NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Dienstag, 8. September 2015

Verband Familienarbeit: Betreuungsgeldmittel zweckgebunden den Länder zur Verfügung stellen

Verband Familienarbeit e.V. 
Pressemeldung 07.09.2015
Nach dem Urteil des BVerfG: Die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Bundesmittel müssen den Ländern überlassen werden

Das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippte Betreuungsgeld war sicher keine familienpolitische Glanzleistung, da es die vom Grundgesetz geforderte Gleichberechtigung aller Eltern für die von ihnen gewählte Art der Betreuung ihrer Kinder nur ansatzweise verwirklichte. 150 € Betreuungsgeld gegenüber dem etwa 10-fachen Betrag für einen Krippenplatz schaffen keine Gleichstellung.



Es ist aber eine verheerende Botschaft an die Familien, wenn selbst diese beschämend geringe Anerkennung der Erziehungsarbeit aufgrund des Urteils des BVerfG auch noch ersatzlos gestrichen wird. Das hat das BVerfG auch nicht verlangt, sondern lediglich die Zuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld verneint und den Ländern zugewiesen.

Die Vorsitzende des Verband Familienarbeit, Frau Gertrud Martin, meint dazu: „Wenn nun das im Koalitionsvertrag vorgesehene bundeseinheitliche Betreuungsgeld wegen fehlender Zuständigkeit des Bundes nicht erhalten werden kann, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, das dafür vorgesehene Geld den Ländern zur Verfügung zu stellen, um landesbezogene Regelungen zu ermöglichen, die der Absicht des Koalitionsvertrages entsprechen.“

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert daher:                                                                         Die gemäß dem Koalitionsvertrag zur Finanzierung des bundeseinheitlichen Betreuungsgeldes eingeplanten Bundesmittel sind den Ländern zur Verfügung zu stellen, damit sie dem Urteil des BVerfG gemäß geeignete landesbezogene Regelungen treffen können. Das Urteil des BVerfG, das nur die Zuständigkeitsfrage betrifft, darf nicht politisch dazu missbraucht werden, den Eltern die ohnehin geringe Anerkennung ihrer Leistung zu entziehen. 


Pressesprecher:
Dr. Johannes Resch
www.johannes-resch.de

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