NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Mittwoch, 6. Februar 2013

Ein Brief an die ÖDP München um den Kandidaten Sebastian Frankenberger in München Schwabing zu verhindern

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 


Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 



. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald,
Sehr geehrter Herr S.!
Liebe Vorstandsmitglieder der ÖDP!
Lieber Münchener ÖDP- Mitglieder!

(Hinweis: Die verlinkten Beitrage von mir und den Reusings sowie der folgende Text dürfen kopiert werden auf andere Seiten, da wir unter Copyleft arbeiten. Für die Presse dürfte der Link zu Frankenberger in meiner Signatur interessants sein, die sich unter dieser Mail befindet.)

Die Ewigkeitsklausel Art. 79 Abs. 3 wirkt nur solange, wie wir das Grundgesetz haben! Wie Artikel 146 umgesetzt würde, darauf hätten wir bereits keinen Einfluss mehr. Da ist nämlich nichts geregelt. 

Die Klage von "Mehr Demokratie" diente einzig der Schleifung oder Entschärfung der Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes! Das hat der "Mehr Demokratie"- Kurator (bis Frühling 2012), ehemalige CDU- Landesjustizminister und Verfassungsrichter im ESM- Verfahren Peter Michael Huber sogar 2011 in einem Interview in der Süddeutschen Zeitung vorgeschlagen. Dieser Artikel hat von allen meinen Schriften zum Thema bisher die weiteste Verbreitung gefunden in Wochen- und Monatszeitungen, auf Internetseiten und per Mail.

Diesen Sturmangriff auf unser Grundgesetz hat der ÖDP- Bundesvorsitzende Sebastian Frankenberger unterstützt und das in die ÖDP eingepfropft, ohne dass er aufzeigen kann oder will, mit welchen ÖDP-Positionen das vereinbar ist und ohne das inhaltlich der ÖDP vorzustellen und ohne sich eine Legitimation zu holen durch einen Antrag auf einen Bundesparteitag. In Hann Münden wäre dafür im April 2012 die Gelegenheit geswesen. Aber vielleicht hat er sich nicht getraut, in Gegenwart der Reusings mit ihrem Hintergundwissen, seine Aktion der ÖDP vorzulegen.


Der Landesvorsitzende Walter Philipp in NRW musste vor Jahren wegen geringfügigeren Fehlern zurücktreten, und das nicht auf meine Initiative hin - von mir aus hätte er im Amt bleiben können, weil es mir nicht böswillig vorkam und er einsichtig wirkte.

Die Drohungen der Politiker, unser Grundgesetz zu kippen, wären nicht ins leere gegangen! Wir hätten einmal und dann nie wieder einen Volksentscheid bekommen.

Und "Mehr Demokratie" bringt es fertig, detailliert aufzuzählen, wie schlimm ESM und Fiskalpakt sind, um dann auf Seite 102 deren Klage mitzuteilen, wie man das legitimieren könnte!

Sehr lesenswert auch die Legal Tribune zum Thema.
Wer das Grundgesetz riskiert, hat da eine fatale Schnittmenge mit der NPD! 

Soviel habe ich aus der Mengenlehre aus der Grundschule noch behalten. Ich behaupte nicht, dass der ÖDP- Chef Sebastian Frankenberger ein Rechtsextremist ist, dafür reicht diese kleine Schnittmenge nicht aus. Aber es sollte ausreichend sein, ihn durch diesen Hinweis endlich wachzurütteln. Er soll dafür sorgen, dass umgehend die ÖDP hier nicht mehr aufgeführt wird.

Sebastian Frankenberger kann privat unterstützen was er will, auch wenn das in diesem Fall kein gutes Licht auf ihn wirft. Aber er darf als ÖDP- Funktionär nichts beschließen, wozu ihm die ÖDP keine Kompetenz übertragen hat oder was nicht durch Satzung und Programm abgedeckt ist. Solange die ÖDP laut Satzung eine Partei auf dem Boden des Grundgesetzes ist und sich auch im Grundsatzprogramm wunderbar zu diesem Grundgesetz bekennt, gibt es keine Grundlage für die Unterstützung einer Aktion, die unser Grundgesetz zur Disposition stellt. Die ÖDP ist für eine Verbesserung des Grundgesetzes, aber nicht dafür, seine Identität zu riskieren, wie dies "Mehr Demokratie" macht.

Wer einen Gefährder des Grundegesetzes als Kandidaten aufstellt, stärkt damit eine Person die gegen die Identität der ÖDP agiert. Und dieses entsetzliche Wischi-Waschi in den Frankenberger- Aussagen zu ESM und Fiskalpakt passt genau zu dem, was ich hier in fetter Schrift besonders herausgestellt habe (also nur die fette Schrift lesen, das reicht vollkommen). Und mit diesem Wissen, welche Technik Frankenberger beherrscht, kann man hier seine Rede zum ESM in Hann Münden richtig verstehen. 

Ich bitte alle hier mit angeschriebenen, machen Sie ihren Einfluss geltend, das der ÖDP- Vorsitzende Sebastian Frankenberger dafür sorgt, dass die ÖDP nicht mehr als Unterstützer der Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie" geführt wird, weil es für diese Unterstützung keine parallele in Programm und Satzung der ÖDP gibt und nicht mal ein Parteitagsbeschluss einen Handlungsauftrag erteilt hat. 

Wer authentisch die Methode "Volk entscheide" (Buchtitel von Sebastian Frankenberger) vertritt, darf nicht von oben einer Partei so eine Aktion überbraten. Und deshalb ist es alleine schon demokratisch zwingend notwendig, dass die ÖDP da nicht mehr aufgeführt wird. Das Inhaltliche kommt dann noch hinzu. Sind wir die Ökologisch Demokratischen Partei oder wollen wir das "Demokratisch" streichen?

