Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html
Von Felix Staratschek
---Kommentar zum Urteil
---Kommentierte Rundmail des ÖDP- Bundesvorstandes, die vor dem Urteil versandt wurde
Die Richter von Karlruhe haben gesprochen, der ESM ist ihrer Meinung nach "wahrscheinlich" zulässig, Bundespräsident Gauck darf unterschrieben, wenn ein paar Kleinigkeiten ergänzt werden. Ohne Zustimmung des Bundestages darf Deutschland nicht für mehr als 192 Milliarden Euro haften. Und es muss Transparenz des ESM gegenüber dem Bundestag geben. Inwieweit das Wissen dann an das Volk, den Souverän, weiter gegeben werden darf, darüber habe ich nichts gehört. Das Urteil gilt zwar nur für die Einstweiligen Anordnungen - eine Hauptverhandlung folgt noch - , aber da es die Ratifikation erlaubt, frage ich mich, was das spätere Haupturteil noch bewegen soll?!? Die Frage ist, wie schnell es gelingt, die Forderungen des Verfassungsgericht verbindlich in den ESM einzubauen? (Anmerkung vom 27.10.12: Es ist erstaunlich, wie schnell Bundespräsident Gauck hier unterschrieben hat, ohne dass man die Debatte über die Umsetzung der BVG- Auflagen oder auch nur die Umsetzung bereits mitbekommen hat!) Aber das kann ja auf einem Treffen der Regierungschef nachgeregelt werden mit anschließender Abstimmung bei den Parlamenten der EURO- Staaten. Bei der Erwartung, wenigstens 192 Mrd. Euro aus Deutschland verfügbar zu machen, werden die anderen Partner diese Kröte wohl mit Genuss schlucken.
Ich habe ja nichts dagegen, anderen Ländern zu helfen. Aber hilft dieses Geld wirklich anderen Ländern, oder ist das nur eine Garantie an die Gläubiger? Fakt ist, wenn Deutschland für seine Bürgschaften haften muss, ist das ein Betrag, der fast das Volumen von zwei Dritteln des Bundeshaushaltes. Es bleiebt dann also nicht bei 192 Mrd. Euro, weil auf jeden Fall noch Schuldzinsen hinzukommen. Vielleicht macht bei einer Billionen- Staatsverschuldung dieser Betrag Deutschland nicht zahlungsunfähig, aber es ist doch zum Fenster heraus geworfenes Geld. Und es kann Deutschland in einen Bereich bringen, wo künftig Auflagen und Sanktionen greifen, wenn infolge des ESM und Fiskalpaktes und der kleinen EU- Vertragsänderung politisch beschlossene Sanktions- und Verschuldungsgrenzen überschritten werden. Zum Teil kommen diese Grenzen erst mit ESM und Fiskalpakt. Auch vermisse ich, dass die Richter nicht die Möglichkeit eines Vertragsaustrittes einfordern. Nachdem, was ich bisher weiß, bleiben ESM und Fiskalpakt unkündbar. Hätte hier Karlsruhe eine weitere Forderung für die Ratifikation gestellt, bräuchte man weniger besorgt sein.
Aber der eigentliche Skandal ist doch, dass die Verfassungsbeschwerde von Sarah Luzia Hassel Reusing mit ihren Eilanträgen zurück gestellt wurde und damit nicht Teil dieses Urteils war.
Und durch Artikel 97 Absatz 3 steht der Artikel 1 des Grundgesetzes unter dem Ewigkeitsschutz. Und der Artikel hat es in sich:
Absatz 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Es bleibt also die Frage, ob sichergestellt ist, dass die Menschenwürde gegen Auswirkungen von ESM und Fiskalpakt und allem anderen Handeln der Politiker geschützt ist.
Absatz 2:
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Nur wenn ESM und Fiskalpakt außerhalb einer menschlichen Gemeinschaft stehen, wären die hiervon nicht betroffen. Die Formulierung zeigt deutlich, dass Deutschland sich seit seinem bestehen der Erklärung der Menschenrechte unterstellt, wie diese kurz zuvor 1948 beschlossen wurde, lange bevor Deutschland in die UNO aufgenommen wurde.
Absatz 3:
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Solange die hierauf folgenden Artikel nicht geändert werden, werden diese von Artikel 1, der zum Identitätskern des Grundgesetzes gehört, als bindend bezeichnet. Und selbst, wenn man was ändern wollte, würde der Absatz 2 alle Menschenrechte in die Verfassung integrieren, so dass diese unveränderbar sind.
Und hier setzt die Reusingklage an. Ob wir je erfahren werden, warum die Verfassungsrichter in Karlsruhe sich vor ihrer Verantwortung gedrückt haben, hier eine klar verständliche Rechtsprüfung vorzunehmen? Damit, dass die Richter grundsätzlich die Ratifikation erlaubt haben, riskieren diese für den Bereich, den der Artikel 1 abdeckt, enorme Rechtsschäden. Ob diese dafür einmal zur Verantwortung gezogen werden können?
Nun zur Rolle des ÖDP- Bundesvorstand, der in diesem Verfahren leider eine sehr traurige Rolle spielte. Folgend die Mail des ÖDP- BUVO an Mitglieder und Interessenten, die kurz vor dem Urteilsspruch versendet wurde. Ohne es direkt zu erwähnen, nimmt diese vielfältig Bezug auf die Artikel und Berichte des Viertürmeblogs.
"Liebe ÖDP-Mitglieder,
am kommenden Mittwoch, dem 12. September, wird das Bundesverfassungsgericht ein richtungsweisendes Urteil sprechen:
Ob Deutschland den ESM-Rettungsschirm und den Fiskalpakt unterzeichnen darf oder nicht. Die ÖDP hat als Bündnispartner mit Mehr Demokratie e. V. Bürgerklagen gegen den ESM und den Fiskalpakt eingelegt."
Die ÖDP hat nie beschlossen, diese Klage zu unterstützen. Es war alleine der Bundesvorstand der ÖDP!
"Auch viele unserer Mitglieder haben sich an den Klagen beteiligt. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für Ihr Engagement."
