Im Vorfeld der Beschlussfassung des neuen Raumordnungsgesetzes durch den Bundesrat sehen der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Allianz pro Schiene und DIE GÜTERBAHNEN erheblichen Nachbesserungsbedarf, vor allem in den Bereichen Planungsbeschleunigung und Schienenanbindung. Die Verbände teilen grundsätzlich die Zielsetzung der Gesetzesinitiative. „Doch aus unserer Sicht wird diese bislang in drei Punkten nicht gerecht: „Erstens fehlt eine ausreichende Berücksichtigung der Schienenanbindung bei Gewerbe- und Industriegebieten und ihre Priorisierung als zentraler Verknüpfungsfaktor, zweitens bleibt es bei zeitaufwändigen Doppelprüfungen bei der Unterlagenerstellung und den Umweltauswirkungen und drittens fehlt der Entfall der Befugnis der Behörde, die Raumverträglichkeitsprüfung als eigenständiges Verfahren einzuleiten. Wir zweifeln, ob so ein Beitrag zur angestrebten Halbierung der Verfahrensdauer erreicht werden kann“, erklärte VDV-Vizepräsident Joachim Berends.
Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN: „Mehr als fünf Jahre haben wir nun auf das Ergebnis der Prüfung gewartet, ‚ob analog zu anderen Staaten und zur Straßenanbindung für aufkommensstarke Standorte bereits im Planungs-/Umweltrecht die Anbindung an die Schiene verbindlich gefordert werden kann.‘ So steht es zwar im 2017 verabschiedeten Masterplan Schienengüterverkehr, aber es findet sich nichts dazu im Raumordnungsgesetz. Weiterhin bekommt jedes neue Gewerbegebiet automatisch einen Straßenanschluss von der öffentlichen Hand, aber keinen Schienenanschluss. So werden Logistikstrukturen in Asphalt gegossen und die klimafreundliche Schiene geschwächt. Der Bundesrat sollte das Gesetz ablehnen und eine Änderung durch den Bundestag erwirken, um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung wiederherzustellen.“
Dirk Flege, Geschäftsführer der gemeinnützigen Allianz pro Schiene: „Die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung versprochen, deutlich mehr Geld in Schieneninfrastruktur als in neue Straßen zu investieren. Bei der Anbindung neuer Gewerbegebiete macht die Ampelkoalition aber weiter wie bisher: der Straßenanschluss wird zu 100 Prozent aus Steuergeld bezahlt, der Schienenanschluss wird nicht einmal obligatorisch geprüft und muss mit Privatgeld und bürokratischen Anträgen kofinanziert werden. Das zementiert die Abhängigkeit vom Lkw und passt überhaupt nicht zu den verkehrspolitischen Zielen der Bundesregierung und den klimapolitischen Herausforderungen.“
Der Branchenverband VDV hatte bereits im Juni zum Referentenentwurf Stellung genommen. Der Bundesrat berät gegenwärtig zum Beschluss des Bundeskabinettes zum Raumordnungsänderungsgesetz. Nach dem Beschluss des Bundesrates wird dieser im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dem Bundestag zugeleitet.
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