NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Samstag, 8. September 2012

ESM-Verfassungsklägerin Hassel-Reusing nimmt Stellung- Zur Information des Bundesverfassungsgerichts zur den Befangenheitsanträgen !

Unser Politikblog | 7.September 2012Die Beschwerdeführerin Sarah Luzia Hassel-Reusing nimmt die u. a. im Handelsblatt zu findende Information des Bundesverfassungsgerichts, dass Befangenheitsanträge – im vorliegenden Fall bzgl. BVR Prof. Dr. Huber wegen seiner Nähe zum ebenfalls klagenden Verein „Mehr Demokratie“- nur für das Verhältnis zur jeweiligen Klägerin (2 BvR 1445/12) zu entscheiden sind, und keine aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung über die Klagen anderer Kläger haben, zur Kenntnis.Ein Befangenheitsantrag ist auch ein rein präventives Instrument.


Richtig spannend werde jedoch, wie das Gericht am 12.09.2012 damit umgehen werde, dass sie in ihrem Eilantrag Nr. 2 auf einstweilige Anordnung gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragt hat, einstweilig bis zur Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerden sämtliche Grundgesetzänderungen, hilfsweise zumindest sämtliche Initiierungen und Entscheidungen über ein neues Grundgesetz zu untersagen (siehe Abschnitte I.2 + II.4.1 der Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 1445/12).
Denn gültige Verfassungsbeschwerden allein haben noch keine verbindlich aufschiebende Wirkung; die Schaffung vollendeter Tatsachen vor Entscheidung über gültige Klagen wird erst durch einstweilige Anordnungen sicher verhindert. Davon hat die Klägerin gleich 28 beantragt, im Augenblick am dringlichsten darunter besagter Antrag Nr. 2 (gegen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat).

Der Antrag lautet wie folgt:
2.dieUntersagungsämtlicherGrundgesetzänderungen, sowie die Untersagungsämtlicher Initiierungen, Beschlüsse und Veranlassungen von Volksabstimmungen über ein neues Grundgesetz oder eine neue Verfassung auf nationaler Ebene, bis über die hier vorliegenden Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmungsgesetze zu Art. 136 Abs. 3 AEUV, zum Fiskalpakt und zum ESM-Vertrag sowie gegen das StabMechG, das ESMFinG und das Gesetz zur Änderung des BSchuWG in der Hauptsache entschieden worden sein wird

Der Verein „Mehr Demokratie“ mit seinen vielen anständigen und gutgläubigen Mitgliedern werde ja gerade dazu benutzt (siehe„Mehr Demokratie“ S. 102 von deren Klagen), das Bundesverfassungsgericht dazu zu instrumentalisieren, Deutschland dazu zu verurteilen, ein neues Grundgesetz, gegenüber ESM, Wirtschaftsregierung und „kleine Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) zu initiieren und einem unzureichend informierten Volk zur Abstimmung vorzulegen.

Links:

Handelsblatt-Artikel „ESM-Urteil kommt trotz Befangenheitsanträgen“ vom 06.09.2012
 
Welt-Artikel „Befangenheitsantrag gegen Karlsruher Richter“ vom 06.09.2012
 
Unser-Politikblog-Artikel „Sturmangriff auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von Mehr Demokratie“vom 09.07.2012
 
Video mit dem Befangenheitsantrag
 
Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 1445/12 vom 30.06.2012


Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 710/12 vom 06.04.2012


Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 710/12 vom 29.05.2010


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Von Sarah + Volker am 9/07/2012 09:57:00 vorm. unter
Unser Politikblog eingestellt

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