[sfv-rundmail] 1.7.2017
1. Fernleitungsboom wegen 9% Eigenkapitalrendite
2. Angebliche Erfolge der Energiewende - ein potemkinsches Dorf
3. Mieterstromgesetz wird wenig Investitionsschub bringen
4. Eckpunkte zum Mieterstromgesetz
5. Karikatur des Monats Juli
6. Solarstromerträge eintragen
1. Fernleitungsboom wegen 9% Eigenkapitalrendite
Fernleitungen sind ungeeignet zum Ausgleich fluktuierender Erneuerbarer Energien, doch derzeit 9,05 Prozent Eigenkapitalrendite für neue Stromnetze treiben den Ausbau voran.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland sieht mit Sorge, dass die Bundesregierung die Umstellung der Energieversorgung auf 100 Prozent Erneuerbare Energien durch den unnötigen Bau von Fernübertragungsleitungen verzögert und verteuert.
Bisher gab es eine regierungsseitig zugesagte Eigenkapitalrendite von 9,05 Prozent, die ab 2019 auf immer noch beachtliche 6,91 Prozent herabgesetzt werden wird. Unter der Verlockung solch außergewöhnlich hoher Renditen sind die vier Gebietsmonopolisten Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW brennend daran interessiert, neue - auch aufwendige und sogar unnötige - Übertragungsleitungen zu errichten.
Das vorgeschobenes Hauptargument der Übertragungsnetzbetreiber - ihre Story - lautet, man brauche solche Übertragungsleitungen "für die Energiewende", nämlich um einen Ausgleich zwischen Regionen zu schaffen, in denen Wind- und Solaranlagen bereits abgeregelt werden müssen, mit anderen Regionen, in denen zu wenig Erneuerbare Energie zur Verfügung steht.
Der erste Anschein scheint den Übertragungsnetzbetreibern Recht zu geben. Doch ihre "Story" stimmt nicht. Lesen Sie hierzu den Beitrag
http://www.sfv.de/artikel/fernleitungen_ungeeignet_zum_ausgleich_fluktuierender_erneuerbarer_energien.htm
(von Wolf von Fabeck)
2. Angebliche Erfolge der Energiewende - ein potemkinsches Dorf
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim BMWi, SPD, eröffnete die gestrige 2./3. Lesung im Bundestag zum Mieterstromgesetz mit folgenden Worten:
1. Fernleitungsboom wegen 9% Eigenkapitalrendite
2. Angebliche Erfolge der Energiewende - ein potemkinsches Dorf
3. Mieterstromgesetz wird wenig Investitionsschub bringen
4. Eckpunkte zum Mieterstromgesetz
5. Karikatur des Monats Juli
6. Solarstromerträge eintragen
1. Fernleitungsboom wegen 9% Eigenkapitalrendite
Fernleitungen sind ungeeignet zum Ausgleich fluktuierender Erneuerbarer Energien, doch derzeit 9,05 Prozent Eigenkapitalrendite für neue Stromnetze treiben den Ausbau voran.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland sieht mit Sorge, dass die Bundesregierung die Umstellung der Energieversorgung auf 100 Prozent Erneuerbare Energien durch den unnötigen Bau von Fernübertragungsleitungen verzögert und verteuert.
Bisher gab es eine regierungsseitig zugesagte Eigenkapitalrendite von 9,05 Prozent, die ab 2019 auf immer noch beachtliche 6,91 Prozent herabgesetzt werden wird. Unter der Verlockung solch außergewöhnlich hoher Renditen sind die vier Gebietsmonopolisten Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW brennend daran interessiert, neue - auch aufwendige und sogar unnötige - Übertragungsleitungen zu errichten.
Das vorgeschobenes Hauptargument der Übertragungsnetzbetreiber - ihre Story - lautet, man brauche solche Übertragungsleitungen "für die Energiewende", nämlich um einen Ausgleich zwischen Regionen zu schaffen, in denen Wind- und Solaranlagen bereits abgeregelt werden müssen, mit anderen Regionen, in denen zu wenig Erneuerbare Energie zur Verfügung steht.
