21. Dezember 2018
Juso-Initiative kinderfeindlich und verfassungswidrig
Verena Föttinger (ÖDP) zur Debatte um § 218
„Wenn Ungeborene wählen könnten, würden sie das Leben wählen“, so Verena Föttinger, zweite Stellvertretende Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), zur Initiative der Jusos bei ihrer jüngsten Bundesversammlung, den § 218 völlig abzuschaffen. „Der Antrag der Jusos geht soweit, dass er durch jegliche Streichung von Fristen Tür und Tor öffnet auch für Spätabtreibungen, wo wir es mit schon voll ausgebildeten Babys im Mutterleib zu tun haben.“ Das sei zutiefst kinderfeindlich und zudem verfassungswidrig.
„Das Bundesverfassungsgericht hat Mindestforderungen für den Lebensschutz festgelegt. Der Staat wird verpflichtet, den realen Lebensbedingungen entgegenzuwirken, die zu Schwangerschaftskonflikten führen: materielle Not, Ausbildungsnachteile, Wohnungsnot, Mietvertragskündigung, Verlust des Arbeitsplatzes. Es ist für Dritte strafbar, Schwangeren in Konfliktsituationen den nötigen Beistand zu versagen oder sie zur Abtreibung zu drängen," so Föttinger.
Die ÖDP steht zur Pflichtberatung, in die allerdings nach Möglichkeit auch Väter mit einbezogen werden sollten. Sie sei so auszugestalten, dass Beratungen noch wirksamer auf den Schutz des ungeborenen Lebens zielen und Schwangeren in Konfliktsituationen entsprechende Alternativen eröffnet werden. Beratungsstellen dürften nicht zu Dienstleistungsstellen werden, die einfach nur den Schein ausstellen, um Abtreibungen zu erleichtern, sondern müssten immer wieder geprüft werden, ob sie tatsächlich dem Ziel dienen, das Leben nicht allein der Mutter, sondern auch das ihres Kindes zu schützen.
Die Tendenz, den Lebensschutz immer gravierender aufzuweichen, hält Föttinger für einen gefährlichen und völlig falschen Weg, um schwangeren Frauen in Konfliktsituationen zu helfen. „In den allermeisten Fällen fürchten Frauen im Schwangerschaftskonflikt nämlich eine fortlaufende finanzielle Benachteiligung, wenn sie ein Leben mit ihrem Kind wagen. Das liege daran, dass Betreuungs- und Erziehungsarbeit in der Familie nicht als Arbeit gilt und nicht entlohnt wird, obwohl diese Arbeit von enormem gesellschaftlichem Wert ist.“
Hier spiegelt sich die mangelnde Anerkennung aller Fürsorgearbeit in der Gesellschaft wieder, was sich im unterschiedlichen Lohnniveau abbildet. „Die ÖDP fordert echte Emanzipation und Gleichstellung der Arbeit aller Frauen mit verschiedenen Lebensentwürfen einschließlich der Familienarbeit, damit auch das Ja zum Kind wieder zu einer erfolgreichen Lebensplanung beitragen kann.“
Anmerkung von Felix Staratschek, Viertürmeblog:
Juso-Initiative kinderfeindlich und verfassungswidrig
Verena Föttinger (ÖDP) zur Debatte um § 218
„Wenn Ungeborene wählen könnten, würden sie das Leben wählen“, so Verena Föttinger, zweite Stellvertretende Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), zur Initiative der Jusos bei ihrer jüngsten Bundesversammlung, den § 218 völlig abzuschaffen. „Der Antrag der Jusos geht soweit, dass er durch jegliche Streichung von Fristen Tür und Tor öffnet auch für Spätabtreibungen, wo wir es mit schon voll ausgebildeten Babys im Mutterleib zu tun haben.“ Das sei zutiefst kinderfeindlich und zudem verfassungswidrig.
Ein Demo-Schild spiegelt einen Spruch der Abtreibungsbefürworter und erinnert alle daran, wie klein und schutzlos wir mal angefangen haben als ungeborenes Kind im Mutterleib. |
„Das Bundesverfassungsgericht hat Mindestforderungen für den Lebensschutz festgelegt. Der Staat wird verpflichtet, den realen Lebensbedingungen entgegenzuwirken, die zu Schwangerschaftskonflikten führen: materielle Not, Ausbildungsnachteile, Wohnungsnot, Mietvertragskündigung, Verlust des Arbeitsplatzes. Es ist für Dritte strafbar, Schwangeren in Konfliktsituationen den nötigen Beistand zu versagen oder sie zur Abtreibung zu drängen," so Föttinger.
