8. Juni 2018
ÖDP fordert Reformen im Parteiengesetz
Moseler: Mehr Transparenz und Kontrollrechte
Pressemitteilung der ÖDP
Hier können Sie dem Mitglied des EU-Parlaments Dr. Klaus Buchner MdeP aus München (ÖDP) Fragen stellen:
https://www.abgeordnetenwatch. de/profile/prof-dr-klaus-buchn er
Unterlagen des deutschen Bundestages:
Anhörung zu Parteiengesetz-Novelle
Inneres und Heimat/Ausschuss
Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD "zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze" (19/2509) geht es am
Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung wegen neuer technischer und inhaltlicher Anforderungen von derzeit rund 165 Millionen Euro ab 2019 auf 190 Millionen Euro angehoben werden.
Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Die Angaben zur Entwicklung des Preisindexes werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr steigt die absolute Obergrenze um 2,2 Prozent auf rund 165,36 Millionen Euro.
Dieser Inflationsausgleich reicht nach Ansicht der Fraktionen aber nicht aus. Vor allem durch die Digitalisierung der Kommunikationswege und Medien hätten sich viele neue Foren entwickelt, auf denen Parteien präsent sein müssten, um ihre Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erfüllen. Hinzu kämen jenseits des Inflationsausgleichs "durch Veränderung der politisch-kulturellen und der rechtlichen Rahmenbedingungen bedingte Kosten" neuer innerparteilicher Beteiligungsinstrumente - etwa Mitglieder- statt Delegiertenparteitage oder Mitgliederentscheide - "und erhöhter Transparenz- und Rechenschaftanforderungen, die für alle Parteien erhebliche Kosten neuer Quantität und Qualität verursachten.
ÖDP fordert Reformen im Parteiengesetz
Moseler: Mehr Transparenz und Kontrollrechte
Pressemitteilung der ÖDP
Verlinkung und Bilder: Felix Staratschek
„Während auf Antrag von CDU/CSU und SPD die Obergrenze für die Staatlichen Mittel, die im Rahmen der Parteienfinanzierung ausgezahlt werden, um rund 25 Millionen auf 190 Millionen Euro erhöht werden soll, bleiben wesentlich wichtigere Reformen des Parteiengesetzes im Bereich der Transparenz und der Wahlkampffinanzierungen bisher liegen“, kritisiert ÖDP-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler. „Die jetzt geforderte Erhöhung der Ausgaben für Parteien beträgt rund 15 %. Dieser kräftige Schluck aus der Steuer-Pulle ist äußerst unanständig“, so Moseler weiter.
Auf der anderen Seite bleiben zentrale Reformen im Parteiengesetz bisher auf der Strecke. Dr. Claudius Moseler spielt auf die Unterstützung von Parteien im Wahlkampf durch Dritte an. Dabei geht es beispielsweise um die Wahlwerbung, die in den Landtagswahlkämpfen 2016 für die AfD u.a. durch den "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten" durchgeführt wurde. Umstritten ist, wer davon wusste und ob dies letztlich nicht im Rechenschaftsbericht der AfD als Einnahme hätte ausgewiesen werden müssen. „Der Bürger hat aber ein Recht zu wissen, wer alles die Parteien mitfinanziert!“
Eine Grauzone im Parteienrecht macht es möglich, dass finanzielle Unterstützer unerkannt bleiben können, denn „Parallelaktionen“ sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. „Diese Lücke muss dringend sachgerecht geschlossen werden, z.B. durch bessere Kontrollmöglichkeiten der Bundestagsverwaltung und verschärfte Transparenzvorschriften. Es könnten z.B. Dritte verpflichtet werden, Wahlkampfausgaben für bestimmte Parteien bei der Bundestagsverwaltung finanziell offen zu legen“, so Moseler.