Der erste Anschein scheint den Übertragungsnetzbetreibern Recht zu geben. Doch ihre "Story" stimmt nicht. Lesen Sie hierzu den Beitrag
http://www.sfv.de/artikel/fernleitungen_ungeeignet_zum_ausgleich_fluktuierender_erneuerbarer_energien.htm
(von Wolf von Fabeck)
2. Angebliche Erfolge der Energiewende - ein potemkinsches Dorf
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim BMWi, SPD, eröffnete die gestrige 2./3. Lesung im Bundestag zum Mieterstromgesetz mit folgenden Worten:
"„Die Legislaturperiode geht zu Ende. Es ist vielleicht die Zeit, aus energiepolitischer Sicht zurückzublicken. Ich denke, wir haben für die Energiewende in Deutschland, für eine saubere, sichere, aber auch kostengünstige Energieversorgung viel erreicht. Die Energiewende steht auf rechtlich und ökonomisch sicherem Grund..“"
Sie lesen richtig! Beckmeyer sagte : ?auf sicherem Grund?.“ Offensichtlich schwebt er über dem Boden der Tatsachen. Das ist Volksverdummung aller erster Güte: Energiepolitik und Meinungsbildung, bei der die Fakten ausgeblendet werden.
Richtig wäre gewesen:
Sie lesen richtig! Beckmeyer sagte : ?auf sicherem Grund?.“ Offensichtlich schwebt er über dem Boden der Tatsachen. Das ist Volksverdummung aller erster Güte: Energiepolitik und Meinungsbildung, bei der die Fakten ausgeblendet werden.
Richtig wäre gewesen:
Seit Jahren arbeitet die Schwarz-Rote Bundesregierung daran, den Ausbau der Erneuerbaren einzudampfen, damit Kohle- und Atomstromer noch lange absahnen können. Schlecht nur, dass Wissenschaftlern und vielen sonst rechnerisch Begabten klar ist, dass die Pariser Klimaschutzziele mit diesem Ausbautempo der Erneuerbaren niemals(!) zu erreichen sind. Sogar international gab es an der deutschen Deformierung der Energiewende wiederholt Kritik.
Wie sieht es in Deutschland tatsächlich aus:
Beispiel 1 - Solarenergie:
Wie sieht es in Deutschland tatsächlich aus:
Beispiel 1 - Solarenergie:
Der solare Zubau sank dramatisch von über 7 GW (2012) auf 1 GW/a im Jahr 2015. Auch im letzten Jahr blieb er auf diesem niedrigen Niveau. Die Solarbranche stürzte mit Schwarz/Gelb und Schwarz/Rot in ihre größte Krise. Die Zahl der Arbeitsplätze verringerte sich seit 2012 um über 70 Prozent. Die Installateure versuchen sich mit nicht-solaren Arbeiten über die Zeit zu retten.
Dass erst vor wenigen Wochen der ehemals große Solarzellenhersteller Solarworld in Insolvenz ging, sollte auch Staatssekretär Beckmann zugetragen worden sein.
Beispiel 2 - Bürgerenergiewende:
Dass erst vor wenigen Wochen der ehemals große Solarzellenhersteller Solarworld in Insolvenz ging, sollte auch Staatssekretär Beckmann zugetragen worden sein.
Beispiel 2 - Bürgerenergiewende:
Seit 2014 müssen sich Investoren in einem rechtlichen Nebelwald bewegen und hoffen, dort wieder sicher herauszufinden. Warum? Es gibt kaum mehr eine gesetzliche Vorschrift, zu der es keine Ausnahmeregeln gibt. Statt Finanzierungssicherheit werden rechtliche und wirtschaftliche Fallstricke geboten. Bürokraten und Korinthenkacker feiern fröhliche Urständ.
Auch im Fall des gestern beschlossenen Mieterstromgesetzes gehen Experten schon jetzt von dessen Energiewende-Wirkungslosigkeit aus. Statt freier Fahrt für Mieterstrom gibt es die bekannte hektische Degressionen der Fördersätze, die Verschlechterung gegenüber der solaren Eigenversorgung und die sinnwidrigen Zubaugrenzen für Mieterstromanlagen.
