Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen/ ihr wisst, hat das Bundesverfassungsgericht im Juli dieses Jahres das ohnehin viel zu niedrige Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen wollen, mit der Begründung abgelehnt, es falle nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Nun gibt es eine neue Petition, die die Landesregierungen auffordert, dem Beispiel Bayerns zu folgen und das Betreuungsgeld auf Landesebene weiterzuführen. Diese Petition verläuft bisher sehr erfolgreich (über 10 000 Unterschriften in nur zwei Wochen). Das ist erfreulich, da mehrere frühere Petitionen mit ähnlichem Anliegen nur auf wenig Zuspruch stießen. Offensichtlich erreichten sie zu wenig Bürger/innen.
Die jetzige Petition erfolgt auf der Plattform “citizengo”, die im kirchlichen Bereich stark verankert ist, was offensichtlich Grundlage ihres Erfolgs ist.
Der Verband Familienarbeit ist überkirchlich und überkonfessionell. Wir halten einige Formulierungen in der Petition dieser “konservativen” Plattform für falsch und nur ideologisch begründbar (Näheres unten). Weil aber das Anliegen grundsätzlich richtig ist und unserem Grundgesetz entspricht, unterstützen wir die Petition nachdrücklich und fordern dazu auf, sie zu unterzeichnen. Wir wünschen der Petition trotz unserer Kritik einen großen Erfolg. Der Link dazu:
http://www.citizengo.org/de/fm/31100-echte-wahlfreiheit-fuer-familien-ja-zum-betreuungsgeld
Unsere Kritik soll aber nicht verschwiegen werden und bezieht sich besonders auf folgende Formulierung im Text der Petition:
“Viele Mütter sehen sich angesichts ständig steigender Lebenshaltungskosten genötigt, arbeiten gehen zu müssen und ihre Kinder währenddessen in Betreuungseinrichtungen abzugeben, obwohl sie sich viel lieber selbst der Betreuung und Erziehung annehmen würden.”
Diese Passage erweckt den Eindruck, als würden Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen nicht “arbeiten”. Diese Lesart ist ein Argument gegen das Betreuungsgeld und wirkt so kontraproduktiv. Die Ansicht, die Betreuung eigener Kinder sei keine “Arbeit” halten wir nur für ideologisch begründbar, zumal die Betreuung fremder Kinder ohne Weiteres als “Arbeit” betrachtet wird. - Der oben zitierte Text spricht im Übrigen nur von “Müttern”, die sich genötigt sähen. Damit wird die ebenfalls nur ideologisch begründbare Ansicht vermittelt, dass Väter nicht in der Lage seien, ihre Kinder zu betreuen. Sicher haben Mütter aus biologischen Gründen in der Regel eine engere Beziehung zu ihren Kindern. Es gibt aber eine zunehmende Minderheit von Eltern, bei denen der Vater unter den gegebenen persönlichen Umständen der Eltern für die Erziehung der Kinder geeigneter ist, was nicht unterschlagen werden sollte. Auch diese einseitige Festlegung mag manche von der Zustimmung zur Petition abhalten.
Wir sagen aber allen Eltern: Bitte seht über diese Schönheitsfehler hinweg und unterzeichnet trotzdem diese Petition!! Die Kinder müssen ihren Eltern wichtiger sein als ideologische Plänkeleien.
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat seine Rechtsprechung in Sachen Familie im Verlaufe der letzten 10 Jahre um 180° gedreht. Ein Beispiel ist das Urteil zum Betreuungsgeld, das in klarem Gegensatz zu vielen älteren Urteilen des BVerfG steht. Als Vorwand für das Urteil galt die angebliche Nichtzuständigkeit des Bundes, obwohl aus mehreren älteren Urteilen des BVerfG eine klare Zuständigkeit des Bundes für eine Entlastung der Eltern zu entnehmen ist, wozu auch dasBetreuungsgeld zu rechnen ist.
Diese Wendung des BVerfG wird deutlich, wenn Zitate aus älteren Urteilen und dem jetzigen Urteil gegenübergestellt werden:
Aus dem Urteil des 1. Senats vom 7. Juli 1992 (BVerfGE 87, 1 [37]):
“Die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung führt im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern. …” (Rn 127) “c) Die Benachteiligung von Familien, in denen ein Elternteil sich der Kindererziehung widmet, wird weder durch staatliche Leistungen noch auf andere Weise ausgeglichen.” (Rn 128)
dagegen aus dem Urteil des 1. Senats vom 21. Juli 2015 zum Betreuungsgeld (1 BvF 2/13, Rn 39):
“Auch Gleichheitsgründe gebieten weder dem Bundes- noch dem Landesgesetzgeber, ein Betreuungsgeld zu gewähren, um eine vermeintliche Benachteiligung von die Betreuung eigenständig durchführenden Eltern gegenüber jenen Eltern zu vermeiden, die einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen.”
