Hier dokumentiere ich altere Pressemitteilungen zur Europapolitik der ÖDP- Bergisches Land. Angesichts der aktuellen Entscheidungen zu Griechenland ist die politische Vorgeschichte wichtig. Denn die Demokratiedefizite bei den aktuellen Entscheidungen oder bei den geplanten künftigen Maßnahmen und Gremien, die sind schon hier vorgezeichnet.
Inhalt:
21.04.09: EU/ Atomkraft.... ÖDP- Bergisches Land auf Bundesparteitag"
00.05.09. "EU- Verfassung - Eine Gefahr für die Demokratie"
07.09.09. Staratschek (ÖDP): Gott bewahre uns vor der EU- Verfassung
14.09.09: MdB der Piratenpartei stimmt gegen sein Parteiprogramm
16.09.09: Neoliberale Lobbyisten gefährden Demokratie und Rechtsstaat
23.09.09: ÖDP: Neue Klage gegen Vertrag von Lissabon (ehemals EU- Verfassung)
24.09.09: Verfassungsgericht ignoriert Klagen zum Vertrag von Lissabon!
11.10.09: ÖDP- Oberberg pro Petition an Vaclav Klaus
09.05.10: ÖDP- Demo in Wuppertal: Hoheitliches nicht privatisieren
Der Atomphysiker und Bundesvorsitzende der ÖDP Prof. Dr.Klaus Buchner (München) legt dar, warum die ÖDP gegen den Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht klagt. Kernpunkt ist, das die EU- Verfassung, egal unter welchen Namen die jetzt durchgeboxt werden soll, das Grundgesetz aushebelt. Die EU würde durch die neue Verfassung immer mehr zu einem Bundesstaat statt wie bisher ein Staatenbund, der jedoch erhebliche demokratische Mängel habe. Auch die Verfassung habe Inhalte, die eine Abkehr vom Grundgesetz bedeuten. So würden im Artikel 28 der EU- Verfassung Gründe genannt, die einen Krieg rechtfertigten, darunter Einsätze zur "Wahrung der Werte und Interessen der EU". Das Grundgesetz dagegen schließe Angriffskriege grundsätzlich aus.
Beim Thema Europa werden die Leute belogen oder fehlinformiert. Es heiße immer die Verfassung sei von Deutschland ratifiziert. Aber die Unterschrift des Bundespräsidenten, die diese erst rechtsgültig mache, sei bis heute nicht gegeben worden.
Probleme sieht Dr. Buchner auch bei der Atomlobby, die über die EU und den Euratomvertrag versuche, die Kernkraft wieder zu forcieren. Dabei trägt Atomenergie weniger zur Weltenergieversorgung bei, als Brennholz, die preiswerten Uranvorräte seien begrenzt und würden durch einen Ausbau dieser Technik nur noch schneller aufgebraucht. Buchner plädierte für einen massiven Ausbau und eine Weiterentwicklung regenerativer Energien. Nur hier sei das Geld langfristig sinnvoll angelegt. Die Gesellschaft müsse dringend auf den Tag vorbereitet werden, an dem die Weltrohölförderung mit der Nachfrage nicht Schritt halte. Wenn jetzt nicht gehandelt würde, um die Abhängigkeiten von den alten Energiequellen drastisch zu reduzieren, werde dieser Tag unsere Wirtschaft sehr hart treffen. Die neuen Ölfunde in Brasilien seien, sofern es wirklich gelingt, diese zu erschließen, kein Gegenargument, sie böten bezogen auf die Weltnachfrage nur einen Aufschub der kommenden Giga- Ölkrise um wenige Jahre.
Die ÖDP beschloss, an der Europawahl und der Bundestagswahl teilzunehmen. Hoffnungen setzt die ÖDP auf die Landtagswahl in Bayern: 3 eigene Bürgermeister, mehrere erfolgreiche Bürgermeisterwahlen anderer Gruppen, die die ÖDP unterstützte und fast 100 neue kommunale Mandate geben den Öko- Aktivisten in der ÖDP neue Motivation. Felix Staratschek hatte sich in seinem Redebeitrag dafür eingesetzt, die Wahlteilnahmen früh zu beschließen, da so die Unterschriften für die Wahlzulassung in den Kommunal- und Europawahlkämpfen gesammelt werden könnten. Ferner rief er die ÖDP- Mitglieder auf, in Regionen mit wenigen ÖDP- Mitgliedern für Bürgermeister und Landratsämter anzutreten. Die CDU habe die Stichwahlen abgeschafft, da könne eine aktive Wahlteilnahme auch mit wenigen Wählerstimmen Mehrheiten verändern. Staratschek erinnert an die Bundestagswahl 1998. er hatte mehr Stimmen, als Herrn Flosbach (CDU) fehlten, um gegen Herrn Beucher (SPD) zu siegen. Angesichts der bis heute andauernden Politik der Zerstörung von Bahntrassen, trotz eines absehbaren Ende des Erdölzeitalters, sei dies eine verdiente und notwendige Niederlage für die CDU gewesen.
In einem offenen Brief forderte der Parteitag Bundespräsident Köhler auf, das Gesetz zur Verschiebung des Stichtages bei den Stammzellen nicht zu unterschreiben.
Und die ÖDP unterstützt eine Klage gegen das Elterngeld. Dieses hätte 57% der jungen Familien nur Nachteile gegenüber der alten Regelung gebracht und bevorzuge einseitig die Besserverdienenden. Das Geld wird nur 12 bis 14 Monate statt früher 18 Monate gezahlt und ist in der Höhe vom zuletzt erzielten Einkommen abhängig. So würden gerade die benachteiligt, die am dringendsten auf Hilfe angewiesen seien.
Die ÖDP feierte letztes Jahr ihr 25 jähriges Bestehen. Aber vor 30 Jahren, 1978 trat der Gründer der ÖDP, Dr. Herbert Gruhl aus der CDU aus und gründete die Grüne Aktion Zukunft, aus der die ÖDP entstanden ist. Sein Buch von 1975 "Ein Planet wird geplündert- die Schreckensbilanz unserer Politik" ist in vielen wesentlichen Punkten noch heute aktuell.
Weitere Infos zu den Themen: ÖDP.
Forschung an adulten Stammzellen
"EU- Verfassung - Eine Gefahr für die Demokratie"
Betreff: EU- Verfassung - Gefahr für die Demokratie, Bergische Morgenpost Remscheid vom 19.5.09
Dieser Leserbrief wurde veröffentlicht, wie dort üblich ohne jeden Hinweis auf die ÖDP. Aber für die Bewusstseinsbildung sind solche Briefe trotzdem wichtig
EU- Verfassung- Eine Gefahr für die Demokratie
Den Äußerungen von Professor KnippingVerfassungskonvent es nicht geschafft hat, die ganze Verfassung mit ihren rechtlich gleichwertigen Anhängen zu bearbeiten. Obwohl Verfassungsbefürworter, sagte z.B. Jean Claude Junker (Luxemburg), dass er nie eine größere Dunkelkammer gesehen hat, als diesen Verfassunmgskonvent, der doch als große Demokratieshow angekündigt worden sei. Alt Bundespräsident Roman Herzog kritisiert die EU- Verfassung genauso, wie der Professor für öffentliches Recht Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.
Die EU- Verfassung führt zu einer enormen Machtverlagerung, weg von den demokratisch gewählten Parlamenten hin zu den Vertretern der Staatsregierungen im Europäischen Rat. Diese können dort in vielen entscheidenden Bereichen ohne parlamentarische Kontrolle die Politik der EU gestalten. "Der Europäische Rat kann einen Beschluss zur Änderung ..... der Arbeitsweise der EU erlassen", heißt es im Artikel 48. Normalerweise ist für die Änderung einer Verfassung eine zwei Drittel Mehrheit eines Parlamentes nötig. Dieser Paragraph hat erschreckende Parallelen mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933, das der Reichsregierung das Erlassen von Gesetzen ohne parlamentarische Mitwirkung ermöglichte. Alleine die Möglichkeit, dass sich so was wiederholen könnte, lässt einen erschaudern!
Die EU- Verfassung hat eine Sozialcharta. Aber diese ist laut Anhängen dieser Verfassung niedriger eingestuft, als die wirtschaftlichen Grundfreiheiten. Wie mit dieser EU- Verfassung eine soziale Marktwirtschaft umgesetzt werden soll, ist mir daher ein Rätsel. Walter Oswald, Enkel des Wirtschaftswissenschaftlers Walter Eucken (Vordenker der sozialen Marktwirtschaft und Lehrer von Kardinal Josef Höffner) hat die Schriften seines Großvaters retten können und im Euckenarchiv zusammengetragen. Er wendet sich ebenfalls gegen die EU- Verfassung.
Die EU- Verfassung stellt sich über alle anderen Verfassungen und über die UN- Charta der Menschenrechte. Alles, was die Eurokraten zur EU- Kompetenz erklären kann dann nicht mehr über die Verfassungsgerichte der Mitgliedsstaaten überprüft werden. Auch der europäische Gerichtshof ist da keine Alternative, da er aufgrund der EU- Verfassung meistens gegen die Kläger entscheiden würde oder weil bereits die EU- Verfassung es ausschließt, das bestimmte Bereiche juristisch kontrolliert werden können, wie z.B. die Sicherheitspolitik. Wenn dann noch in der Verfassung steht, dass die Mitgliedsstaaten ihre militärischen Fähigkeiten verbessern sollen und die EU Kriege führen darf, wenn ihre Interessen verletzt sind, dann kann man nur äußerst besorgt in die Zukunft blicken.
Nicht umsonst ist die Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) als wahrscheinlich letzte Grundgesetz- treue Partei mit mehreren Klagen gegen die EU- Verfassung in Karlsruhe vertreten http://sites.google.com/site/oekoradevormwald/europa .
Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald
"07.09.09. Staratschek (ÖDP): Gott bewahre uns vor der EU- Verfassung"
Der Radevormwalder Felix Staratschek, Bundestagskandidat der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) im Oberbergischen Kreis ist enttäuscht. Er habe mit Interesse die Entwicklung der Piratenpartei verfolgt. Denn was da im Wahlwerbespot gesagt werde, decke sich weitgehend mit dem Programm der ÖDP. Die Kritik an der Gentechnik, Politik und Verwaltung für Bürger, ein transparenter Staat, Wahrung der Grundrechte, Bundeswehr nur zur Verteidigung und nicht für Kriege im Ausland, freier Zugang zu Bildung und Wissen, dass sind hohe Werte aus dem Wahlwerbespott der Piratenpartei, für die die ÖDP schon seit Jahren steht. Die ÖDP nimmt um unabhängig zu bleiben, keine Spenden von Firmen und Verbänden an und will solche Spenden per Gesetz für alle Parteien verbieten, damit nur Argumente und nie Gelderwartungen Politik beeinflussen. Staratschek: "Bei jeder Wahl hatten die Wähler die Chance für diese Verbesserung der Politik zu stimmen. Wenn die Wähler wollen könnte am Wahltag über Nacht vieles besser werden!"
Aber es gebe da einen Knackpunkt mit der Piratenpartei. Das ist für den ÖDP- Kandidaten Staratschek der Bundestagsabgeordnete der Piratenpartei Jörg Tauss, der die SPD verlassen hat. Laut einer Dokumentation der Internetseite "EU-Vertrag stoppen" hat Herr Tauss im Berliner Reichstag für das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon gestimmt. Aber dieser Vertrag steht für Staratschek genau für das Gegenteil von dem, was die Piratenpartei in ihrem Werbespott und einem ihm vorliegenden Flugblatt als Ziel angibt.
Der Vertrag von Lissabon stelle die Wettbewerbsfähigkeit der EU als höchsten wert des Staatenbundes dar. Alles müsse sich dem freien Markt öffnen und Ausnahmen müssten vor der EU in Brüssel gerechtfertigt werden, wenn dieser Vertrag gültig werde. Der Vertrag enthalte unannehmbare Kriegsgründe, die dem Angriffkriegsverbot des Grundgesetzes diametral entgegen stehen. Hoheitliche Aufgaben werden privatisiert. Die Lehrpläne für Biologie könnte künftig z.B. Monsanto schreiben. Was dann dort über Gentechnik stünde, könne man sich denken, sagt Staratschek.
Herr Tauss ist zwar nicht die Piratenpartei, aber er ist akut ihr einziger Parlamentarier und hat mit seinem Abstimmungsverhalten nach Ansicht von Staratschek den Zielen der Piratenpartei enorm geschadet. Staratschek hat auf seiner eigenen Homepage ausführliche Infos zur EU- Verfassung veröffentlicht.
Und wem die Texte dort zu lang sind, kann in einem Lied der Musikgruppe "Die Bandbreite" eine Zusammenfassung der Kritik am Vertrag von Lissabon finden.
"16.09.09: Neoliberale Lobbyisten gefährden Demokratie und Rechtsstaat"
"gewährleisungsstaatliche Bestrebungen" an den Bundesverfassungsschutz gemeldet
Die international bekannte Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (Wuppertal) und Bundestagskandidatin der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) hat sich an den Bundesverfassungsschutz gewandt, um diesen über eine mutmaßlich verfassungsfeindliche Ideologie sowie Bestrebungen von Personen und innerhalb von einer Vereinigung zu deren Umsetzung zu informieren, welche bisher noch keine Berücksichtigung im Verfassungsschutzbericht gefunden haben. Es geht um die Ideologie des Gewährleistungsstaats, deren Protagonisten meist sehr bürgerlich auftreten.
Ein Staatsformwechsel zum Gewährleistungsstaat würde Deutschland jedoch in ein administratives Chaos stürzen, den Rechtsstaat zerstören, und bis hin zur de-facto Auflösung der Staatlichkeit führen. Die Ideologie des Gewährleistungsstaats verlangt, alle Aufgaben der Daseinsvorsorge und der staatlichen Verwaltung sowie erhebliche Teile der nationalen Sicherheit an Privatfirmen zu vergeben. Ein Magnet für Interessenkonflikte. Das günstigste Gebot für den Betrieb der Umweltämter wäre aus der Industrie, für den Betrieb von Finanzbehörden aus dem Bankenbereich, für Einwohnermeldeämter aus dem Medienbereich sowie für den auswärtigen Dienst, Polizei, Militär, Geheimdienst und Gefängnisse von privaten Sicherheits- und Söldnerfirmen zu erwarten. Die Vergabe von Aufgaben der inneren oder äußeren Sicherheit an Privatfirmen würde nach Auffassung der Menschenrechtlerin zu kolumbianischen Verhältnissen mit Paramilitärs als Staat im Staate führen. Nicht einmal davor, den Grundrechtsschutz den Gerichten wegzunehmen und an private Schlichter zu geben, macht diese Ideologie Halt. Ein Teil der Gewährleistungsstaatsideologen will sogar bei der Gesetzgebung private Konkurrenz zulassen. Die Kontrolle über die im Gewährleistungsstaat, formell auf Zeit, mit hoheitlicher Macht ausgestatteten Privaten will die Gewährleistungsstaatsideologie anderen, ebenfalls per Vergabe zu bestimmenden, Privaten übertragen.
