Abs. Felix Staratschek, Freiligarthstr. 2, 42477 Radevormwald
Petition an den Deutschen Bundestag
Betrifft: Wahlzettel zur Bundestagswahl und Wahlrecht
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zur Bundestagswahl bin ich als Einzelbewerber angetreten. Dabei sind mir einige Dinge aufgefallen, die Einzelbewerber sehr benachteiligen und/oder den Wählerwillen verfälschen.
1. Im Oberbergischen Kreis war der Wahlzettel gefaltet, wie eine Zieharmonika.
Wie Sie auf dem beiliegenden Pressebericht sehen können, wird dadurch der Wahlzettel oft nicht voll ausgefaltet. Bekannte haben mir gesagt, diese hätten mich zuerst nicht auf dem Wahlzettel gefunden. Nur weil diese wussten, das ich kandidiere, haben die noch mal genauer nachgesehen. Aus dem Nachbarwahlkreis hat mir ein Freund berichtet, dass dort der Wahlzettel ungefaltet ausgegeben wurde. Es ist also möglich, so zu verfahren. Daher bitte ich Sie, Gesetze oder Verordnungen zu schaffen, dass Wahlzettel ungefaltet an die Wahllokale versendet werden müssen. Ich war jetzt 3 mal Einzelbewerber und jedesmal hatte ich diese Rückmeldung.
2. Einzelbewerber haben keine Chance, durch wiederholtes Antreten von dem letzten Platz aufzusteigen.
Außerdem müssen diese eine immense Leistung erbringen, um zur Wahl zugelassen zu werden. Für einen Parteibewerber müssen 3 Mitglieder vorhanden sein, um den zu wählen. Es sind dann auch sehr oft mehrere Personen da, die die Unterschriften für die Wahlzulassung sammeln oder die Partei organisiert Helfer, die die 200 Unterstützungsunterschriften mitsammeln. Der Einzelberwerber muss sehr oft die 200 Unterschriften alleine sammeln. Das ist immerhin 10% der Unterschriftenmenge, die eine sonstige Partei für die Wahlzulassung sammeln muss, der Direktkandidat ist aber nicht von 10% der Einwohner eines Landes wählbar. Das heißt, einen Einzelbewerber oder Direktkandidaten zur Wahlzulassung zu bringen, ist schwerer, als eine Landesliste auf den Wahlzettel zu bringen.
Deshalb bitte ich darum, dass die Regelung getroffen wird, dass auf dem Wahlzettel zuerst die Direktkandidaten stehen:
a) Direktkandidaten nach Wahlerfolg, sofern Parteien oder Einzelbewerber wiederholt antreten.
Tritt eine Person wiederholt an, gilt grundsätzlich ihr Wähleranteil der letzten Wahl, auch wenn sich die Parteizugehörigkeit oder der Kandidatenstatus (Einzelbewerber statt Parteikandidat) geändert hat.
b) Direktkandidaten von Listen oder Einzelbewerber, die das erste mal antreten, geordnet nach dem Alphabeth.
c) Zweitstimmen nach Wahlerfolg der letzten Wahl, sofern kein Direktbewerber antritt.
d) Zweitstimmen neuer Listen nach dem Alphabeth.
So würde der Wahlkampf personalisierter, indem das direkte Engagement einer Gruppe oder Person vor Ort Einfluss darauf hat, wo man auf dem Wahlzettel steht. Zur Durchführung sollte den Kreisen ein digitales Modul gegeben werden, mit dem für jeden Wahlkreis der individuelle Wahlzettel erstellt werden kann.
3. Ich würde es begrüßen, wenn bei Direktkandidaten das Zustimmungswahlrecht eingeführt würde.
Denn beim heutigen Wahlsystem können Personen mit Ergebnissen um die 30% einen Wahlkreis gewinnen, von dem die große Mehrheit der Wähler niemals vertreten werden will. Die Wähler sind sich in diesem Fall nur nicht einig, wer statt dessen ins Parlament soll.
Beim Zustimmungswahlrecht hat man eine Stimme weniger, als es Direktkandidaten gibt und man kann dann alle Kandidaten ankreuzen, von denen man sich vorstellen kann, dass diese gute Volksvertreter im Wahlkreis wären. Derjenige Kandidat, der die meisten Wahlkreuze erhält ist dann auch der Kandidat, von dem die meisten Wähler vertreten werden wollen. Dieses System wird auch integrierte Stichwahl genannt. Es ist aber weit besser, als eine Stichwahl, weil hier keine Vorauswahl stattfindet und der Kompromiss, wer der bevorzugte Bewerber ist, in einem Wahlgang ermittelt wird.
----Das Zustimmungswahlrecht hat auch den Vorteil, dass der Wähler dem Wahlsieger mitteilen kann, was dieser noch politisch beachten soll. So kann man z.B. der Wähler eine Erststimme für den besseren Kandidaten von CDU oder SPD kombinieren mit der Erststimme für die ÖDP, die Familienpartei oder die Tierschutzpartei, um deutlich zu machen, dass man zu diesen Themen eine bessere Politik wünscht, wie diese bei diesen Gruppen formuliert wurde.
