Dokumentation wichtiger oder interessanter Beschlüsse und Debatten im Stadtrat von Radevormwald. Dies soll allen helfen, die sich für die Bürgermeisterwahl im September 2015 mit der Politik der beiden Ratsherrn befassen wollen, die für das Bürgermeisteramt antreten.
Vorhergehender Beitrag: http://viertuerme.blogspot.de/2015/07/radevormwald-dokumentation-wichtiger_31.html
Ratssitzungen vom 24. Juni 2014 bis 11. November 2014
Aus dem Inhalt:
Abfallwirtschaft
Stolperfalle Fontainenfeld
Barrierefreie Sitzungsorte
Organisationsuntersuchung von teilen der Verwaltung
Fragen zum Fontainenfeld
Abgabe der Abfallwirtschaft an den BAV / Intransparenter Beirat
Unterbringung von Asylsuchenden
Einbringung des Haushalt 2015
Altestenrat und Ratsmitglieder
1. Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, den 24.06.2014
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=706
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) beantragt, TOP 29 „Durchführung der Abfallentsorgung“ im öffentlichen Teil zu beraten, da er hier ein allgemeines Interesse der Bürger sieht.
Der Bürgermeister entgegnet, dass es sich dabei zwar um eine vertragliche Angelegenheit handelt, einer Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung jedoch nichts entgegensteht. Der TOP wird sodann nach TOP 25 eingeschoben; die Nummerierung der nachfolgenden TOPe ergibt sich entsprechend.
10. Maßnahmen zur Entschärfung des Unfallschwerpunktes "Fontänenfeld" auf dem Marktplatz an Markttagen (Antrag der AL-Fraktion vom 29.05.2014) AN/0232/2014
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) erläutert den Antrag der AL-Fraktion. http://www.alternative-liste-radevormwald.de/sites/default/files/pdf/unfall_fontaene_rat0614_0.pdf
Herr Müller (SPD) betont, dass der neue Marktplatz ein gelungenes Beispiel für moderne Stadtgestaltung ist. Das angelegte Fontänenfeld sollte, sobald die defekte Pumpe ausgetauscht worden ist, möglichst auch an Markttagen und bei Festen – mit Ausnahme an Kirmes und Schützenfest – eingeschaltet sein. Hierfür müssen die Marktstände so platziert werden, dass weder die Marktbesucher noch die Marktstände nass werden. Er macht klar, dass zunächst diesbzgl. organisatorische Maßnahmen geprüft werden sollen, bevor über bauliche Maßnahmen nachgedacht wird. Der Marktplatz mit seinen angrenzenden Flächen ist seiner Auffassung nach für alternative Varianten in der Aufstellung der Marktstände groß genug; zudem entstehen durch die Umorganisation der Marktstände keine Kosten. Herr Müller erklärt, dass dieser Vorschlag als Antrag der SPD-Fraktion zu verstehen ist. Die Verwaltung soll in der nächsten Ratssitzung darüber berichten. Falls es keine Lösung durch organisatorische Maßnahmen geben sollte, soll der Bauausschuss sich weiter damit befassen.
Frau Gottlieb (Stadt) erklärt, dass ein Ziel bei der Marktneugestaltung war, das Fontänenfeld, außer in Frostmonaten oder aufgrund von Großveranstaltungen, durchgehend in Betrieb zu nehmen. Der Fachbereich Soziales und Ordnung hat allerdings zu einem sehr frühen Zeitpunkt festgestellt, dass dieses im Hinblick auf die Markttage Schwierigkeiten verursacht, da der Abstand zwischen dem Fontänenfeld und den platzierten Marktständen nicht ausreicht, um es angeschaltet zu lassen. Aus diesem Grund wurde entschieden, das Fontänenfeld an Markttagen auszuschalten. Aufgrund der sowohl von der SPD, als auch durch den Antrag
der AL-Fraktion geschilderten Probleme, hat man sich innerhalb der Verwaltung darauf verständigt, dass der Fachbereich Soziales und Ordnung noch mal andere Varianten der Anordnung der Marktstände überprüft und damit einhergehend, ob das Fontänenfeld vielleicht doch an Markttagen angeschaltet sein kann. Da die bisherigen Maßnahmen (Aufstellen von Warnschildern, Platzierung des von Ware des Blumenhändlers im Fontänenfeld) zur Aufmerksamkeitsbildung anscheinend nicht ausreichend sind, prüft das Baudezernat derzeit
gemeinsam mit dem Fachbereich Soziales und Ordnung andere Möglichkeiten zur optischen Abtrennung an Markttagen. Sobald sich verwaltungsintern auf eine Möglichkeit geeinigt wurde, soll dieses auch zeitnah umgesetzt werden. Zusätzlich werden bis zur nächsten Bauausschusssitzung Möglichkeiten von baulichen Lösungen geprüft und in dieser dann vorgestellt. Abschließend betont sie, dass die Verwaltung diese Thematik ernst nimmt und an einer zügigen Lösung interessiert ist.
Herr Christian Viebach (CDU) vermisst eine konkrete Idee seitens der Verwaltung um kurzfristig zu handeln. Er möchte wissen, was seit Eingang des vorliegenden Antrags am 29.05.2014 explizit zur
Gefahrenbeseitigung unternommen worden ist.
Frau Gottlieb teilt mit, dass zwischenzeitlich Angebote für eine optische Abtrennung eingeholt wurden und darüber im nächsten Verwaltungsvorstand beraten wird.
Auf Nachfrage von Frau Pizzato (FDP) gibt Frau Gottlieb an, dass noch Gewährleistung auf der
defekten Pumpe besteht. Weiter möchte Frau Pizzato wissen, ob gegen den Planer bzw. Erbauer des Fontänenfeldes aufgrund mangelhafter Leistung kein Schadensersatzanspruch besteht.
Frau Gottlieb verweist auf die zwei bisher bei der Stadt gemeldeten Versicherungsfälle. Diese wurden beide von der Versicherung abgelehnt.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) erkennt keinen konkreten Lösungsansatz von der Verwaltung. Er betont, dass es trotz der Ablehnungen durch die Versicherung nicht bedeuten muss, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden bzw. die Stadt nicht haften muss.
Frau Gottlieb betont, dass die Fälle trotz Ablehnung sehr ernst genommen werden. Sie bietet an, den Planer des Fontänenfeldes für Nachfragen und Lösungsvorschläge baulicher Art zur nächsten Bauausschusssitzung einzuladen.
Auf Wortmeldung von Herrn Haselhoff (UWG, jetzt RUA) gibt Frau Gottlieb an, dass auch die Möglichkeit von einer abgeschrägten baulichen Ausbildung bis zum Bauausschuss geprüft wird.
Der Bürgermeister formuliert einen Abstimmungsvorschlag. Das Fontänenfeld soll, sobald die Pumpe wieder funktionsfähig ist, eingeschaltet werden und an Markttagen durch eine optische Abtrennung kenntlich gemacht werden. Zudem werden weitere Möglichkeiten im Bauausschuss beraten.
Es folgt nun eine Abstimmung über den Vorschlag.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, das Fontänenfeld an Markttagen durch eine optische Abtrennung kenntlich zu machen. Für die Beratung über die endgültige Beseitigung der Gefährdung wird der Antrag in den Bauausschuss verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
38 Ja-Stimmen
(15 CDU, 9 SPD; 5 UWG, 3 AL, 2 FDP, 2 proNRW, fraktionslos, Bürgermeister)
3 Enthaltungen (3 Grüne)
16. Sitzungsort bei Rat- und Ausschussitzungen (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.06.2014) AN/0005/2014
Frau Pech-Büttner (Grüne) erläutert den Antrag der Grünen-Fraktion und erklärt, dass u.a. das Wartburghaus ein alternativer Sitzungsort wäre; diese Räumlichkeit ist barrierefrei zu erreichen und besitzt behindertengerechte Toiletten. Für die Nutzung würden Kosten i.H.v. 120 € pro Sitzung entstehen.
Herr Fritz Ullmann erläutert nun den als Tischvorlage vorliegenden Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt. Er sieht keine Veranlassung dazu, die Sitzungen in nicht-städtischen Räumlichkeiten stattfinden zu lassen. Sein Vorschlag ist die Nutzung des Mehrzweckraums des Bürgerhauses als künftigen Sitzungsort.
Der Bürgermeister kann das Anliegen, welches dem Antrag der Grünen-Fraktion zugrunde liegt, nachvollziehen. Innerhalb der Verwaltung haben hier auch schon Überlegungen bzgl. städtischer Räumlichkeiten mit Barrierefreiheit stattgefunden. Eine Möglichkeit wäre, die Sitzungen künftig in der Cafeteria Wülfing stattfinden zu lassen. Dem stehen jedoch der Museumsbetrieb sowie der an sich nicht geschlossene Raum entgegen. Eine andere Alternative wäre der Blaue Salon im Rathaus. Dieser ist jedoch zu klein für das Abhalten von Ausschusssitzungen. Die Schulen bzw. Aulen können aufgrund ihres Betriebs als OGATA nicht genutzt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre der Saal in der Hauptwache der Feuerwache. Der Bürgermeister hält diese aber für ungeeignet, da hier keine ordentliche Beratungsatmosphäre vorhanden ist. Zudem existieren in den genannten Räumlichkeiten keine Behindertentoiletten. Die einzige Möglichkeit sieht auch die Verwaltung in der Nutzung des Mehrzweckraumes des Bürgerhauses. Dies würde allerdings auch bedeuten, dass hier faktisch keine andere Nutzung mehr möglich wäre. Zudem ist der Raum nur durch die Bücherei befahrbar. Da diese zu den Sitzungen meist nicht oder nicht mehr lange geöffnet ist, würde es
auch bedeuten, dass ein Hausmeister während der Sitzung die Bücherei bewachen müsste. Dadurch würden wieder mehr Personalkosten verursacht werden.
Aufgrund der Ausführungen des Bürgermeisters erklärt Herr Bornewasser (Grüne), dass die Grünen-
Fraktion den Antrag zur genauen Klärung in den Ältestenrat verweisen will und die Formulierung insoweit zu ändern, als dass die Lokalitäten, der bis zur abschließenden Beantwortung dieser Frage stattfindenden Sitzungen, möglichst so gewählt werden, dass alle Menschen mit (auch vorübergehenden) körperlichen Beeinträchtigungen die Möglichkeit haben, an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen.
Herr Christian Viebach (CDU) begrüßt den Änderungsantrag der Grünen-Fraktion und die Verweisung in den Ältestenrat. Er macht deutlich, dass man die Eignung jeder einzelnen Räumlichkeit gut abwägen muss, um eine umsetzbare Lösung zu erhalten. Er schlägt vor, dass der Ältestenrat alle vorgeschlagenen Räumlichkeiten zu Beginn der ersten Sitzung begutachtet um sich ein genaues Bild machen zu können.
Herr Fritz Ullmann hält die Begutachtung der einzelnen Räumlichkeiten für sinnlos in Anbetracht der bereits vom Bürgermeister angesprochenen Problematiken; die einzige Möglichkeit ist der Mehrzweckraum im Bürgerhaus. Er appelliert an die Ratsmitglieder seinem Antrag zu folgen.
Frau Petra Ebbinghaus (AL) macht deutlich, dass die AL-Fraktion schon lange fordert, auch die Schulen
behindertengerecht zu gestalten. Weiter fragt sie an, ob es denkmalschutzrechtlich möglich ist, das Haus der Burgstraße behindertengerecht umzubauen.
Herr Dietmar Stark (SPD) unterstützt ebenfalls den Änderungsantrag der Grünen-Fraktionen und die Behandlung im Ältestenrat.
Hierzu teilt Herr Armin Barg (UWG) mit, dass Herr Dr. Thiel vom Amt für Denkmalschutz kommenden Montag in Radevormwald ist. Er schlägt vor, dass dann ein erstes Gespräch bzgl. Umbaumaßnahmen
des Hauses Burgstraße 8 geführt werden kann.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) stimmt den Ausführungen von Herrn Barg zu. Er bittet den Bürgermeister ein erstes Gespräch zu führen, wo es zunächst darum gehen soll, inwieweit ein denkmalgeschütztes Gebäude überhaupt barrierefrei gestaltet werden kann. Von diesem Gesprächsergebnis soll dann im Ältestenrat berichtet werden.
Der Bürgermeister sagt dies zu.
Es folgt nun die Abstimmung über die Verweisung der Anträge der Grünen-Fraktion und von Herrn Ullmann in den Ältestenrat zur weiteren Behandlung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den Antrag der Grünen-Fraktion sowie den Antrag von Herrn Ullmann zur genauen Klärung in den Ältestenrat zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
40 Ja-Stimmen (15 CDU, 9 SPD, 5 UWG, 3 AL, 3 Grüne, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
1 Nein-Stimme (fraktionslos)
Der Bürgermeister führt an, dass der zweite vorliegende Antrag von Herrn Ullmann sich inhaltlich nicht auf diesen TOP bezieht. Daher hält er eine Behandlung dieses Antrags für rechtlich unzulässig. Er schlägt vor, über die Absetzung des Antrags abzustimmen.
Herr Dr.Axel Michalides (AL) erkennt hier schon einen Zusammenhang. Er führt an, dass die Übertragung sowie Aufzeichnung der Sitzungen als Alternative gesehen werden kann, für die Schaffung
von Barrierefreiheit.
Der Bürgermeister bestreitet einen Zusammenhang nicht, macht aber deutlich, dass sich der Antrag inhaltlich nicht an dem TOP orientiert, daher ist er nach Gemeindeordnung unzulässig.
Es folgt nun die Abstimmung über die Absetzung des Antrags.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den vorliegenden Antrag von Herrn Ullmann abzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
36 Ja-Stimmen
(15 CDU, 9 SPD, 5 UWG, 2 Grüne, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
2 Nein-Stimmen
(AL, fraktionslos)
3 Enthaltungen
(2 AL, Grüne)
25. Organisationsuntersuchungen BV/0004/2014
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) erklärt, dass die AL-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht
zustimmen wird. Eine gestückelte Untersuchung der Verwaltung hält er für nicht sinnvoll. Zudem ist er der Meinung, dass Organisationsuntersuchungen dazu dienen, Personal einzusparen; dies ist widersprüchlich zu den Ausführungen des Bürgermeisters zu TOP 7.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass die Organisationsuntersuchungen notwendig sind, um die beschlossene Stellenreduzierung realisieren zu können.
Herr Armin Barg (UWG) sieht in einer Organisationsuntersuchung nicht unbedingt das Ziel von Personaleinsparungen. Seiner Meinung nach können durch solche Untersuchungen auch Organisationswege
minimiert und kostengünstigere Alternativen gefunden werden.