Als besonders gefährlich sieht die Menschenrechtlerin die Kombinantion der Gewährleisungsstaatsideologie mit dem Governance-Modell (auch Horizontalisierung genannt) an. Letzteres Modell strebt eine weitestgehende Reduzierung des materiellen Rechts, also eine weitgehende Abschaffung aller gesetzlich normierten Rechte und Pflichten, an. Das würde einen größtmöglichen Verhandlungsspielraum zwischen dem Staat auf der einen und der Wirtschaft bzw. den Bürgern auf der anderen Seite schaffen. Wer Macht hätte, könnte beim Staat überall Sonderkonditionen aushandeln. Und das noch kombiniert mit Behörden, die von Privatfirmen betrieben werden, sodass oft auf beiden Seiten die gleichen Leute sitzen würden.
Die Gewährleistungsstaatsideologie sieht die Menschenrechtlerin trotz des gewaltlosen Auftretens von deren Protagonisten als verfassungsfeindlich an, weil diese Ideologie 6 von 7 Merkmalen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (§4 Abs. 2 BVerfSchG) erheblich beschädigen würde, und bereits die Ablehnung eines einzigen dieser Merkmale verfassungsfeindlich sein kann. Diese Ideologie würde den Rechtsstaat zerstören, vor allem bzgl. der Gleichheit vor dem Gesetz, der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, der Rechtsweggarantie sowie des Grundrechtsschutzes. Aber auch die Demokratie würde bis in ihren Kern erschüttert, da die demokratisch gewählten Organe des Staates im Gewährleistungsstaat entmachtet würden durch den Kontrollverlust über die dann privat betriebenen Bereiche Verwaltung, Militär, Polizei und Geheimdienst ebenso wie durch den Wissensverlust, wie man diese überhaupt betreibt. Sowohl die Rechtsstaatlichkeit (Art. 1 Abs. 2+3 GG, Art. 20 Abs. 2+3 GG) als auch die Demokratie (Art. 20 Abs. 1 GG) gehören zu den durch die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) geschützten Strukturprinzipien unseres Grundgesetzes, bei deren Zerstörung der gesamte Staat ins Wanken geriete. Der Gewährleistungsstaat würde Deutschland außerdem zu einem gescheiterten Staat, also zu einer Gefahr für Europa im Sinne der EU-Sicherheitsstrategie, machen auf Grund der Merkmale Machtmissbrauch, schwache Institutionen und mangelnde Rechenschaftspflicht. Nicht umsonst gibt es im Grundgesetz das grundrechtsgleiche Recht auf den sogenannten Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG), um allen Einwohnern Deutschlands zu garantieren, dass hoheitliche Macht grundsätzlich nur von Personen ausgeübt wird, deren wirtschaftliche Existenz von ihrer Treue zum Grundgesetz abhängt, und nicht von der Treue zu privat-wirtschaftlichen Partikularinteressen.
Die meisten Lobbyisten in Richtung Gewährleistungsstaat jedoch sind sich voll bewusst, dass der von ihnen angestrebte Staatsformwechsel die Rechtsstaatlichkeit im Sinne des Grundgesetzes auflösen würde, und sie sehen auch erhebliche demokratierechtliche Probleme, aber sie machen trotzdem weiter, scheren sich nicht einmal um die Ewigkeitsgarantie.
Das größte Einfallstor für die Gewährleistungsstaatsideologen war bisher die leider weit verbreitete Gutgläubigkeit von Politikern gegenüber Akademikern und Juristen. Es besteht nach Auffassung der Menschenrechtlerin die dringende Gefahr, dass Personen, welche die Umsetzung dieser mutmaßlich verfassungsfeindlichen Ideologie betreiben, gezielt Schlüsselpositionen in Politikberatung, Medien, juristischen Karrierenetzwerken, Justiz und Universitäten besetzen bzw. zum Teil schon besetzt haben. Auch im "Vertrag von Lissabon" sind viele Regelungen, die in Europa zur Durchsetzung des Gewährleistungsstaates führen könnten.
V.i.S.d.P:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal
Die Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) wird mit zwei Klagen erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe ziehen. (Die Wuppertaler Klage steht hier.
Durch den Vertrag von Lissabon soll die EU grundlegend reformiert werden. Die Folgen werden wir täglich auf Schritt und Tritt spüren. In der vergangenen Woche hat in Berlin der Bundesrat die sog. Begleitgesetze" dazu beschlossen. Damit hat Deutschland, wenn der Bundespräsident Horst Köhler unterschreibt, endgültig dem Vertrag von Lissabon zugestimmt.
Jetzt kommt es nur noch auf die Abstimmung in Irland und die Präsidenten von Polen und Tschechien an. Über diese Reform der EU und über unseren Klagen dagegen hört man in der Presse Widersprüchliches. Deshalb berichtet der ÖDP- Vorsitzende, der Atomphysiker Dr. Klaus Buchner aus München darüber.
Der Vertrag von Lissabon sei nur eine kaum veränderte Version des EU-Verfassungsvertrages, der von Frankreich und den Niederlanden in Volksabstimmungen abgelehnt wurde. Die Kritikpunkte blieben unverändert: "Durch den Vertrag von Lissabon wird unsere Demokratie in großen Teilen abgeschafft. Denn heute sind rund 80% aller neuen Gesetze in Deutschland nur Umsetzungen von Vorgaben der EU in nationales Recht."
Diese Vorgaben entstünden aber auf eine sehr undemokratische Weise, stellt Dr. Buchner fest: "Das alleinige Recht, Gesetzesentwürfe zu formulieren, hat die EU-Kommission, die nicht demokratisch ausgewählt ist. Es sind die Regierungen der Mitgliedstaaten, die sie zusammen mit den Wirtschaftsverbänden bestimmen. Das EU-Parlament hat nur die Möglichkeit, alle Kommissare zusammen anzunehmen oder abzulehnen. Letzteres ist noch nie passiert."
An den Gesetzesentwürfen arbeiteten auch Wirtschaftsverbände mit, die von der Kommission willkürlich ausgewählt würden. Mit Demokratie habe das nicht mehr viel zu tun, wenn sich die betroffenen Verbände ihre eigenen Gesetze schrieben.
Schlimmer sei, dass der Vertrag von Lissabon ausdrücklich Angriffskriege erlaube, z.B. "zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen" (Art. 42 Abs. 5 EUV). Um "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen", seien "Tötungen" erlaubt (Art. 2 EMRK). "Ab welchem Punkt ist eine friedliche Demonstration ein Aufruhr?", fragt Dr. Buchner.
Über diese Bestimmungen des Vertrags wurde in den Medien nicht berichtet, stellen die ÖDP- Politiker besorgt fest. Nicht einmal in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht durften wir darüber sprechen, so Dr Buchner.
Aber auch wegen der Einschränkungen im sozialen Bereich habe die ödp vor der Entscheidung im Juni 09 beim Bundesverfassungsgericht drei Klagen gegen diesen Vertrag eingereicht. Dabei wurden die ÖDP- Mitglieder von den Beamten in Karlsruhe mit den Worten freudig empfangen: "Wir sind froh, dass Sie diese Klagen einreichen. Sonst wären wir künftig überflüssig." Außer der ödp klagten noch Dr. Gauweiler von der CSU, die Linkspartei, eine Gruppe um Graf Stauffenberg und einige wenige Einzelpersonen. Das Gericht habe uns in seinem Urteil vom 30. Juni teilweise Recht gegeben. Es habe aber nicht den Vertrag selbst beanstandet, sondern nur die sog. "Begleitgesetze", die Regeln, wie die Bundesregierung damit umgehen muss. Der wichtigste Punkt sei, dass in vielen Fällen der Bundestag beschließen kann, wie der zuständige deutsche Minister in Brüssel stimmen muss.
Die ÖDP sah ihre letzte Chance für eine Verbesserung der Situation darin, gegen die Neufassung der Begleitgesetze zu klagen und so das In-Kraft-Treten des Vertrags von Lissabon zu verhindern. Ihre Hoffnung setzten die ÖDP- Politiker auf eine Passage in einem dieser Gesetze, die dem Anschein nach im offenen Widerspruch zu den Vorgaben aus Karlsruhe steht ("Parlamentsvorbehalt bei Bundeswehreinsätzen").
Inzwischen hatte Prof. Schachtschneider, ein sehr bekannten Verfassungsrechtler, angeboten für die ödp zu arbeiten. Er wies aber darauf hin, dass der Gesetzestext an dieser Stelle undeutlich und missverständlich, aber sachlich korrekt sei. Deshalb riet er uns von einer Klage ab. Trotzdem klagen aber zwei ÖDP- Mitglieder wieder beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Herr Striedl (Regensburg) vom Bundesvorstand wird für die ödp gegen die mangelhafte Umsetzung des Karlsruher Richterspruchs klagen, ebenso wie Frau Hassel-Reusing (Wuppertal) und die Gruppe um Graf Stauffenberg.
"Unsere Demokratie ist zu wichtig, als dass wir sie den Interessen der Konzerne und Lobbyverbände opfern dürften. Wir sind begeisterte Europäer. Gerade deshalb setzen wir uns für eine demokratische, soziale und friedliche EU ein. Damit stellen wir uns in einen scharfen Gegensatz zur Union, FDP, SPD, dem Vertreter der Piratenpartei und den Grünen, die im Bundestag wiederholt für den Vertrag von Lissabon gestimmt haben. Bitte geben Sie bei der Wahl am kommenden Sonntag keiner dieser Parteien Ihre Stimme. Denn damit würden Sie deren Politik bestätigen, die den Großkonzernen immer mehr direkten Einfluss auf unsere Gesetzgebung und unsere Politik einräumt.Die ödp ist die einzige Alternative!" wendet sich Felix Staratschek (Radevormwald), Direktkandidat im Oberbergischen Kreis, an die Wähler.
24.09.09: Verfassungsgericht ignoriert Klagen zum Vertrag von Lissabon!
Die damalige Aussage von Herrn Prof. Dr. Voßkuhle, die Verfassung (also das deutsche Grundgesetz)sei schon vom Ansatz her auf ein Mixtum zwischen Staat und "Gesellschaft" (Privatwirtschaft) nicht eingerichtet, bedeutet im Klartext nichts anderes, als dass ihm vollkommen bewusst sein muss, dass bereits die von ihm im Oktober 2002 vorgestellte Version eines "Gewährleistungsstaats" in höchstem Maße verfassungswidrig ist.
Heute ist Herr Prof. Dr. Voßkuhle, was im Oktober 2002 noch niemand ahnen konnte, Vorsitzender des für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden zum Zustimmungsgesetz und zu den Begleitgesetzen zum "Vertrag von Lissabon" zuständigen 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts.
Nun will der "Vertrag von Lissabon" eine wesentlich radikalere Version des "Gewährleistungsstaats" in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten erzwingen als die, welche Herr Prof. Dr. Voßkuhle damals trotz ihrer Unvereinbarkeit mit dem GG vor Deutschlands mächtigster Staatsrechtlervereinigung vorgestellt hat.
Bereits eine frühere Verfassungsbeschwerde der Bürger- und Menschenrecht-lerin zu Az. 2 BvR 1958/08 gegen das Zustimmungsgesetz zum "Vertrag von Lissabon", welche ebenfalls die Verfassungswidrigkeit des Staatsformwechsels zum "Gewährleistungsstaat" bewiesen hatte, ist vom Bundesverfassungsgericht - ohne jegliche Begründung - formal nicht zur Entscheidung angenom-men worden, obwohl die damalige Verfassungsbeschwerde offensichtlich rechtsfortbildend war, denn auf Grund der Verfassungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 hat das Bundesverfassungsgericht am 30.06.2009 erkannt, dass die Grundrechte und Strukturprinzipien das höchste Recht in Deutschland sind, dass der Staatsauftrag Frieden so hochrangig für Deutschland ist wie die gesamte europäische Einigung zusammen, und dass sämtliche Vorschriften des EU-Rechts zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nicht supranationalisiert werden dürfen. Die Verfassungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/ 08 war am 24.09.2008 eingegangen, offensichtlich zulässig und begründet. Sie enthielt einen Befangenheitsantrag gegenüber Herrn Prof. Dr. Voßkuhle und einen Antrag auf einstweilige Anordnung zum Befangenheitsantrag. Trotzdem wurde vom Gericht zugelassen, dass der Bundespräsident die Verkündung des Zustimmungsgesetzes zum "Vertrag von Lissabon" am 08.10.2008 veranlasst hat. Die Verkündung ist damals am 14.10.2008 (BGBL II 2008,1038) erfolgt.
Und das, obwohl die Verfassungswidrigkeit vor allem bzgl. des Staatsformwechsels zum "Gewährleistungsstaat" nachgewiesen wurde. Die Bürgerrechtlerin hat damals aus Respekt vor den Persönlichkeitsrechten des Richters den Abschnitt mit dem Befangenheitsantrag nicht der Öffentlichkeit präsentiert. Auch nach dem dem ersten Lissabon-Urteil vom 30.06.2009 hat sie noch geglaubt, dass das Gericht, beschämt von den eigenen Unregelmäßigkeiten, die Frage des "Gewährleistungsstaates" lieber auf der Ebene der Begleitgesetze klären wollte. Sie hat sogar auf einen zweiten Befangenheitsantrag verzichtet und stattdessen Herrn Prof. Dr. Voßkuhles im Oktober 2002 offensichtlich vorhandene Ehrlichkeit transparent gemacht.
Der "Vertrag von Lissabon" würde alle 27 Mitgliedsstaaten über Art. 14 AEUV zwingen, ihre Daseinsvorsorge ("Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse") an Privatfirmen zu vergeben. Und über Art. 2 des Protokolls Nr. 26 müssten sogar die hoheitlichen Aufgaben ("nichtwirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse") des Staates grundsätzlich an Privatfirmen vergeben werden. Der Staat würde größtenteils zur Fassade degradiert. Und Art. 14 AEUV würde obendrein noch die Organe der EU verpflichten, sekundärrechtlich die Art und Weise der Vergabe im Verordnungswege zu regeln, sodass die mitgliedsstaatlichen Parlamente nicht einmal mehr über die Art und Weise der Vergabe mitentscheiden könnten, geschweige vom Umfang oder gar vom Grunde her.
Ausgenommen von der Ausschreibungspflicht wären nur noch die Bereiche, die in Art. 4 EUV stehen - grundlegende Funktionen des Staates (Parlament, Regierung, oberste Gerichte etc., vermutlich auch die Ministerien), nationale Sicherheit (Militär, Geheimdienst, Diplomaten, Herstellung von Geld und Pässen) und öffentliche Ordnung (Polzei, Gefängnisse, Strafrechtspflege, etc.).
Aber die gesamte Verwaltung unterhalb der Ministerien und auch die meisten Gerichte müssten an Privatfirmen vergeben werden.
