NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Samstag, 18. April 2026

Menschenrechtsorganisation "United for Freedom" sowie der Bürgerinitiative "GemeinWohlLobby": Aktion gestartet wegen der menschenverachtenden EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen

Am 12. April 2026 haben die Menschenrechtsorganisation United for Freedom (UFF) und die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby (GWL) gemeinsam eine Email-Aktion an die Bundeswirtschaftsministerin, den Bundesfinanzminister, den Deutschen Journalisten-Verband und an Amnesty International in Deutschland wegen der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru gestartet. In dem ausführlich begründeten Schreiben wird die sofortige Beendigung der Sanktionen gegen den Journalisten und seine Familie verlangt. Diese Sanktionen verletzen nach den Initiatoren der Aktion sämtliche Menschenrechte und wurden trotzdem von allen EU-Staaten zugestimmt. Unter Artikel 15 der Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates für Sanktionen findet man das Ziel der Sanktionen. Da die Sanktionen wirksam und abschreckend sein sollen, dienen sie zur Abschreckung.
 

Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen fest und treffen alle für die Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen.
Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.


Der Journalist Hüseyin Doğru wurde als erster und bisher einziger in Deutschland lebender deutscher Staatsbürger auf die EU-Russland-Sanktionsliste wegen seiner Meinungsäußerung gesetzt, explizit wegen seiner Berichterstattung über Palästina/Gaza und pro-palästinensische Proteste in Deutschland. Obwohl die UN am 23. März 2026 in Genf ihren jüngsten Bericht über die Situation der Menschen in den von Israel besetzten Gebieten unter dem Titel «Folter und Genozid» präsentierte und ausführlich belegt, wie Israel systematisch völkerrechtlich verbotene Methoden einsetzt, wurden die Sanktionen gegen den Journalisten nicht beendet. (Der UN-Bericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session61/advance-version/a-hrc-61-71-aev.pdf ) )

 
Er wurde am 20. Mai 2025 ohne Vorwarnung, ohne Anhörung, ohne Prozess, ohne Zugang zu Beweisen und ohne jede Möglichkeit zur Verteidigung sanktioniert, obwohl es laut Art. 48 (1) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der EU gilt:
 
Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.
 
Die Initiatoren der Aktion meinen, dass gerade Deutschland durch seine Vergangenheit eine hohe Verantwortung für die Achtung, den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte trägt. Deshalb rufen sie zur regen Teilnahme an der Aktion auf. Die Initiatoren sind davon überzeugt, wenn viele Menschen gegen die inhumanen Maßnahmen ihre Stimme erheben, könnten wir gemeinsam etwas bewegen. Unter diesem Link kann man sich an der Aktion beteiligen:
 
https://gemeinwohl-lobby.de/sanktionen-gegen-meinungsfreiheit/
 
Die Initiatoren betonen, dass man nicht mehr schweigen darf, denn es gilt immer noch: „Der größte Schaden entsteht durch die schweigende Mehrheit, die nur überleben will, sich fügt und alles mitmacht!“ (Sophie Scholl 1921-1943). Diese unmenschlichen Sanktionen müssen gestoppt werden. Das können wir nur gemeinsam erreichen.
 
Die EU hat bis jetzt keine Beweise für die Gründe der Sanktionierung des Journalisten vorgelegt. Es gibt keine Anklage und kein Urteil gegen Doğru. Er wurde nicht gehört, darf keinen Beruf mehr ausüben und faktisch nicht mehr reisen. Eine Straftat wird Doğru nicht vorgeworfen. Die Sanktionen sind kein Strafverfahren (keine Anklage wegen einer Straftat), sondern eine reine politisch-administrative Maßnahme der EU, die anscheinend viele rechtsstaatliche Garantien umgeht, sagen die Initiatoren.
 
Die Bundesbank gestattet dem Journalisten Zugriff auf 506 Euro seines Geldes pro Monat, um Grundbedürfnisse zu decken. Einem Beruf darf der Journalist auch nicht mehr nachgehen. Doğru und seine Frau haben drei Kinder, zwei davon Babys. Die Summe 506 EUR beträgt nur ein Viertel des Regelbedarfs für das Existenzminimum einer fünfköpfigen Familie. Miete und weitere lebenswichtige finanzielle Verpflichtungen können nicht beglichen werden und der Familie droht faktisch Hunger und Obdachlosigkeit. Es bahnt sich eine humanitäre Katastrophe an, da Herr Dogru nach dieser Verordnung nicht mehr selbst für seinen Lebensunterhalt und seine Familie sorgen kann. Arbeitsverträge und auch andere Verträge (z. B. Mietvertrag) mit dem Journalisten sind strafbar nach § 18 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der EU-Verordnung. Die Behörden (Zoll / Bundesbank) wenden die Regelung sehr streng an.
 
Die Initiatoren der Email-Aktion werten die Maßnahmen als Folter für die ganze Familie der Journalisten. Jede Folter ist jedoch nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verboten. Die Initiatoren weisen auch darauf hin, dass menschenrechtsverachtende Sanktionen mit dem deutschen Grundgesetz unvereinbar sind.
 
Kontakt: Gerhard Fischer, Marianne Grimmenstein
 
Email: kontakt@gemeinwohl-lobby.de und office@uff-org.com
 
 
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