----Das Zustimmungswahlrecht führt zu einer bürgernahen Politik, weil bei so einem System auch mal Überraschungen auftreten können, wenn z.B. ein sonstiger Bewerber einen so guten Ruf hat, dass viele Bürger den zusätzlich zu CDU und SPD wählen. Andererseits gibt es heute immer wieder viele Erststimmen für kleiner Gruppen, wie Grüne, Linke, FDP, AfD oder Piratenpartei. Bei einem Zustimmungswahlrecht könnten die auch Bewerber von SPD und CDU unterstützen und so den Direktkandidaten zum Wahlkreissieger machen, der wirklich die Mehrheit vertritt. Ich vermute, dass die Wählermehrheit Strukturkonservativ beim Wahlverhalten ist und nur CDU oder SPD per Erststimme wählt. Aber die Wähler der anderen Bewerber könnten bei der Zustimmungswahl dann dafür sorgen, dass wirklich der Kandidat gewinnt, der die meisten Wähler hinter sich hat.
4. Sinnvoll wäre noch eine personalisierte Listenwahl.
Das heißt, die Partei macht einen Vorschlag für eine Reihenfolge auf der Liste. Aber der Wähler kann sein Wahlkreuz einem beliebigen Kandidaten der Liste geben. Dann kommen zuerst die Politiker ins Parlament, die die meisten Wählerstimmen haben und erst in Zweiter Linie wird bei Stimmengleichheit oder bei Kandidaten ohne Stimme nach der Liste der Platz vergeben. So haben es die Bürger in der Hand, Persönlichkeiten nach oben zu hiefen und sind nicht durch die Parteien fremdbestimmt.
----Dieses Wahlsystem halte ich daher für das Glaubwürdigste. Es wird den Parteien oft nachgesagt, diese hätten sich den Staat zur Beute gemacht. Diese Aussage könnten die Parteien im Bundestag Lügen strafen, indem diese diese Vorschläge aufgreifen und damit den Willen der Wähler und der Chancengleichheit bei Wahlen mehr Geltung verschaffen.
Ich bitte diese Punkte einzeln zu behandeln, da jeder Punkt für sich eine Verbesserung der Wahlen darstellt und unabhängig von den anderen Punkten beschlossen werden kann. Und es wäre ein schönes Zeichen, wenn wenigstens einige dieser Vorschläge bis zur nächsten Bundestagswahl aufgegriffen würden.
Mit bestem Gruß. Felix Staratschek
Petition an den Deutschen Bundestag
Betrifft: Wahlzettel zur Bundestagswahl und Wahlrecht
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zur Bundestagswahl bin ich als Einzelbewerber angetreten. Dabei sind mir einige Dinge aufgefallen, die Einzelbewerber sehr benachteiligen und/oder den Wählerwillen verfälschen.
1. Im Oberbergischen Kreis war der Wahlzettel gefaltet, wie eine Zieharmonika.
Wie Sie auf dem beiliegenden Pressebericht sehen können, wird dadurch der Wahlzettel oft nicht voll ausgefaltet. Bekannte haben mir gesagt, diese hätten mich zuerst nicht auf dem Wahlzettel gefunden. Nur weil diese wussten, das ich kandidiere, haben die noch mal genauer nachgesehen. Aus dem Nachbarwahlkreis hat mir ein Freund berichtet, dass dort der Wahlzettel ungefaltet ausgegeben wurde. Es ist also möglich, so zu verfahren. Daher bitte ich Sie, Gesetze oder Verordnungen zu schaffen, dass Wahlzettel ungefaltet an die Wahllokale versendet werden müssen. Ich war jetzt 3 mal Einzelbewerber und jedesmal hatte ich diese Rückmeldung.
2. Einzelbewerber haben keine Chance, durch wiederholtes Antreten von dem letzten Platz aufzusteigen.
Außerdem müssen diese eine immense Leistung erbringen, um zur Wahl zugelassen zu werden. Für einen Parteibewerber müssen 3 Mitglieder vorhanden sein, um den zu wählen. Es sind dann auch sehr oft mehrere Personen da, die die Unterschriften für die Wahlzulassung sammeln oder die Partei organisiert Helfer, die die 200 Unterstützungsunterschriften mitsammeln. Der Einzelberwerber muss sehr oft die 200 Unterschriften alleine sammeln. Das ist immerhin 10% der Unterschriftenmenge, die eine sonstige Partei für die Wahlzulassung sammeln muss, der Direktkandidat ist aber nicht von 10% der Einwohner eines Landes wählbar. Das heißt, einen Einzelbewerber oder Direktkandidaten zur Wahlzulassung zu bringen, ist schwerer, als eine Landesliste auf den Wahlzettel zu bringen.
Deshalb bitte ich darum, dass die Regelung getroffen wird, dass auf dem Wahlzettel zuerst die Direktkandidaten stehen:
a) Direktkandidaten nach Wahlerfolg, sofern Parteien oder Einzelbewerber wiederholt antreten.