Noch nicht genug damit. Über das wirtschaftliche Diskriminierungsverbot (Art. 18 AEUV) könnten, wenn ein Staat freiwillig Teile der über Art. 4 EUV von der funktionellen Privatisierungspflicht ausgenommenen Bereiche vergeben würde, über Klagen vor dem EUGH alle Mitgliedsstaaten gezwungen werden, die gleichen Bereiche ebenfalls zu vergeben. In Baden-Württemberg und in Österreich wird z. B. die Bewährungshilfe, obwohl Teil der öffentlichen Ordnung im Sinne von Art. 4 EUV, an privat vergeben; durch eine Klage vor dem EUGH auf Art. 18 AEUV könnten nach dem Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" alle Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, das gleich zu tun. Schlimmer noch: Großbritannien hat sogar einen Teil seiner Gefängnisse und einen Teil seiner Kampfdienstleistungen in Afghanistan an Privatfirmen vergeben; auch hierzu wäre schnell mit Klagen vor dem EUGH zu rechnen, welche das gleiche eu-weit durchsetzen würden. Auf diese Weise würden in absehbarer Zeit sämtliche Gefängnisse in der EU sowie große Teile des Militärs in Europa in Richtung Privatfirmen erodiert. In ganz Europa würden private Sicherheitsfirmen zum Staat im Staate. Wie die Paramilitärs in Kolumbien. Das wäre das Ende der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (§4 Abs. 2 BVerfSchG) in Europa.
Der Kontrollverlust über Verwaltung, Sicherheit und die meisten Gerichte wäre für Deutschland nicht nur verfassungswidrig, weil mit Rechtsstaat und Demokratie unvereinbar, sondern obendrein verfassungsfeindlich, weil der "Gewährleistungsstaat" mit sämtlichen Merkmalen der in §4 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes definierten freiheitlich-demokratischen Grundordnung kollidiert.
Nach dem Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" würden die günstigsten Angebote für die hoheitlichen Aufgaben voraussichtlich meist von den Firmen kommen, die selbst nicht kontrolliert werden und gleichzeitig ihren Konkurrenten möglichst viele Steine in den Weg legen wollen, oder die ganz einfach undemokratisch politische Ziele durchsetzen wollen.... (Textabbruch wegen maximaler Textlänge auf der Pressetext- Eingabeseite)
03.10.09: Staratschek (ÖDP): Hoffnungen zum Lissabon- Vertrag ruhen nach Irland- "Yes" auf Prag
ÖDP- Oberberg bedauert Entscheidung der Iren
Felix Staratschek aus Radevormwald, Sprecher der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) Oberberg bedauert das Votum der Iren. Die ÖDP habe schon eine Europäische Verfassung gefordert, als noch niemand davon sprach, so der Ökodemokrat, aber an so ein unübersichtliches Machwerk, wie den Vertrag von Lissabon habe die ÖDP nie gedacht. Während das Grundgesetz klar Angriffskriege verbiete, nenne der Vertrag von Lissabon Gründe, wann Kriege erlaubt seien. Diese seien jedoch äußerst schwammig und es gebe nirgendwo Definitionen für diese Kriegsgründe, als da wären: Gescheiterte Staaten, Krisen oder Werte der EU. Auch sei die Anwendung der Todesstrafe im Kriegsfall erlaubt, Aufruhr darf auch mit Gewalt niedergeschlagen werden. Staratschek wörtlich: "Der Vertrag von Lissabon ist wie ein schlechter Versicherungsvertrag. Im Haupttext stehe der schöne Werbeinhalt, in den gleich rechtswirksamen Protokollen und Anhängen steht das Kleingedruckte, dass bisher nur Minderheiten zur Kenntnis genommen haben und oft zu dem Gegenteil dessen führe, weswegen Leute dem Vertragswerk zustimmten.
Irland wurde u.a. mit politischen Druck und mit Zugeständnissen geködert, so Staratschek, dass es in Sachen Abtreibung und Verteidigung sich nie der EU beugen müsse. Staratschek dazu: "Eine Verfassung oder ein Grundlagenvertrag sollten wichtige Dinge klar regeln und keiner Ausnahmeregelungen bedürfen oder Bereiche an sich reißen, die jeder Staat selber zu regeln weiß. Wenn den Iren zugestanden wird, die Hoheit über Militär zu behalten, um die Iren zu einem ja zu bewegen, heißt dass doch, dass dies mit dem irischen Ja für alle anderen Staaten nicht garantiert ist, so Staratschek. In diesem Sinne sei das irische Ja sehr egoistisch. Und was passiere, wenn die EU Irland den Adenauer macht: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern" und Irland sich künftig doch der EU beugen muss, fragt Staratschek. Fakt sei, wenn der Vertrag einmal gültig in Kraft sei, dass dieser dann Entwicklungen auslösen könne, die keiner mehr stoppen könne. EU- Gremien könnten ohne parlamentarische Kontrolle große Teile des Vertrages verändern und die Lobbyisten der Industrie und der Unternehmen werden den Vertrag genau studieren um zu prüfen, wie sie die EU- Gremien zu ihren Gunsten beeinflussen können wo ihnen im Vertrag zugesagte wirtschaftliche Freiheiten nicht eingehalten würden. Die Richter müssten dann anhand des geltenden Vertragsrechtes den Unternehmern nachgeben und würden mit ihren Urteilen die EU Schritt für Schritt in einen Gewährleistungsstaat umwandeln.
Was in Deutschland geschehe, so Staratschek, wirke wie ein Putsch. Da liegt im Juni eine gültig eingereichte Verfassungsklage vor und die Verfassungsrichter behandeln die einfach nicht. Hauptthema der Klage ist der grundgesetzfeindliche Gewährleistungssstaat, so Staratschek, zu dessen Befürwortern ausgerechnet der Verfassungsrichter Dr. Voßkuhle gehöre. Bundespräsident Köhler hätte niemals unterschreiben dürfen, bevor nicht alle Klagen behandelt wurden und die juristischen Fragen geklärt worden wären! Viele Bundestagsabgeordnete hätten den Vertrag nie gelesen und glaubten einfach, er sei gut, weil alles, was von Europa komme doch gut sei, so Staratschek. Selbst der Vertreter der Piratenpartei im Bundestagstimmte dem Vertrag zu und habe anscheinend so viel Zeit mit Internetspielen verbracht, dass ihm die Kritik am Vertrag von Lissabon im Internet nicht aufgefallen sei, beschwert sich Staratschek. Dabei stehe dieser Vertrag gegen alles, was die Piraten im Wahlkampf gefordert hätten.
Angesichts dieser Zustände setzt Staratschek seine Hoffnungen auf Prag. Einzig das Verfassungsgericht von Tschechien und der tschechische Präsident Vaclav Klaus können jetzt noch die Ratifizierung verhindern. Ein Scheitern dieses Vertrages von Lissabon sei dringend notwendig, damit in einem neuen Prozess eine annehmebare Verfassung für die EU entstehe, so Staratschek, die dem Frieden, den Menschenrechten und der Demokratie zu 100% verpflichtet sei. Die von Karlruhe im September 09 nicht einmal öffentlich zur Kenntnis genommene rechtzeitig eingereichte Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing aus Wuppertal hat Staratschek ins Internet gestellt. Böhmen und Mähren, wichtige historisch bedeutsame Kernregionen Mitteleuropas spielen jetzt wieder eine weltbewegende Rolle, so Staratschek.
Aufruf der ÖDP- Oberberg zum Vertrag von Lissabon: Petition an Vaclav Klaus unterschreiben
Was uns der Vertrag von Lissabon aufdrängen wird hat der Politiker der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) Felix Staratschek aus Radevormwald im Oberbergischen Kreis auf seiner Europaseite beschrieben.
Die ÖDP- Politiker Sarah Reusing (Wuppertal), Dr. Klaus Buchner (München) und Hermann Striedl (Regenburg) haben es neben dem berliner Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) mit Klagen beim Verfassungsgericht in Karlsruhe versucht, dieses Gesetzeswerk zu verhindern. Nun sei die letzte Hoffnung der tschechische Präsident Vaclav Klaus aus Prag. Er sei zwar umweltpolitisch nicht auf Seiten der Ökodemokraten, so Staratschek, der als Nachfahre von Sudentendeutschen nicht von Vaclav Klaus Haltung zu den Benesch- Dekreten begeistert sei. Aber die möglichen Folgen des Lissabonvertrages für Demokratie, Wirtschaftsgestaltung und Militarisierung seien so schwerwiegend, dass wir uns jetzt hinter Klaus stellen müssten. Das ist hier mit einer Petition möglich.
Staratschek: Die Benesch- Dekrete seien direkte Folge des 2. Weltkrieges und daher nicht dem heutigen tschechischen Staat anzulasten. Aber die Vertreibung von fast einem Drittel der Bevölkerung des heutigen Staatsgebietes habe auch der Tschechei geschadet und bleibe eine Unrechtshandlung. Hier müsse nach einem Kompromiss gesucht werden, der klar den Unrechtscharakter der Benesch- Dekrete ausdrücke, ohne damit negative Folgen für die heutige Tschechei auszulösen. Die Benesch- Dekrete seien jedoch Teil einer schlimmen Vergangenheit, die man nicht mehr verändern könne. Der Lissabonvertrag hingegen sei Teil einer möglicherweise sehr schlimmen Zukunft, die es zu verhindern gelte. Und dies sei wichtiger, als eine unterschiedliche Bewertung von irgendwelchen Dekreten aus der Vergangenheit, so Staratschek. Vaclav Klaus könnte als der größte Europapolitiker dieser Tage in die Geschichte eingehen, wenn er den Vertrag von Lissabon zu Fall bringe und so in Brüssel und Straßburg die Türen für einen neuen Verfassungsprozess öffne, der ein Gesetzeswerk hervorbringe, das der Demokratie, den Menschenrechten, der ökologisch sozialen Marktwirtschaft und dem Frieden zu 100% verpflichtet sein.
"19.10.09: ÖDP- Kreisverband führend in der EU- Kritik"
Kreisverband der bergischen Öko- Demokraten führend in der EU- Kritik
Nicht nur in Prag sitzen Kritiker des Vertrages von Lissabon. Mit dem Kreisverband Bergisches Land der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) gibt es in Wuppertal und Radevormwald eine aktive, demokratische und rechtsstaatliche Widerstandszelle. Das Ehepaar Sarah Luzia Hassel Reusing und Volker Reusing (Wuppertal) haben sich wie kaum ein anderer in den Vertrag von Lissabon und die damit verbundenen Schriften eingearbeitet, so der stellvertretende Kreisvorsitzende Felix Staratschek aus Radevormwald. Gegen deren Kompetenz sei er nur ein kleines Licht, aber er sei froh, solche Fachleute im hiesigen ÖDP- Kreisverband zu haben und unterstütze deren Arbeit nach Kräften.
Folgende Fakten nennt Staratschek zum Lissabonvertrag:
1. Der Vertrag wurde bereits in mehreren Volksabstimmungen abgelehnt. Statt dies zu akzeptieren, wurde er nur neu verpackt, die Gesetze wurden, außer in Irland, so geändert, das Volksabstimmungen nicht mehr nötig waren. Vor diesem Hintergrund ist es auch akzeptabel, wenn Vaclav Klaus gegen eine Parlamentsmehrheit nicht unterschreibt, weil eigentlich dem ursprünglichen Verfahren nach die Umsetzung des der als Vertrages von Lissabon getarnten EU- Verfassung nicht mehr zulässig ist. Die wirtschaftspolitischen Inhalte des Vertrages von Lissabon enthalten sogar gegenüber der ursprünglichen EU- Verfassung deutliche Verschlechterungen.
2. Volksabstimmungen werden von den Politikern des berliner Bundestages abgelehnt, weil doch die Bürger so ein Vertragswerk gar nicht lesen und verstehen würden. Fakt ist, als der Bundestag erstmals dem Vertrag von Lissabon zustimmte, lag keine deutsche gedruckte verbindliche Fassung vor. Niemand hatte die Chance, dieses Vertragswerk so sorgfältig zu studieren, dass er guten Gewissens hätte zustimmen können. Politiker dürfen im Gegensatz zu den Bürgern offenbar Dingen ungeprüft zustimmen.
3. Der Vertrag enthält Risiken und Defizite für die Zukunft:
---Die gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik unterliegt keiner parlamentarischen und richterlichen Kontrolle.
---Wesentliche Teile des Vertrages können durch die Bürokratie in Brüssel ohne parlamentarische Mitwirkung des straßburger EU- Parlamentes verändert werden. Inwieweit der Bundestag künftig wach genug sein wird, im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes gefährliche Änderungen abzuwehren ist fraglich. Ebenso wird spannend sein, wer sich durchsetzt, wenn Verfassungsrichter in Karlsruhe und der europäische Gerichtshof zu unterschiedlichen Urteilen kommen. In besonderen Situationen kann das Europaparlament auch da umgangen werden, wo es Mitspracherecht hat.
---Während das Grundgesetz jeden Angriffskrieg verbietet, nennt der EU- Vertrag äußerst schwammige Kriegsgründe, wie Krise, gescheiterter Staat, Interessen der EU. Die EU- Verfassung, auch wenn sie jetzt anders genannt wird, fordert die Aufrüstung und schafft für deren Kontrolle und Durchsetzung eine Agentur. Militäreinsätze und zahlreiche tote junge Menschen, wie jetzt in Afghanistan, können zur Normalität werden.
----Die Grundrechtecharta der EU steht unter dem Vorbehalt, dass die Grundrechte die Wettbewerbsfähigkeit der EU nicht behindern dürfen. Die Einführung der Todesstrafe schon bei Kriegsgefahr ist kein Verstoß gegen die Grundrechtecharte, ebenso die Tötung von Personen bei Aufruhr und Aufständen. Es stellt sich hier die Frage, wie schlecht das Gewissen der Politiker schon sein muss, wenn diese solche Aufstände befürchten diese Handlungsoption haben wollen?
---Der Vertrag von Lissabon wird zu einer noch nie dagewesenen Aushöhlung der Staatlichkeit der Mitgliedsstaaten führen und die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an private Unternehmen in hohem Tempo vorantreiben. Schon heute haben die mächtigen Lobbys einen unerträglichen Einfluss auf die Politik, aber künftig werden diese massiv gestalterisch die Vorarbeit für politische Entscheidungen leisten und so ihre Interessen besser durchsetzen können, als die Gemeinschaft der Völker der EU, die doch der eigentliche Souverän ist.
Felix Staratschek dazu: "Eine Partei, die das als Programm und Satzung hätte, was der Vertrag von Lissabon vorschreibt, wäre von den Zielen her ein Fall für den Verfassungsschutz und von der internen Demokratie her gar nicht zulassungsfähig für die Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland."
Staratschek ruft daher dazu auf, alle legalen Möglichkeiten zu nutzen, gegen den Vertrag zu protestieren. Der tschechische Präsident Vaclav Klaus brauche jetzt unsere Unterstützung. Es gehe hier nur um einen Politikbereich, den Vertrag von Lissabon (Tschechisch: Lisabonska Smlouva , Englisch: Lisbon Treaty), wo Klaus eine richtige Position vertrete. "Jeder mag zu Äußerungen von Klaus in anderen Bereichen stehen, wie er will, aber das Relevanteste für die Zukunft ist, dass er den Lissabon- Vertrag nicht unterschreibt", so Staratschek. Damit er stark bleibe, sei es nötig, viele Leute auf folgende Petition hinzuweisen.
Die Politiker des Bundestages und EU- Parlamentes könne man über Abgeordnetenwatch öffentlich befragen:
Ausführliche Kritik am Vertrag von Lissabon enthält die von Felix Staratschek eingerichtete Seite EU- Radevormwald. Alle Internetseitenbetreiber, die inhaltlich mit den UNO- Menschenrechten übereinstimmen, dürfen die Inhalte der Seite kopieren.
