| Am 12. April 2026 haben die Menschenrechtsorganisation
United for Freedom (UFF) und die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby (GWL) gemeinsam eine Email-Aktion an die
Bundeswirtschaftsministerin, den Bundesfinanzminister, den Deutschen Journalisten-Verband und an Amnesty International
in Deutschland wegen der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru gestartet. In dem ausführlich
begründeten Schreiben wird die sofortige Beendigung der Sanktionen gegen den Journalisten und seine Familie verlangt.
Diese Sanktionen verletzen nach den Initiatoren der Aktion sämtliche Menschenrechte und wurden trotzdem von allen
EU-Staaten zugestimmt. Unter Artikel 15 der Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates für Sanktionen findet man das Ziel der
Sanktionen. Da die Sanktionen wirksam und abschreckend sein sollen, dienen sie zur Abschreckung.
Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen
diese Verordnung Sanktionen fest und treffen alle für die Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen
Maßnahmen.
Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend
sein.
Der Journalist Hüseyin Doğru wurde als erster und
bisher einziger in Deutschland lebender deutscher Staatsbürger auf die EU-Russland-Sanktionsliste wegen seiner
Meinungsäußerung gesetzt, explizit wegen seiner Berichterstattung über Palästina/Gaza und pro-palästinensische
Proteste in Deutschland. Obwohl die UN am 23. März 2026 in Genf ihren jüngsten Bericht über die Situation der
Menschen in den von Israel besetzten Gebieten unter dem Titel «Folter und Genozid» präsentierte und ausführlich
belegt, wie Israel systematisch völkerrechtlich verbotene Methoden einsetzt, wurden die Sanktionen gegen den
Journalisten nicht beendet. (Der UN-Bericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session61/advance-version/a-hrc-61-71-aev.pdf
) )
Er wurde am 20. Mai 2025 ohne Vorwarnung, ohne
Anhörung, ohne Prozess, ohne Zugang zu Beweisen und ohne jede Möglichkeit zur Verteidigung sanktioniert, obwohl es
laut Art. 48 (1) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der EU gilt:
Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich
erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.
Die Initiatoren der Aktion meinen, dass gerade
Deutschland durch seine Vergangenheit eine hohe Verantwortung für die Achtung, den Schutz und die Einhaltung der
Menschenrechte trägt. Deshalb rufen sie zur regen Teilnahme an der Aktion auf. Die Initiatoren sind davon überzeugt,
wenn viele Menschen gegen die inhumanen Maßnahmen ihre Stimme erheben, könnten wir gemeinsam etwas bewegen. Unter
diesem Link kann man sich an der Aktion beteiligen:
https://gemeinwohl-lobby.de/sanktionen-gegen-meinungsfreiheit/
Die Initiatoren betonen, dass man nicht mehr schweigen
darf, denn es gilt immer noch: „Der größte Schaden entsteht durch die schweigende Mehrheit, die nur
überleben will, sich fügt und alles mitmacht!“ (Sophie Scholl 1921-1943). Diese unmenschlichen Sanktionen
müssen gestoppt werden. Das können wir nur gemeinsam erreichen.
Die EU hat bis jetzt keine Beweise für die Gründe der
Sanktionierung des Journalisten vorgelegt. Es gibt keine Anklage und kein Urteil gegen Doğru. Er wurde nicht gehört,
darf keinen Beruf mehr ausüben und faktisch nicht mehr reisen. Eine Straftat wird Doğru nicht
vorgeworfen. Die Sanktionen sind kein Strafverfahren (keine Anklage wegen einer Straftat), sondern eine reine
politisch-administrative Maßnahme der EU, die anscheinend viele rechtsstaatliche Garantien umgeht, sagen die
Initiatoren.
Die Bundesbank gestattet dem Journalisten Zugriff auf
506 Euro seines Geldes pro Monat, um Grundbedürfnisse zu decken. Einem Beruf darf der Journalist auch nicht mehr
nachgehen. Doğru und seine Frau haben drei Kinder, zwei davon Babys. Die Summe 506 EUR beträgt nur ein Viertel des
Regelbedarfs für das Existenzminimum einer fünfköpfigen Familie. Miete und weitere lebenswichtige finanzielle
Verpflichtungen können nicht beglichen werden und der Familie droht faktisch Hunger und Obdachlosigkeit. Es bahnt sich
eine humanitäre Katastrophe an, da Herr Dogru nach dieser Verordnung nicht mehr selbst für seinen Lebensunterhalt und
seine Familie sorgen kann. Arbeitsverträge und auch andere Verträge (z. B. Mietvertrag) mit dem Journalisten sind
strafbar nach § 18 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der EU-Verordnung. Die Behörden (Zoll / Bundesbank)
wenden die Regelung sehr streng an.
Die Initiatoren der Email-Aktion werten die Maßnahmen
als Folter für die ganze Familie der Journalisten. Jede Folter ist jedoch nach der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte verboten. Die Initiatoren weisen auch darauf hin, dass menschenrechtsverachtende Sanktionen mit dem
deutschen Grundgesetz unvereinbar sind.
Kontakt: Gerhard Fischer, Marianne
Grimmenstein
Email: kontakt@gemeinwohl-lobby.de und
office@uff-org.com
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