Es folgt nun die Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren für die Aufgabenkritik im Fachbereich Soziales und Ordnung (ohne Soziales) und im Fachbereich Bauverwaltung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
37 Ja-Stimmen
(15 CDU, 9 SPD, 5 UWG, 3 Grüne, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
4 Enthaltungen
(3 AL, fraktionslos)
26. Durchführung der Abfallentsorgung BV/0595/2014
Herr Nipken (Kämmerer) erläutert die Verwaltungsvorlage und erklärt, dass es von der Verwaltung für sinnvoll erachtet wird, dem BAV die Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung zu übertragen. Da hier eine weitreichende Entscheidung getroffen werden soll, wird bereits heute ein Vorschlag seitens der Verwaltung gemacht, damit ein endgültiger Beschluss in der nächsten Sitzung des Rates gefasst werden kann.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) macht deutlich, dass dem heute schon vorgelegten Beschlussentwurf, der bereits eine konkrete Entscheidung beinhaltet, nicht zugestimmt werden kann. Er erklärt, dass sich die AL-Fraktion mit dem Thema befassen wird und erwartet von der Verwaltung in der Herbstsitzung die Vorstellung verschiedener Alternativen.
Auf Nachfrage von Herrn Bernd Eric Hoffmann (UWG) macht Herr Nipken deutlich, dass er es begrüßen würde, wenn seinem Beschlussvorschlag heute zugestimmt werden würde, er sich aber bewusst ist,
dass eine derartig wichtige Entscheidung gut überlegt sein will. Die Vorlage ist daher zunächst als Information und Erinnerung gedacht.
Herr Christian Viebach (CDU) bittet die Verwaltung, den abschließend zu fassenden Beschluss so konkret wie möglich zu formulieren.
Frau Pech-Büttner (Grüne) möchte wissen, ob Radevormwald nicht bereits Mitglied im BAV ist.
Hierzu führt Herr Nipken aus, dass der Kreis, der für die Entsorgung des Abfalls zuständig ist, Mitglied im BAV ist; die Stadt selbst ist dort bisher kein Mitglied. Auf weitere Nachfrage von Frau Pech-Büttner erklärt Herr Nipken, dass noch keine genaueren Informationen zur Wertstofftonne vorliegen. Sobald hier nähere Angaben vorliegen, werden diese mitgeteilt.
2. Sitzung des Rates der Stadt am Montag, den 25.08.2014
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=887
4. Fontänenfeld Marktplatz (Antrag der AL-Fraktion vom 24.07.2014) AN/0008/2014
Der Bürgermeister verweist auf die vorliegenden Fragenkataloge der AL-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie der UWG-Fraktion und schlägt für das weitere Verfahren vor, dass die Verwaltung die Fragen zunächst beantwortet und danach für sich daraus ergebende Nachfragen zur Verfügung steht. Auf Wunsch von Herrn Ullmann sagt der Bürgermeister zu, dass die einzelnen Antworten in die Niederschrift aufgenommen werden.
Frau Gottlieb (Stadt) macht zunächst deutlich, dass die Beantwortung der Fragen so weit wie möglich im öffentlichen Teil erfolgen wird. Zu einigen Fragen kann aus rechtlichen Gründen jedoch erst im nichtöffentlichen Teil Stellung genommen werden. Sie beginnt mit der Beantwortung des Fragenkatalogs der AL-Fraktion: http://www.alternative-liste-radevormwald.de/sites/default/files/pdf/rat0814.pdf
1. Wurden für den Bau des Fontänenfeldes Pläne erarbeitet?
Für die Technikeinheit wurden keine Pläne erarbeitet, weil diese Technikeinheit als Systemgesamtlösung bauseits geliefert und nur noch im Erdreich eingebaut / aufgestellt werden musste. Die Betriebs- und Produktbeschreibung des Herstellers war Grundlage der Ausschreibung.
2. Welches Unternehmen war für die Planerstellung zuständig?
--- (Bezugnahme auf. Antwort 1.)
.
3. Wurden die Pläne geprüft, z. B. auch auf die Einhaltung arbeitsrechtlicher Normen?
--- (Bezugnahme auf. Antwort 1.)
4. Wenn ja, von wem wurden die Pläne geprüft?
--- (Bezugnahme auf. Antwort 1.)
5. Sind die Arbeiten entsprechend der Planung ausgeführt worden?
Ja
6. Die Verwaltung hat mehrfach darauf hingewiesen, dass zur Erstellung des Fontänenfeldes genormte Bauteile verwendet wurden. Gilt das auch für die „Technikzentrale/ Steuerungszentrale“ in seiner Gesamtheit?
Ja
7. Aufgrund der Fernsehaufnahmen konnte man den Eindruck gewinnen, dass es sich bei dem „Raum“, in dem die Technik untergebracht ist, um eine handelsübliche Wasserzisterne aus Plastik handelt? Ist dieser Eindruck richtig?
Es handelt sich um einen wasserdichten Betriebsbehälter aus PE Polyethylen.
8. Wenn ja, musste die „Zweckentfremdung“ dieser Zisterne nicht besonders geprüft und genehmigt werden?
Eine Zweckentfremdung hat nicht stattgefunden.
9. Sofern Planungsfehler gegeben sind, hat die Stadt durch die Beauftragung die Fehlerhaftigkeit akzeptiert?
Nein. Diese Rechtsauffassung wurde von der Kanzlei Lenz & Johlen bestätigt.
10. Nach Fertigstellung der Anlage hätte sie vom Auftraggeber technisch geprüft und abgenommen werden müssen. Ist das geschehen?
Durch den Hersteller erfolgte eine sog. Betriebseinweisung für den Kanalbetrieb. Hierüber gibt es ein Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll.
11. Warum sind dabei offensichtlich arbeitsschutzrechtliche Aspekte nicht geprüft worden?
Wie bereits ausgeführt, handelt es sich um einen komplett vormontierten Funktionstechnikbehälter (mit betriebsfertig eingebautem Schaltschrank), der quasi nur aufgestellt wird. Da diese Kompakteinheit weder verändert noch umgeplant, sondern nur bestellt und aufgestellt wurde, wurde seitens der Stadt kein Erfordernis der Überprüfung gesehen.
12. Was hat die Verwaltung veranlasst, im Frühjahr 2014 eine arbeitsschutzrechtliche Begutachtung in Auftrag zu geben?
Aufgrund des Hinweises unserer eigenen Mitarbeiter, dass nach deren Einschätzung der Arbeitsraum zu beengt ist, hat die von der Stadt beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit den Pumpen- und Revisionsbehälter des Fontänenfeldes besichtigt (Beurteilung nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV C5) und empfohlen die Arbeiten im Behälter einzustellen, bis geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wurden.
13. Hat es zu dem jetzigen Aufbau des Fontänenfeldes „Alternativplanungen“ gegeben?
Wenn mit der Frage der Technikbehälter gemeint ist: Nein
14. Welche Gründe haben dazu geführt, die jetzt vorhandene Anlage zu herzustellen?
Kostengründe; „Vereinfachung“ durch vorgefertigte Systemlösung als ein Stück (= 1 Gewerk)
15. Wurden auch mögliche Folgekosten in die Entscheidungsfindung mit einbezogen?
Strom- und Wasserkosten, daher ist eine kleinere Variante gewählt worden
16. Wer ist für die Wartung der Anlage zuständig?
Der Kanalbetrieb mit eigenen Kräften.
17. Wurde ein Wartungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen?
Nein
18. Hätte es auch Anlagen gegeben, die nicht so wartungsintensiv (wöchentlich) gewesen wären?
Für eine Anlage mit wechselnden Fontänen aus Verwaltungssicht nicht.
19. Das von der Stadt bestellte Gutachten macht keine Vorschläge, wie die festgestellten Mängel beseitigt werden können. Von wem wurden die Lösungsvorschläge „Rettungsweg“ bzw. 2. Einstieg erarbeitet?
Ein zweiter Rettungsweg ist auch laut Gefährdungsbeurteilung nicht notwendig. Mit allen am Bau Beteiligten inkl. der Fachkraft für Arbeitssicherheit wurden die Lösungsmöglichkeiten besprochen.
20. Wurden alternative Lösungsmöglichkeiten geprüft?
---
21. Welche Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen, um das Fontänenfeld wieder nutzen zu können?
#An dem stattgefundenen ersten Klärungstermin konnten gemeinsam mit dem Sicherheitsbeauftragten die meisten Aspekte seines Berichtes bereits ausgeräumt bzw. gelöst werden (z.B. Erlangung eines Bodens mit Rutschfestigkeitsklasse R12 durch die Einbringung eines Gitterrostes; z.B. Montage der Einstieghilfe und der Steigbügel). Noch verbleibender zu klärender Punkt ist der im Schacht eingebaute Schaltschrank, der den
Arbeitsraum einengt. Diesbzgl. muss nun geklärt werden, weshalb er einengt, da er wie vom Hersteller angeboten ausgeschrieben wurde. Aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit wäre eine Wiederaufnahme des Betriebes durch die Verlegung des Schaltschrankes aus dem Unterflur- in den Überflurbetrieb möglich. Es wird aber auch geprüft, ob eine Veränderung der Schaltanlage / des Schaltschrankes evtl. sogar ausreicht, um den Arbeitsraum zu vergrößern und damit die Sicherheitsvorschriften zu erfüllen.
22. Beabsichtigen sie die angedachte Lösungsvariante technisch und unter arbeitsschutzrechtlichen
Gesichtspunkten begutachten zu lassen?
Ja, die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist neben den am Bau Beteiligten mit einbezogen.
23. Sind die Haftungsfragen geklärt?
Nein, noch nicht endgültig.
24. Sofern die Haftungsfrage geklärt ist, können der Stadt zur Lösung des Problems dennoch zusätzliche Kosten entstehen?
---- (Bezugnahme auf Frage 23.)
Bezugnehmend auf den Fragenkatalog der FDP-Fraktion führt Frau Gottlieb folgendes aus:
1. Entspricht das Fontänen Feld in der jetzigen Ausführung den Ausschreibungsvorgaben?
Der Generalunternehmer hat ggü. der Stadt schriftlich erklärt, dass von seiner Firma „an dem gelieferten Funktionsbehälter keine baulichen Veränderungen im Schacht vorgenommen wurden“. Zudem hat er erklärt, dass die Bestellung den Ausschreibungsvorgaben entspricht.
Wenn nicht, welche Änderungen wurden durchgeführt und wer hat diese veranlasst?
----
2. Erfolgte eine Prüfung der Anlage vor der Auftragsvergabe gemäß Sicherheitstechnischer Vorgaben?
Das Planungsbüro war mit den Leistungsphasen 2-5 beauftragt, dazu zählt auch diese Prüfung. Die Angaben zum Fontänenfeld und der diesbzgl. Technikeinheit stammen vom beauftragten Büro und wurden zusammen mit der Ausführungsplanung und den für die Ausschreibung notwendigen Angaben (u.a. Angaben zur Technikeinheit) an die Fa. übergeben, die ab der LP 6 beauftragt war. An den Generalunternehmer wurde der gesamte Ausschreibungsinhalt zum Umbau Marktplatz vergeben. Dieser hat die „Kompakt- Technik-Einheit“ laut Ausschreibung beim Hersteller bestellt.
Wer hat diese Vor-Prüfungen durchgeführt?
s. vorherige Antwort, erster Teil
3. Erfolgte nach dem Bau des Fontänen Feldes eine Abnahme und wer war dafür verantwortlich?
Durch den Hersteller der Technikeinheit erfolgte eine sog. Betriebseinweisung für den Kanalbetrieb. Hierüber gibt es ein Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll.
4. Wurden während der Bauarbeiten sicherheitstechnische Prüfungen oder Abnahmen durchgeführt?
Wie bereits ausgeführt, handelt es sich um einen komplett vormontierten Funktionstechnikbehälter
(mit betriebsfertig eingebautem Schaltschrank), der quasi nur aufgestellt
wird. Diesbzgl. Bauarbeiten in dem Sinne gab es also nicht.
5. Wer hatte während der Bauphase die Verantwortung für den Bau der Anlage?
s. Antwort Frage 4;. Grundsätzlich der Generalunternehmer und das für die Bauleitung beauftragte Büro.
6. Wurde das Amt für Arbeitssicherheit in der Bauphase beratend eingeschaltet?
Hier wurde in der Presse irrtümlich vom Amt für Arbeitssicherheit geschrieben. Das ist nicht richtig. Dieses existiert nicht. Grundsätzlich gibt es ein Amt für Arbeitsschutz, welches bei der Bezirksregierung Köln angesiedelt ist. Dieses wurde nicht tätig.
7. Weshalb reagiert das Amt für Arbeitssicherheit erst jetzt?
Wie bereits geschildert, war das Amt für Arbeitsschutz nicht tätig. Aufgrund des Hinweises unserer eigenen Mitarbeiter, dass nach deren Einschätzung der Arbeitsraum zu beengt ist, hat die von der Stadt beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit den Pumpenund Revisionsbehälter des Fontänenfeldes besichtigt (Beurteilung nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV C5) und empfohlen die Arbeiten im Behälter einzustellen, bis
geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Die diesbzgl. Entscheidung zur Einstellung der Arbeiten hat dann der Bürgermeister gefällt.
Von wem wurde diese Behörde informiert? s. Antwort Frage 7.
Frau Gottlieb nimmt abschließend Stellung zu den Fragen der UWG-Fraktion:
Wie kann ein solches Fontänenfeld offenbar am Arbeitsschutz vorbei geplant und genehmigt werden?
s. Antwort Frage 4. des FDP-Antrags
Wer hat die Bedenken zum mangelnden Arbeitsschutz geäußert?
s. Antwort Frage 7. des FDP-Antrags
Wann sind die Bedenken erstmals geäußert worden?
Im laufenden Betrieb.
Herr Bernd Eric Hoffmann (UWG) bittet um genauere Angabe. Dieses soll über das Protokoll erfolgen. (Anm. der Verwaltung: Der Personalrat hat den Bürgermeister mit Schreiben vom 10.05.2014 aufgefordert, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen)
Im Folgenden stellen die Ratsmitglieder der Verwaltung noch folgende Fragen:
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) möchte wissen, ob der Hersteller etwaige Zertifizierungen oder ähnliches
für das fertige Bauteil vorlegen konnte.
Hierzu erläutert Frau Gottlieb, dass der Hersteller in der Produktbeschreibung angibt, dass die Sicherungseinrichtungen allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und von der Bauberufsgenossenschaft
und RW-TÜV geprüft und zertifiziert sind. Es musste davon ausgegangen werden, dass ein Produkt, welches von der Fa. europaweit vertrieben und eingesetzt wird, keiner erneuten Prüfung unterzogen werden muss.