ÖDP will Privatisierung hoheitlicher Aufgaben stoppen
http://unser-politikblog.blogspot.com/
EU-Radevormwald: Infoseite von Felix Staratschek
Business Crime Control
Inhalt:
21.04.09: EU/ Atomkraft.... ÖDP- Bergisches Land auf Bundesparteitag"
00.05.09. "EU- Verfassung - Eine Gefahr für die Demokratie"
07.09.09. Staratschek (ÖDP): Gott bewahre uns vor der EU- Verfassung
14.09.09: MdB der Piratenpartei stimmt gegen sein Parteiprogramm
16.09.09: Neoliberale Lobbyisten gefährden Demokratie und Rechtsstaat
23.09.09: ÖDP: Neue Klage gegen Vertrag von Lissabon (ehemals EU- Verfassung)
24.09.09: Verfassungsgericht ignoriert Klagen zum Vertrag von Lissabon!
03.10.09: Staratschek (ÖDP): Hoffnungen zum Lissabon- Vertrag ruhen nach Irland- "Yes" auf Prag
11.10.09: ÖDP- Oberberg pro Petition an Vaclav Klaus
09.05.10: ÖDP- Demo in Wuppertal: Hoheitliches nicht privatisieren
21.04.09: EU/ Atomkraft.... ÖDP- Bergisches Land auf Bundesparteitag"
Der Kreisverband Bergisches Land/ Wuppertal der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) war mit den Delegierten Sarah und Volker Reusing (Wuppertal) und Felix Staratschek (Radevormwald) nicht nur personell gut vertreten.
Auch bei der inhaltlichen Debatte zum Europawahlprogramm und zur Aktualisierung des Grundsatzprogramms hatten die bergischen Mitglieder zahlreiche Anträge eingebracht, die mehrheitlich angenommen wurden. U.a. wurde durch die Europa- Experten der ÖDP, Sarah und Volker Reusing dafür gesorgt, das die neusten Entwicklungen zur Verfassung der Europäischen Union, jetzt in "Vertrag von Lissabon" umgetauft, auch sachgerecht und am Anfang im Programm erwähnt werden.Der Atomphysiker und Bundesvorsitzende der ÖDP Prof. Dr.Klaus Buchner (München) legt dar, warum die ÖDP gegen den Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht klagt. Kernpunkt ist, das die EU- Verfassung, egal unter welchen Namen die jetzt durchgeboxt werden soll, das Grundgesetz aushebelt. Die EU würde durch die neue Verfassung immer mehr zu einem Bundesstaat statt wie bisher ein Staatenbund, der jedoch erhebliche demokratische Mängel habe. Auch die Verfassung habe Inhalte, die eine Abkehr vom Grundgesetz bedeuten. So würden im Artikel 28 der EU- Verfassung Gründe genannt, die einen Krieg rechtfertigten, darunter Einsätze zur "Wahrung der Werte und Interessen der EU". Das Grundgesetz dagegen schließe Angriffskriege grundsätzlich aus.
Beim Thema Europa werden die Leute belogen oder fehlinformiert. Es heiße immer die Verfassung sei von Deutschland ratifiziert. Aber die Unterschrift des Bundespräsidenten, die diese erst rechtsgültig mache, sei bis heute nicht gegeben worden.
Probleme sieht Dr. Buchner auch bei der Atomlobby, die über die EU und den Euratomvertrag versuche, die Kernkraft wieder zu forcieren. Dabei trägt Atomenergie weniger zur Weltenergieversorgung bei, als Brennholz, die preiswerten Uranvorräte seien begrenzt und würden durch einen Ausbau dieser Technik nur noch schneller aufgebraucht. Buchner plädierte für einen massiven Ausbau und eine Weiterentwicklung regenerativer Energien. Nur hier sei das Geld langfristig sinnvoll angelegt. Die Gesellschaft müsse dringend auf den Tag vorbereitet werden, an dem die Weltrohölförderung mit der Nachfrage nicht Schritt halte. Wenn jetzt nicht gehandelt würde, um die Abhängigkeiten von den alten Energiequellen drastisch zu reduzieren, werde dieser Tag unsere Wirtschaft sehr hart treffen. Die neuen Ölfunde in Brasilien seien, sofern es wirklich gelingt, diese zu erschließen, kein Gegenargument, sie böten bezogen auf die Weltnachfrage nur einen Aufschub der kommenden Giga- Ölkrise um wenige Jahre.
Die ÖDP beschloss, an der Europawahl und der Bundestagswahl teilzunehmen. Hoffnungen setzt die ÖDP auf die Landtagswahl in Bayern: 3 eigene Bürgermeister, mehrere erfolgreiche Bürgermeisterwahlen anderer Gruppen, die die ÖDP unterstützte und fast 100 neue kommunale Mandate geben den Öko- Aktivisten in der ÖDP neue Motivation. Felix Staratschek hatte sich in seinem Redebeitrag dafür eingesetzt, die Wahlteilnahmen früh zu beschließen, da so die Unterschriften für die Wahlzulassung in den Kommunal- und Europawahlkämpfen gesammelt werden könnten. Ferner rief er die ÖDP- Mitglieder auf, in Regionen mit wenigen ÖDP- Mitgliedern für Bürgermeister und Landratsämter anzutreten. Die CDU habe die Stichwahlen abgeschafft, da könne eine aktive Wahlteilnahme auch mit wenigen Wählerstimmen Mehrheiten verändern. Staratschek erinnert an die Bundestagswahl 1998. er hatte mehr Stimmen, als Herrn Flosbach (CDU) fehlten, um gegen Herrn Beucher (SPD) zu siegen. Angesichts der bis heute andauernden Politik der Zerstörung von Bahntrassen, trotz eines absehbaren Ende des Erdölzeitalters, sei dies eine verdiente und notwendige Niederlage für die CDU gewesen.
In einem offenen Brief forderte der Parteitag Bundespräsident Köhler auf, das Gesetz zur Verschiebung des Stichtages bei den Stammzellen nicht zu unterschreiben.
Und die ÖDP unterstützt eine Klage gegen das Elterngeld. Dieses hätte 57% der jungen Familien nur Nachteile gegenüber der alten Regelung gebracht und bevorzuge einseitig die Besserverdienenden. Das Geld wird nur 12 bis 14 Monate statt früher 18 Monate gezahlt und ist in der Höhe vom zuletzt erzielten Einkommen abhängig. So würden gerade die benachteiligt, die am dringendsten auf Hilfe angewiesen seien.
Die ÖDP feierte letztes Jahr ihr 25 jähriges Bestehen. Aber vor 30 Jahren, 1978 trat der Gründer der ÖDP, Dr. Herbert Gruhl aus der CDU aus und gründete die Grüne Aktion Zukunft, aus der die ÖDP entstanden ist. Sein Buch von 1975 "Ein Planet wird geplündert- die Schreckensbilanz unserer Politik" ist in vielen wesentlichen Punkten noch heute aktuell.
Weitere Infos zu den Themen: ÖDP.
Forschung an adulten Stammzellen
"EU- Verfassung - Eine Gefahr für die Demokratie"
Betreff: EU- Verfassung - Gefahr für die Demokratie, Bergische Morgenpost Remscheid vom 19.5.09
Dieser Leserbrief wurde veröffentlicht, wie dort üblich ohne jeden Hinweis auf die ÖDP. Aber für die Bewusstseinsbildung sind solche Briefe trotzdem wichtig
EU- Verfassung- Eine Gefahr für die Demokratie
Den Äußerungen von Professor KnippingVerfassungskonvent es nicht geschafft hat, die ganze Verfassung mit ihren rechtlich gleichwertigen Anhängen zu bearbeiten. Obwohl Verfassungsbefürworter, sagte z.B. Jean Claude Junker (Luxemburg), dass er nie eine größere Dunkelkammer gesehen hat, als diesen Verfassunmgskonvent, der doch als große Demokratieshow angekündigt worden sei. Alt Bundespräsident Roman Herzog kritisiert die EU- Verfassung genauso, wie der Professor für öffentliches Recht Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.
Die EU- Verfassung führt zu einer enormen Machtverlagerung, weg von den demokratisch gewählten Parlamenten hin zu den Vertretern der Staatsregierungen im Europäischen Rat. Diese können dort in vielen entscheidenden Bereichen ohne parlamentarische Kontrolle die Politik der EU gestalten. "Der Europäische Rat kann einen Beschluss zur Änderung ..... der Arbeitsweise der EU erlassen", heißt es im Artikel 48. Normalerweise ist für die Änderung einer Verfassung eine zwei Drittel Mehrheit eines Parlamentes nötig. Dieser Paragraph hat erschreckende Parallelen mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933, das der Reichsregierung das Erlassen von Gesetzen ohne parlamentarische Mitwirkung ermöglichte. Alleine die Möglichkeit, dass sich so was wiederholen könnte, lässt einen erschaudern!
Die EU- Verfassung hat eine Sozialcharta. Aber diese ist laut Anhängen dieser Verfassung niedriger eingestuft, als die wirtschaftlichen Grundfreiheiten. Wie mit dieser EU- Verfassung eine soziale Marktwirtschaft umgesetzt werden soll, ist mir daher ein Rätsel. Walter Oswald, Enkel des Wirtschaftswissenschaftlers Walter Eucken (Vordenker der sozialen Marktwirtschaft und Lehrer von Kardinal Josef Höffner) hat die Schriften seines Großvaters retten können und im Euckenarchiv zusammengetragen. Er wendet sich ebenfalls gegen die EU- Verfassung.
Die EU- Verfassung stellt sich über alle anderen Verfassungen und über die UN- Charta der Menschenrechte. Alles, was die Eurokraten zur EU- Kompetenz erklären kann dann nicht mehr über die Verfassungsgerichte der Mitgliedsstaaten überprüft werden. Auch der europäische Gerichtshof ist da keine Alternative, da er aufgrund der EU- Verfassung meistens gegen die Kläger entscheiden würde oder weil bereits die EU- Verfassung es ausschließt, das bestimmte Bereiche juristisch kontrolliert werden können, wie z.B. die Sicherheitspolitik. Wenn dann noch in der Verfassung steht, dass die Mitgliedsstaaten ihre militärischen Fähigkeiten verbessern sollen und die EU Kriege führen darf, wenn ihre Interessen verletzt sind, dann kann man nur äußerst besorgt in die Zukunft blicken.
Nicht umsonst ist die Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) als wahrscheinlich letzte Grundgesetz- treue Partei mit mehreren Klagen gegen die EU- Verfassung in Karlsruhe vertreten http://sites.google.com/site/oekoradevormwald/europa .
Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald
"07.09.09. Staratschek (ÖDP): Gott bewahre uns vor der EU- Verfassung"
Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald , Bundestagskandidat der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) im Oberbergischen Kreis schrieb folgenden Kommentar zum Thema EU- Verfassung:
Der Bericht, "Chancen für den Lissabon- Vertrag steigen" in der Zeitung "Die Tagespost" ist alles andere als beruhigend. Immerhin haben Franzosen und Niederländer in Abstimmungen gegen die EU- Verfassung votiert, die fast inhaltsgleich als Vertrag von Lissabon wieder aufgetischt wurde. Allerdings wurde der Rahmen so geändert, dass diesmal, außer in Irland, keine Abstimmungen für das politische Verfahren zwingend vorgeschrieben waren. Und den Iren will man jetzt mit Zuckerbrot und Peitsche (EU- Hilfen, marginalen Zugeständnissen und dem psychischen Druck auf den potentiellen Außenseiter) klar machen, das es verkehrt war, gegen diesen Vertrag zu stimmen.
Aber der Vertrag von Lissabon wird das Recht der Mitgliedstaaten herabstufen und ihnen u.a. mit unserem Grundgesetz unvereinbare Inhalte aufdrängen.
Der Vertrag von Lissabon wandelt alle EU- Staaten mit Gewaltenteilung in Gewährleistungsstaaten um und wird dort nicht nur zur Privatiersierung von Dienstleistungen, sondern auch von hoheitliche Aufgaben im Sinne der Neo- Liberalen Ideologie führen. Das wird zu erheblichen Interessenkonflikten und mangelnder Neutralität der Stellen führen, die künftig die staatlichen Aufgaben durchführen und den Artikel 33.4 des Grundgesetzes zur Makulatur machen.
Laut Artikel 19.1 müssen Einschränkungen, die Grundrechte betreffen, diese genau benennen unter Angabe des Artikel des Grundgesetzes. Die EU- Verfassung hat diesen Bezug nicht. Sie steht sogar über dem Grundgesetz und hebelt so de fakto alle Paragraphen aus, für die es im Grundgesetz eine Ewigkeitsgrantie gibt(Art. 79.3).
Die EU- Verfassung kennt im Ggs. zu Art. 1.2 des Grundgesetzes nicht das Verfassungsziel Frieden und hat kein klares Verbot eines Angriffkrieges (Art. 26). Statt dessen nennt diese äußerst schwammige Gründe, wann Kriege erlaubt sind. Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Interessen der EU verletzt sind, im Falle einer "Krise", etc.. Hinzu kommt, das die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jeder parlamentarischen und juristischen Kontrolle entzogen wird.
In den Anhängen des Vertrages von Lissabon werden viele Regelungen, die für sich im Hauptteil gut klingen, relativiert oder gar aufgehoben. Die EU-Menschenrechte haben einen niedrigeren Rang, als die EU- Wirtschaftspolitik und sind schwächer formuliert, als die UNO- Menschenrechte.
Das EU- Parlament hat bei vielen entscheidenden Bereichen weiterhin nichts zu sagen, es kann keine eigenständigen Initiativen zur Gestaltung der EU einbringen und es kann in besonderen Situationen bei Entscheidungen, wo es eigentlich Mitspracherecht hätte, umgangen werden.
Selbst die Weiterentwicklung der EU- Verfassung liegt zu wesentlichen Teilen nicht in den Händen des Parlamentes. Änderungen der Regelungen zur Arbeitsweise der EU kann der Europäische Rat (also das Treffen der Regierungschefs) erlassen. Beim Europäischen Rat und der EU- Kommission bündeln sich Aufgaben der gesetzgebenden, richterlichen und ausführenden Gewalt. Eine so enge Verzahnung dieser 3 Gewalten hat es in Europa seit 1945 nicht mehr gegeben. Viele Kritiker sprechen daher von einem EU- Ermächtigungsgesetz. Auch 1933 wurde nur beschlossen, das die Regierung für vier Jahre ohne Parlament Gesetze erlassen kann, solange sie nicht das Parlament in Frage stellt. Mit Hilfe dieses Gesetzes, das einfach nur verlängert wurde, könnten die Nationalrassisten bis 1945 herrschen.
