Es gibt noch keine Belttunnel-Genehmigung!
BELTRETTER 29. DEZ. 2018 —
Liebe BELTRETTER und Unterstützer,
derzeit titeln Medien "Belttunnel kann gebaut werden" oder "Belttunnel-Baugenehmigung erteilt". Das ist aber falsch. Sie fallen auf eine Nebelkerze des Kieler Verkehrsministers und notorischen Blenders Bernd Buchholz (FDP) herein. Der hatte nämlich die Baugenehmigung bis Jahresende zugesagt. Irgendwas musste er machen, auch wenn es nur das Vorlegen eines "Entwurfs" ist, den er aber als Meilenstein inszeniert. Vermeintlich also hat er nun Wort gehalten, um sein Gesicht zu wahren. Der Antrieb von Buchholz ist, als entschlossener Politiker und Macher darzustehen. Die Widerstände, Ängste und Sorgen der Wähler sind da offenbar nachrangig. Aber Pustekuchen! Eine Genehmigung ist nicht erlassen worden. Das ginge auch gar nicht. Dazu unten eine Einschätzung von Hendrick Kerlen vom Aktionsbündnis gegen eine Feste Fehmarnbelt-Querung - Teil der BELTRETTER-Bewegung.
Liebe Grüße
Das BELTRETTER Team
"Der Planfeststellungsbeschluss (PFB) als Entwurf ist allenfalls als Torso fertiggestellt. Die Planfeststellungsbehörde muss jetzt vor allem zunächst das EuG-Urteil vom 13.12. sorgfältig analaysieren und seine Auswirkungen auf die Finanzierungsgrundlage des Tunnels bewerten und im Planfeststellungsbeschluss einfügen. Keine leichte Aufgabe. Das ist nicht im Handumdrehen zu erledigen.
Bei genauer Prüfung des EuG-Urteils kommt man zu folgender Feststellung: Die EU-Kommission hat sich keineswegs nur einen lapidaren formalen Fehler mit seiner "Prüfung der staatlichen Beihilfen" zu Schulde kommen lassen, der leicht wieder behoben werden könnte. Vielmehr deckt das Urteil mehrere schwerwiegende Rechtsverstöße auf, die die EU-Kommission selbst durch eine eingehende Prüfung nicht beheben könnte. Folglich müsste auch die Kommission zum Ergebnis kommen, dass das bestehende Finanzierungsmodell rechtswidrig war und auch in Zukunft rechtswidrig bleibt.
Unmittelbare Konsequenz: Die von den Tunnelplanern von Femern A/S bereits mit Staatsbürgschaft aufgenommenen Kredite oder empfangenen staatlichen Direktzahlungen sind ebenfalls rechtswidrig und müssen seitens der dänischen Regierung zurückgefordert werden. Denn das EuG-Urteil hat rückwirkende Kraft!
Ferner gilt: Solange die Projekt-Finanzierung nicht gesichert ist, darf der Planfeststellungsbeschluss nicht erlassen werden. Andernfalls wäre er rechtswidrig. Das heißt, dass der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses unmittelbar vom weiteren Verlauf und Ergebnis des Prüfungsverfahrens der EU-Kommission abhängt. Und Letzteres dürfte durchaus bis zu zwei Jahre dauern, wobei gegen diesen Ergebnis gegebenenfalls erneut geklagt werden kann.
Es ist Zeitpunkt gekommen, dass gemäß Art. 22 des Staatsvertrages zur Festen Fehmarnbelt-Querung die Lage neu erörtert werden muss."
Kiel erteilt Baugenehmigung für den FehmarnbelttunnelNächster Meilenstein auf dem Weg zu einem Ostseetunnel zwischen Puttgarden und Rödbyhavn: Nach mehrmaliger Verzögerung bescheinigen die deutschen Planer der geplanten Verbindung die Baureife.
BELTRETTER 29. DEZ. 2018 —
Liebe BELTRETTER und Unterstützer,
derzeit titeln Medien "Belttunnel kann gebaut werden" oder "Belttunnel-Baugenehmigung erteilt". Das ist aber falsch. Sie fallen auf eine Nebelkerze des Kieler Verkehrsministers und notorischen Blenders Bernd Buchholz (FDP) herein. Der hatte nämlich die Baugenehmigung bis Jahresende zugesagt. Irgendwas musste er machen, auch wenn es nur das Vorlegen eines "Entwurfs" ist, den er aber als Meilenstein inszeniert. Vermeintlich also hat er nun Wort gehalten, um sein Gesicht zu wahren. Der Antrieb von Buchholz ist, als entschlossener Politiker und Macher darzustehen. Die Widerstände, Ängste und Sorgen der Wähler sind da offenbar nachrangig. Aber Pustekuchen! Eine Genehmigung ist nicht erlassen worden. Das ginge auch gar nicht. Dazu unten eine Einschätzung von Hendrick Kerlen vom Aktionsbündnis gegen eine Feste Fehmarnbelt-Querung - Teil der BELTRETTER-Bewegung.
Liebe Grüße
Das BELTRETTER Team
Planfeststellungsbeschluss kann gar nicht erlassen werden
Bei genauer Prüfung des EuG-Urteils kommt man zu folgender Feststellung: Die EU-Kommission hat sich keineswegs nur einen lapidaren formalen Fehler mit seiner "Prüfung der staatlichen Beihilfen" zu Schulde kommen lassen, der leicht wieder behoben werden könnte. Vielmehr deckt das Urteil mehrere schwerwiegende Rechtsverstöße auf, die die EU-Kommission selbst durch eine eingehende Prüfung nicht beheben könnte. Folglich müsste auch die Kommission zum Ergebnis kommen, dass das bestehende Finanzierungsmodell rechtswidrig war und auch in Zukunft rechtswidrig bleibt.
Unmittelbare Konsequenz: Die von den Tunnelplanern von Femern A/S bereits mit Staatsbürgschaft aufgenommenen Kredite oder empfangenen staatlichen Direktzahlungen sind ebenfalls rechtswidrig und müssen seitens der dänischen Regierung zurückgefordert werden. Denn das EuG-Urteil hat rückwirkende Kraft!
Ferner gilt: Solange die Projekt-Finanzierung nicht gesichert ist, darf der Planfeststellungsbeschluss nicht erlassen werden. Andernfalls wäre er rechtswidrig. Das heißt, dass der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses unmittelbar vom weiteren Verlauf und Ergebnis des Prüfungsverfahrens der EU-Kommission abhängt. Und Letzteres dürfte durchaus bis zu zwei Jahre dauern, wobei gegen diesen Ergebnis gegebenenfalls erneut geklagt werden kann.
Es ist Zeitpunkt gekommen, dass gemäß Art. 22 des Staatsvertrages zur Festen Fehmarnbelt-Querung die Lage neu erörtert werden muss."
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