Tritt eine Person wiederholt an, gilt grundsätzlich ihr Wähleranteil der letzten Wahl, auch wenn sich die Parteizugehörigkeit oder der Kandidatenstatus (Einzelbewerber statt Parteikandidat) geändert hat.
b) Direktkandidaten von Listen oder Einzelbewerber, die das erste mal antreten, geordnet nach dem Alphabeth.
c) Zweitstimmen nach Wahlerfolg der letzten Wahl, sofern kein Direktbewerber antritt.
d) Zweitstimmen neuer Listen nach dem Alphabeth.
So würde der Wahlkampf personalisierter, indem das direkte Engagement einer Gruppe oder Person vor Ort Einfluss darauf hat, wo man auf dem Wahlzettel steht. Zur Durchführung sollte den Kreisen ein digitales Modul gegeben werden, mit dem für jeden Wahlkreis der individuelle Wahlzettel erstellt werden kann.
3. Ich würde es begrüßen, wenn bei Direktkandidaten das Zustimmungswahlrecht eingeführt würde.
Denn beim heutigen Wahlsystem können Personen mit Ergebnissen um die 30% einen Wahlkreis gewinnen, von dem die große Mehrheit der Wähler niemals vertreten werden will. Die Wähler sind sich in diesem Fall nur nicht einig, wer statt dessen ins Parlament soll.
Beim Zustimmungswahlrecht hat man eine Stimme weniger, als es Direktkandidaten gibt und man kann dann alle Kandidaten ankreuzen, von denen man sich vorstellen kann, dass diese gute Volksvertreter im Wahlkreis wären. Derjenige Kandidat, der die meisten Wahlkreuze erhält ist dann auch der Kandidat, von dem die meisten Wähler vertreten werden wollen. Dieses System wird auch integrierte Stichwahl genannt. Es ist aber weit besser, als eine Stichwahl, weil hier keine Vorauswahl stattfindet und der Kompromiss, wer der bevorzugte Bewerber ist, in einem Wahlgang ermittelt wird.
----Das Zustimmungswahlrecht hat auch den Vorteil, dass der Wähler dem Wahlsieger mitteilen kann, was dieser noch politisch beachten soll. So kann man z.B. der Wähler eine Erststimme für den besseren Kandidaten von CDU oder SPD kombinieren mit der Erststimme für die ÖDP, die Familienpartei oder die Tierschutzpartei, um deutlich zu machen, dass man zu diesen Themen eine bessere Politik wünscht, wie diese bei diesen Gruppen formuliert wurde.
----Das Zustimmungswahlrecht führt zu einer bürgernahen Politik, weil bei so einem System auch mal Überraschungen auftreten können, wenn z.B. ein sonstiger Bewerber einen so guten Ruf hat, dass viele Bürger den zusätzlich zu CDU und SPD wählen. Andererseits gibt es heute immer wieder viele Erststimmen für kleiner Gruppen, wie Grüne, Linke, FDP, AfD oder Piratenpartei. Bei einem Zustimmungswahlrecht könnten die auch Bewerber von SPD und CDU unterstützen und so den Direktkandidaten zum Wahlkreissieger machen, der wirklich die Mehrheit vertritt. Ich vermute, dass die Wählermehrheit Strukturkonservativ beim Wahlverhalten ist und nur CDU oder SPD per Erststimme wählt. Aber die Wähler der anderen Bewerber könnten bei der Zustimmungswahl dann dafür sorgen, dass wirklich der Kandidat gewinnt, der die meisten Wähler hinter sich hat.
4. Sinnvoll wäre noch eine personalisierte Listenwahl.
Das heißt, die Partei macht einen Vorschlag für eine Reihenfolge auf der Liste. Aber der Wähler kann sein Wahlkreuz einem beliebigen Kandidaten der Liste geben. Dann kommen zuerst die Politiker ins Parlament, die die meisten Wählerstimmen haben und erst in Zweiter Linie wird bei Stimmengleichheit oder bei Kandidaten ohne Stimme nach der Liste der Platz vergeben. So haben es die Bürger in der Hand, Persönlichkeiten nach oben zu hiefen und sind nicht durch die Parteien fremdbestimmt.
----Dieses Wahlsystem halte ich daher für das Glaubwürdigste. Es wird den Parteien oft nachgesagt, diese hätten sich den Staat zur Beute gemacht. Diese Aussage könnten die Parteien im Bundestag Lügen strafen, indem diese diese Vorschläge aufgreifen und damit den Willen der Wähler und der Chancengleichheit bei Wahlen mehr Geltung verschaffen.
Ich bitte diese Punkte einzeln zu behandeln, da jeder Punkt für sich eine Verbesserung der Wahlen darstellt und unabhängig von den anderen Punkten beschlossen werden kann. Und es wäre ein schönes Zeichen, wenn wenigstens einige dieser Vorschläge bis zur nächsten Bundestagswahl aufgegriffen würden.
Mit bestem Gruß. Felix Staratschek
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