Auf Nachfrage von Frau Pizzato (FDP) bejaht Frau Gottlieb, dass die Betriebseinweisung für die Technikeinheit vor Ort stattgefunden hat.
Auf Nachfrage von Herrn Lorenz (CDU, jetzt RUA), ob weitere Städte bekannt sind, die diese Anlage in Betrieb haben, führt Frau Gottlieb aus, dass sich auf der Homepage des Herstellers eine sehr umfassende
Referenzliste befindet.
Der Bürgermeister macht hierzu deutlich, dass man sich auf die Thematik in Radevormwald konzentrieren sollte und nicht auf andere Städte.
Herr Armin Barg (UWG) möchte wissen, ob die alte vorhandene Zisterne ein Bestandteil des Systems war
und wozu diese genau dient.
Herr Manderla (Stadt) führt aus, dass in der alten Zisterne Löschwasser vorgehalten wurde. Diese wurde abgerissen und an gleicher Stelle dann die Anlage aufgestellt. Lediglich die Entsorgung des Wassers läuft weiterhin über den Ablauf der alten Zisterne.
Herr Dr. Rieger (SPD) bittet um Auskunft, ob die Fachkraft für Arbeitssicherheit Normen in Form von Maßen genannt hat, die nicht eingehalten worden sind.
Herr Manderla erklärt hierzu, dass die angezeigten Mängel (abweichende Maße und Normen), bereits im ersten Klärungsgespräch ausgeräumt werden konnten.
Auf Nachfrage von Herrn Bernd Eric Hoffmann (UWG) erklärt Frau Gottlieb, dass für den Einbau der Anlagen selbst keine Detailplanung erforderlich war, da ein Komplettpaket ausgeschrieben wurde.
Auf weitere Nachfrage von Herrn Rolf Ebbinghaus (AL) macht Herr Manderla deutlich, dass es auch größere Anlagen gegeben hätte, die eingebaut hätten werden können. Die beschaffte Anlage wurde vom Planungsbüro als ausreichend angesehen.
Der Bürgermeister erklärt abschließend, dass weitere Angaben im nichtöffentlichen Teil folgen.
3. Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, den 30.09.2014
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=708
Zur Tagesordnung beantragt Herr Ebbinghaus die Aufnahme eines neuen Punktes, in dem abschließend über die zukünftige Sitzordnung des Rates entschieden werden soll. Des Weiteren stellt er den Antrag, dass, zumindest teilweise, die Beratungen zu TOP 19 (Eigenkapitalaufstockung Stadtwerke GmbH, Auswirkungen auf die Bäder GmbH und städtischen Haushalt) in den öffentlichen Teil verschoben werden.
Herr Nipken gibt an, dass eine Beratung im öffentlichen Teil aus schützenswertem Interesse der beteiligten Gesellschaften nicht empfehlenswert ist.
Der Bürgermeister lässt zunächst über die Verschiebung des TOP 19 abstimmen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den TOP 19 partiell im öffentlichen Teil der Sitzung zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen
(2 AL, UWG, 2 Grüne, Ullmann)
28 Nein-Stimmen
(13 CDU, 8 SPD, 2 UWG, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
1 Enthaltung (CDU)
5. Sitzungsort bei Rat- und Ausschusssitzungen (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.06.2014) AN/0005/2014/1
Der Bürgermeister erläutert die Verwaltungsvorlage und fasst den aktuellen Sachstand zusammen. Er teilt mit, dass bereits erste Erfahrungen im Bürgertreff gezeigt haben, dass es bei größeren Ausschüssen zu Platzproblemen kommt, die mitunter eine Teilnahme von Zuhörern erschweren.
Frau Pech-Büttner (Grüne) betont, dass entgegen des Wortlautes der Verwaltungsvorlage nicht gefordert wurde alle Ausschüsse ausschließlich im Bürgertreff tagen zu lassen, sondern dass alle Ausschüsse lediglich in barrierefreien Räumen stattfinden sollen.
Nach Meinung von Herrn Fritz Ullmann besteht in der Nutzung des Mehrzweckraumes im Bürgerhaus
für zukünftige Sitzungen eine umsetzbare Lösung.
Bezugnehmend auf die Ausführungen vom Bürgermeister macht Herr Bornewasser (Grüne) klar, dass die Ausnutzung des Bürgertreffs durch eine veränderte Sitzordnung optimiert werden kann, damit dort auch größere Ausschüsse untergebracht werden können.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) stellt heraus, dass die Errichtung von Barrierefreiheit und sonstiger Erleichterungen für Menschen mit Handicap sich nicht nur auf den kommunalpolitischen Bereich erstrecken sollte, sondern auch in anderen Bereichen des alltäglichen Lebens. Damit sollte sich zukünftig intensiv befasst werden. Er regt an zu prüfen, welche Fördermittel seitens des Landes, des Bundes oder der EU beantragt werden können um dann über entsprechende Maßnahmen weiter zu beraten.
Herr Dietmar Stark (SPD) hält das Begehren des Antrags grundsätzlich für wichtig und nachvollziehbar. Bei der Besichtigung der Räumlichkeiten hat sich herausgestellt, dass bis auf den Bürgertreff kein Sitzungsort komplett barrierefrei ausgebaut ist. Aus diesem Grund wurde sich im Ältestenrat mit großer Mehrheit zunächst für die Erprobung zweier Ausschüsse im Bürgertreff ausgesprochen. Die SPD-Fraktion hält an dem Vorschlag fest und schlägt weiter vor hierfür den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt sowie den Bauausschuss auszuwählen und diese zunächst über einen Zeitraum von einem Jahr dort tagen zu lassen; dann soll eine Auswertung erfolgen. Der Ansatz der AL-Fraktion ist gut, benötigt in der Umsetzung aber
Zeit.
Frau Pizzato (FDP) gibt an, dass die FDP-Fraktion ebenfalls für eine Erprobung zweier Ausschüsse zustimmt.
Herr Christian Viebach (CDU) erklärt, dass auch die CDU-Fraktion sich den Ausführungen der von Herrn Stark anschließt.
Herr Simon Bornewasser (Grüne) ist der Ansicht, dass insbesondere aufgrund der langen Untätigkeit in diesem Bereich, akuter Handlungsbedarf gegeben ist. Er kann nicht nachvollziehen, warum nur zwei Ausschüsse erprobt werden sollen und aus welchem Grund, es genau die beiden von Herrn Stark genannten Ausschüsse sein sollten. Hier wäre auch der Ausschuss für Demographie eine Möglichkeit, da dieser sich von der Thematik gut anbieten würde.
Herr Bernd Eric Hoffmann (UWG) macht deutlich, dass Inklusion ein Grundrecht ist; die Begrenzung auf lediglich zwei Ausschüsse ist daher auch für ihn nicht verständlich. Weiter merkt er an, dass es sehr verwunderlich war, dass sich bei der Besichtigung nur der Bürgertreff als komplett barrierefrei herausgestellt hat.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) stellt den Antrag, dass über die Punkte 1,2 und 6 der vorliegenden Anregung der AL-Fraktion abgestimmt werden soll.
Frau Pech-Büttner (Grüne) betont, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiterhin auf die Tagung aller Ausschüsse in barrierefreien Räumen besteht und darüber abstimmen lassen möchte.
Es folgt zunächst die Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, künftig die Lokalitäten für Rats- und Ausschusssitzungen so zu wählen, dass alle Menschen mit (auch vorübergehenden) körperlichen Beeinträchtigungen die Möglichkeit haben, an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
(3 UWG, 3 Grüne, Ullmann)
27 Nein-Stimmen
(14 CDU, 8 SPD, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
2 Enthaltungen (2 AL)
Nun folgt die Abstimmung über den Antrag von Herrn Stark.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Erprobung des barrierefreien Tagens des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und des Bauausschuss für zunächst ein Jahr. Nach der Auswertung soll dann erneut darüber entschieden werden.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
(14 CDU, 8 SPD, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
4 Nein-Stimmen
(3 Grüne, Ullmann)
5 Enthaltungen
(3 UWG, 2 AL)
Die Abstimmung über den Antrag von Herrn Ullmann entfällt aufgrund der Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Der Bürgermeister lässt nun über die Punkte 1,2 und 6 der Anregung der AL-Fraktion abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, für das kommende Jahr einen Plan zu entwerfen, wie Barrierefreiheit in einem überschaubaren Zeitraum ( < 10 Jahre) für alle öffentlichen Gebäude umgesetzt werden kann. Zudem soll die Verwaltung prüfen, welche Fördermittel vonseiten der EU, des Bundes und des Landes für Baumaßnahmen zur Erlangung eines „barrierefreien Radevormwalds“ zu erreichen sind. Weiter wird in der Verwaltung eine Hotline für Barrierefreiheit eingerichtet, bei der die Zugänglichkeiten von Gebäuden erfragt und die Teilnahme an Sitzungen angemeldet werden kann. Insofern kann dann auch im Bedarfsfall eine Verlegung der Sitzung in einen barrierefreien Raum vorgenommen
werden.
AL-Antrag; http://www.alternative-liste-radevormwald.de/sites/default/files/pdf/rat0914a.pdf
Hintergründe: http://www.alternative-liste-radevormwald.de/node/323
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8. Durchführung der Abfallentsorgung BV/0029/2014/1
Der Bürgermeister erläutert die Verwaltungsvorlage.
Nach Meinung von Herrn Rolf Ebbinghaus (AL) sind die Kosten, die der BAV durch die Übertragung der Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung verursachen wird, noch nicht absehbar. Seiner Ansicht nach hat der Beirat auch nicht die Möglichkeit, die Kostenkalkulation des BAV zu ändern, daher ist die Kostenentwicklung nicht einzuschätzen. Die Argumentation für die Übertragung, dass die Durchführung der notwendigen europaweiten Ausschreibung zu kompliziert ist, kann nicht akzeptiert werden. Herr Ebbinghaus ist eher der Meinung, dass das erforderliche Wissen angeeignet werden soll; dies kann dann auch bei weiteren zukünftigen Ausschreibungen dieser Art angewandt werden. Zudem stellt er klar, dass entgegen der
Ausführungen im letzten Haupt- und Finanzausschuss seitens der Verwaltung keine Stelle eingespart wird bzw. der Haushalt dadurch nicht entlastet wird. Es erfolgt lediglich die Entlastung eines Mitarbeiters, dessen Gehalt bis dato zum Teil aus den Müllgebühren unmittelbar finanziert wurde. Des Weiteren wird die Arbeit des Beirats nicht öffentlich stattfinden und soll nur den entsprechenden Mitgliedern zur Kenntnis gegeben werden; eine Information des gesamten Stadtrats wird es nicht geben. Abschließend macht er deutlich, dass bei einer heutigen positiven Beschlussfassung sowohl Transparenz als auch die Nähe zur Dienstleistung
aufgegeben wird. Die AL-Fraktion appelliert an die Fraktionen noch einmal genau darüber nachzudenken.
Frau Pech-Büttner (Grüne) betont, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Vorschlag der Verwaltung anschließen wird. Sie macht klar, dass aus den vorliegenden Unterlagen hervorgeht, dass alle Entscheidungskompetenzen beim Beirat liegen.
Herr Fritz Ullmann kann dem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmen, da die Übertragung an den BAV seiner Ansicht nach nicht die beste, sondern nur die einfachste Lösung darstellt. Er spricht sich dafür aus, nicht noch mehr Leistungen und Aufgaben extern zu vergeben.
Herr Christian Viebach (CDU) stellt fest, dass bei intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema klar wird, dass die Verwaltung nicht dazu in der Lage ist, die notwendige europaweite Ausschreibung vorzunehmen. Durch den Anschluss an den BAV ergibt sich ebenfalls die Möglichkeit, dass aufgrund der gemeinsamen Ausschreibung mit anderen Kommunen, günstigere Konditionen erreicht werden können. Weiterhin ist insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Änderungen und Neuerungen im Abfallgesetz ein Vorteil in der Zugehörigkeit zum BAV zu erkennen. Aus diesen Gründen wird sich die CDU-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag anschließen.
Frau Pizzato (FDP) erklärt, dass die FDP-Fraktion der Übertragung an den BAV ebenfalls zustimmen
wird.
Herr Bernd Eric Hoffmann (UWG) gibt an, dass auch die UWG-Fraktion dem Vorschlag folgen wird.
Auch Herr Dietmar Stark (SPD) sieht hier eine kostengünstigere Abwicklung der Abfallentsorgung und gibt an, dass die SPD-Fraktion sich dem Vorschlag anschließen wird.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) räumt zwar ein, dass die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung kompliziert ist, stellt jedoch noch einmal heraus, dass man die daraus resultierenden Erfahrungen zukünftig auch bei anderen Ausschreibungen dieser Größenordnung anwenden kann ohne sich externer Hilfe bedienen zu müssen. Ebenso hält er die zu erwartenden Einsparungen, die durch den Anschluss an den BAV entstehen sollen, als spekulativ.
Herr Christian Viebach (CDU) macht abschließend deutlich, dass die Interessen des Bürgers darin liegen, dass die Abfälle zuverlässig abgefahren werden und die Kosten nicht zu hoch sind; dies wird durch die Übertragung an den BAV sichergestellt.
Es folgt nun die Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung zum 1. Januar 2015 per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
33 Ja-Stimmen
(14 CDU, 8 SPD, 3 UWG, 3 Grüne, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
3 Nein-Stimmen
(2 AL, Ullmann)
12. Einbringung Entwurf Haushaltssatzung 2015 einschließlich Haushaltssicherungskonzept 2012 - 2022
IV/0028/2014
Herr Nipken erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes 2012 – 2022.
Zunächst erfolgen ein kurzer Rückblick auf das Haushaltsjahr 2013 und ein kurzer Bericht zum aktuellen Haushaltsjahr.
Zum Entwurf des Haushalts 2015 teilt Herr Nipken anfänglich mit, dass keine Erhöhung der Hebesätze vorgesehen ist.
Die Ausgaben sind um 2,2 Mio. € geringer als im laufenden Haushaltsjahr und auch die Einnahmen verbessern sich gegenüber 2014 um ca. 100.000 €.
Insgesamt wird mit Einnahmen von 46,3 Mio. € und Ausgaben von 51,6 Mio. € geplant. Im Vergleich der Planung 2014 zur Planung 2015 ist im Hinblick auf das Gewerbesteueraufkommen festzuhalten, dass aufgrund aktueller Konjunkturprognosen von nur noch rd. 12,4 Mio. € in 2015 auszugehen ist.
