Presseinformation
Im Amsterdamer Vertrag (1997) verpflichteten sich die Mitglieder der Europäischen Union zur „Gleichstellungspolitik“, die den Eindruck erwecken soll, es gehe um die Gleichberechtigung der Geschlechter. Wird beispielsweise die Umsetzung in Deutschland betrachtet, geht es aber um etwas ganz anderes.
„Gleichstellungspolitik“ heißt hier, dass Frauen und Männer in ein möglichst gleiches Erwerbsschema gepresst werden sollen, wobei die Erziehung der Kinder zumindest ab dem zweiten Lebensjahr aus der Familie ausgelagert werden soll.
Im Amsterdamer Vertrag (1997) verpflichteten sich die Mitglieder der Europäischen Union zur „Gleichstellungspolitik“, die den Eindruck erwecken soll, es gehe um die Gleichberechtigung der Geschlechter. Wird beispielsweise die Umsetzung in Deutschland betrachtet, geht es aber um etwas ganz anderes.
„Gleichstellungspolitik“ heißt hier, dass Frauen und Männer in ein möglichst gleiches Erwerbsschema gepresst werden sollen, wobei die Erziehung der Kinder zumindest ab dem zweiten Lebensjahr aus der Familie ausgelagert werden soll.
Deutlich wird diese Politik in der Begrenzung des Elterngeldes auf ein Jahr nach einer Geburt und in der fast ausschließlichen Honorierung der Krippenbetreuung, während Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, fast leer ausgehen. Das zwingt immer mehr Eltern aus wirtschaftlichen Gründen, die Erziehung ihrer Kinder an öffentliche Einrichtungen zu delegieren. Nach den wirklichen Wünschen der Eltern oder gar dem Wohl der Kinder wird nicht ernsthaft gefragt.
Eltern, die sich trotz aller gesetzlich geschaffenen Nachteile dazu entschließen, im Interesse ihrer Kinder länger als ein Jahr auf Erwerbsarbeit zu verzichten oder diese einzuschränken, werden bei einem weiteren Kind per Gesetz meist mit einem Bruchteil des Elterngeldes abgespeist im Vergleich zu Eltern mit erstem Kind, die zuvor voll erwerbstätig sein konnten. Diese gezielte Diskriminierung von Eltern mit mehreren Kindern ist das krasse Gegenteil von Gleichberechtigung und auch mit dem Schutzgebot des Grundgesetzes gegenüber der Familie nicht vereinbar.
Auf diesem Hintergrund hat das Bündnis „Rettet die Familie“ 13 Parteien, die an der Europawahl am 25.Mai 2014 teilnehmen, einen Wahlprüfstein übersandt mit der Bitte um Stellungnahme, wie sie die im Amsterdamer Vertrag vereinbarte „Gleichstellungspolitik“ verstehen. Die Tierschutzpartei und die PBC haben bisher nicht geantwortet. Von der SPD und AfD liegen vorläufige Antworten vor.
Das Anschreiben an die Parteien und die jeweiligen Stellungnahmen sind auf der WEB-Seite des Bündnisses einzusehen.
Folgender Link führt direkt dahin: Wahlprüfsteine
Wir überlassen es den Lesern, sich ihr Urteil zu bilden.
Dr. Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Bündnis "Rettet die Familie"
Dr. Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Bündnis "Rettet die Familie"
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