Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Gestern Abend fand auf dem Theodor-Heuss-Platz eine Versammlung unter dem Thema „Info veranstaltung gesundheit und zukunft“ (Originaltitel) statt. Diese Veranstaltung und auch das Verhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat bei großen Teilen der Bevölkerung zu Unverständnis geführt. Aus diesem Grunde nimmt die Stadt Remscheid wie folgt Stellung:
Die Versammlungsfreiheit ist durch Art. 8 Grundgesetz verfassungsrechtlich garantiert. Für Versammlungen unter freiem Himmel ist zusätzlich das Versammlungsgesetz anzuwenden, demnach besteht lediglich eine Anmeldepflicht bei der Polizei als zuständige Versammlungsbehörde; eine Genehmigung ist nicht vorgesehen. Ein Verbot oder die Auflösung einer Versammlung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung an sehr hohe Voraussetzungen geknüpft. Die Anmeldung der Versammlung wurde dem nicht in Remscheid wohnhaftem Veranstaltungsleiter am gestrigen Nachmittag durch die hierfür zuständige Polizeidienststelle bestätigt. Gleichzeitig wurden Auflagen erteilt; so wurde dem Versammlungsleiter unter anderem für die Durchführung der Versammlung gemäß der Coronaschutzverordnung NW ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen/Gruppen nach § 1 Abs. 2 vorgeschrieben und auch die Anzahl der erforderlichen Ordner wurde festgelegt.
Vor diesem Hintergrund konnte durch die anwesenden Kräfte von Ordnungsamt und Polizei festgestellt werden, dass die Auflagen (hier insbesondere die Abstandspflicht und die ausreichende Anzahl der Ordner) nicht vollständig eingehalten wurden. Die Auflösung der Versammlung wurde im konkreten Fall aber als unverhältnismäßig bewertet. Aufgrund des hohen Rechtsgutes der Versammlungsfreiheit hat hier eine sehr strikte Rechtsgüterabwägung zu erfolgen.
Der Krisenstab der Stadt Remscheid sieht solche Versammlung zwar als inhaltlich fragwürdig, aber letztlich durch das Grundgesetz garantiert an. Gerade die Demokratie, die auf solchen Veranstaltungen immer wieder in Frage gestellt wird, garantiert Andersdenkenden das Recht auch solche Veranstaltungen durchzuführen. Die Verantwortlichen der Stadt Remscheid appellieren weiterhin an alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, sich besonnen und maßvoll an die derzeit gültigen Regelungen zu halten – damit alle Einschränkungen möglichst bald wieder gelockert werden können.
https://www.rga.de/lokales/remscheid/corona-info-tour-macht-halt-remscheid-13914261.html
---Bergische Morgenpost
Gestern Abend fand auf dem Theodor-Heuss-Platz eine Versammlung unter dem Thema „Info veranstaltung gesundheit und zukunft“ (Originaltitel) statt. Diese Veranstaltung und auch das Verhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat bei großen Teilen der Bevölkerung zu Unverständnis geführt. Aus diesem Grunde nimmt die Stadt Remscheid wie folgt Stellung:
Die Versammlungsfreiheit ist durch Art. 8 Grundgesetz verfassungsrechtlich garantiert. Für Versammlungen unter freiem Himmel ist zusätzlich das Versammlungsgesetz anzuwenden, demnach besteht lediglich eine Anmeldepflicht bei der Polizei als zuständige Versammlungsbehörde; eine Genehmigung ist nicht vorgesehen. Ein Verbot oder die Auflösung einer Versammlung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung an sehr hohe Voraussetzungen geknüpft. Die Anmeldung der Versammlung wurde dem nicht in Remscheid wohnhaftem Veranstaltungsleiter am gestrigen Nachmittag durch die hierfür zuständige Polizeidienststelle bestätigt. Gleichzeitig wurden Auflagen erteilt; so wurde dem Versammlungsleiter unter anderem für die Durchführung der Versammlung gemäß der Coronaschutzverordnung NW ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen/Gruppen nach § 1 Abs. 2 vorgeschrieben und auch die Anzahl der erforderlichen Ordner wurde festgelegt.
Vor diesem Hintergrund konnte durch die anwesenden Kräfte von Ordnungsamt und Polizei festgestellt werden, dass die Auflagen (hier insbesondere die Abstandspflicht und die ausreichende Anzahl der Ordner) nicht vollständig eingehalten wurden. Die Auflösung der Versammlung wurde im konkreten Fall aber als unverhältnismäßig bewertet. Aufgrund des hohen Rechtsgutes der Versammlungsfreiheit hat hier eine sehr strikte Rechtsgüterabwägung zu erfolgen.
Der Krisenstab der Stadt Remscheid sieht solche Versammlung zwar als inhaltlich fragwürdig, aber letztlich durch das Grundgesetz garantiert an. Gerade die Demokratie, die auf solchen Veranstaltungen immer wieder in Frage gestellt wird, garantiert Andersdenkenden das Recht auch solche Veranstaltungen durchzuführen. Die Verantwortlichen der Stadt Remscheid appellieren weiterhin an alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, sich besonnen und maßvoll an die derzeit gültigen Regelungen zu halten – damit alle Einschränkungen möglichst bald wieder gelockert werden können.
Ergänzungen vom Viertürmeblog zur eigenen Recherche:
Diese Pressemitteilung hann auch Im Remscheider "Waterbölles" gelesen und kommentiert werden:
https://www.waterboelles.de/archives/28381-Krisenstab-haelt-Info-veranstaltung-fuer-fragwuerdig.html
Presseecho zur Kundgebung:
---Remscheider Reneralanzeiger (RGA)
"Maske tragen die Wenigsten - Weder Polizei noch Ordnungsamt schreiten ein / „Querdenker“ feiern Redner in Remscheid wie Popstars"https://www.rga.de/lokales/remscheid/corona-info-tour-macht-halt-remscheid-13914261.html
---Bergische Morgenpost
(Es gibt einen Artikel der nicht im Netz steht.)
Dr. med Bode Schiffmann (HNO):und
https://www.youtube.com/c/AllesAusserMainstreamDrBodoSchiffmann/videos
Dr. med Bode Schiffmann (HNO):und
https://www.youtube.com/c/AllesAusserMainstreamDrBodoSchiffmann/videos
Weitere Informationen z.B.
Querdenken:
Demokalender für Deutschland:
Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V. (mit Prof.Dr.med Sucharit Bhakdi)
Ärzte für Aufklärung
Dr. med Wolfgang Wordarg (früher MdB der SPD)
Mutigmacher
Eltern stehen auf
Anwälte für Aufklärung
Klagepaten - Hilfe bei Corona-Verfahren:
---Querdenken 42477 Radevormwald und der Rest der Welt: Kritisch zu Corona treu zum Grundgesetz (Linkedin-Gruppe)
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