(Eine Verlinkungs- Recherchearbeit von Felix Staratschek auf Grundlage der Quellenangaben von Dr. Klaus Buchner)
Der Spitzenkandidat der ÖDP- Liste zur Europawahl 2014, Atomphysiker Prof. Dr. Klaus Buchner hat das Büchlein "Unser Land unterm Hammer - Wer regiert uns wirklich?" geschrieben und 2013 veröffentlicht. Nun gehört er zu den Personen, die auf Listenplatz 1 einer Parteiliste für das EU- Parlament stehen. Und sollte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die vom Bundestag beschlossenen 3%- Hürde kippen, gehört Dr. Buchner zu den Kandidaten, die einen Sitz in Straßburg bekommen können. Es lohnt sich also, sich mit Dr. Buchner zu befassen und sein Buch zu lesen.
Das Buch hat ein umfangreiches Quellenregister. Um Personen die das Buch gelesen haben, die Nutzung der Quellen zu erleichtern, stelle ich diese Quellen mit Links hier auf den Blog. Vielleicht macht das auch weitere Leser neugierig auf das Buch oder führt dazu, das Buch im Frühjahr Jahr 2014 bei vielen Gelegenheiten auf den Geschenketisch gelegt wird.
Zu vielen Fachbegriffen und Personen baue ich die Wikipedia- Links ein. Bei aller Vorsicht, die auch gegenüber vielen Wikipedia- Artikeln geboten ist, soll das helfen, sich vertiefend mit den Themen zu befassen oder Quellen für eigene Arbeiten zu finden. Teilweise werden auch Links zu Inhalten neu gesetzt, sofern dazu im Netz eine Quelle gefunden wird. Werden aktuelle Politiker genannt, wird deren Seite bei Abgeordnetenwatch verlinkt.
Dieser Text ist kein Ersatz für das Buch, aber er soll allen helfen, die das Buch haben, mit dem Fußnoten und Quellenangaben besser zu arbeiten. So kann man das Buch lesen und ohne zu blättern hier im Internet die Fußnoten lesen oder über die Links sich weitere Hintergründe erschließen. Sie sind eingeladen, hier einen Kommentar zu hinterlassen oder aktuelle Infos hinzufügen.
Vorwort
(1) Risikogutachten zum Endlager Gorleben (Die Zeit, 2009)
(2) Geplantes Atomendlager Gorleben: Gutachten von Freunden (Süddeutsche Zeitung)
1. Was ist Deutschland?
---Wie es begann
(1) Die Siegermächte USA, Großbritannien, Sowjetunion und Frankreich bezeichneten sich die "Alliierten".
(2) Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten "Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands" in: Rechtstellung Deutschlands. dtv 5552, 1985
(3) Rede von Carlo Schmidt durch den Parlamentarischen Rat vom 8.September 1948 zum Thema Grundgesetz. Stenographischer Bericht des Parlamentarischen Rates, Sitzungen 1-12. Buchdruckerei Gebr. Scheuer, Bonn, 1949, S.70ff
(4) Frankfurter Dokumente betreffend die Einberufung einer verfassungsgebenden Nationalversammlung, die Änderungen der innerdeutschen Ländergrenzen und die Leitsätze für das Besatzungsstatut vom 1.7.1948. Wiesbaden 1948
Vgl. auch: Ingo Münch (Hrsg): Dokumente des geteilten Deutschland. Quelltexte zur Rechtslage des Deutschen Reiches, der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Kröner, Stuttgart 1976 (2 Bände). S. 88ff
Germany 1947-1949. The Story in documents. Washington, DC 1950, S. 275 ff.
Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Akten und Protokolle. Hrsg. vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv unter Leitung von Kurt Georg Wernicke. Boldt, Boppard am Rhein
(5) Bundesverfassungsgericht 2BvF 1/73 vom 31.Juli 1973, veröffentlicht in BVerfGE 36,1 (31.7.1973)
(6) Vertrag über die anschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, Zwei-plus-Vier-Vertrag. Moskau, 12.September 1990 Papier, Kunststoff, Stoff (Faksimile) 36,7x27,5x3,6cm. Haus der Geschichte, Bonn EB-Nr.: 1994/05/0349, Siehe z.B.: Dokumentarchiv
---Gibt es einen Friedensvertrag
(7) Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandender Fragen ("Überleitungsvertrag", geänderte Fassung in Kraft getreten am 5.Mai 1955), Neunter Teil, Artikel (1), veröffentlicht in BGBl.1955 II, S. 405ff. - Die Gültigkeit dieser Bestimmung ergibt sich aus der "Vereinbarung vom 27/28.September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten (in geänderter Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in geänderter Fassung). BGBl.1990 II S. 1386ff.
---Gibt es eine Verfassung
---Ist Deutschland souverän?
(8) Vgl. (7): In der Vereinbarung vom 27/28.September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten (in geänderter Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in geänderter Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in geänderter Fassung) steht:
"3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis ".....Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern" sowie Absätze 3,4 und 5, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 3 Absätze 2 und 3, Artikel 5 Absätze 1 und 3, Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8
Dritter Teil: Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe a des Anhanges, Artikel 6 Absatz 3 des Anhangs
Sechster Teil: Artikel 3 Absätze 1 und 3
Siebter Teil: Artikel 1, Artikel 2
Neunter Teil: Artikel 1
Zehnter Teil: Artikel 4
(9) Die geheime Kanzlerakte: Jeder Bundeskanzler (Geschäftsführer der Treuhandverwaltung) unterschreibt die in Washington
Auch die Darstellung auf S. 21/22 des Buches "Die deutsche Karte" von G.-H. Komossa (Ares Verlag 2007) beruhen auf Aussagen des Autors auf diesem Dokument.
(10) Link zum Thema Kanzlerakte (siehe auch Wikipedia)
(11) Egon Bahr in: Die Zeit vom 14.5.2009.
"Ich brachte Brandt meinen Entwurf für einen Brief an seinen sowjetischen Kollegen Kossygin, dem er einen informellen Meinungsaustausch anbieten wollte. Brandt war wichtiger, zu berichten, was ihm »heute passiert« war. Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah. Artikel 23 zählte die Länder auf, in denen das Grundgesetz »zunächst« gelten sollte, bis es in anderen Teilen Deutschlands »nach deren Beitritt« in Kraft zu setzen sei. Diese Vorwegnahme der Realität im Jahre 1990 konnten die Drei 1949 weder genehmigen noch ahnen. Gravierend für diese ganze Zeitspanne war, dass sie Groß-Berlin aus dem Artikel 23 amputierten, was dem ehemaligen Regierenden Bürgermeister natürlich vertraut war."
Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, »einen solchen Unterwerfungsbrief« zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger . Dass aus den Militärgouverneuren inzwischen Hohe Kommissare geworden waren und nach dem sogenannten Deutschlandvertrag nebst Beitritt zur Nato 1955 die deutsche Souveränität verkündet worden war, änderte daran nichts. Er schloss: »Also habe ich auch unterschrieben« – und hat nie wieder davon gesprochen. "
(12) Diese Angaben sind dem Wikipedia- Artikel "Deutsche Goldreserven" entnommen. Die Tatsache, dass der größte Teil der Goldreserven an den drei Stellen liegt geht auch aus einer Anfrage von Peter Gauweiler im Deutschen Bundestag hervor. Deutscher Bundestag Drucksache 17/41554 vom 10.12.2010. Siehe auch "Anträge und Initiativen" oder Fragen Nummer 15, 16, 17 ab Seite 14
(13) Deutscher Bundestag Drucksache 17/4154 vom 10.12.2010 (Siehe letzter Link bei (12))
(14) Youtubekanal für diese Quelle zu "Schäuble unszensiert"wurde gekündigt.
Der zweite Link funktioniert noch:"Schäuble unszensiert" bei Infokrieger: European Banking Congress 2011, Wolfgang Schäuble (Videomitschrift durch Felix Staratschek):
"Die Kritiker, die meinen, man müsste eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonpol des Nationalstaates aus. Das war die alte Rechtsordnung die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst als ad absordum geführt worden ist, spätestens seit den zwei Weltkriegen der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts.
Und wir in Deutschland sind seit dem 8 Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll Souverän gewesen. Und deswegen ist der Versuch in der europäischen Einigung eine neue Form von Governance zu schaffen, wo eben es nicht eine Ebene gibt, die für alles Zuständig ist und die dann im Zweifel durch völkerrechtliche Verträge bestimmte Dinge auf andere überträgt nach meiner festen Überzeugung für das 21 Jahrhundert ein sehr viel zukunftsweisender Ansatz als der Rückfall in die Regelungsmonopolstellung des klassischen Nationalstaates vergangener Jahrhunderte.
Ich möchte ihnen ganz klar sagen, dass ich ziemlich überzeugt bin, dass wir in einer Zeit von weniger als 24 Monaten in der Lage sein werden, das europäische Regelwerk so zu verändern. Wir brauchen nur das Protokoll Nr. 14 - wer es nachlesen möchte im Lissabon- Vertrag - so aufzubauen, dass wir daraus die Grundzüge einer Fiskalunion für die Eurozone schaffen - sobald wir die EURO- Krise gelöst haben, also jetzt nach dieser Rede - werden die Vereinigten Staaten von Amerika viel stärker im Focus der Nervosität der Finanzmärkte sein. Diese Wette werde ich halten."
(Ergänzend dieser Link: Schäuble: Die Fiskalunion kommt binnen 24 Monaten)
Eine Transkription dieser Passage ist hier zu finden.
---Feindstaatenklausel der UNO
(15) Charta der Vereinten Nationen vom 26.Juni 1945
(16) In der UNO- Resolution 50/52 von 1955 wurde die Feindstaatenklausel zwar als "hinfällig" (im englischen Original: "obsolete") erklärt. Aber "hinfällig" ist nicht gleichbedeutend mit "aufgehoben". In dieser Resolution wurde außerdem festgehalten, dass die Streichung der Feindstaatenklausel so schnell wie möglich erfolgen sollte. Diese Streichung ist jedoch bis heute nicht geschehen. In der offiziellen Übersetzung heißt es:
"...in der Erwägung, dass die Feindstaaten- Klauseln in den Artikeln 53, 77 und 107 der Charta in Anbetracht der weitreichenden Veränderungen, die in der Welt aufgetreten sind, hinfällig geworden sind, .... bringt ihre Absicht zum Ausdruck, auf ihrer nächsten geeigneten Tagung das in Artikel 108 der Charta der Vereinten Nationen vorgesehene Verfahren für eine Änderung der Charta, mit in die Zukunft gerichteter Wirkung, durch Streichung der 'Feindstaaten'-Klauseln in den Artikeln 53, 77 und 107 einzuleiten...."
---Wie kann die Zukunft aussehen?
(17) Am 6. September 2012 hat die Europäische Zentralbank EZB entschieden, "unbegrenzt" Staatsanleihen aus den EURO- Krisenländern aufzukaufen. (Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ)
Das ist gegen die EU- Verträge, die das ausdrücklich verbieten. Die EZB ist keinem demokratisch legitimierten Gremium Deutschlands verantwortlich, aber Deutschland haftet für 27% der EZB. - Zu den Rollen des Direktoriums und des Geschäftsführenden Direktors im ESM, die ebenfalls nur von Bankern besetzt sind, sie unten.
(18) John Perkins: Bekenntnisse eines Economic Hitman. Goldmann, München 2007, ISBN 978-3-442-15424-1
2. Die Europäische Union
---Wie sind die EU- Gremien entstanden?
(1) Die Bundesrepublik Deutschland hat im EU- Parlament ab 2014 96 Sitze (davor 99). Ein in Deutschland gewählter Abgeordneter vertritt deshalb etwa 857.000 Bürger. Ein in Luxemburg gewählter vertritt demgegenüber aber mit etwa 83.000 Luxemburger Unionsbürgern weniger als ein Zehntel davon; bei Malta sind es mit 67.000 sogar nur ein Zwölftel. (Zu den diesen Berechnungen zugrunde liegenden Bevölkerungszahlen siehe z.B. Eurostat, Europa in Zahlen, Eurostat Jahrbuch 2008, 2008, S. 25).
---Die Situation heute
(2) Manchmal wird dagegen die "Gewaltenteilung" so verstanden, dass nicht eine Institution die alleinige Gewalt über mehrere der drei Säulen Gesetzgebung (Legislative), Regierungsmacht (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) innehat. Die EU- Kommission hat die alleinige Gewalt nur bei der Regierungsmacht, bei den anderen beiden teilt sie diese sich mit dem EU- Parlament und dem EU- Ministerrat (Gesetzgebung) bzw. dem Europäischen Gerichtshof (Rechtsprechung). Nach dieser Definition wäre also die Gewaltenteilung gewahrt.
(3) "Direkter Lobbyismus" von Reinhard Jellen. Telepolis vom 5.10.2010
(4) Ein kritischer Bericht befindet sich auf der Internetseite der ÖDP Lerchenberg (Der genannte Link funktioniert nicht, so dass ich diesen auf zur gleichen Seite setze). Siehe auch: Keine Lobbyisten in Ministerien
(5) Diese EU- Verträge wurden 2008 im "Vertrag von Lissabon" wesentlich erweitert. Ihm ging der Versuch voraus, eine Verfassung der EU einzuführen, der jedoch an Volksabstimmungen in Frankreich und Holland scheiterte. Darauf hin wurde nicht mehr von einer Verfassung gesprochen, sondern nur noch von einem Vertrag, der keiner Volksabstimmung bedurfte, obwohl der Inhalt praktisch nicht geändert wurde. Gegen diesen Vertrag klagten Vertreter der ÖDP (darunter der Autor des Buches), der Linkspartei und mehrere Einzelkläger vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie bekamen teilweise Recht: BVerfGE 123, 267, AZ 2BvE 2/8. Artikel auf Wikipedia
(6) In der mündlichen Verhandlung zum "Vertrag von Lissabon" sagte der Kläger und Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler am 11. Februar 2009 aus, dass die Bundestagsabgeordneten den vollen Text über die EU- Verträge, über die sie abstimmen sollten, erst wenige Tage vor der Abstimmung erhielten. Es war unmöglich, den Text von 388 großen Seiten in dieser Zeit neben der normalen Arbeit auch nur durchzulesen, geschweige denn alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zu ermitteln. So ist es kein Wunder, dass eine Umfrage unter den Abgeordneten über die Inhalte ein katastrophales Unwissen offenbarte. Auf diese Weise wurde vor der Abstimmung eine Kritik an den Verträgen verhindert.
(7) AEUV, Dritter Teil, Teil II
(8) AEUV, Dritter Teil, Titel IV, Kapitel 4
(9) Die Privatisierung staatlicher Aufgaben ist in den Verträgen etwas versteckt: In Artikel 1 des Protokolls Nr. 26 steht:
"Zu den gemeinsamen Werten der Union in Bezug auf die Dienste von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse im Sinne des Artikel 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union zählen insbesondere ..... ein hohes Niveau in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Bezahlbarkeit, Gleichbehandlung und Förderung des universellen Zugang und der Nutzerrechte."
Hier bedeutet "Gleichbehandlung und Förderung des universellen Zugangs", dass alle diese Dienste, wie Wasserversorgung, öffentliche Verwaltung, usw. auch für private Unternehmen offen sein müssen.
