[sfv] Umwelt- und Klimaschutzorganisationen bitte an einer gemeinsamen Pressemitteilung zur EEG-Umlage beteiligen
[sfv-rundmail] 26.04.2016
1. Notwendigkeit einer gemeinsamen Pressemitteilung
2. Bisherige Unterstützer der gemeinsamen PM
3. Pressemitteilung im Wortlaut
4. An- und Abmeldungen der Rundmails
1. Notwendigkeit einer gemeinsamen Pressemitteilung
Eine große Zahl von Energiewende- und Klimaschutz-Organisationen setzt sich für die Dekarbonisierung der Energiewende gemäß den Beschlüssen der Pariser Klimakonferenz ein, aber gegenüber den Medien gerät die Gemeinsamkeit dieser Organisationen aus dem Blickfeld. Sie werden allenfalls als Splittergruppen wahrgenommen.
Der SFV startet deshalb den Versuch einer gemeinsamen Protest-Pressemitteilung. Die geplante Unterzeichnung des vom BMWi erstellten Referentenentwurfs zum EEG 2015 durch Angela Merkel - voraussichtlich morgen, am 27.04.2016 - ist eine Gelegenheit, zu der wir uns gemeinsam zu Wort melden.
Der SFV hat - unterstützt von einigen Organisationen, denen wir unter Punkt 2 danken - eine Vorlage erstellt, die die klimafeindlichen Bestimmungen zur Ermittlung der EEG-Umlage anprangert.
Den Wortlaut der PM finden Sie in Abschnitt 3, wobei wir uns bis zum Schluss redaktionelle Änderungen vorbehalten wollen, die den Text noch verständlicher machen, seinen Sinn aber nicht verändern.
2. Bisherige Unterstützer des Protests
BBEn Bundesverband Bürgerenergien, Dr. René Moro
BWE - Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland, der Vorsitzende, Wilhelm Heye
BWE - Regionalverband Oberbayern, der Vorsitzende, Dirk Bade
Freunde von Prokon, Rainer Doemen, Pressesprecher
Solarenergie-Förderverein Deutschland, Vorstand
3. Pressemitteilung im Wortlaut
EEG-Umlage subventioniert Großunternehmen und den Export von Kohlestrom
In 2015 hat Deutschland mit über 80 TWh so viel Strom exportiert wie nie zuvor. Strom aus Deutschland kann im Ausland konkurrenzlos billig angeboten werden, weil ausländische Stromkunden keine EEG-Umlage zahlen müssen. Die nur in Deutschland erhobene EEG-Umlage subventioniert somit indirekt die deutschen Kohlestromexporte.
Deutsche Braunkohlekraftwerke werden nicht heruntergefahren, wenn Solar- oder Windstrom ausreichend zur Verfügung stehen. Dies ist ein klimapolitischer Skandal und grober Verstoß gegen die Pariser Dekarbonisierungsbeschlüsse!
Betreiber von konventionellen Kraftwerken haben vielmehr (nur noch historisch begründbar) das Vorrecht, ihren Strom bereits Monate oder Jahre im Voraus in zeitlich gleichbleibenden „Bändern“ (baseload oder peakload) am Terminmarkt oder im außerbörslichen Handel zu verkaufen. Dieses Recht sehen sie als Selbstverständlichkeit an. Strom aus Erneuerbaren Energien jedoch, der nach EEG vergütet wird, muss am Spotmarkt verramscht werden. Das ist eine massive Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Erneuerbaren Energien.
Warum steigt die EEG-Umlage?
Da am Spotmarkt alle die Kunden fehlen, die sich bereits im Vorab-Handel mit konventionell erzeugtem Strom eingedeckt haben, ist die Nachfrage am Spotmarkt gering. Geringe Nachfrage führt dazu, dass der Spotmarkt-Strompreis sinkt.
