NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Samstag, 16. Mai 2015

Stellungnahme von Klaus Peter Flosbach MdB (CDU Oberberg) zu TTIP und Freihandel

Klaus Peter Flosbach (CDU) hat diese Antwort zu TTIP geschrieben. Ich gebe diese hier aus dokumentatorischen Gründen wieder, um eine öffentliche Debatte zu zu ermöglichen. Wer dadurch direkte Fragen an Herrn Flosbach hat, kann die hier stellen:  http://www.abgeordnetenwatch.de/klaus_peter_flosbach-778-78104.html . Verlinkungen im Text stammen von Felix Staratschek und nicht von Klaus Peter Flosbach.


Sehr geehrter Herr Staratschek,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.04.2015 zum geplanten Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP.


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion führt zu TTIP einen breit angelegten Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, der EU-Kommission, der Bundesregierung, der Wirtschaft, Gewerkschaften, Forschungseinrichtungen sowie Nicht-Regierungsorganisationen durch, u.a. in Fachveranstaltungen, Anhörungen und bilateralen Gesprächen. Überdies hat sich im September 2014 eine Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion konstituiert, die die verschiedenen Themenbereiche von TTIP, CETA und anderen Handelsabkommen unter Einbeziehung von Vertretern der relevanten gesellschaftlichen Organisationen berät. Im Ergebnis wird TTIP nur gelingen, wenn eine breite Öffentlichkeit dies unterstützt. Dafür wird sich die CDU/CSU-Fraktion auch weiterhin einsetzen.


Erlauben Sie mir bitte zunächst nochmals einige grundsätzliche Ausführungen zur Bedeutung des Freihandels. Die Europäische Union und Deutschland profitieren in hohem Maße von international frei handelbaren Gütern und Dienstleistungen sowie von grenzüberschreitenden Investitionen. Die EU ist der weltweit größte Exporteur und Importeur von Waren und Dienstleistungen, sowie einer der wichtigsten Investoren und Empfänger von Investitionen. Ihr Handelsvolumen mit dem Nicht-EU-Ausland hat sich allein zwischen 1999 und 2010 verdoppelt. 
Der Anteil der EU am weltweiten Exportgeschäft für Waren beträgt 15 Prozent (zum Vergleich: China 12 Prozent, USA, 11 Prozent) und für Dienstleistungen 25 Prozent (USA 19 Prozent, China 6 Prozent, Japan und Indien jeweils 4 Prozent). Der Wert der Ausfuhren an Waren und Dienstleistungen der 28 EU-Mitgliedstaaten betrug im Jahr 2012 rund 4,5 Billionen Euro. 
Die Direktinvestitionstatbestände der EU im Ausland betrugen im Jahr 2012 rund 5 Billionen Euro. Deutschland als größte Volkswirtschaft in der EU und drittgrößter Exporteur weltweit profitiert von dieser Entwicklung in besonderem Maße. 
Der Anteil der Exporte am deutschen Bruttoinlandsprodukt („Exportquote“) liegt bei rund 51 Prozent. Die deutschen Ausfuhren an Waren und Dienstleistungen betrugen 1,385 Billionen Euro im Jahr 2013.

Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, dass der freie weltweite Handel mit Waren und Dienstleistungen für Europa nicht nur wünschenswert ist. Er ist vielmehr Grundvoraussetzung für unsere wirtschaftliche Prosperität und damit für den Erhalt von Lebensqualität, hohen sozialen Standards und kultureller Vielfalt in der EU.

Der internationale Handel und grenzüberschreitende Investitionen unterliegen umfassenden multilateralen und bilateralen Handels- und Investitionsschutzregeln, die im Laufe der Jahre und Jahrzehnte ständig weiter entwickelt wurden und werden. So befindet sich die EU in laufenden Verhandlungen unter anderem zum Abschluss der so genannten Doha-Welthandelsrunde zwischen den Mitgliedern der Welthandelsorganisation („World Trade Organisation“/WTO), zu einem internationalen Abkommen für den Dienstleistungshandel („Trade in Services Agreement“/TiSA, welches auf dem bestehenden „General Agreement on Trade in Services“/GATS aufbauen soll) sowie zu bilateralen Abkommen etwa zwischen der EU und Kanada („Comprehensive Economic and Trade Agreement“/CETA) sowie zwischen der EU und den USA („Transatlantic Trade and Investment Partnership“/TTIP).