Durch die Zahlung einer höheren Kreisumlage und dem Wegfall div. Zuweisungen verschlechtert sich die Einnahmesituation um rd. 1,3 Mio. € gegenüber der Finanzplanung.
Einen weiteren großen Posten im Haushalt bildet der Etat für Kinder, Jugendliche und Familien mit ca. 9,6 Mio. €. Durch gesetzliche Änderungen im Bereich der Kindergärten und der Kindertagesstätten kommt es trotz erhöhter Landeszuweisungen zu Mehrausgaben von rd. 189.000 €. Da leider auch die Fallzahlen im Bereich der Jugendhilfe wieder steigen, ist hier mit Mehrausgaben von ca. 369.000 € zu rechnen. Dazu sind für den Bereich der Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber aufgrund der aktuellen Weltlage ca. 170.000 € mehr als für 2015 noch geplant anzusetzen.
Zusammenfassend fallen somit insgesamt Mehrausgaben i.H.v. 2 Mio € an. Bei der Haushaltsaufstellung konnten insgesamt 700.000 € an anderen Stellen eingespart werden, sodass sich per saldo eine zusätzliche Belastung von rd. 1,3 Mio. € ergibt.
Der geforderte Haushaltsausgleich lässt sich aber aufgrund der im Haushalt 2014 getroffenen und fortgeführten Konsolidierungsmaßnahmen in 2022 nach wie vor darstellen. Bezugnehmend auf den Finanzplan für 2015 führt Herr Nipken zunächst aus, dass Radevormwald nur dann eine lebenswerte, lebendige und attraktive Stadt bleiben kann, wenn auch zukünftig in eine gute Kindergarten und Schulversorgung, eine gute soziale Infrastruktur sowie in div. Vereine investiert wird.
U.a. hierfür sind im Haushalt 2015 ca. 5,6 Mio. € für Investitionen enthalten. Die Finanzierung erfolgt zumeist durch entsprechende Zuweisungen, Förderungen etc; 2 Mio. € an Kreditaufnahmen stehen hier 2,1 Mio. € Tilgung gegenüber.
Herr Nipken geht davon aus, dass der Schuldenstand von 31,7 Mio. € bis Ende 2015 konstant bleibt und bei den Liquiditätskrediten ein geringer Anstieg von 30,2 auf 30,5 Mio. € zu verzeichnen sein wird.
Zu den größten Investitionsmaßnahmen gehören
die Sanierung des Industriegeländes Wülfing (630.000 €),
die Kanal-Renovierung/Erneuerung (375.000 €),
die Umgestaltung Zufahrt Kaiserstraße-Ost(360.000 €),
der Kanalbau II. Ülfe-Neuenhof (340.000 €),
Eigenkapitalaufstockungen bei Beteiligungen (340.000 €), (Stadtwerke wegen Life Ness?)
die Erneuerung der Straßenbeleuchtung (300.000 €),
der Bau der Sportanlage Schulzentrum (285.000 €)
sowie die Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs (265.000 €).
Für Sanierungsmaßnahmen an Schulen sind rd. 287.000 € angesetzt. Abschließend erklärt Herr Nipken, dass der größte Teil der vorgetragenen Daten auf Schätzungen beruhen; Änderungen von großer Tragweite sind noch möglich. Er teilt mit, dass die Haushaltspläne allen Rats- bzw. Fraktionsmitgliedern in den nächsten Tagen zugehen werden
und der Entwurf im Internet zur Verfügung gestellt wird.
Herr Christian Viebach (CDU) bedankt sich bei der Verwaltung für die Erarbeitung von zwei Haushalten in einem Jahr. Durch die frühe Fertigstellung des Haushalts 2015 können Maßnahmen zukünftig schneller umgesetzt werden.
4. Sitzung des Rates der Stadt am Donnerstag, den 13.11.2014
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=955
4. Änderung der Hauptsatzung BV/0060/2014
Herr Fritz Ullmann erläutert seinen als Tischvorlage vorliegenden Antrag und spricht sich gegen die vorgeschlagene Änderung der Hauptsatzung aus. Seiner Meinung nach, wird dadurch weiterhin keine Rechtssicherheit geschaffen. Zudem müssen alle Mitglieder des Rates in der Lage sein, sich umfassend über die gesamten Vorgänge in der Stadt zu informieren; dies ist durch den angestrebten Ausschluss vom Ältestenrat nicht mehr gegeben.
Der Bürgermeister macht deutlich, dass die Verwaltung mit der vorgeschlagenen Änderung lediglich versucht hat, den Willen der Mehrheit des Rates aufzugreifen und zu formulieren. Nach Ansicht der Kommunalaufsicht hat der Ältestenrat mit dem Ausschluss von Herrn Ullmann nicht unzulässig gehandelt; es wurde aber darauf hingewiesen, dass die aktuelle Formulierung in der Hauptsatzung nicht klar genug definiert ist. Daher ist heute ein entsprechender Beschluss notwendig.
Nach Ansicht von Herrn Fritz Ullmann gibt weder die Hauptsatzung in der gegenwärtigen Form einen Ausschluss her noch die vorgeschlagene Änderung der Verwaltung. Er teilt mit, dass kurzfristig 70 Unterschriften von Bürgern gesammelt worden sind, die sich für die Öffentlichkeit des Ältestenrates ausgesprochen haben.
Der Bürgermeister verweist auf das Schreiben der Kommunalaufsicht und führt an, dass die Änderung der Hauptsatzung von dort in der Form vorgeschlagen und empfohlen wurde.
Frau Pech-Büttner (Grüne) spricht sich ebenfalls für die Öffentlichkeit des Ältestenrates aus.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) macht klar, dass sich die AL-Fraktion zwar grundsätzlich für Transparenz und Öffentlichkeit ausspricht, der Ältestenrat aber kein reguläres Beschlussgremium ist, sondern in diesen Sitzungen nur Vorbesprechungen zwischen den im Rat vertretenen Fraktionen stattfinden werden um über formale Fragen etc. vorab eine Einigung zu erzielen. Er schätzt die Rechtssituation so ein, als dass für die Kommunalaufsicht die Entscheidung beim Rat selbst liegt. Es ist für ihn allerdings nicht nachvollziehbar, warum ein Ratsmitglied von den Sitzungen ausgeschlossen werden soll, aber im Nachgang ein entsprechendes Sitzungsprotokoll erhält.
Der Bürgermeister bestätigt die Aussage von Herrn Ebbinghaus, dass die Kommunalaufsicht den Rat in der Zuständigkeit einer Entscheidung sieht.
Es folgt nun zunächst die Abstimmung über Punkt 1 des Antrags von Herrn Ullmann.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt, die Hauptsatzung der Stadt Radevormwald wie folgt zu ändern:
In § 8a „Ältestenrat“ wird (2) durch folgenden Satz ergänzt:
„Der Ältestenrat tagt in der Regel öffentlich.“
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen
(2 Grüne, Ullmann)
33 Nein-Stimmen
(12 CDU, 9 SPD, 3 UWG, 3 AL, 2 FDP, 2 proNRW, Haselhoff, Bürgermeister)
Nun folgt die Abstimmung über Punkt 2 des Antrags von Herrn Ullmann.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt, die Hauptsatzung der Stadt Radevormwald wie folgt zu ändern:
In § 8a „Ältestenrat“ wird (2) durch folgenden Satz ergänzt:
„Stadtverordnete mit und ohne Zugehörigkeit zu einer Fraktion können dem Ältestenrat als Zuhörer beiwohnen.“
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
(3 AL, 2 Grüne, Ullmann und Haselhoff)
29 Nein-Stimmen
(12 CDU, 9 SPD, 3 UWG, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
5. Unterbringung von Asylbewerbern BV/0063/2014
Herr Udo Schäfer (Pro NRW) erläutert den als Tischvorlage vorliegenden Antrag der proNRW-Fraktion.
Auf Nachfrage von Frau Petra Ebbinghaus (AL) erklärt der Bürgermeister, dass der Ratsbürgerentscheid ein neues Instrument der Gemeindeordnung ist; hierbei gibt der Rat die Entscheidung
über eine Angelegenheit an die Bürger ab.
Frau Petra Ebbinghaus (AL) spricht sich für die Unterbringung der Asylanten in Stadtnähe sowie in kleineren
Wohneinheiten aus.
Herr Fritz Ullmann sieht das Problem in der Dringlichkeit der Entscheidung. Derzeit stehen keine anderen Ressourcen bzw. Alternativen zur Verfügung. Er hält eine zentrale Unterbringung der Asylanten für keine gute Lösung und wird sich deshalb bei der Abstimmung enthalten.
Herr Simon Bornewasser (Grüne) schließt sich den Ausführungen von Frau Ebbinghaus und Herrn Ullmann grundsätzlich an. Da aber aufgrund der Dringlichkeit keine andere Alternative besteht, wird die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.
Herr Bernd Eric Hoffmann (UWG) erklärt, dass die UWG-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag ebenfalls zustimmen wird. Er macht aber darauf aufmerksam, dass neben der Unterbringung der Asylanten auch der soziale Aspekt, z.B. die entsprechende notwendige Betreuung, berücksichtigt werden muss und bittet die Verwaltung, in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Sport und Integration auch über die dafür benötigten Kosten zu informieren.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) gibt an, dass die AL-Fraktion zukünftig darauf hinwirken will, nach nachhaltigeren Lösungen zu suchen. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung ist nicht sehr sinnvoll, da zum einen viele bauliche Maßnahmen notwendig sind und auch die große Anzahl der dort unterzubringenden Menschen zu Konflikten führen kann. Die AL-Fraktion fordert, dass nach weiteren Alternativen gesucht wird. Seiner Meinung nach sollte heute noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sondern in einem kurzfristig einzuberufenden Arbeitskreis bis zur nächsten Ratssitzung nach anderen Möglichkeiten gesucht werden.
Frau Pizzato (FDP) führt aus, dass die FDP-Fraktion die Situation ähnlich wie die AL-Fraktion sieht. Sie weist darauf hin, dass genügend andere, auch städtische, Immobilien zur Verfügung stehen und äußert Bedenken, dass es bei der angedachten Lösung zu einer Ghettoisierung kommen könnte.
Auf Nachfrage von Herrn Simon Bornewasser (Grüne) teilt der Bürgermeister mit, dass nicht vorgesehen ist, die bis dato bereits untergebrachten Asylanten in das Gebäude Neustraße zu verlegen.
Frau Butz (Stadt) teilt auf Nachfrage mit, dass derzeit 8 Zuweisungen im Monat vorliegen. Betreut werden aktuell 92 Personen, von denen aber nur 66 als Zuweisungen angerechnet werden, da bei den Übrigen das Asylverfahren abgeschlossen ist und diese entweder ein Bleiberecht bekommen haben oder noch nicht abgeschoben worden sind. Sie betont, dass für die Integration der Menschen eine Unterbringung in einer einzelnen Einheit förderlich ist und macht klar, dass keine dauerhafte Belegung der Asylunterkunft angestrebt ist. Sobald ein Asylverfahren abgeschlossen ist, werden die Menschen dabei unterstützt, eine eigene Wohnung zu beziehen.
Der Bürgermeister stellt deutlich heraus, dass die Verpflichtung besteht, den Menschen, die größtenteils traumatische Erlebnisse hatten, eine schnellstmögliche Hilfe zu bieten. Die Suche nach anderen Alternativen war ergebnislos und ist in umfassenderer Weise aufgrund der enormen Dringlichkeit nicht möglich. Er räumt zwar ein, dass die Bedenken nachvollziehbar sind, macht aber klar, dass dies in ganz Deutschland ein Problem darstellt.
Herr Dietmar Stark (SPD) dankt dem Bürgermeister für die Ausführungen. Er ist eigentlich davon ausgegangen, dass die derzeitige Lage bekannt ist und appelliert an den Rat, schnellstmöglich zu handeln.
Herr Bernd Eric Hoffmann (UWG) stimmt dem zu, ist aber der Meinung, dass im Nachgang fraktionsübergreifend überlegt werden muss, wie die Integration nachhaltig sichergestellt und vorangetrieben
werden kann.
Frau Pech-Büttner (Grüne) stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Rednerliste (vgl. § 13 Abs.1 b).
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Herren Viebach und Ebbinghaus noch auf der Rednerliste stehen.
Herr Christian Viebach (CDU) stellt fest, dass die heutigen Diskussionen die gegenwärtig bekannte Situation nicht widerspiegeln. Er plädiert dafür, dass der Rat an dieser Stelle mutig handeln muss und derzeit keine andere Möglichkeit für eine Unterbringung besteht.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) macht noch einmal eingehend deutlich, dass für die Unterbringung der Asylbewerber in dem Gebäude Neustraße einige bauliche Maßnahmen vorgenommen werden müssen, obwohl es auch andere nutzbare Gebäude gibt, wo dies nicht notwendig ist. Dies ist auch im Hinblick auf die vorgebrachte Dringlichkeit zu berücksichtigen.
Es folgt zunächst die Abstimmung über den Antrag der proNRW-Fraktion.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung – alternativ zur ehemaligen Grundschule Blumenstraße
– in peripheren Lagen (beispielsweise im Gewerbegebiet) mögliche Standorte für Wohncontainer zur Unterbringung von Asylbewerbern ausfindig zu machen.
2. Die Vorschläge der Verwaltung werden zum Gegenstand einer Abstimmung auf dem Wege eines Ratsbürgerentscheids.
Abstimmungsergebnis:
2 Ja-Stimmen (2 proNRW)
34 Nein-Stimmen
(12 CDU, 9 SPD, 3 UWG, 3 AL, 2 Grüne, 2 FDP, Ullmann, Haselhoff und Bürgermeister)
Nun folgt die Abstimmung über die Verwaltungsvorlage.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt, das Gebäude Neustraße am Standort der ehem. GGS Blumenstraße als Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Asylbewerbern zu nutzen und beauftragt die Verwaltung, Angebote entsprechend den Vorgaben der städtischen Vergabeordnung einzuholen sowie entsprechende Aufträge für die Ertüchtigung zur Gemeinschaftsunterkunft zu vergeben.