(10) In Art. 151 AEUV steht über die Förderung der Beschäftigung, Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und über ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau:
"Zu diesem Zweck führen die Union und die Mitgliedsstaaten Maßnahmen durch, die die Vielfalt der einzelstaatlichen Gepflogenheiten, insbesondere in den vertraglichen Beziehungen, sowie der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union zu erhalten, Rechnung zu tragen."
Natürlich darf die Wettbewerbsfähigkeit nicht durch "übertriebene Sozialgesetze zerstört werden. Hier wird festgestellt, dass der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Vorrang gegenüber allen sozialen Maßnahmen besitzt. Dabei wird nicht genau festgelegt, was mit "Erhalt" gemeint ist. Heißt das, dass der Erhalt einer wie auch immer gestalteten Wettbewerbsfähigkeit garantiert werden soll - in diesem Fall wäre der Hinweis auf den Erhalt unnötig, da selbstverständlich - oder der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit auf auf dem aktuellen Niveau? In diesem Fall wären überhaupt keine durchgreifenden Änderungen der Sozialgesetzgebung zu Gunsten der Arbeiter möglich, da diese immer die Wettbewerbsfähigkeit mindern. es bleibt unklar, wie diese Passage gemeint ist. Sie kann aber immer zur Begründung von Einschränkungen beim Sozialstaat herangezogen werden.
---Militäreinsätze
(11) Art. 42 Abs. 5 AEUV
(12) Schon die "Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 26.11.1992" des damaligen Ministers Volker Rühe formulierten als Aufgabe der Bundeswehr:
"Aufrechterhaltung des freien Welthandels und der ungehinderte Zugang zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt."
In der Neufassung der "Verteidigungsrichtlinien" 2003 unter Peter Struck heißt es: "Nach Artikel 87a Grundgesetz stellt der Bund die Streitkräfte zur Verteidigung auf. Verteidigung heute umfasst allerdings mehr als die herkömmliche Verteidigung an den Landesgrenzen gegen einen konventionellen Angriff.... Dementsprechend lässt sich Verteidigung geographisch nicht mehr eingrenzen, sondern trägt zur Wahrung unserer Sicherheit bei, wo immer diese gefährdet ist." Diese Vorgaben wurden später von den Ministern Karl Theodor zu Guttenberg (Archiv A.watch) und Thomas de Maiziere (Abgeordnetenwatch) verwirklicht.
(13) Das sind neben dem Europäischen Rat und dem Rat der "hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" (Art. 24,26-29 EUV) sowie das politische und sicherheitspolitische Komitee (Art. 38 EUV). Hier wird zwischen "Leitung" und "Verantwortung" unterschieden. Letztere liegt bei (Minister-) Rat und beim hohen Vertreter. Siehe auch Artikel 43 Absatz 2 EUV.
(14) Art. 36 EUV
(15) Art. 24 Abs. 1 Unterabs.2 EUV
(16) Art. 42 Abs. 1, Art. 43 Abs.1 und Artikel 42 Abs. 5 EUV. Die "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" ist in dem Dokument "Ein sicheres Europa in einer besseren Welt. Europäische Sicherheitsstrategie, Brüssel, 12. Dezember 2003" festgelegt.
(17) European defence, a proposal for a White Paper, Report of an independent Task Force. Pariser Institut für strategische Studien, Mai 2004
---Der Europäische Gerichtshof
(18) Der EuGH und das soziale Europa
(19) Tobias Herzog: Der EuGH als Gestalter der europäischen Integration: Akteur im entpolitisierten Metier des Rechts oder juristischer Gestalter mitgliedschaftlicher Vorgaben? GRIN Verlag 2007, ISBN 978-3-638-67077-7
(20) Nummer C-301/06
(21) Das ist möglich, weil jeder Mobilfunkanbieter das Land mit sogenannten "Funkzellen" überzieht, die jeweils mit einem Sender und einem Empfänger ausgestattet sind, die mit den Handys in ihrem Bereich kommunizieren. Jedes eingeschaltete Handy muss sich bei einer Funkzelle anmelden, in der es sich befindet. Die Funkzellen haben in Großstädten oft nur eine Ausdehnung von wenigen 100 Metern, auf dem Land von bis zu 10 Kilometern. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden nur die ungefähren Abstände der Handys zu den Empfängern dieser Funkzelle (und natürlich die Zeiten und die Telefonnummern aller geführten Gespräche) gespeichert. Mit einer verfeinerten Methode ist eine genauere Ortung auch ausgeschalteter Handys bis auf etwa einen Meter genau möglich. Letzteres wird nur bei verdächtigen Personen durchgeführt. Dafür ist die EU (noch) nicht zuständig, das fällt in den Bereich der nationalen Gesetze.
(22) Die schwer nachvollziehbare Begründung des EuGH stützt sich auf das Wettbewerbsrecht. Sie hier.
Kommentar vom 12.02.2009. Das Urteil mit dem AZ C-301/06 wurde am 10.02.2009 verkündet. (Die Links hier funktionierten nicht so dass ich nach verwandten Links gesucht habe).
---Was erwarten wir von der EU?
(23) Präambel und Art. 5 EUV
(24) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass ein europäischer Bundesstaat dem Grundgesetz widerspricht, so im "Maastricht- Urteil" (BVerfGE 89, 155, AZ2BvR 2134) insbesondere die Randnummern 181ff, 192f, 209f mit der berühmt geworden Formulierung "Staatenverbund" für die Form der Europäischen Union, die im Gegensatz zum Bundesstaat nach unserem Grundgesetz möglich ist. Siehe außerdem im "Lissabon-Urteil" (BVerfGE 123, 267,AZ 2BvE 2/8) die Randnummern 250f, 298, 340.
(25) Das Bundesverfassungsgericht hat klare Grenzen aufgestellt, welche nationalen Rechte an die EU abgegeben werden dürfen: BVerfGE vom 7.09.2011, 2 BvR 987
Siehe auch Rheinische Post
3. "Ich schwöre, das ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen... werde."
---Massentierhaltung
(1) "Hähnchenfleisch mit resistenten Keimen verseucht", Süddeutsche Zeitung vom 9.01.20012
(2) "Beim Kochen besser Latex tragen", Süddeutsche Zeitung vom 19.09.2011
(3) Das Deutsche Ärzteblatt schätzt die Zahl etwas niedriger ein: Zitat aus dem Deutschen Ärzteblatt Int 2011, 108 (45), 761-767: "Schätzungen zeigen, das jährlich etwa 170.000 MRSA- Infektionen die europäischen Gesundheitssysteme mit mehr als 5.000 Todesfällen, mehr als einer Millionen zusätzlichen Hospitalisationstagen und Mehrkosten von von circa 380 Millionen Euro belasten." Von den jährlich 170.00 Infektionen in Europa werden 132.000 in deutschen Krankenhäusern diagnostiziert.
(4) Robert Koch Institut und insbesondere Robert Koch Institut
---Energiepolitik
(5) Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 7.02.2010
(6) Forum Ökologisch soziale Marktwirtschaft: Vergleich der Förderung
(7) Subventionsbericht der Bundesregierung 2010. Siehe auch "Staatliche Förderung der der Atomenergie im Zeitraum 1959-2010" Greenpeace- Veröffentlichung vom 13.10.2011.
Die Summe aus 304 Milliarden Euro errechneten Greenpeace und das Forum Ökologisch soziale Marktwirtschaft aus 204 Mrd. Euro bis zum Jahr 2010 und weiteren 100 Mrd. Euro nach dem damaligen Restlaufzeiten, also noch vor der Laufzeitverlängerung der schwarz- gelben Bundesregierung von 2009 bis 2013.
(8) Die Subventionen sind teils direkte Finanzhilfen für Forschungsförderung, Stilllegung der ostdeutschen AKW und Zahlungen für die "Endlager" Asse und Morsleben, aber auch für die langjährige Steuerfreiheit der Brennelemente, die im Gegensatz zu anderen fossilen Brennstoffen bis 20111 nicht besteuert wurden. (9), und die gelockerten Auflagen für die steuerfreien Entsorgungsrückstellungen von 25,5 Milliarden Euro (10). Außerdem erzielen die AKW- Betreiber wegen des Emissionshandels höhere Gewinne, die aber hier nicht eingerechnet werden. die Summe von Rund 200 Milliarden Euro berücksichtigt noch nicht, dass für die Atomkraftwerke keine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Denn der Schaden bei einem Supergau kann etliche Billionen Euro betragen. Diese Summe ist nicht versicherbar (11). Die Betreiber haben für den Ernstfall jedoch nur 2,5 Milliarden Euro an Versicherungen und Rücklagen (12).
(9) Die Brennelementesteuer sollte 2011 etwa 2,3 Milliarden Euro einbringen. Nach der Abschaltung von 8 Atomkraftwerken ist der Ertrag immerhin noch 1,3 Mrd. Euro: dpa vom 26.08.2010, Süddeutsche Zeitung vom 13.07.2011 und Focus vom 26.08.2010.
(10) Die Betreiber haben in Deutschland für den Abriss der stillgelegten AKW und für die Endlagerkosten sogenannte Rückstellungen von 25,5 Mrd. Euro gebildet. Sie reichen wohl kaum aus, um den sicheren Einschluss der Brennelemente für mehrere Millionen Jahre zu garantieren und zu bezahlen. Sie sind steuerfrei. Aber im Gegensatz zu Rückstellungen in anderen Branchen müssen sie nicht quasi mündelsicher angelegt werden. So lassen sich damit hohe Renditen erwirtschaften. Diese steuerfreien Rückstellungen sind eine wichtige Quelle zur Steigerung des Ertrags, den selbst abgeschaltete deutsche AKW erwirtschaften
(11) "Unversicherbare Atomkraft", Versicherungsjournal vom 12.05.2011
(12) Versicherungsarchiv: Atomkraftwerke ohne ausreichende Versicherung
(13) Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen. Gegenüber dem Vorjahr, als noch die beiden AKW in Biblis in Betrieb waren, ist er um 17,5% gefallen. darin sind die Gewinneinbußen beim Gasgeschäft mit eingerechnet. (Großmanns letzter Auftritt: RWE- Gewinn bricht ein)
(14) Ministerium für Wirtschaft, Regierungsbevollmächtigter für die polnische Kernenergie: Programm für die polnische Kernenergie. Warszwa/Warschau Januar 2011
(15) Dr. Walter Hohlenfelder in "KKG aktuell" Nr. 17, einer Nachbarschaftsinformation des AKW Grafenrheinfeld:
"Es gibt da offenbar ein Missverständnis. Über einen Ausstieg aus der Kernenergie haben wir uns mit der Bundesregierung keineswegs geeinigt. Geeinigt haben wir uns in einem Kompromiss über den sicheren Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen und ihrer Endsorgung - nicht mehr und nicht weniger. ... Dem Ausstieg aus der Kernenergie haben wir ausdrücklich nicht zugestimmt. .... Bezüglich der Nutzung der Kernenergie will die (rot-grüne) Bundesregierung keine neuen Kraftwerke zulassen .... Späteren Regierungen bleibt es unbenommen, hier zu neuen Erkenntnissen zu gelangen."
(16) "EU- Emissionsgelder zur Förderung von Kohlekraftwerken falsch", Nachricht vom 24.07.2011 in "Energie Experten"
(17) Für die ersten 10 Windparks gibt es zinsgünstige Kredite von 5 Mrd. Euro: Süddeutsche Zeitung vom 13.07.2011. Neue Kohlekraftwerke für die Versorgung in Deutschland nicht nötig. Selbst 2011, nach dem Abschalten der 8 AKW, wurde mehr Strom exportiert als importiert.
(18) Erneuerbare Energien und Clearingstelle EEG
(19) Durch die erneuerbaren Energien ist der gesamte Strompreis an der Strombörse um knapp 1 Cent/kWh gesunken (Stand Mitte 2012), Siehe: Energiedepesche (Bund der Energieverbraucher) Heft 3/12, S. 22
(20) Kabinett beschließt höhere Strompreise. Financial Times Deutschland vom 28.08.2012
(21) Energiedepesche (Bund der Energieverbraucher) Heft 3/12, S. 17 (Linke siehe (19))
(22) Pelletmagazin (Der Link funktionierte nicht, aber nach Streichung eines Buchstabens kam dieser Link heraus)
(23) Strom aus Gaskraftwerken ist zu teuer. Schuld daran sind die niedrigen Energiepreise für Braunkohle und zum Teil die hohen Importpreise für Gas, die verhindern, dass die Gaskraftwerke besser ausgelastet werden, d.h., dass sie auch laufen, wenn keine Spitzenlast benötigt wird. Aber alleine mit einer CO2- Abgabe, die die konkurrierenden Kohlekraftwerke nicht bevorzugen würde, könnte die Wirtschaftlichkeit erheblich verbessern. Außerdem müsste die Einspeisung von Wasserstoff oder Methan in das Erdgasnetz gesetzlich geregelt werden, wenn die vorhandenen Erdgasspeicher zur Stabilisierung des Stromnetzes eingesetzt werden sollen. (Siehe auch: Wasserstoffwirtschaft , Power to Gas)
(24) Mitteilung des Regionalverbandes Windenergie OBB, Münchener Merkur vom 12.08.2008. Die Energieträger sind demnach Wind mit 35% der Stromerzeugung, Erdgas mit 25%, Biomasse (einschließlich Biogas) mit 20%, Wasserkraft mit 8% und Geothermie mit 7%. Die Fotovoltaik spielt mit 5% hier noch keine wesentliche Rolle. Diese Aussage ist mittlerweile überholt, weil sich Sonnenkolektoren schneller durchsetzen als vermutet.
(25) Nationaler Allokationsplan der Bundesregierung (NAP II) 2008-2012. Siehe z.B. BUND: Der Emissionshandel schafft Anreize für neue Kohlekraftwerke
(26) Sigrid Totz (Greenpeace): Emissionshandel: Trick 17 zugunsten der Braunkohle. Greenpeace-Online- Nachricht vom 22.06.2007
(27) K.-H. Tetzlaff: Wasserstoff für Alle. Wie wir der Öl-, Klima- und Kostenfalle entkommen. Books on Demand GmbH, Norderstedt, 3. Auflage 2011
(28) Hamburger Abendblatt vom 30.05.2012: "Bundeskanzlerin Merkel: Energiewende ist machbar"
Stern.de vom 29.05.2012: "Rund 3800 Kilometer Stromautobahnen bis 2022 nötig" (Siehe auch Focus)
(29) Rheinische Post vom 3.06.2012: "Altmaier fordert Stromkostenzuschüsse für Arme"
(30) Süddeutsche Zeitung: Abrisspläne für deutsche Kernkraftwerke verzögern sich - Strahlendes Erbe
(31) Greenpeace (anderer Link)
(32) Heise: Wer kommt für die Stilllegung der deutschen AKW auf?
(33) TAZ: Milliardenrisiko AKW- Rückbau
---Strahlenschutz
(34) A.M. Stewart, J.Webb, D.Hewitt (1958): A survey of Childhood malignancies. Britsich Medical Journal 1, 1495-1508
(35) Kinderkrebsregister
(36) In der ersten Auswertung ergab sich noch ein erhöhtes Risiko:
Keller, B.; Haff,G.; Kaatsch, P.; Michaelis, J.: Untersuchung der Häufigkeit von Krebserkrankungen im Kindesalter in der Umgebung westdeutscher kerntechnischer Anlagen. Schriftenreihe Reaktorsicherheit und Strahlenschutz, GfM Eggenstein-Leopoldshafen, 1992.