Bei hohem Solar- oder Windstromangebot (wenn also eigentlich viel Geld für die gesetzliche Einspeisevergütung bezahlt werden müsste) sinken die Spotmarktpreise noch weiter ab, teilweise sogar in den negativen Bereich. Der EE-Strom erzielt am Spotmarkt dann keine Verkaufserlöse mehr, mit denen die Einspeisevergütungen bezahlt werden könnte. Die Fehlbeträge sind nach den Bestimmungen des EEG und der Ausgleichsmechanismusverordnung durch die EEG-Umlage auszugleichen.
Was geschieht bei weiterem Zubau von Solar- und Windanlagen?
Die EE-Strommengen nehmen weiter zu. Der Spotmarktpreis wird immer öfter negativ. Der Verkauf des EE-Stroms am Spotmarkt führt dann zu "negativen Erlösen", d.h. die Verkäufer müssen noch Geld dazu zahlen.
Damit die EEG-Umlage trotzdem nicht ins Ungemessene ansteigt, sieht der Referentenentwurf des EEG 2016 in Paragraf 51 Absatz 1 sogar vor, dass die Einspeisevergütung auf Null abgesenkt wird, wenn die Spotmarktpreise mehr als sechs Stunden lang negativ waren. So werden die Symptome anstatt der Ursachen bekämpft. Die eigentliche Ursache ist die Beibehaltung des Vorab-Handels zugunsten der fossilen Energien.
Anstatt die Pariser Beschlüsse zur Dekarbonisation umzusetzen, will das BMWi den Solar- und Windanlagenbetreibern eine regelmäßige Vergütung ihres gelieferten Stromes vorenthalten. Eine Klientel-Politik für die konventionelle Stromerzeugung!
Hinzu kommt eine weitere Ungerechtigkeit: Große Industrie- und Handelsbetriebe sind weitgehend von der EEG-Umlage befreit. Diese Milliarden muss die Masse der "nicht privilegierten" kleinen Stromverbraucher bezahlen.
Schließlich werden weiterhin die externen Kosten der konventionellen Stromversorgung dem Steuerzahler auferlegt.
Fazit: Der Vorabhandel am Terminmarkt und im außerbörslichen Handel sowie die Befreiung der Großverbraucher von der EEG-Umlage treiben die EEG Umlage in die Höhe – nicht die Erneuerbaren!
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
http://www.sfv.de
SFV bei Twitter: @sfv_de
https://www.facebook.com/sfv.de
[sfv-rundmail] 26.04.2016
1. Notwendigkeit einer gemeinsamen Pressemitteilung
2. Bisherige Unterstützer der gemeinsamen PM
3. Pressemitteilung im Wortlaut
4. An- und Abmeldungen der Rundmails
1. Notwendigkeit einer gemeinsamen Pressemitteilung
Eine große Zahl von Energiewende- und Klimaschutz-Organisationen setzt sich für die Dekarbonisierung der Energiewende gemäß den Beschlüssen der Pariser Klimakonferenz ein, aber gegenüber den Medien gerät die Gemeinsamkeit dieser Organisationen aus dem Blickfeld. Sie werden allenfalls als Splittergruppen wahrgenommen.
Der SFV startet deshalb den Versuch einer gemeinsamen Protest-Pressemitteilung. Die geplante Unterzeichnung des vom BMWi erstellten Referentenentwurfs zum EEG 2015 durch Angela Merkel - voraussichtlich morgen, am 27.04.2016 - ist eine Gelegenheit, zu der wir uns gemeinsam zu Wort melden.
Der SFV hat - unterstützt von einigen Organisationen, denen wir unter Punkt 2 danken - eine Vorlage erstellt, die die klimafeindlichen Bestimmungen zur Ermittlung der EEG-Umlage anprangert.
Den Wortlaut der PM finden Sie in Abschnitt 3, wobei wir uns bis zum Schluss redaktionelle Änderungen vorbehalten wollen, die den Text noch verständlicher machen, seinen Sinn aber nicht verändern.