Ich würde mich freuen, wenn vor der Kandidatenwahl in München Schwabing dieser Text vorgelesen würde, damit die Teilnehmer wissen, welche Fragen an den ÖDP- Vorsitzenden Sebastian Frankenberger im Raum stehen. Die Wähler, die nach Sebastian Frankenberger suchen werden, wenn der als Bundestagskandidat aufgestellt wird, werden diese Beiträge im Internet finden. Ändert Sebastian Frankenberger glaubhaft sein Verhalten, werde ich davon genauso umfassend berichten, wie von seinem bisher fragwürdigen Verhalten, dass für mich Sebastian Frankenberger als Kandidaten für den Bundestag, den bayersichen Landtag und das Europaparlament untragbar macht. 

Und um Schaden von der ÖDP München abzuwenden, warne ich davor, mit Sebastian Frankenberger in die Wahl zu ziehen.
Viele Grüße, Felix Johannes Staratschek, der Öko- FJS
Am 5. Februar 2013 14:11 schrieb Herr S.:


Sehr geehrter Herr Staratschek,

die Drohung der Politiker wäre ins Leere gegangen. Lesen Sie hierzu Art. 146 Grundgesetz. Des weiteren Art. 79, Abs. 3 GG. Somit ist die Gewaltenteilung festgeschrieben.
Das Haushaltsrecht ist Sache des Parlaments, nicht der Regierung oder sonst jemand. Haben die gesetzgebenden Organe entschieden, muss ein Verstoß gegen die ersten 20 Artikel vorliegen, um dies zu ändern. Hierzu der Wortlaut des Art. 30, Abs. 3: die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden. Ausnahme: verfassungswidirge Gesetze nach Art. 100 GG. Wobei dann die Verfassungswidrigkeit eindeutig bestimmt und festgestellt werden muss. Weil schon der Präsident des Verfassungsgerichtes sagte: Über politische Entscheidungen hat das Gericht nicht!! zu urteilen. Und noch ein Hinwies: Die ÖDP hat in von Arnim einen hervorragenden verfassungsrechtlichen Berater.
Ich darf Ihnen sagen, dass ich als Finanzbemater schon oft über Steuergesetze den Kopf geschüttelt habe, vor allem über Ausnahmen. Ich musste Steuerbürgern oft sagen: ,Sie haben eigentlich Recht, aber im Gesetz steht leider etwas anderes. Wählen Sie beim nächsten Mal die richtigen Parteien (vgl. Art. 20 GG).


mit freundlichen Grüssen
Herr S.



-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Felix Staratschek <
oeko.fjs@googlemail.com>

An: Herrn S.
Verschickt: Di, 5 Feb 2013 2:42 am
Gemeinsamkeiten von Frankenberger und NPD? Beide gefährden das Grundgesetz!


Hallo!


Ich habe das Lissabonurteil gelesen und es ist in Zitaten und Links in meinem Blog vertreten. Die Grundrechtsverletzung ist genau das, was die Reusings anführen.


"Mehr Demokratie" betont ja immer, die haben keine Klage zu den Inhalten! Aber die ÖDP ist eine Partei der Inhalte! Inhaltsloses darf die ÖDP nicht unterstützen. Und es ist kein geringerer, als Sebastian Franklenberger, die die Inhaltslosigkeit der "Mehr Demokratie"- Klage lobt.


Ich habe ja den Deutschlandfunk verlinkt. Stephan Detjens stellt dort fest, dass die Ankündigungen der Politiker, ihre Ziele notfalls über eine neue Verfassung zu erreichen, die Richter erpresst hat, saft zu Urteilen. In meinen Worten haben die Politiker gesagt: Wenn ihr Richter uns ESM und Fiskalpakt nehmt, dann nehmen wir Euch das Grundgesetz weg, auf dessen Grundlage ihr bisher urteilt.


Und die ÖDP hat dies mit unterstützt durch Frankenberger. Nur die Masse kennt weder den Kommentar vom DLF noch kann diese die Aussagen der Politiker zu einer neuen Verfassung einordnen.


Aber das Haupturteil steht ja noch aus und da müsste Frankenberger alles tun, das die Reusingklage öffentlichkeit bekommt.


Viele Grüße, Felix Staratschek


Am 4. Februar 2013 17:37 schrieb Herr S.: 


Sehr geehrter Herr Staratschek,


ich empfehle Ihnen, sich das Urteil des Bundesverfassungserichts zum Lissaboner Vertrag genau durchzulesen. In den Medien wurde dies falsch dargestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat klar herausgestellt, dass es für europäisches Recht nicht!! zuständig ist. Entscheidend sind die von Bundestag und ggf. Bundesrat verabschiedeten Begleitgesetze. Diese müssen verfassungsgemäß sein, d.h. es dürfen keine Grundrechts!!artikel verletzt sein. Ob die Beschlüsse politisch sinnvoll sind, sei nicht Sache des Gerichts. Dass die gesetzgebenden Organe Kompetenzen abgeben dürfen, wurde vom Gericht nicht!! beanstandet. Also bleibt nur, die Bevölkerung entsprechend aufzuklären, wer deutschen zu Gunsten europäischer Interessen schadet. Einer Verfassungsbeschwerde gegen ein gültig zustande gekommenes Begleitgesetz sind somit hohe Hürden gesetzt. Dagegen anzugehen, gleicht Don Quichottes Kampf gegen Windmühlen und dafür hat die ÖDP zu wenig Mittel.


Mit freundlichen Grüssen
Herr S.



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