Im Urteil von 1992 wird die Benachteiligung von selbst erziehenden Eltern durch die Gesetze des Bundes klar benannt, was nur als Aufforderung zur Abhilfe durch den Bund verstanden werden kann, wie auch aus dem restlichen Urteilstext zu entnehmen ist.
Im Betreuungsgeldurteil von 2015 wird dagegen nur eine “vermeintliche Benachteiligung von die Betreuung eigenständig durchführenden Eltern” erwähnt, die keiner besonderen Maßnahmen bedürfe. Zwar wird im übrigen Text darauf hingewiesen, dass der Staat ja Krippenplätze zur Verfügung stelle. Die Tatsache, dass durch die einseitige Krippenförderung damit indirekt ein Druck auf die Eltern ausgeübt wird, ihre Kinder in einer Krippe betreuen zu lassen, um wirtschaftlich über die Runden zu kommen, wird verschwiegen. Damit besteht ein klarer Gegensatz zu vielen früheren Urteilen des BVerfG, die dem Staat jegliche Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Eltern untersagten.
Wie ist die Wendung des BVerfG um 180° zu erklären? Die Ursache dürfte darin zu sehen sein, dass sich zwischenzeitlich die Zusammensetzung des Gericht tiefgreifend geändert hat. Folgt man den Angaben auf den Internetseiten des BVerfG haben nur die Hälfte der Richter/innen noch eigene Kinder. Alle befinden sich in einem Alter, in dem weitere Kinder nicht mehr zu erwarten sind. Von den 5 Richterinnen haben alle keine Kinder. Hier liegt die Vermutung nahe, dass gerade die Richterinnen das Verständnis und die Empathie für Mütter völlig verloren haben. Vom heutigen BVerfG wird eine Haltung eingenommen, wie sie auch die Bundesregierung vertritt: Die Gleichberechtigung der Geschlechter endet dort, wo die Erziehung eigener Kinder beginnt. Die “Gleichstellungspolitik” verhindert eine echte Gleichberechtigung von Eltern und besonders von Müttern.
Freundliche Grüße
Johannes Resch stellvertretender Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
www.familienarbeit-heute.de
wie Sie wissen/ ihr wisst, hat das Bundesverfassungsgericht im Juli dieses Jahres das ohnehin viel zu niedrige Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen wollen, mit der Begründung abgelehnt, es falle nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Nun gibt es eine neue Petition, die die Landesregierungen auffordert, dem Beispiel Bayerns zu folgen und das Betreuungsgeld auf Landesebene weiterzuführen. Diese Petition verläuft bisher sehr erfolgreich (über 10 000 Unterschriften in nur zwei Wochen). Das ist erfreulich, da mehrere frühere Petitionen mit ähnlichem Anliegen nur auf wenig Zuspruch stießen. Offensichtlich erreichten sie zu wenig Bürger/innen.
Die jetzige Petition erfolgt auf der Plattform “citizengo”, die im kirchlichen Bereich stark verankert ist, was offensichtlich Grundlage ihres Erfolgs ist.
Der Verband Familienarbeit ist überkirchlich und überkonfessionell. Wir halten einige Formulierungen in der Petition dieser “konservativen” Plattform für falsch und nur ideologisch begründbar (Näheres unten). Weil aber das Anliegen grundsätzlich richtig ist und unserem Grundgesetz entspricht, unterstützen wir die Petition nachdrücklich und fordern dazu auf, sie zu unterzeichnen. Wir wünschen der Petition trotz unserer Kritik einen großen Erfolg. Der Link dazu:
http://www.citizengo.org/de/fm/31100-echte-wahlfreiheit-fuer-familien-ja-zum-betreuungsgeld
Unsere Kritik soll aber nicht verschwiegen werden und bezieht sich besonders auf folgende Formulierung im Text der Petition:
“Viele Mütter sehen sich angesichts ständig steigender Lebenshaltungskosten genötigt, arbeiten gehen zu müssen und ihre Kinder währenddessen in Betreuungseinrichtungen abzugeben, obwohl sie sich viel lieber selbst der Betreuung und Erziehung annehmen würden.”