Die erwähnten Fehler sind in der zweiten Untersuchung:
Kaletsch, U.; Meinert, R.; Hoisl, M.; Kaatsch, P.; Michaelis, J.: Epidemiologische Studien zum Auftreten von Leukämieerkrankungen bei Kindern in Deutschland. Schriftenreihe Reaktorsicherheit und Strahlenschutz, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU-1997-489, GFM Dossenheim 1997.
A.Körblein bezog sich in (41) auf eine weitere Veröffentlichung dieser Untersuchung:
P.Kaatsch, U.Kaletsch, R.Meinert, J.Michaelis (1998): An extended study on childhhod malignaances in the vicinity of German nuclear power plants. Cancer Causes Control 9, 529-533
(37) P.J.Cook-Mozaffari, S.C.Darby, R.Doll, D.Forman, C.Hermon, M.C. Pike, T.J.Vincent (1989): Geographical variation in mortality from leukaemie and other cancers in England and Wales in relation to proximity to nuclear installation, 1969-78, British J. Cancer 59, 476-485
(38) siehe z.B. B.S. Jablon, Z.Hrubec, J.D.Boice4 jr (1991): Cancer in populations living near nuclear facilities: A survey of mortality nationalwide and incridence in two states. JAMA 265, 1403-1408
(39) Eine gute Zusammenfassung zum damaligen Zeitpunkt findet man in:
Heiko Ziggel (1997): Stellungnahme zum Nachweis der Diskordanz von § 45 StrlSchV ("30 mrem Konzept") im Hinblick auf die Erfüllung des Gebotes der Schadensvorsorge nach § 7 Abs. 2 AtG sowie die Zweckbestimmung des Atomgesetzes gemäß § 1 Ziffer 2 AtG in Verbindung mit Art 2 Abs. 22 GG anhand der Ergebnisse epidemiologischer Untersuchungen zu Gesundheitsschäden in der Umgebung von Atomanlagen. Physikerbüro Bremen, Oktober 1997
(40) Eine knappe Zusammenfassung der neueren Daten aus Deutschland (ohne die Kinderkrebsstudie von 2007), Frankreich, Großbritannien und der Schweiz bietet die Studie: A. Körblein und I.Fairlie (2012): French geocap study confirms increased leukemie risks in young children near neuclear power plants. Int.J.of Cancer, 1. september 2012, doi: 10.1002/ij.27585. [Epub ahead of print] PubMed PMID: 22492475.
(41) Alfred Körblein stellte fest, dass in die ursprüngliche Auswertung des Kinderkrebsregisters auch Forschungsreaktoren und zwei Kernkraftwerke mit einbezogen wurden, die nur kurze Zeit im Probebetrieb gelaufen waren. Diese Reaktoren gaben nur wenig Radioaktivität ab. Dadurch wurden die Daten "verdünnt", d.h., der Effekt der leistungsstarken AKW wurde verdeckt. In einem Brief vom 30.04.1998 bestätigte J.Michaelis, der Teamchef bei der offiziellen Studie, dass nach den genannten Korrekturen im 5-km-Umkreis um die deutschen AKW bei Kleinkindern unter 5 Jahren Krebs deutlich häufiger auftrat, als in vergleichbaren anderen Gebieten - bei akuter Leukämie um 75%, bei allen Krebsarten zusammen um 53%. Dieser Effekt war statistisch hoch signifikant.
(42) Siehe z.B. J. Michaelis, Peter Kaatsch, U. Kaletsch (1999): Leukämien im Kindesalter. Sonderdruck des Deutschen Ärzteblattes, 96. Jahrgang, Heft 14
(43) Peter Kaatsch, Claudia Spix, Sven Schmiedel, Renate Schulze-Rath, Andreas Mergenthaler, Maria Blettner (2007): Epidemiologische Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bundesamt für Strahlenschutz
(44) Peter Kaatsch, Claudia Spix, Sven Schmiedel, Renate Schulze Rath, Maria Blettner (2008): Case-control study on childhood cancer in the vicinity of nuclear power plants in Germany 1980-2003. Eur J Cancer 44, 275-284
(45) Peter Kaatsch, Claudia Spix, Renate Schulze Rath, Sven Schmiedel, Maria Blettner (2008): Leukemia in young children living in the vicinity of German nuclear power plants. Int J Cancer 122, 275-726
(46) In der Zusammenfassung von (43) steht auf Seite XI: "Unsere Studie hat bestätigt, dass in Deutschland ein Zusammenhang zwischen der Nähe der Wohnung zum nächstgelegenen Kernkraftwerk zum Zeitpunkt der Diagnose und dem Risiko, vor dem 5. Geburts´tag an Krebs (bzw. Leukämie) zu erkranken, beobachtet wird. Diese Studie kann ´keine Aussage darüber machen, durch welche biologischen Risikofaktoren diese Beziehung zu erklären ist. Die Exposition gegenüber ionisierender Strahlung wurde weder gemessen noch modelliert. Obwohl frühere Ergebnisse mit der aktuellen Studie reproduziert werden konnten, kann aufgrund des aktuellen strahlenbiologischen und epidemiologischen Wissens die von deutschen Kernkraftwerken im Normalbetrieb emittierte ionisierende Strahlung grundsätzlich nicht als Ursache interpretiert werden." Unterstreichung durch den Autor. "Ionisierende Strahlung kann hier mit "radioaktiver Strahlung" gleichgesetzt werden.)
(47) Ein Jahr vor der Veröffentlichung dieser Untersuchung erschien ein Bericht derselben Gruppe: R.Schulze-Rath, P-Kaatsch, S.Schmiedel, C.Spix, M.Blettner (2006): Krebs bei Kindern in der Umgebung von Kernkraftwerken: Bericht zu einer laufenden epidemiologischen Studie. Umweltmedizin in Forschung und Praxis 11, 20-26. Dort steht:
"Als Approximation für die mögliche Strahlenexposition durch das Kernkraftwerk wird der Abstand vom Leistungsreaktor (Abluftkamin) zur Wohnadresse der Probandenfamilie zum Zeitpunkt der Diagnoseerstellung ermittelt."
Das ist ein klarer Widerspruch zur Aussage im Bericht (46), denn die "Approximation", mit der die Strahlenexposition ermittelt wurde, ist ein mathematisches Modell.
(48) Es wurde argumentiert, aufgrund unseres heutigen Wissens sei es ausgeschlossen, dass eine derart geringe Radioaktivität, wie sie von den AKW freigesetzt wurde, so viele Krebsfälle verursachen könne. Inzwischen versteht man das aber sehr gut: Der Grund ist, dass die radioaktiven Partikel nicht gleichmäßig über das ganze Jahr hin ausgestoßen werden, sondern zu einem Großteil in kurzer Zeit während der jährlichen Revision der AKW. In einem solchen Fall kann eine kurze starke radioaktive Belastung zu größeren Schäden führen, als eine schwächere, gleichmäßig verteilte. Alfred Körblein (2011): Kinderkrebs um Kernkraftwerke: Stationen einer Aufklärung. Umwelt Medizin Gesellschaft 24, 15-23
(49) Eine zusammenfassende Darstellung von vielen: Warum Grenzwerte schädigen, nicht schützen - aber aufrechterhalten werden. Beweise eines wissenschaftlichen und politischen Skandals. Erschienen 2009 als Heft 4 in der Reihe "Wirkungen des Mobil- und Kommunikationsfunks" der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie, ISBN 978-3-9812598-2-7, Bezug: bestellung@diagnose-funk.org (Diagnose Funk)
(50) Resolution 1815/2011 des Europarates vom 27.05.2011, Ziffer 8.2.1
Europäisches Parlament, Generaldirektion Wissenschaft - Direktion A, STOA-Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Optionen, PE Nr. 297.574, März 2001, S.9, 13, 17, 18
Beschluss 2008/2211(INI) des EU-Parlamentes vom 2.4.2009
Europäische Umweltagentur, Erklärung "Health risks from mobile phone radiation - why the experts disagree" vom 12.10.2011. Darin empfiehlt sie auf Seite 3, dass sich die politischen Entscheidungsfindungen beim Gehirntumorrisiko gemäß dem Vorsorgeprinzip ausrichten sollten.
International Agency for Research on Cancer (WHO), press release No 208 vom 31.05.2011: Agents ckassified by the IARC Monographs, Volumen 1-102
(51) Ein Beispiel von mehreren ist die Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz vom 12.1.2009 mit dem Titel: "Untersuchung zeigt keinen Einfluss von Mobilfunk auf das Wohlbefinden bei Kindern und Jugendlichen. Langzeitwirkungen des Mobilfunks für Heranwachsende aber weiter offen".
Warum wurden keine Langzeitstudien gemacht, obwohl die möglich gewesen wäre und sie von unabhängigen Wissenschaftlern außerhalb der Mobilfunk-Forschungsprogramms auch tatsächlich durchgeführt wurde.
(52) Partnerhochschulen von Vodafone
(53) Es handelt sich um die InternationaL Agency for Research on Cancer IARC, eine Agentur der Weltgesundheitsbehörde WHO. Sie klassifizierte Mikrowellenstrahlung wie sie beim Mobilfunk usw. auftritt, als "möglicherweise krebserregend" ein (siehe (50)).Siehe z.B. Bernd Budzinski: Rückblick 2011: Mobilfunk im Zenith - Rechtsprechung im Funkschatten. NVwZ 2012, 547-550, Seite 549.
(54) F.Adelkofer, K.Richter (2011): Strahlenschutz im Widerspruch zur Wissenschaft, Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V., Heft 5, ISBN 978-3-9812598-3-4, Bezug: bestellung@diagnose-funk.org
Ein weiterer ähnlicher Fall: Pulsstrahlung
Siehe auch Torsten Engelbrecht: Mehr weiß man erst zu spät. WOZ Die Wochenzeitung vom 11.03.2010
(55) Jahresbericht 1998 des BfS
Dort steht auf Seite 5 als vorrangige Arbeitsgebiete des Fachgebietes "nichtionisierende Strahlen - Dosimetrie" u.a.: "Grenzwertempfehlungen über elektromagnetische Felder" und "Ausbau der internationalen Zusammenarbeit mit der WHO und der ICNIRP sowie Betreuung des ICNIRP."
Dabei ist die ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation) ein industrienaher privatrechtlicher Verein mit Sitz in Neuherberg bei München (Vereinsregister des Amtsgerichtes München Nr. VR 14570), der nur Mitglieder aufnimmt, die von bereits amtierenden Mitgliedern empfohlen werden. (Wikipedia)
(56) Die Berichte der Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Heft 25 (2000): Jahresbericht 2012: Die Grenzwerte der 26. BInSchV: Naturwissenschaftliche und juristische Defizite. Zur Veröffentlichung eingereicht. Kapitel III: Sachverständige Beratung des Staates und das Demokratieprinzip (siehe auch NRHZ)
---Der Hunger in der Welt
(57) Jean Ziegler: Aufstand des Gewissens. Die nicht gehaltene Festrede 2011. Ecowin Verlag Salzburg 2011
Youtube 1
Youtube 2
Als Doku in der Süddeutschen Zeitung
(58) Jean Ziegler in der Süddeutschen Zeitung vom 8.9.2012, SZ Wochenende, Seite V2/3
(59) Oft wird behauptet, Hunger wäre eine logische Konsequenz des Bevölkerungswachstums; die Erde könne die wachsende Zahl an Menschen nicht mehr tragen. das ist nicht richtig. Denn der World Food Report könnte im Augenblick noch für doppelt so viele Menschen, wie es zur Zeit auf der Erde gibt, genügend Nahrung erzeugt werden, wenn man den Fleischkonsum drastisch einschränkte, der großem Teile der vorhandenen Ackerfläche beansprucht. Die sicherste Methode, das Bevölkerungswachstum zu begrenzen, ist ein menschenwürdiger Lebensstandard für alle. (Welthunger auf Wikipedia)
(60) Eva Joly: Im Auge des Zyklons. Mein Kampf gegen internationalen Finanzbetrug. Goldmannverlag München 2006 (Leseprobe, Inhalt)
(61) In einigen Ländern sind die Verhältnisse genau entgegengesetzt: Die stark subventionierten Nahrungsmittelexporte der EU sind oft billiger, als einheimische Produkte. Dadurch liegen in einigen Ländern große Ackerflächen brach, weil die Bauern ihre Produkte nicht mehr verkaufen können. Sie sind oft gezwungen, als Gelegenheitsarbeiter Jobs in den Städten zu finden. Hier wäre eine EU- Politik nötig, die die Exporte in Länder bringt, die diese gerade benötigen.
(62) John Perkins: Bekenntnisse eines Economic Hitman. Goldmanverlag, München, 5. Auflage 2007, S. 25 und 27. Die dort angegebenen Fakten beziehen sich auf das Jahr 2004 der englischen Originalausgabe des Buches. (Internetseite des Autors)
Youtubevideo zum Thema
(63) Naomi Klein: Die Schock-Strategie. Aufstieg des Katastrophen-Kapitalismus. Fischer Taschenbuch, Frankfurt/Main, 4. Auflage 2012, S. 229 (Internetseite der Autorin) Inhalt und Leseprobe
4. Europäische Finanzkrise und Eurorettungsschirm
---Wie kam es zur Eurokrise?
(1) Wilhelm Hankel: Die Euro Lüge und andere volkswirtschaftliche Märchen. 3. Auflage, Signum Verlag, Wien 2010 (Youtube) (eigene Internetseite)
(2) In den 1960er Jahren lagen die Zinsen auf deutsche Staatsanleihen meist noch über 6%. Das wäre heute undenkbar.
Zur Zeit werden die meisten Staatsanleihen zwar zu einem festen Zinssatz ausgegeben. Aber die Laufzeit ist oft nur kurz, z.B. zwei Jahre oder weniger. Danach müssen die Anleihen zurückgezahlt werden. Um das zu ermöglichen gibt der Staat neue Anleihen aus. Dabei wird der Zinssatz der Situation angepasst, d.h., er muss hoch genug sein, dass für die Anleihen Käufer gefunden werden.
(3) Historischer Deal: Mitterand forderte Euro als Gegenleistung für die Einheit. Siehe der Spiegel 39/2010, im Internet (25.09.2010)
Mitterrand forderte D-Mark- Ende / Abstimmung nach Artikel 146 Grundgesetz absehbar
(4) Siehe z.B. Spiegel Online oder Der Standard vom 14.02.2010 (gedruckte Ausgabe: 15.02.2010): Schuldenverschleierung: Goldman Sachs half Griechen beim Tricksen.
Goldman Sachs nutzte zur Verschleierung der Bilanzen ein spezielles Finanzinstrument, das "Cross Currency Swap". Damit wurden Staatsanleihen als Devisenkäufe getarnt. (Videos zum Goldman Sachs- Netzwerk)
---Gigantische Summen
(5) Im Artikel 125 Abs. 1 Satz 2 des "Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union" heißt es:
"Ein Mitgliedsstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich- rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmungen eines anderen Mitgliedsstaates und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein." Um trotzdem einen EURO- Rettungsschirm schaffen zu können, wurde Art. 136 durch einen Absatz 3 ergänzt, der einen Stabilitätsmechanismus und die entsprechenden Finanzhilfen ermöglicht.