Aus diesen Erfahrungen haben die Väter und wenigen Mütter des Grundgesetzes gelernt und eine Verfassung formuliert, die klar Angriffskriege verbietet und den Menschenrechten ewigen Schutz bietet. Was eine Missachtung dieser Grundrechte bedeutet, haben alle unsere Nachbarn nach 1939 erfahren. Allein das ein solcher Zustand, diesmal auf europäischer Ebene, mit der EU- Verfassung wieder in den Bereich des denkbaren kommt, müsste jeden Europäer zu einem Nein zu dieser Verfassung veranlassen. Aus diesem Grund bin ich auch froh, das Gott in diesem Vertragswerk nicht vorkommt. Oder soll Gott in der Präambel einer Verfassung stehen, wo das Parlament kein echtes Parlament ist, wo Wettbewerbsfähigkeit höher steht, als Grundrechte, wo Kriege für die Werte der Union oder gegen Aufruhr zugelassen werden? Mich erstaunt hier die Passivität der Kirchen. Diese müssten zu einem Gebetssturm für eine bessere Entwicklung in Europa aufrufen, damit Gott uns vor dieser Verfassung bewahrt. Es würde mich auch nicht wundern, wenn es im Namen der EU- Verfassung künftig zu einen neuen Kirchenkampf kommt und der Papst ein Einreiseverbot in die EU erhält, weil seine Aussagen gegen die Werte der EU verstoßen.
Der Bericht, "Chancen für den Lissabon- Vertrag steigen" in der Zeitung "Die Tagespost" ist alles andere als beruhigend. Immerhin haben Franzosen und Niederländer in Abstimmungen gegen die EU- Verfassung votiert, die fast inhaltsgleich als Vertrag von Lissabon wieder aufgetischt wurde. Allerdings wurde der Rahmen so geändert, dass diesmal, außer in Irland, keine Abstimmungen für das politische Verfahren zwingend vorgeschrieben waren. Und den Iren will man jetzt mit Zuckerbrot und Peitsche (EU- Hilfen, marginalen Zugeständnissen und dem psychischen Druck auf den potentiellen Außenseiter) klar machen, das es verkehrt war, gegen diesen Vertrag zu stimmen.
Aber der Vertrag von Lissabon wird das Recht der Mitgliedstaaten herabstufen und ihnen u.a. mit unserem Grundgesetz unvereinbare Inhalte aufdrängen.
Der Vertrag von Lissabon wandelt alle EU- Staaten mit Gewaltenteilung in Gewährleistungsstaaten um und wird dort nicht nur zur Privatiersierung von Dienstleistungen, sondern auch von hoheitliche Aufgaben im Sinne der Neo- Liberalen Ideologie führen. Das wird zu erheblichen Interessenkonflikten und mangelnder Neutralität der Stellen führen, die künftig die staatlichen Aufgaben durchführen und den Artikel 33.4 des Grundgesetzes zur Makulatur machen.
Laut Artikel 19.1 müssen Einschränkungen, die Grundrechte betreffen, diese genau benennen unter Angabe des Artikel des Grundgesetzes. Die EU- Verfassung hat diesen Bezug nicht. Sie steht sogar über dem Grundgesetz und hebelt so de fakto alle Paragraphen aus, für die es im Grundgesetz eine Ewigkeitsgrantie gibt(Art. 79.3).
Die EU- Verfassung kennt im Ggs. zu Art. 1.2 des Grundgesetzes nicht das Verfassungsziel Frieden und hat kein klares Verbot eines Angriffkrieges (Art. 26). Statt dessen nennt diese äußerst schwammige Gründe, wann Kriege erlaubt sind. Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Interessen der EU verletzt sind, im Falle einer "Krise", etc.. Hinzu kommt, das die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jeder parlamentarischen und juristischen Kontrolle entzogen wird.
In den Anhängen des Vertrages von Lissabon werden viele Regelungen, die für sich im Hauptteil gut klingen, relativiert oder gar aufgehoben. Die EU-Menschenrechte haben einen niedrigeren Rang, als die EU- Wirtschaftspolitik und sind schwächer formuliert, als die UNO- Menschenrechte.
Das EU- Parlament hat bei vielen entscheidenden Bereichen weiterhin nichts zu sagen, es kann keine eigenständigen Initiativen zur Gestaltung der EU einbringen und es kann in besonderen Situationen bei Entscheidungen, wo es eigentlich Mitspracherecht hätte, umgangen werden.
Selbst die Weiterentwicklung der EU- Verfassung liegt zu wesentlichen Teilen nicht in den Händen des Parlamentes. Änderungen der Regelungen zur Arbeitsweise der EU kann der Europäische Rat (also das Treffen der Regierungschefs) erlassen. Beim Europäischen Rat und der EU- Kommission bündeln sich Aufgaben der gesetzgebenden, richterlichen und ausführenden Gewalt. Eine so enge Verzahnung dieser 3 Gewalten hat es in Europa seit 1945 nicht mehr gegeben. Viele Kritiker sprechen daher von einem EU- Ermächtigungsgesetz. Auch 1933 wurde nur beschlossen, das die Regierung für vier Jahre ohne Parlament Gesetze erlassen kann, solange sie nicht das Parlament in Frage stellt. Mit Hilfe dieses Gesetzes, das einfach nur verlängert wurde, könnten die Nationalrassisten bis 1945 herrschen.
Aus diesen Erfahrungen haben die Väter und wenigen Mütter des Grundgesetzes gelernt und eine Verfassung formuliert, die klar Angriffskriege verbietet und den Menschenrechten ewigen Schutz bietet. Was eine Missachtung dieser Grundrechte bedeutet, haben alle unsere Nachbarn nach 1939 erfahren. Allein das ein solcher Zustand, diesmal auf europäischer Ebene, mit der EU- Verfassung wieder in den Bereich des denkbaren kommt, müsste jeden Europäer zu einem Nein zu dieser Verfassung veranlassen. Aus diesem Grund bin ich auch froh, das Gott in diesem Vertragswerk nicht vorkommt. Oder soll Gott in der Präambel einer Verfassung stehen, wo das Parlament kein echtes Parlament ist, wo Wettbewerbsfähigkeit höher steht, als Grundrechte, wo Kriege für die Werte der Union oder gegen Aufruhr zugelassen werden? Mich erstaunt hier die Passivität der Kirchen. Diese müssten zu einem Gebetssturm für eine bessere Entwicklung in Europa aufrufen, damit Gott uns vor dieser Verfassung bewahrt. Es würde mich auch nicht wundern, wenn es im Namen der EU- Verfassung künftig zu einen neuen Kirchenkampf kommt und der Papst ein Einreiseverbot in die EU erhält, weil seine Aussagen gegen die Werte der EU verstoßen.
"14.09.09: MdB der Piratenpartei stimmt gegen sein Parteiprogramm"
ÖDP-Oberberg: Bundestagsvertreter der Piratenpartei stimmt gegen sein Parteiprogramm
Der Radevormwalder Felix Staratschek, Bundestagskandidat der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) im Oberbergischen Kreis ist enttäuscht. Er habe mit Interesse die Entwicklung der Piratenpartei verfolgt. Denn was da im Wahlwerbespot gesagt werde, decke sich weitgehend mit dem Programm der ÖDP. Die Kritik an der Gentechnik, Politik und Verwaltung für Bürger, ein transparenter Staat, Wahrung der Grundrechte, Bundeswehr nur zur Verteidigung und nicht für Kriege im Ausland, freier Zugang zu Bildung und Wissen, dass sind hohe Werte aus dem Wahlwerbespott der Piratenpartei, für die die ÖDP schon seit Jahren steht. Die ÖDP nimmt um unabhängig zu bleiben, keine Spenden von Firmen und Verbänden an und will solche Spenden per Gesetz für alle Parteien verbieten, damit nur Argumente und nie Gelderwartungen Politik beeinflussen. Staratschek: "Bei jeder Wahl hatten die Wähler die Chance für diese Verbesserung der Politik zu stimmen. Wenn die Wähler wollen könnte am Wahltag über Nacht vieles besser werden!"
Aber es gebe da einen Knackpunkt mit der Piratenpartei. Das ist für den ÖDP- Kandidaten Staratschek der Bundestagsabgeordnete der Piratenpartei Jörg Tauss, der die SPD verlassen hat. Laut einer Dokumentation der Internetseite "EU-Vertrag stoppen" hat Herr Tauss im Berliner Reichstag für das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon gestimmt. Aber dieser Vertrag steht für Staratschek genau für das Gegenteil von dem, was die Piratenpartei in ihrem Werbespott und einem ihm vorliegenden Flugblatt als Ziel angibt.
Der Vertrag von Lissabon stelle die Wettbewerbsfähigkeit der EU als höchsten wert des Staatenbundes dar. Alles müsse sich dem freien Markt öffnen und Ausnahmen müssten vor der EU in Brüssel gerechtfertigt werden, wenn dieser Vertrag gültig werde. Der Vertrag enthalte unannehmbare Kriegsgründe, die dem Angriffkriegsverbot des Grundgesetzes diametral entgegen stehen. Hoheitliche Aufgaben werden privatisiert. Die Lehrpläne für Biologie könnte künftig z.B. Monsanto schreiben. Was dann dort über Gentechnik stünde, könne man sich denken, sagt Staratschek.
Herr Tauss ist zwar nicht die Piratenpartei, aber er ist akut ihr einziger Parlamentarier und hat mit seinem Abstimmungsverhalten nach Ansicht von Staratschek den Zielen der Piratenpartei enorm geschadet. Staratschek hat auf seiner eigenen Homepage ausführliche Infos zur EU- Verfassung veröffentlicht.
Und wem die Texte dort zu lang sind, kann in einem Lied der Musikgruppe "Die Bandbreite" eine Zusammenfassung der Kritik am Vertrag von Lissabon finden.
Staratschek hofft, dass dieser Vorfall die Piratenpartei zur Besinnung bringt. Denn um den Vertrag von Lissabon noch zu stoppen, könnte die Piratenpartei mit ihren internationalen Verbindungen ein wichtiger Bündnispartner werden. Bei allem Wettbewerb um die Wähler müssten hier alle Gruppen, die unsere Demokratie retten wollen zusammen stehen. Angesichts der Tatsache, das die Kritik an der EU- Verfassung schon seit langem im Internet steht (u.a. von Dr. Klaus Buchner (München) und Sarah und Volker Reusing (Wuppertal), sei es schade, dass die Partei, die ihre Entstehung dem Internet verdankt, nicht von selber dieses so wichtige Thema entdeckt hat.
"gewährleisungsstaatliche Bestrebungen" an den Bundesverfassungsschutz gemeldet
Die international bekannte Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (Wuppertal) und Bundestagskandidatin der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) hat sich an den Bundesverfassungsschutz gewandt, um diesen über eine mutmaßlich verfassungsfeindliche Ideologie sowie Bestrebungen von Personen und innerhalb von einer Vereinigung zu deren Umsetzung zu informieren, welche bisher noch keine Berücksichtigung im Verfassungsschutzbericht gefunden haben. Es geht um die Ideologie des Gewährleistungsstaats, deren Protagonisten meist sehr bürgerlich auftreten.
Ein Staatsformwechsel zum Gewährleistungsstaat würde Deutschland jedoch in ein administratives Chaos stürzen, den Rechtsstaat zerstören, und bis hin zur de-facto Auflösung der Staatlichkeit führen. Die Ideologie des Gewährleistungsstaats verlangt, alle Aufgaben der Daseinsvorsorge und der staatlichen Verwaltung sowie erhebliche Teile der nationalen Sicherheit an Privatfirmen zu vergeben. Ein Magnet für Interessenkonflikte. Das günstigste Gebot für den Betrieb der Umweltämter wäre aus der Industrie, für den Betrieb von Finanzbehörden aus dem Bankenbereich, für Einwohnermeldeämter aus dem Medienbereich sowie für den auswärtigen Dienst, Polizei, Militär, Geheimdienst und Gefängnisse von privaten Sicherheits- und Söldnerfirmen zu erwarten. Die Vergabe von Aufgaben der inneren oder äußeren Sicherheit an Privatfirmen würde nach Auffassung der Menschenrechtlerin zu kolumbianischen Verhältnissen mit Paramilitärs als Staat im Staate führen. Nicht einmal davor, den Grundrechtsschutz den Gerichten wegzunehmen und an private Schlichter zu geben, macht diese Ideologie Halt. Ein Teil der Gewährleistungsstaatsideologen will sogar bei der Gesetzgebung private Konkurrenz zulassen. Die Kontrolle über die im Gewährleistungsstaat, formell auf Zeit, mit hoheitlicher Macht ausgestatteten Privaten will die Gewährleistungsstaatsideologie anderen, ebenfalls per Vergabe zu bestimmenden, Privaten übertragen.
Als besonders gefährlich sieht die Menschenrechtlerin die Kombinantion der Gewährleisungsstaatsideologie mit dem Governance-Modell (auch Horizontalisierung genannt) an. Letzteres Modell strebt eine weitestgehende Reduzierung des materiellen Rechts, also eine weitgehende Abschaffung aller gesetzlich normierten Rechte und Pflichten, an. Das würde einen größtmöglichen Verhandlungsspielraum zwischen dem Staat auf der einen und der Wirtschaft bzw. den Bürgern auf der anderen Seite schaffen. Wer Macht hätte, könnte beim Staat überall Sonderkonditionen aushandeln. Und das noch kombiniert mit Behörden, die von Privatfirmen betrieben werden, sodass oft auf beiden Seiten die gleichen Leute sitzen würden.
Die Gewährleistungsstaatsideologie sieht die Menschenrechtlerin trotz des gewaltlosen Auftretens von deren Protagonisten als verfassungsfeindlich an, weil diese Ideologie 6 von 7 Merkmalen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (§4 Abs. 2 BVerfSchG) erheblich beschädigen würde, und bereits die Ablehnung eines einzigen dieser Merkmale verfassungsfeindlich sein kann. Diese Ideologie würde den Rechtsstaat zerstören, vor allem bzgl. der Gleichheit vor dem Gesetz, der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, der Rechtsweggarantie sowie des Grundrechtsschutzes. Aber auch die Demokratie würde bis in ihren Kern erschüttert, da die demokratisch gewählten Organe des Staates im Gewährleistungsstaat entmachtet würden durch den Kontrollverlust über die dann privat betriebenen Bereiche Verwaltung, Militär, Polizei und Geheimdienst ebenso wie durch den Wissensverlust, wie man diese überhaupt betreibt. Sowohl die Rechtsstaatlichkeit (Art. 1 Abs. 2+3 GG, Art. 20 Abs. 2+3 GG) als auch die Demokratie (Art. 20 Abs. 1 GG) gehören zu den durch die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) geschützten Strukturprinzipien unseres Grundgesetzes, bei deren Zerstörung der gesamte Staat ins Wanken geriete. Der Gewährleistungsstaat würde Deutschland außerdem zu einem gescheiterten Staat, also zu einer Gefahr für Europa im Sinne der EU-Sicherheitsstrategie, machen auf Grund der Merkmale Machtmissbrauch, schwache Institutionen und mangelnde Rechenschaftspflicht. Nicht umsonst gibt es im Grundgesetz das grundrechtsgleiche Recht auf den sogenannten Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG), um allen Einwohnern Deutschlands zu garantieren, dass hoheitliche Macht grundsätzlich nur von Personen ausgeübt wird, deren wirtschaftliche Existenz von ihrer Treue zum Grundgesetz abhängt, und nicht von der Treue zu privat-wirtschaftlichen Partikularinteressen.
Die meisten Lobbyisten in Richtung Gewährleistungsstaat jedoch sind sich voll bewusst, dass der von ihnen angestrebte Staatsformwechsel die Rechtsstaatlichkeit im Sinne des Grundgesetzes auflösen würde, und sie sehen auch erhebliche demokratierechtliche Probleme, aber sie machen trotzdem weiter, scheren sich nicht einmal um die Ewigkeitsgarantie.