Die ÖDP steht zur Pflichtberatung, in die allerdings nach Möglichkeit auch Väter mit einbezogen werden sollten. Sie sei so auszugestalten, dass Beratungen noch wirksamer auf den Schutz des ungeborenen Lebens zielen und Schwangeren in Konfliktsituationen entsprechende Alternativen eröffnet werden. Beratungsstellen dürften nicht zu Dienstleistungsstellen werden, die einfach nur den Schein ausstellen, um Abtreibungen zu erleichtern, sondern müssten immer wieder geprüft werden, ob sie tatsächlich dem Ziel dienen, das Leben nicht allein der Mutter, sondern auch das ihres Kindes zu schützen.
Die Tendenz, den Lebensschutz immer gravierender aufzuweichen, hält Föttinger für einen gefährlichen und völlig falschen Weg, um schwangeren Frauen in Konfliktsituationen zu helfen. „In den allermeisten Fällen fürchten Frauen im Schwangerschaftskonflikt nämlich eine fortlaufende finanzielle Benachteiligung, wenn sie ein Leben mit ihrem Kind wagen. Das liege daran, dass Betreuungs- und Erziehungsarbeit in der Familie nicht als Arbeit gilt und nicht entlohnt wird, obwohl diese Arbeit von enormem gesellschaftlichem Wert ist.“
Erziehungsgehalt jetzt fordert die ÖDP und will damit auch die Anzahl der Schwangerschaftskonflikte reduzieren, damit Eltern eine Chance sehen, Ja zum noch ungeborenen Kind zu sagen. |
Hier spiegelt sich die mangelnde Anerkennung aller Fürsorgearbeit in der Gesellschaft wieder, was sich im unterschiedlichen Lohnniveau abbildet. „Die ÖDP fordert echte Emanzipation und Gleichstellung der Arbeit aller Frauen mit verschiedenen Lebensentwürfen einschließlich der Familienarbeit, damit auch das Ja zum Kind wieder zu einer erfolgreichen Lebensplanung beitragen kann.“
Anmerkung von Felix Staratschek, Viertürmeblog:
Frau Foettinger hat richtig erkannt wie die JUSOS denken. Wer sich auf Youtube die Reden zum Thema angehört hat, konnte deutlich wahrnehmen, wer am meisten und lautesten Beifall bekam. Das waren nicht die Personen, die noch Mitgefühl für die ungeborenen Kinder zeigten.
Ob dieses Denken der JUSOS aber juristisch korrekt ist, wage ich zu bezweifeln. Denn ein Verfassungsgericht urteilt, wie es schon der Name sagt, nicht auf der Grundlage nachgelagerter Gesetze, sondern immer auf der Grundlage unseres höchsten Gesetzes, des Grundgesetzes. Aufgrund des Grundgesetzes kommt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu dem Schluss, dass Abtreibungen grundsätzlich rechtswidrig sind. Es wird zwar eine Straffreiheit erlaubt unter bestimmten Bedinmgungen. Und diese Bedingungen müssen gesetzlich geregelt werden. Wer wie die JUSOS, die GRÜNEN, die LINKEN und Teilen von FDP und SPD den § 218 abschaffen will, schafft damit die Regelung der Ausnahmen von der Bestrafung von Abtreibungen ab. Bei einem Fehlen der Regeln des § 218 müssten die Richter Analogurteile fällen und prüfen was an anderer Stelle die Tötung eines Menschen für Folgen hat und dies auf die Abtreibung anwenden.
Eines würde ich mir deutlicher wünschen, dass die ÖDP die sofortige Überprüfung der Organisationen fordert, die staatlich anerkannte und geförderte Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen - das sehe ich hier nur sehr zaghaft angedeutet, was jedoch mehr ist, als ich es bei anderen Parteien erlebe. Wer mit seinen gesellschaftlichen Zielen im Widerspruch steht zur Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes sollte von der staatlichen Förderung ausgeschlossen werden. Wer Einrichtungen betreibt, deren wesentlicher Zweck es ist ungeborene Kinder zu töten, kann nicht unbefangen beraten und dem müssen die staatlichen Gelder gestrichen werden. Es wäre interessant, wie sich dann "Profamilia" positionieren würde.
Link zur Pressemitteilung
https://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/juso-initiative-kinderfeindlich-und-verfassungswid/
https://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/juso-initiative-kinderfeindlich-und-verfassungswid/
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Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Pommergasse 1
97070 Würzburg
Deutschland
www.oedp.de
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