NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Montag, 2. März 2020

Verena Föttinger (ÖDP) zum aktuellen Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: In allen Lebensphasen zugewandte Suizidprävention ausbauen

02.03.2020
Verena Föttinger (ÖDP) zum aktuellen Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: In allen Lebensphasen zugewandte Suizidprävention ausbauen


 
Die Grablegung Jesu in der Kapelle von Luen Castiel (Schweiz, Graubünden, nahe Chur).
Sterben gehört zum Leben.  Aber gibt es für den Menschen keine Grenzen mehr?
Kein Mensch hat entschieden, dass er und wann und wo er leben wird. Leben ist das,
was den Menschen ausmacht. Kann es da ein therapeutisches Ziel sein das Leben zu beenden
oder sollte der Mensch nicht sein ganzes Leben annehmen und der Tod nur
als mögliche Nebenwirkung einer Schmerztherapie toleriert werden?
Ich habe jetzt leider nicht die Zeit mich mit dem Urteil und der Rechtsphilosophie
dieses Urteils zu befassen, aber es wirkt auf mich wie eine Abkehr von
christlichen Grundpositionen, die den Verfassern des Grundgesetzes sehr am
Herzen lagen. In anderen Bereichen hat die Uminterpretierung von Aussagen
ohne Neufassung der Gesetzestexte durch die verfassungsgebende Mehrheit
sehr bedenkliche Ausmaßew erreicht, so dass kein Begriff mehr
dauerhaft Rechtssicherheit bieten kann. Quo vadis Grundgesetz und
Rechtsprechung. Oder wird dass recht auf Selbstbestimmung auch den ungeborenen
Menschen zuerkannt, deren Recht auf Leben noch deutlich vor dem Recht Erwachsener
auf Sterben stehen müsste. Die Autonomie der ungeborenen Menschen wird missachtet,
solange man diese durch Abtreibung töten kann.
(Bild und Bildtext: Felix Staratschek, Copyleft). 
 

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) anerkennt den unbedingten Wunsch des Menschen auf ein lebenswertes Leben wie auch das Recht, menschenwürdig sterben zu dürfen. Die Aufhebung des erst 2015 festgelegten Verbots der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid im Paragraph 217 StGB durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat allerdings gravierende Nebenwirkungen. „Niemand sollte durch Beihilfe zum Suizid Geld verdienen können. Dieser moralische Anspruch an Sterbehilfe wird von einer breiten Bevölkerungsmehrheit in Deutschland als Grundlage allen Handelns vorausgesetzt. Diese stillschweigende Übereinkunft steht mit der nun vom Gericht erläuterten Argumentation, „geschäftsmäßig“ habe nichts mit Geld zu tun und sei „nur auf Wiederholung angelegt“, ernsthaft in Frage. Sterbehilfe kann durchaus ein finanziell lukratives Geschäftsmodell darstellen, wie wir aus anderen Ländern wie der Schweiz und den Niederlanden wissen“, so die stellvertretende Bundesvorsitzende der ÖDP, Verena Föttinger. Im Bundespolitischen Programm der ÖDP heißt es: „Ein Rahmen ist deshalb erforderlich, der in rechtlicher und ethischer Hinsicht das Feld absteckt für das, was erlaubt sein soll. Dazu ist weiterhin eine breite Diskussion notwendig, die das Sterben von Menschen enttabuisiert und als das wahrnehmen hilft, was es tatsächlich ist: eine gesellschaftliche Realität, die wir nicht ändern können.“

„Wie aber kann Menschen geholfen werden, die individuell die Beendigung ihres Lebens als einzigen Ausweg ansehen? Das ist eine schwierige Frage, denn es gibt zunehmend Ängste vor überfordernden Schmerzen, Einsamkeit und Kontrollverlust im Sterbeprozess“, sagt Verena Föttinger. „Wir wissen, wenn Kranke oder an einer anderen schweren Not leidende Menschen einen Sterbewunsch äußern, dass dies oft als Bitte verstanden werden muss, über einen unerträglich gewordenen Zustand sprechen zu wollen und nach Lösungen zu suchen. Es wäre fatal, Todeswünsche gleich in Handlung umzusetzen. Leiden lindern ist ohne Töten möglich. Dafür steht die Palliativmedizin und Hospizarbeit. Sie muss ausgebaut und intensiviert werden. Es mag als Grundrecht gelten, seinem Leben ein vorzeitiges Ende setzen zu dürfen, aber gleichfalls ist es ein Grundrecht, in Würde eines natürlichen Todes zu sterben."


Dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss nun zwingend eine rechtliche Klärung folgen, der ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs vorangehen muss: „Wir sehen mit Sorge, dass das Urteil ein Recht auf Selbsttötung für alle Lebensphasen eingeräumt hat; es geht nicht nur um Alter oder schwere Krankheit. Geschützt werden müssen z.B. auch Demenzkranke, deren Selbstbestimmungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Fragen rund um den Vertrieb von Mitteln zur Selbsttötung sind ungeklärt samt der Missbrauchsmöglichkeiten“, sagt Föttinger. Aus Sicht der ÖDP, die betont, dass Leben zu schützen die vornehmste Aufgabe des Staates sei, sollte alles darangesetzt werden, Menschen vor dem unwiderruflichen Schritt der Selbsttötung zu bewahren.


Die ÖDP-Politikerin betont abschließend, dass gerade die Betreuung Sterbender in unserem Gesundheitswesen nicht ausreichend Berücksichtigung findet. Generell fehle die Zeit für individuelle Zuwendung. Einsamkeit und finanzielle Nöte ließen Ängste aufkommen: „Personalmangel in Pflege- und Gesundheitsberufen ist traurige Realität, in der Palliativmedizin kommt der eklatante Mangel an Hospizplätzen noch erschwerend hinzu. Notwendig ist vor allem auch die Stärkung der ´sprechenden´ Medizin, also der Beratung und Betreuung von Patienten.“

 

So wie auf diesem Bild haben wir alle einmal angefangen.
Hatte jemand das Recht uns zu töten?
"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben."
Und wie steht es um das Recht auf Leben und die Würtde der ungeborenen Menschen?
Ist deren Recht auf Leben nicht viel höher, als ein Recht auf Sterben?
Das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit hat als Grenze auch das
Sittengesetz, also einen Einfluss von außerhalb des Grundgesetzes.
Was bedeutet diese Aussage noch?
Ist es eine Entfaltung der Persönlichkeit, wenn man die
Persönlichkeit auslöscht oder setzt Entfaltung nicht
Leben voraus?
(Bild und Bildtext: Felix Staratschek, freie Verbreitung erlaubt)
.



Link zur Pressemitteilung


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen