NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Samstag, 7. Dezember 2019

Kinderrechte und Grundgesetz: Stellungnahme des Verband Familienarbeit e.V. / Halle-sche Erklärung für die Honorierung und Anerkennung der Familienarbeit

02.12.2019 Kinderrechte und Grundgesetz: Stellungnahme des Verband Familienarbeit e.V.


Unser Verband hat sich schon mehrfach kritisch zur besonderen Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz (GG) geäußert, weil wir befürchten, dass das primäre Erziehungsrecht der Eltern ausgehebelt und damit dem Kindeswohl eher geschadet würde. (z.B.: http://familienarbeit-heute.de/?p=5527 )

Jetzt liegt ein konkreter Formulierungsvorschlag des Bundes-Justizministeriums (Ministerin Christine Lambrecht (SPD))vor:
"Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör."

 
Kinder fordern Eltern - wir fördern Eltern, warb die SPD
zur Bundestagswahl 2017. In dem Entwurf eines Grundgesetzartikels
für  Kinderrrechte, der maßgeblich von der SPD gestaltet wurde,
kommen die Eltern gar nicht vor. Die vorgeschlagenen Aussagen sind
schwammig, wie weit wird der Bedgriff der "sozialen Gemeinschaft"
ausgelegt? Wird die Gesellschaft wichtiger oder ist die Familie eine
ausrfeichende soziale Gemenschfat? Bircht die SPD mit dieser Formulierung ihr
Wahlversprechen der Förderung der Eltern?
Oder versteht die SPD unter Förderung der Eltern die
Förderung der Fremdbetreuung, damit Eltern einer Erwerbsarbeit
nachgehen und das Familienleben großteils an andere delegieren?
(Bild und Bildtext: Felix Staratschek, Copyleft)


Der Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. sieht seine Befürchtungen bestätigt und nimmt wie folgt Stellung:


Zunächst erscheint dieser Text harmlos, weil er nur Selbstverständliches anführt. Schon Art. 1 GG garantiert die Grundrechte für alle Menschen, also auch für die Kinder.
    Alarmierend ist es jedoch, wenn die umfangreiche Beschreibung von Kindergrundrechten im Gesetzesvorschlag ohne Bezugnahme auf die Eltern auskommt. So erscheinen der „besondere Schutz der Familie“ nach Art. 6 GG Abs.1 und „das natürliche Recht der Eltern“ nach Abs. 2 GG nur als Randerscheinung. 
     Fände dieser Absatz Eingang ins GG würde es der Rechtsprechung noch einfacher gemacht, über eine Bevormundung der Eltern zum Nachteil des Kindeswohls hinwegzusehen, als das ohnehin schon der Fall ist.


Nach Überzeugung der meisten mit der Kindheitsentwicklung befassten Fachleute widerspricht z.B. schon heute die einseitige Förderung der Krippenbetreuung bei Ausschluss der selbst betreuenden Eltern von einer entsprechenden Gegenleistung und die gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder beim Elterngeldgesetz eindeutig dem Kindeswohl. Solche Rücksichtslosigkeiten gegenüber Eltern und Kindern würden beim vorgeschlagenen Wortlaut noch weiter erleichtert. Dann könnte die staatliche Bürokratie noch hemmungsloser bestimmen, was sie unter dem „Wohl des Kindes“ versteht als heute. 
     „Kinderrechte“ unter Ausschluss der Eltern setzen Kinder der staatlichen Willkür aus. Demgegenüber sind Schutz der Familie und des Elternrechts in der Regel auch der zuverlässigere Schutz der Kinderrechte.


Sachgerechter kann das Kindeswohl so geschützt werden, wie es z.B. die mit Kinderpsychologie befasste Hans-Joachim-Maaz-Stiftung in der aktuellen Halle’schen Erklärung fordert:

https://hans-joachim-maaz-stiftung.de/hallesche-erklaerung/ 



Halle’sche Erklärung

Kinder sind die Zukunft.

Die Qualität der Frühbetreuung von Kindern entscheidet nicht nur über: 
--Gesundbleiben oder Krankwerden, 
--über die Chancen für ein erfülltes oder 
--über die Not eines entfremdeten Lebens, 
sondern vor allem auch 
--über das spätere Verhalten – über die psychosoziale Befähigung zur Demokratie oder 
--eine Anfälligkeit für populistische und autoritär-repressive Strukturen mit potentieller Gewaltbereitschaft.


Wir setzen uns deshalb entschieden dafür ein:

--Eltern finanziell mit einem Elterngeld bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes so zu sichern, dass sie die Kindesbetreuung ohne wesentliche materielle Einbußen selbst übernehmen können

Die elterliche Betreuungs- und Fürsorgearbeit sozialrechtlich der Erwerbsarbeit gleichzustellen

--Den beruflichen Wiedereinstieg in Erwerbsarbeit und die Karrierechancen gesetzlich zu sichern


--Für Eltern bzw. werdende Eltern Elternworkshops einzurichten, die auf freiwilliger Basis und kostenfrei helfen können, die mütterliche und väterliche Beziehungsfähigkeit zu verbessern
Bei unvermeidbarer Krippenbetreuung in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes für ein optimales Betreuungsverhältnis (max. 2-3 Kinder pro Betreuerin oder Betreuer) zu sorgen

--Bei notwendiger Krippenbetreuung nicht die Bildung in den Vordergrund zu stellen, sondern die Beziehungsfähigkeit des Betreuungspersonals für eine optimale Bindungserfahrung der Kinder zu fördern

Der Vorstand und Beirat der Hans-Joachim Maaz – Stiftung Beziehungskultur / Halle, 23.11.2019

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