Es ist eine Frage, ob die Mitglieder wussten, was diese da mittragen. Der Text, der beim Bundesparteitag auslag - den habe ich noch vorliegen - sagt nichts vom Kern der Klage, das Grundgesetz in Frage zu stellen.
"Bevor nun am Mittwoch die Bundesverfassungsrichter ihre Entscheidung bekannt geben, möchten wir Ihnen hiermit einen Überblick liefern, warum wir uns der Klage von Mehr Demokratie e. V. angeschlossen haben."
Wir ist nur der Bundesvorstand und nicht die ÖDP!
"Bereits im Februar gab es erste Überlegungen, gegen den ESM und Fiskalpakt vorzugehen. Wir dachten daran, eine eigene Klage auf den Weg zu bringen. Bald sickerte aber durch, dass Peter Gauweiler, die Linkspartei und ein Professorenkreis klagen würden. Was hätte dann aber eine Klage mit einem weiteren, ähnlichen Ansatz sowohl inhaltlich als auch öffentlichkeitswirksam gebracht?"
War den jemand in Lage zu klagen oder wurde die Mitgliedschaft gefragt, wer an so einer Klage mitwirken will oder wer aus der ÖDP schon eine Klage vorbereitet? Dr. Klaus Buchner hatte vor Februar 2012 seine Mitarbeit an so einer Klage angeboten und hat Ende Februar 2012 seine Ämter in der ÖDP weitgehend aufgegeben, weil der BUVO auf sein Anliegen nicht einging. Die Mail dazu, die Dr. Buchner in die ÖDP hinein versandte, liegt mir vor.
"Mehr Demokratie entwickelte dann die Idee, nicht einfach eine Klage einzureichen, mit der man sehr schnell in die EU-kritische Ecke gestellt wird, sondern einen Lösungsweg für die Krise aufzuzeigen, an dem die Bürger beteiligt werden:
- Referendum nach der Abstimmung im Bundestag über ESM und Fiskalpakt
- Konvent auf europäischer Ebene, wie in den Verträgen von Lissabon beschrieben
Für diesen Ansatz bat uns Mehr Demokratie (MD) um Unterstützung.
Sollten die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden, dann würden wir klagen. Der Ansatz, der dann von MD entwickelt wurde, war, sich nicht inhaltlich mit ESM und Fiskalpakt auseinander zu setzen."
Das ist doch ein dicker Hund für eine Partei, die sich sonst so gerne rühmt, sich mehr als andere mit den Dingen inhaltlich auseinander zu setzen. Alleine diese Aussage wäre Grund genug, von dieser heißen Kartoffel die Finger zu lassen.
"Es war nämlich zu befürchten, dass das Bundesverfassungsgericht bestenfalls nur Nachbesserungen einfordert und wir beim nächsten Rettungsschirm das gleiche Procedere wieder haben würden. Deshalb forderten wir etwas Grundlegendes, was die komplette zukünftige Politikpraxis verändert: Volksabstimmungen über eine solche Vertragsveränderung."
Mit dieser Verdrehung wurden die meisten Unterstützer der Klage geködert. Wer von den Unterstützern hat schon geahnt, dass die einzig sichere Folge eines eine Abstimmung über unser Grundgesetz ist? Mehr Demokratie beklagt damit faktisch nicht die Grundgesetzwidrigkeit des ESM, sondern die ESM- Widrigkeit des Grundgesetzes.
"Außerdem war klar, dass die anderen Kläger ESM und Fiskalpakt inhaltlich angehen würden."
Warum wurden die dann nicht massiv unterstützt und beworben? Denn das hätte verhindern können, das wichtige Klagen unter den Tisch fallen.
"Unsere Auffassung ist: Wenn ESM und Fiskalpakt wirklich komplett gestoppt werden wollen, dann geht das nur mit Hilfe des Volkes. Natürlich birgt so eine Volksabstimmung Gefahren: Die andere Seite könnte mehr Geld haben, hat eine größere Lobby, usw."
Schon wieder wird der falsche Eindruck erweckt, es würde über den ESM und Fiskalpakt angestimmt!
"Wichtig sind für uns in dieser Diskussion natürlich auch die Rahmenbedingungen. Wie darf eine Volksabstimmung überhaupt durchgeführt werden? Hier ist v.a. die Informationsmöglichkeit wichtig, dass z.B. allen Bürgern ein Abstimmungsheft mit Informationen von beiden Seiten mit den Wahlbenachrichtigungskarten zugeschickt wird. Unserer Meinung nach können diese Rettungsschirme wirklich nur durch die Abstimmung der Bürger nachhaltig verhindert
werden."
Wenn etwas verfassungswidrig ist, muss man es nicht zur Abstimmung stellen, sondern die Verfassungswidrigkeit nachweisen.
"Der Nichtraucherschutz wurde z. B. gegen eine starke finanzkräftige Lobby durchgesetzt und gerade wenn es um demokratische Verfassungsfragen geht, glaube ich an die Intelligenz der Bürger. Auch ist nach ÖDP Auffassung eben der Bürger der oberste Souverän, der sich ja selbst eine Verfassung gibt. Jedes Votum ist also auch zu respektieren."
Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Das Rauchen ist ein Thema, dass jeder leicht verstehen kann. Wenn aber, wie von Mehr Demokratie gefordert, es eine Abstimmung über eine neue Verfassung gibt, ist es fraglich, ob die Masse versteht, was da alles drin versteckt ist und ob wir dann gegen Fehlinformation, Angstmache und Lobbykampagnen ankommen. Kein Demokrat sollte das Grundgesetz aktiv in Frage stellen, wenn er sich nicht ins eigene Fleisch schneiden will. Ich halte das Grundgesetz durchaus für verbesserungsfähig, aber wenn eine neue Verfassung kommt, befürchte ich da im Detail viele wesentliche Verschlechterungen.
"Ein Wort zur Kampagnenplanung:
Nachdem die Kampagne ursprünglich vor dem Bundesparteitag in Hannoversch Münden Ende April hätte starten sollen und aufgrund mehrmaliger Änderungen des Abstimmungstermins im Bundestag verschoben wurde, stellten wir keinen Antrag an den Bundesparteitag."