Für die Regelung der internationalen Handelspolitik der EU-Mitgliedstaaten ist nach den EU-Verträgen seit Jahrzehnten die EU zuständig. 
Die EU Kommission führt internationale Verhandlungen, sie stimmt sich hierzu laufend in einem beratenden Ausschuss mit den EU-Mitgliedstaaten ab. Handels- und Investitionsabkommen, die Zuständigkeiten sowohl der EU als auch Zuständigkeiten der EU-Mitgliedstaaten betreffen (so genannte gemischte Abkommen), bedürfen der Ratifizierung auch der nationalen Parlamente in der EU, also auch des Deutschen Bundestages.

Gerade auch in der deutschen Öffentlichkeit werden derzeit vielfach Befürchtungen laut, dass die laufenden Verhandlungen zu internationalen Handelsabkommen (z. B. TTIP, CETA, TiSA) zu sehr im Geheimen geführt und bewährte Standards etwa in den Bereichen Arbeitnehmer-, Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz, kommunale Daseinsvorsorge und kulturelle Vielfalt gefährdet würden.

Tatsache ist jedoch, dass gerade im Gegenteil Abkommen wie TTIP Europa und seinen Verhandlungspartnern die – möglicherweise letzte – Chance bieten, auch im 21. Jahrhundert hohe Standards in wichtigen Bereichen zu setzen. Angesichts aufstrebender Mächte wie China, Indien oder den ASEAN-Staaten wird dies für die westlichen Demokratien im globalen Maßstab zusehends schwieriger. Mit TTIP und CETA können die EU, die USA und Kanada ihre – im weltweiten Vergleich nach wie vor sehr hohen – Standards z.B. beim Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz zum Maßstab für spätere internationale Abkommen bzw. für ein globales Freihandelsregime machen. Nutzen wir diese Chance als Europäer nicht, so werden andere Länder diese Standards setzen – dann aber ohne jede Einflussmöglichkeit für Europa oder Deutschland. Ein erster Anhaltspunkt für diese Entwicklung ist die geplante Transpazifische Wirtschaftspartnerschaft (TPP) zwischen den USA und Pazifik-Anrainerstaaten, bei der die Verhandlungen schon wesentlich weiter fortgeschritten sind, als die TTIP-Verhandlungen zwischen den USA und der EU.

Freihandelsabkommen wie TTIP sollen den Marktzugang durch den Abbau nicht- tarifärer und tarifärer Handelshemmnisse im gegenseitigen Einvernehmen verbessern. Normen sollen aber nur dort angeglichen oder vereinheitlicht werden, wo dies bei gleichem Schutzniveau für Bürgerinnen und Bürger möglich ist.

Deutschland setzt sich erfolgreich dafür ein, dass die ambitionierten Ziele des Freihandelsabkommens nicht auf Kosten der Souveränität der Staaten gehen. Das Recht, auch in Zukunft im Sinne des Allgemeinwohls zu regulieren, darf nicht angetastet werden. Der jeweilige Gesetzgeber soll das Schutzniveau (etwa im  Bereich des Umwelt- oder Verbraucherschutzes) selber festlegen. TTIP etwa dient dazu, gemeinsame Prinzipien zu vereinbaren, damit die konkrete Ausgestaltung von Schutzstandards möglichst geringe handelsbeschränkende Auswirkungen hat.

Das bestehende hohe europäische Schutzniveau in verschiedenen Bereichen steht nicht zur Disposition. Die EU wird keines ihrer Gesetze zum Schutz von Menschen, Tieren oder der Umwelt aufheben. Dafür setzt sich auch die Bundesregierung ein. Die Gesundheit der EU-Bevölkerung und der notwendige Umweltschutz sind nicht verhandelbar. Dies sollte uns aber nicht vom Ziel abbringen, Handel und Investitionen transatlantisch möglichst weitgehend zu erleichtern und unnötige Hemmnisse, wie etwa doppelte Zulassungs- und Zertifizierungsverfahren, abzuschaffen.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Behauptung unzutreffend, ein Gesetz müsse den Bestimmungen in TTIP entsprechen, etwa im Hinblick auf die Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Die Anforderungen der EU an die Zulassung von GVO und die Kennzeichnungspflichten für Erzeugnisse, die GVO enthalten, werden sich infolge der TTIP-Verhandlungen nicht verändern, ebenso wenig wie andere Umwelt- und Verbraucherschutznormen.

