Eine Beitrag von Felix Staratschek
Kann man also das Grundgesetz durch EU-Gesetze und EU-Verträge ändern?
Das Grundgesetz ändern kann doch nur der Bundestag!
Und wie weit geht die von den Linken vorgeschlagene Verbindlichkeit der genannten Volksabstimmungen? Steht die unterhalb oder oberhalb der Ewigkeitsklausel?
Angesichts der Tatsache, dass die direkte Demokratie durch ein einfaches Durchführungsgesetz beschlossen werden kann, da Artikel 20 Grundgesetz Abstimmungen grundsätzlich zulässt, verstehe ich nicht, warum die Linke auf "Mehr Demokratie e.V" hereinfällt, deren Lobbyarbeit für eine Grundgesetzänderung - die bisher immer die CDU/CSU blockierte - die Einführung von Volksentrscheiden seit Jahren verzögert.
In dem Urteil, mich aus der ÖDP auszuschließen, schrieben Paul Holmes, Ulrich Krahe und Björn Benken mit Literaturstelle und den Hinweis, dass es nur eine von vielen sei, dass Volksabstimmungen mit einem einfachen Gesetz möglich sind.
https://sites.google.com/site/euradevormwald/beschluss-1/013
Die Linken wollen, dass ein das Grundgesetz änderndes Gesetz einer 2/3- Mehrheit bei einem Volksentscheid bedarf. Besser wäre es, die Linken würden in Artikel 1 oder die Präambel einfügen, dass das Grundgesetz das höchste Gesetz in Deutschland ist und von kein anderes Gesetz und keinen Vertrag im Nebenschluss geändert werden kann. Das Grundgesetz darf nur durch gezielte Änderungen des Grundgesetzes geändert werden unter Wahrung des ewigen Schutzes der Inhalte von Artikel 1 und 20 durch die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz.
"Mehr Demokratie e.V" hat schon einmal erfolgreich einen Angriff auf das Grundgesetz geführt und das bisher nicht aufgearbeitet oder bedauert. Die Linken bringen nun wieder Gedanken von "Mehr Demokratie e.V." in den Bundestag statt eigenständig eine bessere Regelung zu entwerfen. Hoffentlich gehen die dem Verein nicht so auf den Leim, wie 2012 die ÖDP, die Piratenpartei, die Freien Wähler und der spätere AfD- Gründer Lucke. Mir brachte der Widerstand gegen diesen Angriff auf das Grundgesetz 2014 den Ausschluss aus der ÖDP. Da aber mein Widerstand nicht endete, wurden immer mehr ÖDP-Mitglieder wach und wählten wenige Monate nach meinem Parteiausschluss den Vorstand ab, der die ÖDP in diese Aktion geführt hatte und da nicht von weichen wollte. Der neu gewählte Vorstand ging der Sache schließlich nach und distanzierte sich von der Aktion und forderte alle Parteigremien auf, künftig besser aufzupassen, dass so was nicht wieder passiert. Von der Piratenpartei, den Freien Wählern oder dem Verein "Mehr Demokratie" sind mir solche Korrekturen nicht bekannt, das spricht für die ÖDP, dass diese die Größe hat, sich von einer falschen Sache zu trennen.
http://viertuerme.blogspot.com/2012/07/sturmangriff-auf-grundgesetz-und.html
Pressemitteilung
Öffentliche Sitzung des Innenausschusses zum Thema „Direkte Demokratie“Montag, 18. März 2019, 14.00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600
Öffentliche Anhörung zum
Gesetzentwurf der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz
BT-Drucksache 19/16 (Linke, siehe oben)
Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/resource/blob/628234/e36d52fb3b56b27b15b1272299739dbc/TO-044-Sitzung---Anhoerung-data.pdf
Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung ( www.bundestag.de/presse/akkreditierung ).
Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unter innenausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!
Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
Deutscher Bundestag
Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Auch unterwegs immer aktuell informiert: www.bundestag.de
Angesichts der Tatsache, dass die direkte Demokratie durch ein einfaches Durchführungsgesetz beschlossen werden kann, da Artikel 20 Grundgesetz Abstimmungen grundsätzlich zulässt, verstehe ich nicht, warum die Linke auf "Mehr Demokratie e.V" hereinfällt, deren Lobbyarbeit für eine Grundgesetzänderung - die bisher immer die CDU/CSU blockierte - die Einführung von Volksentrscheiden seit Jahren verzögert.
In dem Urteil, mich aus der ÖDP auszuschließen, schrieben Paul Holmes, Ulrich Krahe und Björn Benken mit Literaturstelle und den Hinweis, dass es nur eine von vielen sei, dass Volksabstimmungen mit einem einfachen Gesetz möglich sind.
https://sites.google.com/site/euradevormwald/beschluss-1/013
Die Linken wollen, dass ein das Grundgesetz änderndes Gesetz einer 2/3- Mehrheit bei einem Volksentscheid bedarf. Besser wäre es, die Linken würden in Artikel 1 oder die Präambel einfügen, dass das Grundgesetz das höchste Gesetz in Deutschland ist und von kein anderes Gesetz und keinen Vertrag im Nebenschluss geändert werden kann. Das Grundgesetz darf nur durch gezielte Änderungen des Grundgesetzes geändert werden unter Wahrung des ewigen Schutzes der Inhalte von Artikel 1 und 20 durch die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz.
"Mehr Demokratie e.V" hat schon einmal erfolgreich einen Angriff auf das Grundgesetz geführt und das bisher nicht aufgearbeitet oder bedauert. Die Linken bringen nun wieder Gedanken von "Mehr Demokratie e.V." in den Bundestag statt eigenständig eine bessere Regelung zu entwerfen. Hoffentlich gehen die dem Verein nicht so auf den Leim, wie 2012 die ÖDP, die Piratenpartei, die Freien Wähler und der spätere AfD- Gründer Lucke. Mir brachte der Widerstand gegen diesen Angriff auf das Grundgesetz 2014 den Ausschluss aus der ÖDP. Da aber mein Widerstand nicht endete, wurden immer mehr ÖDP-Mitglieder wach und wählten wenige Monate nach meinem Parteiausschluss den Vorstand ab, der die ÖDP in diese Aktion geführt hatte und da nicht von weichen wollte. Der neu gewählte Vorstand ging der Sache schließlich nach und distanzierte sich von der Aktion und forderte alle Parteigremien auf, künftig besser aufzupassen, dass so was nicht wieder passiert. Von der Piratenpartei, den Freien Wählern oder dem Verein "Mehr Demokratie" sind mir solche Korrekturen nicht bekannt, das spricht für die ÖDP, dass diese die Größe hat, sich von einer falschen Sache zu trennen.
http://viertuerme.blogspot.com/2012/07/sturmangriff-auf-grundgesetz-und.html
Pressemitteilung
Öffentliche Sitzung des Innenausschusses zum Thema „Direkte Demokratie“Montag, 18. März 2019, 14.00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600
Öffentliche Anhörung zum
Gesetzentwurf der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz
BT-Drucksache 19/16 (Linke, siehe oben)
Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/resource/blob/628234/e36d52fb3b56b27b15b1272299739dbc/TO-044-Sitzung---Anhoerung-data.pdf
Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung ( www.bundestag.de/presse/akkreditierung ).
Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unter innenausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!
Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
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