2. Der Rat der Stadt beschließt, den haushaltsrechtlichen Sperrvermerk bei Inv.-Projekt 5.000.350 für den Erwerb einer Asylbewerberunterkunft aufzuheben und diese Mittel in Höhe von 240.000 € für den Umbau der Gebäude Neustr. 3 u. 5 in eine Asylbewerberunterkunft bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
30 Ja-Stimmen
(12 CDU, 9 SPD, 3 UWG, 2 Grüne, 2 FDP, Haselhoff und Bürgermeister)
6 Enthaltungen
(3 AL, 2 proNRW und Ullmann)
Fortsetzung: http://viertuerme.blogspot.de/2015/08/radevormwald-dokumentation-wichtiger_5.html
Vorhergehender Beitrag: http://viertuerme.blogspot.de/2015/07/radevormwald-dokumentation-wichtiger_31.html
Ratssitzungen vom 24. Juni 2014 bis 11. November 2014
Aus dem Inhalt:
Abfallwirtschaft
Stolperfalle Fontainenfeld
Barrierefreie Sitzungsorte
Organisationsuntersuchung von teilen der Verwaltung
Fragen zum Fontainenfeld
Abgabe der Abfallwirtschaft an den BAV / Intransparenter Beirat
Unterbringung von Asylsuchenden
Einbringung des Haushalt 2015
Altestenrat und Ratsmitglieder
1. Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, den 24.06.2014
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=706
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) beantragt, TOP 29 „Durchführung der Abfallentsorgung“ im öffentlichen Teil zu beraten, da er hier ein allgemeines Interesse der Bürger sieht.
Der Bürgermeister entgegnet, dass es sich dabei zwar um eine vertragliche Angelegenheit handelt, einer Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung jedoch nichts entgegensteht. Der TOP wird sodann nach TOP 25 eingeschoben; die Nummerierung der nachfolgenden TOPe ergibt sich entsprechend.
10. Maßnahmen zur Entschärfung des Unfallschwerpunktes "Fontänenfeld" auf dem Marktplatz an Markttagen (Antrag der AL-Fraktion vom 29.05.2014) AN/0232/2014
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) erläutert den Antrag der AL-Fraktion. http://www.alternative-liste-radevormwald.de/sites/default/files/pdf/unfall_fontaene_rat0614_0.pdf
Herr Müller (SPD) betont, dass der neue Marktplatz ein gelungenes Beispiel für moderne Stadtgestaltung ist. Das angelegte Fontänenfeld sollte, sobald die defekte Pumpe ausgetauscht worden ist, möglichst auch an Markttagen und bei Festen – mit Ausnahme an Kirmes und Schützenfest – eingeschaltet sein. Hierfür müssen die Marktstände so platziert werden, dass weder die Marktbesucher noch die Marktstände nass werden. Er macht klar, dass zunächst diesbzgl. organisatorische Maßnahmen geprüft werden sollen, bevor über bauliche Maßnahmen nachgedacht wird. Der Marktplatz mit seinen angrenzenden Flächen ist seiner Auffassung nach für alternative Varianten in der Aufstellung der Marktstände groß genug; zudem entstehen durch die Umorganisation der Marktstände keine Kosten. Herr Müller erklärt, dass dieser Vorschlag als Antrag der SPD-Fraktion zu verstehen ist. Die Verwaltung soll in der nächsten Ratssitzung darüber berichten. Falls es keine Lösung durch organisatorische Maßnahmen geben sollte, soll der Bauausschuss sich weiter damit befassen.
Frau Gottlieb (Stadt) erklärt, dass ein Ziel bei der Marktneugestaltung war, das Fontänenfeld, außer in Frostmonaten oder aufgrund von Großveranstaltungen, durchgehend in Betrieb zu nehmen. Der Fachbereich Soziales und Ordnung hat allerdings zu einem sehr frühen Zeitpunkt festgestellt, dass dieses im Hinblick auf die Markttage Schwierigkeiten verursacht, da der Abstand zwischen dem Fontänenfeld und den platzierten Marktständen nicht ausreicht, um es angeschaltet zu lassen. Aus diesem Grund wurde entschieden, das Fontänenfeld an Markttagen auszuschalten. Aufgrund der sowohl von der SPD, als auch durch den Antrag
der AL-Fraktion geschilderten Probleme, hat man sich innerhalb der Verwaltung darauf verständigt, dass der Fachbereich Soziales und Ordnung noch mal andere Varianten der Anordnung der Marktstände überprüft und damit einhergehend, ob das Fontänenfeld vielleicht doch an Markttagen angeschaltet sein kann. Da die bisherigen Maßnahmen (Aufstellen von Warnschildern, Platzierung des von Ware des Blumenhändlers im Fontänenfeld) zur Aufmerksamkeitsbildung anscheinend nicht ausreichend sind, prüft das Baudezernat derzeit
gemeinsam mit dem Fachbereich Soziales und Ordnung andere Möglichkeiten zur optischen Abtrennung an Markttagen. Sobald sich verwaltungsintern auf eine Möglichkeit geeinigt wurde, soll dieses auch zeitnah umgesetzt werden. Zusätzlich werden bis zur nächsten Bauausschusssitzung Möglichkeiten von baulichen Lösungen geprüft und in dieser dann vorgestellt. Abschließend betont sie, dass die Verwaltung diese Thematik ernst nimmt und an einer zügigen Lösung interessiert ist.
Herr Christian Viebach (CDU) vermisst eine konkrete Idee seitens der Verwaltung um kurzfristig zu handeln. Er möchte wissen, was seit Eingang des vorliegenden Antrags am 29.05.2014 explizit zur
Gefahrenbeseitigung unternommen worden ist.
Frau Gottlieb teilt mit, dass zwischenzeitlich Angebote für eine optische Abtrennung eingeholt wurden und darüber im nächsten Verwaltungsvorstand beraten wird.
Auf Nachfrage von Frau Pizzato (FDP) gibt Frau Gottlieb an, dass noch Gewährleistung auf der
defekten Pumpe besteht. Weiter möchte Frau Pizzato wissen, ob gegen den Planer bzw. Erbauer des Fontänenfeldes aufgrund mangelhafter Leistung kein Schadensersatzanspruch besteht.
Frau Gottlieb verweist auf die zwei bisher bei der Stadt gemeldeten Versicherungsfälle. Diese wurden beide von der Versicherung abgelehnt.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) erkennt keinen konkreten Lösungsansatz von der Verwaltung. Er betont, dass es trotz der Ablehnungen durch die Versicherung nicht bedeuten muss, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden bzw. die Stadt nicht haften muss.
Frau Gottlieb betont, dass die Fälle trotz Ablehnung sehr ernst genommen werden. Sie bietet an, den Planer des Fontänenfeldes für Nachfragen und Lösungsvorschläge baulicher Art zur nächsten Bauausschusssitzung einzuladen.
Auf Wortmeldung von Herrn Haselhoff (UWG, jetzt RUA) gibt Frau Gottlieb an, dass auch die Möglichkeit von einer abgeschrägten baulichen Ausbildung bis zum Bauausschuss geprüft wird.
Der Bürgermeister formuliert einen Abstimmungsvorschlag. Das Fontänenfeld soll, sobald die Pumpe wieder funktionsfähig ist, eingeschaltet werden und an Markttagen durch eine optische Abtrennung kenntlich gemacht werden. Zudem werden weitere Möglichkeiten im Bauausschuss beraten.
Es folgt nun eine Abstimmung über den Vorschlag.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, das Fontänenfeld an Markttagen durch eine optische Abtrennung kenntlich zu machen. Für die Beratung über die endgültige Beseitigung der Gefährdung wird der Antrag in den Bauausschuss verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
38 Ja-Stimmen
(15 CDU, 9 SPD; 5 UWG, 3 AL, 2 FDP, 2 proNRW, fraktionslos, Bürgermeister)
3 Enthaltungen (3 Grüne)
16. Sitzungsort bei Rat- und Ausschussitzungen (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.06.2014) AN/0005/2014
Frau Pech-Büttner (Grüne) erläutert den Antrag der Grünen-Fraktion und erklärt, dass u.a. das Wartburghaus ein alternativer Sitzungsort wäre; diese Räumlichkeit ist barrierefrei zu erreichen und besitzt behindertengerechte Toiletten. Für die Nutzung würden Kosten i.H.v. 120 € pro Sitzung entstehen.
Herr Fritz Ullmann erläutert nun den als Tischvorlage vorliegenden Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt. Er sieht keine Veranlassung dazu, die Sitzungen in nicht-städtischen Räumlichkeiten stattfinden zu lassen. Sein Vorschlag ist die Nutzung des Mehrzweckraums des Bürgerhauses als künftigen Sitzungsort.
Der Bürgermeister kann das Anliegen, welches dem Antrag der Grünen-Fraktion zugrunde liegt, nachvollziehen. Innerhalb der Verwaltung haben hier auch schon Überlegungen bzgl. städtischer Räumlichkeiten mit Barrierefreiheit stattgefunden. Eine Möglichkeit wäre, die Sitzungen künftig in der Cafeteria Wülfing stattfinden zu lassen. Dem stehen jedoch der Museumsbetrieb sowie der an sich nicht geschlossene Raum entgegen. Eine andere Alternative wäre der Blaue Salon im Rathaus. Dieser ist jedoch zu klein für das Abhalten von Ausschusssitzungen. Die Schulen bzw. Aulen können aufgrund ihres Betriebs als OGATA nicht genutzt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre der Saal in der Hauptwache der Feuerwache. Der Bürgermeister hält diese aber für ungeeignet, da hier keine ordentliche Beratungsatmosphäre vorhanden ist. Zudem existieren in den genannten Räumlichkeiten keine Behindertentoiletten. Die einzige Möglichkeit sieht auch die Verwaltung in der Nutzung des Mehrzweckraumes des Bürgerhauses. Dies würde allerdings auch bedeuten, dass hier faktisch keine andere Nutzung mehr möglich wäre. Zudem ist der Raum nur durch die Bücherei befahrbar. Da diese zu den Sitzungen meist nicht oder nicht mehr lange geöffnet ist, würde es
auch bedeuten, dass ein Hausmeister während der Sitzung die Bücherei bewachen müsste. Dadurch würden wieder mehr Personalkosten verursacht werden.
Aufgrund der Ausführungen des Bürgermeisters erklärt Herr Bornewasser (Grüne), dass die Grünen-
Fraktion den Antrag zur genauen Klärung in den Ältestenrat verweisen will und die Formulierung insoweit zu ändern, als dass die Lokalitäten, der bis zur abschließenden Beantwortung dieser Frage stattfindenden Sitzungen, möglichst so gewählt werden, dass alle Menschen mit (auch vorübergehenden) körperlichen Beeinträchtigungen die Möglichkeit haben, an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen.
Herr Christian Viebach (CDU) begrüßt den Änderungsantrag der Grünen-Fraktion und die Verweisung in den Ältestenrat. Er macht deutlich, dass man die Eignung jeder einzelnen Räumlichkeit gut abwägen muss, um eine umsetzbare Lösung zu erhalten. Er schlägt vor, dass der Ältestenrat alle vorgeschlagenen Räumlichkeiten zu Beginn der ersten Sitzung begutachtet um sich ein genaues Bild machen zu können.
Herr Fritz Ullmann hält die Begutachtung der einzelnen Räumlichkeiten für sinnlos in Anbetracht der bereits vom Bürgermeister angesprochenen Problematiken; die einzige Möglichkeit ist der Mehrzweckraum im Bürgerhaus. Er appelliert an die Ratsmitglieder seinem Antrag zu folgen.
Frau Petra Ebbinghaus (AL) macht deutlich, dass die AL-Fraktion schon lange fordert, auch die Schulen
behindertengerecht zu gestalten. Weiter fragt sie an, ob es denkmalschutzrechtlich möglich ist, das Haus der Burgstraße behindertengerecht umzubauen.
Herr Dietmar Stark (SPD) unterstützt ebenfalls den Änderungsantrag der Grünen-Fraktionen und die Behandlung im Ältestenrat.
Hierzu teilt Herr Armin Barg (UWG) mit, dass Herr Dr. Thiel vom Amt für Denkmalschutz kommenden Montag in Radevormwald ist. Er schlägt vor, dass dann ein erstes Gespräch bzgl. Umbaumaßnahmen
des Hauses Burgstraße 8 geführt werden kann.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) stimmt den Ausführungen von Herrn Barg zu. Er bittet den Bürgermeister ein erstes Gespräch zu führen, wo es zunächst darum gehen soll, inwieweit ein denkmalgeschütztes Gebäude überhaupt barrierefrei gestaltet werden kann. Von diesem Gesprächsergebnis soll dann im Ältestenrat berichtet werden.
Der Bürgermeister sagt dies zu.
Es folgt nun die Abstimmung über die Verweisung der Anträge der Grünen-Fraktion und von Herrn Ullmann in den Ältestenrat zur weiteren Behandlung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den Antrag der Grünen-Fraktion sowie den Antrag von Herrn Ullmann zur genauen Klärung in den Ältestenrat zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
40 Ja-Stimmen (15 CDU, 9 SPD, 5 UWG, 3 AL, 3 Grüne, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
1 Nein-Stimme (fraktionslos)
Der Bürgermeister führt an, dass der zweite vorliegende Antrag von Herrn Ullmann sich inhaltlich nicht auf diesen TOP bezieht. Daher hält er eine Behandlung dieses Antrags für rechtlich unzulässig. Er schlägt vor, über die Absetzung des Antrags abzustimmen.
Herr Dr.Axel Michalides (AL) erkennt hier schon einen Zusammenhang. Er führt an, dass die Übertragung sowie Aufzeichnung der Sitzungen als Alternative gesehen werden kann, für die Schaffung
von Barrierefreiheit.
Der Bürgermeister bestreitet einen Zusammenhang nicht, macht aber deutlich, dass sich der Antrag inhaltlich nicht an dem TOP orientiert, daher ist er nach Gemeindeordnung unzulässig.
Es folgt nun die Abstimmung über die Absetzung des Antrags.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den vorliegenden Antrag von Herrn Ullmann abzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
36 Ja-Stimmen
(15 CDU, 9 SPD, 5 UWG, 2 Grüne, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
2 Nein-Stimmen
(AL, fraktionslos)
3 Enthaltungen
(2 AL, Grüne)
25. Organisationsuntersuchungen BV/0004/2014
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) erklärt, dass die AL-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht
zustimmen wird. Eine gestückelte Untersuchung der Verwaltung hält er für nicht sinnvoll. Zudem ist er der Meinung, dass Organisationsuntersuchungen dazu dienen, Personal einzusparen; dies ist widersprüchlich zu den Ausführungen des Bürgermeisters zu TOP 7.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass die Organisationsuntersuchungen notwendig sind, um die beschlossene Stellenreduzierung realisieren zu können.
Herr Armin Barg (UWG) sieht in einer Organisationsuntersuchung nicht unbedingt das Ziel von Personaleinsparungen. Seiner Meinung nach können durch solche Untersuchungen auch Organisationswege
minimiert und kostengünstigere Alternativen gefunden werden.