Ja: –Zubaugrenzen und die Angst vor Überförderung sind weiterhin die Leitplanken der Schwarz/Roten Energiepolitik. Herr Beckmeyer, es gibt wirklich keinen Grund, sich in Sachen Energiewende zu beweihräuchern. Glauben Sie, die Bevölkerung damit einlullen zu können?
Bald ist Bundestagswahl: Wir werden sehen.
Auch im Fall des gestern beschlossenen Mieterstromgesetzes gehen Experten schon jetzt von dessen Energiewende-Wirkungslosigkeit aus. Statt freier Fahrt für Mieterstrom gibt es die bekannte hektische Degressionen der Fördersätze, die Verschlechterung gegenüber der solaren Eigenversorgung und die sinnwidrigen Zubaugrenzen für Mieterstromanlagen.
Ja: –Zubaugrenzen und die Angst vor Überförderung sind weiterhin die Leitplanken der Schwarz/Roten Energiepolitik. Herr Beckmeyer, es gibt wirklich keinen Grund, sich in Sachen Energiewende zu beweihräuchern. Glauben Sie, die Bevölkerung damit einlullen zu können?
Bald ist Bundestagswahl: Wir werden sehen.
http://www.abgeordnetenwatch.de/uwe_beckmeyer-778-78023.html
(von Susanne Jung)
3. Mieterstromgesetz wird wenig bewirken
Mit dem am 29.6.17 im Deutschen Bundestag verabschiedeten Mieterstromgesetz hat die Bundesregierung wieder einmal eine wichtige Chance zur Beschleunigung der Energiewende verpasst. Anscheinend wollte sie diese Chance nicht nutzen.
Die zahlreichen Dach- und Fassadenflächen auf Mietshäusern werden auch zukünftig nicht mit Solarstromanlagen belegt werden. Die Höhe der Mieterstromvergütung ist zu gering und die EEG-Umlagepflicht auf Drittversorgung mit EE-Strom bleibt als wirtschaftliche und bürokratische Investitionsbremse vollumfänglich bestehen. Im Gegensatz zu denjenigen, die den Solarstrom als Eigenerzeuger selbst verbrauchen können, müssen Mieter für Solarstrom weiterhin die volle EEG-Umlage zahlen. Diese Regelung ist ungerecht und investitionshemmend.
Hinzu kommen unverhältnismäßig hohe Degressionen der beschlossenen Mieterstrom-Vergütungssätze, die zeitintensive Projekt-Planungsphasen bei Wohnungsbaugesellschaften und Gemeinschaftsanlagen vor kalkulatorische Probleme stellen.
Offensichtlich verfolgt die Bundesregierung weder das Ziel, die Energiewende schnellstmöglich voranzubringen, noch sollen alle Bürger an den Kostensenkungspotentialen der erneuerbaren Energien partizipieren. Das der Öffentlichkeit gebetsmühlenartig präsentierte Bekenntnis der Bundesregierung zu den Beschlüssen des Pariser Klimaschutzabkommen verkommt zur Worthülse.
