Sehr geehrter Felix Staratschek,
in wenigen Tagen gehen die Weihnachtsferien zu Ende. Für viele Eltern beginnt dann wieder der Streit mit der Schule. Der Grund: Die Schulsexualerziehung.
Aus unseren Gesprächen, die Eltern mit unserem Büro führen, wissen wir, dass viele Eltern nicht gut über ihre Rechte informiert sind.
Ergänzung von Felix Staratschek:
in wenigen Tagen gehen die Weihnachtsferien zu Ende. Für viele Eltern beginnt dann wieder der Streit mit der Schule. Der Grund: Die Schulsexualerziehung.
Aus unseren Gesprächen, die Eltern mit unserem Büro führen, wissen wir, dass viele Eltern nicht gut über ihre Rechte informiert sind.
Ebenso hören wir immer wieder, dass manche Schulen den Eltern sagen, sie wären völlig frei in der Gestaltung des Sexualkundeunterrichts und die Eltern würden gar kein Mitspracherecht besitzen.
Das ist falsch!
Um Eltern in den Auseinandersetzungen mit der Schule ihrer Kinder zu helfen, haben wir einen Text zusammengestellt, der den rechtlichen Rahmen im Bereich Schulsexualerziehung erklärt.
Um Eltern in den Auseinandersetzungen mit der Schule ihrer Kinder zu helfen, haben wir einen Text zusammengestellt, der den rechtlichen Rahmen im Bereich Schulsexualerziehung erklärt.
Dieser Text befindet sich HIER für Sie zum Herunterladen.
Oder hier als Artikel: https://www.aktion-kig.eu/2018/10/eltern-im-konflikt-mit-der-schulsexualerziehung-der-rechtliche-rahmen/
Der Text ist bewusst in einem sachlichen Ton geschrieben. Viele Eltern wollten einen Text haben, den sie in der Schule vorlegen oder auch an andere Eltern weitergeben können.
Wir hoffen, dass wir hiermit Eltern helfen können, besser ihre Rechte im Konfliktfall verteidigen zu können.
Mit bestem Dank und vielen Grüßen
Mathias von Gersdorff
https://www.aktion-kig.eu/spende/?smclient=40a2f5ef-d3b0-11e8-ba89-3cfdfeb6e6ec&utm_source=salesmanago&utm_medium=email&utm_campaign=default&allg/spende
Oder hier als Artikel: https://www.aktion-kig.eu/2018/10/eltern-im-konflikt-mit-der-schulsexualerziehung-der-rechtliche-rahmen/
Protestschild der Demo für Alle beim Bus der Meinungsfreiheit vor dem Kölner Hauptbahnhof: Elternrecht wahren! |
Der Text ist bewusst in einem sachlichen Ton geschrieben. Viele Eltern wollten einen Text haben, den sie in der Schule vorlegen oder auch an andere Eltern weitergeben können.
Wir hoffen, dass wir hiermit Eltern helfen können, besser ihre Rechte im Konfliktfall verteidigen zu können.
Mit bestem Dank und vielen Grüßen
Mathias von Gersdorff
https://www.aktion-kig.eu/spende/?smclient=40a2f5ef-d3b0-11e8-ba89-3cfdfeb6e6ec&utm_source=salesmanago&utm_medium=email&utm_campaign=default&allg/spende
Ergänzung von Felix Staratschek:
Siehe auch:
Tauchen Sie ein in die Reden beim Bus der Meinungsfreiheit in Köln vor einer Kulisse von sehr brüllianten Gegendemonstranten:
"Aus unseren Gesprächen, die Eltern mit unserem Büro führen, wissen wir, dass viele Eltern nicht gut über ihre Rechte informiert sind."
AntwortenLöschenDann sind diese Eltern nicht in der Lage, über eine einfache Recherche mit drei Begriffen: Schule Sexualerziehung NRW - auf den Seiten des Schulministeriums die Richtlinien zur Sexualerziehung an Schulen in NRW zu finden. Dort steht: "Sexualerziehung als Aufgabe von Elternhaus und Schule
Die Sexualerziehung ist Teil des natürlichen und verfassungsmäßig verankerten Erziehungsrechts
und der Erziehungspflicht der Eltern. Die Schule und damit alle Lehrerinnen
und Lehrer sind im Rahmen ihres gesetzlichen Erziehungsauftrags zur Sexualerziehung
verpflichtet; diese ergänzt die Sexualerziehung durch die Eltern. Angesichts
der Bedeutung der sexuellen Sozialisation und der sexuellen Identitätsfindung
für die Persönlichkeitsentwicklung muss die Schule bei der Sexualerziehung
besonderen Wert auf die Mitwirkung der Eltern legen.
Lehrerinnen und Lehrer sind zur besonderen Toleranz und Rücksicht gegenüber
den unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen und verschiedenen
Wertvorstellungen der Eltern zu Fragen menschlicher Sexualität verpflichtet.
Bedenken von Erziehungsberechtigten aus kulturellen oder religiösen
Gründen sind auch deshalb besonders ernst zu nehmen, weil ein Anspruch auf Befreiung
von diesem Unterricht nicht besteht."
Dennoch wird moniert:
" Ebenso hören wir immer wieder, dass manche Schulen den Eltern sagen, sie wären völlig frei in der Gestaltung des Sexualkundeunterrichts und die Eltern würden gar kein Mitspracherecht besitzen."
Noch einmal: Wer sich bemüht und lesen kann, ist klar im Vorteil: "Das Schulordnungsgesetz gebietet es, dass die Schule Ziel, Inhalt und Methoden
der Sexualerziehung den Erziehungsberechtigten bekannt gibt, begründet und mit
ihnen berät. Da das methodische Vorgehen zumeist auch vom Medieneinsatz bestimmt
wird, erstreckt sich die Informations- und Beratungspflicht auch auf die Medien.
Erfahrungsgemäß wächst die Bereitschaft der Eltern zu konstruktiver Mitarbeit in
dem Maße, wie die Schule um enge Kontakte, rechtzeitige Information und sich
wechselseitig stützende Zusammenarbeit bemüht ist. Für den Erfolg schulischer Sexualerziehung
ist daher die rechtzeitige und umfassende Information aller Beteiligten
als Grundlage einer vertrauensvollen Erziehungspartnerschaft ausschlaggebend.
Die Unterrichtung der Eltern soll dabei so zeitig erfolgen, dass sie die jeweils
zu behandelnden Themen ggf. mit ihren Kindern vorher und/oder parallel zum Unterricht
besprechen können; auf diese Weise wird dem verfassungsmäßigen und gesetzlich
verankerten Elternrecht Rechnung getragen.
Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten kann sich über die Arbeit in
den offiziellen Mitwirkungsgremien hinaus auch informell z.B. auf Elternabenden,
durch Elternbriefe und Fragebogenaktionen vertiefen lassen."
Die vermeintliche Zusammenstellung der Rechte ist von daher überflüssig und z.T. einfach schludrig. Wenn schon Gerichtsurteile erwähnt werden, wäre die Angabe von Aktenzeichen sinnvoll, um die Urteile selbst einsehen zu können. Oder ist genau das nicht erwünscht, weil hier nur in Ausschnitten zitiert wird?
"Der Text ist bewusst in einem sachlichen Ton geschrieben. Viele Eltern wollten einen Text haben, den sie in der Schule vorlegen oder auch an andere Eltern weitergeben können. "
Siehe oben. Ein solcher allgemeiner und oberflächlicher Text wird keine sinnvolle Kommunikation anstoßen.
"Mathias von Gersdorff"
Direktor der deutschen Sektion der Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum (TFP), dahinter verbirgt sich ein Verein, der für den Stand des Adels agiert und gegen jedwede Form von befreiender Theologie. Von Stoch, von Beverfoerde und jetzt von Gersdorff, diese Form von Christentum wird von vielen Seiten als rechtsextrem und sektiererisch eingestuft. Vor diesen Karren sich zu spannen ist auch eine Stellungnahme.
Ihr Kommentar ist sehr schlecht gegliedert und es ist nicht leicht Zitat und ihre eigene Meinung auseinander zu halten. Auch wenn das Kommentarfeld keine Bausteine zur Textbearbeitung hat, kann man das mit anderen Hilfsmitteln, Umschreibungen und mehr Absätzen doch deutlicher machen.
AntwortenLöschenIch kenne seit längeren die Aktionen der TFP Student Action (Youtube-Abo) in den USA und habe da bisher nichts schlimmes gefunden. Das Auftreten ist gewöhnungsbedürftig.
Einiges was Sie hier darbieten finden Sie unter dem von mir ergänzten Link der Elternaktion. Leider ist Papier oft geduldig und die Sprache solcher Texte zum Sexualkundeunterricht erinnert mich oft an DDR- Zeitungen, das wichtigste steht nicht direkt im text, sondern zwischen den Zeilen.
Und es ist nicht "jetzt von Gersdorf", die Aktionen der DVCK habe ich schon unterstützt, als es noch kein Internet gab und alles per Post versendet werden musste. Außerdem ist es hier wie in der Politik bei Koalitionen, man muss sich nicht alles zu eigen machen, was ein Koalitionspartner so anstrebt, aber ich kann auch nur mit den Werkzeugen arbeiten, die ich vorfinde.
Im übrigen könnten Sie sich an ihre eigenen Aussagen halten uind alles, was Sie behaupten mit Quellen belegen. Denn was Sie von anderen fordern, sollten Sie selber beherzigen.
Ich habe ihren Kommentar an Matthias von Gersdorf weiter geleitet, damit er das, was man aus ihrem Beitrag als Anregung annehmen kann, beherzigt. Damit er ihn besser lesen kann, habe ich den redaktionell bearbeitet, ohne auch nur einen Buchstaben zu verändern.