(6) Karl Albrecht Schachtschneider: Die Rechtswidrigkeit der Euro- Rettungspolitik. Ein Staatsstreich der politischen Klasse. Kopp Verlag, Rottenburg 2011 (Internetseite des Autors) (Videos)
(7) Der Betrag von 780 Milliarden schließt den Anteil des IWF ein. Der "EFSF- Rahmenvertrag" vom 07.06.2010 z.B. von der Seite "Staatsverschuldung" herunter geladen werden. Der "Änderungsantrag", genauer: Der Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" erweitert die Kompetenzen des EFSF: Bundestagsdrucksache 17/6916 vom 05.09.2011.
Der Text des EFSF (Verordnung (EU) Nr. 407/22010 des Rates vom 11.05.2010 ist hier verfügbar. (Nachdenkseiten)
(8) Der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) steht in der Fassung vom 25.05.2012 z.B. auf der Seite Staatsverschuldung
(9) Die Bundesrepublik Deutschland hat am "genehmigten Stammkapital" des ESM von 700.000.000.000 Euro einen Anteil von 27,1464%. Das sind rund 190 Mrd. Euro. Wegen der Unfähigkeit von Irland (1.5922%), Griechenland (2,8167%), Spanien (11,9037%), Italien (17,9137%) und Portugal (2,5902%) hierfür Zahlungen zu leisten, muss Deutschland von deren Haftung 27,1464% übernehmen (Anmerkung vom Viertürmeblog: Es dürfte ein höherer Anteil sein, weil sich weniger Staaten die Haftung für die entfallenden Anteile teilen!). Insgesamt haften wir nach dem ESM- Vertrag also für gut 447 Milliarden Euro. Diese Haftung wird jedoch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (10) auf 190 Mrd. Euro begrenzt. (Anmerkung: Sofern der Bundestag einer Mehrzahlung nicht doch zustimmt!)
(10) Bundesverfassungsgericht: BVerfG, 2BvR 1390/12 vom 21.09.2012
(11) Die EZB will ohne Limit Staatsschulden kaufen. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6.09.2012
(12) Deutsche Politiker wettern gegen die ESM- Entscheidung. Spiegel-online vom 07.09.2012
(13) Artikel 123 Absatz 1, 125 Abs. 1, 127 Abs. 2 und 282 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Union (AEUV). Noch deutlicher in Art. 2, 3 und 21.1 des Protokoll Nr. 4 zu den EU- Verträgen
(14) Siehe Link : Vertrag über Stabilität, Steuerung und Koordinierung in der Wirtschafts- und Währungsunion.
Oder diesen Link
(15) Überraschende Wende auf dem Gipfel. Merkel gibt nach - Geld für marode Banken. Süddeutsche Zeitung vom 30.06./1.07.2012, S.1
(16) Die Auslandsgeschäfte innerhalb der Eurozone laufen über die EZB. Sie bezahlt die deutschen Exporte in die Krisenländern mit Geldern, die durch eine Art Kredite an die Notenbanken in diesen Ländern gedeckt sind. Solche Kredite werden, wenn überhaupt, dann sicher nicht kurzfristig zurück gezahlt.
(17) Goldseitenblog: Peter Boehringer
MM-News: Taget 2- Explosion jetzt auf 700 Milliarden
(18) Zitiert nach Herbert Kuhn: Turboökologie. Mit Intelligenz und Egoismus in die Zukunft. Pro BUISINESS GmbH, Berlin 2009, S.70, siehe auch S. 65ff
---Die Folgen
(19) Matthias Elbers: Das Euro- Desaster. Frankfurt am Main, Juni 2012
---Wo bleiben Recht und Demokratie?
(20) Artikel 6 und 7 des ESM- Vertrages
(21) Artikel 9 Absatz 3 des ESM- Vertrages. Dort steht: "Die ESM- Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, dass der geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen." (Video: Der ESM- Vertrag wird zitiert)
(22) Die "Immunität" des ESM selbst steht in Artikel 32 Absatz 3-6 ESM: In Abs. 8 wird festgestellt, dass beim ESM keinerlei Kontrollen durchgeführt werden dürfen. Die persönlichen Immunitäten werden durch Art. 35 garantiert.
(23) Das Urteil BVerfG, 2BvR 1390/12 des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.09.22012 hat jedoch festgestellt, dass der ESM nur unter dem Vorbehalt ratifiziert werden darf, dass der Bundesfinanzminister seine Erkenntnisse, die er als Gouverneursrat des ESM gewinnt, dem deutschen Bundestag mitteilen kann. (Anmerkung des Viertürmeblogs: Aber dank der Immunität ist ein Zurückhalten der Information nicht justiziabel!)
(24) Art. 9 ESM
---Wirtschaftsdiktatur auch bei uns?
(25) Derzeit (Sommer 2012) rund 82% des Bruttosozialproduktes BIP
(26) Artikel 4 und 5 des Fiskalpaktes (siehe (14), erlauben dem Rat, auf Vorschlag der EU-Kommission ein Defizitverfahren gegen Länder einzuleiten, deren Staatsverschuldung mehr als 60% des BIP beträgt. Neu ist die in diesen Artikel festgelegte Macht der EU- Kommission und des Rates, Einfluss auf den Haushalt und die Wirtschaftspolitik des Landes zu nehmen, dass dem Defizitverfahren unterworfen wird.
---Wer hat die Macht?
---Privatisierung als Weg aus der Krise?
---Wem nutzt der Rettungsschirm?
(27) Art. 22, 23 und 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 6, 7, 9 und 11 des UNO- Sozialpaktes (ICESCR)
(28) John Williamson: In search of a manual for technopols. In John Williamson (Hrsg.): The political economy of policy reform. Institute for International Economics, Washingten DC, 1994, S.27, Siehe auch: Naomi Klein: Die Schock-Strategie, S.229
(29) Siehe z.B. Milton Friedman: Kapitalismus und Freiheit. Eichborn, Frankfurt am Main, 2002
(30) Naomi Klein (2012): Die Schock- Strategie. Der Aufstieg des Katastrophen- Kapitalismus. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/ Main, 4. Auflage. Zu den "Tigerstaaten" insbesondere S. 373ff und 381
(31) Wenn z.B. in einer Stadt das Stromnetz oder die Wasserversorgung verkauft werden, schließt man meist Verträge, durch die für einige Jahre der Preis und die Qualität festgelegt werden. In dieser Zeit arbeiten die Käufer mit wenig Gewinn, evt. sogar mit Verlust. Das können nur große, kapitalkräftige Unternehmen durchstehen. Nach dieser Zeit können dann die Preise angehoben werden.
(32) Milton Friedman: The promise of vouchers. Wall Street Journal vom 5.12.2005. Hier beschreibt Friedman die Zerstörung und den Schock durch den Wirbelsturm Katrina als großartige Chance, beim Neuaufbau das Bildungswesen zu privatisieren.
(33) Ein Beispiel von vielen: Spiegel online vom 12.09.2012 (9.44 Uhr): Troika fordert von Athen weitere harte Maßnahmen.
(34) Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6.09.2012: Italien hat die EZB-Vorgaben ignoriert.
(35) Youtubekonto wurde gekündigt. Vergleiche Kapitel 1, Abschnitt "Wie kann die Zukunft aussehen?"
(36) Die New York Times zitiert Wolfgang Schäuble mit den Worten: "We can only achieve a political union if we have a crisis."
---Echte und künstliche Krisen
(37) Naomi Klein: a.a.o., S 352ff . Dort findet man eine ausführlichere Darstellung der Konferenz und der künstlich erzeugten Krisen in Kanada und in Trinidas.
(38) John Williamson (1994): The political economy of Policy Reform. Institute for international Economics, Washington DC, S.20, Übersetzung aus Naomi Klein, S. 355
(39) Bruce Little: Debt Crisis Looms. Study Warns in: Globe and Mail (Toronto) vom 16.02.1993 und Bericht in W5 von Eric Malling des Fernsehsenders CTV
(40) Linda Mc Quaig (1995): Shooting the Hippo: Death by Deficit and Other Canadian Myth. Penguin Toronto
---Ist der ESM alternativlos?
(41) Herbert Kuhn: a.a.O. S. 37, 65ff und 87ff
(42) Maastrichturteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 89, 155, AZ2BvR2134) und das Lissabon-Urteil (BVerfGE 89, 155, AZ 2BvE2/8), siehe Anmerkung (24) zum 2. Kapitel
(43) BVerfG vom 7.09.2011, 2 BvR 987
(44) Andreas Voßkuhle am 6.02.2012 beim politischen Forum Ruhr im Konzerthaus Dortmund: Über die Demokratie in Europa
5. Die Macht der internationalen Finanzindustrie
(1) Goldman Sachs: Eine Bank lenkt die Welt. Sendung vom 4.09.2012 um 2015 Uhr bei Arte. (Youtube) (siehe auch)
(2) Ayke Süthoff: Wie Goldman Sachs die Welt regiert. News .de vom 29.11.2011
(3) Jens Bisky: Die Goldmänner sind überall. Süddeutsche Zeitung online vom 18.04.2012
(4) Ex- Mitarbeiter haben Top- Jobs in Politik und Wirtschaft: Eliteschmiede Goldman Sachs. Süddeutsche Zeitung online vom 16.03.2012
(5) Der Standard vom 14.02.2010: Goldman Sachs half Griechen beim Tricksen
(6) Wikipedia über Loukas Papadimos
(7) presseurop .eu: Goldman heuert an: Mehr Macht durch Macht
(8) Überraschende Wende auf dem EU- Gipfel. Merkel gibt nach - Geld für marode Banken. Süddeutsche Zeitung vom 30.06/01.07.2013, S1
(9) Klage gegen US-Bank: Goldman Sachs fällt in Ungnade. Süddeutsche Zeitung online vom 20.04.2010
(10) "Hank" bittet auf Knien um Unterstützung. Tagesanzeiger, aktualisiert am 26.09.2008
(11) Lobbypedia: Dort findet man auch angaben zu anderen wichtigen Mitarbeitern von Goldman Sachs
(12) Kommentar: Goldman Sachs empfiehlt Wetten gegen Europa. Deutsche Mittelstandsnachrichten vom 4.09.20111, aktualisiert am 15.11.2011
(13) John Perkins: Bekenntnisse eines Economic Hitman. Goldmann, München, 2007, S.22/23 (Youtube)
(14) Die großen US- amerikanischen Medien sind nicht unabhängig, sondern in der Hand großer Industriekonzerne (John Perkins a.a.O., S. 361), die sicher nicht frei von Eigeninteresse handeln:
Der Fernsehsender NBC gehört General Electric,
ABC zu Disney,
CBS zu Viacom und
CNN zu AOL / Time-Warner.
Dadurch das auch deutsche Medien die Zahl ihrer Korrespondenten aus finanziellen Gründen immer weiter einschränken müssen, gibt es kaum noch eine unabhängige Berichterstattung. Sie beziehen ihre Informationen immer mehr von den wenigen großem Presseagenturen. Dabei fällt auf, dass in den deutschen Medien viele Entscheidungsträger Mitglieder der "Atlantik- Brücke" sind. (Wikipedia- Liste der Mitglieder der Atlantikbrücke)
(15) Jörg Becker und Mitra Beham: Operation Balkan: Werbung für Krieg und Tod. Nomos, Baden Baden, 2. Auflage 2008
6. Überwachung und Eurogendfor
---Informationstechnik
---Methoden der Überwachung
(1) Für die Reguläre Verwendung dieser Daten siehe § 20 k und l des "Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" (BKA-Gesetz)
(2) Wie ihr Handy Sie überwacht. Welt online, Welt am Sonntag vom 01.07.2012
Mobilfunkanbieter speichern illegal Bewegungsprofile. naviGGator .de vom 18.06.2012 / gg24 .de
(3) Staatsanwaltschaft kritisiert "Spitzel-SMS" der Polizei. Big Brother: Vielfältige Missbrauchsmöglichkeiten: Ortung, Lokalisierung und Bespitzelung von Handynutzern. (heise .de)
SMS- Scnüffelei
(4) Das Handy als Wanze. Stern .de vom 14.07.2007
(5) Dazu wird das zeitliche Profil des Stromverlaufs beim Einschalten eines Gerätes und im Betrieb mittels einer Fourieranalyse untersucht.
(6) Wie erschreckend groß diese Fortschritte sind, zeigt ein kurioses Beispiel: Natürlich waren die Sicherheitsdienste von nicht-demokratischen Staaten schon immer daran interessiert, biometrische Daten zur Überwachung und zur Identifizierung einzusetzen. In der DDR lud man dazu die Verdächtigen zu einer Vernehmung vor. Dabei wurde an der Sitzfläche des Stuhls ein Tuch angebracht, dass den Geruch aufnehmen sollte. Dieses Tuch wurde danach in einem Weckglas luftdicht verschlossen. Hatte man nun eine Geruchsprobe von irgendeinen Tathergang, so musste ein Hund feststellen, ob diese mit der Probe einer Person aus einer Vernehmung übereinstimmte. Das Problem war, dass der Hund auf jeden Fall die Belohnung bekam, wenn er eine Probe identifizierte. Deshalb schlug er immer bei einer der vorgehaltenen Proben an, egal, wonach sie roch. Daher gab die STASI dieses Verfahren bald wieder auf. - Solche Kuriositäten zeigen, wie wichtig es schon immer war, Personen aufgrund biologischer Daten zu identifizieren. Heute ist das reine Routine.
(7) Europäische Überwachungstechnologie: Werkzeug für Diktatoren. Süddeutsche Zeitung vom 1.12.2011
Artikel in Wikipedia: INDECT
(8) Tagesschau und Tagesthemen vom 7.07.2012 und den folgenden tagen
---Eurogendfor
(9) Eurogendfor .eu
(10) Das sind z.Z. die französische Gendarmarie Nationale, die italienischen Carabinieri, die spanische Guardia Civil, die portugiesische Guarda Nacional Republicana, der niederländischen Koninklijke Mareechaussee und die rumänische Jandarmaria Romana.
(11) Art. 4 des Vertrages von Velsen (englisch)
(12) Art. 222 Abs. 1 Satz 2
(13) Art. 222 Abs. 3
(14) Fragen 13, 33 und 38 in der Bundestagsdrucksache 16/8726 vom 2.04.2008
(15) Die Antwort auf die Frage 2 dieser Bundestagsdrucksache lautet:
"Die Einzelheiten der Anwendung der Solidaritätsklausel, einschließlich der militärischen Mittel, die die Mitgliedsstaaten im Rahmen der Hilfestellung nach Artikel 222 AEUV bereitstellen können, sind Gegenstand eines Ratsbeschlusses (Artikel 222 Abs. 3 AEUV), der nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ausgehandelt werden wird. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig, wenn dieser Beschluss Auswirkungen im Bereich der Verteidigung hat."
7. Was tun?
Was sollen wir tun?
(1) 5. Buch Mose, Kap. 15
(2) Der Verein Erlassjahr erarbeitet mit seinen internationalen Partnern ein Verfahren für Insolvenzen von Staaten und versucht eine faire Entschuldung zu erreichen.
(3) Wachstum. Bildung. Zusammenarbeit. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP. 17. Legislaturperiode, hier 128/129
Was sagt das Grundgesetz?
