Abs. Felix Staratschek
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald
Betrifft: Pet 1-17-06-1110-036923
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich teile nicht die Ansicht der Stellungnahme aus dem Bundesinnenministerium.
Fakt ist, dass es seit bestehen der Bundesrepublik Deutschland Einzelbewerber es nicht im nennenswerten Umfang geschafft haben, in den Bundestag einzuziehen, wenn die nicht der CDU, CSU oder SPD angehörten. Ausnahmen bei den Grünen (1), bei den Linken (Höchstzahl 3) und bei der FDP (1 mal 1990) bestätigen diese Regel.
Auch wird, wenn ein Direktkandidat mal die Chance hat, ein Mandat zu gewinnen, dem sofort entgegen gehalten, die Wähler würden damit ihre Zweitstimme wegwerfen (Fall Hohmann im Wahlkreis Fulda).
Da das Bundesverfassungsgericht bis zu 15 Überhangmandate für zulässig hält und angesichts der extrem geringen Chancen für Einzelbewerber sich gegen Bewerber mit Parteistruktur im Hintergrund durchzusetzen, halte ich die Regelung, das Zweitstimmen verfallen müssen, wenn ein parteifreier Einzelbewerber einen Wahlkreis gewinnt, für überholt.
Die Hauptaufgabe der Einzelbewerber besteht doch darin, im Wahlkreis politische Themen einzubringen und die aussichtsreichen Bewerber von CDU, CSU und SPD so mit seinen politischen Ansätzen zu konfrontieren. Wenn also Regelungen, wie die akut geltenden, verhindern, das Wähler gemäß ihrer Überzeugung wählen, dann wird so politischer Wettbewerb verhindert. Und ich denke, das wiegt schwerer, als die von ihnen genannten Gründe.
Hinzu kommt, dass ich bei CDU und SPD durch die Überhangmandate Einzelbewerber wählen kann oder bisher konnte, die die Zahl ihrer durch die Zweitstimme zugeteilten Sitze überschreitet. Die heutige Regelung ist daher eine massive Bevorteilung der Parteipolitiker gegenüber Einzelbewerbern ohne Parteibindung.
Ich bitte daher, dass entsprechend meiner Petition gehandelt wird:
Viele Grüße, Felix Staratschek
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald
Betrifft: Pet 1-17-06-1110-036923
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich teile nicht die Ansicht der Stellungnahme aus dem Bundesinnenministerium.
Fakt ist, dass es seit bestehen der Bundesrepublik Deutschland Einzelbewerber es nicht im nennenswerten Umfang geschafft haben, in den Bundestag einzuziehen, wenn die nicht der CDU, CSU oder SPD angehörten. Ausnahmen bei den Grünen (1), bei den Linken (Höchstzahl 3) und bei der FDP (1 mal 1990) bestätigen diese Regel.
Auch wird, wenn ein Direktkandidat mal die Chance hat, ein Mandat zu gewinnen, dem sofort entgegen gehalten, die Wähler würden damit ihre Zweitstimme wegwerfen (Fall Hohmann im Wahlkreis Fulda).
Da das Bundesverfassungsgericht bis zu 15 Überhangmandate für zulässig hält und angesichts der extrem geringen Chancen für Einzelbewerber sich gegen Bewerber mit Parteistruktur im Hintergrund durchzusetzen, halte ich die Regelung, das Zweitstimmen verfallen müssen, wenn ein parteifreier Einzelbewerber einen Wahlkreis gewinnt, für überholt.
Die Hauptaufgabe der Einzelbewerber besteht doch darin, im Wahlkreis politische Themen einzubringen und die aussichtsreichen Bewerber von CDU, CSU und SPD so mit seinen politischen Ansätzen zu konfrontieren. Wenn also Regelungen, wie die akut geltenden, verhindern, das Wähler gemäß ihrer Überzeugung wählen, dann wird so politischer Wettbewerb verhindert. Und ich denke, das wiegt schwerer, als die von ihnen genannten Gründe.
Hinzu kommt, dass ich bei CDU und SPD durch die Überhangmandate Einzelbewerber wählen kann oder bisher konnte, die die Zahl ihrer durch die Zweitstimme zugeteilten Sitze überschreitet. Die heutige Regelung ist daher eine massive Bevorteilung der Parteipolitiker gegenüber Einzelbewerbern ohne Parteibindung.
Ich bitte daher, dass entsprechend meiner Petition gehandelt wird:
Viele Grüße, Felix Staratschek
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