Und damit war der BUVO nicht teilnahmeberechtigt. Wenn die Grundzüge der Klage schon vorlagen, hätte man darüber diskutieren können und eine Abstimmung einholen können. Es lagen ja die Bögen zur Unterstützung der Klage aus.
"Da die Kampagne bereits sehr weit fortgeschrittenen war, kamen wir gar nicht auf die Idee, einen Initiativantrag einzureichen. Selbstverständlich ging es uns nicht darum, am den Delegierten vorbei zu entscheiden."
Worum es dem BUVO hier ging, spielt doch keine Rolle, er hat es getan und hätte, nachdem er darauf aufmerksam gemacht worden ist, die Konsequenzen ziehen müssen, diese Klage nicht als ÖDP zu unterstützen.
"Für die gemeinsame Kampagne brauchte es am Anfang v.a. eine Anschubfinanzierung, wo wir unseren Beitrag, neben allen anderen Bündnispartnern, von 10.000 Euro leisteten. Durch Ihre zweckgebundenen Spenden konnten wir diese Summe problemlos an MD überweisen. Vielen Dank dafür!"
Auch diese zweckgebundenen Spenden kommen aus einem Fundus, den die ÖDP nur begrenzt abschöpfen kann. Das Geld ist also für andere Aktionen weg. Und ohne Beschlusslage mal eben 10.000 Euro zu verschenken für eine Klage, zu deren Inhalt es keine Entsprechung im ÖDP- Programm gibt, ist eine unzulässige Handlung des Bundesvorstandes. Die 10.000 Euro und die Kosten für die 2 Werbebriefe (Arbeitszeit, Porto, Papier) von wahrscheinlich 1500 Euro pro BUVO- Mitglied sollten die BUVO- Mitglieder in 12 Raten der Partei unverzüglich zurückerstatten.
"Der Bundesparteitag in Hannoversch Münden hat sich auch für die Unterstützung der Klage von Sarah Luzia Hassel- Reusing ausgesprochen. In einem Newsletter und auf der Internetseite haben wir für die Klage geworben."
Gemessen an dem Aufwand, mit dem die Mehr Demokratie- Klage unterstützt wurde, war die Unterstützung der Klage, hinter der trotz Gegenrede des Bundesvorsitzenden der Bundesparteitag steht nur sehr nachrangig betrieben. Auch als später die Solidarisierungsaktion mit der Reusingklage anlief, hat sich der BUVO zurück gehalten. Mein Kompromissvorschlag, beide Klagen in gleicher Weise zu bewerben, wurde ignoriert. Rückblickend ist mir klar, warum m.E. Sebastian Frankenberger nicht die BPT- Behandlung wollte: Die Reusingklage sollte nicht besser legitimiert sein, als die Klage von dem Verein, wo Sebastian Frankenberger in mehreren Vorständen sitzt. Sein Widerspruch gegen die trotzdem beschlossene Unterstützung der Reusingklage durch den Bundesparteitag gehört aber zu den Faktoren, die meinen Widerstand gegen die Mehr Demokratie- Klage entscheidend gefördert haben. Dadurch wurde ich erst aus meinem Schlaf gerissen.
"Unser Dank gilt außerdem allen Mandatsträgern und Vorständen, die das Thema ESM mit Anträgen in die Kommunen getragen haben."
Ist das alles, was die ÖDP getan hat? Wo waren Vorträge, Demos und Flugblätter?
"Jetzt blicken wir gespannt nach Karlsruhe und werden mit einer Aktion vor Ort sein, um auf die wahren Ursachen der Finanzkrise aufmerksam zu machen: dem Wachstumswahn mit seinen unkontrollierten Folgen für unsere Demokratie."
Ich glaube, dass ist ein bisschen vereinfachend. Gier und Korruption sind wohl die maßgeblichen Faktoren verbunden mit einem Staat, der sich durch die Neoliberale Ideologie seiner Wächterfunktion entledigt hat. Fakt ist doch, dass wir nie über unsere Verhältnisse gelebt haben, sondern von korrupten Politikern über unsere Verhältnisse gelebt wurden. Und die Berichterstattung in den Medien ist alles andere als aufrüttelnd.
"Egal, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entscheidet, eines haben wir auf jeden Fall schon erreicht: Die Entschleunigung politischer Prozesse und das Nachdenken über die europäische, angeblich alternativlose, Politik, die nur die Symptome verändert, nicht aber die Chance nutzt, das gesamte System in Frage zu stellen."
Mit der Zulassung des ESM dürfte Mehr Demokratie mit seiner Klage zu 100% gescheitert sein, da eine Volksabstimmung damit schon unnötig ist. Aber wenn Mehr Demokratie die Reusingklage unterstützt hätte, die ja als zurückgestellte Klage gar nicht zur Behandlung anstand und damit nicht direkt verloren hat, dann könnte Mehr Demokratie zusammen mit der ÖDP an deren Erfolgen teilhaben. Aber die Nebelkerzen von Mehr Demokratie haben bewirkt, dass viele kritische Geister diese Klage gar nicht mehr suchten oder fanden.
"Wir als ÖDP....."
Eine verräterische Formulierung, klingt wie "Der Staat bin ich". Wer ist wir, der Bundesvorstand? Die ÖDP ist nicht der Bundesvorstand! Und es hat niemand als ÖDP zu sprechen, sondern höchstens im Auftrag der ÖDP. Und diesen Auftrag durch einen Parteitag hat es hier nie gegeben.
"....sind sicher, dass wir einen anderen Stil benötigen, denn die Bürgerinnen und Bürger brauchen mehr Verantwortung und somit mehr Handlungsspielräume. Wir wissen, dass wir ihnen mehr zutrauen können. Auch diese grundsätzlichen Aspekte betonen wir in unserem neuen Grundsatzprogramm. Es geht hier um nichts weniger als einen neuen Politikstil, der den Menschen mit seinen Fähigkeiten in den Mittelpunkt rückt.
Aber leider sind unsere Gehirne alle waschbar. Da ist keiner ausgenommen. Und ich kann nicht sehen, wo die Mehr Demokratie- Klage aktiv Handlungsspielräume einfordert oder verteidigt.
Herzliche Grüße
Sebastian Frankenberger
Bundesvorsitzender der ÖDP
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Wie kann ein Volksentscheid herbeigeführt werden?
a) Unsere inhaltliche Linie ist: Wir fordern einen Volksentscheid über ESM und Fiskalvertrag.
Wie eine Volksabstimmung funktionieren könnte und wie die Rahmenbedingungen ausschauen, sind auf den Seiten von Mehr Demokratie zu finden:
Volksabnstimmung
Gesetzentwurf
Bekanntlich gibt es auf Bundesebene keine Volksgesetzgebung. Ein Ausführungsgesetz wie oben lässt sich leider juristisch vor dem Verfassungsgericht nicht zwingend einfordern, eine Volksabstimmung bekommen wir nur über den "Umweg" Artikel 146.
Fakt ist, Mehr Demokratie ignoriert die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und die Aussagen und Beschlüsse, die dort zum Artikel 20 des Grundgesetzes gefasst wurden. Diese zeigen auf, dass Volksentscheide mit einem Durchführungsgesetz machbar sind. Man braucht also weder das Grundgesetz zu ändern, noch es über Artikel 146 in Frage zu stellen. Vielleicht ist dieses Gesetz nicht einklagbar, aber es ist beschließbar, wenn man dafür eine einfache Mehrheit im Bundestag bekommt.
b) Juristischer Ansatz der Verfassungsbeschwerde:
Im Lissabonurteil vom 30.6.2009 eröffnet das Gericht z.B. unter der Randnummer 232 im Umkehrschluss diesen Weg.
Weiter dazu in Rn 233
"Auch eine weitgehende Verselbstständigung politischer Herrschaft für die Europäische Union durch die Einräumung stetig vermehrter Zuständigkeiten und eine allmähliche Überwindung noch bestehender Einstimmigkeitserfordernisse oder bislang prägender Regularien der Staatengleichheit kann aus der Sicht des deutschen Verfassungsrechts allein aus der Handlungsfreiheit des selbstbestimmten Volkes heraus geschehen."
Da steht nicht, dass dafür das Grundgesetz in Frage gestellt werden muss, sondern dass über diese Änderungen abgestimmt werden müsste. An anderer Stelle steht ja, was eingehalten werden muss. Europa muss auf einen Stand gebracht werden, der dem des Grundgesetzes entspricht.
Selbstverständlich wird dann nicht über ein komplett neues Grundgesetz abgestimmt werden. Schön hat den Zusammenhang auch Prof. Kahl in seinem Artikel in der FAZ "Nicht ohne uns" vom 8.3.2012 beschreiben, zu finden ist der Artikel unter hier (ganz unten Artikel)
Eine Volksabstimmung würde dann z.B. zu einer Änderung von Artikel 23 GG abgehalten werden, die dann sinngemäß besagt, dass Übertragungen von "integrationsfesten" Politikbereichen nur mit der Zustimmung des Volkes möglich sind. Aber damit wäre noch immer nicht ESM und Fiskalvertrag ratifiziert, sondern es müssten dann oder ggf. auch gleichzeitig mit einer Änderung von Art. 23 die Zustimmungsgesetze zu ESM und Fiskalvertrag dem Volk vorgelegt werden. Aufgrund der GG-Regelung müssten dann in Zukunft alle weiteren Hoheitsübertragungen von den Bürgern
entschieden werden.
Die Mehr Demokratie- Klage spricht ausdrücklich von einem einzigen Weg, wie man ESM und Fiskalpakt legitimieren kann.
---Wie kann die ÖDP eine Klage, die einen solchen Weg weist, unterstützen, wenn es Ziel der ÖDP ist, ESM und Fiskalpakt zu verhindern?
Mehr Demokratien ist mit seiner Klage gescheitert. Inwieweit die Reusingklage noch hervorgeholt wird und zu weiteren Auflagen für ESM und Fiskalpakt führt, werden wir sehen.
---Oder stehen wir jetzt vor einem Rechtsrangkonflikt, wo der Auslegungsstreit entbrennen wird, welche Regelungen aus ESM, Fiskalpakt und kleiner Vertragsänderung jetzt juristisch bindend sind?
Noch habe ich keine Rückmeldung, wie die Reusings oder das Netzwerk Volksentscheid das Urteil bewerten. Ich muss auch noch mein Wissen über die Inhalte des Urteils vertiefen. Aber für mich ist diese Mail des ÖDP- Bundesvorstandes ein Teil einer Vernebelungsaktion. Bisher habe ich von keinem der BUVO- Leute die Schriftsätze erhalten, die die über mich ausgetauscht haben. Ich rufe alle ÖDP- Mitglieder auf, nach guten Leuten zu suchen, die einen guten BUVO bilden. "Parteivolk entscheide" muss das oberste Motto eines guten BUVO sein und der BUVO muss sich als Diener der Parteientscheidungen betätigen und darf nicht die Partei zur Dienerin seiner politischen Vorlieben machen. Ich weise noch mal alle Mitglieder darauf hin, das Sebastian Frankenberger die neurolinguale Programmierung beherrscht und damit in der Lage wäre, mit geschickten Strategien die Partei und den BUVO zu beeinflussen. Ich weiß daher gar nicht, inwieweit ich den anderen Mitgliedern des BUVO ihr Verhalten übel nehmen kann, weil vielleicht die Aussage gelten muss, "Herr verzeihe ihnen, den sie wissen nicht, was sie tun!".
Könnte das Bundesverfassungsgericht den ESM auch deshalb zugelassen haben, weil es keine Abstimmung über unser Grundgesetz haben will? Ahnen die Verfassungsrichter was Schäuble (CDU)und Steinbrück (SPD) dann machen würden? Und hoffen die Richter vielleicht, mit dem bestehenden Grundgesetz ESM, Fiskalpakt und EU- Verträge besser auf ihre Verfassungsverträglichkeit kontrollieren zu können, als mit einer neuen Verfassung? Warten wir mal das Haupturteil zum ESM ab.
Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. |
Von Felix Staratschek
---Kommentar zum Urteil
---Kommentierte Rundmail des ÖDP- Bundesvorstandes, die vor dem Urteil versandt wurde
Die Richter von Karlruhe haben gesprochen, der ESM ist ihrer Meinung nach "wahrscheinlich" zulässig, Bundespräsident Gauck darf unterschrieben, wenn ein paar Kleinigkeiten ergänzt werden. Ohne Zustimmung des Bundestages darf Deutschland nicht für mehr als 192 Milliarden Euro haften. Und es muss Transparenz des ESM gegenüber dem Bundestag geben. Inwieweit das Wissen dann an das Volk, den Souverän, weiter gegeben werden darf, darüber habe ich nichts gehört. Das Urteil gilt zwar nur für die Einstweiligen Anordnungen - eine Hauptverhandlung folgt noch - , aber da es die Ratifikation erlaubt, frage ich mich, was das spätere Haupturteil noch bewegen soll?!? Die Frage ist, wie schnell es gelingt, die Forderungen des Verfassungsgericht verbindlich in den ESM einzubauen? (Anmerkung vom 27.10.12: Es ist erstaunlich, wie schnell Bundespräsident Gauck hier unterschrieben hat, ohne dass man die Debatte über die Umsetzung der BVG- Auflagen oder auch nur die Umsetzung bereits mitbekommen hat!) Aber das kann ja auf einem Treffen der Regierungschef nachgeregelt werden mit anschließender Abstimmung bei den Parlamenten der EURO- Staaten. Bei der Erwartung, wenigstens 192 Mrd. Euro aus Deutschland verfügbar zu machen, werden die anderen Partner diese Kröte wohl mit Genuss schlucken.
Ich habe ja nichts dagegen, anderen Ländern zu helfen. Aber hilft dieses Geld wirklich anderen Ländern, oder ist das nur eine Garantie an die Gläubiger? Fakt ist, wenn Deutschland für seine Bürgschaften haften muss, ist das ein Betrag, der fast das Volumen von zwei Dritteln des Bundeshaushaltes. Es bleiebt dann also nicht bei 192 Mrd. Euro, weil auf jeden Fall noch Schuldzinsen hinzukommen. Vielleicht macht bei einer Billionen- Staatsverschuldung dieser Betrag Deutschland nicht zahlungsunfähig, aber es ist doch zum Fenster heraus geworfenes Geld. Und es kann Deutschland in einen Bereich bringen, wo künftig Auflagen und Sanktionen greifen, wenn infolge des ESM und Fiskalpaktes und der kleinen EU- Vertragsänderung politisch beschlossene Sanktions- und Verschuldungsgrenzen überschritten werden. Zum Teil kommen diese Grenzen erst mit ESM und Fiskalpakt. Auch vermisse ich, dass die Richter nicht die Möglichkeit eines Vertragsaustrittes einfordern. Nachdem, was ich bisher weiß, bleiben ESM und Fiskalpakt unkündbar. Hätte hier Karlsruhe eine weitere Forderung für die Ratifikation gestellt, bräuchte man weniger besorgt sein.
Aber der eigentliche Skandal ist doch, dass die Verfassungsbeschwerde von Sarah Luzia Hassel Reusing mit ihren Eilanträgen zurück gestellt wurde und damit nicht Teil dieses Urteils war.
Und durch Artikel 97 Absatz 3 steht der Artikel 1 des Grundgesetzes unter dem Ewigkeitsschutz. Und der Artikel hat es in sich:
Absatz 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Es bleibt also die Frage, ob sichergestellt ist, dass die Menschenwürde gegen Auswirkungen von ESM und Fiskalpakt und allem anderen Handeln der Politiker geschützt ist.
Absatz 2:
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Nur wenn ESM und Fiskalpakt außerhalb einer menschlichen Gemeinschaft stehen, wären die hiervon nicht betroffen. Die Formulierung zeigt deutlich, dass Deutschland sich seit seinem bestehen der Erklärung der Menschenrechte unterstellt, wie diese kurz zuvor 1948 beschlossen wurde, lange bevor Deutschland in die UNO aufgenommen wurde.
Absatz 3:
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Solange die hierauf folgenden Artikel nicht geändert werden, werden diese von Artikel 1, der zum Identitätskern des Grundgesetzes gehört, als bindend bezeichnet. Und selbst, wenn man was ändern wollte, würde der Absatz 2 alle Menschenrechte in die Verfassung integrieren, so dass diese unveränderbar sind.
Und hier setzt die Reusingklage an. Ob wir je erfahren werden, warum die Verfassungsrichter in Karlsruhe sich vor ihrer Verantwortung gedrückt haben, hier eine klar verständliche Rechtsprüfung vorzunehmen? Damit, dass die Richter grundsätzlich die Ratifikation erlaubt haben, riskieren diese für den Bereich, den der Artikel 1 abdeckt, enorme Rechtsschäden. Ob diese dafür einmal zur Verantwortung gezogen werden können?
Nun zur Rolle des ÖDP- Bundesvorstand, der in diesem Verfahren leider eine sehr traurige Rolle spielte. Folgend die Mail des ÖDP- BUVO an Mitglieder und Interessenten, die kurz vor dem Urteilsspruch versendet wurde. Ohne es direkt zu erwähnen, nimmt diese vielfältig Bezug auf die Artikel und Berichte des Viertürmeblogs.
"Liebe ÖDP-Mitglieder,
am kommenden Mittwoch, dem 12. September, wird das Bundesverfassungsgericht ein richtungsweisendes Urteil sprechen:
Ob Deutschland den ESM-Rettungsschirm und den Fiskalpakt unterzeichnen darf oder nicht. Die ÖDP hat als Bündnispartner mit Mehr Demokratie e. V. Bürgerklagen gegen den ESM und den Fiskalpakt eingelegt."
Die ÖDP hat nie beschlossen, diese Klage zu unterstützen. Es war alleine der Bundesvorstand der ÖDP!
"Auch viele unserer Mitglieder haben sich an den Klagen beteiligt. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für Ihr Engagement."
Es ist eine Frage, ob die Mitglieder wussten, was diese da mittragen. Der Text, der beim Bundesparteitag auslag - den habe ich noch vorliegen - sagt nichts vom Kern der Klage, das Grundgesetz in Frage zu stellen.
