NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Donnerstag, 29. Dezember 2016

Offener Brief an das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 2174/16)

 Offener Brief an das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 2174/16)
Betrifft:

Verfassungsbeschwerde vom 18.10.2016 und Aktenzeichen
Nichtannahme vom 27.10.2016offener Brief vom 25.11.2016Antwort des Bundesverfassungsgerichts vom 02.12.2016
29.11.2016 | Unser Politikblog (mit der Bitte um Veröffentlichung)

Am 27.10.2016 ist ohne Begründung beschlossen worden, die Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2174/16) vom 18.10.2016 gegen den Beschluss (Drucksache 18/6866) vom 03.12.2015 über den Syrien-Einsatz der Bundeswehr nicht zur Entscheidung anzunehmen.

Daraus ergeben sich folgende Fragen, welche am 25.11.2016 an das Bundesverfassungsgericht gegangen sind:


„1. Warum ist in der Nichtannahme von allen Anträgen in der Hauptsache der Antrag Nr. 8 zu §93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG nur sehr viel kürzer wiedergegeben als die anderen 8 Anträge?  

(nur „§93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG“ statt „§93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG für verfassungswidrig und damit für nichtig zu erklären, hilfsweise für §93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG eine mit Art. 1 Abs. 1+2 GG, Art. 3 GG, Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 38 GG, Art. 14 UNO-Zivilpakt (i. V. m. Art. 1 Abs. 1+2 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 25 GG und Art. 38 GG) und Art. 26 UNO-Zivilpakt (i. V. m. Art. 1 Abs. 1+2 GG,Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 25 GG und Art. 38 GG) konforme Auslegung vorzugeben)“

2. Warum ist die Nichtannahme außer durch den Berichterstatter nicht durch die beiden anderen originär zuständigen Verfassungsrichter der dritten Kammer (Dr. Maidowski und Müller) oder durch die zu deren Vertretung zuerst berufenen Richterinnen und Richter der ersten Kammer (Prof. Dr. Voßkuhle, Hermanns und Prof. Dr. Langenfeld) erfolgt, sondern durch zwei Richterinnen der zweiten Kammer ( Prof. Dr. König und Dr. Kessal-Wulff), die erst an zweiter Stelle zur Vertretung für die Richter der dritten Kammer zuständig sind?

3. Inwieweit haben die Bundesverfassungsrichterinnen Prof. Dr. König und Dr. Kessal-Wulff die Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2174/16) zu Gesicht bekommen und gelesen?

4. Sind in die Nichtannahme weitere als die explizit in §93a BVerfGG genannten Kriterien eingeflossen, wenn ja, welche genau?

5. Die Nichtannahme ist innerhalb von 9 Kalendertagen bzw. 7 Werktagen nach Einreichung beschlossen worden. Diese Geschwindigkeit gehört ins Guinness-Buch der Rekorde, auch gerade, weil es um einen Einsatz zur Einmischung in einen Konflikt, der bereits mehrfach beinahe zum thermonuklearen Krieg eskaliert ist, geht. Ist zum Zeitpunkt der Nichtannahme die sorgfältige Prüfung durch den wissenschaftlichen Dienst bereits abgeschlossen gewesen?“
V.i.S.d.P.: Volker Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal

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Von Blogger am 11/29/2016 02:26:00 nachm. unter
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