Das größte Einfallstor für die Gewährleistungsstaatsideologen war bisher die leider weit verbreitete Gutgläubigkeit von Politikern gegenüber Akademikern und Juristen. Es besteht nach Auffassung der Menschenrechtlerin die dringende Gefahr, dass Personen, welche die Umsetzung dieser mutmaßlich verfassungsfeindlichen Ideologie betreiben, gezielt Schlüsselpositionen in Politikberatung, Medien, juristischen Karrierenetzwerken, Justiz und Universitäten besetzen bzw. zum Teil schon besetzt haben. Auch im "Vertrag von Lissabon" sind viele Regelungen, die in Europa zur Durchsetzung des Gewährleistungsstaates führen könnten.
V.i.S.d.P:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal
23.09.09: ÖDP: Neue Klage gegen Vertrag von Lissabon (ehemals EU- Verfassung)
Die Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) wird mit zwei Klagen erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe ziehen. (Die Wuppertaler Klage steht hier.
Durch den Vertrag von Lissabon soll die EU grundlegend reformiert werden. Die Folgen werden wir täglich auf Schritt und Tritt spüren. In der vergangenen Woche hat in Berlin der Bundesrat die sog. Begleitgesetze" dazu beschlossen. Damit hat Deutschland, wenn der Bundespräsident Horst Köhler unterschreibt, endgültig dem Vertrag von Lissabon zugestimmt.
Jetzt kommt es nur noch auf die Abstimmung in Irland und die Präsidenten von Polen und Tschechien an. Über diese Reform der EU und über unseren Klagen dagegen hört man in der Presse Widersprüchliches. Deshalb berichtet der ÖDP- Vorsitzende, der Atomphysiker Dr. Klaus Buchner aus München darüber.
Der Vertrag von Lissabon sei nur eine kaum veränderte Version des EU-Verfassungsvertrages, der von Frankreich und den Niederlanden in Volksabstimmungen abgelehnt wurde. Die Kritikpunkte blieben unverändert: "Durch den Vertrag von Lissabon wird unsere Demokratie in großen Teilen abgeschafft. Denn heute sind rund 80% aller neuen Gesetze in Deutschland nur Umsetzungen von Vorgaben der EU in nationales Recht."
Diese Vorgaben entstünden aber auf eine sehr undemokratische Weise, stellt Dr. Buchner fest: "Das alleinige Recht, Gesetzesentwürfe zu formulieren, hat die EU-Kommission, die nicht demokratisch ausgewählt ist. Es sind die Regierungen der Mitgliedstaaten, die sie zusammen mit den Wirtschaftsverbänden bestimmen. Das EU-Parlament hat nur die Möglichkeit, alle Kommissare zusammen anzunehmen oder abzulehnen. Letzteres ist noch nie passiert."
An den Gesetzesentwürfen arbeiteten auch Wirtschaftsverbände mit, die von der Kommission willkürlich ausgewählt würden. Mit Demokratie habe das nicht mehr viel zu tun, wenn sich die betroffenen Verbände ihre eigenen Gesetze schrieben.
Schlimmer sei, dass der Vertrag von Lissabon ausdrücklich Angriffskriege erlaube, z.B. "zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen" (Art. 42 Abs. 5 EUV). Um "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen", seien "Tötungen" erlaubt (Art. 2 EMRK). "Ab welchem Punkt ist eine friedliche Demonstration ein Aufruhr?", fragt Dr. Buchner.
Über diese Bestimmungen des Vertrags wurde in den Medien nicht berichtet, stellen die ÖDP- Politiker besorgt fest. Nicht einmal in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht durften wir darüber sprechen, so Dr Buchner.
Aber auch wegen der Einschränkungen im sozialen Bereich habe die ödp vor der Entscheidung im Juni 09 beim Bundesverfassungsgericht drei Klagen gegen diesen Vertrag eingereicht. Dabei wurden die ÖDP- Mitglieder von den Beamten in Karlsruhe mit den Worten freudig empfangen: "Wir sind froh, dass Sie diese Klagen einreichen. Sonst wären wir künftig überflüssig." Außer der ödp klagten noch Dr. Gauweiler von der CSU, die Linkspartei, eine Gruppe um Graf Stauffenberg und einige wenige Einzelpersonen. Das Gericht habe uns in seinem Urteil vom 30. Juni teilweise Recht gegeben. Es habe aber nicht den Vertrag selbst beanstandet, sondern nur die sog. "Begleitgesetze", die Regeln, wie die Bundesregierung damit umgehen muss. Der wichtigste Punkt sei, dass in vielen Fällen der Bundestag beschließen kann, wie der zuständige deutsche Minister in Brüssel stimmen muss.
Die ÖDP sah ihre letzte Chance für eine Verbesserung der Situation darin, gegen die Neufassung der Begleitgesetze zu klagen und so das In-Kraft-Treten des Vertrags von Lissabon zu verhindern. Ihre Hoffnung setzten die ÖDP- Politiker auf eine Passage in einem dieser Gesetze, die dem Anschein nach im offenen Widerspruch zu den Vorgaben aus Karlsruhe steht ("Parlamentsvorbehalt bei Bundeswehreinsätzen").
Inzwischen hatte Prof. Schachtschneider, ein sehr bekannten Verfassungsrechtler, angeboten für die ödp zu arbeiten. Er wies aber darauf hin, dass der Gesetzestext an dieser Stelle undeutlich und missverständlich, aber sachlich korrekt sei. Deshalb riet er uns von einer Klage ab. Trotzdem klagen aber zwei ÖDP- Mitglieder wieder beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Herr Striedl (Regensburg) vom Bundesvorstand wird für die ödp gegen die mangelhafte Umsetzung des Karlsruher Richterspruchs klagen, ebenso wie Frau Hassel-Reusing (Wuppertal) und die Gruppe um Graf Stauffenberg.
"Unsere Demokratie ist zu wichtig, als dass wir sie den Interessen der Konzerne und Lobbyverbände opfern dürften. Wir sind begeisterte Europäer. Gerade deshalb setzen wir uns für eine demokratische, soziale und friedliche EU ein. Damit stellen wir uns in einen scharfen Gegensatz zur Union, FDP, SPD, dem Vertreter der Piratenpartei und den Grünen, die im Bundestag wiederholt für den Vertrag von Lissabon gestimmt haben. Bitte geben Sie bei der Wahl am kommenden Sonntag keiner dieser Parteien Ihre Stimme. Denn damit würden Sie deren Politik bestätigen, die den Großkonzernen immer mehr direkten Einfluss auf unsere Gesetzgebung und unsere Politik einräumt.Die ödp ist die einzige Alternative!" wendet sich Felix Staratschek (Radevormwald), Direktkandidat im Oberbergischen Kreis, an die Wähler.
Am 22.09.2009 hat das Bundesverfassungsgericht vier Verfassungsbeschwerden, welche jeweils Anträge auf einstweilige Anordnung enthalten haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Davon war eine Verfassungsbeschwerde vom 17.09.2009 von Prof. Dr. Kerber (Az. 2 BvR 2136/09) und waren drei vom 18.09.2009 von der international bekannten Bürger- und Menschenrechtlerin und Bundestagskandidatin der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) Sarah Luzia Hassel-Reusing (Az. 2 BvR 2167/09). Deren Klagen sind zu finden unter diesem Link.
Vom Bundesverfassungsgericht wurde dazu eine irreführende Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegeben. Darin wurde der Eindruck erweckt, als wäre am 22.09.2009 nur eine Verfassungsbeschwerde bzgl. der Begleitgesetze nicht zur Entscheidung angenommen worden!
Das ist eine offensichtliche Verheimlichung - in deutlichem Kontrast zur Begründungs- und Transparenzpflicht hoheitlichen Handelns in einem Rechtsstaat ebenso wie zur üblichen Verfahrensweise des Bundesverfassungsgerichts.
Die Menschenrechtlerin hat in ihren Verfassungsbeschwerden insbesondere geltend gemacht, dass der "Vertrag von Lissabon" nur ratifiziert werden darf, wenn vorher der Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" ausdrücklich im Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG) verboten wird.
Der "Gewährleistungsstaat" ist mit dem GG schon vom "Ansatz" des GG her unvereinbar. Das hat der heutige Vorsitzende des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts, Herr Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, in These 12 eines Vortrags vor der Vereinigung deutscher Staatsrechtslehrer (VVDStRL) im Oktober 2002 gesagt. ("Leistungsgrenzen des Verfassungsrechts", Tagungsband Nr. 62,S. 331). Siehe unter:
...books?id=ORM6pVWGtDIC&... Vom Bundesverfassungsgericht wurde dazu eine irreführende Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegeben. Darin wurde der Eindruck erweckt, als wäre am 22.09.2009 nur eine Verfassungsbeschwerde bzgl. der Begleitgesetze nicht zur Entscheidung angenommen worden!
Das ist eine offensichtliche Verheimlichung - in deutlichem Kontrast zur Begründungs- und Transparenzpflicht hoheitlichen Handelns in einem Rechtsstaat ebenso wie zur üblichen Verfahrensweise des Bundesverfassungsgerichts.
Die Menschenrechtlerin hat in ihren Verfassungsbeschwerden insbesondere geltend gemacht, dass der "Vertrag von Lissabon" nur ratifiziert werden darf, wenn vorher der Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" ausdrücklich im Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG) verboten wird.
Der "Gewährleistungsstaat" ist mit dem GG schon vom "Ansatz" des GG her unvereinbar. Das hat der heutige Vorsitzende des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts, Herr Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, in These 12 eines Vortrags vor der Vereinigung deutscher Staatsrechtslehrer (VVDStRL) im Oktober 2002 gesagt. ("Leistungsgrenzen des Verfassungsrechts", Tagungsband Nr. 62,S. 331). Siehe unter:
Die damalige Aussage von Herrn Prof. Dr. Voßkuhle, die Verfassung (also das deutsche Grundgesetz)sei schon vom Ansatz her auf ein Mixtum zwischen Staat und "Gesellschaft" (Privatwirtschaft) nicht eingerichtet, bedeutet im Klartext nichts anderes, als dass ihm vollkommen bewusst sein muss, dass bereits die von ihm im Oktober 2002 vorgestellte Version eines "Gewährleistungsstaats" in höchstem Maße verfassungswidrig ist.
Heute ist Herr Prof. Dr. Voßkuhle, was im Oktober 2002 noch niemand ahnen konnte, Vorsitzender des für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden zum Zustimmungsgesetz und zu den Begleitgesetzen zum "Vertrag von Lissabon" zuständigen 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts.
Nun will der "Vertrag von Lissabon" eine wesentlich radikalere Version des "Gewährleistungsstaats" in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten erzwingen als die, welche Herr Prof. Dr. Voßkuhle damals trotz ihrer Unvereinbarkeit mit dem GG vor Deutschlands mächtigster Staatsrechtlervereinigung vorgestellt hat.
Bereits eine frühere Verfassungsbeschwerde der Bürger- und Menschenrecht-lerin zu Az. 2 BvR 1958/08 gegen das Zustimmungsgesetz zum "Vertrag von Lissabon", welche ebenfalls die Verfassungswidrigkeit des Staatsformwechsels zum "Gewährleistungsstaat" bewiesen hatte, ist vom Bundesverfassungsgericht - ohne jegliche Begründung - formal nicht zur Entscheidung angenom-men worden, obwohl die damalige Verfassungsbeschwerde offensichtlich rechtsfortbildend war, denn auf Grund der Verfassungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 hat das Bundesverfassungsgericht am 30.06.2009 erkannt, dass die Grundrechte und Strukturprinzipien das höchste Recht in Deutschland sind, dass der Staatsauftrag Frieden so hochrangig für Deutschland ist wie die gesamte europäische Einigung zusammen, und dass sämtliche Vorschriften des EU-Rechts zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nicht supranationalisiert werden dürfen. Die Verfassungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/ 08 war am 24.09.2008 eingegangen, offensichtlich zulässig und begründet. Sie enthielt einen Befangenheitsantrag gegenüber Herrn Prof. Dr. Voßkuhle und einen Antrag auf einstweilige Anordnung zum Befangenheitsantrag. Trotzdem wurde vom Gericht zugelassen, dass der Bundespräsident die Verkündung des Zustimmungsgesetzes zum "Vertrag von Lissabon" am 08.10.2008 veranlasst hat. Die Verkündung ist damals am 14.10.2008 (BGBL II 2008,1038) erfolgt.
Und das, obwohl die Verfassungswidrigkeit vor allem bzgl. des Staatsformwechsels zum "Gewährleistungsstaat" nachgewiesen wurde. Die Bürgerrechtlerin hat damals aus Respekt vor den Persönlichkeitsrechten des Richters den Abschnitt mit dem Befangenheitsantrag nicht der Öffentlichkeit präsentiert. Auch nach dem dem ersten Lissabon-Urteil vom 30.06.2009 hat sie noch geglaubt, dass das Gericht, beschämt von den eigenen Unregelmäßigkeiten, die Frage des "Gewährleistungsstaates" lieber auf der Ebene der Begleitgesetze klären wollte. Sie hat sogar auf einen zweiten Befangenheitsantrag verzichtet und stattdessen Herrn Prof. Dr. Voßkuhles im Oktober 2002 offensichtlich vorhandene Ehrlichkeit transparent gemacht.
Der "Vertrag von Lissabon" würde alle 27 Mitgliedsstaaten über Art. 14 AEUV zwingen, ihre Daseinsvorsorge ("Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse") an Privatfirmen zu vergeben. Und über Art. 2 des Protokolls Nr. 26 müssten sogar die hoheitlichen Aufgaben ("nichtwirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse") des Staates grundsätzlich an Privatfirmen vergeben werden. Der Staat würde größtenteils zur Fassade degradiert. Und Art. 14 AEUV würde obendrein noch die Organe der EU verpflichten, sekundärrechtlich die Art und Weise der Vergabe im Verordnungswege zu regeln, sodass die mitgliedsstaatlichen Parlamente nicht einmal mehr über die Art und Weise der Vergabe mitentscheiden könnten, geschweige vom Umfang oder gar vom Grunde her.
Ausgenommen von der Ausschreibungspflicht wären nur noch die Bereiche, die in Art. 4 EUV stehen - grundlegende Funktionen des Staates (Parlament, Regierung, oberste Gerichte etc., vermutlich auch die Ministerien), nationale Sicherheit (Militär, Geheimdienst, Diplomaten, Herstellung von Geld und Pässen) und öffentliche Ordnung (Polzei, Gefängnisse, Strafrechtspflege, etc.).
Aber die gesamte Verwaltung unterhalb der Ministerien und auch die meisten Gerichte müssten an Privatfirmen vergeben werden.