"Bevor nun am Mittwoch die Bundesverfassungsrichter ihre Entscheidung bekannt geben, möchten wir Ihnen hiermit einen Überblick liefern, warum wir uns der Klage von Mehr Demokratie e. V. angeschlossen haben."
Wir ist nur der Bundesvorstand und nicht die ÖDP!
"Bereits im Februar gab es erste Überlegungen, gegen den ESM und Fiskalpakt vorzugehen. Wir dachten daran, eine eigene Klage auf den Weg zu bringen. Bald sickerte aber durch, dass Peter Gauweiler, die Linkspartei und ein Professorenkreis klagen würden. Was hätte dann aber eine Klage mit einem weiteren, ähnlichen Ansatz sowohl inhaltlich als auch öffentlichkeitswirksam gebracht?"
War den jemand in Lage zu klagen oder wurde die Mitgliedschaft gefragt, wer an so einer Klage mitwirken will oder wer aus der ÖDP schon eine Klage vorbereitet? Dr. Klaus Buchner hatte vor Februar 2012 seine Mitarbeit an so einer Klage angeboten und hat Ende Februar 2012 seine Ämter in der ÖDP weitgehend aufgegeben, weil der BUVO auf sein Anliegen nicht einging. Die Mail dazu, die Dr. Buchner in die ÖDP hinein versandte, liegt mir vor.
"Mehr Demokratie entwickelte dann die Idee, nicht einfach eine Klage einzureichen, mit der man sehr schnell in die EU-kritische Ecke gestellt wird, sondern einen Lösungsweg für die Krise aufzuzeigen, an dem die Bürger beteiligt werden:
- Referendum nach der Abstimmung im Bundestag über ESM und Fiskalpakt
- Konvent auf europäischer Ebene, wie in den Verträgen von Lissabon beschrieben
Für diesen Ansatz bat uns Mehr Demokratie (MD) um Unterstützung.
Sollten die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden, dann würden wir klagen. Der Ansatz, der dann von MD entwickelt wurde, war, sich nicht inhaltlich mit ESM und Fiskalpakt auseinander zu setzen."
Das ist doch ein dicker Hund für eine Partei, die sich sonst so gerne rühmt, sich mehr als andere mit den Dingen inhaltlich auseinander zu setzen. Alleine diese Aussage wäre Grund genug, von dieser heißen Kartoffel die Finger zu lassen.
"Es war nämlich zu befürchten, dass das Bundesverfassungsgericht bestenfalls nur Nachbesserungen einfordert und wir beim nächsten Rettungsschirm das gleiche Procedere wieder haben würden. Deshalb forderten wir etwas Grundlegendes, was die komplette zukünftige Politikpraxis verändert: Volksabstimmungen über eine solche Vertragsveränderung."
Mit dieser Verdrehung wurden die meisten Unterstützer der Klage geködert. Wer von den Unterstützern hat schon geahnt, dass die einzig sichere Folge eines eine Abstimmung über unser Grundgesetz ist? Mehr Demokratie beklagt damit faktisch nicht die Grundgesetzwidrigkeit des ESM, sondern die ESM- Widrigkeit des Grundgesetzes.
"Außerdem war klar, dass die anderen Kläger ESM und Fiskalpakt inhaltlich angehen würden."
Warum wurden die dann nicht massiv unterstützt und beworben? Denn das hätte verhindern können, das wichtige Klagen unter den Tisch fallen.
"Unsere Auffassung ist: Wenn ESM und Fiskalpakt wirklich komplett gestoppt werden wollen, dann geht das nur mit Hilfe des Volkes. Natürlich birgt so eine Volksabstimmung Gefahren: Die andere Seite könnte mehr Geld haben, hat eine größere Lobby, usw."
Schon wieder wird der falsche Eindruck erweckt, es würde über den ESM und Fiskalpakt angestimmt!
"Wichtig sind für uns in dieser Diskussion natürlich auch die Rahmenbedingungen. Wie darf eine Volksabstimmung überhaupt durchgeführt werden? Hier ist v.a. die Informationsmöglichkeit wichtig, dass z.B. allen Bürgern ein Abstimmungsheft mit Informationen von beiden Seiten mit den Wahlbenachrichtigungskarten zugeschickt wird. Unserer Meinung nach können diese Rettungsschirme wirklich nur durch die Abstimmung der Bürger nachhaltig verhindert
werden."
Wenn etwas verfassungswidrig ist, muss man es nicht zur Abstimmung stellen, sondern die Verfassungswidrigkeit nachweisen.
"Der Nichtraucherschutz wurde z. B. gegen eine starke finanzkräftige Lobby durchgesetzt und gerade wenn es um demokratische Verfassungsfragen geht, glaube ich an die Intelligenz der Bürger. Auch ist nach ÖDP Auffassung eben der Bürger der oberste Souverän, der sich ja selbst eine Verfassung gibt. Jedes Votum ist also auch zu respektieren."
Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Das Rauchen ist ein Thema, dass jeder leicht verstehen kann. Wenn aber, wie von Mehr Demokratie gefordert, es eine Abstimmung über eine neue Verfassung gibt, ist es fraglich, ob die Masse versteht, was da alles drin versteckt ist und ob wir dann gegen Fehlinformation, Angstmache und Lobbykampagnen ankommen. Kein Demokrat sollte das Grundgesetz aktiv in Frage stellen, wenn er sich nicht ins eigene Fleisch schneiden will. Ich halte das Grundgesetz durchaus für verbesserungsfähig, aber wenn eine neue Verfassung kommt, befürchte ich da im Detail viele wesentliche Verschlechterungen.
"Ein Wort zur Kampagnenplanung:
Nachdem die Kampagne ursprünglich vor dem Bundesparteitag in Hannoversch Münden Ende April hätte starten sollen und aufgrund mehrmaliger Änderungen des Abstimmungstermins im Bundestag verschoben wurde, stellten wir keinen Antrag an den Bundesparteitag."