Mehrere, dem Klimaschutz verbundene Nichtregierungs-Organisationen (u.a. das Bündnis Bürgerenergie e.V., die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Die Freunde für Prokon e.V. und der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme davor gewarnt, dass das Gesetz in wesentlichen Teilen ein Investitions-Verhinderungsgesetz für Erneuerbare-Energien im Mieterstrombereich wird, wenn die klimapolitischen Fördernotwendigkeiten ebenso missachtet werden wie die Grundprinzipien der Gleichbehandlung von Mietern und Hauseigentümern. Unsere vorgelegte Kurzstellungnahme finden sie unter
http://www.sfv.de/pdf/Tischvorlage_zur_Oeffentlichen_Anhoerung_des_Mieterstromgesetz.pdf
von Susanne Jung)
4. Eckpunkte des Mieterstromgesetzes
Beschluss zum Mieterstromgesetz am 29.06.2017:
Bt-Drs. 18/12988 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/129/1812988.pdf
Alle, dem Deutschen Bundestag vorgelegten Dokumente finden Sie unter
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw20-de-mieterstrom/505130
** Förderbedingungen
- nur für neu installierte Solarstrom-Mieterstromanlagen bis insgesamt 100 kW
- Anspruch auf eine Vergütung in Abhängigkeit zur Anlagengröße
- Berechnung: Abzug von 8,5 Ct/kWh vom anzulegenden Wert der Solarstromvergütung nach § 48 (2) EEG 2017 (derzeit 2,75 bis 3,8 Ct/kWh, in Abhängigkeit zur Anlagengröße)
(von Susanne Jung)
3. Mieterstromgesetz wird wenig bewirken
Mit dem am 29.6.17 im Deutschen Bundestag verabschiedeten Mieterstromgesetz hat die Bundesregierung wieder einmal eine wichtige Chance zur Beschleunigung der Energiewende verpasst. Anscheinend wollte sie diese Chance nicht nutzen.
Die zahlreichen Dach- und Fassadenflächen auf Mietshäusern werden auch zukünftig nicht mit Solarstromanlagen belegt werden. Die Höhe der Mieterstromvergütung ist zu gering und die EEG-Umlagepflicht auf Drittversorgung mit EE-Strom bleibt als wirtschaftliche und bürokratische Investitionsbremse vollumfänglich bestehen. Im Gegensatz zu denjenigen, die den Solarstrom als Eigenerzeuger selbst verbrauchen können, müssen Mieter für Solarstrom weiterhin die volle EEG-Umlage zahlen. Diese Regelung ist ungerecht und investitionshemmend.
Hinzu kommen unverhältnismäßig hohe Degressionen der beschlossenen Mieterstrom-Vergütungssätze, die zeitintensive Projekt-Planungsphasen bei Wohnungsbaugesellschaften und Gemeinschaftsanlagen vor kalkulatorische Probleme stellen.
Offensichtlich verfolgt die Bundesregierung weder das Ziel, die Energiewende schnellstmöglich voranzubringen, noch sollen alle Bürger an den Kostensenkungspotentialen der erneuerbaren Energien partizipieren. Das der Öffentlichkeit gebetsmühlenartig präsentierte Bekenntnis der Bundesregierung zu den Beschlüssen des Pariser Klimaschutzabkommen verkommt zur Worthülse.
Mehrere, dem Klimaschutz verbundene Nichtregierungs-Organisationen (u.a. das Bündnis Bürgerenergie e.V., die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Die Freunde für Prokon e.V. und der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme davor gewarnt, dass das Gesetz in wesentlichen Teilen ein Investitions-Verhinderungsgesetz für Erneuerbare-Energien im Mieterstrombereich wird, wenn die klimapolitischen Fördernotwendigkeiten ebenso missachtet werden wie die Grundprinzipien der Gleichbehandlung von Mietern und Hauseigentümern. Unsere vorgelegte Kurzstellungnahme finden sie unter
http://www.sfv.de/pdf/Tischvorlage_zur_Oeffentlichen_Anhoerung_des_Mieterstromgesetz.pdf
von Susanne Jung)
4. Eckpunkte des Mieterstromgesetzes
Beschluss zum Mieterstromgesetz am 29.06.2017:
Bt-Drs. 18/12988 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/129/1812988.pdf
Alle, dem Deutschen Bundestag vorgelegten Dokumente finden Sie unter
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw20-de-mieterstrom/505130
** Förderbedingungen
- nur für neu installierte Solarstrom-Mieterstromanlagen bis insgesamt 100 kW
- Anlagen müssen in, an und auf Wohngebäuden installiert sein
- Anspruch nur dann, wenn der Strom nicht durch ein öffentliches Netz geleitet wurde und innerhalb des Gebäudes oder Nebengebäudes im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang verbraucht wird
- mindestens 40 % der Fläche des Gebäudes muss zu Wohnzwecken genutzt werden
- Erfassung des gelieferten Mieterstroms mit Messtechnik nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes
- Zubaudeckel von 500 MW / Jahr
** Förderanspruch
** Förderanspruch
- Anspruch auf eine Vergütung in Abhängigkeit zur Anlagengröße
- Berechnung: Abzug von 8,5 Ct/kWh vom anzulegenden Wert der Solarstromvergütung nach § 48 (2) EEG 2017 (derzeit 2,75 bis 3,8 Ct/kWh, in Abhängigkeit zur Anlagengröße)
- Degression des Förderanspruchs nach § 49 EEG 2017 ** EEG-Umlage
- für den an Mieter gelieferten Strom wird unabhängig von der Größe der Anlage weiterhin die volle EEG-Umlage fällig
** Weiter Regelungen
** Weiter Regelungen
- Pflicht zur Stromkennzeichnung "Mieterstrom, finanziert aus der EEG-Umlage"
- Abschluss eines Mieterstromvertrags, unabhängig vom Mietvertrag des Wohngebäudes
- Strom darf höchstens 75 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs betragen
Das Mieterstromgesetz wird am Tag seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Alle Informationen sind ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit.