Es folgt nun die Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren für die Aufgabenkritik im Fachbereich Soziales und Ordnung (ohne Soziales) und im Fachbereich Bauverwaltung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
37 Ja-Stimmen
(15 CDU, 9 SPD, 5 UWG, 3 Grüne, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
4 Enthaltungen
(3 AL, fraktionslos)
26. Durchführung der Abfallentsorgung BV/0595/2014
Herr Nipken (Kämmerer) erläutert die Verwaltungsvorlage und erklärt, dass es von der Verwaltung für sinnvoll erachtet wird, dem BAV die Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung zu übertragen. Da hier eine weitreichende Entscheidung getroffen werden soll, wird bereits heute ein Vorschlag seitens der Verwaltung gemacht, damit ein endgültiger Beschluss in der nächsten Sitzung des Rates gefasst werden kann.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) macht deutlich, dass dem heute schon vorgelegten Beschlussentwurf, der bereits eine konkrete Entscheidung beinhaltet, nicht zugestimmt werden kann. Er erklärt, dass sich die AL-Fraktion mit dem Thema befassen wird und erwartet von der Verwaltung in der Herbstsitzung die Vorstellung verschiedener Alternativen.
Auf Nachfrage von Herrn Bernd Eric Hoffmann (UWG) macht Herr Nipken deutlich, dass er es begrüßen würde, wenn seinem Beschlussvorschlag heute zugestimmt werden würde, er sich aber bewusst ist,
dass eine derartig wichtige Entscheidung gut überlegt sein will. Die Vorlage ist daher zunächst als Information und Erinnerung gedacht.
Herr Christian Viebach (CDU) bittet die Verwaltung, den abschließend zu fassenden Beschluss so konkret wie möglich zu formulieren.
Frau Pech-Büttner (Grüne) möchte wissen, ob Radevormwald nicht bereits Mitglied im BAV ist.
Hierzu führt Herr Nipken aus, dass der Kreis, der für die Entsorgung des Abfalls zuständig ist, Mitglied im BAV ist; die Stadt selbst ist dort bisher kein Mitglied. Auf weitere Nachfrage von Frau Pech-Büttner erklärt Herr Nipken, dass noch keine genaueren Informationen zur Wertstofftonne vorliegen. Sobald hier nähere Angaben vorliegen, werden diese mitgeteilt.
2. Sitzung des Rates der Stadt am Montag, den 25.08.2014
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=887
4. Fontänenfeld Marktplatz (Antrag der AL-Fraktion vom 24.07.2014) AN/0008/2014
Der Bürgermeister verweist auf die vorliegenden Fragenkataloge der AL-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie der UWG-Fraktion und schlägt für das weitere Verfahren vor, dass die Verwaltung die Fragen zunächst beantwortet und danach für sich daraus ergebende Nachfragen zur Verfügung steht. Auf Wunsch von Herrn Ullmann sagt der Bürgermeister zu, dass die einzelnen Antworten in die Niederschrift aufgenommen werden.
Frau Gottlieb (Stadt) macht zunächst deutlich, dass die Beantwortung der Fragen so weit wie möglich im öffentlichen Teil erfolgen wird. Zu einigen Fragen kann aus rechtlichen Gründen jedoch erst im nichtöffentlichen Teil Stellung genommen werden. Sie beginnt mit der Beantwortung des Fragenkatalogs der AL-Fraktion: http://www.alternative-liste-radevormwald.de/sites/default/files/pdf/rat0814.pdf
1. Wurden für den Bau des Fontänenfeldes Pläne erarbeitet?
Für die Technikeinheit wurden keine Pläne erarbeitet, weil diese Technikeinheit als Systemgesamtlösung bauseits geliefert und nur noch im Erdreich eingebaut / aufgestellt werden musste. Die Betriebs- und Produktbeschreibung des Herstellers war Grundlage der Ausschreibung.
2. Welches Unternehmen war für die Planerstellung zuständig?
--- (Bezugnahme auf. Antwort 1.)
.
3. Wurden die Pläne geprüft, z. B. auch auf die Einhaltung arbeitsrechtlicher Normen?
--- (Bezugnahme auf. Antwort 1.)
4. Wenn ja, von wem wurden die Pläne geprüft?
--- (Bezugnahme auf. Antwort 1.)
5. Sind die Arbeiten entsprechend der Planung ausgeführt worden?
Ja
6. Die Verwaltung hat mehrfach darauf hingewiesen, dass zur Erstellung des Fontänenfeldes genormte Bauteile verwendet wurden. Gilt das auch für die „Technikzentrale/ Steuerungszentrale“ in seiner Gesamtheit?
Ja
7. Aufgrund der Fernsehaufnahmen konnte man den Eindruck gewinnen, dass es sich bei dem „Raum“, in dem die Technik untergebracht ist, um eine handelsübliche Wasserzisterne aus Plastik handelt? Ist dieser Eindruck richtig?
Es handelt sich um einen wasserdichten Betriebsbehälter aus PE Polyethylen.
8. Wenn ja, musste die „Zweckentfremdung“ dieser Zisterne nicht besonders geprüft und genehmigt werden?
Eine Zweckentfremdung hat nicht stattgefunden.
9. Sofern Planungsfehler gegeben sind, hat die Stadt durch die Beauftragung die Fehlerhaftigkeit akzeptiert?
Nein. Diese Rechtsauffassung wurde von der Kanzlei Lenz & Johlen bestätigt.
10. Nach Fertigstellung der Anlage hätte sie vom Auftraggeber technisch geprüft und abgenommen werden müssen. Ist das geschehen?
Durch den Hersteller erfolgte eine sog. Betriebseinweisung für den Kanalbetrieb. Hierüber gibt es ein Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll.
11. Warum sind dabei offensichtlich arbeitsschutzrechtliche Aspekte nicht geprüft worden?
Wie bereits ausgeführt, handelt es sich um einen komplett vormontierten Funktionstechnikbehälter (mit betriebsfertig eingebautem Schaltschrank), der quasi nur aufgestellt wird. Da diese Kompakteinheit weder verändert noch umgeplant, sondern nur bestellt und aufgestellt wurde, wurde seitens der Stadt kein Erfordernis der Überprüfung gesehen.
12. Was hat die Verwaltung veranlasst, im Frühjahr 2014 eine arbeitsschutzrechtliche Begutachtung in Auftrag zu geben?
Aufgrund des Hinweises unserer eigenen Mitarbeiter, dass nach deren Einschätzung der Arbeitsraum zu beengt ist, hat die von der Stadt beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit den Pumpen- und Revisionsbehälter des Fontänenfeldes besichtigt (Beurteilung nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV C5) und empfohlen die Arbeiten im Behälter einzustellen, bis geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wurden.
13. Hat es zu dem jetzigen Aufbau des Fontänenfeldes „Alternativplanungen“ gegeben?
Wenn mit der Frage der Technikbehälter gemeint ist: Nein
14. Welche Gründe haben dazu geführt, die jetzt vorhandene Anlage zu herzustellen?
Kostengründe; „Vereinfachung“ durch vorgefertigte Systemlösung als ein Stück (= 1 Gewerk)
15. Wurden auch mögliche Folgekosten in die Entscheidungsfindung mit einbezogen?
Strom- und Wasserkosten, daher ist eine kleinere Variante gewählt worden
16. Wer ist für die Wartung der Anlage zuständig?
Der Kanalbetrieb mit eigenen Kräften.
17. Wurde ein Wartungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen?
Nein
18. Hätte es auch Anlagen gegeben, die nicht so wartungsintensiv (wöchentlich) gewesen wären?
Für eine Anlage mit wechselnden Fontänen aus Verwaltungssicht nicht.
19. Das von der Stadt bestellte Gutachten macht keine Vorschläge, wie die festgestellten Mängel beseitigt werden können. Von wem wurden die Lösungsvorschläge „Rettungsweg“ bzw. 2. Einstieg erarbeitet?
Ein zweiter Rettungsweg ist auch laut Gefährdungsbeurteilung nicht notwendig. Mit allen am Bau Beteiligten inkl. der Fachkraft für Arbeitssicherheit wurden die Lösungsmöglichkeiten besprochen.
20. Wurden alternative Lösungsmöglichkeiten geprüft?
---
21. Welche Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen, um das Fontänenfeld wieder nutzen zu können?
#An dem stattgefundenen ersten Klärungstermin konnten gemeinsam mit dem Sicherheitsbeauftragten die meisten Aspekte seines Berichtes bereits ausgeräumt bzw. gelöst werden (z.B. Erlangung eines Bodens mit Rutschfestigkeitsklasse R12 durch die Einbringung eines Gitterrostes; z.B. Montage der Einstieghilfe und der Steigbügel). Noch verbleibender zu klärender Punkt ist der im Schacht eingebaute Schaltschrank, der den
Arbeitsraum einengt. Diesbzgl. muss nun geklärt werden, weshalb er einengt, da er wie vom Hersteller angeboten ausgeschrieben wurde. Aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit wäre eine Wiederaufnahme des Betriebes durch die Verlegung des Schaltschrankes aus dem Unterflur- in den Überflurbetrieb möglich. Es wird aber auch geprüft, ob eine Veränderung der Schaltanlage / des Schaltschrankes evtl. sogar ausreicht, um den Arbeitsraum zu vergrößern und damit die Sicherheitsvorschriften zu erfüllen.
22. Beabsichtigen sie die angedachte Lösungsvariante technisch und unter arbeitsschutzrechtlichen
Gesichtspunkten begutachten zu lassen?
Ja, die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist neben den am Bau Beteiligten mit einbezogen.
23. Sind die Haftungsfragen geklärt?
Nein, noch nicht endgültig.
24. Sofern die Haftungsfrage geklärt ist, können der Stadt zur Lösung des Problems dennoch zusätzliche Kosten entstehen?
---- (Bezugnahme auf Frage 23.)
Bezugnehmend auf den Fragenkatalog der FDP-Fraktion führt Frau Gottlieb folgendes aus:
1. Entspricht das Fontänen Feld in der jetzigen Ausführung den Ausschreibungsvorgaben?
Der Generalunternehmer hat ggü. der Stadt schriftlich erklärt, dass von seiner Firma „an dem gelieferten Funktionsbehälter keine baulichen Veränderungen im Schacht vorgenommen wurden“. Zudem hat er erklärt, dass die Bestellung den Ausschreibungsvorgaben entspricht.
Wenn nicht, welche Änderungen wurden durchgeführt und wer hat diese veranlasst?
----
2. Erfolgte eine Prüfung der Anlage vor der Auftragsvergabe gemäß Sicherheitstechnischer Vorgaben?
Das Planungsbüro war mit den Leistungsphasen 2-5 beauftragt, dazu zählt auch diese Prüfung. Die Angaben zum Fontänenfeld und der diesbzgl. Technikeinheit stammen vom beauftragten Büro und wurden zusammen mit der Ausführungsplanung und den für die Ausschreibung notwendigen Angaben (u.a. Angaben zur Technikeinheit) an die Fa. übergeben, die ab der LP 6 beauftragt war. An den Generalunternehmer wurde der gesamte Ausschreibungsinhalt zum Umbau Marktplatz vergeben. Dieser hat die „Kompakt- Technik-Einheit“ laut Ausschreibung beim Hersteller bestellt.
Wer hat diese Vor-Prüfungen durchgeführt?
s. vorherige Antwort, erster Teil
3. Erfolgte nach dem Bau des Fontänen Feldes eine Abnahme und wer war dafür verantwortlich?
Durch den Hersteller der Technikeinheit erfolgte eine sog. Betriebseinweisung für den Kanalbetrieb. Hierüber gibt es ein Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll.
4. Wurden während der Bauarbeiten sicherheitstechnische Prüfungen oder Abnahmen durchgeführt?
Wie bereits ausgeführt, handelt es sich um einen komplett vormontierten Funktionstechnikbehälter
(mit betriebsfertig eingebautem Schaltschrank), der quasi nur aufgestellt
wird. Diesbzgl. Bauarbeiten in dem Sinne gab es also nicht.
5. Wer hatte während der Bauphase die Verantwortung für den Bau der Anlage?
s. Antwort Frage 4;. Grundsätzlich der Generalunternehmer und das für die Bauleitung beauftragte Büro.
6. Wurde das Amt für Arbeitssicherheit in der Bauphase beratend eingeschaltet?
Hier wurde in der Presse irrtümlich vom Amt für Arbeitssicherheit geschrieben. Das ist nicht richtig. Dieses existiert nicht. Grundsätzlich gibt es ein Amt für Arbeitsschutz, welches bei der Bezirksregierung Köln angesiedelt ist. Dieses wurde nicht tätig.
7. Weshalb reagiert das Amt für Arbeitssicherheit erst jetzt?
Wie bereits geschildert, war das Amt für Arbeitsschutz nicht tätig. Aufgrund des Hinweises unserer eigenen Mitarbeiter, dass nach deren Einschätzung der Arbeitsraum zu beengt ist, hat die von der Stadt beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit den Pumpenund Revisionsbehälter des Fontänenfeldes besichtigt (Beurteilung nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV C5) und empfohlen die Arbeiten im Behälter einzustellen, bis
geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Die diesbzgl. Entscheidung zur Einstellung der Arbeiten hat dann der Bürgermeister gefällt.
Von wem wurde diese Behörde informiert? s. Antwort Frage 7.
Frau Gottlieb nimmt abschließend Stellung zu den Fragen der UWG-Fraktion:
Wie kann ein solches Fontänenfeld offenbar am Arbeitsschutz vorbei geplant und genehmigt werden?
s. Antwort Frage 4. des FDP-Antrags
Wer hat die Bedenken zum mangelnden Arbeitsschutz geäußert?
s. Antwort Frage 7. des FDP-Antrags
Wann sind die Bedenken erstmals geäußert worden?
Im laufenden Betrieb.
Herr Bernd Eric Hoffmann (UWG) bittet um genauere Angabe. Dieses soll über das Protokoll erfolgen. (Anm. der Verwaltung: Der Personalrat hat den Bürgermeister mit Schreiben vom 10.05.2014 aufgefordert, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen)
Im Folgenden stellen die Ratsmitglieder der Verwaltung noch folgende Fragen:
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) möchte wissen, ob der Hersteller etwaige Zertifizierungen oder ähnliches
für das fertige Bauteil vorlegen konnte.
Hierzu erläutert Frau Gottlieb, dass der Hersteller in der Produktbeschreibung angibt, dass die Sicherungseinrichtungen allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und von der Bauberufsgenossenschaft
und RW-TÜV geprüft und zertifiziert sind. Es musste davon ausgegangen werden, dass ein Produkt, welches von der Fa. europaweit vertrieben und eingesetzt wird, keiner erneuten Prüfung unterzogen werden muss.