2. Bisherige Unterstützer des Protests
BBEn Bundesverband Bürgerenergien, Dr. René Moro
BWE - Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland, der Vorsitzende, Wilhelm Heye
BWE - Regionalverband Oberbayern, der Vorsitzende, Dirk Bade
Freunde von Prokon, Rainer Doemen, Pressesprecher
Solarenergie-Förderverein Deutschland, Vorstand
3. Pressemitteilung im Wortlaut
EEG-Umlage subventioniert Großunternehmen und den Export von Kohlestrom
In 2015 hat Deutschland mit über 80 TWh so viel Strom exportiert wie nie zuvor. Strom aus Deutschland kann im Ausland konkurrenzlos billig angeboten werden, weil ausländische Stromkunden keine EEG-Umlage zahlen müssen. Die nur in Deutschland erhobene EEG-Umlage subventioniert somit indirekt die deutschen Kohlestromexporte.
Deutsche Braunkohlekraftwerke werden nicht heruntergefahren, wenn Solar- oder Windstrom ausreichend zur Verfügung stehen. Dies ist ein klimapolitischer Skandal und grober Verstoß gegen die Pariser Dekarbonisierungsbeschlüsse!
Betreiber von konventionellen Kraftwerken haben vielmehr (nur noch historisch begründbar) das Vorrecht, ihren Strom bereits Monate oder Jahre im Voraus in zeitlich gleichbleibenden „Bändern“ (baseload oder peakload) am Terminmarkt oder im außerbörslichen Handel zu verkaufen. Dieses Recht sehen sie als Selbstverständlichkeit an. Strom aus Erneuerbaren Energien jedoch, der nach EEG vergütet wird, muss am Spotmarkt verramscht werden. Das ist eine massive Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Erneuerbaren Energien.
Warum steigt die EEG-Umlage?
Da am Spotmarkt alle die Kunden fehlen, die sich bereits im Vorab-Handel mit konventionell erzeugtem Strom eingedeckt haben, ist die Nachfrage am Spotmarkt gering. Geringe Nachfrage führt dazu, dass der Spotmarkt-Strompreis sinkt.
Bei hohem Solar- oder Windstromangebot (wenn also eigentlich viel Geld für die gesetzliche Einspeisevergütung bezahlt werden müsste) sinken die Spotmarktpreise noch weiter ab, teilweise sogar in den negativen Bereich. Der EE-Strom erzielt am Spotmarkt dann keine Verkaufserlöse mehr, mit denen die Einspeisevergütungen bezahlt werden könnte. Die Fehlbeträge sind nach den Bestimmungen des EEG und der Ausgleichsmechanismusverordnung durch die EEG-Umlage auszugleichen.
Was geschieht bei weiterem Zubau von Solar- und Windanlagen?
Die EE-Strommengen nehmen weiter zu. Der Spotmarktpreis wird immer öfter negativ. Der Verkauf des EE-Stroms am Spotmarkt führt dann zu "negativen Erlösen", d.h. die Verkäufer müssen noch Geld dazu zahlen.
Damit die EEG-Umlage trotzdem nicht ins Ungemessene ansteigt, sieht der Referentenentwurf des EEG 2016 in Paragraf 51 Absatz 1 sogar vor, dass die Einspeisevergütung auf Null abgesenkt wird, wenn die Spotmarktpreise mehr als sechs Stunden lang negativ waren. So werden die Symptome anstatt der Ursachen bekämpft. Die eigentliche Ursache ist die Beibehaltung des Vorab-Handels zugunsten der fossilen Energien.
Anstatt die Pariser Beschlüsse zur Dekarbonisation umzusetzen, will das BMWi den Solar- und Windanlagenbetreibern eine regelmäßige Vergütung ihres gelieferten Stromes vorenthalten. Eine Klientel-Politik für die konventionelle Stromerzeugung!
Hinzu kommt eine weitere Ungerechtigkeit: Große Industrie- und Handelsbetriebe sind weitgehend von der EEG-Umlage befreit. Diese Milliarden muss die Masse der "nicht privilegierten" kleinen Stromverbraucher bezahlen.
Schließlich werden weiterhin die externen Kosten der konventionellen Stromversorgung dem Steuerzahler auferlegt.
Fazit: Der Vorabhandel am Terminmarkt und im außerbörslichen Handel sowie die Befreiung der Großverbraucher von der EEG-Umlage treiben die EEG Umlage in die Höhe – nicht die Erneuerbaren!
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