Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html
Von Felix Staratschek
Ist unser Grundgesetz den in Gefahr, werden viele Fragen? Leider ja! Der Verein "Mehr Demokratie" hat es sogar per Verfassungsbeschwerde versucht, den einzigen Weg einzuklagen, wie unser Grundgesetz abgeschafft werden kann: "Wir fordern eine Volksabstimmung in Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, nicht über die Verträge." Auch wenn diese Aussage direkt vom Verein "Mehr Demokratie" ist, haben die doch ihre Klage in der Regel so beworben, als ginge es um einen Volksentscheid über ESM und Fiskalpakt. Aber wenn das gemäß dieser Aussage nicht so ist, was wollen diese dann? "Die politischen Folgen" (von ESM und Fiskalpakt) "sind so weitreichend, dass es einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf" (mit der man dann ESM, Fiskalpakt und künftige EU- Mechanismen durchsetzen kann.
Aber wann braucht man eine neue Verfassung? Schließlich hat der Bundestag das Recht, mit 2/3- Mehrheit das Grundgesetz zu ändern. Das ganze Grundgesetz? Nein, zwei Artikel, nämlich 1 und 20 sind von jeder Inhaltsstreichung ausgenommen. Alles andere kann der Bundestag nach heutiger Rechtslage ohne Volksentscheid beschließen. Wer aber meint, es bedürfe zur Umsetzung von ESM und Fiskalpakt einer neuen Verfassung, der will diese von der Ewigkeitsklausel (Artikel 79 Absatz 3) geschützten Artikel angreifen und aufweichen. Das Urteil zum Vertrag von Lissabon sieht in den Artikel 1 und 20 den Identitätskern des Grundgesetzes. Durch dieses Urteil hat jeder das Recht eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, wenn durch politische Maßnahmen dieser Kern des Grundgesetzes gefährdet ist.
Revolutionäre Zellen in Deutschland
Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. |
Von Felix Staratschek
Ist unser Grundgesetz den in Gefahr, werden viele Fragen? Leider ja! Der Verein "Mehr Demokratie" hat es sogar per Verfassungsbeschwerde versucht, den einzigen Weg einzuklagen, wie unser Grundgesetz abgeschafft werden kann: "Wir fordern eine Volksabstimmung in Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, nicht über die Verträge." Auch wenn diese Aussage direkt vom Verein "Mehr Demokratie" ist, haben die doch ihre Klage in der Regel so beworben, als ginge es um einen Volksentscheid über ESM und Fiskalpakt. Aber wenn das gemäß dieser Aussage nicht so ist, was wollen diese dann? "Die politischen Folgen" (von ESM und Fiskalpakt) "sind so weitreichend, dass es einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf" (mit der man dann ESM, Fiskalpakt und künftige EU- Mechanismen durchsetzen kann.
Aber wann braucht man eine neue Verfassung? Schließlich hat der Bundestag das Recht, mit 2/3- Mehrheit das Grundgesetz zu ändern. Das ganze Grundgesetz? Nein, zwei Artikel, nämlich 1 und 20 sind von jeder Inhaltsstreichung ausgenommen. Alles andere kann der Bundestag nach heutiger Rechtslage ohne Volksentscheid beschließen. Wer aber meint, es bedürfe zur Umsetzung von ESM und Fiskalpakt einer neuen Verfassung, der will diese von der Ewigkeitsklausel (Artikel 79 Absatz 3) geschützten Artikel angreifen und aufweichen. Das Urteil zum Vertrag von Lissabon sieht in den Artikel 1 und 20 den Identitätskern des Grundgesetzes. Durch dieses Urteil hat jeder das Recht eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, wenn durch politische Maßnahmen dieser Kern des Grundgesetzes gefährdet ist.
Revolutionäre Zellen in Deutschland