NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Freitag, 8. Juni 2018

ÖDP fordert Reformen im Parteiengesetz / Moseler: Mehr Transparenz und Kontrollrechte / Unterlagen des Bundestag

8. Juni 2018

ÖDP fordert Reformen im Parteiengesetz
Moseler: Mehr Transparenz und Kontrollrechte

Pressemitteilung der ÖDP
Verlinkung und Bilder: Felix Staratschek

„Während auf Antrag von CDU/CSU und SPD die Obergrenze für die Staatlichen Mittel, die im Rahmen der Parteienfinanzierung ausgezahlt werden, um rund 25 Millionen auf 190 Millionen Euro erhöht werden soll, bleiben wesentlich wichtigere Reformen des Parteiengesetzes im Bereich der Transparenz und der Wahlkampffinanzierungen bisher liegen“, kritisiert ÖDP-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler. „Die jetzt geforderte Erhöhung der Ausgaben für Parteien beträgt rund 15 %. Dieser kräftige Schluck aus der Steuer-Pulle ist äußerst unanständig“, so Moseler weiter.

 
Konzernspenden an Parteien verbieten fordert die ÖDP.
Konzerne gehören nicht zum Demos und sollen daher Politik
nicht mit Geld beeinflussen. Denn Politik soll dem
Gemeinwohl verpflichtet sein und sich nicht von
Einzelinteressen sogenannte juristischer Personen. 
 


Auf der anderen Seite bleiben zentrale Reformen im Parteiengesetz bisher auf der Strecke. Dr. Claudius Moseler spielt auf die Unterstützung von Parteien im Wahlkampf durch Dritte an. Dabei geht es beispielsweise um die Wahlwerbung, die in den Landtagswahlkämpfen 2016 für die AfD u.a. durch den "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten" durchgeführt wurde. Umstritten ist, wer davon wusste und ob dies letztlich nicht im Rechenschaftsbericht der AfD als Einnahme hätte ausgewiesen werden müssen. „Der Bürger hat aber ein Recht zu wissen, wer alles die Parteien mitfinanziert!“


Eine Grauzone im Parteienrecht macht es möglich, dass finanzielle Unterstützer unerkannt bleiben können, denn „Parallelaktionen“ sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. „Diese Lücke muss dringend sachgerecht geschlossen werden, z.B. durch bessere Kontrollmöglichkeiten der Bundestagsverwaltung und verschärfte Transparenzvorschriften. Es könnten z.B. Dritte verpflichtet werden, Wahlkampfausgaben für bestimmte Parteien bei der Bundestagsverwaltung finanziell offen zu legen“, so Moseler.


Ein weiterer nachhaltigerer Schritt wäre aber aus Sicht der ÖDP, ein grundsätzliches Verbot von Firmenspenden und Parteisponsoring (z.B. im Rahmen von Parteitagen) im Parteiengesetz festzuschreiben, um den Lobbyeinfluss z.B. von Konzernen in den Parteien zurückzudrängen. Ferner werden derzeit Spenden unter 10.000 Euro nirgends ausgewiesen. Durch Spendenstückelung kann dies ein Einfallstor auch für ganz dunkle Interessen sein. „Die ÖDP ist die einzige Partei in Deutschland, die seit ihrer Gründung in den 80er Jahren keine Spenden von juristischen Personen annimmt und gleichzeitig mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung fordert.“

Link zur Pressemitteilung

Internetseite von Dr. Claudius Moseler: 
Facebook: 


Hier können Sie dem Mitglied des EU-Parlaments Dr. Klaus Buchner MdeP aus München (ÖDP) Fragen stellen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/prof-dr-klaus-buchner

Unterlagen des deutschen Bundestages:

Anhörung zu Parteiengesetz-Novelle
Inneres und Heimat/Ausschuss


Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD "zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze" (19/2509) geht es am 
Montag, 11. Juni 2018, 
in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. 
Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 
10.00 Uhr 
im Paul-Löbe-Haus (Raum 4.900) 
beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. 

Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung wegen neuer technischer und inhaltlicher Anforderungen von derzeit rund 165 Millionen Euro ab 2019 auf 190 Millionen Euro angehoben werden.

Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Die Angaben zur Entwicklung des Preisindexes werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr steigt die absolute Obergrenze um 2,2 Prozent auf rund 165,36 Millionen Euro.

Dieser Inflationsausgleich reicht nach Ansicht der Fraktionen aber nicht aus. Vor allem durch die Digitalisierung der Kommunikationswege und Medien hätten sich viele neue Foren entwickelt, auf denen Parteien präsent sein müssten, um ihre Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erfüllen. Hinzu kämen jenseits des Inflationsausgleichs "durch Veränderung der politisch-kulturellen und der rechtlichen Rahmenbedingungen bedingte Kosten" neuer innerparteilicher Beteiligungsinstrumente - etwa Mitglieder- statt Delegiertenparteitage oder Mitgliederentscheide - "und erhöhter Transparenz- und Rechenschaftanforderungen, die für alle Parteien erhebliche Kosten neuer Quantität und Qualität verursachten.

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