgesetzes riskiert. Der BUVO hat dies getan, ohne das der ÖDP inhaltlich vorzustellen. Also liegt zu dem, was ich kritisiere kein satzungsgemäß gefasster Beschluss vor. Wenn der BUVO von mir verlangt, mich nach den satzungsgemäß gefassten Beschlüssen zu richten, was ich in allen meinen Texten ja auch tue, dann soll er das zuerst mal vorbildlich selber machen. Hinzu kommt, dass der drohende Rechtsschaden durch eine Abschaffung des Grundgesetzes irreversible sein kann, so dass ich nur jetzt und nicht zu einem späteren Zeitpunkt die Chance zum wirkungsvollen Widerstand habe.
„Herr Staratschek hat vorsätzlich und erheblich gegen Satzung und Ordnung der Partei verstoßen und der ÖDP erheblichen Schaden zugefügt.“
Hierzu zitiert der BUVO nur Auszüge aus meinen Schriften, die m.E. alle wahr sind und den BUVO anklagen. Der BUVO müsste im Detail begründen, warum meine Aussagen gegen Satzung und Ordnung der Partei verstoßen!
----Wenn jemand der Partei schweren Schaden zufügt, ist dass der BUVO, der Programm und Satzung zur Makulatur macht, indem er Beschlüsse fasst, die unvereinbar sind mit den Basistexten der ÖDP.
----Wenn etwas Schaden erzeugt hat, ist es die Weigerung des BUVO, Rechenschaft abzulegen und entweder inhaltlich meine Argumente zu widerlegen oder sein Verhalten aufgrund der Kritik zu ändern.
----Wenn die ÖDP infolge meines Verhaltens Schaden erlitten hat, so ist mein Verhalten doch nur die Reaktion auf ein Verhalten des BUVO, welches mich als grundgesetztreuen Politiker dazu zwingt, hier nach Artikel 20 Widerstand zu leisten, solange man den drohenden, evt. nicht mehr korrigierbaren Rechtsschaden noch abwenden kann. Treue zum Grundgesetz kann kein Grund zum Ausschluss aus der ÖDP sein.
Der BUVO und vor allem Sebastian Frankenberger haben nach der Entlastung in Erding ihr Verhalten unverändert fortgesetzt und demokratiewidrig es verweigert, ihr Handeln zu begründen. Sie haben Machtmittel missbraucht, um Kritiker ruhig zu stellen. Ich bitte das Schiedsgericht den Wahrheitsgehalt aller meiner vom BUVO zitierten Aussagen zu prüfen, die Aussagen auch in ihrem Textzusammenhang zu lesen und die daraus resultierenden Ordnungsmaßnahmen gegen die BUVO- Mitglieder einzuleiten.
In NRW gab es dies schon einmal gegen den damals amtierenden Landesvorsitzenden Walter Philipp. Worum es ging, weiß ich gar nicht mehr, aber es hatte ein Ämterverbot zur Folge wegen einer Handlungswidrigkeit. Ich denke, die Förderung der Grundgesetzriskierung von „Mehr Demokratie“ durch den ÖDP- BUVO ist der schwerste Verstoß den jemals Parteimitglieder gegen Satzung und Ordnung der Partei begangen haben. Ich hoffe daher, dass dies in einem diesen Sachverhalt entsprechenden Schiedsspruch deutlich gerügt wird und dass die Redelsführer mit dem angemessen Ordnungsmaßnahmen, wie einen mehrjährigen Ämterverbot belegt werden. Da es meines Wissens aber noch nie passiert ist, dass Mitglieder der ÖDP so aktiv und kritikresistent die Ordnung unseres Grundgesetzes gefährdet haben, wären auch diesem Sachverhalt angemessene weiterreichende Ordnungsmaßnahmen denkbar, analog zur Forderung des BUVO gegen mich.
Mit bestem Gruß, Felix Staratschek
Was gefragt werden muss:
Belügt ÖDP-Chef Sebastian Frankenberger die Öffentlichkeit? (vom 6.12.12)
Ach Felix,
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