NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Freitag, 21. September 2012

Europäischer Rettungsschirm: Richterbund warnt vor Ausstieg aus dem Rechtsstaat

17.9.2012
Berlin. Der Deutsche Richterbund hat davor gewarnt, den Aufgabenbereich des ESM wie geplant auf die direkte Rekapitalisierung von Banken auszuweiten, ohne zuvor die im ESM-Vertrag vorgesehene Immunität für den ESM und seine Mitarbeiter zu streichen.

„Der Rettungsschirm genießt nach dem ESM-Vertrag volle Immunität vor Gerichtsverfahren jeder Art“, sagte DRB-Vorsitzender Christoph Frank. Sein Eigentum und seine Vermögenswerte genössen uneingeschränkten Schutz vor Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung oder anderen Zugriffen durch Behörden und Gerichte. „Auch die Bediensteten des ESM genießen persönliche Immunität.“

Das sei angesichts des geplanten Aufgabenbereiches des ESM, der offenbar auch auf die direkte Rekapitalisierung von Banken ausgeweitet werden soll, kaum zu rechtfertigen, erklärte Frank. „Die Rettung von Euro, Mitgliedstaaten und Banken darf nicht dazu führen, dass wirtschaftliches Handeln in der EU teilweise außerhalb des Rechts gestellt wird, weil Handlungen im Finanzsektor nicht durch Staatsanwaltschaften und Gerichte straf- und zivilrechtlich überprüft werden können.“ Dies bedeutete einen Ausstieg aus dem Rechtsstaat, der durch wirtschaftliche Notwendigkeiten nicht zu rechtfertigen wäre, warnte Frank.

Der Deutsche Richterbund fordert die Organe der Europäischen Union deshalb auf, dafür Sorge zu tragen, dass Handlungen des ESM, seiner Aufsichtsorgane und seiner Mitarbeiter in vollem Umfang justiziabel werden. Es sei unabdingbar, angesichts des vorgesehenen Aufgabenbereichs des ESM bis hin zur direkten Rekapitalisierung von Banken „einen klar definierten Rahmen zivil- und strafrechtlicher Normen für das Handeln des Rettungsschirms zu setzen“, sagte Frank. „Diese müssen dann auch vor unabhängigen Europäischen Gerichten durchgesetzt werden können.“

Sofern es zu direkten Finanzhilfen des ESM an notleidende Banken käme, könnte das schwierige Fragen des Vergabe-, Beihilfe-, Wettbewerbs- oder Steuerrechts aufwerfen; Eigentumsrechte von Aktionären tangieren oder Anhaltspunkte für Betrug und Untreue ergeben, erklärte der DRB-Vorsitzende. „Diese Fragen müssen von der Justiz geklärt werden können.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte den ESM unter Auflagen gebilligt, ohne in den zu entscheidenden Eilverfahren näher auf die Frage der Immunität des ESM vor Strafverfolgung und Haftungsansprüchen einzugehen.

Quelle

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