Ich habe diese Mail bekommen und darf diese nach Nachfrage veröffentlichen.
Liebe Wiehltalbahner,
Zunächst möchte ich allen ein frohes und erfolgreiches, neues Jahr wünschen, vor Allem aber Gesundheit!
Nun zum eigentlichen Anliegen dieser Mail:
Bereits auf der Mitgliederversammlung am 07.12. ist ja die Haushaltsrede von Wiehls Bürgermeister Stücker und die Einbindung der sogenannten „BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW (BEG)“ in die Gespräche angesprochen worden.
Schon an diesem Abend fragte ich mich, was denn „Bahnflächenentwicklungsgesellschaft“ bedeuten mag und welchen Zielen diese Gesellschaft dient.
Kannte ich doch bereits Begriffe wie „Flächenentwicklung“ und „Stadtentwicklung“ – nur leider hatten die absolut nichts mit Reaktivierung oder Weiterentwicklung von Eisenbahn-Infrastruktur zu tun.
Mittlerweile habe ich mal etwas recherchiert, was das denn für eine Gesellschaft ist. Dazu habe ich mich auf deren Webseite umgeschaut (https://www.beg-nrw.com/) und mir auch die dort verlinkten Unterlagen (https://www.beg-nrw.com/info-galerie/publikationen-download/) weitgehend durchgelesen.
Leider hat dies nicht dazu geführt, das Unbehagen, welches mich beschlich, als ich den Namen „Bahnflächenentwicklungsgesellschaft“ erstmalig hörte, zu zerstreuen, sondern hat dieses eher verstärkt.
Lässt der Titel „Leitfaden zur Aktivierung gewidmeter Bahnflächen und Empfangsgebäude“ noch hoffen, dass es hierbei um die „(Re-)Aktivierung gewidmeter Bahnflächen und Empfangsgebäude“ gehen könnte, schafft hier eigentlich bereits der nächste Satz unten auf derselben Seite dieses „Leitfadens“ gnadenlos Klarheit:
„Bahnflächen zur Stadt machen“
Bereits im Vorwort zu diesem Leitfaden heißt es dann weiter:
„Der Leitfaden zur Aktivierung gewidmeter Bahnflächen und Empfangsgebäude richtet sich an alle Städte und Gemeinden, die eine Entwicklung entbehrlicher Bahnareale betreiben.“
Im nächsten Absatz heißt es dann gar:
„Da die kommunalen und die bahnseitigen Zuständigkeitsbereiche zwei unterschiedlichen Rechtsregimen unterliegen, die sich - nach bisheriger Auffassung - nicht gegenseitig überlagern können, waren Interessenskollisionen vorprogrammiert und städtebaulich sinnvolle Entwicklungen konnten oftmals nicht umgesetzt werden.“
Das erinnerte mich dann sofort an die Äußerungen aus Wiehl (war es Becker-Bloningen oder die Wiehler CDU?) zu den damaligen Gerichtsverfahren, in denen es sinngemäß hieß, daß es ja wohl nicht angehen könne, das uraltes Bahnrecht moderne Stadtentwicklung verhindert. Leider kann ich den genauen Wortlaut dieser Kommentare von damals nicht verlinken, da das Inhalte unserer ganz alten Webseite sind und der Zugriff darauf wegen der Hacker-Atacken und schädlicher Skripte von unserem Provider unterbunden wurde.
Weiter heißt es dann in diesem „Leitfaden“:
„Zwar sollte grundsätzlich die Entwidmung der Bahnliegenschaften angestrebt werden, wenn diese nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigt werden, für eine optimale Standortnutzung und –entwicklung sind aber vielfach auch Liegenschaften einzubeziehen, die in Teilen nach wie vor bahnbetriebsnotwendig sind und daher gewidmet bleiben müssen. ... Intention des Forums, der BEG und des MSWKS ist, den erheblichen Handlungsdruck in den Gemeinden abzubauen und ihnen zur Realisierung städtebaulich und wirtschaftlich sinnvoller Nutzungen auf entbehrlichen Bahnliegenschaften kurzfristig pragmatische und zeitnah umzusetzende Lösungen auf der Basis der geltenden Rechtslage anbieten zu können.
...
Das BMVBW und das EBA haben die Position des Forums aufgegriffen und - angestoßen durch die gemeinsame Diskussion - eine entsprechende Handlungsdirektive verfasst, nach der in Standardfällen regelmäßig zu verfahren ist. Diese Präsidialverfügung ist bundesweit an alle Außenstellen des EBA als verbindliche Handlungsanweisung ergangen und regelt sowohl das Entwidmungsverfahren als auch die Überlagerung weiterhin gewidmeter Liegenschaften mit anderen städtebaulichen Nutzungen.
...
