Nun sollen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe auch homosaexuelle Paare den anderen beim Ehehgattensplitting gleich gestellt werden. Wenn also die Gleichbehandlung das wichtigste ist, was die Richter als notwendig ansehen, ist es Zeit, die Familienförderung auf neue Beine zu stellen, etwa durch einen Ersatz aller familienpolitischen Leistungen durch ein rentenwirksames Erziehungsgehalt. Der ganze Aufwand für Ehegattensplitting, Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Hartz IV...... kann wegfallen indem man die Leistung der Familien durch ein Gehalt anerkennt. Zusätzlich kann es einen zinslosen Ehegründungskredit geben, der durch 3 Kinder abbezahlt werden kann. Kommt ein Kind zur Welt bekommt man ein Drittel des Kredits erlassen oder bereits zurück gezahlte Anteile ausgezahlt. Da alle durch die Rente von den Kindern später profitieren, sollten auch über Steuern alle sich an den Kosten der Kindererziehung beteiligen. Das ist ein fairer Lastenausgleich. Und der Staat kann bei allen unfruchtbaren Paaren das Geld einsparen, dass bisher per Ehegattensplitting einbehalten werden konnte, während Geld dahin geht, wo es nötig ist. Und da das Erziehungsgehalt Teil des Gesamteinkommens ist und versteuert wird, bekommen ärmere Menschen einen höheren Betrag, als reichere. Bei Steuernachlässen ist es meist umgekehrt, wer hat, dem wird noch drauf gegeben.
Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald
Denkbar wäre noch statt Ehegattensplitting nur ein Kindersplitting. Das heißt, das höhere Einkommen wird aufgeteilt auf den Einkommensbezieher und und die Kinder und zwar ab der Diagnose der Schwangerschaft oder ab der Geburt 9 Monate rückwirkend. Oder man koppelt das Ehegattensplittimg an vorhandene Kinder. Denn solange keine Kinder da sind, können auch beide Arbeiten.
AntwortenLöschen