(4) Vgl Jean Ziegler. Ich glaube, es wird einen Umsturz geben, Ernährungssouveränität. (Youtube)
Siehe auch Jean Ziegler: Der Aufstand des Gewissens. Die nicht gehaltene Festspielrede 2011. Ecowinverlag, Salzburg 2011, Youtube Teil 1 und Teil 2
Dank
Der Spitzenkandidat der ÖDP- Liste zur Europawahl 2014, Atomphysiker Prof. Dr. Klaus Buchner hat das Büchlein "Unser Land unterm Hammer - Wer regiert uns wirklich?" geschrieben und 2013 veröffentlicht. Nun gehört er zu den Personen, die auf Listenplatz 1 einer Parteiliste für das EU- Parlament stehen. Und sollte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die vom Bundestag beschlossenen 3%- Hürde kippen, gehört Dr. Buchner zu den Kandidaten, die einen Sitz in Straßburg bekommen können. Es lohnt sich also, sich mit Dr. Buchner zu befassen und sein Buch zu lesen.
Das Buch hat ein umfangreiches Quellenregister. Um Personen die das Buch gelesen haben, die Nutzung der Quellen zu erleichtern, stelle ich diese Quellen mit Links hier auf den Blog. Vielleicht macht das auch weitere Leser neugierig auf das Buch oder führt dazu, das Buch im Frühjahr Jahr 2014 bei vielen Gelegenheiten auf den Geschenketisch gelegt wird.
Zu vielen Fachbegriffen und Personen baue ich die Wikipedia- Links ein. Bei aller Vorsicht, die auch gegenüber vielen Wikipedia- Artikeln geboten ist, soll das helfen, sich vertiefend mit den Themen zu befassen oder Quellen für eigene Arbeiten zu finden. Teilweise werden auch Links zu Inhalten neu gesetzt, sofern dazu im Netz eine Quelle gefunden wird. Werden aktuelle Politiker genannt, wird deren Seite bei Abgeordnetenwatch verlinkt.
Dieser Text ist kein Ersatz für das Buch, aber er soll allen helfen, die das Buch haben, mit dem Fußnoten und Quellenangaben besser zu arbeiten. So kann man das Buch lesen und ohne zu blättern hier im Internet die Fußnoten lesen oder über die Links sich weitere Hintergründe erschließen. Sie sind eingeladen, hier einen Kommentar zu hinterlassen oder aktuelle Infos hinzufügen.
Vorwort
(1) Risikogutachten zum Endlager Gorleben (Die Zeit, 2009)
(2) Geplantes Atomendlager Gorleben: Gutachten von Freunden (Süddeutsche Zeitung)
1. Was ist Deutschland?
---Wie es begann
(1) Die Siegermächte USA, Großbritannien, Sowjetunion und Frankreich bezeichneten sich die "Alliierten".
(2) Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten "Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands" in: Rechtstellung Deutschlands. dtv 5552, 1985
(3) Rede von Carlo Schmidt durch den Parlamentarischen Rat vom 8.September 1948 zum Thema Grundgesetz. Stenographischer Bericht des Parlamentarischen Rates, Sitzungen 1-12. Buchdruckerei Gebr. Scheuer, Bonn, 1949, S.70ff
(4) Frankfurter Dokumente betreffend die Einberufung einer verfassungsgebenden Nationalversammlung, die Änderungen der innerdeutschen Ländergrenzen und die Leitsätze für das Besatzungsstatut vom 1.7.1948. Wiesbaden 1948
Vgl. auch: Ingo Münch (Hrsg): Dokumente des geteilten Deutschland. Quelltexte zur Rechtslage des Deutschen Reiches, der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Kröner, Stuttgart 1976 (2 Bände). S. 88ff
Germany 1947-1949. The Story in documents. Washington, DC 1950, S. 275 ff.
Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Akten und Protokolle. Hrsg. vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv unter Leitung von Kurt Georg Wernicke. Boldt, Boppard am Rhein
(5) Bundesverfassungsgericht 2BvF 1/73 vom 31.Juli 1973, veröffentlicht in BVerfGE 36,1 (31.7.1973)
(6) Vertrag über die anschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, Zwei-plus-Vier-Vertrag. Moskau, 12.September 1990 Papier, Kunststoff, Stoff (Faksimile) 36,7x27,5x3,6cm. Haus der Geschichte, Bonn EB-Nr.: 1994/05/0349, Siehe z.B.: Dokumentarchiv
---Gibt es einen Friedensvertrag
(7) Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandender Fragen ("Überleitungsvertrag", geänderte Fassung in Kraft getreten am 5.Mai 1955), Neunter Teil, Artikel (1), veröffentlicht in BGBl.1955 II, S. 405ff. - Die Gültigkeit dieser Bestimmung ergibt sich aus der "Vereinbarung vom 27/28.September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten (in geänderter Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in geänderter Fassung). BGBl.1990 II S. 1386ff.
---Gibt es eine Verfassung
---Ist Deutschland souverän?
(8) Vgl. (7): In der Vereinbarung vom 27/28.September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten (in geänderter Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in geänderter Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in geänderter Fassung) steht:
"3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis ".....Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern" sowie Absätze 3,4 und 5, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 3 Absätze 2 und 3, Artikel 5 Absätze 1 und 3, Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8
Dritter Teil: Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe a des Anhanges, Artikel 6 Absatz 3 des Anhangs
Sechster Teil: Artikel 3 Absätze 1 und 3
Siebter Teil: Artikel 1, Artikel 2
Neunter Teil: Artikel 1
Zehnter Teil: Artikel 4
(9) Die geheime Kanzlerakte: Jeder Bundeskanzler (Geschäftsführer der Treuhandverwaltung) unterschreibt die in Washington
Auch die Darstellung auf S. 21/22 des Buches "Die deutsche Karte" von G.-H. Komossa (Ares Verlag 2007) beruhen auf Aussagen des Autors auf diesem Dokument.
(10) Link zum Thema Kanzlerakte (siehe auch Wikipedia)
(11) Egon Bahr in: Die Zeit vom 14.5.2009.
"Ich brachte Brandt meinen Entwurf für einen Brief an seinen sowjetischen Kollegen Kossygin, dem er einen informellen Meinungsaustausch anbieten wollte. Brandt war wichtiger, zu berichten, was ihm »heute passiert« war. Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah. Artikel 23 zählte die Länder auf, in denen das Grundgesetz »zunächst« gelten sollte, bis es in anderen Teilen Deutschlands »nach deren Beitritt« in Kraft zu setzen sei. Diese Vorwegnahme der Realität im Jahre 1990 konnten die Drei 1949 weder genehmigen noch ahnen. Gravierend für diese ganze Zeitspanne war, dass sie Groß-Berlin aus dem Artikel 23 amputierten, was dem ehemaligen Regierenden Bürgermeister natürlich vertraut war."
Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, »einen solchen Unterwerfungsbrief« zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger . Dass aus den Militärgouverneuren inzwischen Hohe Kommissare geworden waren und nach dem sogenannten Deutschlandvertrag nebst Beitritt zur Nato 1955 die deutsche Souveränität verkündet worden war, änderte daran nichts. Er schloss: »Also habe ich auch unterschrieben« – und hat nie wieder davon gesprochen. "
(12) Diese Angaben sind dem Wikipedia- Artikel "Deutsche Goldreserven" entnommen. Die Tatsache, dass der größte Teil der Goldreserven an den drei Stellen liegt geht auch aus einer Anfrage von Peter Gauweiler im Deutschen Bundestag hervor. Deutscher Bundestag Drucksache 17/41554 vom 10.12.2010. Siehe auch "Anträge und Initiativen" oder Fragen Nummer 15, 16, 17 ab Seite 14
(13) Deutscher Bundestag Drucksache 17/4154 vom 10.12.2010 (Siehe letzter Link bei (12))
(14) Youtubekanal für diese Quelle zu "Schäuble unszensiert"wurde gekündigt.
Der zweite Link funktioniert noch:"Schäuble unszensiert" bei Infokrieger: European Banking Congress 2011, Wolfgang Schäuble (Videomitschrift durch Felix Staratschek):
"Die Kritiker, die meinen, man müsste eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonpol des Nationalstaates aus. Das war die alte Rechtsordnung die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst als ad absordum geführt worden ist, spätestens seit den zwei Weltkriegen der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts.
Und wir in Deutschland sind seit dem 8 Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll Souverän gewesen. Und deswegen ist der Versuch in der europäischen Einigung eine neue Form von Governance zu schaffen, wo eben es nicht eine Ebene gibt, die für alles Zuständig ist und die dann im Zweifel durch völkerrechtliche Verträge bestimmte Dinge auf andere überträgt nach meiner festen Überzeugung für das 21 Jahrhundert ein sehr viel zukunftsweisender Ansatz als der Rückfall in die Regelungsmonopolstellung des klassischen Nationalstaates vergangener Jahrhunderte.
Ich möchte ihnen ganz klar sagen, dass ich ziemlich überzeugt bin, dass wir in einer Zeit von weniger als 24 Monaten in der Lage sein werden, das europäische Regelwerk so zu verändern. Wir brauchen nur das Protokoll Nr. 14 - wer es nachlesen möchte im Lissabon- Vertrag - so aufzubauen, dass wir daraus die Grundzüge einer Fiskalunion für die Eurozone schaffen - sobald wir die EURO- Krise gelöst haben, also jetzt nach dieser Rede - werden die Vereinigten Staaten von Amerika viel stärker im Focus der Nervosität der Finanzmärkte sein. Diese Wette werde ich halten."
(Ergänzend dieser Link: Schäuble: Die Fiskalunion kommt binnen 24 Monaten)
Eine Transkription dieser Passage ist hier zu finden.
---Feindstaatenklausel der UNO
(15) Charta der Vereinten Nationen vom 26.Juni 1945
(16) In der UNO- Resolution 50/52 von 1955 wurde die Feindstaatenklausel zwar als "hinfällig" (im englischen Original: "obsolete") erklärt. Aber "hinfällig" ist nicht gleichbedeutend mit "aufgehoben". In dieser Resolution wurde außerdem festgehalten, dass die Streichung der Feindstaatenklausel so schnell wie möglich erfolgen sollte. Diese Streichung ist jedoch bis heute nicht geschehen. In der offiziellen Übersetzung heißt es:
"...in der Erwägung, dass die Feindstaaten- Klauseln in den Artikeln 53, 77 und 107 der Charta in Anbetracht der weitreichenden Veränderungen, die in der Welt aufgetreten sind, hinfällig geworden sind, .... bringt ihre Absicht zum Ausdruck, auf ihrer nächsten geeigneten Tagung das in Artikel 108 der Charta der Vereinten Nationen vorgesehene Verfahren für eine Änderung der Charta, mit in die Zukunft gerichteter Wirkung, durch Streichung der 'Feindstaaten'-Klauseln in den Artikeln 53, 77 und 107 einzuleiten...."
---Wie kann die Zukunft aussehen?
(17) Am 6. September 2012 hat die Europäische Zentralbank EZB entschieden, "unbegrenzt" Staatsanleihen aus den EURO- Krisenländern aufzukaufen. (Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ)
Das ist gegen die EU- Verträge, die das ausdrücklich verbieten. Die EZB ist keinem demokratisch legitimierten Gremium Deutschlands verantwortlich, aber Deutschland haftet für 27% der EZB. - Zu den Rollen des Direktoriums und des Geschäftsführenden Direktors im ESM, die ebenfalls nur von Bankern besetzt sind, sie unten.
(18) John Perkins: Bekenntnisse eines Economic Hitman. Goldmann, München 2007, ISBN 978-3-442-15424-1
2. Die Europäische Union
---Wie sind die EU- Gremien entstanden?
(1) Die Bundesrepublik Deutschland hat im EU- Parlament ab 2014 96 Sitze (davor 99). Ein in Deutschland gewählter Abgeordneter vertritt deshalb etwa 857.000 Bürger. Ein in Luxemburg gewählter vertritt demgegenüber aber mit etwa 83.000 Luxemburger Unionsbürgern weniger als ein Zehntel davon; bei Malta sind es mit 67.000 sogar nur ein Zwölftel. (Zu den diesen Berechnungen zugrunde liegenden Bevölkerungszahlen siehe z.B. Eurostat, Europa in Zahlen, Eurostat Jahrbuch 2008, 2008, S. 25).
---Die Situation heute
(2) Manchmal wird dagegen die "Gewaltenteilung" so verstanden, dass nicht eine Institution die alleinige Gewalt über mehrere der drei Säulen Gesetzgebung (Legislative), Regierungsmacht (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) innehat. Die EU- Kommission hat die alleinige Gewalt nur bei der Regierungsmacht, bei den anderen beiden teilt sie diese sich mit dem EU- Parlament und dem EU- Ministerrat (Gesetzgebung) bzw. dem Europäischen Gerichtshof (Rechtsprechung). Nach dieser Definition wäre also die Gewaltenteilung gewahrt.
(3) "Direkter Lobbyismus" von Reinhard Jellen. Telepolis vom 5.10.2010
(4) Ein kritischer Bericht befindet sich auf der Internetseite der ÖDP Lerchenberg (Der genannte Link funktioniert nicht, so dass ich diesen auf zur gleichen Seite setze). Siehe auch: Keine Lobbyisten in Ministerien
(5) Diese EU- Verträge wurden 2008 im "Vertrag von Lissabon" wesentlich erweitert. Ihm ging der Versuch voraus, eine Verfassung der EU einzuführen, der jedoch an Volksabstimmungen in Frankreich und Holland scheiterte. Darauf hin wurde nicht mehr von einer Verfassung gesprochen, sondern nur noch von einem Vertrag, der keiner Volksabstimmung bedurfte, obwohl der Inhalt praktisch nicht geändert wurde. Gegen diesen Vertrag klagten Vertreter der ÖDP (darunter der Autor des Buches), der Linkspartei und mehrere Einzelkläger vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie bekamen teilweise Recht: BVerfGE 123, 267, AZ 2BvE 2/8. Artikel auf Wikipedia
(6) In der mündlichen Verhandlung zum "Vertrag von Lissabon" sagte der Kläger und Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler am 11. Februar 2009 aus, dass die Bundestagsabgeordneten den vollen Text über die EU- Verträge, über die sie abstimmen sollten, erst wenige Tage vor der Abstimmung erhielten. Es war unmöglich, den Text von 388 großen Seiten in dieser Zeit neben der normalen Arbeit auch nur durchzulesen, geschweige denn alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zu ermitteln. So ist es kein Wunder, dass eine Umfrage unter den Abgeordneten über die Inhalte ein katastrophales Unwissen offenbarte. Auf diese Weise wurde vor der Abstimmung eine Kritik an den Verträgen verhindert.
(7) AEUV, Dritter Teil, Teil II
(8) AEUV, Dritter Teil, Titel IV, Kapitel 4
(9) Die Privatisierung staatlicher Aufgaben ist in den Verträgen etwas versteckt: In Artikel 1 des Protokolls Nr. 26 steht:
"Zu den gemeinsamen Werten der Union in Bezug auf die Dienste von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse im Sinne des Artikel 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union zählen insbesondere ..... ein hohes Niveau in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Bezahlbarkeit, Gleichbehandlung und Förderung des universellen Zugang und der Nutzerrechte."
Hier bedeutet "Gleichbehandlung und Förderung des universellen Zugangs", dass alle diese Dienste, wie Wasserversorgung, öffentliche Verwaltung, usw. auch für private Unternehmen offen sein müssen.
(10) In Art. 151 AEUV steht über die Förderung der Beschäftigung, Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und über ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau:
"Zu diesem Zweck führen die Union und die Mitgliedsstaaten Maßnahmen durch, die die Vielfalt der einzelstaatlichen Gepflogenheiten, insbesondere in den vertraglichen Beziehungen, sowie der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union zu erhalten, Rechnung zu tragen."