Diese Selbstbindung des EBA ... hat zudem als Anlage 5 Eingang in die Präsidialverfügung gefunden und ist somit Teil der selbstverpflichtenden Bindung des EBA geworden. Gemeinden wie EBA bietet sich somit dieselbe Grundlage und dasselbe Grundverständnis.
...
Leitfaden und Präsidialverfügung eröffnen für die Gemeinden nunmehr die Perspektive, die Bahnliegenschaften - trotz der Betriebsnotwendigkeit von Teilbereichen und der daraus resultierenden Widmung - in die Stadtentwicklung einzubinden.“
Ebenfalls aufschlussreich finde ich den Titel dieser dort downloadbaren Broschüre:
„Broschüre: BahnRadwege-Land Nordrhein-Westfalen. Best Practice und Handlungsprogramm AlleenRadwege auf stillgelegten Bahnstrecken in NRW (2010)“
Die hier angeführten Beispiele sollen erstmal reichen, meine Bedenken zu untermauern – es würde definitiv den Rahmen dieser Mail sprengen, hier ALLE relevanten Passagen zu zitieren.
Dieser Tenor zieht sich durch alle dort befindlichen Unterlagen, die ich mir durchgelesen habe. Das Ziel ist stets die Entwidmung von Bahnanlagen bzw. die städtebauliche Entwicklung (= Bebauung) von Bahnflächen trotz bestehender Widmung, aber nicht die Entwicklung von Bahnverkehr auf bestehenden, wenig genutzten Bahnanlagen wie die der Wiehltalbahn.
Selbst beim besten Willen gelingt es mir nicht, aus der Einbindung dieser „Bahnflächenentwicklungsgesellschaft“ in die Gespräche etwas positives für die Ziele unseres Vereins abzuleiten.
Meiner Meinung nach ist hier nicht Euphorie, sondern eher größte Vorsicht und Wachsamkeit geboten!
Wenn ich mich nicht irre, haben wir ja bereits in Sachen „Halle Jaeger“ gesehen, wie gut die Gegenseite die Hinhaltetaktik beherrscht, um uns so einzulullen, damit wir dann möglichst Fristen versäumen und „der Zug dann endgültig abgefahren ist“...
Meines Erachtens ist die BEG nicht mit eingebunden worden, um uns dabei zu helfen, unsere Ziele zu verwirklichen, sondern einzig und allein, um den Kommunen dabei zu helfen, unseren Förderkreis und die Wiehltalbahn doch noch irgendwie endgültig loszuwerden!
Also:
Vorsicht – you have been warned!!!
Regards,
D. Zirpel, Waldbröl
Liebe Wiehltalbahner,
Zunächst möchte ich allen ein frohes und erfolgreiches, neues Jahr wünschen, vor Allem aber Gesundheit!
Nun zum eigentlichen Anliegen dieser Mail:
Bereits auf der Mitgliederversammlung am 07.12. ist ja die Haushaltsrede von Wiehls Bürgermeister Stücker und die Einbindung der sogenannten „BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW (BEG)“ in die Gespräche angesprochen worden.
Schon an diesem Abend fragte ich mich, was denn „Bahnflächenentwicklungsgesellschaft“ bedeuten mag und welchen Zielen diese Gesellschaft dient.
Kannte ich doch bereits Begriffe wie „Flächenentwicklung“ und „Stadtentwicklung“ – nur leider hatten die absolut nichts mit Reaktivierung oder Weiterentwicklung von Eisenbahn-Infrastruktur zu tun.
Mittlerweile habe ich mal etwas recherchiert, was das denn für eine Gesellschaft ist. Dazu habe ich mich auf deren Webseite umgeschaut (https://www.beg-nrw.com/) und mir auch die dort verlinkten Unterlagen (https://www.beg-nrw.com/info-galerie/publikationen-download/) weitgehend durchgelesen.
Leider hat dies nicht dazu geführt, das Unbehagen, welches mich beschlich, als ich den Namen „Bahnflächenentwicklungsgesellschaft“ erstmalig hörte, zu zerstreuen, sondern hat dieses eher verstärkt.
Lässt der Titel „Leitfaden zur Aktivierung gewidmeter Bahnflächen und Empfangsgebäude“ noch hoffen, dass es hierbei um die „(Re-)Aktivierung gewidmeter Bahnflächen und Empfangsgebäude“ gehen könnte, schafft hier eigentlich bereits der nächste Satz unten auf derselben Seite dieses „Leitfadens“ gnadenlos Klarheit:
„Bahnflächen zur Stadt machen“
Bereits im Vorwort zu diesem Leitfaden heißt es dann weiter:
„Der Leitfaden zur Aktivierung gewidmeter Bahnflächen und Empfangsgebäude richtet sich an alle Städte und Gemeinden, die eine Entwicklung entbehrlicher Bahnareale betreiben.“
Im nächsten Absatz heißt es dann gar:
„Da die kommunalen und die bahnseitigen Zuständigkeitsbereiche zwei unterschiedlichen Rechtsregimen unterliegen, die sich - nach bisheriger Auffassung - nicht gegenseitig überlagern können, waren Interessenskollisionen vorprogrammiert und städtebaulich sinnvolle Entwicklungen konnten oftmals nicht umgesetzt werden.“
Das erinnerte mich dann sofort an die Äußerungen aus Wiehl (war es Becker-Bloningen oder die Wiehler CDU?) zu den damaligen Gerichtsverfahren, in denen es sinngemäß hieß, daß es ja wohl nicht angehen könne, das uraltes Bahnrecht moderne Stadtentwicklung verhindert. Leider kann ich den genauen Wortlaut dieser Kommentare von damals nicht verlinken, da das Inhalte unserer ganz alten Webseite sind und der Zugriff darauf wegen der Hacker-Atacken und schädlicher Skripte von unserem Provider unterbunden wurde.