5. Unsere Karikatur des Monats Juli
Finden Sie unter http://www.sfv.de/fotos/l/Juli17.jpg
oder auf Facebook unter
https://www.facebook.com/sfv.de/
Bei Gefallen bitte weiterverbreiten.
6. Solarstromerträge des Monats Juni ablesen und eintragen
Bitte lesen Sie heute Ihren PV-Einspeisezähler ab und tragen den Stromertrag Ihrer Solaranlage für März 2017 unter http://www.pv-ertraege.de/pvdaten/sfvpv_ertragserfassung.html in die SFV-Ertragsdatenbank ein.
Sollten Sie Ihre PV-Anlage noch nicht bei uns angemeldet haben, so können Sie dies gerne nachholen. Nach der Anmeldung und Ertragsdateneingabe ist ein direkter Vergleich der Erträge Ihrer Solarstromanlage mit den durchschnittlichen regionalen oder auch bundesweiten Stromerträgen möglich.
Teilausfälle Ihrer PV-Anlage können Sie so schnell erkennen. Die Teilnahme an unserer SFV-Ertragsdatenaufnahme ist kostenfrei und unverbindlich. Die Anmeldung erfolgt unter
http://www.pv-ertraege.de/pvdaten/sfvpv_anmeldung.html
Sie erhalten dann von uns per E-Mail eine Anlagennummer und ein Kennwortzugeschickt. Dann können Sie Ihre Monatserträge eingeben.
Fragen zur Ertragsdatenbank können Sie über die Internetseite stellen.
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
Das Mieterstromgesetz wird am Tag seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Alle Informationen sind ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit.
5. Unsere Karikatur des Monats Juli
Finden Sie unter http://www.sfv.de/fotos/l/Juli17.jpg
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https://www.facebook.com/sfv.de/
Bei Gefallen bitte weiterverbreiten.
6. Solarstromerträge des Monats Juni ablesen und eintragen
Bitte lesen Sie heute Ihren PV-Einspeisezähler ab und tragen den Stromertrag Ihrer Solaranlage für März 2017 unter http://www.pv-ertraege.de/pvdaten/sfvpv_ertragserfassung.html in die SFV-Ertragsdatenbank ein.
Sollten Sie Ihre PV-Anlage noch nicht bei uns angemeldet haben, so können Sie dies gerne nachholen. Nach der Anmeldung und Ertragsdateneingabe ist ein direkter Vergleich der Erträge Ihrer Solarstromanlage mit den durchschnittlichen regionalen oder auch bundesweiten Stromerträgen möglich.
Teilausfälle Ihrer PV-Anlage können Sie so schnell erkennen. Die Teilnahme an unserer SFV-Ertragsdatenaufnahme ist kostenfrei und unverbindlich. Die Anmeldung erfolgt unter
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Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
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SFV bei Twitter: @sfv_de
https://www.facebook.com/sfv.de
Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr
*Mitglied im SFV werden?*
http://www.sfv.de/lokal/mails/infos/beitritt.htm
*Finanzielle Unterstützung des SFV?*
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