Natürlich darf die Wettbewerbsfähigkeit nicht durch "übertriebene Sozialgesetze zerstört werden. Hier wird festgestellt, dass der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Vorrang gegenüber allen sozialen Maßnahmen besitzt. Dabei wird nicht genau festgelegt, was mit "Erhalt" gemeint ist. Heißt das, dass der Erhalt einer wie auch immer gestalteten Wettbewerbsfähigkeit garantiert werden soll - in diesem Fall wäre der Hinweis auf den Erhalt unnötig, da selbstverständlich - oder der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit auf auf dem aktuellen Niveau? In diesem Fall wären überhaupt keine durchgreifenden Änderungen der Sozialgesetzgebung zu Gunsten der Arbeiter möglich, da diese immer die Wettbewerbsfähigkeit mindern. es bleibt unklar, wie diese Passage gemeint ist. Sie kann aber immer zur Begründung von Einschränkungen beim Sozialstaat herangezogen werden.
---Militäreinsätze
(11) Art. 42 Abs. 5 AEUV
(12) Schon die "Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 26.11.1992" des damaligen Ministers Volker Rühe formulierten als Aufgabe der Bundeswehr:
"Aufrechterhaltung des freien Welthandels und der ungehinderte Zugang zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt."
In der Neufassung der "Verteidigungsrichtlinien" 2003 unter Peter Struck heißt es: "Nach Artikel 87a Grundgesetz stellt der Bund die Streitkräfte zur Verteidigung auf. Verteidigung heute umfasst allerdings mehr als die herkömmliche Verteidigung an den Landesgrenzen gegen einen konventionellen Angriff.... Dementsprechend lässt sich Verteidigung geographisch nicht mehr eingrenzen, sondern trägt zur Wahrung unserer Sicherheit bei, wo immer diese gefährdet ist." Diese Vorgaben wurden später von den Ministern Karl Theodor zu Guttenberg (Archiv A.watch) und Thomas de Maiziere (Abgeordnetenwatch) verwirklicht.
(13) Das sind neben dem Europäischen Rat und dem Rat der "hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" (Art. 24,26-29 EUV) sowie das politische und sicherheitspolitische Komitee (Art. 38 EUV). Hier wird zwischen "Leitung" und "Verantwortung" unterschieden. Letztere liegt bei (Minister-) Rat und beim hohen Vertreter. Siehe auch Artikel 43 Absatz 2 EUV.
(14) Art. 36 EUV
(15) Art. 24 Abs. 1 Unterabs.2 EUV
(16) Art. 42 Abs. 1, Art. 43 Abs.1 und Artikel 42 Abs. 5 EUV. Die "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" ist in dem Dokument "Ein sicheres Europa in einer besseren Welt. Europäische Sicherheitsstrategie, Brüssel, 12. Dezember 2003" festgelegt.
(17) European defence, a proposal for a White Paper, Report of an independent Task Force. Pariser Institut für strategische Studien, Mai 2004
---Der Europäische Gerichtshof
(18) Der EuGH und das soziale Europa
(19) Tobias Herzog: Der EuGH als Gestalter der europäischen Integration: Akteur im entpolitisierten Metier des Rechts oder juristischer Gestalter mitgliedschaftlicher Vorgaben? GRIN Verlag 2007, ISBN 978-3-638-67077-7
(20) Nummer C-301/06
(21) Das ist möglich, weil jeder Mobilfunkanbieter das Land mit sogenannten "Funkzellen" überzieht, die jeweils mit einem Sender und einem Empfänger ausgestattet sind, die mit den Handys in ihrem Bereich kommunizieren. Jedes eingeschaltete Handy muss sich bei einer Funkzelle anmelden, in der es sich befindet. Die Funkzellen haben in Großstädten oft nur eine Ausdehnung von wenigen 100 Metern, auf dem Land von bis zu 10 Kilometern. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden nur die ungefähren Abstände der Handys zu den Empfängern dieser Funkzelle (und natürlich die Zeiten und die Telefonnummern aller geführten Gespräche) gespeichert. Mit einer verfeinerten Methode ist eine genauere Ortung auch ausgeschalteter Handys bis auf etwa einen Meter genau möglich. Letzteres wird nur bei verdächtigen Personen durchgeführt. Dafür ist die EU (noch) nicht zuständig, das fällt in den Bereich der nationalen Gesetze.
(22) Die schwer nachvollziehbare Begründung des EuGH stützt sich auf das Wettbewerbsrecht. Sie hier.
Kommentar vom 12.02.2009. Das Urteil mit dem AZ C-301/06 wurde am 10.02.2009 verkündet. (Die Links hier funktionierten nicht so dass ich nach verwandten Links gesucht habe).
---Was erwarten wir von der EU?
(23) Präambel und Art. 5 EUV
(24) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass ein europäischer Bundesstaat dem Grundgesetz widerspricht, so im "Maastricht- Urteil" (BVerfGE 89, 155, AZ2BvR 2134) insbesondere die Randnummern 181ff, 192f, 209f mit der berühmt geworden Formulierung "Staatenverbund" für die Form der Europäischen Union, die im Gegensatz zum Bundesstaat nach unserem Grundgesetz möglich ist. Siehe außerdem im "Lissabon-Urteil" (BVerfGE 123, 267,AZ 2BvE 2/8) die Randnummern 250f, 298, 340.
(25) Das Bundesverfassungsgericht hat klare Grenzen aufgestellt, welche nationalen Rechte an die EU abgegeben werden dürfen: BVerfGE vom 7.09.2011, 2 BvR 987
Siehe auch Rheinische Post
3. "Ich schwöre, das ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen... werde."
---Massentierhaltung
(1) "Hähnchenfleisch mit resistenten Keimen verseucht", Süddeutsche Zeitung vom 9.01.20012
(2) "Beim Kochen besser Latex tragen", Süddeutsche Zeitung vom 19.09.2011
(3) Das Deutsche Ärzteblatt schätzt die Zahl etwas niedriger ein: Zitat aus dem Deutschen Ärzteblatt Int 2011, 108 (45), 761-767: "Schätzungen zeigen, das jährlich etwa 170.000 MRSA- Infektionen die europäischen Gesundheitssysteme mit mehr als 5.000 Todesfällen, mehr als einer Millionen zusätzlichen Hospitalisationstagen und Mehrkosten von von circa 380 Millionen Euro belasten." Von den jährlich 170.00 Infektionen in Europa werden 132.000 in deutschen Krankenhäusern diagnostiziert.
(4) Robert Koch Institut und insbesondere Robert Koch Institut
---Energiepolitik
(5) Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 7.02.2010
(6) Forum Ökologisch soziale Marktwirtschaft: Vergleich der Förderung
(7) Subventionsbericht der Bundesregierung 2010. Siehe auch "Staatliche Förderung der der Atomenergie im Zeitraum 1959-2010" Greenpeace- Veröffentlichung vom 13.10.2011.
Die Summe aus 304 Milliarden Euro errechneten Greenpeace und das Forum Ökologisch soziale Marktwirtschaft aus 204 Mrd. Euro bis zum Jahr 2010 und weiteren 100 Mrd. Euro nach dem damaligen Restlaufzeiten, also noch vor der Laufzeitverlängerung der schwarz- gelben Bundesregierung von 2009 bis 2013.
(8) Die Subventionen sind teils direkte Finanzhilfen für Forschungsförderung, Stilllegung der ostdeutschen AKW und Zahlungen für die "Endlager" Asse und Morsleben, aber auch für die langjährige Steuerfreiheit der Brennelemente, die im Gegensatz zu anderen fossilen Brennstoffen bis 20111 nicht besteuert wurden. (9), und die gelockerten Auflagen für die steuerfreien Entsorgungsrückstellungen von 25,5 Milliarden Euro (10). Außerdem erzielen die AKW- Betreiber wegen des Emissionshandels höhere Gewinne, die aber hier nicht eingerechnet werden. die Summe von Rund 200 Milliarden Euro berücksichtigt noch nicht, dass für die Atomkraftwerke keine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Denn der Schaden bei einem Supergau kann etliche Billionen Euro betragen. Diese Summe ist nicht versicherbar (11). Die Betreiber haben für den Ernstfall jedoch nur 2,5 Milliarden Euro an Versicherungen und Rücklagen (12).
(9) Die Brennelementesteuer sollte 2011 etwa 2,3 Milliarden Euro einbringen. Nach der Abschaltung von 8 Atomkraftwerken ist der Ertrag immerhin noch 1,3 Mrd. Euro: dpa vom 26.08.2010, Süddeutsche Zeitung vom 13.07.2011 und Focus vom 26.08.2010.
(10) Die Betreiber haben in Deutschland für den Abriss der stillgelegten AKW und für die Endlagerkosten sogenannte Rückstellungen von 25,5 Mrd. Euro gebildet. Sie reichen wohl kaum aus, um den sicheren Einschluss der Brennelemente für mehrere Millionen Jahre zu garantieren und zu bezahlen. Sie sind steuerfrei. Aber im Gegensatz zu Rückstellungen in anderen Branchen müssen sie nicht quasi mündelsicher angelegt werden. So lassen sich damit hohe Renditen erwirtschaften. Diese steuerfreien Rückstellungen sind eine wichtige Quelle zur Steigerung des Ertrags, den selbst abgeschaltete deutsche AKW erwirtschaften
(11) "Unversicherbare Atomkraft", Versicherungsjournal vom 12.05.2011
(12) Versicherungsarchiv: Atomkraftwerke ohne ausreichende Versicherung
(13) Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen. Gegenüber dem Vorjahr, als noch die beiden AKW in Biblis in Betrieb waren, ist er um 17,5% gefallen. darin sind die Gewinneinbußen beim Gasgeschäft mit eingerechnet. (Großmanns letzter Auftritt: RWE- Gewinn bricht ein)
(14) Ministerium für Wirtschaft, Regierungsbevollmächtigter für die polnische Kernenergie: Programm für die polnische Kernenergie. Warszwa/Warschau Januar 2011
(15) Dr. Walter Hohlenfelder in "KKG aktuell" Nr. 17, einer Nachbarschaftsinformation des AKW Grafenrheinfeld:
"Es gibt da offenbar ein Missverständnis. Über einen Ausstieg aus der Kernenergie haben wir uns mit der Bundesregierung keineswegs geeinigt. Geeinigt haben wir uns in einem Kompromiss über den sicheren Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen und ihrer Endsorgung - nicht mehr und nicht weniger. ... Dem Ausstieg aus der Kernenergie haben wir ausdrücklich nicht zugestimmt. .... Bezüglich der Nutzung der Kernenergie will die (rot-grüne) Bundesregierung keine neuen Kraftwerke zulassen .... Späteren Regierungen bleibt es unbenommen, hier zu neuen Erkenntnissen zu gelangen."
(16) "EU- Emissionsgelder zur Förderung von Kohlekraftwerken falsch", Nachricht vom 24.07.2011 in "Energie Experten"
(17) Für die ersten 10 Windparks gibt es zinsgünstige Kredite von 5 Mrd. Euro: Süddeutsche Zeitung vom 13.07.2011. Neue Kohlekraftwerke für die Versorgung in Deutschland nicht nötig. Selbst 2011, nach dem Abschalten der 8 AKW, wurde mehr Strom exportiert als importiert.
(18) Erneuerbare Energien und Clearingstelle EEG
(19) Durch die erneuerbaren Energien ist der gesamte Strompreis an der Strombörse um knapp 1 Cent/kWh gesunken (Stand Mitte 2012), Siehe: Energiedepesche (Bund der Energieverbraucher) Heft 3/12, S. 22
(20) Kabinett beschließt höhere Strompreise. Financial Times Deutschland vom 28.08.2012
(21) Energiedepesche (Bund der Energieverbraucher) Heft 3/12, S. 17 (Linke siehe (19))
(22) Pelletmagazin (Der Link funktionierte nicht, aber nach Streichung eines Buchstabens kam dieser Link heraus)
(23) Strom aus Gaskraftwerken ist zu teuer. Schuld daran sind die niedrigen Energiepreise für Braunkohle und zum Teil die hohen Importpreise für Gas, die verhindern, dass die Gaskraftwerke besser ausgelastet werden, d.h., dass sie auch laufen, wenn keine Spitzenlast benötigt wird. Aber alleine mit einer CO2- Abgabe, die die konkurrierenden Kohlekraftwerke nicht bevorzugen würde, könnte die Wirtschaftlichkeit erheblich verbessern. Außerdem müsste die Einspeisung von Wasserstoff oder Methan in das Erdgasnetz gesetzlich geregelt werden, wenn die vorhandenen Erdgasspeicher zur Stabilisierung des Stromnetzes eingesetzt werden sollen. (Siehe auch: Wasserstoffwirtschaft , Power to Gas)
(24) Mitteilung des Regionalverbandes Windenergie OBB, Münchener Merkur vom 12.08.2008. Die Energieträger sind demnach Wind mit 35% der Stromerzeugung, Erdgas mit 25%, Biomasse (einschließlich Biogas) mit 20%, Wasserkraft mit 8% und Geothermie mit 7%. Die Fotovoltaik spielt mit 5% hier noch keine wesentliche Rolle. Diese Aussage ist mittlerweile überholt, weil sich Sonnenkolektoren schneller durchsetzen als vermutet.
(25) Nationaler Allokationsplan der Bundesregierung (NAP II) 2008-2012. Siehe z.B. BUND: Der Emissionshandel schafft Anreize für neue Kohlekraftwerke
(26) Sigrid Totz (Greenpeace): Emissionshandel: Trick 17 zugunsten der Braunkohle. Greenpeace-Online- Nachricht vom 22.06.2007
(27) K.-H. Tetzlaff: Wasserstoff für Alle. Wie wir der Öl-, Klima- und Kostenfalle entkommen. Books on Demand GmbH, Norderstedt, 3. Auflage 2011
(28) Hamburger Abendblatt vom 30.05.2012: "Bundeskanzlerin Merkel: Energiewende ist machbar"
Stern.de vom 29.05.2012: "Rund 3800 Kilometer Stromautobahnen bis 2022 nötig" (Siehe auch Focus)
(29) Rheinische Post vom 3.06.2012: "Altmaier fordert Stromkostenzuschüsse für Arme"
(30) Süddeutsche Zeitung: Abrisspläne für deutsche Kernkraftwerke verzögern sich - Strahlendes Erbe
(31) Greenpeace (anderer Link)
(32) Heise: Wer kommt für die Stilllegung der deutschen AKW auf?
(33) TAZ: Milliardenrisiko AKW- Rückbau
---Strahlenschutz
(34) A.M. Stewart, J.Webb, D.Hewitt (1958): A survey of Childhood malignancies. Britsich Medical Journal 1, 1495-1508
(35) Kinderkrebsregister
(36) In der ersten Auswertung ergab sich noch ein erhöhtes Risiko:
Keller, B.; Haff,G.; Kaatsch, P.; Michaelis, J.: Untersuchung der Häufigkeit von Krebserkrankungen im Kindesalter in der Umgebung westdeutscher kerntechnischer Anlagen. Schriftenreihe Reaktorsicherheit und Strahlenschutz, GfM Eggenstein-Leopoldshafen, 1992.