Noch nicht genug damit. Über das wirtschaftliche Diskriminierungsverbot (Art. 18 AEUV) könnten, wenn ein Staat freiwillig Teile der über Art. 4 EUV von der funktionellen Privatisierungspflicht ausgenommenen Bereiche vergeben würde, über Klagen vor dem EUGH alle Mitgliedsstaaten gezwungen werden, die gleichen Bereiche ebenfalls zu vergeben. In Baden-Württemberg und in Österreich wird z. B. die Bewährungshilfe, obwohl Teil der öffentlichen Ordnung im Sinne von Art. 4 EUV, an privat vergeben; durch eine Klage vor dem EUGH auf Art. 18 AEUV könnten nach dem Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" alle Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, das gleich zu tun. Schlimmer noch: Großbritannien hat sogar einen Teil seiner Gefängnisse und einen Teil seiner Kampfdienstleistungen in Afghanistan an Privatfirmen vergeben; auch hierzu wäre schnell mit Klagen vor dem EUGH zu rechnen, welche das gleiche eu-weit durchsetzen würden. Auf diese Weise würden in absehbarer Zeit sämtliche Gefängnisse in der EU sowie große Teile des Militärs in Europa in Richtung Privatfirmen erodiert. In ganz Europa würden private Sicherheitsfirmen zum Staat im Staate. Wie die Paramilitärs in Kolumbien. Das wäre das Ende der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (§4 Abs. 2 BVerfSchG) in Europa.
Der Kontrollverlust über Verwaltung, Sicherheit und die meisten Gerichte wäre für Deutschland nicht nur verfassungswidrig, weil mit Rechtsstaat und Demokratie unvereinbar, sondern obendrein verfassungsfeindlich, weil der "Gewährleistungsstaat" mit sämtlichen Merkmalen der in §4 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes definierten freiheitlich-demokratischen Grundordnung kollidiert.
Nach dem Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" würden die günstigsten Angebote für die hoheitlichen Aufgaben voraussichtlich meist von den Firmen kommen, die selbst nicht kontrolliert werden und gleichzeitig ihren Konkurrenten möglichst viele Steine in den Weg legen wollen, oder die ganz einfach undemokratisch politische Ziele durchsetzen wollen.... (Textabbruch wegen maximaler Textlänge auf der Pressetext- Eingabeseite)
Siehe auch EU-Radevormwald
03.10.09: Staratschek (ÖDP): Hoffnungen zum Lissabon- Vertrag ruhen nach Irland- "Yes" auf Prag
ÖDP- Oberberg bedauert Entscheidung der Iren
Felix Staratschek aus Radevormwald, Sprecher der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) Oberberg bedauert das Votum der Iren. Die ÖDP habe schon eine Europäische Verfassung gefordert, als noch niemand davon sprach, so der Ökodemokrat, aber an so ein unübersichtliches Machwerk, wie den Vertrag von Lissabon habe die ÖDP nie gedacht. Während das Grundgesetz klar Angriffskriege verbiete, nenne der Vertrag von Lissabon Gründe, wann Kriege erlaubt seien. Diese seien jedoch äußerst schwammig und es gebe nirgendwo Definitionen für diese Kriegsgründe, als da wären: Gescheiterte Staaten, Krisen oder Werte der EU. Auch sei die Anwendung der Todesstrafe im Kriegsfall erlaubt, Aufruhr darf auch mit Gewalt niedergeschlagen werden. Staratschek wörtlich: "Der Vertrag von Lissabon ist wie ein schlechter Versicherungsvertrag. Im Haupttext stehe der schöne Werbeinhalt, in den gleich rechtswirksamen Protokollen und Anhängen steht das Kleingedruckte, dass bisher nur Minderheiten zur Kenntnis genommen haben und oft zu dem Gegenteil dessen führe, weswegen Leute dem Vertragswerk zustimmten.
Irland wurde u.a. mit politischen Druck und mit Zugeständnissen geködert, so Staratschek, dass es in Sachen Abtreibung und Verteidigung sich nie der EU beugen müsse. Staratschek dazu: "Eine Verfassung oder ein Grundlagenvertrag sollten wichtige Dinge klar regeln und keiner Ausnahmeregelungen bedürfen oder Bereiche an sich reißen, die jeder Staat selber zu regeln weiß. Wenn den Iren zugestanden wird, die Hoheit über Militär zu behalten, um die Iren zu einem ja zu bewegen, heißt dass doch, dass dies mit dem irischen Ja für alle anderen Staaten nicht garantiert ist, so Staratschek. In diesem Sinne sei das irische Ja sehr egoistisch. Und was passiere, wenn die EU Irland den Adenauer macht: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern" und Irland sich künftig doch der EU beugen muss, fragt Staratschek. Fakt sei, wenn der Vertrag einmal gültig in Kraft sei, dass dieser dann Entwicklungen auslösen könne, die keiner mehr stoppen könne. EU- Gremien könnten ohne parlamentarische Kontrolle große Teile des Vertrages verändern und die Lobbyisten der Industrie und der Unternehmen werden den Vertrag genau studieren um zu prüfen, wie sie die EU- Gremien zu ihren Gunsten beeinflussen können wo ihnen im Vertrag zugesagte wirtschaftliche Freiheiten nicht eingehalten würden. Die Richter müssten dann anhand des geltenden Vertragsrechtes den Unternehmern nachgeben und würden mit ihren Urteilen die EU Schritt für Schritt in einen Gewährleistungsstaat umwandeln.
Was in Deutschland geschehe, so Staratschek, wirke wie ein Putsch. Da liegt im Juni eine gültig eingereichte Verfassungsklage vor und die Verfassungsrichter behandeln die einfach nicht. Hauptthema der Klage ist der grundgesetzfeindliche Gewährleistungssstaat, so Staratschek, zu dessen Befürwortern ausgerechnet der Verfassungsrichter Dr. Voßkuhle gehöre. Bundespräsident Köhler hätte niemals unterschreiben dürfen, bevor nicht alle Klagen behandelt wurden und die juristischen Fragen geklärt worden wären! Viele Bundestagsabgeordnete hätten den Vertrag nie gelesen und glaubten einfach, er sei gut, weil alles, was von Europa komme doch gut sei, so Staratschek. Selbst der Vertreter der Piratenpartei im Bundestagstimmte dem Vertrag zu und habe anscheinend so viel Zeit mit Internetspielen verbracht, dass ihm die Kritik am Vertrag von Lissabon im Internet nicht aufgefallen sei, beschwert sich Staratschek. Dabei stehe dieser Vertrag gegen alles, was die Piraten im Wahlkampf gefordert hätten.
Angesichts dieser Zustände setzt Staratschek seine Hoffnungen auf Prag. Einzig das Verfassungsgericht von Tschechien und der tschechische Präsident Vaclav Klaus können jetzt noch die Ratifizierung verhindern. Ein Scheitern dieses Vertrages von Lissabon sei dringend notwendig, damit in einem neuen Prozess eine annehmebare Verfassung für die EU entstehe, so Staratschek, die dem Frieden, den Menschenrechten und der Demokratie zu 100% verpflichtet sei. Die von Karlruhe im September 09 nicht einmal öffentlich zur Kenntnis genommene rechtzeitig eingereichte Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing aus Wuppertal hat Staratschek ins Internet gestellt. Böhmen und Mähren, wichtige historisch bedeutsame Kernregionen Mitteleuropas spielen jetzt wieder eine weltbewegende Rolle, so Staratschek.
11.10.09: ÖDP- Oberberg pro Petition an Vaclav Klaus
Aufruf der ÖDP- Oberberg zum Vertrag von Lissabon: Petition an Vaclav Klaus unterschreiben
Was uns der Vertrag von Lissabon aufdrängen wird hat der Politiker der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) Felix Staratschek aus Radevormwald im Oberbergischen Kreis auf seiner Europaseite beschrieben.
Die ÖDP- Politiker Sarah Reusing (Wuppertal), Dr. Klaus Buchner (München) und Hermann Striedl (Regenburg) haben es neben dem berliner Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) mit Klagen beim Verfassungsgericht in Karlsruhe versucht, dieses Gesetzeswerk zu verhindern. Nun sei die letzte Hoffnung der tschechische Präsident Vaclav Klaus aus Prag. Er sei zwar umweltpolitisch nicht auf Seiten der Ökodemokraten, so Staratschek, der als Nachfahre von Sudentendeutschen nicht von Vaclav Klaus Haltung zu den Benesch- Dekreten begeistert sei. Aber die möglichen Folgen des Lissabonvertrages für Demokratie, Wirtschaftsgestaltung und Militarisierung seien so schwerwiegend, dass wir uns jetzt hinter Klaus stellen müssten. Das ist hier mit einer Petition möglich.
Staratschek: Die Benesch- Dekrete seien direkte Folge des 2. Weltkrieges und daher nicht dem heutigen tschechischen Staat anzulasten. Aber die Vertreibung von fast einem Drittel der Bevölkerung des heutigen Staatsgebietes habe auch der Tschechei geschadet und bleibe eine Unrechtshandlung. Hier müsse nach einem Kompromiss gesucht werden, der klar den Unrechtscharakter der Benesch- Dekrete ausdrücke, ohne damit negative Folgen für die heutige Tschechei auszulösen. Die Benesch- Dekrete seien jedoch Teil einer schlimmen Vergangenheit, die man nicht mehr verändern könne. Der Lissabonvertrag hingegen sei Teil einer möglicherweise sehr schlimmen Zukunft, die es zu verhindern gelte. Und dies sei wichtiger, als eine unterschiedliche Bewertung von irgendwelchen Dekreten aus der Vergangenheit, so Staratschek. Vaclav Klaus könnte als der größte Europapolitiker dieser Tage in die Geschichte eingehen, wenn er den Vertrag von Lissabon zu Fall bringe und so in Brüssel und Straßburg die Türen für einen neuen Verfassungsprozess öffne, der ein Gesetzeswerk hervorbringe, das der Demokratie, den Menschenrechten, der ökologisch sozialen Marktwirtschaft und dem Frieden zu 100% verpflichtet sein.
"19.10.09: ÖDP- Kreisverband führend in der EU- Kritik"
Abs. Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) Bergisches Land (Remscheid, Wuppertal, Solingen, Kreise Mettmann und Oberberg)
Büro Oberberg, Freiligrathstr. 2, 42477 RadevormwaldKreisverband der bergischen Öko- Demokraten führend in der EU- Kritik
Nicht nur in Prag sitzen Kritiker des Vertrages von Lissabon. Mit dem Kreisverband Bergisches Land der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) gibt es in Wuppertal und Radevormwald eine aktive, demokratische und rechtsstaatliche Widerstandszelle. Das Ehepaar Sarah Luzia Hassel Reusing und Volker Reusing (Wuppertal) haben sich wie kaum ein anderer in den Vertrag von Lissabon und die damit verbundenen Schriften eingearbeitet, so der stellvertretende Kreisvorsitzende Felix Staratschek aus Radevormwald. Gegen deren Kompetenz sei er nur ein kleines Licht, aber er sei froh, solche Fachleute im hiesigen ÖDP- Kreisverband zu haben und unterstütze deren Arbeit nach Kräften.
Folgende Fakten nennt Staratschek zum Lissabonvertrag:
1. Der Vertrag wurde bereits in mehreren Volksabstimmungen abgelehnt. Statt dies zu akzeptieren, wurde er nur neu verpackt, die Gesetze wurden, außer in Irland, so geändert, das Volksabstimmungen nicht mehr nötig waren. Vor diesem Hintergrund ist es auch akzeptabel, wenn Vaclav Klaus gegen eine Parlamentsmehrheit nicht unterschreibt, weil eigentlich dem ursprünglichen Verfahren nach die Umsetzung des der als Vertrages von Lissabon getarnten EU- Verfassung nicht mehr zulässig ist. Die wirtschaftspolitischen Inhalte des Vertrages von Lissabon enthalten sogar gegenüber der ursprünglichen EU- Verfassung deutliche Verschlechterungen.
2. Volksabstimmungen werden von den Politikern des berliner Bundestages abgelehnt, weil doch die Bürger so ein Vertragswerk gar nicht lesen und verstehen würden. Fakt ist, als der Bundestag erstmals dem Vertrag von Lissabon zustimmte, lag keine deutsche gedruckte verbindliche Fassung vor. Niemand hatte die Chance, dieses Vertragswerk so sorgfältig zu studieren, dass er guten Gewissens hätte zustimmen können. Politiker dürfen im Gegensatz zu den Bürgern offenbar Dingen ungeprüft zustimmen.
3. Der Vertrag enthält Risiken und Defizite für die Zukunft:
---Die gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik unterliegt keiner parlamentarischen und richterlichen Kontrolle.
---Wesentliche Teile des Vertrages können durch die Bürokratie in Brüssel ohne parlamentarische Mitwirkung des straßburger EU- Parlamentes verändert werden. Inwieweit der Bundestag künftig wach genug sein wird, im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes gefährliche Änderungen abzuwehren ist fraglich. Ebenso wird spannend sein, wer sich durchsetzt, wenn Verfassungsrichter in Karlsruhe und der europäische Gerichtshof zu unterschiedlichen Urteilen kommen. In besonderen Situationen kann das Europaparlament auch da umgangen werden, wo es Mitspracherecht hat.
---Während das Grundgesetz jeden Angriffskrieg verbietet, nennt der EU- Vertrag äußerst schwammige Kriegsgründe, wie Krise, gescheiterter Staat, Interessen der EU. Die EU- Verfassung, auch wenn sie jetzt anders genannt wird, fordert die Aufrüstung und schafft für deren Kontrolle und Durchsetzung eine Agentur. Militäreinsätze und zahlreiche tote junge Menschen, wie jetzt in Afghanistan, können zur Normalität werden.
----Die Grundrechtecharta der EU steht unter dem Vorbehalt, dass die Grundrechte die Wettbewerbsfähigkeit der EU nicht behindern dürfen. Die Einführung der Todesstrafe schon bei Kriegsgefahr ist kein Verstoß gegen die Grundrechtecharte, ebenso die Tötung von Personen bei Aufruhr und Aufständen. Es stellt sich hier die Frage, wie schlecht das Gewissen der Politiker schon sein muss, wenn diese solche Aufstände befürchten diese Handlungsoption haben wollen?
---Der Vertrag von Lissabon wird zu einer noch nie dagewesenen Aushöhlung der Staatlichkeit der Mitgliedsstaaten führen und die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an private Unternehmen in hohem Tempo vorantreiben. Schon heute haben die mächtigen Lobbys einen unerträglichen Einfluss auf die Politik, aber künftig werden diese massiv gestalterisch die Vorarbeit für politische Entscheidungen leisten und so ihre Interessen besser durchsetzen können, als die Gemeinschaft der Völker der EU, die doch der eigentliche Souverän ist.
Felix Staratschek dazu: "Eine Partei, die das als Programm und Satzung hätte, was der Vertrag von Lissabon vorschreibt, wäre von den Zielen her ein Fall für den Verfassungsschutz und von der internen Demokratie her gar nicht zulassungsfähig für die Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland."
Staratschek ruft daher dazu auf, alle legalen Möglichkeiten zu nutzen, gegen den Vertrag zu protestieren. Der tschechische Präsident Vaclav Klaus brauche jetzt unsere Unterstützung. Es gehe hier nur um einen Politikbereich, den Vertrag von Lissabon (Tschechisch: Lisabonska Smlouva , Englisch: Lisbon Treaty), wo Klaus eine richtige Position vertrete. "Jeder mag zu Äußerungen von Klaus in anderen Bereichen stehen, wie er will, aber das Relevanteste für die Zukunft ist, dass er den Lissabon- Vertrag nicht unterschreibt", so Staratschek. Damit er stark bleibe, sei es nötig, viele Leute auf folgende Petition hinzuweisen.
Die Politiker des Bundestages und EU- Parlamentes könne man über Abgeordnetenwatch öffentlich befragen:
Ausführliche Kritik am Vertrag von Lissabon enthält die von Felix Staratschek eingerichtete Seite EU- Radevormwald. Alle Internetseitenbetreiber, die inhaltlich mit den UNO- Menschenrechten übereinstimmen, dürfen die Inhalte der Seite kopieren.
09.05..2010 ÖDP- Demo in Wuppertal: Hoheitliches nicht privatisieren
Bergischer ÖDP- Wahlkampfabschluss: Kleine Demo mit großer KundgebungÖDP will Privatisierung hoheitlicher Aufgaben stoppen
Der Kreisverband Bergisches Land der Ökologisch Demokratsichen Partei (ÖDP) ist sowohl in der der ÖDP, als auch in der bundesweiten Politik eine der wesentlichen Quellen und Vorreiter der demokratischen Kritik an der Europäischen Union (EU) und deren verfassungsartigen Vertrag von Lissabon. Durch einen Antrag der bergischen Ökologen wurde diese Kritik im April 2010 vom ÖDP- Parteitag als Grundlagenthema in das Grrundsatzprogramm der ÖDP aufgenommen.
Der EU- Vertrag von Lissabon sieht im Protokoll 2, Artikel 26 die weitgehende Privatisierung hoheitlicher Aufgaben vor. Die ÖDP steht jedoch zum Leistungsstaat, der seine Aufgaben in eigener Verantwortung erfüllt und sich im Dienste der Bürger nie den Interessen von Konzernen unterordnen darf. Deshalb lautete das Motto der Demo am 8. Mai 2010 in Wuppertal: "Nein zur Privatisierung des Hoheitlichen - Schützt die freiheitlich demokratische Grundordnung". Gut 15 Demonstranten zogen durch die Fußgängerzone in Wuppertal Barmen, darunter das Menschenrechtler- Ehepaar Sarah und Volker Reusing, der ÖDP- Bundesvorsitzende und Atomphysiker Prof. Dr. Klaus Buchner, der Vorsitzende von Business Crime Control Prof. Dr. Hans See, die Landesvorsitzende der Tierschutzpartei und ein Vertreter des "Bündnis für die Zukunft". Ziel der Demo war der Rathausplatz (Johannes Rau- Platz) in Wuppertal Barmen, weil auch die Stadtverwaltung von den Privatisierungsplänen der EU und der Berliner Koalition betroffen ist. Auf dem Johannes Rau Platz am Rathaus wartete die Musikgruppe "Die Bandbreite", deren Sänger Wojna die Moderation der Kundgebung übernahm. Auf dem Demoweg lösten sich der ÖDP- Kreisverbandsvorsitzende Volker Reusing aus Wuppertal und der oberbergische Landtagskandidat Felix Staratschek aus Radevormwald am Megafon ab, um die Passanten über die Demo und die Hintergründe zu informieren. Die Demo und die Schlusskundgebung wurden digital aufgenommen, um diese in den nächsten Tagen über das Internet weiteren Zuhören zugänglich zu machen.
Landtagskandidat Felix Staratschek warnte vor den Folgen der Privatisierung staatlicher Aufgaben. Wenn die Konzerne diese wahrnehmen, machen die sich faktisch ihre eigenen Gesetze und kontrollieren sich selber. Er kandidiere für die ÖDP, da diese in ihrer Satzung Spenden von Konzernen und Interessebänden ablehnt und das als Gesetz für alle Parteien verpflichtend machen will. Nur Argumente und niemals Gelderwartungen dürften Politik beeinflussen. Korruption diene immer dazu, nicht die beste Lösung umzusetzen und die Mehrkosten müssten dann Steuerzahler oder über Schulden künftige Generationen zahlen.
Die bergischen ÖDP- Politiker bewerten diese Schlusskundgebung als vollen Erfolg. Zwar sei es trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, viele Teilnehmer zur Demo zu holen (Wahlkampfabschluss in den ÖDP- Hochburgen Münster, Bad Driburg und Bottrop, Landesparteitag in Rheinland Pfalz), aber auf dem Johannes Rau Platz hatten alle Parteien, die im Bundestag für den Vertrag von Lissabon gestimmt hatten (CDU, SPD, FDP und Grüne), mit hochrangiger Besetzung ihre Infostände aufgebaut. Sie wurden auf diese Weise Zeuge und Teilnehmer der Kundgebung der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) und ihrer Mitdemonstranten von der Tierschutzpartei, Bündnis für die Zukunft und Business Crime Control. Viele dürften erstmals über kritische Inhalte des Vertrages von Lissabon gehört haben, sagt der ÖDP- Landtagskandidat Felix Staratschek und hofft, dass eine Kundgebung vor diesem uninformierten Publikum mehr nachwirkt, als eine Rede vor 1000 informierten, die sich nur in ihren Ansichten bestätigen. Die Qualität einer Demo sei wichtiger, als die Quantität, so Staratschek, und ein besseres Publikum als die Politiker der etablierten Parteien hätte man sich nicht wünschen können.
In der Kundgebung legten dann Volker Reusing, Dr. Klaus Buchner (ÖDP), Dr. Hans See (Buisiness Crime Control) und Frau Thau von der Tierschutzpartei dar, warum diese eine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben ablehnen.
Volker Reusing verwies u.a. auf Landkreise in England, die bereits von einem deutschen Konzern verwaltet würden. Er nannte die Privatisierung des Hoheitlichen ein Einfallstor für Korruption und nannte Beispiele für Korruption bei Söldnern und Milizen (private Armeen!). Er erinnerte an die Symbolik des 8. Mai, an dem 1945 die mörderische Naziherrschaft beendet wurde und forderte alle Menschen dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass solche Gefahren für die Menschheit nicht wieder entstehen.
Dr. Buchner erläuterte die Gefahren, die eine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben für die Umwelt hat und wie sich Lobbyismus schädlich auf unsere Politik und Zukunft auswirke. Plutonium mit Halbwertzeiten von über 100.000 Jahren werde in Kilogrammmengen in jedem Atomkraftwerk erzeugt und wirke schon in allerkleinsten Mengen tödlich. Dieser Stoff sei durch die Beeinflussung der Politik durch die Konzerne schon in viel zu großen Mengen hergestellt worden. Und er dürfe nicht durch eine in der Berliner Koalition diskutierte Privatisierung der Atommüllendlager aus der öffentlichen Kontrolle kommen. Dr. Buchner laß auch ein Grußwort einer Gewerkschaft zur Kundgebung vor.
Prof. Dr. Hans See legte dar, dass die Menschenrechte, die einst als Abwehrrechte des einzelnen gegen staatliche Willkür formuliert wurden, heute wesentlich stärker durch die willkürliche Macht der Konzerne bedroht seien. Er vermisste eine Forschung, die sich mit den Zusammenhängen von Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftskrisen befasst. Dr. See hegte große Zweifel an den durch Privatisierung erreichbaren Sparmöglichkeiten. Sowohl die Kosten der Vorbereitung einer Privatisierung, als auch das Profitziel privater Investoren, dass immer zusätzlich zu den realen Verwaltungskosten erwirtschaftet werden müsste, als auch die dadurch meist reduzierte Transparenz und öffentliche Kontrolle sprächen gegen den Ausverkauf des Staates. Effizienz in der Verwaltung sei ohne diese Kosten auch in eigener Regie umsetzbar. Er zeigte beispiele auf, wie die Wasserversorgung in Berlin, deren Privatisierung ein finanzielles Fiasko wurde.
In seiner Abschlussmoderation wandte sich der Sänger Wojna der Bandbreite an CDU, SPD, FDP und Grüne. Er sagte, es gäbe in allen diesen Parteien engagierte Idealisten, deren gutes Tun aber durch die eigenen Parteifreunde in den Parlamenten bedroht sei. Er rief die Basis dieser Parteien dazu auf, mehr Druck auf diese Leute auszuüben, eine bessere Politik zu machen oder diese nicht mehr an die Parteiämter in Vorständen und Parlamenten zu lassen.
Weitere Hintergründe zu diesen Themen:
Unser Politikblog: Politik- und Menschenrechts- Internetblog des Ehepaar ReusingDer EU- Vertrag von Lissabon sieht im Protokoll 2, Artikel 26 die weitgehende Privatisierung hoheitlicher Aufgaben vor. Die ÖDP steht jedoch zum Leistungsstaat, der seine Aufgaben in eigener Verantwortung erfüllt und sich im Dienste der Bürger nie den Interessen von Konzernen unterordnen darf. Deshalb lautete das Motto der Demo am 8. Mai 2010 in Wuppertal: "Nein zur Privatisierung des Hoheitlichen - Schützt die freiheitlich demokratische Grundordnung". Gut 15 Demonstranten zogen durch die Fußgängerzone in Wuppertal Barmen, darunter das Menschenrechtler- Ehepaar Sarah und Volker Reusing, der ÖDP- Bundesvorsitzende und Atomphysiker Prof. Dr. Klaus Buchner, der Vorsitzende von Business Crime Control Prof. Dr. Hans See, die Landesvorsitzende der Tierschutzpartei und ein Vertreter des "Bündnis für die Zukunft". Ziel der Demo war der Rathausplatz (Johannes Rau- Platz) in Wuppertal Barmen, weil auch die Stadtverwaltung von den Privatisierungsplänen der EU und der Berliner Koalition betroffen ist. Auf dem Johannes Rau Platz am Rathaus wartete die Musikgruppe "Die Bandbreite", deren Sänger Wojna die Moderation der Kundgebung übernahm. Auf dem Demoweg lösten sich der ÖDP- Kreisverbandsvorsitzende Volker Reusing aus Wuppertal und der oberbergische Landtagskandidat Felix Staratschek aus Radevormwald am Megafon ab, um die Passanten über die Demo und die Hintergründe zu informieren. Die Demo und die Schlusskundgebung wurden digital aufgenommen, um diese in den nächsten Tagen über das Internet weiteren Zuhören zugänglich zu machen.
Landtagskandidat Felix Staratschek warnte vor den Folgen der Privatisierung staatlicher Aufgaben. Wenn die Konzerne diese wahrnehmen, machen die sich faktisch ihre eigenen Gesetze und kontrollieren sich selber. Er kandidiere für die ÖDP, da diese in ihrer Satzung Spenden von Konzernen und Interessebänden ablehnt und das als Gesetz für alle Parteien verpflichtend machen will. Nur Argumente und niemals Gelderwartungen dürften Politik beeinflussen. Korruption diene immer dazu, nicht die beste Lösung umzusetzen und die Mehrkosten müssten dann Steuerzahler oder über Schulden künftige Generationen zahlen.
Die bergischen ÖDP- Politiker bewerten diese Schlusskundgebung als vollen Erfolg. Zwar sei es trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, viele Teilnehmer zur Demo zu holen (Wahlkampfabschluss in den ÖDP- Hochburgen Münster, Bad Driburg und Bottrop, Landesparteitag in Rheinland Pfalz), aber auf dem Johannes Rau Platz hatten alle Parteien, die im Bundestag für den Vertrag von Lissabon gestimmt hatten (CDU, SPD, FDP und Grüne), mit hochrangiger Besetzung ihre Infostände aufgebaut. Sie wurden auf diese Weise Zeuge und Teilnehmer der Kundgebung der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) und ihrer Mitdemonstranten von der Tierschutzpartei, Bündnis für die Zukunft und Business Crime Control. Viele dürften erstmals über kritische Inhalte des Vertrages von Lissabon gehört haben, sagt der ÖDP- Landtagskandidat Felix Staratschek und hofft, dass eine Kundgebung vor diesem uninformierten Publikum mehr nachwirkt, als eine Rede vor 1000 informierten, die sich nur in ihren Ansichten bestätigen. Die Qualität einer Demo sei wichtiger, als die Quantität, so Staratschek, und ein besseres Publikum als die Politiker der etablierten Parteien hätte man sich nicht wünschen können.
In der Kundgebung legten dann Volker Reusing, Dr. Klaus Buchner (ÖDP), Dr. Hans See (Buisiness Crime Control) und Frau Thau von der Tierschutzpartei dar, warum diese eine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben ablehnen.
Volker Reusing verwies u.a. auf Landkreise in England, die bereits von einem deutschen Konzern verwaltet würden. Er nannte die Privatisierung des Hoheitlichen ein Einfallstor für Korruption und nannte Beispiele für Korruption bei Söldnern und Milizen (private Armeen!). Er erinnerte an die Symbolik des 8. Mai, an dem 1945 die mörderische Naziherrschaft beendet wurde und forderte alle Menschen dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass solche Gefahren für die Menschheit nicht wieder entstehen.
Dr. Buchner erläuterte die Gefahren, die eine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben für die Umwelt hat und wie sich Lobbyismus schädlich auf unsere Politik und Zukunft auswirke. Plutonium mit Halbwertzeiten von über 100.000 Jahren werde in Kilogrammmengen in jedem Atomkraftwerk erzeugt und wirke schon in allerkleinsten Mengen tödlich. Dieser Stoff sei durch die Beeinflussung der Politik durch die Konzerne schon in viel zu großen Mengen hergestellt worden. Und er dürfe nicht durch eine in der Berliner Koalition diskutierte Privatisierung der Atommüllendlager aus der öffentlichen Kontrolle kommen. Dr. Buchner laß auch ein Grußwort einer Gewerkschaft zur Kundgebung vor.
Prof. Dr. Hans See legte dar, dass die Menschenrechte, die einst als Abwehrrechte des einzelnen gegen staatliche Willkür formuliert wurden, heute wesentlich stärker durch die willkürliche Macht der Konzerne bedroht seien. Er vermisste eine Forschung, die sich mit den Zusammenhängen von Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftskrisen befasst. Dr. See hegte große Zweifel an den durch Privatisierung erreichbaren Sparmöglichkeiten. Sowohl die Kosten der Vorbereitung einer Privatisierung, als auch das Profitziel privater Investoren, dass immer zusätzlich zu den realen Verwaltungskosten erwirtschaftet werden müsste, als auch die dadurch meist reduzierte Transparenz und öffentliche Kontrolle sprächen gegen den Ausverkauf des Staates. Effizienz in der Verwaltung sei ohne diese Kosten auch in eigener Regie umsetzbar. Er zeigte beispiele auf, wie die Wasserversorgung in Berlin, deren Privatisierung ein finanzielles Fiasko wurde.
In seiner Abschlussmoderation wandte sich der Sänger Wojna der Bandbreite an CDU, SPD, FDP und Grüne. Er sagte, es gäbe in allen diesen Parteien engagierte Idealisten, deren gutes Tun aber durch die eigenen Parteifreunde in den Parlamenten bedroht sei. Er rief die Basis dieser Parteien dazu auf, mehr Druck auf diese Leute auszuüben, eine bessere Politik zu machen oder diese nicht mehr an die Parteiämter in Vorständen und Parlamenten zu lassen.
Weitere Hintergründe zu diesen Themen:
http://unser-politikblog.blogspot.com/
EU-Radevormwald: Infoseite von Felix Staratschek
Business Crime Control
"Die Bandbreite" Angst vor Lissabon, Lied zur Verfassungsklage von Sarah Luzia Hassel Reusing
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