Ein weiterer nachhaltigerer Schritt wäre aber aus Sicht der ÖDP, ein grundsätzliches Verbot von Firmenspenden und Parteisponsoring (z.B. im Rahmen von Parteitagen) im Parteiengesetz festzuschreiben, um den Lobbyeinfluss z.B. von Konzernen in den Parteien zurückzudrängen. Ferner werden derzeit Spenden unter 10.000 Euro nirgends ausgewiesen. Durch Spendenstückelung kann dies ein Einfallstor auch für ganz dunkle Interessen sein. „Die ÖDP ist die einzige Partei in Deutschland, die seit ihrer Gründung in den 80er Jahren keine Spenden von juristischen Personen annimmt und gleichzeitig mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung fordert.“
Link zur Pressemitteilung
„Während auf Antrag von CDU/CSU und SPD die Obergrenze für die Staatlichen Mittel, die im Rahmen der Parteienfinanzierung ausgezahlt werden, um rund 25 Millionen auf 190 Millionen Euro erhöht werden soll, bleiben wesentlich wichtigere Reformen des Parteiengesetzes im Bereich der Transparenz und der Wahlkampffinanzierungen bisher liegen“, kritisiert ÖDP-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler. „Die jetzt geforderte Erhöhung der Ausgaben für Parteien beträgt rund 15 %. Dieser kräftige Schluck aus der Steuer-Pulle ist äußerst unanständig“, so Moseler weiter.
Auf der anderen Seite bleiben zentrale Reformen im Parteiengesetz bisher auf der Strecke. Dr. Claudius Moseler spielt auf die Unterstützung von Parteien im Wahlkampf durch Dritte an. Dabei geht es beispielsweise um die Wahlwerbung, die in den Landtagswahlkämpfen 2016 für die AfD u.a. durch den "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten" durchgeführt wurde. Umstritten ist, wer davon wusste und ob dies letztlich nicht im Rechenschaftsbericht der AfD als Einnahme hätte ausgewiesen werden müssen. „Der Bürger hat aber ein Recht zu wissen, wer alles die Parteien mitfinanziert!“
Eine Grauzone im Parteienrecht macht es möglich, dass finanzielle Unterstützer unerkannt bleiben können, denn „Parallelaktionen“ sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. „Diese Lücke muss dringend sachgerecht geschlossen werden, z.B. durch bessere Kontrollmöglichkeiten der Bundestagsverwaltung und verschärfte Transparenzvorschriften. Es könnten z.B. Dritte verpflichtet werden, Wahlkampfausgaben für bestimmte Parteien bei der Bundestagsverwaltung finanziell offen zu legen“, so Moseler.
Ein weiterer nachhaltigerer Schritt wäre aber aus Sicht der ÖDP, ein grundsätzliches Verbot von Firmenspenden und Parteisponsoring (z.B. im Rahmen von Parteitagen) im Parteiengesetz festzuschreiben, um den Lobbyeinfluss z.B. von Konzernen in den Parteien zurückzudrängen. Ferner werden derzeit Spenden unter 10.000 Euro nirgends ausgewiesen. Durch Spendenstückelung kann dies ein Einfallstor auch für ganz dunkle Interessen sein. „Die ÖDP ist die einzige Partei in Deutschland, die seit ihrer Gründung in den 80er Jahren keine Spenden von juristischen Personen annimmt und gleichzeitig mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung fordert.“
Link zur Pressemitteilung
Internetseite von Dr. Claudius Moseler:
Facebook:
https://www.abgeordnetenwatch.
Unterlagen des deutschen Bundestages:
Anhörung zu Parteiengesetz-Novelle
Inneres und Heimat/Ausschuss
Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD "zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze" (19/2509) geht es am
Montag, 11. Juni 2018,
in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat.
Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um
10.00 Uhr
im Paul-Löbe-Haus (Raum 4.900)
beginnt, werden acht Sachverständige erwartet.
Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung wegen neuer technischer und inhaltlicher Anforderungen von derzeit rund 165 Millionen Euro ab 2019 auf 190 Millionen Euro angehoben werden.
Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Die Angaben zur Entwicklung des Preisindexes werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr steigt die absolute Obergrenze um 2,2 Prozent auf rund 165,36 Millionen Euro.
Dieser Inflationsausgleich reicht nach Ansicht der Fraktionen aber nicht aus. Vor allem durch die Digitalisierung der Kommunikationswege und Medien hätten sich viele neue Foren entwickelt, auf denen Parteien präsent sein müssten, um ihre Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erfüllen. Hinzu kämen jenseits des Inflationsausgleichs "durch Veränderung der politisch-kulturellen und der rechtlichen Rahmenbedingungen bedingte Kosten" neuer innerparteilicher Beteiligungsinstrumente - etwa Mitglieder- statt Delegiertenparteitage oder Mitgliederentscheide - "und erhöhter Transparenz- und Rechenschaftanforderungen, die für alle Parteien erhebliche Kosten neuer Quantität und Qualität verursachten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen