Bessere Konzepte für Radevormwald und Europa
Wählen gehen lohnt sich, denn es gibt mehr als CDU, SPD, FDP, Grüne.
Von Felix Staratschek
In Radevormwald und Europa werden wir von einer übergroßen Koalition regiert. Im Bundestag werden alle extrem fragwürdigen EU- Verträge immer von einer Mehrheit aus CDU, SPD, FDP und Grünen beschlossen. In Radevormwald haben wir bei allen fragwürdigen Beschlüssen eine große Koalition aus CDU, SPD, FDP und UWG. Bei einzelnen Beschlüssen kann mal eine der genannten Gruppen ausscheren, aber das hat noch nie verhindert, dass dann alle anderen das beschließen. Was diese große Koaltion nicht will oder nicht versteht, wird nicht umgesetzt. Die unabhängige Wählergemeinschaft Alternative Liste (AL) kann noch so gute Argmuente und Konzepte liefern, sie bekommt in Radevormwald von den anderen Gruppen keine Chance.
Bei der EU- Parlamentswahl rufe ich auf die Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) zu unterstützen, deren Spitzenkandidat Dr. Klaus Buchner (Homepage) erfolgreich als Verfassungskläger Nachbesserungen beim EU Vertrag von Lissabon erreicht hat und Wissen hat, dass im EU- Parlament dringend vertreten sein muss. Dr. Buchner (Befragungseite) hat damit mehr erreicht als alle im Bundestag vertretenen Parteien und hat deren Entscheidungsrechte erfolgreich gegen EU- Willkür verteidigt. (Einiges weitere, was bei der EU besser werden muss, steht auf der Rückseite.) In Radevormwald bin ich bei der AL aktiv und würde mich freuen, wenn Sie mithelfen, uns im Rat die notwendige Stärke zu geben.
----- Radevormwald ist hoch verschuldet und jedes Jahr werden weitere Schulden aufgenommen. Aber anstatt den Haushalt zu sanieren, leistet sich Radevormwald Luxusprojekte, wie die Innenstadtsanierung und den Sportplatzbau und versteht es mit dem Aquafun und dem Wülfingprojekt Millionen Euro in den Sand zu setzen.
----- Als die befristete Stadtwerke- Ehe RWE – SWR auslief, hat sich niemand informiert, welche anderen Lösungen möglich sind. Ich habe unzählige Stadtwerke angeschrieben und mich informiert, wie es dort geht. Fazit: Es geht auch ohne RWE und wenn man einen Partner ins bot nimmt sollte der auf Augenhöhe sein. Wenige Tage nachdem der Stadtrat 49,9% und weitere Vertragsvorteile für einen Judaslohn an das RWE verschenkt hat, bekam ich einen Anruf von einem Stadtwerke- Geschäftsführer, der Interesse hatte an einer Beteiligung an den SWR. Fazit: Wenn es mir gelingt, andere für die SWR zu interessieren, hätte das auch die Wirtschaftsförderung oder Stadt schaffen können. Aber die haben es gar nicht versucht, eine bessere Lösung zu finden.
----- Einstimmig hat der Stadtrat 2009 beschlossen, das geprüft werden soll, wie der Schulbusverkehr in einen Ortsbusverkehr überführt werden soll, um der Landbevölkerung eine Grundversorgung an ÖPNV- Fahrten zu schaffen. Im kleineren Hövelhof gelang dies ohne Mehrkosten für die Gemeinde. In Radevormwald weigern sich die anderen Fraktionen seitdem, die Umsetzung dieses Beschlusses einzufordern und tolerieren so die Tatenlosigkeit der Verwaltung.
----- Wenn schon Innenstadtsanierung, dann richtig. Stadt nur gut erhaltenes Pflaster gegen neues auszutauschen hätte man die Chance nutzen können, die Innenstadt strukturell aufzuwerten. Mein Konzept für einen Umbau des Busbahnhof zu einem Festplatz (das alle am Infostand und Internet einsehen können) wurde nicht in die Innenstadtsanierung aufgenommen.