Auf Nachfrage von Frau Pizzato (FDP) bejaht Frau Gottlieb, dass die Betriebseinweisung für die Technikeinheit vor Ort stattgefunden hat.
Auf Nachfrage von Herrn Lorenz (CDU, jetzt RUA), ob weitere Städte bekannt sind, die diese Anlage in Betrieb haben, führt Frau Gottlieb aus, dass sich auf der Homepage des Herstellers eine sehr umfassende
Referenzliste befindet.
Der Bürgermeister macht hierzu deutlich, dass man sich auf die Thematik in Radevormwald konzentrieren sollte und nicht auf andere Städte.
Herr Armin Barg (UWG) möchte wissen, ob die alte vorhandene Zisterne ein Bestandteil des Systems war
und wozu diese genau dient.
Herr Manderla (Stadt) führt aus, dass in der alten Zisterne Löschwasser vorgehalten wurde. Diese wurde abgerissen und an gleicher Stelle dann die Anlage aufgestellt. Lediglich die Entsorgung des Wassers läuft weiterhin über den Ablauf der alten Zisterne.
Herr Dr. Rieger (SPD) bittet um Auskunft, ob die Fachkraft für Arbeitssicherheit Normen in Form von Maßen genannt hat, die nicht eingehalten worden sind.
Herr Manderla erklärt hierzu, dass die angezeigten Mängel (abweichende Maße und Normen), bereits im ersten Klärungsgespräch ausgeräumt werden konnten.
Auf Nachfrage von Herrn Bernd Eric Hoffmann (UWG) erklärt Frau Gottlieb, dass für den Einbau der Anlagen selbst keine Detailplanung erforderlich war, da ein Komplettpaket ausgeschrieben wurde.
Auf weitere Nachfrage von Herrn Rolf Ebbinghaus (AL) macht Herr Manderla deutlich, dass es auch größere Anlagen gegeben hätte, die eingebaut hätten werden können. Die beschaffte Anlage wurde vom Planungsbüro als ausreichend angesehen.
Der Bürgermeister erklärt abschließend, dass weitere Angaben im nichtöffentlichen Teil folgen.
3. Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, den 30.09.2014
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=708
Zur Tagesordnung beantragt Herr Ebbinghaus die Aufnahme eines neuen Punktes, in dem abschließend über die zukünftige Sitzordnung des Rates entschieden werden soll. Des Weiteren stellt er den Antrag, dass, zumindest teilweise, die Beratungen zu TOP 19 (Eigenkapitalaufstockung Stadtwerke GmbH, Auswirkungen auf die Bäder GmbH und städtischen Haushalt) in den öffentlichen Teil verschoben werden.
Herr Nipken gibt an, dass eine Beratung im öffentlichen Teil aus schützenswertem Interesse der beteiligten Gesellschaften nicht empfehlenswert ist.
Der Bürgermeister lässt zunächst über die Verschiebung des TOP 19 abstimmen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den TOP 19 partiell im öffentlichen Teil der Sitzung zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen
(2 AL, UWG, 2 Grüne, Ullmann)
28 Nein-Stimmen
(13 CDU, 8 SPD, 2 UWG, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
1 Enthaltung (CDU)
5. Sitzungsort bei Rat- und Ausschusssitzungen (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.06.2014) AN/0005/2014/1
Der Bürgermeister erläutert die Verwaltungsvorlage und fasst den aktuellen Sachstand zusammen. Er teilt mit, dass bereits erste Erfahrungen im Bürgertreff gezeigt haben, dass es bei größeren Ausschüssen zu Platzproblemen kommt, die mitunter eine Teilnahme von Zuhörern erschweren.
Frau Pech-Büttner (Grüne) betont, dass entgegen des Wortlautes der Verwaltungsvorlage nicht gefordert wurde alle Ausschüsse ausschließlich im Bürgertreff tagen zu lassen, sondern dass alle Ausschüsse lediglich in barrierefreien Räumen stattfinden sollen.
Nach Meinung von Herrn Fritz Ullmann besteht in der Nutzung des Mehrzweckraumes im Bürgerhaus
für zukünftige Sitzungen eine umsetzbare Lösung.
Bezugnehmend auf die Ausführungen vom Bürgermeister macht Herr Bornewasser (Grüne) klar, dass die Ausnutzung des Bürgertreffs durch eine veränderte Sitzordnung optimiert werden kann, damit dort auch größere Ausschüsse untergebracht werden können.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) stellt heraus, dass die Errichtung von Barrierefreiheit und sonstiger Erleichterungen für Menschen mit Handicap sich nicht nur auf den kommunalpolitischen Bereich erstrecken sollte, sondern auch in anderen Bereichen des alltäglichen Lebens. Damit sollte sich zukünftig intensiv befasst werden. Er regt an zu prüfen, welche Fördermittel seitens des Landes, des Bundes oder der EU beantragt werden können um dann über entsprechende Maßnahmen weiter zu beraten.
Herr Dietmar Stark (SPD) hält das Begehren des Antrags grundsätzlich für wichtig und nachvollziehbar. Bei der Besichtigung der Räumlichkeiten hat sich herausgestellt, dass bis auf den Bürgertreff kein Sitzungsort komplett barrierefrei ausgebaut ist. Aus diesem Grund wurde sich im Ältestenrat mit großer Mehrheit zunächst für die Erprobung zweier Ausschüsse im Bürgertreff ausgesprochen. Die SPD-Fraktion hält an dem Vorschlag fest und schlägt weiter vor hierfür den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt sowie den Bauausschuss auszuwählen und diese zunächst über einen Zeitraum von einem Jahr dort tagen zu lassen; dann soll eine Auswertung erfolgen. Der Ansatz der AL-Fraktion ist gut, benötigt in der Umsetzung aber
Zeit.
Frau Pizzato (FDP) gibt an, dass die FDP-Fraktion ebenfalls für eine Erprobung zweier Ausschüsse zustimmt.
Herr Christian Viebach (CDU) erklärt, dass auch die CDU-Fraktion sich den Ausführungen der von Herrn Stark anschließt.
Herr Simon Bornewasser (Grüne) ist der Ansicht, dass insbesondere aufgrund der langen Untätigkeit in diesem Bereich, akuter Handlungsbedarf gegeben ist. Er kann nicht nachvollziehen, warum nur zwei Ausschüsse erprobt werden sollen und aus welchem Grund, es genau die beiden von Herrn Stark genannten Ausschüsse sein sollten. Hier wäre auch der Ausschuss für Demographie eine Möglichkeit, da dieser sich von der Thematik gut anbieten würde.
Herr Bernd Eric Hoffmann (UWG) macht deutlich, dass Inklusion ein Grundrecht ist; die Begrenzung auf lediglich zwei Ausschüsse ist daher auch für ihn nicht verständlich. Weiter merkt er an, dass es sehr verwunderlich war, dass sich bei der Besichtigung nur der Bürgertreff als komplett barrierefrei herausgestellt hat.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) stellt den Antrag, dass über die Punkte 1,2 und 6 der vorliegenden Anregung der AL-Fraktion abgestimmt werden soll.
Frau Pech-Büttner (Grüne) betont, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiterhin auf die Tagung aller Ausschüsse in barrierefreien Räumen besteht und darüber abstimmen lassen möchte.
Es folgt zunächst die Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, künftig die Lokalitäten für Rats- und Ausschusssitzungen so zu wählen, dass alle Menschen mit (auch vorübergehenden) körperlichen Beeinträchtigungen die Möglichkeit haben, an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
(3 UWG, 3 Grüne, Ullmann)
27 Nein-Stimmen
(14 CDU, 8 SPD, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
2 Enthaltungen (2 AL)
Nun folgt die Abstimmung über den Antrag von Herrn Stark.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Erprobung des barrierefreien Tagens des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und des Bauausschuss für zunächst ein Jahr. Nach der Auswertung soll dann erneut darüber entschieden werden.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
(14 CDU, 8 SPD, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
4 Nein-Stimmen
(3 Grüne, Ullmann)
5 Enthaltungen
(3 UWG, 2 AL)
Die Abstimmung über den Antrag von Herrn Ullmann entfällt aufgrund der Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Der Bürgermeister lässt nun über die Punkte 1,2 und 6 der Anregung der AL-Fraktion abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, für das kommende Jahr einen Plan zu entwerfen, wie Barrierefreiheit in einem überschaubaren Zeitraum ( < 10 Jahre) für alle öffentlichen Gebäude umgesetzt werden kann. Zudem soll die Verwaltung prüfen, welche Fördermittel vonseiten der EU, des Bundes und des Landes für Baumaßnahmen zur Erlangung eines „barrierefreien Radevormwalds“ zu erreichen sind. Weiter wird in der Verwaltung eine Hotline für Barrierefreiheit eingerichtet, bei der die Zugänglichkeiten von Gebäuden erfragt und die Teilnahme an Sitzungen angemeldet werden kann. Insofern kann dann auch im Bedarfsfall eine Verlegung der Sitzung in einen barrierefreien Raum vorgenommen
werden.
AL-Antrag; http://www.alternative-liste-radevormwald.de/sites/default/files/pdf/rat0914a.pdf
Hintergründe: http://www.alternative-liste-radevormwald.de/node/323
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8. Durchführung der Abfallentsorgung BV/0029/2014/1
Der Bürgermeister erläutert die Verwaltungsvorlage.
Nach Meinung von Herrn Rolf Ebbinghaus (AL) sind die Kosten, die der BAV durch die Übertragung der Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung verursachen wird, noch nicht absehbar. Seiner Ansicht nach hat der Beirat auch nicht die Möglichkeit, die Kostenkalkulation des BAV zu ändern, daher ist die Kostenentwicklung nicht einzuschätzen. Die Argumentation für die Übertragung, dass die Durchführung der notwendigen europaweiten Ausschreibung zu kompliziert ist, kann nicht akzeptiert werden. Herr Ebbinghaus ist eher der Meinung, dass das erforderliche Wissen angeeignet werden soll; dies kann dann auch bei weiteren zukünftigen Ausschreibungen dieser Art angewandt werden. Zudem stellt er klar, dass entgegen der
Ausführungen im letzten Haupt- und Finanzausschuss seitens der Verwaltung keine Stelle eingespart wird bzw. der Haushalt dadurch nicht entlastet wird. Es erfolgt lediglich die Entlastung eines Mitarbeiters, dessen Gehalt bis dato zum Teil aus den Müllgebühren unmittelbar finanziert wurde. Des Weiteren wird die Arbeit des Beirats nicht öffentlich stattfinden und soll nur den entsprechenden Mitgliedern zur Kenntnis gegeben werden; eine Information des gesamten Stadtrats wird es nicht geben. Abschließend macht er deutlich, dass bei einer heutigen positiven Beschlussfassung sowohl Transparenz als auch die Nähe zur Dienstleistung
aufgegeben wird. Die AL-Fraktion appelliert an die Fraktionen noch einmal genau darüber nachzudenken.
Frau Pech-Büttner (Grüne) betont, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Vorschlag der Verwaltung anschließen wird. Sie macht klar, dass aus den vorliegenden Unterlagen hervorgeht, dass alle Entscheidungskompetenzen beim Beirat liegen.
Herr Fritz Ullmann kann dem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmen, da die Übertragung an den BAV seiner Ansicht nach nicht die beste, sondern nur die einfachste Lösung darstellt. Er spricht sich dafür aus, nicht noch mehr Leistungen und Aufgaben extern zu vergeben.
Herr Christian Viebach (CDU) stellt fest, dass bei intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema klar wird, dass die Verwaltung nicht dazu in der Lage ist, die notwendige europaweite Ausschreibung vorzunehmen. Durch den Anschluss an den BAV ergibt sich ebenfalls die Möglichkeit, dass aufgrund der gemeinsamen Ausschreibung mit anderen Kommunen, günstigere Konditionen erreicht werden können. Weiterhin ist insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Änderungen und Neuerungen im Abfallgesetz ein Vorteil in der Zugehörigkeit zum BAV zu erkennen. Aus diesen Gründen wird sich die CDU-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag anschließen.
Frau Pizzato (FDP) erklärt, dass die FDP-Fraktion der Übertragung an den BAV ebenfalls zustimmen
wird.
Herr Bernd Eric Hoffmann (UWG) gibt an, dass auch die UWG-Fraktion dem Vorschlag folgen wird.
Auch Herr Dietmar Stark (SPD) sieht hier eine kostengünstigere Abwicklung der Abfallentsorgung und gibt an, dass die SPD-Fraktion sich dem Vorschlag anschließen wird.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) räumt zwar ein, dass die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung kompliziert ist, stellt jedoch noch einmal heraus, dass man die daraus resultierenden Erfahrungen zukünftig auch bei anderen Ausschreibungen dieser Größenordnung anwenden kann ohne sich externer Hilfe bedienen zu müssen. Ebenso hält er die zu erwartenden Einsparungen, die durch den Anschluss an den BAV entstehen sollen, als spekulativ.
Herr Christian Viebach (CDU) macht abschließend deutlich, dass die Interessen des Bürgers darin liegen, dass die Abfälle zuverlässig abgefahren werden und die Kosten nicht zu hoch sind; dies wird durch die Übertragung an den BAV sichergestellt.
Es folgt nun die Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung zum 1. Januar 2015 per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
33 Ja-Stimmen
(14 CDU, 8 SPD, 3 UWG, 3 Grüne, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
3 Nein-Stimmen
(2 AL, Ullmann)
12. Einbringung Entwurf Haushaltssatzung 2015 einschließlich Haushaltssicherungskonzept 2012 - 2022
IV/0028/2014
Herr Nipken erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes 2012 – 2022.
Zunächst erfolgen ein kurzer Rückblick auf das Haushaltsjahr 2013 und ein kurzer Bericht zum aktuellen Haushaltsjahr.
Zum Entwurf des Haushalts 2015 teilt Herr Nipken anfänglich mit, dass keine Erhöhung der Hebesätze vorgesehen ist.
Die Ausgaben sind um 2,2 Mio. € geringer als im laufenden Haushaltsjahr und auch die Einnahmen verbessern sich gegenüber 2014 um ca. 100.000 €.
Insgesamt wird mit Einnahmen von 46,3 Mio. € und Ausgaben von 51,6 Mio. € geplant. Im Vergleich der Planung 2014 zur Planung 2015 ist im Hinblick auf das Gewerbesteueraufkommen festzuhalten, dass aufgrund aktueller Konjunkturprognosen von nur noch rd. 12,4 Mio. € in 2015 auszugehen ist.
Durch die Zahlung einer höheren Kreisumlage und dem Wegfall div. Zuweisungen verschlechtert sich die Einnahmesituation um rd. 1,3 Mio. € gegenüber der Finanzplanung.