Und damit war der BUVO nicht teilnahmeberechtigt. Wenn die Grundzüge der Klage schon vorlagen, hätte man darüber diskutieren können und eine Abstimmung einholen können. Es lagen ja die Bögen zur Unterstützung der Klage aus.
"Da die Kampagne bereits sehr weit fortgeschrittenen war, kamen wir gar nicht auf die Idee, einen Initiativantrag einzureichen. Selbstverständlich ging es uns nicht darum, am den Delegierten vorbei zu entscheiden."
Worum es dem BUVO hier ging, spielt doch keine Rolle, er hat es getan und hätte, nachdem er darauf aufmerksam gemacht worden ist, die Konsequenzen ziehen müssen, diese Klage nicht als ÖDP zu unterstützen.
"Für die gemeinsame Kampagne brauchte es am Anfang v.a. eine Anschubfinanzierung, wo wir unseren Beitrag, neben allen anderen Bündnispartnern, von 10.000 Euro leisteten. Durch Ihre zweckgebundenen Spenden konnten wir diese Summe problemlos an MD überweisen. Vielen Dank dafür!"
Auch diese zweckgebundenen Spenden kommen aus einem Fundus, den die ÖDP nur begrenzt abschöpfen kann. Das Geld ist also für andere Aktionen weg. Und ohne Beschlusslage mal eben 10.000 Euro zu verschenken für eine Klage, zu deren Inhalt es keine Entsprechung im ÖDP- Programm gibt, ist eine unzulässige Handlung des Bundesvorstandes. Die 10.000 Euro und die Kosten für die 2 Werbebriefe (Arbeitszeit, Porto, Papier) von wahrscheinlich 1500 Euro pro BUVO- Mitglied sollten die BUVO- Mitglieder in 12 Raten der Partei unverzüglich zurückerstatten.
"Der Bundesparteitag in Hannoversch Münden hat sich auch für die Unterstützung der Klage von Sarah Luzia Hassel- Reusing ausgesprochen. In einem Newsletter und auf der Internetseite haben wir für die Klage geworben."
Gemessen an dem Aufwand, mit dem die Mehr Demokratie- Klage unterstützt wurde, war die Unterstützung der Klage, hinter der trotz Gegenrede des Bundesvorsitzenden der Bundesparteitag steht nur sehr nachrangig betrieben. Auch als später die Solidarisierungsaktion mit der Reusingklage anlief, hat sich der BUVO zurück gehalten. Mein Kompromissvorschlag, beide Klagen in gleicher Weise zu bewerben, wurde ignoriert. Rückblickend ist mir klar, warum m.E. Sebastian Frankenberger nicht die BPT- Behandlung wollte: Die Reusingklage sollte nicht besser legitimiert sein, als die Klage von dem Verein, wo Sebastian Frankenberger in mehreren Vorständen sitzt. Sein Widerspruch gegen die trotzdem beschlossene Unterstützung der Reusingklage durch den Bundesparteitag gehört aber zu den Faktoren, die meinen Widerstand gegen die Mehr Demokratie- Klage entscheidend gefördert haben. Dadurch wurde ich erst aus meinem Schlaf gerissen.
"Unser Dank gilt außerdem allen Mandatsträgern und Vorständen, die das Thema ESM mit Anträgen in die Kommunen getragen haben."
Ist das alles, was die ÖDP getan hat? Wo waren Vorträge, Demos und Flugblätter?
"Jetzt blicken wir gespannt nach Karlsruhe und werden mit einer Aktion vor Ort sein, um auf die wahren Ursachen der Finanzkrise aufmerksam zu machen: dem Wachstumswahn mit seinen unkontrollierten Folgen für unsere Demokratie."
Ich glaube, dass ist ein bisschen vereinfachend. Gier und Korruption sind wohl die maßgeblichen Faktoren verbunden mit einem Staat, der sich durch die Neoliberale Ideologie seiner Wächterfunktion entledigt hat. Fakt ist doch, dass wir nie über unsere Verhältnisse gelebt haben, sondern von korrupten Politikern über unsere Verhältnisse gelebt wurden. Und die Berichterstattung in den Medien ist alles andere als aufrüttelnd.
"Egal, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entscheidet, eines haben wir auf jeden Fall schon erreicht: Die Entschleunigung politischer Prozesse und das Nachdenken über die europäische, angeblich alternativlose, Politik, die nur die Symptome verändert, nicht aber die Chance nutzt, das gesamte System in Frage zu stellen."
Mit der Zulassung des ESM dürfte Mehr Demokratie mit seiner Klage zu 100% gescheitert sein, da eine Volksabstimmung damit schon unnötig ist. Aber wenn Mehr Demokratie die Reusingklage unterstützt hätte, die ja als zurückgestellte Klage gar nicht zur Behandlung anstand und damit nicht direkt verloren hat, dann könnte Mehr Demokratie zusammen mit der ÖDP an deren Erfolgen teilhaben. Aber die Nebelkerzen von Mehr Demokratie haben bewirkt, dass viele kritische Geister diese Klage gar nicht mehr suchten oder fanden.
"Wir als ÖDP....."
Eine verräterische Formulierung, klingt wie "Der Staat bin ich". Wer ist wir, der Bundesvorstand? Die ÖDP ist nicht der Bundesvorstand! Und es hat niemand als ÖDP zu sprechen, sondern höchstens im Auftrag der ÖDP. Und diesen Auftrag durch einen Parteitag hat es hier nie gegeben.
"....sind sicher, dass wir einen anderen Stil benötigen, denn die Bürgerinnen und Bürger brauchen mehr Verantwortung und somit mehr Handlungsspielräume. Wir wissen, dass wir ihnen mehr zutrauen können. Auch diese grundsätzlichen Aspekte betonen wir in unserem neuen Grundsatzprogramm. Es geht hier um nichts weniger als einen neuen Politikstil, der den Menschen mit seinen Fähigkeiten in den Mittelpunkt rückt.
Aber leider sind unsere Gehirne alle waschbar. Da ist keiner ausgenommen. Und ich kann nicht sehen, wo die Mehr Demokratie- Klage aktiv Handlungsspielräume einfordert oder verteidigt.