Ich könnte noch vieles nennen, aber die Papierfläche ist begrenzt. Da Zeitungen und Rundfunk viele hier genannte Themen nicht behandeln, empfehle ich, meinen Viertürmeblog, den Blog der ÖDP Bergisches Land oder die AL- Seite zu lesen oder im Stadtnetz Radevormwald Stadt- Themen als Leserbrief zu setzen.
Nicht verwählen – in Rade AL wählen, für Europa die ÖDP
ViSdP Felix Staratschek
Seite 2:
Die Grundrechtecharta (GR) hält nicht, was sie verspricht.
Sie enthält erheblichen Mängel, die behoben werden müssen um aus der EU-Grundrechtecharta ein starkes Menschenrechtsinstrument zu machen, das hält, was es verspricht.
1. Vorrang für die Menschenrechte
Neuformulierung des Art. 52 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta: „Die in dieser Charta anerkannten Rechte stehen über den Verträgen. Soweit ein Teil dieser Rechte auch im AEUV anerkannt wird, ist die Summe beider Schutzumfänge maßgeblich.“
Der Art. 52 Abs. 2 stellt die EU-Grundrechte unterhalb von AEUV und EUV (EU- Verträge). Dadurch stehen im EU-Rechts heute z. B. Patente auf Leben, Militäreinsätze, Handel und Wettbewerbsfähigkeit über den EU-Grundrechten. Und in Art. 11, 12 und 16 AEUV werden die Rechte auf Umwelt-, Verbraucher- und Datenschutz viel schwächer formuliert als in der GR. Daher müssen die EU-Grundrechte in der GR Vorrang bekommen vor dem EUV und dem AEUV und den höchsten Rang innerhalb des EU-Rechts bekommen.
2. Soziale Rechte verbindlich machen!
Die Formulierung in Art. 52 Abs. 5 EU-Grundrechtecharta „Die Bestimmungen dieser Charta, welche Grundsätze enthalten, können angewendet werden von...“ wird ersetzt durch „Alle Bestimmungen dieser Charta sind anzuwenden von...“ Die Erläuterungen des EU-Konvents zu Art. 52 Abs. 5 zeigen, dass sämtliche soziale Rechte der GR bisher unverbindliche Kann-Vorschriften sind. Die sozialen Grundrechte der EU müssen verbindlich sein wie alle anderen EU-Grundrechte. Die EU hat soziale Grundrechte wie Umwelt- und Verbraucherschutz, die sowohl bei der UNO als auch in vielen nationalen Verfassungen fehlen. Darum müssen sie endlich verbindlich gemacht werden.
3. Weg mit dem Vorbehalt zu nationalen Gesetzen und Praktiken!
Art. 52 Abs. 6 EU-GR und Vorbehalte bzgl. nationaler Gesetze und Praktiken in Art. 27, 28, 30, 34, 35 und 36 werden gestrichen. Normalerweise haben Grundrechte den höchsten Rang in einer Rechtsordung und stehen über den einfachen Gesetzen (Art. 27 Wiener Vertragsrechtskonvention). Die EU-GR stellt derzeit die EU-Grundrechte auf Informationsfreiheit der Arbeitnehmer, auf Tarifverhandlungen, auf Kündigungsschutz, auf soziale Sicherheit, auf Gesundheitsversorgung und auf Zugang zu Daseinsvorsorge unterhalb der einfachen Gesetze und sogar unterhalb aller beliebiger Verhaltensweisen (Praktiken) von Menschen und macht sie so unverbindlich. Diese Vorbehalte müssen gestrichen werden. Die Grundrechte aus den Staatsverfassungen schützt man durch den Vorrang dieser Verfassungen vor dem autonomen EU-Recht, nicht durch Unverbindlichmachung von EU-Grundrechten.
4. Keine Aufrührertötung durch die Hintertür!
Art. 52 Abs. 3 EU-GR wird wie folgt formuliert: „Soweit diese Charta Rechte enthält, welche Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entsprechen, ist auf EU-Ebene die Summe der Schutzumfänge des EU-Grundrechts und des Menschenrechts aus der EMRK anzuwenden.“ Art. 52 Abs. 3 sieht vor, dass EU-Grundrechte, zu denen es vergleichbare Menschenrechte in der EMRK gibt, ausgelegt werden wie in der EMRK. In der EMRK jedoch enthält das Recht auf Leben die Lücke, dass man undefinierte Aufrührer einfach töten darf. Diese Einladung zur Willkür muss gestoppt werden dadurch, dass auf EU-Ebene immer die Summe des Schutzes aus beiden Verträgen gelten muss.
5. Weg mit den Erläuterungen des EU-Konvents !
Art. 52 Abs. 7 EU-Grundrechtecharta entfällt. Der Bezug auf die Erläuterungen des EU-Konvents wird aus der Präambel der EU-Grundrechtecharta und aus Art. 6 EUV gestrichen. Der Art. 52 Abs. 7 macht die Erläuterungen des EU-Konvents verbindlich. Die Erläuterungen zu Art. 52 Abs. 5 machen die sozialen EU-Grundrechte unverbindlich. Die zu Art. 2 machen durch Bezugnahme auf eine veraltete Fassung der EMRK auch noch die Todesstrafe bei Krieg und unmittelbarer Kriegsgefahr wieder möglich.
Die virtuelle Podiumsdiskussion
zur Kommunalwahl in Radevormwald
zur EU- Parlamentswahl (meist Europawahl genannt)
Meine Güte, Herr Staratschek. Haben Sie es noch immer nicht begriffen? Die ÖDP ist eine linke Partei geworden, feige bis ins Mark und der Herr Buchner, den sie so heiß empfehlen, wird für den Herrn Frankenberger Platz machen. Falls, hoffen wir mal nicht, die ÖDP ein Mandat ergattern kann.
AntwortenLöschenHerr Staratschek, Sie sind ein Träumer.
Ein gewissens Risiko gibt es immer. Und das sehe ich bei Dr. Buchner im Alter und der Gesundheit und in der Möglichkeit, dass er wegen Chancenlosigkeit als Minderheit was zu bewegen resigniert und beschließt seine Professorenpension zu genießen. Ich habe mich aber beim Bundesparteitag im Novem,ber 2013 bei Münchener ÖDP- Mitglieder umgehört, weil ich auch diese Sorge hatte und da wurde mir mehrfach gesagt, er meint es ernst, weil er Frankenberger nicht für den geeigneten Spitzenkandidaten halte. Das er dann auf Platz 2 kam ist ein Trauerspiel. Ich für meinen Teil will nicht daran Schuld sein, wenn es Dr, Buchner nicht schafft, ich halte es aber für sehr wahrscheinlich, dass die ÖDP wegen Frankenberger scheitert, weil der einfach zu viele Chancen der ÖDP verspielt hat, ein klares demokratisch- EU- kritisches Profil zu zeigen. Und sollte Frankenberger doch nachrücken, wird ja nichts schlimmer, denn die ÖDP würde ja Politiker von CDU und SPD verdrängen, die ja keinen deut besser sind. Und zumindest habe ich als Gegenkandidat zu Frankenberger Kritik an diesen auf den Parteitag tragen können und so zum Sieg Buchners beigetragen, was meine Hauptabsicht war. Da ich kein Deligierter war, war das die einzige Chance vor dem Plenum zu reden.
AntwortenLöschenNa, wollen wir wetten, dass 5 Jahre für Hr. Buchner zu lang werden?
Löschen;-)
Et kütt wie es kütt! Schäuble ist im vergleichbaren Alter auch noch Finanzminister. Und den Rest werden wir sehen.
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