Einen weiteren großen Posten im Haushalt bildet der Etat für Kinder, Jugendliche und Familien mit ca. 9,6 Mio. €. Durch gesetzliche Änderungen im Bereich der Kindergärten und der Kindertagesstätten kommt es trotz erhöhter Landeszuweisungen zu Mehrausgaben von rd. 189.000 €. Da leider auch die Fallzahlen im Bereich der Jugendhilfe wieder steigen, ist hier mit Mehrausgaben von ca. 369.000 € zu rechnen. Dazu sind für den Bereich der Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber aufgrund der aktuellen Weltlage ca. 170.000 € mehr als für 2015 noch geplant anzusetzen.
Zusammenfassend fallen somit insgesamt Mehrausgaben i.H.v. 2 Mio € an. Bei der Haushaltsaufstellung konnten insgesamt 700.000 € an anderen Stellen eingespart werden, sodass sich per saldo eine zusätzliche Belastung von rd. 1,3 Mio. € ergibt.
Der geforderte Haushaltsausgleich lässt sich aber aufgrund der im Haushalt 2014 getroffenen und fortgeführten Konsolidierungsmaßnahmen in 2022 nach wie vor darstellen. Bezugnehmend auf den Finanzplan für 2015 führt Herr Nipken zunächst aus, dass Radevormwald nur dann eine lebenswerte, lebendige und attraktive Stadt bleiben kann, wenn auch zukünftig in eine gute Kindergarten und Schulversorgung, eine gute soziale Infrastruktur sowie in div. Vereine investiert wird.
U.a. hierfür sind im Haushalt 2015 ca. 5,6 Mio. € für Investitionen enthalten. Die Finanzierung erfolgt zumeist durch entsprechende Zuweisungen, Förderungen etc; 2 Mio. € an Kreditaufnahmen stehen hier 2,1 Mio. € Tilgung gegenüber.
Herr Nipken geht davon aus, dass der Schuldenstand von 31,7 Mio. € bis Ende 2015 konstant bleibt und bei den Liquiditätskrediten ein geringer Anstieg von 30,2 auf 30,5 Mio. € zu verzeichnen sein wird.
Zu den größten Investitionsmaßnahmen gehören
die Sanierung des Industriegeländes Wülfing (630.000 €),
die Kanal-Renovierung/Erneuerung (375.000 €),
die Umgestaltung Zufahrt Kaiserstraße-Ost(360.000 €),
der Kanalbau II. Ülfe-Neuenhof (340.000 €),
Eigenkapitalaufstockungen bei Beteiligungen (340.000 €), (Stadtwerke wegen Life Ness?)
die Erneuerung der Straßenbeleuchtung (300.000 €),
der Bau der Sportanlage Schulzentrum (285.000 €)
sowie die Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs (265.000 €).
Für Sanierungsmaßnahmen an Schulen sind rd. 287.000 € angesetzt. Abschließend erklärt Herr Nipken, dass der größte Teil der vorgetragenen Daten auf Schätzungen beruhen; Änderungen von großer Tragweite sind noch möglich. Er teilt mit, dass die Haushaltspläne allen Rats- bzw. Fraktionsmitgliedern in den nächsten Tagen zugehen werden
und der Entwurf im Internet zur Verfügung gestellt wird.
Herr Christian Viebach (CDU) bedankt sich bei der Verwaltung für die Erarbeitung von zwei Haushalten in einem Jahr. Durch die frühe Fertigstellung des Haushalts 2015 können Maßnahmen zukünftig schneller umgesetzt werden.
4. Sitzung des Rates der Stadt am Donnerstag, den 13.11.2014
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=955
4. Änderung der Hauptsatzung BV/0060/2014
Herr Fritz Ullmann erläutert seinen als Tischvorlage vorliegenden Antrag und spricht sich gegen die vorgeschlagene Änderung der Hauptsatzung aus. Seiner Meinung nach, wird dadurch weiterhin keine Rechtssicherheit geschaffen. Zudem müssen alle Mitglieder des Rates in der Lage sein, sich umfassend über die gesamten Vorgänge in der Stadt zu informieren; dies ist durch den angestrebten Ausschluss vom Ältestenrat nicht mehr gegeben.
Der Bürgermeister macht deutlich, dass die Verwaltung mit der vorgeschlagenen Änderung lediglich versucht hat, den Willen der Mehrheit des Rates aufzugreifen und zu formulieren. Nach Ansicht der Kommunalaufsicht hat der Ältestenrat mit dem Ausschluss von Herrn Ullmann nicht unzulässig gehandelt; es wurde aber darauf hingewiesen, dass die aktuelle Formulierung in der Hauptsatzung nicht klar genug definiert ist. Daher ist heute ein entsprechender Beschluss notwendig.
Nach Ansicht von Herrn Fritz Ullmann gibt weder die Hauptsatzung in der gegenwärtigen Form einen Ausschluss her noch die vorgeschlagene Änderung der Verwaltung. Er teilt mit, dass kurzfristig 70 Unterschriften von Bürgern gesammelt worden sind, die sich für die Öffentlichkeit des Ältestenrates ausgesprochen haben.
Der Bürgermeister verweist auf das Schreiben der Kommunalaufsicht und führt an, dass die Änderung der Hauptsatzung von dort in der Form vorgeschlagen und empfohlen wurde.
Frau Pech-Büttner (Grüne) spricht sich ebenfalls für die Öffentlichkeit des Ältestenrates aus.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) macht klar, dass sich die AL-Fraktion zwar grundsätzlich für Transparenz und Öffentlichkeit ausspricht, der Ältestenrat aber kein reguläres Beschlussgremium ist, sondern in diesen Sitzungen nur Vorbesprechungen zwischen den im Rat vertretenen Fraktionen stattfinden werden um über formale Fragen etc. vorab eine Einigung zu erzielen. Er schätzt die Rechtssituation so ein, als dass für die Kommunalaufsicht die Entscheidung beim Rat selbst liegt. Es ist für ihn allerdings nicht nachvollziehbar, warum ein Ratsmitglied von den Sitzungen ausgeschlossen werden soll, aber im Nachgang ein entsprechendes Sitzungsprotokoll erhält.
Der Bürgermeister bestätigt die Aussage von Herrn Ebbinghaus, dass die Kommunalaufsicht den Rat in der Zuständigkeit einer Entscheidung sieht.
Es folgt nun zunächst die Abstimmung über Punkt 1 des Antrags von Herrn Ullmann.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt, die Hauptsatzung der Stadt Radevormwald wie folgt zu ändern:
In § 8a „Ältestenrat“ wird (2) durch folgenden Satz ergänzt:
„Der Ältestenrat tagt in der Regel öffentlich.“
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen
(2 Grüne, Ullmann)
33 Nein-Stimmen
(12 CDU, 9 SPD, 3 UWG, 3 AL, 2 FDP, 2 proNRW, Haselhoff, Bürgermeister)
Nun folgt die Abstimmung über Punkt 2 des Antrags von Herrn Ullmann.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt, die Hauptsatzung der Stadt Radevormwald wie folgt zu ändern:
In § 8a „Ältestenrat“ wird (2) durch folgenden Satz ergänzt:
„Stadtverordnete mit und ohne Zugehörigkeit zu einer Fraktion können dem Ältestenrat als Zuhörer beiwohnen.“
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
(3 AL, 2 Grüne, Ullmann und Haselhoff)
29 Nein-Stimmen
(12 CDU, 9 SPD, 3 UWG, 2 FDP, 2 proNRW, Bürgermeister)
5. Unterbringung von Asylbewerbern BV/0063/2014
Herr Udo Schäfer (Pro NRW) erläutert den als Tischvorlage vorliegenden Antrag der proNRW-Fraktion.
Auf Nachfrage von Frau Petra Ebbinghaus (AL) erklärt der Bürgermeister, dass der Ratsbürgerentscheid ein neues Instrument der Gemeindeordnung ist; hierbei gibt der Rat die Entscheidung
über eine Angelegenheit an die Bürger ab.
Frau Petra Ebbinghaus (AL) spricht sich für die Unterbringung der Asylanten in Stadtnähe sowie in kleineren
Wohneinheiten aus.
Herr Fritz Ullmann sieht das Problem in der Dringlichkeit der Entscheidung. Derzeit stehen keine anderen Ressourcen bzw. Alternativen zur Verfügung. Er hält eine zentrale Unterbringung der Asylanten für keine gute Lösung und wird sich deshalb bei der Abstimmung enthalten.
Herr Simon Bornewasser (Grüne) schließt sich den Ausführungen von Frau Ebbinghaus und Herrn Ullmann grundsätzlich an. Da aber aufgrund der Dringlichkeit keine andere Alternative besteht, wird die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.
Herr Bernd Eric Hoffmann (UWG) erklärt, dass die UWG-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag ebenfalls zustimmen wird. Er macht aber darauf aufmerksam, dass neben der Unterbringung der Asylanten auch der soziale Aspekt, z.B. die entsprechende notwendige Betreuung, berücksichtigt werden muss und bittet die Verwaltung, in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Sport und Integration auch über die dafür benötigten Kosten zu informieren.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) gibt an, dass die AL-Fraktion zukünftig darauf hinwirken will, nach nachhaltigeren Lösungen zu suchen. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung ist nicht sehr sinnvoll, da zum einen viele bauliche Maßnahmen notwendig sind und auch die große Anzahl der dort unterzubringenden Menschen zu Konflikten führen kann. Die AL-Fraktion fordert, dass nach weiteren Alternativen gesucht wird. Seiner Meinung nach sollte heute noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sondern in einem kurzfristig einzuberufenden Arbeitskreis bis zur nächsten Ratssitzung nach anderen Möglichkeiten gesucht werden.
Frau Pizzato (FDP) führt aus, dass die FDP-Fraktion die Situation ähnlich wie die AL-Fraktion sieht. Sie weist darauf hin, dass genügend andere, auch städtische, Immobilien zur Verfügung stehen und äußert Bedenken, dass es bei der angedachten Lösung zu einer Ghettoisierung kommen könnte.
Auf Nachfrage von Herrn Simon Bornewasser (Grüne) teilt der Bürgermeister mit, dass nicht vorgesehen ist, die bis dato bereits untergebrachten Asylanten in das Gebäude Neustraße zu verlegen.
Frau Butz (Stadt) teilt auf Nachfrage mit, dass derzeit 8 Zuweisungen im Monat vorliegen. Betreut werden aktuell 92 Personen, von denen aber nur 66 als Zuweisungen angerechnet werden, da bei den Übrigen das Asylverfahren abgeschlossen ist und diese entweder ein Bleiberecht bekommen haben oder noch nicht abgeschoben worden sind. Sie betont, dass für die Integration der Menschen eine Unterbringung in einer einzelnen Einheit förderlich ist und macht klar, dass keine dauerhafte Belegung der Asylunterkunft angestrebt ist. Sobald ein Asylverfahren abgeschlossen ist, werden die Menschen dabei unterstützt, eine eigene Wohnung zu beziehen.
Der Bürgermeister stellt deutlich heraus, dass die Verpflichtung besteht, den Menschen, die größtenteils traumatische Erlebnisse hatten, eine schnellstmögliche Hilfe zu bieten. Die Suche nach anderen Alternativen war ergebnislos und ist in umfassenderer Weise aufgrund der enormen Dringlichkeit nicht möglich. Er räumt zwar ein, dass die Bedenken nachvollziehbar sind, macht aber klar, dass dies in ganz Deutschland ein Problem darstellt.
Herr Dietmar Stark (SPD) dankt dem Bürgermeister für die Ausführungen. Er ist eigentlich davon ausgegangen, dass die derzeitige Lage bekannt ist und appelliert an den Rat, schnellstmöglich zu handeln.
Herr Bernd Eric Hoffmann (UWG) stimmt dem zu, ist aber der Meinung, dass im Nachgang fraktionsübergreifend überlegt werden muss, wie die Integration nachhaltig sichergestellt und vorangetrieben
werden kann.
Frau Pech-Büttner (Grüne) stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Rednerliste (vgl. § 13 Abs.1 b).
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Herren Viebach und Ebbinghaus noch auf der Rednerliste stehen.
Herr Christian Viebach (CDU) stellt fest, dass die heutigen Diskussionen die gegenwärtig bekannte Situation nicht widerspiegeln. Er plädiert dafür, dass der Rat an dieser Stelle mutig handeln muss und derzeit keine andere Möglichkeit für eine Unterbringung besteht.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) macht noch einmal eingehend deutlich, dass für die Unterbringung der Asylbewerber in dem Gebäude Neustraße einige bauliche Maßnahmen vorgenommen werden müssen, obwohl es auch andere nutzbare Gebäude gibt, wo dies nicht notwendig ist. Dies ist auch im Hinblick auf die vorgebrachte Dringlichkeit zu berücksichtigen.
Es folgt zunächst die Abstimmung über den Antrag der proNRW-Fraktion.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung – alternativ zur ehemaligen Grundschule Blumenstraße
– in peripheren Lagen (beispielsweise im Gewerbegebiet) mögliche Standorte für Wohncontainer zur Unterbringung von Asylbewerbern ausfindig zu machen.
2. Die Vorschläge der Verwaltung werden zum Gegenstand einer Abstimmung auf dem Wege eines Ratsbürgerentscheids.
Abstimmungsergebnis:
2 Ja-Stimmen (2 proNRW)
34 Nein-Stimmen
(12 CDU, 9 SPD, 3 UWG, 3 AL, 2 Grüne, 2 FDP, Ullmann, Haselhoff und Bürgermeister)
Nun folgt die Abstimmung über die Verwaltungsvorlage.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt, das Gebäude Neustraße am Standort der ehem. GGS Blumenstraße als Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Asylbewerbern zu nutzen und beauftragt die Verwaltung, Angebote entsprechend den Vorgaben der städtischen Vergabeordnung einzuholen sowie entsprechende Aufträge für die Ertüchtigung zur Gemeinschaftsunterkunft zu vergeben.
2. Der Rat der Stadt beschließt, den haushaltsrechtlichen Sperrvermerk bei Inv.-Projekt 5.000.350 für den Erwerb einer Asylbewerberunterkunft aufzuheben und diese Mittel in Höhe von 240.000 € für den Umbau der Gebäude Neustr. 3 u. 5 in eine Asylbewerberunterkunft bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
30 Ja-Stimmen
(12 CDU, 9 SPD, 3 UWG, 2 Grüne, 2 FDP, Haselhoff und Bürgermeister)
6 Enthaltungen
(3 AL, 2 proNRW und Ullmann)
Fortsetzung: http://viertuerme.blogspot.de/2015/08/radevormwald-dokumentation-wichtiger_5.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen