NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Freitag, 25. Januar 2019

Bundesrechnungshof kritisiert Bahnpolitik / Ziele der Bahnrteform nicht erreicht


Bundesrechnungshof kritisiert Bahnpolitik


Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert die Bahnpolitik der Bundesregierung. In seinem "Bericht nach Paragraf 99 der Bundeshaushaltsordnung zur strukturellen Weiterentwicklung und Ausrichtung der Deutschen Bahn AG am Bundesinteresse", der als Unterrichtung (19/7050) vorliegt, kommt der BRH zu der Einschätzung, dass die mit der Bahnreform 1994 verfolgten Ziele nicht erreicht worden seien und die Bundesregierung zu den Fehlentwicklungen bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) "durch eigene Entscheidungen und Versäumnisse" wesentlich beigetragen habe.

Wie die Rechnungsprüfer schreiben, sei das Kernziel "Mehr Verkehr auf die Schiene" nicht erreicht worden. Die Marktanteile der DB AG in Deutschland würden weiter sinken. Im Güterverkehr habe der Verkehrsanteil der Eisenbahn seit dem Jahr 1990 trotz Bahnreform weiter abgenommen. Auf dem deutschen Schienenverkehrsmarkt könne sich die DB AG nur schwer behaupten. Zwar habe sie im Personenfernverkehr auf der Schiene kaum Konkurrenz und steigere ihre Fahrgastzahlen in diesem Segment. "Jedoch verliert sie im Schienenpersonennahverkehr und im Schienengüterverkehr stetig Marktanteile an eine Vielzahl konkurrierender Eisenbahnunternehmen", schreibt der Bundesrechnungshof.

 
Verkehrspolitisch rangiert die Straße oberhalb der Bahn.
(Triebwagen zwischen Attandorn und Olpe auf einer der
Doppelbrücken am Biggesee, einer der letzten von der Bundesbhan gebuaten
Zweigestrecken. Die alte Strecke musste der Talsperre weichen. 


Kritisch bewertet wird in der Unterrichtung auch die Ausweitung "internationaler und bahnfremder Geschäftstätigkeiten" der DB AG. Im Ergebnis ihrer Internationalisierungsstrategie sei die DB AG - und damit der Bund - aktuell unternehmerisch in mehr als 140 Ländern tätig. Im Ausland erziele der DB AG-Konzern etwa 43 Prozent seines Umsatzes und rund 73 Prozent seiner Tochterunternehmen hätten dort ihren Sitz. "Aus der globalen Geschäftstätigkeit der DB AG ergeben sich bislang keine positiven Effekte für die Ertrags- und Finanzlage der Eisenbahn in Deutschland", urteilen die Rechnungsprüfer.

Verfehlt worden seien auch die finanziellen Ziele der Bahnreform, wie der Haushaltsausschuss des Bundestages bereits im November 2016 festgestellt habe, heißt es weiter. Obwohl die öffentliche Hand die DB AG zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit frei von Finanzschulden gestellt und danach fortwährend finanziell unterstützt habe, sei der Konzern derzeit mit fast 20 Milliarden Euro verschuldet - Tendenz steigend. Der Zufluss liquider Mittel aus dem operativen Geschäft der DB AG reiche nicht aus, um die aktuellen und in den nächsten Jahren betriebsnotwendigen Investitionen zu finanzieren, heißt es in dem Bericht.

 
Protest gegen die Bahnpolitik der CDU unter Angela Merkel bei einer
Stuttgart 21 Demo. Dieses Milliardengrab kommt in der Pressemitteilung des
Bundestages nicht vor. 
 

Diese Fehlentwicklungen seien aber nicht allein Ergebnis der Entscheidungen der DB AG, betont der BRH. Vielmehr habe die Bundesregierung durch eigene Entscheidungen und Versäumnisse wesentlich dazu beigetragen. So habe sie die Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Verkehrsträger so ausgestaltet, dass es der Eisenbahn erschwert sei, im Wettbewerb Verkehre auf die Schiene zu verlagern. Auch sei die ausufernde internationale Geschäftstätigkeit des DB AG-Konzerns stets gebilligt worden, "statt infrage zu stellen, ob diese mit dem grundgesetzlichen Gewährleistungsauftrag und dem Interesse des Eigentümers Bund im Einklang steht". Die Bundesregierung hat aus Sicht des Rechnungshofes zudem zugelassen, dass die DB AG regelmäßig Finanzmittel für den Erwerb von Unternehmensanteilen im Ausland oder für "bahnfremde" Geschäfte eingesetzt hat statt für ihr Kerngeschäft, die Eisenbahn in Deutschland.

Der Bund, so fordern die Rechnungsprüfer, müsse künftig aktiv darauf hinwirken, dass das Handeln seines Unternehmens am Bundesinteresse ausgerichtet ist und damit Bundesaufgaben erfüllt werden. Er müsse den grundgesetzlichen Gewährleistungsauftrag "mit Leben füllen". Nicht benötigte Unternehmensteile sollten vollständig verkauft werden, empfiehlt der Rechnungshof. Außerdem muss die Bundesregierung aus seiner Sicht für angemessenen gesellschaftsrechtlichen Einfluss sorgen. Hierzu gehöre unter anderem, "in einer geeigneten Rechtsform den Unternehmenszweck im Regelwerk klar zu bestimmen und auf eine an den Zielen des Bundes ausgerichtete Geschäftstätigkeit hinzuwirken".

Bericht des Bundesrechnungshofes: 

1 Kommentar:

  1. Immerhin kommt Stuttgart 21 im Bericht des Bundesrechnungshofes vor:

    ƒ Die DB AG baut den Tiefbahnhof Stuttgart 21 für (nach derzeitigem Planungsstand) insgesamt 8 Mrd. Euro. Sie räumt inzwischen ein, dass dieses Projekt für sie nicht wirtschaftlich ist. Es ist ungewiss, ob es dem Konzern gelingen wird, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart zu einer anteiligen Übernahme der gravierenden Kostensteigerungen zu bewegen. Sollte die DB AG sämtliche Mehrkosten selbst tragen müssen, hätte sie nach den aktuellen Kostenprognosen über 5,2 Mrd. Euro aufzubringen – mehr als dreimal so viel wie ursprünglich geplant.

    Der Bundesrechnungshof bezweifelt, dass derartige Investitionen zum Erreichen der verkehrs-, umwelt- und klimaschutzpolitischen Ziele der Bundesregierung beitragen. Im Gegenteil: Für falsche Schwerpunkte verwendete oder unwirtschaftlich eingesetzte Investitionsmittel fehlen der DB AG bei betriebsnotwendigen Vorhaben und beeinträchtigen die gewünschten Fortschritte bei der Eisenbahn in Deutschland.

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