Diese Passage erweckt den Eindruck, als würden Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen nicht “arbeiten”. Diese Lesart ist ein Argument gegen das Betreuungsgeld und wirkt so kontraproduktiv. Die Ansicht, die Betreuung eigener Kinder sei keine “Arbeit” halten wir nur für ideologisch begründbar, zumal die Betreuung fremder Kinder ohne Weiteres als “Arbeit” betrachtet wird. - Der oben zitierte Text spricht im Übrigen nur von “Müttern”, die sich genötigt sähen. Damit wird die ebenfalls nur ideologisch begründbare Ansicht vermittelt, dass Väter nicht in der Lage seien, ihre Kinder zu betreuen. Sicher haben Mütter aus biologischen Gründen in der Regel eine engere Beziehung zu ihren Kindern. Es gibt aber eine zunehmende Minderheit von Eltern, bei denen der Vater unter den gegebenen persönlichen Umständen der Eltern für die Erziehung der Kinder geeigneter ist, was nicht unterschlagen werden sollte. Auch diese einseitige Festlegung mag manche von der Zustimmung zur Petition abhalten.
Wir sagen aber allen Eltern: Bitte seht über diese Schönheitsfehler hinweg und unterzeichnet trotzdem diese Petition!! Die Kinder müssen ihren Eltern wichtiger sein als ideologische Plänkeleien.
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat seine Rechtsprechung in Sachen Familie im Verlaufe der letzten 10 Jahre um 180° gedreht. Ein Beispiel ist das Urteil zum Betreuungsgeld, das in klarem Gegensatz zu vielen älteren Urteilen des BVerfG steht. Als Vorwand für das Urteil galt die angebliche Nichtzuständigkeit des Bundes, obwohl aus mehreren älteren Urteilen des BVerfG eine klare Zuständigkeit des Bundes für eine Entlastung der Eltern zu entnehmen ist, wozu auch dasBetreuungsgeld zu rechnen ist.
Diese Wendung des BVerfG wird deutlich, wenn Zitate aus älteren Urteilen und dem jetzigen Urteil gegenübergestellt werden:
Aus dem Urteil des 1. Senats vom 7. Juli 1992 (BVerfGE 87, 1 [37]):
“Die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung führt im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern. …” (Rn 127) “c) Die Benachteiligung von Familien, in denen ein Elternteil sich der Kindererziehung widmet, wird weder durch staatliche Leistungen noch auf andere Weise ausgeglichen.” (Rn 128)
dagegen aus dem Urteil des 1. Senats vom 21. Juli 2015 zum Betreuungsgeld (1 BvF 2/13, Rn 39):
“Auch Gleichheitsgründe gebieten weder dem Bundes- noch dem Landesgesetzgeber, ein Betreuungsgeld zu gewähren, um eine vermeintliche Benachteiligung von die Betreuung eigenständig durchführenden Eltern gegenüber jenen Eltern zu vermeiden, die einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen.”
Im Urteil von 1992 wird die Benachteiligung von selbst erziehenden Eltern durch die Gesetze des Bundes klar benannt, was nur als Aufforderung zur Abhilfe durch den Bund verstanden werden kann, wie auch aus dem restlichen Urteilstext zu entnehmen ist.
Im Betreuungsgeldurteil von 2015 wird dagegen nur eine “vermeintliche Benachteiligung von die Betreuung eigenständig durchführenden Eltern” erwähnt, die keiner besonderen Maßnahmen bedürfe. Zwar wird im übrigen Text darauf hingewiesen, dass der Staat ja Krippenplätze zur Verfügung stelle. Die Tatsache, dass durch die einseitige Krippenförderung damit indirekt ein Druck auf die Eltern ausgeübt wird, ihre Kinder in einer Krippe betreuen zu lassen, um wirtschaftlich über die Runden zu kommen, wird verschwiegen. Damit besteht ein klarer Gegensatz zu vielen früheren Urteilen des BVerfG, die dem Staat jegliche Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Eltern untersagten.
Wie ist die Wendung des BVerfG um 180° zu erklären? Die Ursache dürfte darin zu sehen sein, dass sich zwischenzeitlich die Zusammensetzung des Gericht tiefgreifend geändert hat. Folgt man den Angaben auf den Internetseiten des BVerfG haben nur die Hälfte der Richter/innen noch eigene Kinder. Alle befinden sich in einem Alter, in dem weitere Kinder nicht mehr zu erwarten sind. Von den 5 Richterinnen haben alle keine Kinder. Hier liegt die Vermutung nahe, dass gerade die Richterinnen das Verständnis und die Empathie für Mütter völlig verloren haben. Vom heutigen BVerfG wird eine Haltung eingenommen, wie sie auch die Bundesregierung vertritt: Die Gleichberechtigung der Geschlechter endet dort, wo die Erziehung eigener Kinder beginnt. Die “Gleichstellungspolitik” verhindert eine echte Gleichberechtigung von Eltern und besonders von Müttern.
Freundliche Grüße
Johannes Resch stellvertretender Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
www.familienarbeit-heute.de
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