Die erwähnten Fehler sind in der zweiten Untersuchung:
Kaletsch, U.; Meinert, R.; Hoisl, M.; Kaatsch, P.; Michaelis, J.: Epidemiologische Studien zum Auftreten von Leukämieerkrankungen bei Kindern in Deutschland. Schriftenreihe Reaktorsicherheit und Strahlenschutz, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU-1997-489, GFM Dossenheim 1997.
A.Körblein bezog sich in (41) auf eine weitere Veröffentlichung dieser Untersuchung:
P.Kaatsch, U.Kaletsch, R.Meinert, J.Michaelis (1998): An extended study on childhhod malignaances in the vicinity of German nuclear power plants. Cancer Causes Control 9, 529-533
(37) P.J.Cook-Mozaffari, S.C.Darby, R.Doll, D.Forman, C.Hermon, M.C. Pike, T.J.Vincent (1989): Geographical variation in mortality from leukaemie and other cancers in England and Wales in relation to proximity to nuclear installation, 1969-78, British J. Cancer 59, 476-485
(38) siehe z.B. B.S. Jablon, Z.Hrubec, J.D.Boice4 jr (1991): Cancer in populations living near nuclear facilities: A survey of mortality nationalwide and incridence in two states. JAMA 265, 1403-1408
(39) Eine gute Zusammenfassung zum damaligen Zeitpunkt findet man in:
Heiko Ziggel (1997): Stellungnahme zum Nachweis der Diskordanz von § 45 StrlSchV ("30 mrem Konzept") im Hinblick auf die Erfüllung des Gebotes der Schadensvorsorge nach § 7 Abs. 2 AtG sowie die Zweckbestimmung des Atomgesetzes gemäß § 1 Ziffer 2 AtG in Verbindung mit Art 2 Abs. 22 GG anhand der Ergebnisse epidemiologischer Untersuchungen zu Gesundheitsschäden in der Umgebung von Atomanlagen. Physikerbüro Bremen, Oktober 1997
(40) Eine knappe Zusammenfassung der neueren Daten aus Deutschland (ohne die Kinderkrebsstudie von 2007), Frankreich, Großbritannien und der Schweiz bietet die Studie: A. Körblein und I.Fairlie (2012): French geocap study confirms increased leukemie risks in young children near neuclear power plants. Int.J.of Cancer, 1. september 2012, doi: 10.1002/ij.27585. [Epub ahead of print] PubMed PMID: 22492475.
(41) Alfred Körblein stellte fest, dass in die ursprüngliche Auswertung des Kinderkrebsregisters auch Forschungsreaktoren und zwei Kernkraftwerke mit einbezogen wurden, die nur kurze Zeit im Probebetrieb gelaufen waren. Diese Reaktoren gaben nur wenig Radioaktivität ab. Dadurch wurden die Daten "verdünnt", d.h., der Effekt der leistungsstarken AKW wurde verdeckt. In einem Brief vom 30.04.1998 bestätigte J.Michaelis, der Teamchef bei der offiziellen Studie, dass nach den genannten Korrekturen im 5-km-Umkreis um die deutschen AKW bei Kleinkindern unter 5 Jahren Krebs deutlich häufiger auftrat, als in vergleichbaren anderen Gebieten - bei akuter Leukämie um 75%, bei allen Krebsarten zusammen um 53%. Dieser Effekt war statistisch hoch signifikant.
(42) Siehe z.B. J. Michaelis, Peter Kaatsch, U. Kaletsch (1999): Leukämien im Kindesalter. Sonderdruck des Deutschen Ärzteblattes, 96. Jahrgang, Heft 14
(43) Peter Kaatsch, Claudia Spix, Sven Schmiedel, Renate Schulze-Rath, Andreas Mergenthaler, Maria Blettner (2007): Epidemiologische Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bundesamt für Strahlenschutz
(44) Peter Kaatsch, Claudia Spix, Sven Schmiedel, Renate Schulze Rath, Maria Blettner (2008): Case-control study on childhood cancer in the vicinity of nuclear power plants in Germany 1980-2003. Eur J Cancer 44, 275-284
(45) Peter Kaatsch, Claudia Spix, Renate Schulze Rath, Sven Schmiedel, Maria Blettner (2008): Leukemia in young children living in the vicinity of German nuclear power plants. Int J Cancer 122, 275-726
(46) In der Zusammenfassung von (43) steht auf Seite XI: "Unsere Studie hat bestätigt, dass in Deutschland ein Zusammenhang zwischen der Nähe der Wohnung zum nächstgelegenen Kernkraftwerk zum Zeitpunkt der Diagnose und dem Risiko, vor dem 5. Geburts´tag an Krebs (bzw. Leukämie) zu erkranken, beobachtet wird. Diese Studie kann ´keine Aussage darüber machen, durch welche biologischen Risikofaktoren diese Beziehung zu erklären ist. Die Exposition gegenüber ionisierender Strahlung wurde weder gemessen noch modelliert. Obwohl frühere Ergebnisse mit der aktuellen Studie reproduziert werden konnten, kann aufgrund des aktuellen strahlenbiologischen und epidemiologischen Wissens die von deutschen Kernkraftwerken im Normalbetrieb emittierte ionisierende Strahlung grundsätzlich nicht als Ursache interpretiert werden." Unterstreichung durch den Autor. "Ionisierende Strahlung kann hier mit "radioaktiver Strahlung" gleichgesetzt werden.)
(47) Ein Jahr vor der Veröffentlichung dieser Untersuchung erschien ein Bericht derselben Gruppe: R.Schulze-Rath, P-Kaatsch, S.Schmiedel, C.Spix, M.Blettner (2006): Krebs bei Kindern in der Umgebung von Kernkraftwerken: Bericht zu einer laufenden epidemiologischen Studie. Umweltmedizin in Forschung und Praxis 11, 20-26. Dort steht:
"Als Approximation für die mögliche Strahlenexposition durch das Kernkraftwerk wird der Abstand vom Leistungsreaktor (Abluftkamin) zur Wohnadresse der Probandenfamilie zum Zeitpunkt der Diagnoseerstellung ermittelt."
Das ist ein klarer Widerspruch zur Aussage im Bericht (46), denn die "Approximation", mit der die Strahlenexposition ermittelt wurde, ist ein mathematisches Modell.
(48) Es wurde argumentiert, aufgrund unseres heutigen Wissens sei es ausgeschlossen, dass eine derart geringe Radioaktivität, wie sie von den AKW freigesetzt wurde, so viele Krebsfälle verursachen könne. Inzwischen versteht man das aber sehr gut: Der Grund ist, dass die radioaktiven Partikel nicht gleichmäßig über das ganze Jahr hin ausgestoßen werden, sondern zu einem Großteil in kurzer Zeit während der jährlichen Revision der AKW. In einem solchen Fall kann eine kurze starke radioaktive Belastung zu größeren Schäden führen, als eine schwächere, gleichmäßig verteilte. Alfred Körblein (2011): Kinderkrebs um Kernkraftwerke: Stationen einer Aufklärung. Umwelt Medizin Gesellschaft 24, 15-23
(49) Eine zusammenfassende Darstellung von vielen: Warum Grenzwerte schädigen, nicht schützen - aber aufrechterhalten werden. Beweise eines wissenschaftlichen und politischen Skandals. Erschienen 2009 als Heft 4 in der Reihe "Wirkungen des Mobil- und Kommunikationsfunks" der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie, ISBN 978-3-9812598-2-7, Bezug: bestellung@diagnose-funk.org (Diagnose Funk)
(50) Resolution 1815/2011 des Europarates vom 27.05.2011, Ziffer 8.2.1
Europäisches Parlament, Generaldirektion Wissenschaft - Direktion A, STOA-Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Optionen, PE Nr. 297.574, März 2001, S.9, 13, 17, 18
Beschluss 2008/2211(INI) des EU-Parlamentes vom 2.4.2009
Europäische Umweltagentur, Erklärung "Health risks from mobile phone radiation - why the experts disagree" vom 12.10.2011. Darin empfiehlt sie auf Seite 3, dass sich die politischen Entscheidungsfindungen beim Gehirntumorrisiko gemäß dem Vorsorgeprinzip ausrichten sollten.
International Agency for Research on Cancer (WHO), press release No 208 vom 31.05.2011: Agents ckassified by the IARC Monographs, Volumen 1-102
(51) Ein Beispiel von mehreren ist die Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz vom 12.1.2009 mit dem Titel: "Untersuchung zeigt keinen Einfluss von Mobilfunk auf das Wohlbefinden bei Kindern und Jugendlichen. Langzeitwirkungen des Mobilfunks für Heranwachsende aber weiter offen".
Warum wurden keine Langzeitstudien gemacht, obwohl die möglich gewesen wäre und sie von unabhängigen Wissenschaftlern außerhalb der Mobilfunk-Forschungsprogramms auch tatsächlich durchgeführt wurde.
(52) Partnerhochschulen von Vodafone
(53) Es handelt sich um die InternationaL Agency for Research on Cancer IARC, eine Agentur der Weltgesundheitsbehörde WHO. Sie klassifizierte Mikrowellenstrahlung wie sie beim Mobilfunk usw. auftritt, als "möglicherweise krebserregend" ein (siehe (50)).Siehe z.B. Bernd Budzinski: Rückblick 2011: Mobilfunk im Zenith - Rechtsprechung im Funkschatten. NVwZ 2012, 547-550, Seite 549.
(54) F.Adelkofer, K.Richter (2011): Strahlenschutz im Widerspruch zur Wissenschaft, Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V., Heft 5, ISBN 978-3-9812598-3-4, Bezug: bestellung@diagnose-funk.org
Ein weiterer ähnlicher Fall: Pulsstrahlung
Siehe auch Torsten Engelbrecht: Mehr weiß man erst zu spät. WOZ Die Wochenzeitung vom 11.03.2010
(55) Jahresbericht 1998 des BfS
Dort steht auf Seite 5 als vorrangige Arbeitsgebiete des Fachgebietes "nichtionisierende Strahlen - Dosimetrie" u.a.: "Grenzwertempfehlungen über elektromagnetische Felder" und "Ausbau der internationalen Zusammenarbeit mit der WHO und der ICNIRP sowie Betreuung des ICNIRP."
Dabei ist die ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation) ein industrienaher privatrechtlicher Verein mit Sitz in Neuherberg bei München (Vereinsregister des Amtsgerichtes München Nr. VR 14570), der nur Mitglieder aufnimmt, die von bereits amtierenden Mitgliedern empfohlen werden. (Wikipedia)
(56) Die Berichte der Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Heft 25 (2000): Jahresbericht 2012: Die Grenzwerte der 26. BInSchV: Naturwissenschaftliche und juristische Defizite. Zur Veröffentlichung eingereicht. Kapitel III: Sachverständige Beratung des Staates und das Demokratieprinzip (siehe auch NRHZ)
---Der Hunger in der Welt
(57) Jean Ziegler: Aufstand des Gewissens. Die nicht gehaltene Festrede 2011. Ecowin Verlag Salzburg 2011
Youtube 1
Youtube 2
Als Doku in der Süddeutschen Zeitung
(58) Jean Ziegler in der Süddeutschen Zeitung vom 8.9.2012, SZ Wochenende, Seite V2/3
(59) Oft wird behauptet, Hunger wäre eine logische Konsequenz des Bevölkerungswachstums; die Erde könne die wachsende Zahl an Menschen nicht mehr tragen. das ist nicht richtig. Denn der World Food Report könnte im Augenblick noch für doppelt so viele Menschen, wie es zur Zeit auf der Erde gibt, genügend Nahrung erzeugt werden, wenn man den Fleischkonsum drastisch einschränkte, der großem Teile der vorhandenen Ackerfläche beansprucht. Die sicherste Methode, das Bevölkerungswachstum zu begrenzen, ist ein menschenwürdiger Lebensstandard für alle. (Welthunger auf Wikipedia)
(60) Eva Joly: Im Auge des Zyklons. Mein Kampf gegen internationalen Finanzbetrug. Goldmannverlag München 2006 (Leseprobe, Inhalt)
(61) In einigen Ländern sind die Verhältnisse genau entgegengesetzt: Die stark subventionierten Nahrungsmittelexporte der EU sind oft billiger, als einheimische Produkte. Dadurch liegen in einigen Ländern große Ackerflächen brach, weil die Bauern ihre Produkte nicht mehr verkaufen können. Sie sind oft gezwungen, als Gelegenheitsarbeiter Jobs in den Städten zu finden. Hier wäre eine EU- Politik nötig, die die Exporte in Länder bringt, die diese gerade benötigen.
(62) John Perkins: Bekenntnisse eines Economic Hitman. Goldmanverlag, München, 5. Auflage 2007, S. 25 und 27. Die dort angegebenen Fakten beziehen sich auf das Jahr 2004 der englischen Originalausgabe des Buches. (Internetseite des Autors)
Youtubevideo zum Thema
(63) Naomi Klein: Die Schock-Strategie. Aufstieg des Katastrophen-Kapitalismus. Fischer Taschenbuch, Frankfurt/Main, 4. Auflage 2012, S. 229 (Internetseite der Autorin) Inhalt und Leseprobe
4. Europäische Finanzkrise und Eurorettungsschirm
---Wie kam es zur Eurokrise?
(1) Wilhelm Hankel: Die Euro Lüge und andere volkswirtschaftliche Märchen. 3. Auflage, Signum Verlag, Wien 2010 (Youtube) (eigene Internetseite)
(2) In den 1960er Jahren lagen die Zinsen auf deutsche Staatsanleihen meist noch über 6%. Das wäre heute undenkbar.
Zur Zeit werden die meisten Staatsanleihen zwar zu einem festen Zinssatz ausgegeben. Aber die Laufzeit ist oft nur kurz, z.B. zwei Jahre oder weniger. Danach müssen die Anleihen zurückgezahlt werden. Um das zu ermöglichen gibt der Staat neue Anleihen aus. Dabei wird der Zinssatz der Situation angepasst, d.h., er muss hoch genug sein, dass für die Anleihen Käufer gefunden werden.
(3) Historischer Deal: Mitterand forderte Euro als Gegenleistung für die Einheit. Siehe der Spiegel 39/2010, im Internet (25.09.2010)
Mitterrand forderte D-Mark- Ende / Abstimmung nach Artikel 146 Grundgesetz absehbar
(4) Siehe z.B. Spiegel Online oder Der Standard vom 14.02.2010 (gedruckte Ausgabe: 15.02.2010): Schuldenverschleierung: Goldman Sachs half Griechen beim Tricksen.
Goldman Sachs nutzte zur Verschleierung der Bilanzen ein spezielles Finanzinstrument, das "Cross Currency Swap". Damit wurden Staatsanleihen als Devisenkäufe getarnt. (Videos zum Goldman Sachs- Netzwerk)
---Gigantische Summen
(5) Im Artikel 125 Abs. 1 Satz 2 des "Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union" heißt es:
"Ein Mitgliedsstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich- rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmungen eines anderen Mitgliedsstaates und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein." Um trotzdem einen EURO- Rettungsschirm schaffen zu können, wurde Art. 136 durch einen Absatz 3 ergänzt, der einen Stabilitätsmechanismus und die entsprechenden Finanzhilfen ermöglicht.
(6) Karl Albrecht Schachtschneider: Die Rechtswidrigkeit der Euro- Rettungspolitik. Ein Staatsstreich der politischen Klasse. Kopp Verlag, Rottenburg 2011 (Internetseite des Autors) (Videos)
(7) Der Betrag von 780 Milliarden schließt den Anteil des IWF ein. Der "EFSF- Rahmenvertrag" vom 07.06.2010 z.B. von der Seite "Staatsverschuldung" herunter geladen werden. Der "Änderungsantrag", genauer: Der Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" erweitert die Kompetenzen des EFSF: Bundestagsdrucksache 17/6916 vom 05.09.2011.
