NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Freitag, 21. Dezember 2018

Juso-Initiative kinderfeindlich und verfassungswidrig / Verena Föttinger (ÖDP) zur Debatte um § 218

21. Dezember 2018
Juso-Initiative kinderfeindlich und verfassungswidrig
Verena Föttinger (ÖDP) zur Debatte um § 218



„Wenn Ungeborene wählen könnten, würden sie das Leben wählen“, so Verena Föttinger, zweite Stellvertretende Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), zur Initiative der Jusos bei ihrer jüngsten Bundesversammlung, den § 218 völlig abzuschaffen. „Der Antrag der Jusos geht soweit, dass er durch jegliche Streichung von Fristen Tür und Tor öffnet auch für Spätabtreibungen, wo wir es mit schon voll ausgebildeten Babys im Mutterleib zu tun haben.“ Das sei zutiefst kinderfeindlich und zudem verfassungswidrig.

 
Ein Demo-Schild spiegelt einen Spruch der Abtreibungsbefürworter
und erinnert alle daran, wie klein und schutzlos wir mal
angefangen haben als ungeborenes Kind im Mutterleib. 


„Das Bundesverfassungsgericht hat Mindestforderungen für den Lebensschutz festgelegt. Der Staat wird verpflichtet, den realen Lebensbedingungen entgegenzuwirken, die zu Schwangerschaftskonflikten führen: materielle Not, Ausbildungsnachteile, Wohnungsnot, Mietvertragskündigung, Verlust des Arbeitsplatzes. Es ist für Dritte strafbar, Schwangeren in Konfliktsituationen den nötigen Beistand zu versagen oder sie zur Abtreibung zu drängen," so Föttinger.


Die ÖDP steht zur Pflichtberatung, in die allerdings nach Möglichkeit auch Väter mit einbezogen werden sollten. Sie sei so auszugestalten, dass Beratungen noch wirksamer auf den Schutz des ungeborenen Lebens zielen und Schwangeren in Konfliktsituationen entsprechende Alternativen eröffnet werden. Beratungsstellen dürften nicht zu Dienstleistungsstellen werden, die einfach nur den Schein ausstellen, um Abtreibungen zu erleichtern, sondern müssten immer wieder geprüft werden, ob sie tatsächlich dem Ziel dienen, das Leben nicht allein der Mutter, sondern auch das ihres Kindes zu schützen.

Die Tendenz, den Lebensschutz immer gravierender aufzuweichen, hält Föttinger für einen gefährlichen und völlig falschen Weg, um schwangeren Frauen in Konfliktsituationen zu helfen. „In den allermeisten Fällen fürchten Frauen im Schwangerschaftskonflikt nämlich eine fortlaufende finanzielle Benachteiligung, wenn sie ein Leben mit ihrem Kind wagen. Das liege daran, dass Betreuungs- und Erziehungsarbeit in der Familie nicht als Arbeit gilt und nicht entlohnt wird, obwohl diese Arbeit von enormem gesellschaftlichem Wert ist.“

 
Erziehungsgehalt jetzt fordert die ÖDP und will damit auch die
Anzahl der Schwangerschaftskonflikte reduzieren, damit Eltern eine
Chance sehen, Ja zum noch ungeborenen Kind zu sagen. 


Hier spiegelt sich die mangelnde Anerkennung aller Fürsorgearbeit in der Gesellschaft wieder, was sich im unterschiedlichen Lohnniveau abbildet. „Die ÖDP fordert echte Emanzipation und Gleichstellung der Arbeit aller Frauen mit verschiedenen Lebensentwürfen einschließlich der Familienarbeit, damit auch das Ja zum Kind wieder zu einer erfolgreichen Lebensplanung beitragen kann.“

Anmerkung von Felix Staratschek, Viertürmeblog:
Frau Foettinger hat richtig erkannt wie die JUSOS denken. Wer sich auf Youtube die Reden zum Thema angehört hat, konnte deutlich wahrnehmen, wer am meisten und lautesten Beifall bekam. Das waren nicht die Personen, die noch Mitgefühl für die ungeborenen Kinder zeigten. 

Ob dieses Denken der JUSOS aber juristisch korrekt ist, wage ich zu bezweifeln. Denn ein Verfassungsgericht urteilt, wie es schon der Name sagt, nicht auf der Grundlage nachgelagerter Gesetze, sondern immer auf der Grundlage unseres höchsten Gesetzes, des Grundgesetzes. Aufgrund des Grundgesetzes kommt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu dem Schluss, dass Abtreibungen grundsätzlich rechtswidrig sind. Es wird zwar eine Straffreiheit erlaubt unter bestimmten Bedinmgungen. Und diese Bedingungen müssen gesetzlich geregelt werden. Wer wie die JUSOS, die GRÜNEN, die LINKEN und Teilen von FDP und SPD den § 218 abschaffen will, schafft damit die Regelung der Ausnahmen von der Bestrafung von Abtreibungen ab. Bei einem Fehlen der Regeln des § 218 müssten die Richter Analogurteile fällen und prüfen was an anderer Stelle die Tötung eines Menschen für Folgen hat und dies auf die Abtreibung anwenden. 

Eines würde ich mir deutlicher wünschen, dass die ÖDP die sofortige Überprüfung der Organisationen fordert, die staatlich anerkannte und geförderte Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen - das sehe ich hier nur sehr zaghaft angedeutet, was jedoch mehr ist, als ich es bei anderen Parteien erlebe. Wer mit seinen  gesellschaftlichen Zielen im Widerspruch steht zur Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes sollte von der staatlichen Förderung ausgeschlossen werden. Wer Einrichtungen betreibt, deren wesentlicher Zweck es ist ungeborene Kinder zu töten, kann nicht unbefangen beraten und dem müssen die staatlichen Gelder gestrichen werden. Es wäre interessant, wie sich dann "Profamilia" positionieren würde. 


Am Ball bleiben...
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Pommergasse 1
97070 Würzburg
Deutschland
www.oedp.de

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