Insgesamt ist die von Ihnen angesprochene Befürchtung einer möglichen Einschränkung der gesetzgeberischen Spielräume der Parlamente oder von demokratischen Rechten unbegründet. Zunächst einmal ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass TTIP ein Abkommen zwischen zwei Demokratien ist, die gemeinsame Werte (z.B.. Achtung der Grund- und Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Pressefreiheit etc.) teilen. Schon aus diesem Grund ist der Vorwurf, die Demokratie könne durch ein Freihandelsabkommen mit den USA ausgehöhlt werden, nicht nachvollziehbar. In den laufenden Verhandlungen ist – in einem bisher nicht gekannten Ausmaß – gewährleistet, dass alle demokratisch legitimierten Institutionen über aktuelle Entwicklungen umfassend informiert werden. Die EU-Kommission informiert regelmäßig das Europäische Parlament sowie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten (d.h. auch die Bundesregierung) über den Verhandlungsprozess. Die Bundesregierung gibt wiederum regelmäßige Informationen an den Deutschen Bundestag. Zudem tritt das Abkommen nach Abschluss der Verhandlungen nur in Kraft, nachdem das Europäische Parlament, die nationalen Parlamente sowie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Auch dadurch ist eine umfassende parlamentarische Kontrolle sichergestellt.

Zu der von Ihnen angesprochenen Frage zur geplanten regulatorischen Kooperation hat die EU-Kommission im Februar 2015 einen ersten Vorschlag zum Bereich der regulatorischen Kooperation im Rahmen von TTIP veröffentlicht. Dieser Vorschlag wird derzeit beraten. Regulatorische Kooperation meint die engere Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden in der EU und den USA, um doppelte oder auch unnötige Vorschriften im Handel zu vermeiden und bessere Vereinbarungen zu erreichen. Dies ist wichtig, um den gemeinsamen Handel mit Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern - ein zentrales Ziel des TTIP-Abkommens. Sowohl in der EU als auch in den USA gibt es eigene Normen, Standards und Regeln für die eigenen Produkte und Dienste. Dies führt oft zu unnötigen Belastungen für Unternehmen (etwa wenn z.B. ein mittelständischer Maschinenbauer die gleiche Maschine mit roten Kabeln für den europäischen und mit blauen Kabeln für den amerikanischen Markt fertigen muss). Ausweislich der veröffentlichten Texte zur regulatorischen Kooperation wird vor allem angestrebt, sich frühzeitig über geplante Regulierungen zu unterrichten, um unnötige Doppelregulierungen (und damit verbundenen Bürokratie- und sonstige Belastungen, s.o.) zu vermeiden. Ausdrücklich wird in dem Textentwurf festgehalten, dass das Recht der Staaten, Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls (z.B. Umwelt- und Gesundheitsschutz) zu erlassen, durch diese Kooperation in keinster Weise eingeschränkt wird.

Zu Ihrer Frage zum Thema Investitionsschutz und Schiedsverfahren ist anzumerken, dass die Verhandlungen zu den Investitionsschutzbestimmungen in TTIP und den damit zusammenhängenden Klagemöglichkeiten derzeit ausgesetzt sind. Es liegen keine Texte vor, die eine inhaltliche Bewertung erlauben. Die EU-Kommission hatte im Frühjahr 2014 öffentliche Konsultationen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in TTIP eingeleitet, die es Bürgern, Unternehmen und interessierten Gruppen ermöglichen, ihre Positionen in den Verhandlungsprozess einzubringen. Die Ergebnisse dieser Konsultationen werden derzeit ausgewertet. Anschließend will die die EU-Kommission auf dieser Basis gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament ihre Verhandlungsposition festlegen.

Diese Vorgehensweise der Kommission ist aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion zu begrüßen. Es ist unsere Position, dass Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls, die rechtsstaatlich und demokratisch begründet sind, nicht unterwandert werden dürfen. Nur Investitionen, die im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gaststaats stehen, sind durch Investitionsschutzverträge geschützt. Nicht diskriminierende Vorschriften zum Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz können kein Klagerecht von Unternehmen begründen. Wir sind davon überzeugt, dass dies auch möglich ist.

Leider ist derzeit festzustellen, dass zum Teil gezielte Desinformationskampagnen gegen Investitionsschutzbestimmungen geführt werden. Dies ist aus meiner Sicht unangemessen. Gern erläutere ich Ihnen dazu die Hintergründe: Investitionsschutz ist nicht grundsätzlich negativ, denn er garantiert Unternehmen, die im Ausland investieren wollen (z.B. eine Fabrik errichten wollen und damit Arbeitsplätze schaffen), dass ihre Investitionen dort gerecht und gleichberechtigt mit den Investitionen der nationalen Unternehmen behandelt werden. Dies schafft Rechtssicherheit und Berechenbarkeit, gerade auch für kleinere und mittelständische Unternehmen, die sich keine eigene Rechtsabteilung in einem fremden Land leisten können. Investitionsschutzabkommen garantieren, dass Länder weltweit für ausländische Direktinvestitionen attraktiv sind. Denn eine der größten Gefahren für Investoren in einem fremden Land besteht in indirekten Enteignungen (z.B. Nicht-Anerkennung von Patenten, Verbote von Finanztransfers ins Heimatland, intransparente Vergabeverfahren). Deutschland hat Investitionsschutzregeln vor rund 50 Jahren erfunden und hat bereits mit rund 130 Staaten sogenannte Investitionsförderungs- und -schutzverträge abgeschlossen, darunter auch mit anderen EU-Mitgliedern. Bisher hat es auf dieser Basis nur drei Klagen gegen Deutschland gegeben. Keine Klage war bisher erfolgreich. Die EU-Mitgliedstaaten haben bereits rund 1400 Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, davon allein 198 EU-interne Abkommen. Die demokratischen Entscheidungsbefugnisse des Bundestages oder anderer europäischer Parlamente wurden in keinster Weise durch diese Abkommen tangiert.