Der Text des EFSF (Verordnung (EU) Nr. 407/22010 des Rates vom 11.05.2010 ist hier verfügbar. (Nachdenkseiten)
(8) Der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) steht in der Fassung vom 25.05.2012 z.B. auf der Seite Staatsverschuldung
(9) Die Bundesrepublik Deutschland hat am "genehmigten Stammkapital" des ESM von 700.000.000.000 Euro einen Anteil von 27,1464%. Das sind rund 190 Mrd. Euro. Wegen der Unfähigkeit von Irland (1.5922%), Griechenland (2,8167%), Spanien (11,9037%), Italien (17,9137%) und Portugal (2,5902%) hierfür Zahlungen zu leisten, muss Deutschland von deren Haftung 27,1464% übernehmen (Anmerkung vom Viertürmeblog: Es dürfte ein höherer Anteil sein, weil sich weniger Staaten die Haftung für die entfallenden Anteile teilen!). Insgesamt haften wir nach dem ESM- Vertrag also für gut 447 Milliarden Euro. Diese Haftung wird jedoch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (10) auf 190 Mrd. Euro begrenzt. (Anmerkung: Sofern der Bundestag einer Mehrzahlung nicht doch zustimmt!)
(10) Bundesverfassungsgericht: BVerfG, 2BvR 1390/12 vom 21.09.2012
(11) Die EZB will ohne Limit Staatsschulden kaufen. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6.09.2012
(12) Deutsche Politiker wettern gegen die ESM- Entscheidung. Spiegel-online vom 07.09.2012
(13) Artikel 123 Absatz 1, 125 Abs. 1, 127 Abs. 2 und 282 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Union (AEUV). Noch deutlicher in Art. 2, 3 und 21.1 des Protokoll Nr. 4 zu den EU- Verträgen
(14) Siehe Link : Vertrag über Stabilität, Steuerung und Koordinierung in der Wirtschafts- und Währungsunion.
Oder diesen Link
(15) Überraschende Wende auf dem Gipfel. Merkel gibt nach - Geld für marode Banken. Süddeutsche Zeitung vom 30.06./1.07.2012, S.1
(16) Die Auslandsgeschäfte innerhalb der Eurozone laufen über die EZB. Sie bezahlt die deutschen Exporte in die Krisenländern mit Geldern, die durch eine Art Kredite an die Notenbanken in diesen Ländern gedeckt sind. Solche Kredite werden, wenn überhaupt, dann sicher nicht kurzfristig zurück gezahlt.
(17) Goldseitenblog: Peter Boehringer
MM-News: Taget 2- Explosion jetzt auf 700 Milliarden
(18) Zitiert nach Herbert Kuhn: Turboökologie. Mit Intelligenz und Egoismus in die Zukunft. Pro BUISINESS GmbH, Berlin 2009, S.70, siehe auch S. 65ff
---Die Folgen
(19) Matthias Elbers: Das Euro- Desaster. Frankfurt am Main, Juni 2012
---Wo bleiben Recht und Demokratie?
(20) Artikel 6 und 7 des ESM- Vertrages
(21) Artikel 9 Absatz 3 des ESM- Vertrages. Dort steht: "Die ESM- Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, dass der geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen." (Video: Der ESM- Vertrag wird zitiert)
(22) Die "Immunität" des ESM selbst steht in Artikel 32 Absatz 3-6 ESM: In Abs. 8 wird festgestellt, dass beim ESM keinerlei Kontrollen durchgeführt werden dürfen. Die persönlichen Immunitäten werden durch Art. 35 garantiert.
(23) Das Urteil BVerfG, 2BvR 1390/12 des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.09.22012 hat jedoch festgestellt, dass der ESM nur unter dem Vorbehalt ratifiziert werden darf, dass der Bundesfinanzminister seine Erkenntnisse, die er als Gouverneursrat des ESM gewinnt, dem deutschen Bundestag mitteilen kann. (Anmerkung des Viertürmeblogs: Aber dank der Immunität ist ein Zurückhalten der Information nicht justiziabel!)
(24) Art. 9 ESM
---Wirtschaftsdiktatur auch bei uns?
(25) Derzeit (Sommer 2012) rund 82% des Bruttosozialproduktes BIP
(26) Artikel 4 und 5 des Fiskalpaktes (siehe (14), erlauben dem Rat, auf Vorschlag der EU-Kommission ein Defizitverfahren gegen Länder einzuleiten, deren Staatsverschuldung mehr als 60% des BIP beträgt. Neu ist die in diesen Artikel festgelegte Macht der EU- Kommission und des Rates, Einfluss auf den Haushalt und die Wirtschaftspolitik des Landes zu nehmen, dass dem Defizitverfahren unterworfen wird.
---Wer hat die Macht?
---Privatisierung als Weg aus der Krise?
---Wem nutzt der Rettungsschirm?
(27) Art. 22, 23 und 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 6, 7, 9 und 11 des UNO- Sozialpaktes (ICESCR)
(28) John Williamson: In search of a manual for technopols. In John Williamson (Hrsg.): The political economy of policy reform. Institute for International Economics, Washingten DC, 1994, S.27, Siehe auch: Naomi Klein: Die Schock-Strategie, S.229
(29) Siehe z.B. Milton Friedman: Kapitalismus und Freiheit. Eichborn, Frankfurt am Main, 2002
(30) Naomi Klein (2012): Die Schock- Strategie. Der Aufstieg des Katastrophen- Kapitalismus. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/ Main, 4. Auflage. Zu den "Tigerstaaten" insbesondere S. 373ff und 381
(31) Wenn z.B. in einer Stadt das Stromnetz oder die Wasserversorgung verkauft werden, schließt man meist Verträge, durch die für einige Jahre der Preis und die Qualität festgelegt werden. In dieser Zeit arbeiten die Käufer mit wenig Gewinn, evt. sogar mit Verlust. Das können nur große, kapitalkräftige Unternehmen durchstehen. Nach dieser Zeit können dann die Preise angehoben werden.
(32) Milton Friedman: The promise of vouchers. Wall Street Journal vom 5.12.2005. Hier beschreibt Friedman die Zerstörung und den Schock durch den Wirbelsturm Katrina als großartige Chance, beim Neuaufbau das Bildungswesen zu privatisieren.
(33) Ein Beispiel von vielen: Spiegel online vom 12.09.2012 (9.44 Uhr): Troika fordert von Athen weitere harte Maßnahmen.
(34) Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6.09.2012: Italien hat die EZB-Vorgaben ignoriert.
(35) Youtubekonto wurde gekündigt. Vergleiche Kapitel 1, Abschnitt "Wie kann die Zukunft aussehen?"
(36) Die New York Times zitiert Wolfgang Schäuble mit den Worten: "We can only achieve a political union if we have a crisis."
---Echte und künstliche Krisen
(37) Naomi Klein: a.a.o., S 352ff . Dort findet man eine ausführlichere Darstellung der Konferenz und der künstlich erzeugten Krisen in Kanada und in Trinidas.
(38) John Williamson (1994): The political economy of Policy Reform. Institute for international Economics, Washington DC, S.20, Übersetzung aus Naomi Klein, S. 355
(39) Bruce Little: Debt Crisis Looms. Study Warns in: Globe and Mail (Toronto) vom 16.02.1993 und Bericht in W5 von Eric Malling des Fernsehsenders CTV
(40) Linda Mc Quaig (1995): Shooting the Hippo: Death by Deficit and Other Canadian Myth. Penguin Toronto
---Ist der ESM alternativlos?
(41) Herbert Kuhn: a.a.O. S. 37, 65ff und 87ff
(42) Maastrichturteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 89, 155, AZ2BvR2134) und das Lissabon-Urteil (BVerfGE 89, 155, AZ 2BvE2/8), siehe Anmerkung (24) zum 2. Kapitel
(43) BVerfG vom 7.09.2011, 2 BvR 987
(44) Andreas Voßkuhle am 6.02.2012 beim politischen Forum Ruhr im Konzerthaus Dortmund: Über die Demokratie in Europa
5. Die Macht der internationalen Finanzindustrie
(1) Goldman Sachs: Eine Bank lenkt die Welt. Sendung vom 4.09.2012 um 2015 Uhr bei Arte. (Youtube) (siehe auch)
(2) Ayke Süthoff: Wie Goldman Sachs die Welt regiert. News .de vom 29.11.2011
(3) Jens Bisky: Die Goldmänner sind überall. Süddeutsche Zeitung online vom 18.04.2012
(4) Ex- Mitarbeiter haben Top- Jobs in Politik und Wirtschaft: Eliteschmiede Goldman Sachs. Süddeutsche Zeitung online vom 16.03.2012
(5) Der Standard vom 14.02.2010: Goldman Sachs half Griechen beim Tricksen
(6) Wikipedia über Loukas Papadimos
(7) presseurop .eu: Goldman heuert an: Mehr Macht durch Macht
(8) Überraschende Wende auf dem EU- Gipfel. Merkel gibt nach - Geld für marode Banken. Süddeutsche Zeitung vom 30.06/01.07.2013, S1
(9) Klage gegen US-Bank: Goldman Sachs fällt in Ungnade. Süddeutsche Zeitung online vom 20.04.2010
(10) "Hank" bittet auf Knien um Unterstützung. Tagesanzeiger, aktualisiert am 26.09.2008
(11) Lobbypedia: Dort findet man auch angaben zu anderen wichtigen Mitarbeitern von Goldman Sachs
(12) Kommentar: Goldman Sachs empfiehlt Wetten gegen Europa. Deutsche Mittelstandsnachrichten vom 4.09.20111, aktualisiert am 15.11.2011
(13) John Perkins: Bekenntnisse eines Economic Hitman. Goldmann, München, 2007, S.22/23 (Youtube)
(14) Die großen US- amerikanischen Medien sind nicht unabhängig, sondern in der Hand großer Industriekonzerne (John Perkins a.a.O., S. 361), die sicher nicht frei von Eigeninteresse handeln:
Der Fernsehsender NBC gehört General Electric,
ABC zu Disney,
CBS zu Viacom und
CNN zu AOL / Time-Warner.
Dadurch das auch deutsche Medien die Zahl ihrer Korrespondenten aus finanziellen Gründen immer weiter einschränken müssen, gibt es kaum noch eine unabhängige Berichterstattung. Sie beziehen ihre Informationen immer mehr von den wenigen großem Presseagenturen. Dabei fällt auf, dass in den deutschen Medien viele Entscheidungsträger Mitglieder der "Atlantik- Brücke" sind. (Wikipedia- Liste der Mitglieder der Atlantikbrücke)
(15) Jörg Becker und Mitra Beham: Operation Balkan: Werbung für Krieg und Tod. Nomos, Baden Baden, 2. Auflage 2008
6. Überwachung und Eurogendfor
---Informationstechnik
---Methoden der Überwachung
(1) Für die Reguläre Verwendung dieser Daten siehe § 20 k und l des "Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" (BKA-Gesetz)
(2) Wie ihr Handy Sie überwacht. Welt online, Welt am Sonntag vom 01.07.2012
Mobilfunkanbieter speichern illegal Bewegungsprofile. naviGGator .de vom 18.06.2012 / gg24 .de
(3) Staatsanwaltschaft kritisiert "Spitzel-SMS" der Polizei. Big Brother: Vielfältige Missbrauchsmöglichkeiten: Ortung, Lokalisierung und Bespitzelung von Handynutzern. (heise .de)
SMS- Scnüffelei
(4) Das Handy als Wanze. Stern .de vom 14.07.2007
(5) Dazu wird das zeitliche Profil des Stromverlaufs beim Einschalten eines Gerätes und im Betrieb mittels einer Fourieranalyse untersucht.
(6) Wie erschreckend groß diese Fortschritte sind, zeigt ein kurioses Beispiel: Natürlich waren die Sicherheitsdienste von nicht-demokratischen Staaten schon immer daran interessiert, biometrische Daten zur Überwachung und zur Identifizierung einzusetzen. In der DDR lud man dazu die Verdächtigen zu einer Vernehmung vor. Dabei wurde an der Sitzfläche des Stuhls ein Tuch angebracht, dass den Geruch aufnehmen sollte. Dieses Tuch wurde danach in einem Weckglas luftdicht verschlossen. Hatte man nun eine Geruchsprobe von irgendeinen Tathergang, so musste ein Hund feststellen, ob diese mit der Probe einer Person aus einer Vernehmung übereinstimmte. Das Problem war, dass der Hund auf jeden Fall die Belohnung bekam, wenn er eine Probe identifizierte. Deshalb schlug er immer bei einer der vorgehaltenen Proben an, egal, wonach sie roch. Daher gab die STASI dieses Verfahren bald wieder auf. - Solche Kuriositäten zeigen, wie wichtig es schon immer war, Personen aufgrund biologischer Daten zu identifizieren. Heute ist das reine Routine.
(7) Europäische Überwachungstechnologie: Werkzeug für Diktatoren. Süddeutsche Zeitung vom 1.12.2011
Artikel in Wikipedia: INDECT
(8) Tagesschau und Tagesthemen vom 7.07.2012 und den folgenden tagen
---Eurogendfor
(9) Eurogendfor .eu
(10) Das sind z.Z. die französische Gendarmarie Nationale, die italienischen Carabinieri, die spanische Guardia Civil, die portugiesische Guarda Nacional Republicana, der niederländischen Koninklijke Mareechaussee und die rumänische Jandarmaria Romana.
(11) Art. 4 des Vertrages von Velsen (englisch)
(12) Art. 222 Abs. 1 Satz 2
(13) Art. 222 Abs. 3
(14) Fragen 13, 33 und 38 in der Bundestagsdrucksache 16/8726 vom 2.04.2008
(15) Die Antwort auf die Frage 2 dieser Bundestagsdrucksache lautet:
"Die Einzelheiten der Anwendung der Solidaritätsklausel, einschließlich der militärischen Mittel, die die Mitgliedsstaaten im Rahmen der Hilfestellung nach Artikel 222 AEUV bereitstellen können, sind Gegenstand eines Ratsbeschlusses (Artikel 222 Abs. 3 AEUV), der nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ausgehandelt werden wird. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig, wenn dieser Beschluss Auswirkungen im Bereich der Verteidigung hat."
7. Was tun?
Was sollen wir tun?
(1) 5. Buch Mose, Kap. 15
(2) Der Verein Erlassjahr erarbeitet mit seinen internationalen Partnern ein Verfahren für Insolvenzen von Staaten und versucht eine faire Entschuldung zu erreichen.
(3) Wachstum. Bildung. Zusammenarbeit. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP. 17. Legislaturperiode, hier 128/129
Was sagt das Grundgesetz?
(4) Vgl Jean Ziegler. Ich glaube, es wird einen Umsturz geben, Ernährungssouveränität. (Youtube)
Siehe auch Jean Ziegler: Der Aufstand des Gewissens. Die nicht gehaltene Festspielrede 2011. Ecowinverlag, Salzburg 2011, Youtube Teil 1 und Teil 2
Dank
Eine ausgewogene Buchrezension eines unbevorurteilten Lesers findet sich hier:
AntwortenLöschenhttp://oedp-forum.de/bb/showthread.php?tid=269&pid=745#pid745