Sollte Deutschland aus der NATO austreten? - Interview mit Jürgen Osterlänger (ÖDP)
31.05.2015 | Unser Politikblog
Die Antragsteller lehnen insbesondere NATO-Einsätze außerhalb des Bündnisgebiets ab. Die Antragsteller betonen, dass bei der NATO-Gründung die Zustimmung zum Nordatlantikvertrag in der Erwartung erfolgt sei, dass es sich um ein Verteidigungsbündnis handele. Seit der 1999er NATO-Strategie sehen die Antragsteller die Wandlung der NATO zum Angriffsbündnis und eine Ausrichtung auf eine Vormachtstellung der USA. Die 1999er NATO-Strategie wolle Einsätze ermöglichen im Namen der Menschenrechte, zur Durchsetzung von „Reformen“ in anderen Staaten, gegen unkontrollierte Flüchtlingsbewegungen, bei ethnischen und religiösen Rivalitäten sowie gegen Terrorismus und Sabotage. Der Antrag kritisiert außerdem die Zerstörung der Infrastruktur in Ländern wie Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien und Ukraine.
Die Wortmeldungen für einen NATO-Austritt waren auf dem Parteitag in der Minderheit. In Reden für einen Verbleib Deutschlands in der NATO wurden u. a. dessen Funktion als Verteidigungsbündnis und die Notwendigkeit einer Einbindung Deutschlands hervorgehoben.
Deutschland solle lieber seine Mitgliedschaft in der NATO nutzen, um diese von innen heraus zu ändern.
Wir beleuchteten am 11.04.2015 im Gespräch mit Jürgen Osterlänger, dem Vorsitzenden des antragstellenden Kreisverbands, genauer die Kritik am strategischen Konzept der NATO sowie an deren Einsätzen und denen der USA, und warum das von den Linken erstrittene Verfassungsgerichtsurteil zu 2 BvE 6/99, welches der Anwendung NATO-Strategie 1999 Grenzen setzte, nicht ausreicht. Außerdem ging es um das NATO – Stay-behind-Netzwerk Gladi , und um Perspektiven nach einem NATO-Austritt Deutschlands.
Parteitagsheft zum BPT in Dietzenbach (dort Antrag zur NATO auf S. 13 (Az. 49-Pol-2)
strategisches Konzept 2010 der NATO
strategisches Konzept 2010 der NATO
Empfehlungen einer Expertengruppe unter Leitung von Madeleine Albright (CFR) vor Beschluss des strategischen Konzepts 2010 der NATO
Verfassungsgerichtsurteil zu 2 BvE 6/99
Wikipedia zum Stay-Behind-Netzwerk „Gladio“ der NATO
Resolution des Europaparlaments zu Gladio vom 22.11.1990
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