Die weltweit aktivsten Kläger auf der Basis von Investitionsschutzabkommen sind im Übrigen die Europäer und nicht – wie häufig unterstellt wird – die Amerikaner. So laufen derzeit z.B. vor dem Schiedsgericht in Washington mehrere Klagen von europäischen Ökostrom-Unternehmen gegen Spanien und Tschechien wegen Kürzung der dortigen Ökostromförderung. Und sicher wird niemand in diesem Zusammenhang behaupten wollen, dass etwa die Stadtwerke München (die zu den Klägern in Washington) gehören, die Demokratie in Spanien abschaffen wollen.

Ich plädiere daher vor allem für mehr Sachlichkeit in der Diskussion zum Investitionsschutz. Dies heißt nicht, dass die geltenden Investitionsschutzverfahren nicht verbesserungswürdig sind. Insbesondere dürfen, dies ist nochmals ausdrücklich zu betonen, Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls, die rechtsstaatlich und demokratisch begründet sind, nicht unterwandert werden.

TTIP bietet die Chance zur Verbesserung des Investitionsschutzrechts, die wir ergreifen sollten. So werden verschiedene Modernisierungsvorschläge diskutiert, u.a. klarere Regeln für die Zusammensetzung und Funktionsweise der Schiedsgerichte, die Qualifikation und Unabhängigkeit der Richter, das Verhältnis zum nationalen Rechtsweg und die Frage von Revisionsmöglichkeiten. Darüber müssen und werden wir weiter mit unseren transatlantischen Partnern sprechen.

Für einen weiteren konstruktiven Austausch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Flosbach MdB

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Klaus-Peter Flosbach MdB
Vorsitzender des Parlamentarischen Finanzmarktgremiums (SoFFin-Gremium)
Mitglied des Finanzausschusses
Vors. der Deutsch-Kanadischen Parlamentariergruppe
Platz der Republik 1
Büro: JKH, Zi. 6.807
11011 Berlin
Tel. 030/227-71401
Fax: 030/227-76301

3 Kommentare:

  1. Facebookkemmentar hierzu:

    Sind immer die gleichen Antworten von den CDU-Leuten. Das die Standards angehoben bzw. verbessert werden, ist völliger Unsinn. Nur niedrige Standards erlauben auch niedrige Produktionskosten und diese billigen Produkte lassen sich dann auch leichter verkaufen. Das China-Argument ist echt zum Brüllen. Das zieht echt die Runde. Fern ab von geheimen und undemokratischen Verhandlungen in Hinterzimmern: Welche Standards wünschen Sie sich? Welche Standards sind wirklich sinnvoll und notwendig? Was ist gut für die Welt und die Menschen?

    https://www.facebook.com/attacttip/posts/496727487171627?comment_id=497423237102052&reply_comment_id=497519400425769&offset=0&total_comments=4

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  2. Zwei weitere Facebookkommentare

    Entspricht in weitgehend dem, was ich am 22. April als Antwort von Patrick Schneider, MdB (CDU) erhalten habe - teils mit den selben oder sehr ähnlichen Formulierungen.


    Herr Flosbach , ihr Lügen - Kartenhaus wird irgendwann einstürtzen . Wir wehren uns weiter gegen die Freibeuter des Atlantiks . Darum gegen TTIP - TISA u. CETA !!!

    https://www.facebook.com/groups/ttipaktionsbuendnisdeutschland/permalink/1588279228095862/

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  3. Die kopieren wohl ihre Antworten „grin“-Emoticon Ist immer wieder schön, wie die CDUler auf TTIP-Veranstaltungen mit ihren Argumenten auf gute Gegenargumente stoßen. Das endet dann von den CDU- Vertretern häufig in Unsachlichkeit und dem Vorwurf des Antiamerikanismus.

    https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=681002385362302&id=558846324244576&comment_id=682530755209465&reply_comment_id=682726411856566&offset=0&total_comments=3

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