Neuer Eilantrag zum ESM gegen Ratifizierung des ESM durch Menschen- und Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing.

Sie reicht damit ihren 29. Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein.


Hintergrund sind neu aufgetauchte Beweismittel, daß der IWF gegen Völkerrecht und Menschlichkeit verstößt. Angeklagt werden in einer griechischen Klage Bundeskanzlerin Merkel, der Bundesfinanzminister Schäuble, Präsident der Europäischen Kommission Barroso, Geschäftsführerin des Internationalen Währungsfonds (IWF) Lagarde, EU-Präsident Van Rompuy
Zitat aus dem Eilantrag Hassel-Reusings:
…Der Beschwerdeführerin liegen seit der letzten Woche entscheidende neue Beweismittel vor. Es handelt es sich um eine Strafanzeige von einem ehemaligen Nea Democratica – Abgeordneten und von mehreren bekannten Journalisten wegen des Verdachts des Verbrechens an der Menschlichkeit (Art. 7 Römisches Statut des IStGH) aus Juli 2012. Und der Beschwerdeführerin liegen umfangreiche Aussagen eines hochrangigen ehemaligen IWF-Mitarbeiters mit einem Umfang von über 100 Seiten vor…” Zitat Ende



Die Klägerin wies das Bundesverfassungsgericht in ihrer Klageschrift, als auch in Informationsschreiben vor der Beschlußfassung des Bundesverfassungsgerichtes in ihren nicht behandelten 28 Eilanträgen am 12.09.2012, auf diese Zustände hin. Nun sind sie beweisbar und es ist ein Gerichtsverfahren in Den Haag anhängig. Darauf begründet sich ihr neuerlicher 29. Eilantrag auf Rückstellung einer Ratifizierung des ESM – Vertrags.
Da dieser durch Hinterlegung der Urkunde in Brüssel erst als ratifiziert gelten wird, ist hier durch Anordnung des Bundesverfassungsgerichts eine Rückholung und ein Vorbehalt so lange möglich, bis die Ratifizierung vollzogen worden ist.
Es ist noch nicht alle Tage Abend und es bleibt abzuwarten, ob die Richter des Bundesverfassungsgerichts sich über das vorliegende Beweismaterial hinwegsetzen wollen. Denn, wenn das passiert, dann gibt das Bundesverfassungsgericht, als Hüter der Grundrechte und des Grundgesetzes höchst selbst unsere eigenen Grundrechte auf. Das wäre ein ganz bewußt unterstützter Putsch gegen die Grundordnung dieses Landes und zwar im Verbund mit den Beklagten in Den Hag vorm internationalem Gerichtshof.
 
Zitat aus der Klageschrift
( Klage IGH Den Haag engl. pdf ):
 
"FOR THE INITIATION OF A PROPRIO MOTU INVESTIGATION AGAINST
  1. Christine Madeleine Odette Lagarde, Managing Director of the International Monetary Fund
  2. Angela Dorothea Merkel, Chancellor of Germany
  3. Wolfgang Schäuble, Federal Minister of Finance of Germany
  4. José Manuel Durão Barroso, President of the European Commission
  5. Herman Achille Van Rompuy, President of the European Council"
 
Dazu schaue man gern mal hier hinein, mit wem der Bundesverfassungsrichter und Präsident 2. Senat, Prof. Voßkuhle zusammen im Kuratorium der Freiburger Universitätsstiftung sitzt. Auch da findet man alte Bekannte wieder…
Bilden Sie sich bitte Ihre eigene Meinung dazu. – Erst kürzlich flog ja auf, daß jener Bundesverfassungsrichter, welcher für die Auswahl und Vorbereitung der Verfahren zum ESM zuständig ist (Bundesverfassungsrichter Prof. Peter Michael Huber), bis vor kurzem (“seit Mai oder Juni 2012″ O-Ton Mehr Demokratie e.v.) im Kuratorium des Massen- statt Klassenklägers gesessen hat. Durch die Presse ging der Eilantrag zu seiner Befangenheit.
Zitat Aus dem jetzt 29. Eilantrag der Menschen- und Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing, und damit kristallisiert sich nun langsam die wahre Klasse der Aufmerksamkeit für unsere Grundrechte heraus:
 
"Betreff:
-am 30.06.2012 eingegangene Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmungsgesetze zum Fiskalpakt, zur „kleinen Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV), zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie das ESMFinG, das Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und gegen das StabMechG (2. Änderungsfassung)
-am 06.04.2012 eingegangene Verfassungsbeschwerde gegen das StabMechG (1. Änderungsfassung)
-am 29.05.2010 eingegangene Verfassungsbeschwerde gegen das StabMechG (ursprüngliche Fassung)
Aktenzeichen: 2 BvR 710/12 und 2 BvR 1445/12
Bezug:
-neue Eilanträge auf einstweilige Anordnung
-neue belastende Beweismittel zu strafrechtlichen Inhalten der „Praxis“ des IWF
-vorliegende Strafanzeige gem. Art. 7 Römisches Statut des IstGH
-akut drohende Nichtigwerdung des AEUV wegen Unvereinbarkeit von Art. 136 Abs. 3 AEUV mit „ius cogens“ 26.09.2012"
 
Zum Weiterlesen wird weiter unten der gesamte Eilantrag Weiterverteilen verlinkt.

Bitte sorgen Sie für eine möglichst weite Verbreitung der Information, wenn Ihnen Ihre Freiheiten wichtig sind.
Das ist die wohl letzte Chance, daß man effektiv noch etwas machen kann. Gibt das Bundesverfassungsgericht seine Postitionen als Hüter des Grundgesetzes und nimmt es diesen ihm zugespielten Ball der Klägerin Hassel-Reusing nicht auf, dann ist der ESM so gut wie durch. Das wäre ein Verrat an unserem Volk.
Will das Bundesverfassungsgericht wirklich vor der Geschichte als Verräter unseres Volkes oder Steigbügelhalter der EU-Diktatur dastehen? Es bleibt hoch interessant und über eines können wir getrost sicher sein, daß die Geschichte eines Tages Richter spielen wird. Es liegen alle Informationen und alle Fallstricke dieses ESM Vertrages vor. Niemand wird sich hinter dem Spruch verstecken können, er hätte von nichts gewußt….
 
Bleibt zu hoffen, daß sich das Bundesverfassungsgericht in letzter Sekunde noch besinnen mag. Der “Deutsche Richterbund” hat seinerseits erkannt, daß der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts am 12.09.2012 gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Nun, mal sehen wie es weiter geht.
Aus der Geschichte lernen! Wir haben gelernt aufmerksam und wachsam zu sein.
Unten die Dokumente zum download abgelegt.
 
Sie wollen sich gerne mit der Klage Hassel-Reusings gegen die ESM – Monsterbank solidarisieren?
 
 
 
Dokumente:
  • Eilantrag als MP3 Datei zum später hören, wie gewohnt mit der Stimme der Dame Anonymus (wird nachgereicht)
 
weitere Informationen:


Rechtsbehelf:
 
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