Weiter heißt es dann in diesem „Leitfaden“:
„Zwar sollte grundsätzlich die Entwidmung der Bahnliegenschaften angestrebt werden, wenn diese nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigt werden, für eine optimale Standortnutzung und –entwicklung sind aber vielfach auch Liegenschaften einzubeziehen, die in Teilen nach wie vor bahnbetriebsnotwendig sind und daher gewidmet bleiben müssen. ... Intention des Forums, der BEG und des MSWKS ist, den erheblichen Handlungsdruck in den Gemeinden abzubauen und ihnen zur Realisierung städtebaulich und wirtschaftlich sinnvoller Nutzungen auf entbehrlichen Bahnliegenschaften kurzfristig pragmatische und zeitnah umzusetzende Lösungen auf der Basis der geltenden Rechtslage anbieten zu können.
...
Das BMVBW und das EBA haben die Position des Forums aufgegriffen und - angestoßen durch die gemeinsame Diskussion - eine entsprechende Handlungsdirektive verfasst, nach der in Standardfällen regelmäßig zu verfahren ist. Diese Präsidialverfügung ist bundesweit an alle Außenstellen des EBA als verbindliche Handlungsanweisung ergangen und regelt sowohl das Entwidmungsverfahren als auch die Überlagerung weiterhin gewidmeter Liegenschaften mit anderen städtebaulichen Nutzungen.
...
Diese Selbstbindung des EBA ... hat zudem als Anlage 5 Eingang in die Präsidialverfügung gefunden und ist somit Teil der selbstverpflichtenden Bindung des EBA geworden. Gemeinden wie EBA bietet sich somit dieselbe Grundlage und dasselbe Grundverständnis.
...
Leitfaden und Präsidialverfügung eröffnen für die Gemeinden nunmehr die Perspektive, die Bahnliegenschaften - trotz der Betriebsnotwendigkeit von Teilbereichen und der daraus resultierenden Widmung - in die Stadtentwicklung einzubinden.“
Ebenfalls aufschlussreich finde ich den Titel dieser dort downloadbaren Broschüre:
„Broschüre: BahnRadwege-Land Nordrhein-Westfalen. Best Practice und Handlungsprogramm AlleenRadwege auf stillgelegten Bahnstrecken in NRW (2010)“
Die hier angeführten Beispiele sollen erstmal reichen, meine Bedenken zu untermauern – es würde definitiv den Rahmen dieser Mail sprengen, hier ALLE relevanten Passagen zu zitieren.
Dieser Tenor zieht sich durch alle dort befindlichen Unterlagen, die ich mir durchgelesen habe. Das Ziel ist stets die Entwidmung von Bahnanlagen bzw. die städtebauliche Entwicklung (= Bebauung) von Bahnflächen trotz bestehender Widmung, aber nicht die Entwicklung von Bahnverkehr auf bestehenden, wenig genutzten Bahnanlagen wie die der Wiehltalbahn.
Selbst beim besten Willen gelingt es mir nicht, aus der Einbindung dieser „Bahnflächenentwicklungsgesellschaft“ in die Gespräche etwas positives für die Ziele unseres Vereins abzuleiten.
Meiner Meinung nach ist hier nicht Euphorie, sondern eher größte Vorsicht und Wachsamkeit geboten!
Wenn ich mich nicht irre, haben wir ja bereits in Sachen „Halle Jaeger“ gesehen, wie gut die Gegenseite die Hinhaltetaktik beherrscht, um uns so einzulullen, damit wir dann möglichst Fristen versäumen und „der Zug dann endgültig abgefahren ist“...
Meines Erachtens ist die BEG nicht mit eingebunden worden, um uns dabei zu helfen, unsere Ziele zu verwirklichen, sondern einzig und allein, um den Kommunen dabei zu helfen, unseren Förderkreis und die Wiehltalbahn doch noch irgendwie endgültig loszuwerden!
Also:
Vorsicht – you have been warned!!!
Regards,
D. Zirpel, Waldbröl
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