Herzliche Grüße
Sebastian Frankenberger
Bundesvorsitzender der ÖDP
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Wie kann ein Volksentscheid herbeigeführt werden?
a) Unsere inhaltliche Linie ist: Wir fordern einen Volksentscheid über ESM und Fiskalvertrag.
Wie eine Volksabstimmung funktionieren könnte und wie die Rahmenbedingungen ausschauen, sind auf den Seiten von Mehr Demokratie zu finden:
Volksabnstimmung
Gesetzentwurf
Bekanntlich gibt es auf Bundesebene keine Volksgesetzgebung. Ein Ausführungsgesetz wie oben lässt sich leider juristisch vor dem Verfassungsgericht nicht zwingend einfordern, eine Volksabstimmung bekommen wir nur über den "Umweg" Artikel 146.
Fakt ist, Mehr Demokratie ignoriert die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und die Aussagen und Beschlüsse, die dort zum Artikel 20 des Grundgesetzes gefasst wurden. Diese zeigen auf, dass Volksentscheide mit einem Durchführungsgesetz machbar sind. Man braucht also weder das Grundgesetz zu ändern, noch es über Artikel 146 in Frage zu stellen. Vielleicht ist dieses Gesetz nicht einklagbar, aber es ist beschließbar, wenn man dafür eine einfache Mehrheit im Bundestag bekommt.
b) Juristischer Ansatz der Verfassungsbeschwerde:
Im Lissabonurteil vom 30.6.2009 eröffnet das Gericht z.B. unter der Randnummer 232 im Umkehrschluss diesen Weg.
Weiter dazu in Rn 233
"Auch eine weitgehende Verselbstständigung politischer Herrschaft für die Europäische Union durch die Einräumung stetig vermehrter Zuständigkeiten und eine allmähliche Überwindung noch bestehender Einstimmigkeitserfordernisse oder bislang prägender Regularien der Staatengleichheit kann aus der Sicht des deutschen Verfassungsrechts allein aus der Handlungsfreiheit des selbstbestimmten Volkes heraus geschehen."
Da steht nicht, dass dafür das Grundgesetz in Frage gestellt werden muss, sondern dass über diese Änderungen abgestimmt werden müsste. An anderer Stelle steht ja, was eingehalten werden muss. Europa muss auf einen Stand gebracht werden, der dem des Grundgesetzes entspricht.
Selbstverständlich wird dann nicht über ein komplett neues Grundgesetz abgestimmt werden. Schön hat den Zusammenhang auch Prof. Kahl in seinem Artikel in der FAZ "Nicht ohne uns" vom 8.3.2012 beschreiben, zu finden ist der Artikel unter hier (ganz unten Artikel)
Eine Volksabstimmung würde dann z.B. zu einer Änderung von Artikel 23 GG abgehalten werden, die dann sinngemäß besagt, dass Übertragungen von "integrationsfesten" Politikbereichen nur mit der Zustimmung des Volkes möglich sind. Aber damit wäre noch immer nicht ESM und Fiskalvertrag ratifiziert, sondern es müssten dann oder ggf. auch gleichzeitig mit einer Änderung von Art. 23 die Zustimmungsgesetze zu ESM und Fiskalvertrag dem Volk vorgelegt werden. Aufgrund der GG-Regelung müssten dann in Zukunft alle weiteren Hoheitsübertragungen von den Bürgern
entschieden werden.
Die Mehr Demokratie- Klage spricht ausdrücklich von einem einzigen Weg, wie man ESM und Fiskalpakt legitimieren kann.
---Wie kann die ÖDP eine Klage, die einen solchen Weg weist, unterstützen, wenn es Ziel der ÖDP ist, ESM und Fiskalpakt zu verhindern?
Mehr Demokratien ist mit seiner Klage gescheitert. Inwieweit die Reusingklage noch hervorgeholt wird und zu weiteren Auflagen für ESM und Fiskalpakt führt, werden wir sehen.
---Oder stehen wir jetzt vor einem Rechtsrangkonflikt, wo der Auslegungsstreit entbrennen wird, welche Regelungen aus ESM, Fiskalpakt und kleiner Vertragsänderung jetzt juristisch bindend sind?
Noch habe ich keine Rückmeldung, wie die Reusings oder das Netzwerk Volksentscheid das Urteil bewerten. Ich muss auch noch mein Wissen über die Inhalte des Urteils vertiefen. Aber für mich ist diese Mail des ÖDP- Bundesvorstandes ein Teil einer Vernebelungsaktion. Bisher habe ich von keinem der BUVO- Leute die Schriftsätze erhalten, die die über mich ausgetauscht haben. Ich rufe alle ÖDP- Mitglieder auf, nach guten Leuten zu suchen, die einen guten BUVO bilden. "Parteivolk entscheide" muss das oberste Motto eines guten BUVO sein und der BUVO muss sich als Diener der Parteientscheidungen betätigen und darf nicht die Partei zur Dienerin seiner politischen Vorlieben machen. Ich weise noch mal alle Mitglieder darauf hin, das Sebastian Frankenberger die neurolinguale Programmierung beherrscht und damit in der Lage wäre, mit geschickten Strategien die Partei und den BUVO zu beeinflussen. Ich weiß daher gar nicht, inwieweit ich den anderen Mitgliedern des BUVO ihr Verhalten übel nehmen kann, weil vielleicht die Aussage gelten muss, "Herr verzeihe ihnen, den sie wissen nicht, was sie tun!".
Könnte das Bundesverfassungsgericht den ESM auch deshalb zugelassen haben, weil es keine Abstimmung über unser Grundgesetz haben will? Ahnen die Verfassungsrichter was Schäuble (CDU)und Steinbrück (SPD) dann machen würden? Und hoffen die Richter vielleicht, mit dem bestehenden Grundgesetz ESM, Fiskalpakt und EU- Verträge besser auf ihre Verfassungsverträglichkeit kontrollieren zu können, als mit einer neuen Verfassung? Warten wir mal das Haupturteil zum ESM ab.
Nun, als Anhänger der NLP kann sich Herr Frankenberger in pseudowissenschaftlicher Weise darstellen wie er will, die Tatsachen sprechen gegen ihn.
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